Bewerbungsmerkblatt Universität, BA Soziale Arbeit Vechta WiSe 2017/18, Stand: Seite 1 von 11

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Transkript:

Merkblatt mit Informationen zum Bewerbungsverfahren im zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang Soziale Arbeit über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV/=Hochschulstart) Beachten Sie diese Fristen: Bewerbungsschluss (online): 15.07.2017 (Ausschlussfrist) Bewerbungsschluss für das Einreichen bzw. Nachreichen der schriftlichen Unterlagen: 18.07.2017 (Ausschlussfrist) Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen Informationen zum Thema Ihre Bewerbung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit zusammengestellt: 1. Erforderliche Unterlagen und Hilfsmittel 2. Studienplatzvergabe über Hochschulstart REGISTRIERUNG bei Hochschulstart 3. Hochschulstart-Portal und Bewerberportal der Universität Vechta 4. Navigation im Bewerbungsformular Ihrer Online-Bewerbung 5. Prüfung, Änderung oder Korrektur von bereits erfassten Daten vor dem Absenden der Bewerbung 6. Prüfung, Änderung oder Korrektur von bereits erfassten Daten nach dem Absenden der Bewerbung 7. Gültigkeit der Bewerbung und einzureichende Anlagen 8. Bewerbung zurückziehen, Bewerbungsantrag hinzufügen, Anzahl von möglichen Bewerbungen 9. Bearbeitungszeitraum 10. Antragsfachstatus und Antragsstatus sowie Anzeige von ggf. fehlenden Unterlagen 11. Zugangsdaten vergessen 12. Terminplan bzgl. der Studienplatzvergabe 13. Verzicht auf weitere Teilnahme am Vergabeverfahren 14. Informationen zum Hochschulportal und dem Status Ihrer Bewerbung 15. Wichtige Hinweise zum Antrag auf Studiengangswechsel 16. Bescheide 17. Annahme des Studienplatzes 18. Alternativbewerbung nach erfolgter Ablehnung 19. Versand von Semesterunterlagen (Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigungen Seite 1 von 11

1. Erforderliche Unterlagen und Hilfsmittel Sie benötigen folgende Unterlagen und Hilfsmittel: einen Drucker den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung falls Sie bereits studiert haben oder studieren: Unterlagen, mit denen Sie die Anzahl der bisher studierten Semester ermitteln können. falls Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben: ggf. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Ihre Matrikelnummer, sofern Sie sich als Student/in unserer Universität im Rahmen eines Studiengangswechsels bewerben bzw. als ehemalige/r Student/in eine Wiedereinschreibung zum Wintersemester 2017/18 anstreben. 2. Studienplatzvergabe über Hochschulstart REGISTRIERUNG bei Hochschulstart UND im Bewerberportal der Universität Vechta Der Studienplatz wird über Hochschulstart vergeben. Zunächst registrieren Sie sich auf hochschulstart.de in der Rubrik Studiengänge mit örtlichem Numerus clausus und erhalten im Gegenzug Benutzerdaten (die sog. Bewerber-ID und BAN = Bewerber- Authentifizierungs-Nummer), die Sie für den weiteren Bewerbungsprozess benötigen. Auch wenn Sie bereits ein Studium erfolgreich beendet haben, einen Härtefallantrag stellen, EU-Ausländer sind oder zu der Gruppe der beruflich Qualifizierten gehören und sich für diesen Studiengang bewerben möchten, registrieren Sie sich bitte bei hochschulstart.de. Eine mehrfache Registrierung ist nicht zulässig. Sofern Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt bei Hochschulstart registriert haben, loggen Sie sich über Ihren Account (direkt oben rechts auf der Seite) mit Ihrer Benutzerkennung, die Sie per E-Mail bekommen haben, und mit dem von Ihnen gewählten Passwort im System ein. Wichtiger Hinweis zur Registrierung: Sie müssen, nachdem Sie sich bei Hochschulstart registriert haben, die im Gegenzug an Sie versendete Bestätigungsmail gründlich lesen. Ihnen wird mitgeteilt: 1. Ihre Bewerber-ID-Nummer 2. Dass Sie sich im Bewerberportal von Hochschulstart unter dem Menüpunkt: Meine Daten, Unterpunkt Persönliche Daten Ihre BAN-Nummer in Erfahrung bringen können. 3. Dass Sie nicht vergessen dürfen, den Aktivierungslink in der E-Mail zu betätigen, um damit die Registrierung abzuschließen. Seite 2 von 11

