Newsletter Nr. 25 vom 30. Oktober 2003 leicht gekürzte Archiv-Fassung



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Transkript:

mediafon-newsletter vom 30. Oktober 03 Seite 1 von 7 Newsletter Nr. 25 vom 30. Oktober 2003 leicht gekürzte Archiv-Fassung Guten Tag, kürzlich in Berlin, eine ver.di-fachtagung "Selbstständig - sozial - sicher?" Und ein denkwürdiger Auftrag des Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Rezzo Schlauch, der ganz offenbar zum ersten Mal von der Forderung hörte, das "Prinzip Künstlersozialkasse" auch auf andere Alleinunternehmer wie E-Lancer, freie Lehrkräfte oder Versicherungsvertreter auszuweiten. Schlauch schüttelte den Kopf: Es würde doch wohl niemand ernsthaft glauben, man könne beim derzeitigen Stand der Gesundheitsreformdebatte noch "Sonderwünsche irgendwelcher Berufsgruppen" diskutieren. Und auf das Beispiel der Volkshochschuldozenten hingewiesen, die oft kaum auf 1.000 Euro im Monat kommen und davon fast 500 Euro für Kranken- und Rentenversicherung (zu der sie gesetzlich verpflichtet sind!) zahlen müssen, blieb er dabei: Derzeit nicht diskutierbar. So ganz scheinen sie das in Berlin mit ihrer "neuen Kultur der Selbstständigkeit" noch nicht durchdacht zu haben, fürchtet Euer mediafon-team newsletter@mediafon.net Inhalt: 1. Gewerkschaft: Selbstständige auf dem ver.di-bundeskongress 2. Jobs: Zahl der Freien explodiert - Umsätze sinken 3. Gewerbesteuer: Gemeindewirtschaftssteuer entschärft 4. Gewerbesteuer: Übersetzer und Lektorinnen gegen Steuerpflicht 5. Urheberrecht: Presse-Monitor gibt der VG Wort nach 6. Urheberrecht: BITKOM will keine Autorenvergütungen zahlen 7. Ich-AG-Zuschuss: Trotz vorheriger Selbstständigkeit möglich 8. Praxistipp: Thema Scheinselbstständigkeit bleibt aktuell 9. Kurze Meldungen: Online-Service, Formulare und Stagnation 10. Texte für Freie: GEW-Ratgeber für freie Lehrkräfte 11. Links für Freie: Wirklich alles aus der Verlagsbranche 12. Veranstaltungen: Stimmtraining, Bildsprache und Finanzen 13. Nicht vergessen: Termine im November und Dezember 14. Newsletter bestellen und abbestellen 15. Impressum

mediafon-newsletter vom 30. Oktober 03 Seite 2 von 7 (1) Gewerkschaft Selbstständige auf dem ver.di-bundeskongress (mediafon, 29. Oktober 2003) Beim ver.di-bundeskongress vom 18. - 25.10. in Berlin waren Selbstständige mehr als ein Randthema. Von Interesse waren unter anderem folgende Themen und Beschlüsse: Rentenversicherung: Bei der Rentenversicherung strebt ver.di eine Erwerbstätigenrente an, die auch Selbstständige, künftige Beamte und Abgeordnete einschließt. Zur Begründung sagte der ver.di-vorsitzende Frank Bsirske in seiner Grundsatzrede, dabei gehe es "um die immer größere Zahl von Menschen, die als Ich-AG oder als Ein-Personen-Unternehmen arbeiten. Von denen haben derzeit 15 Prozent nicht die geringste Altersvorsorge: weder eine Renten- noch eine Lebensversicherung, noch einen versicherten Partner. Wir kennen die Wirklichkeit dieser Menschen, die irgendwann auf Sozialhilfe angewiesen sein werden. Die Rentenreformer scheinen sie bisher nicht wahrgenommen zu haben." Krankenversicherung: Trotz einer deutlichen Stellungnahme von Frank Bsirske pro Bürgerversicherung, wie sie auch