Berufs-, Studien- Laufbahnberatung Kanton Zürich Weiterbildungsveranstaltung VSKZ vom 13. März 2013

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Transkript:

Weiterbildungsveranstaltung VSKZ vom 13. März 2013 www.ajb.zh.ch Bundesgesetz Berufsbildung vom 13.12.2002, Art. 49 bis 51: Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung unterstützt Jugendliche und Erwachsene bei der Berufs- und Studienwahl sowie bei der Gestaltung der beruflichen Laufbahn. Die Unterstützung erfolgt durch Information und Beratung 34 EG BBG: Der Kanton führt die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung gemäss Art. 49-51 BBG durch. Die Stadt Zürich kann diese Leistungen für ihr Gebiet selbst anbieten. Der Kanton stellt ein bedarfsgerechtes regionales Angebot an Beratung und Information sicher. 34a EG BBG: Die Gemeinden tragen 40% der Kosten des Kantons für die Durchführung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Seite 2 1

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Berufs-, Studien-Laufbahnberatung Standorte der biz biz Kloten biz Winterthur biz Urdorf LBZ biz Oerlikon biz Uster JFB Horgen biz Meilen Produkteportfolio der biz 1. Einzelberatung 2. Infothekenbesuch 3. Aktivitäten an Sekundarschulen (Schulhaussprechstunden, Unterstützung von Lehrpersonen, Klassenorientierungen) 4. Berufsvorbereitung in Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Schule 5. Unterstützung im Notfall (SOS-Beratungen, Keine Lehrstelle was tun?, Last Call) 6. Integras (sprachgruppenspezifische Informationsveranstaltungen) 7. Elternseminar 8. Mentoring Ithaka 9. Netz2 10. Aktivitäten an Berufsfachschulen 11. Aktivitäten an Mittelschulen (Klassengespräche, Sprechstunden an Mittelschulen) 12. Matura - was dann? 13. Obligatorische Informationsanlässe für Validierungsverfahren 14. Begleitseminar Validierungsverfahren 15. Beratung im Auftrag des RAV oder der Sozialhilfe 16. Seminare Seite 6 3

Netz2 Die Kantone sind verpflichtet, Massnahmen zur Unterstützung von Jugendlichen beim Einstieg in die Berufswelt zu ergreifen (BBG vom 13.12.2002 und EGBBG vom 14.1.2008) 6,2 Stellen im MBA und AJB befristet bis 1.10.2009 bis 31.12.2012 MBA: Individuelle Beratung und Unterstützung von Jugendliche / junger Erwachsener in der Berufsbildung Ziel: weniger Lehrvertragsauflösungen AJB: Netz2 - Begleitung von mehrfachbelasteten Jugendlichen/jungen Erwachsenen mittels Case Management (Koordination der bestehenden Angebote & Akteure) Ziel: mehr Sek II-Abschlüsse, weniger Langzeitsozialhilfebezüger Netz2: Aufbauarbeit seit Oktober 2010, RRB vom 28.11.2012, Projekt verlängert bis 31.12.2014 (6,2 VZE, 5,4 im AJB und 0,8 im MBA) Seite 7 Netz2 Sek I Ü I Sek II Arbeitsmarkt Netz2 / Case Management Schule BVJ & Moti Grundbildung Berufs- & Studienberatung, JFB, KJPD, RAV, Juga, SSA, Sozialdienste, Mentoring Ithaka, IIZ, Last Call, 4

Netz2 Ziel Integration des Angebotes Netz2 in den Service Public der biz der Regionen per 1.1.2015 Bildung eines Angebotsschwerpunktes Realisierung zusammen mit den bereits bestehenden Angeboten Mentoring Ithaka und Integras in den regionalen biz Konsolidierung Angebotslandkarte Absprache von Gesamtstrategie und Budget mit dem SBIF (Staatssekretariat Berufsbildung, Innovation und Forschung) Wirkungsnachweis, Phase II der Evaluation als Grundlage für Begründung und allenfalls auch Anpassung der Ressourcen Erstellen des RRB Seite 9 Praxis-Input 1 BSLB und Schule Berufswahlprozess www.berufswahlfahrplan.zh.ch Was? Wann? Wie? Seite 10 5