Alle Rückfragen Ihre Registrierung bei Hochschulstart betreffend müssen Sie direkt an Hochschulstart richten. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Hotline unter der Telefonnummer: 0180-7 12 24 48. Natürlich können Sie auch eine Kontaktanfrage an Hochschulstart senden. Hierzu schreiben Sie bitte ein E-Mail an: service@hochschulstart.de Nach erfolgter Registrierung bei hochschulstart.de legen Sie sich einen Bewerber- Account im Bewerberportal der Universität Vechta an. Dabei beachten Sie bitte, dass Sie sich bis zum 15.07.2017 (Ausschlussfrist) online bewerben können. Sie können direkt auf der ersten Seite unseres Bewerberportals Ihre BID und BAN-Nr., die Sie von Hochschulstart erhalten haben, eingeben. Spätestens jedoch beim Absenden Ihrer Online-Bewerbung müssen Sie die Kennung von Hochschulstart eintragen. Beachten Sie, dass die Online-Bewerbung nicht elektronisch abgeschickt werden kann, wenn dieser Menüpunkt nicht ausgefüllt wurde. Wenn Sie Ihre Bewerbung nicht elektronisch und postalisch abschicken, können Sie nicht am Auswahlverfahren teilnehmen. 3. Hochschulstart-Portal und Bewerberportal der Universität Vechta Im Hochschulstart-Portal registrieren Sie sich, um anschließend Ihre Bewerbung im Bewerberportal unserer Universität überhaupt tätigen zu können (siehe auch Hinweise zu Punkt 2). Im Bewerberportal unserer Universität können Sie die Posteingangsverbuchung Ihrer Antragsunterlagen einsehen. Sollten wichtige Unterlagen fehlen bzw. der Hochschulzugang nicht ordnungsgemäß nachgewiesen worden sein, wird Ihnen in der rechten Spalte des Bewerberportals angezeigt, innerhalb welcher Frist Sie die fehlenden Belege nachreichen können. 4. Navigation im Bewerbungsformular Ihrer Online-Bewerbung Sie füllen bitte in dem Bewerbungsformular jede Zeile der Reihe nach aus. Erst wenn alle Felder auf der entsprechenden Seite ausgefüllt wurden, besteht die Möglichkeit, mit dem Weiter-Button zur nächsten Seite zu wechseln. Über die Info- bzw. Hilfebuttons erhalten Sie wichtige Informationen zu den entsprechenden Feldern und Bereichen. Ganz am Ende der Bewerbung haben Sie die Möglichkeit, den Antrag elektronisch abzugeben oder noch einmal zur Übersicht zu wechseln, um von dort ggf. Änderungen bei Ihren Angaben zum Antrag, zur Hochschulreife, zur bisherigen Laufbahn usw. vorzunehmen. 5. Prüfung, Änderung, Korrektur von bereits erfassten Daten vor dem Absenden der Bewerbung: Bevor Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen und Ihren Bewerbungsantrag abgeben, können Sie zur Sicherheit noch einmal zur Übersicht zurückkehren. Sie haben so die Möglichkeit, Ihre Angaben zum Bewerbungsantrag zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren. Hilfreich ist in jedem Fall auch die Kontrollansicht. Seite 3 von 11

6. Prüfung, Änderung oder Korrektur von bereits erfassten Daten nach dem Absenden der Bewerbung Wenn Sie nach dem elektronischen Absenden Ihrer Bewerbung noch Ergänzungen bzw. Änderungen in der Bewerbung vornehmen möchten, müssen Sie zunächst den alten Antrag mit Hilfe des Buttons Antrag zurückziehen deaktivieren. Nun haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag zu bearbeiten bzw. einen neuen Antrag hinzuzufügen. Bei der Antragsbearbeitung gehen Sie so vor, dass Sie den entsprechenden Button Antrag bearbeiten anwählen. Anschließend können Sie dann mit Hilfe des Stift-Buttons Ihre Angaben zu Hochschulreife, bisherige Laufbahn usw. korrigieren. Der Antrag muss nicht neu ausgedruckt und übersendet zu werden! WICHTIG: Der Bearbeitungsmodus ist nicht mehr möglich, sobald das Immatrikulationsamt Ihre Antragsunterlagen in Bearbeitung genommen hat. Das erkennen Sie daran, dass im Antragsstatus gültig bzw. in Bearbeitung erscheint. Sofern Sie zu diesem Antrag Ergänzungen oder Änderungen mitteilen möchten, müssen Sie dafür eine schriftliche Mitteilung an das Immatrikulationsamt verfassen. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktformular und vergessen nicht, Ihre Bewerbernummer mit anzuzeigen. Ein Bearbeitungszeitraum von ca. 5 Werktagen muss eingeplant werden. Nach Bearbeitung Ihrer E-Mail sehen Sie die aktualisierten Daten in Ihrem Bewerberportal bzw. Ihnen wird im Bewerberportal (oben rechts) eine entsprechende Information angezeigt. Sollten Sie nach dem Zurückziehen entschieden haben, dass Sie anstatt der Bewerbung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit eine andere Bewerbung tätigen wollen, so können Sie mit Hilfe des Buttons Antrag hinzufügen eine Alternativbewerbung tätigen. Vergessen Sie in diesem Fall nicht, den neuen Antrag auszudrucken, zu unterschreiben und fristgerecht an die Universität Vechta zu übersenden. Sollten Sie Ihren Erstantrag bereits mit entsprechenden Anlagen eingereicht haben, müssen Sie die entsprechenden Anlagen nicht erneut einreichen. Vermerken Sie gerne formlos auf Seite 1 vom Antrag, dass uns die Anlagen bereits vorliegen. So helfen Sie uns, die Antragsunterlagen schnell zusammenzuführen. Im rechten Auswahlmenü haben Sie außerdem die Möglichkeit, persönliche Informationen, wie z. B. Anschrift, E-Mail, Telefon zu bearbeiten. Beachten Sie aber bitte in jedem Fall, dass Änderungen von persönlichen Informationen im Bewerberportal der Universität Vechta automatisch (stündlich) von Hochschulstart überschrieben werden. Sie sollten also bitte dafür Sorge tragen, dass Sie diese Änderungen bei hochschulstart erfassen. 7. Gültigkeit der Bewerbung und einzureichende Anlagen Ihr online ausgefüllter Zulassungsantrag wird nur in das Zulassungsverfahren aufgenommen, wenn Sie nach der elektronischen Übersendung (Sie werden durch eine Bestätigungsmail vom Sendevorgang in Kenntnis gesetzt) den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag in Papierform fristgemäß bis zum 18.07.2017 - an das Immatrikulationsamt der Universität Vechta gesendet haben (siehe Postanschrift). Das Datum des Poststempels ist dabei genauso irrelevant wie eine eventuelle Verzöge- Seite 4 von 11

rung Ihrer Briefsendung durch den Postzustelldienst. Es zählt der Eingangsstempel der Universität Vechta, nicht der Poststempel. Faxe und per E-Mail übersendete Bewerbungsanträge werden nicht akzeptiert. Von diesem Zeitpunkt an nutzen Sie ein anwenderfreundliches und transparentes Vergabeverfahren und erhalten durch Abrufen Ihres Status eine bessere Einschätzung über Ihre Erfolgschancen und die Konkurrenzsituation. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie die in der Checkliste des Zulassungsantrags aufgeführten Anlagen vollständig und in der geforderten Form beifügen. Werden für die Auswertung relevante Anlagen nicht bis zum 18.07.2017 (gesetzliche Ausschlussfrist) ein- bzw. nachgereicht, kann dieses ggf. zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Bedenken Sie: Sie können sich nur einmal bewerben. Sollten wir Ihnen im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit den gewünschten Studienplatz nicht zuweisen können, haben Sie noch bis zum 30.09.2017 die Möglichkeit, eine sog. direkte Einschreibung für einen zulassungsfreien Studiengang zu tätigen. Ausführliche Informationen bzgl. einer Alternativbewerbung können Sie unter Punkt 16 nachlesen. Die Universität Vechta führt Ende Juli/Anfang August das Zulassungsverfahren durch und übermittelt anschließend die Ergebnisse an das Bewerberportal hochschulstart.de. In einer gemeinsamen Datenbank der beteiligten Hochschulen werden alle Bewerbungen abgeglichen (siehe auch Terminplan auf der Folgeseite). 