in der ver.di-bundeskommission Freie und Selbstständige diskutiert wird, ließ der Bundeskongress die Frage einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht für alle offen. Hintergrund dafür ist vor allem die Angst der bei ver.di organisierten Beschäftigten der privaten Versicherungen um ihre Arbeitsplätze. Eine Grundsatzentscheidung in dieser Frage wird deshalb wohl erst der nächste ver.di-bundeskongress in vier Jahren treffen können, da sich in den anderen Gremien die unterschiedlichen Interessen gegenseitig blockieren. Gewerbesteuer: In der Frage Gemeindewirtschaftssteuer beschloss der Kongress gegen den Widerstand der Freiberufler unter den Delegierten folgenden Passus, der in einem Antrag zur Gemeindefinanzierung enthalten ist: "ver.di fordert:... bei der Gewerbesteuerrreform... die Einbeziehung von Freiberuflern und Selbstständigen, allerdings flankiert durch sozial gerechte Freibeträge und Tarifgestaltung." Was dieser Passus konkret bedeuten könnte und ob das aktuelle Gesetzgebungsverfahren noch beeinflusst werden kann, darüber wird jetzt diskutiert. ver.di-selbstständigenarbeit allgemein: Mit nur einer Gegenstimme beschlossen die rund 900 anwesenden Delegierten den Antrag "ver.di als Gewerkschaft der Selbstständigen profilieren". Medien- und Kulturpolitik: Der Kongress beschloss verschiedene Anträge, die die bestehenden Forderungen für Selbstständigen unterstreichen. So forderte er anderem gesetzliche Ausstellungsvergütungen, ein Urheber-Nachfolgerecht und eine Stärkung der Rechte von Urhebern und Urheberinnen allgemein. Wer Reden, Anträge und Diskussionen nachlesen will: Die ver.di-internetredaktion hat den Verlauf und die Ergebnisse des Bundeskongresses fast lückenlos dokumentiert. Diese Seiten lassen sich auch gesondert durchsuchen. Auf diese Weise findet man zum Beispiel auch die Redebeiträge der in Berlin anwesenden Selbstständigen Usa Beer, Ulla Lessmann oder Ulli Schauen. Der komplette Bundeskongress im Internet: www.verdi.de/bundeskongress (2) Jobs Zahl der Freien explodiert - Umsätze sinken (mediafon, 29.10.2003) Was jeder spürt, ist nun erstmals auch mit handfesten Zahlen belegt: Nach der Studie "Medienstandort München V." hat die Zahl der freien Medienschaffenden in Stadt und Landkreis München von 1999 bis 2002 um 134 Prozent zugenommen - von 33.311 auf 80.367. Die Zahl der Festangestellten in der Münchner Medienbranche stieg im selben Zeitraum nur um 14 Prozent - von 80.997 auf 94.060. Insbesondere für die Freien war diese Zunahme mit drastischen Umsatzeinbußen verbunden, denn der Umsatz der mittlerweile 11.399 Münchner Medienunternehmen legte in dieser Zeit lediglich um 29 Prozent zu. Daraus ergibt sich ein Rückgang des Pro-Kopf-Umsatzes (Feste und Freie) um durch-

