Vier Gewinnt Die Fondspolice mit einem Hauch von Genialität. Aktien Immobilien Renten Alternative Antrag Direktversicherung
Vier Gewinnt Der Renditemotor Ihrer fondsgebundenen Direktversicherung. Mit einer guten Strategie an den Start gehen. Unter Vier Gewinnt haben wir Fonds zusammengefasst, die breit in Aktien, Renten, Immobilien und alternative Investments (z.b. Rohstoffe) investieren. Diese Fonds sollen bei geringerem Risiko langfristig einen ähnlich hohen Ertrag erwirtschaften wie Aktienanlagen. Jeweils zum Jahresende kommt bei den Fonds zudem das Prinzip des Rebalancing zum Einsatz: Gewinne einzelner Anlageklassen werden realisiert und antizyklisch in rückläufige oder unterbewertete Bereiche investiert. Dadurch wird die Gewichtung der Anlageklassen dauerhaft beibehalten. Die Investmentfonds Vier Gewinnt : Name des Fonds Anlageschwerpunkt Kapitalanlagegesellschaft Depotbank RP Global Diversified Portfolio I 10 Aktien 30 Renten 30 Immobilien 30 Alternative Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh BHF-Bank RP Global Diversified Portfolio II RP Global Diversified Portfolio III 25 Aktien 25 Renten 25 Immobilien 25 Alternative 55 Aktien 15 Renten 15 Immobilien 15 Alternative Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh BHF-Bank BHF-Bank Ihre Risikobereitschaft und Ihre Ertragserwartung entscheiden über die Fondsauswahl. Für Ihre Fondsauswahl stehen zahlreiche Investmentfonds mit unterschiedlichen Anlageschwerpunkten zur Verfügung. Für Ihre Fondsrente können Sie passend zu Ihrer persönlichen Anlagestrategie bis zu fünf verschiedene Fonds auswählen. Fonds wechseln. Ihre Anlagestrategie können Sie während der Laufzeit Ihres Vertrags ändern: Ertragschancen und Garantien kombiniert. Die fondsgebundene Direktversicherung bietet die Chance, von den hohen Ertragsaussichten der Investmentfonds zu profitieren. Sie haben gleichzeitig die Garantie, dass bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Ablaufmanagement im Endspurt. Wenn Sie möchten, schichten wir Ihr Fondsguthaben fünf Jahre vor Rentenbeginn sukzessive in einen schwankungsärmeren Fonds um. So vermeiden Sie kurzfristige Wertrückgänge kurz vor Auszahlung. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Für künftige Beiträge können Sie jederzeit kostenlos andere Fonds auswählen. Das Fondsguthaben kann bis zu 3 Mal in 12 Monaten kostenlos umgeschichtet werden.
Ich finanzier die Hälfte meiner Altersvorsorge über Steuern. Steuer- und sozialabgabenfrei in die Altersvorsorge investieren. Arbeitnehmer können 2010 bis zu 2 640 Euro oder monatlich 220 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in eine Betriebsrente umwandeln. Ein Teil des Gehalts wird dann nicht bar ausgezahlt, sondern in die Direktversicherung investiert. Wer monatlich z.b. 2 500 Euro brutto verdient und davon 220 Euro in seine Betriebsrente investiert, muss dafür bei Steuerklasse I nur 112 Euro selbst aufbringen. Die Differenz wird aus der Steuer- und Sozialabgabenersparnis finanziert. 220 in die Altersvorsorge investieren nur 112 selbst zahlen. Beispiel: Arbeitnehmer, 30 Jahre alt, verdient 2 500 brutto im Monat (Steuerklasse l), möchte monatlich 220 in seine Betriebsrente investieren. Ohne Entgeltumwandlung Mit Entgeltumwandlung Bruttomonatsgehalt 2 500,00 2 500,00 Steuer- und sozialabgabenfreier Beitrag zur Entgeltumwandlung 0,00 220,00 220,00 Vorsorgebeitrag Steuerbrutto = 2 500,00 = 2 280,00 Steuerabzüge (Lohnsteuer, Solizuschlag, Kirchensteuer) 393,92 331,22 62,70 Steuerersparnis Sozialversicherungsbeiträge 511,88 466,83 45,05 Sozialabgaben ersparnis Auszahlung netto = 1 594,20 = 1 481,95 = 112,25 Nettoaufwand! Berücksichtigt wurde ein Beitrag zur Krankenversicherung von 14,9, zur Pflegepflichtversicherung von 1,95 sowie der Kinderlosenzuschlag von 0,25. Kirchensteuer 8. Die Direktversicherung bietet Ihnen viele Vorteile. Flexibel einzahlen: Sie können neben den monatlichen Beiträgen jederzeit flexibel zuzahlen und so die Steuerersparnis Jahr für Jahr optimieren. Sie