8. Bewerbung zurückziehen, Bewerbungsantrag hinzufügen, Anzahl von möglichen Bewerbungen Beachten Sie: Eine zurückgezogene Bewerbung kann wieder aktiviert werden. Wenn Sie den Studienplatz zurückgeben, ist diese Entscheidung endgültig! Das Immatrikulationsamt kann diese Entscheidung nicht korrigieren! Sollten Sie zu dem Schluss kommen, dass Sie einen komplett neuen Antrag stellen wollen, so können Sie mit Hilfe des Buttons Bewerbungsantrag hinzufügen eine weitere Bewerbung tätigen. Beachten Sie: Man kann sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben. Eine Mehrfachbewerbung für zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge ist nicht möglich. In diesem Fall müssten Sie zunächst den alten Antrag zurückziehen (bei der Wahl von einem oder zwei zulassungsbeschränkten Studienfächern) bzw. zurückgeben (bei der Wahl von zwei zulassungsfreien Studienfächern), um einen neuen Bewerbungsantrag hinzufügen zu können. Wenn Sie nach dem Zurückziehen/Zurückgeben einer oder mehrerer Bewerbungen entschieden haben, dass Sie eine dieser Bewerbungen dennoch tätigen wollen, müssen Sie sich nicht neu bewerben. Sie können dann über den Button Bewerbung abgeben die alte Bewerbung wieder aktivieren. Sofern nachdem Sie den Studienplatz zurückgegeben haben und einen neuen Bewerbungsantrag hinzufügen möchten - eines der neu gewählten Studienfächer bzw. der ge- Seite 5 von 11

wählte Studiengang den vormals beantragten Fächern/Studiengang entspricht, ist diese Bewerbung aus technischen Gründen nicht möglich. Nach dem Absenden der Bewerbung lesen Sie direkt unter dem Antrag dann im Bewerberportal: Immatrikulation zurzeit nicht möglich. In diesem Fall müssten Sie sich tatsächlich komplett neu registrieren, um den Antrag abgeben zu können. Vergessen Sie nicht, den neuen Antrag auszudrucken, zu unterschreiben und fristgerecht an die Universität Vechta zu übersenden. Sollten Sie Ihren Erstantrag bereits mit entsprechenden Anlagen eingereicht haben, müssen Sie die Anlagen nicht erneut einreichen. Vermerken Sie gerne formlos auf Seite 1 des Antrages, dass uns die Anlagen bereits vorliegen. So helfen Sie uns, die Antragsunterlagen schnell zusammenzuführen. Wenn Sie sich parallel für zwei zulassungsfreie Studiengänge beworben haben, wird Ihr Drucker diese zwei Anträge nacheinander drucken und Sie jeweils zum Einreichen der Anlagen auffordern. Reichen Sie uns in diesem Fall Seite 1 von jedem Antrag mit den Anlagen zu einem Ihrer beiden Anträge ein. Wenn Sie sich parallel für einen zulassungsfreien Studiengang und einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben, müssen Sie die Anträge gesondert ausdrucken; die Anlagen müssen Sie nur einmal einreichen. 9. Bearbeitungszeitraum Über den Bearbeitungsstand der Anträge werden Sie direkt im Bewerberportal informiert. Bei Statusänderungen geht Ihnen zudem eine separate E-Mail zu. Ein Bearbeitungszeitraum von ca. 4 Wochen muss eingeplant werden. 10. Antragsfachstatus und Antragsstatus sowie Anzeige von ggf. fehlenden Unterlagen Sichten Sie in jedem Fall im Bewerberportal Ihren Antragsfachstatus bzw. Antragsstatus. Detaillierte Informationen haben wir im entsprechenden FAQ für Sie zusammengestellt. Der Antragsfachstatus in Bearbeitung fordert Sie dazu auf, gründlich zu schauen, ob ggf. ein vorläufiger Ausschluss vom Verfahren vermerkt ist, ob dieser Ausschluss ggf. dadurch zu heilen wäre, dass Sie (innerhalb einer bestimmten Frist) Unterlagen nachreichen. 11. Zugangsdaten vergessen Wir unterscheiden zwischen den Zugangsdaten a) des Bewerberportals unserer Universität und b) den Zugangsdaten von Hochschulstart. zu a) Wenn Sie die Zugangsdaten zum Bewerberportal unserer Universität vergessen haben, so können Sie direkt auf der Eingangsseite unseres Bewerberportals (oben rechts Zugangsdaten vergessen ) in Erfahrung bringen, wie Sie weiter vorgehen müssen. Seite 6 von 11