mediafon-newsletter vom 30. Oktober 03 Seite 3 von 7 schnittlich 15 Prozent, der jedoch fast ausschließlich von den Freien aufgefangen werden muss und bei ihnen deshalb mehr als doppelt so hoch liegen dürfte. Die Studie wurde von der Stadt München in Zusammenarbeit mit der IHK München und der IHK Oberbayern erstellt. Berücksichtigt wurden die Bereiche Print- und elektronische Medien, Multimedia, Werbung und Marktkommunikation sowie Informationsdienste und Agenturen. Mehr Text und zahlreiche Tabellen stehen auf www.muenchen.ihk.de/internet/mike/aktuell/presse/medienstandort_m_nchen 26_09_2003_.html (3) Gewerbesteuer für Freie: Gemeindewirtschaftssteuer entschärft (mediafon, 17. Oktober 2003) Nach heftigen Protesten von allen Seiten hat der Bundestag am 17. Oktober eine entschärfte Fassung des Gesetzes für eine neue Gemeindewirtschaftssteuer in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Darin wird insbesondere auf das "Abschmelzen" des Freibetrages von 25.000 Euro verzichtet; zusätzlich wird zwischen 25.000 und 35.000 Euro Gewinn ein halbierter Steuersatz eingeführt. Gewerbetreibende mit einem Gewinn von 50.000 Euro müssen in einer Stadt wie München oder Frankfurt damit "nur" noch eine Erhöhung der Gewerbesteuerschuld von 1.740 auf 3.136 Euro und der echten Belastung von 411 auf 704 Euro verkraften - nach dem ursprünglichen Entwurf sollte die Steuer auf 7.350 und die echte Belastung auf 1.650 Euro steigen. Wer zwischen 60.000 und 75.000 Euro im Jahr verdient, muss sich nach dem Gesetz auf eine Verdoppelung der Steuerlast einstellen. Dieselben Sätze sollen künftig auch für Freiberufler und Freiberuflerinnen gelten: Sie sollen auch nach dem Willen des Bundestages in die Steuerpflicht einbezogen werden. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass künftig auch solche Zinsen und Pachten in die Steuerbemessung einbezogen werden, die an "verbundene" Gesellschaften bezahlt werden. Damit soll verhindert werden, dass die Steuerschuld durch Finanztricksereien minimiert werden kann. Die CDU/CSU hat angekündigt, das Gesetz in der jetzt verabschiedeten Fassung im Bundesrat zu Fall zu bringen. Die mediafon-gewerbesteuerrechner stehen aktualisiert auf /aktuelles.php3#3f8aa5d15e202 (4) Gemeindewirtschaftssteuer Übersetzer und Lektorinnen gegen Gewerbesteuerpflicht (mediafon, 13. Oktober 2003) Gegen die Einbeziehung von Freiberuflern im Kunst- und Medienbereich in die geplante Gemeindewirtschaftssteuer haben sich auf der Frankfurter Buchmesse der Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke (VdÜ in ver.di) und der Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren (VFLL) ausgesprochen. In ihrer gemeinsamen Pressemitteilung lehnen die Verbände es ab, mit Gewerbebetrieben und Zahnarztpraxen in einen Topf geworfen zu werden: Ihr "Betrieb" bestehe häufig nur aus einem Laptop und einem Telefon. Vor diesem Hintergrund sei es überhaupt nicht zu begründen, weshalb eine Lektorin im Hamburg künftig hohe Abgaben zahlen solle, während der Bestsellerautor auf dem Land steuerfrei bleibe. "Wenn der Gesetzgeber Künstler und Publizisten wie Wirtschaftsunternehmen besteuern will", heißt es abschließend, "muss er ihnen auch die Instrumente in die Hand geben, für ihre Leistungen angemessene Preise zu erzielen. Dazu ist es unter Umständen auch nötig, das neue Urhebervertragsrecht noch einmal nachzubessern." Die Pressemitteilung im Volltext steht auf www.vfll.de/pages/presse_04.html