Praxis-Input 1 BSLB und Schule: Praxis-Beispiel 1 Fragestellungen BSLB: EBA o. EFZ? Chance auf Lehrstelle? Zwischenlösung? Möglicher SPD-Bezug: Kognitives Leistungsvermögen? IV-Anspruch ja/nein? - 3. Sek C, Ausländer - schulisch sehr schwach - Artikulation mangelhaft - Realitätsbezug kaum ausgeprägt Seite 12 Praxis-Input 1 BSLB und Schule: Praxis-Beispiel 2 Fragestellungen BSLB: Druck durch Eltern? Zu hohe Ansprüche? Persönlichkeit/Typ? Auftreten? Möglicher SPD-Bezug: Ablenkbarkeit? ADS/ADHS? Depression? - 2./3. Sek B, Tamile - schulisch gut dabei - Schwester KV (BMS) FH-Studium - äusserst aktiv mit Bewerben - (zu) hohe Ansprüche an Lehrberuf Seite 13 6

Fazit des VSKZ-Vorstandes aus dieser Veranstaltung Es kommt aktuell zu wenig Austausch zwischen der Berufsberatung und der Schulpsychologie Es braucht keine interinstitutionelle Vereinbarung Es liegt in der Verantwortung jedes Schulpsychologen auf der Oberstufe, an den Berufseinstieg der SuS zu denken und allenfalls den Berufsberater an den runden Tisch beizuziehen (dazu hat die Berufsberatung zwar keinen Auftrag, im Alltag sollte das jedoch möglich sein) Der Vorstand legt den Schulpsychologinnen nahe, mit den Berufsberaterinnen ihrer Oberstufen- Schulhäuser in Verbindung zu treten bei Bedarf ist der Austausch dann einfacher gewährleistet Umgekehrt sollte es in der Verantwortung der Berufsberatung liegen, bei besonderen SuS zu klären, ob der SPD involviert ist. Am einfachsten kann dies bei der Klassenorientierung zu Beginn der 1. Oberstufe oder bei den Zwischenstandsgesprächen I & II (Austausch über alle SuS zwischen Lp & Berufsberatung in der 2. & 3. Oberstufe) geschehen Ergibt sich im Zwischenstand I, dass bei SuS eine verstärkte Unterstützung nötig ist, sorgt die Berufsberaterin für die entsprechende Triagierung (z.b. an Mentor/in, Netz2 oder Jugend- und Familienberatung) Jugendliche mit wenig Unterstützung durch das familiäre Umfeld und/oder mit mangelnden Selbst- und Sozialkompetenzen können bei der Berufsfindung auch von der SSA unterstützt werden Mögliche Anschlusslösungen an die 3. Oberstufe finden sich auf der folgenden Folie LB/20. Juni 2013, Seite 14 Mögliche Anschlusslösungen an die 3. Oberstufe Weiterführende Schulung an einer Mittelschule Berufliche Grundbildungen mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) mit oder ohne Stützmassnahmen, mit oder ohne Verlängerung der Bildungsdauer, im 1. oder im geschützten Arbeitsmarkt Berufliche Grundbildungen mit EBA und verstärkter Unterstützung wie im Programm EBAplus, im 1. oder im geschützten Arbeitsmarkt Praktische Ausbildungen nach INSOS (PrA INSOS) oder IV-Anlehren im 1. oder im geschützten Arbeitsmarkt Arbeitsstellen im 1. oder im geschützten Arbeitsmarkt Öffentliche oder private Brückenangebote Aktivierung und Beschäftigung in einer Tagesstätte LB/20. Juni 2013, Seite 15 7