zu b) Sofern Sie neue Zugangsdaten (Benutzername oder Passwort) von Hochschulstart benötigen, müssen Sie sich direkt an Hochschulstart wenden. Sie können über die Anmeldeseite von Hochschulstart.de neue Daten anfordern. 12. Terminplan bzgl. der Studienplatzvergabe Dieser feste Terminplan gib t Ihnen die Möglichkeit, sich frühzeitig auf die neue Lebenssituation einzustellen: Datum Aktion Bemerkungen 16.07.- 15.08.2017 16.08.2017 bis 18.08.2017 19.08.2017 bis 24.08.2017 Koordinierungsphase 1 In der Koordinierungsphase können_ Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Konto etwaige Zulassungsangebote (die von verschiedenen Hochschulen eingestellt werden können) einsehen und sich ggf. für ein Zulassungsangebot entscheiden. Entscheidungsphase Wichtig: Die Annahme eines Zulassungsangebotes ist bis zum Ende der Entscheidungsphase möglich. Nehmen Sie kein Angebot an, legen Sie in dieser Phase die Priorität Ihrer Studienwünsche fest. Wenn Sie keine neue Festlegung treffen, gilt die Ihnen bis dahin angezeigte Reihenfolge der Studienwünsche als Ihre Prioritätensetzung. Beginn der Koordinierungsphase 2 Es wird das jeweils bestmögliche Zulassungsangebot (pro BewerberIn ist in dieser Phase nur ein Zulassungsangebot möglich) ermittelt. - automatische Erteilung von Zulassungen bei Ermittlung von Zulassungsangeboten für Bewerbungen mit Priorität 1 (alle anderen Bewerbungen der betroffenen BewerberInnen scheiden aus dem Verfahren aus) Die BewerberInnen können ihre Studienwünsche vom Beginn der Bewerbungsphase bis zum Ende der Entscheidungsphase priorisieren. 28.08.2017 Ablehnungsbescheide (elektronische Form im Bewerberportal) 30.08.2017 bis 03.09.2017 23.09.2017 Beginn Clearingverfahren 1 Es findet statt, wenn noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen. - Registrierung im DoSV-Bewerberportal (falls dort noch kein Benutzerkonto angelegt wurde) - Abgabe von Online-Bewerbungen im DoSV-Bewerberportal von hochschulstart.de sowie Priorisierung der Bewerbungen Beginn Clearingverfahren 2 Findet statt, wenn noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen. - Registrierung im DoSV-Bewerberportal (falls dort noch kein Benutzerkonto angelegt wurde) - Abgabe von Online-Bewerbungen im DoSV-Bewerberportal von hochschulstart.de sowie Priorisierung der Bewerbungen Die Clearingphase stellt das Losverfahren dar. Auch Interessierte, die sich bislang nicht beworben haben, können hier teilnehmen. Wer während des Verfahrens bereits einen Platz erhalten hat, kann am Clearingverfahren nicht teilnehmen. Seite 7 von 11

Sofern an der Universität Vechta nach Abschluss der Koordinierungsphase 2 wider Erwarten noch Studienplätze im Studiengang Bachelor Soziale Arbeit frei bleiben, führt die Universität Vechta Nachrückverfahren durch, an denen Sie automatisch teilnehmen, wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt keinen Studienplatz von uns angeboten bekommen hatten, den Sie nicht angenommen hatten, und wenn Sie nicht anderswo einen Studienplatz angenommen haben. Bitte informieren Sie sich über ggf. stattfindende Nachrückverfahren ab der 36. KW auf unserer Homepage. Sollten Sie in einem Nachrückverfahren zugelassen werden, erhalten Sie eine Mail über eine Statusänderung vom Bewerberportal der Universität Vechta und können Ihren Status dann dort einsehen. 13. Verzicht auf weitere Teilnahme am Vergabeverfahren Wenn Sie am Vergabeverfahren für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit nicht mehr teilnehmen möchten, müssen Sie sich bei Hochschulstart einloggen und dort Ihren Antrag zurückziehen. Im Bewerberportal unserer Universität wird Ihnen 1-2 Stunden später die entsprechende Statusänderung angezeigt und Ihnen per E-Mail zur Kenntnis gebracht. 