mediafon-newsletter vom 30. Oktober 03 Seite 4 von 7 (5) Urheberrecht: Presse-Monitor gibt der VG Wort nach (mediafon, 30. September 2003) Nach langem Streit haben Ende September die VG Wort und die Presse-Monitor GmbH (PMG) eine Einigung für die Bereitstellung elektronischer Pressespiegel erzielt. Danach wird die PMG künftig nicht nur die Artikel der mit ihr vertraglich verbundenen Verlage vermarkten, sondern auch solche elektronischen Pressespiegel, die unter die Einschränkungen des ' 49 Urheberrechtsgesetz (UrhG) fallen. Die VG WORT wird an den Erlösen der PMG aus dem Geschäft mit elektronischen Pressespiegeln beteiligt. Die PMG hatte lange versucht, die Artikel der ihr verbundenen Verlage ohne Vergütung für die Autorinnen zu vermarkten; der Fall hatte mehrfach die Gerichte beschäftigt. Den jetzt vereinbarten "One-Stop-Shop" bezeichneten VG Wort und PMG als Durchbruch. Er bedeute Rechtssicherheit für alle Firmen und Behörden, die elektronische Pressespiegel für ihre Mitarbeiter erstellen. Vor allem aber bedeutet er für die Autorinnen und Autoren, dass sie künftig über die VG Wort an der Erlösen aus der elektronischen Vermarktung ihrer Artikel beteiligt werden - auch wenn sie dem Verlag eine "Total-Buy-out-Erklärung" unterschrieben haben. Vergütungen gibt es jedoch nur für Artikel aus Zeitungen mit aktuellem politischen Bezug, nicht aber für Zeitschriftenartikel und Beiträge zu kulturellen, unterhaltenden und lokalen Themen. (6) Verwertungsgesellschaften BITKOM will keine Autorenvergütungen zahlen (mediafon, 26. Oktober 2003) Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) möchte nicht, dass Urheber Vergütungen für Kopien ihrer Werke bekommen, die mittels PC und Drucker angefertigt werden. Gegen die Forderung der Verwertungsgesellschaften, dass für diese Geräte genauso wie für Fotokopierer und Scanner eine Geräteabgabe als Ausgleich für das Recht auf private Kopien gezahlt werden müsse, hat der BITKOM deshalb bei der Wettbewerbskommission der EU Beschwerde eingelegt. Nach Auffassung des BITKOM entstünden durch solche Abgaben, die in keinem anderen EU-Land erhoben werden, den deutschen Unternehmen und Verbrauchern "willkürliche und ungerechtfertigte Belastungen". Diese verstießen zudem gegen den EG-Vertrag, Artikel 82, der es marktbeherrschenden Unternehmen verbiete, ihre Position auszunutzen und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Eine Geräteabgabe auf CD-Brenner hatte die Industrie im letzten Jahr, eine Abgabe auf DVD- Brenner erst im August 2003 akzeptiert. Mehr zum Thema auf www.heise.de/newsticker/data/jk-23.10.03-006/ (7) Existenzgründung Arbeitsamtshilfen trotz vorheriger Selbstständigkeit? (mediafon, 21. Oktober 2003) mediafon wird häufiger gefragt, ob man den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) und das Überbrückungsgeld des Arbeitsamtes denn auch bekommen könne, wenn man früher schon einmal selbstständig war. Die kurze, pragmatische Antwort lautet: Ja, man kann. Genauer gesagt sieht es so aus: Gesetzliche Bedingung für beide Zuschüsse ist, dass man "durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beendet" ("oder vermeidet" - letzteres nur beim Überbrückungsgeld). Ausführungsbestimmungen dazu gibt es nicht. Klar ist damit aber: Keinen Anspruch hat, wer bereits selbstständig arbeitet und nur eine zusätzliche Absicherung haben möchte. Wer dagegen irgendwann vor vielen Jahr mal selbstständig war, hat Anspruch auf diese Fördermittel.