14. Informationen zum Status Ihrer Bewerbung Mit Ihrer Bewerber-ID (BID) und Bewerber-Authentifizierungsnummer = Passwort (BAN), die Sie mit der Bestätigungsmail erhalten haben, können Sie jederzeit den Status Ihrer Bewerbung im entsprechenden Bewerberportal (Hochschulstart bzw. Universität Vechta) einsehen. Wir empfehlen Ihnen, sich regelmäßig über den Status Ihrer Bewerbung zu informieren. Die Bedeutung der einzelnen Status können Sie im ausführlichen Glossar von Hochschulstart und in den FAQs auf unserer Homepage nachlesen. Hierzu zählen z. B. In Vorbereitung, Eingegangen, Vorläufig ausgeschlossen, Gültig, Zulassungsangebot liegt vor, Zulassungsangebot aktuell nicht möglich, Zugelassen, Ausgeschlossen, Zurückgezogen, Zurückgestellt, Ausgeschieden, Abgelehnt. Über wichtige Statusänderungen werden Sie außerdem per E-Mail informiert. 15. Wichtige Hinweise zum Antrag auf Studiengangswechsel a) Hinweise zur Studiengangsänderung für Erstsemesterstudierende (nach erfolgter Einschreibung in den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit in das 1. Fachsemester zum Wintersemester 2017/18): Wenn Sie Ihr Studium im Wintersemester 2017/18 im 1. Semester aufnehmen und nach Zulassung bzw. Einschreibung noch in einen zulassungsfreien Studiengang wechseln möchten, müssen Sie sich online bis zum 30.09.2017 bewerben/ einschreiben Hierzu loggen Sie sich mit Ihren Benutzerdaten in das Bewerberportal ein. Sie haben dort die Möglichkeit, eine neue Bewerbung hinzuzufügen, indem Sie den Button An- Seite 8 von 11

trag hinzufügen wählen und die neue Bewerbung erfassen. Nach dem elektronischen Absenden Ihrer Bewerbung müssen Sie für den fristgerechten Eingang (31.10.2017- Ausschlussfrist) Ihres Antrags auf Studiengangswechsel Sorge tragen. Bereits eingereichte Unterlagen müssen Sie nicht erneut einreichen (notieren Sie bitte einen entsprechenden Vermerk auf Seite 1 des Antrages). Sofern Sie als Erstsemesterstudierende/r nach dem 30.09.2017 einen Antrag auf Studiengangswechsel in zulassungsfreie Fächer/Studiengänge stellen wollen, müssen Sie den Antrag in Papierform im Immatrikulationsamt einreichen. Der entsprechende Antrag wird ab Mitte Oktober auf der Seite Wechsel (https://www.univechta.de/studium/ studienorganisation/anerkennung-und-wechsel/)zur Verfügung gestellt. Wichtiger Hinweis: RückmelderInnen, müssen den Antrag in jedem Fall bis zum 30.09.2017 (Ausschlussfrist) gestellt haben. b) Für Studierende (RückmelderInnen) der Universität Vechta gilt: Für eine Bewerbung im Rahmen eines Studiengangswechsels in das erste Fachsemester des zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit kann sich jeder bewerben, der die Einschreibvoraussetzungen erfüllt. Wichtig ist, dass Sie in der Online-Bewerbung Ihre Matrikelnummer angeben und außerdem anzeigen, dass Sie den Studiengangswechsel anstreben. Unterlagen, wie z.b. der Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (in einfacher Kopie) oder der Dienstbeleg müssen in jedem Fall erneut eingereicht werden. Zur Online-Bewerbung geht es hier. Für Rückmelder (Ausnahme 1. Fachsemester) gilt: Beachten Sie bitte in jedem Fall die Rückmeldefrist vom 15.07. 15.08.2017 für Ihre Rückmeldung zum Wintersemester 2017/18. c) Grundsätzlich gilt: Sofern Sie bereits Semesterunterlagen für das aktuelle Semester erhalten haben, versenden wir keine neuen Semesterunterlagen. Die Immatrikulationsbescheinigung (mit der geänderten Fächerverbindung/Studiengang, die Sie über den Online- Service einsehen können, weist die vollzogene Änderung aus. Die Bearbeitung des Studiengangswechsels ist spätestens ab dem 01.12.2017 im Online-Service sichtbar. 16. Bescheide Die Bescheide werden Ihnen in elektronischer Form in Ihrem DoSV-Bewerberportal zur Verfügung gestellt (siehe auch Terminplan unter Punkt 9). Sollten Sie die postalische Übersendung beantragt haben, erhalten Sie sowohl einen elektronischen, als auch einen postalischen Bescheid von Hochschulstart. Seite 9 von 11

17. Annahme des Studienplatzes!!! Die Studienplätze werden über Hochschulstart vergeben, daher müssen Sie die Annahme des Studienplatzes innerhalb der Annahmefrist - direkt bei Hochschulstart erklären. Sie sehen dann ca. 1-2 Stunden später im Bewerberportal unserer Universität sowie im DoSV-Bewerberportal Ihren geänderten Antragsfachstatus zugelassen. Hochschulstart sendet Ihnen dann wie von Ihnen gewünscht den Bescheid in elektronischer Form bzw. elektronisch und postalisch zu. Um sich den Studienplatz endgültig zu sichern, müssen Sie zusätzlich die Annahmeerklärung im Bewerberportal unserer Universität ausdrucken und diese (mit entsprechenden Anlagen) fristgerecht (innerhalb der im Zulassungsbescheid benannten Frist) an die Universität Vechta übersenden. Sollten Sie die fristgerechte Annahme des Studienplatzes bei Hochschulstart und den Versand der Annahmeerklärung an die Universität versäumt haben, besteht kein Anspruch auf den Studienplatz! Sollten Sie nach Ende des Verfahrens über Hochschulstart einen Studienplatz in einem ggf. stattfindenden lokalen Nachrückverfahren erhalten (vgl. die letzten beiden Absätze im Punkt 11), erklären Sie die Annahme bitte fristgerecht im Bewerberportal der Universität Vechta. Auch hier gilt: versäumen Sie die Annahmefrist, besteht kein Anspruch auf den Studienplatz. 18. Alternativbewerbung (grundsätzlich bzw. nach erfolgter Ablehnung) Sofern Ihnen über Hochschulstart zu keiner Zeit ein Studienplatz zugewiesen werden konnte, wird Ihnen im Bewerberportal der entsprechende Ablehnungsbescheid in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Sie haben dann noch bis zum 30.09.2017 die Möglichkeit, sich im Bewerberportal der Universität Vechta in einen zulassungsfreien Studiengang einzuschreiben. Auf der Übersicht Fristen und Termine haben wir die Studiengänge mit den entsprechenden Bewerbungs- u. Einschreibfristen für Sie zusammengestellt. Wenn für Sie feststeht, dass Sie eine Alternativbewerbung tätigen wollen, loggen Sie sich mit Ihren Benutzerdaten in das Bewerberportal ein. Sie haben dort die Möglichkeit, eine neue Bewerbung zu tätigen, indem Sie den Button Antrag hinzufügen wählen und die neue Bewerbung erfassen. Nach dem elektronischen Absenden Ihrer Bewerbung müssen Sie für den fristgerechten Eingang (30.09.2017-Ausschlussfrist) Ihrer Bewerbungsunterlagen Sorge tragen. Bereits eingereichte Unterlagen müssen Sie nicht erneut einreichen (entsprechender Vermerk auf Seite 1 des Antrages). 19. Versand von Semesterunterlagen (Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigungen) Nach erfolgter Immatrikulation erhalten Sie zunächst an die von Ihnen angezeigte E-Mail- Adresse eine Mitteilung bzgl. der Statusänderung/Einschreibung. Sie sehen zu diesem Zeitpunkt in Ihrem Bewerberportal den Status immatrikuliert. Ihre Zugangsdaten gehen Ihnen ca. 2-5 Tage später mit gesonderter Post zu. Hiermit haben Sie die Möglichkeit, sich über den Online-Service unserer Universität bequem von zuhause aus erste Immatrikulationsbescheinigungen auszudrucken. Seite 10 von 11

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das späte Nachreichen von in der Annahmeerklärung eingeforderten Unterlagen zur Verzögerung der Immatrikulation führt. Der Versand von Semesterunterlagen für das 1. Fachsemester im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit erfolgt ca. in der 38./39. KW. Wenn Sie weitere Fragen haben, die Ihnen dieses Merkblatt nicht beantwortet, dann lesen Sie bitte zunächst unsere FAQs Bewerbung & Studium unter dem Link http://www.univechta.de/studium/bewerbung-einschreibung/faqs-bewerbung-studium/ Seite 11 von 11