mediafon-newsletter vom 30. Oktober 03 Seite 5 von 7 Einen Ermessensspielraum haben die Arbeitsämter bei Leuten, die neben der Festanstellung oder der Arbeitslosigkeit hin und wieder Aufträge als Selbstständige angenommen haben. Erfahrungsgemäß legen die Arbeitsämter diesen Spielraum sehr großzügig aus. mediafon sind inzwischen mehrere Fälle bekannt, in denen Leute den Existenzgründungszuschuss bekommen haben, die längst selbstständig waren. Die Arbeitsämter verlangten in diesen Fällen lediglich, dass sie sich vor dem Antrag offiziell arbeitslos melden. In Einzelfällen bekamen den Existenzgründungszuschuss sogar Leute, die kurz zuvor bereits Überbrückungsgeld bezogen hatten. Allerdings sollte man auf solche Großzügigkeit nicht vertrauen, sondern einfach mit der Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt besprechen, was man konkret vorhat. Dann dürfte es in den seltensten Fällen Probleme geben. Mehr zur Ich-AG steht auf /recht_recht.php3#3e032e63563a6 (8) Praxistipp Thema Scheinselbstständigkeit bleibt aktuell (mediafon, 30. Oktober 2003) Zahlreiche Anfragen bei mediafon zeigen, dass das Thema Scheinselbstständigkeit aktuell bleibt - und dass zu wenigen Themen unter Selbstständigen so viele falsche Gerüchte so hartnäckig in Umlauf sind wie zu diesem. Um nur die wichtigsten vorab auszuräumen, sei zunächst festgestellt: Wieviele Auftraggeber ein Selbstständiger hat, spielt für die Frage, ob seine Arbeit als scheinselbstständig eingestuft wird, keine Rolle. Er kann mit einem Auftraggeber selbstständig sein B und mit fünfen scheinselbstständig. Scheinselbstständig ist immer nur das Auftragsverhältnis, niemals die ganze Person: Wenn einer meiner Verträge als scheinselbstständig eingestuft wird, kann ich trotzdem für meine anderen Kunden als Selbstständiger weiterarbeiten. Schwierigkeiten bekommt der Auftraggeber, wenn ein Vertrag als scheinselbstständig eingestuft wird B nicht die Auftragnehmerin. Die Paragraphen zur Scheinselbstständigkeit sind zum Schutz der Auftrag- und Arbeitnehmer da. Beim Thema Scheinselbstständigkeit geht es nur darum festzustellen, ob sich ein Arbeitgeber vor seiner gesetzlichen Pflicht zur Sozialversicherung für seine Arbeitnehmer drückt. Wie das geht, welche Kriterien gelten und was für Folgen das hat, steht in einem ausführlichen Papier von Goetz Buchholz auf /seite.php3?name=scheinselbstst%e4ndigkeit@scheinselbst (9) Kurzmeldungen Onlineservice, Formulare und Stagnation VG-Wort-Meldungen online: Meldungen im Bereich Wissenschaft (Fach- und Sachbücher, Fachzeitschriften, Broschüren) können ab sofort online an die VG Wort übermittelt werden. Voraussetzung ist eine dauerhaft gültige E-Mail- Adresse und eine einmalige Registrierung per Snail-mail. Anmeldung und alle weiteren Informationen auf www.vgwort.de/athena.php Werbewirtschaft rechnet weiter mit Stagnation: Der Zentralverband der Werbewirtschaft (ZAW) schätzt auf Basis einer Umfrage bei den 41 Mitgliedsorganisationen, dass im Jahresergebnis ein Minus von einem Prozent herauskommen wird. Für das kommende Jahr rechnen 68 Prozent der Mitgliedsfirmen mit einer weiteren Stagnation; ein Drittel rechnet mit steigenden Werbeinvestitionen im Bereich der Markenartikel, des Handels und der Dienstleister.

mediafon-newsletter vom 30. Oktober 03 Seite 6 von 7 Amtliches Formular zur Gewinnermittlung liegt vor: Nun ist auch der letzte Rest schöpferischer Gestaltungsfreiheit bei der Steuererklärung beseitigt: Ab der Steuererklärung für das Jahr 2004 muss auch für die Gewinnermittlung per Einnahmenüberschussrechnung ein amtliches Formular benutzt worden. Es ist bindend für alle Freiberuflerinnen, die nicht freiwillig eine Bilanz erstellen, und alle Gewerbetreibenden mit höchstens 30.000 Euro Gewinn im Jahr. Wer sich das Formular jetzt schon anschauen möchte: Es steht samt Erläuterungen zum Download auf www.bundesfinanzministerium.de/aktuelles/bmf-schreiben-.745.20556/artikel/vordruck- Einnahmenueberschussr...htm (10) Texte für Freie GEW-Ratgeber für freie Lehrkräfte (mediafon, 28. September 2003) "Angestellt oder Frei - Ratgeber für Beschäftigte an privaten Bildungs- und Erziehungseinrichtungen" ist der Titel einer Broschüre, die die GEW Hamburg jetzt in vierter Auflage vorgelegt hat. Neben Steuer- und Sozialversicherungsfragen stellt der Ratgeber besonders ausführlich berufsspezifische Regelungen und Grundsatzurteile zur Abgrenzung von Angestellten und Honorarkräfte zusammen. Angesichts der immer chaotischer werdenden Berufsbilder beschränkt sich die neue Auflage nicht mehr auf freie Lehrkräfte, sondern geht auch auf Arbeitsverträge, den Bundesangestelltentarifvertrag, Minijobs und die Sozialversicherung für Angestellte ein. GEW-Ratgeber Angestellt oder frei - Ratgeber für Beschäftigte an privaten Bildungs- und Erziehungseinrichtungen Redaktion: Andreas Hamm, 60 Seiten DIN A5 Zu beziehen über die GEW Landesverbände (für Nicht-Mitglieder gegen geringe Kostenbeteiligung) (www.gew.de) (11) Links für Freie Wirklich alles aus der Verlagsbranche (mediafon, 29. Oktober 2003) Wer immer Informationen und aktuelle Meldungen aus deutschen Verlagen braucht: Auf der Website der ver.di-fachgruppe "Verlage und Agenturen" wird er fündig. www.verdi-verlage.de bietet eine beeindruckende Vielfalt von aktuellen Wirtschaftsberichten und Insider-Meldungen; dazu zahlreiche Dokumente zur Entwicklung der Auflagen und des Werbeaufkommens der verschiedenen Medien, Untersuchungen zur Pressekonzentration, Statistiken zu Marktanteilen und vieles mehr. Und wer den Überblick über die vielen Meldungen verliert, kann sich den Verlage-Newsletter bestellen. Nur das Forum ist noch nicht recht in Gang gekommen - aber das kann ja noch werden. (...) Veranstaltungen / Termine (14) Newsletter bestellen und abbestellen Der mediafon Newsletter kann auch im Internet abonniert (und abbestellt) werden: /newsletter.php3

mediafon-newsletter vom 30. Oktober 03 Seite 7 von 7 (15) Impressum Wir freuen uns über jede Art von Hinweisen und Links auf den Newsletter oder auf einzelne Artikel. Wer allerdings komplette Artikel aus den Newsletter verbreiten will, muss uns unbedingt vorher fragen. Sonst wäre das nämlich eine Urheberrechtsverletzung - selbst wenn der Artikel "nur" in Mailinglisten oder Foren verbreitet wird. Zur Erstellung des Newsletters und zur Aktualisierung des Web-Angebots von mediafon können alle Leserinnen und Leser beitragen. Anregungen für Meldungen nehmen wir gerne entgegen unter newsletter@mediafon.net. Der Newsletter wird herausgegeben von: mediafon / ver.di Ressort 5 Potsdamer Platz 10 10785 Berlin Tel. 0180 5 754444 Fax: 030 6956-3214 Redaktion: Goetz Buchholz V.i.S.d.P.: Gunter Haake E-Mail: newsletter@mediafon.net. Abo-Zahl: 4.068 mediafon ist ein Projekt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (www.verdi.de) und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (www.bmbf.de) gefördert.