erhalten eine lebenslange monatliche Rente, auch wenn Sie 100 Jahre alt werden. Der Rentenbeginn ist zwischen dem 60. und 80. Lebensjahr frei wählbar. Unveränderbarer Rentengarantiefaktor. Profitieren Sie von fairen Bedingungen, denn wir passen Ihren garantierten Rentenfaktor nicht nachträglich an die steigende Lebenserwartung in Deutschland an. So haben Sie bereits heute eine sichere Kalkulationsgrundlage für das Rentenalter. Sollte zum Rentenbeginn der dann gültige Faktor höher sein, berechnet sich Ihre Rente sogar nach diesem höheren Wert. Die angesparten Mittel sind Hartz-IV- und insolvenzsicher, d.h. bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz müssen sie in der Sparphase nicht verwertet werden. Option Berufsunfähigkeitsschutz: Bereits ab 50 Berufsunfähigkeit zahlen wir Ihnen die vereinbarte Rente. Wir verweisen Sie nicht auf andere Tätigkeiten, sofern Sie keine neue Tätigkeit ausüben und ein vergleichbares Einkommen erzielen. Bei Berufsunfähigkeit übernehmen wir außerdem die Beiträge zu Ihrer Direktversicherung. Option Hinterbliebenenschutz: Die Direktversicherung schützt Ihre Familie: Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente an Ehe- oder Lebenspartner bzw. als abgekürzte Rente an kindergeldberechtigte Kinder. Bei der Entgeltumwandlung wird die Versorgung sofort unverfallbar. Sie bleibt auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten und ist bei Insolvenz des Arbeitgebers sicher. Wenn Sie den Betrieb verlassen, können Sie die Versicherung mitnehmen und selbst oder beim neuen Arbeitgeber fortführen.
Vier Gewinnt Der Renditemotor Ihrer fondsgebundenen Direktversicherung. Unter Vier Gewinnt haben wir Fonds zusammengefasst, die breit in Aktien, Renten, Immobilien und alternative Investments (z.b. Rohstoffe) investieren. Diese Fonds sollen bei geringerem Risiko langfristig einen ähnlich hohen Ertrag erwirtschaften wie Aktienanlagen. Die fondsgebundene Direktversicherung bietet die Chance, von den hohen Ertragsaussichten der Investmentfonds zu profitieren. Arbeitnehmer können 2010 bis zu 2 640 Euro oder monatlich 220 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in eine Betriebsrente umwandeln. Ein Teil des Gehalts wird dann nicht bar ausgezahlt, sondern in die Direktversicherung investiert. Ihr Vertragspartner ist die Württembergische Lebensversicherung AG. www.wuerttembergische.de Württembergische Lebensversicherung AG, 70163 Stuttgart 20658 [3] 1/2010
Antrag auf Abschluss einer fondsgebundenen Direktversicherung mit Garantieleistung und Kapitalwahlrecht Antragsteller (Versicherungsnehmer = Firma) Firma Zu versichernde Person (Arbeitnehmer) Name Frau Herr Vorname Ansprechpartner/Telefon-Nr. Geburtsdatum Geburtsort Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer Postleitzahl, Wohnort Postleitzahl, Wohnort Ja, wir beantragen die flexible Investment-Rente Garant nach Tarif FRGS (Tarifbeschreibung siehe Seite 3). Leistungen und Beitrag Tarifdaten laut beigefügtem Vorschlag Versicherungsbeginn 0 1 Alter bei Rentenbeginn Beitrag aus Entgeltumwandlung 1 ggf. einschließlich Arbeitgeber-Zuschuss aus Sozialversicherungsersparnis (Erläuterungen siehe Seite 3) Unwiderrufliches Bezugsrecht ab Beginn Jahre Beitrag arbeitgeberfinanziert 2 Unwiderrufliches Bezugsrecht ab gesetzlicher Unverfallbarkeit ab Beginn Beitrag Beitragszahlungsweise Garantierte Altersrente für 10 000 Gesamtguthaben monatlich oder vierteljährlich halbjährlich jährlich monatlich monatlich Anpassungsvereinbarung Anpassung gewünscht: ja n ein Anpassung gewünscht: ja n ein Die Anpassung erfolgt zur ersten Beitragsfälligkeit im Kalenderjahr. Die Anpassung der Beiträge erfolgt im selben Verhältnis wie die Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West), mindestens jedoch um 5 des Vorjahresbeitrages. Erläuterungen siehe Seite 3. Mischfinanzierung: Wird ein Beitrag aus Entgeltumwandlung 1 mit einem Beitrag arbeitgeberfinanziert 2 kombiniert, sind zwei Vorschläge mit unverbindlicher Beispielrechnung zu erstellen (Erläuterungen siehe Seite 3). Zwei Versicherungsverträge werden ausgefertigt. Für beide Verträge gelten die gleichen nachfolgend ausgewählten Tarifmerkmale. Garantierte Leistungen im Todesfall (Erläuterungen siehe Seite 3) Bis Rentenbeginn: Gesamtguthaben zuzüglich 1 der Beitragssumme Ab Rentenbeginn: Rentengarantiezeit 10 Jahre oder Jahre Überschussverwendung (Hinweise zur Überschussbeteiligung siehe Versicherungsbedingungen) Bis Rentenbeginn: Anlage im Fondsguthaben Ab Rentenbeginn: Steigende Bonusrente oder Rentenerhöhung Tarifzusatz (Erläuterungen siehe Seite 3) Bezugsrecht (auch für die im Versicherungsfall auszuzahlende Überschussbeteiligung) Im Erlebensfall: Versicherte Person Im Todesfall: Widerrufliches Bezugsrecht im Todesfall an Hinterbliebene gemäß Versicherungsbedingungen (siehe Seite 3). Bei Benennung eines Lebensgefährten als Hinterbliebener für Leistungen im Todesfall wird versichert, dass folgende Voraussetzung erfüllt ist: Der Lebensgefährte lebt mit der versicherten Person in einer häuslichen Gemeinschaft. Änderungen werden dem Versicherer unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Außerdem sind folgende Angaben immer erforderlich: Vorname, Zuname Lebensgefährte Geburtsdatum Beitragseinzug Abweichend von 33 Abs. 1 VVG in Verbindung mit 152 Abs. 3 VVG ist der erste Versicherungsbeitrag bereits unverzüglich nach der Übergabe des Versicherungsscheins zu zahlen. Bitte die Beiträge bis auf Widerruf von unten stehendem Konto einziehen. Bezeichnung des Geldinstituts und Ort Kontonummer Bankleitzahl Unterschrift des Kontoinhabers 20658 Seite 1 von 3
Anlageverhalten und Fondsaufteilung Bei Entgeltumwandlung ist nach dem Anlageverhalten der zu versichernden Person (Arbeitnehmer) zu fragen, bei Arbeitgeberfinanzierung nach dem Anlageverhalten des Antragstellers (Arbeitgeber). Bei Mischfinanzierung ist das einheitliche Anlageverhalten des Antragstellers (Arbeitgeber) und der zu versichernden Person (Arbeitnehmer) anzugeben. Mindestens ein gewählter Fonds ist risikoreicher als die Risikoklasse, die meinem Anlageverhalten entspricht. Ich akzeptiere, dass die Wertentwicklung des oder der Fonds daher stärker schwanken kann, als es der Risikoklasse meines Anlageverhaltens entspricht (siehe oben). Empfangsbestätigung für erhaltene Unterlagen Wichtig! Mein Anlageverhalten entspricht folgender Risikoklasse (1, 2, 3 oder 4) 1: Ich bevorzuge eine stabile und sichere Kapitalanlage mit stetiger Wertentwicklung. Die Verzinsung soll sich am Geld- und Kapitalmarkt orientieren. Wertschwankungen dürfen nur kurzfristig auftreten und nur sehr gering sein. 2: Ich erwarte höhere Kapitalerträge und nehme geringe Wertschwankungen in Kauf. Die Erträge sollen sich am allgemeinen Kapitalmarktniveau orientieren. Kurschancen durch geringfügige Aktienanlagen möchte ich nutzen. 3: Ich möchte über das marktübliche Zinsniveau hinausgehende Erträge erzielen. Ich lege langfristig an und erwarte durch Kurs- und Währungsgewinne attraktive Wertsteigerungen. Höhere Wertschwankungen nehme ich in Kauf. 4: Ich erwarte deutlich über das marktübliche Zinsniveau hinausgehende Erträge und möchte Marktchancen nutzen. Ich bin risikobereit und nehme an der Entwicklung verschiedener Märkte teil, die langfristig hohe Erträge ermöglichen können. Hierfür nehme ich auch bewusst sehr hohe unkalkulierbare Wertschwankungen in Kauf. Die Anlage soll in folgenden Fonds erfolgen (maximal 5 Fonds können gewählt werden; Fondsauswahl siehe Verbraucherinformationen): RP Global Diversified Portfolio I RP Global Diversified Portfolio II RP Global Diversified Portfolio III Risikoklasse 2 3 4 Summe Aufteilung Folgende Unterlagen habe ich vor Unterzeichnung meines Antrags erhalten: Antragsformular Informationen gemäß 7 VVG und 154 VVG Beratungsprotokoll Versicherungsbedingungen Vorschlag mit unverbindlicher Steuerliche Informationen Beispielrechnung Merkblatt zur Datenverarbeitung Produktinformationsblatt Bei Mischfinanzierung wird pro Vertrag jeweils ein Exemplar ausgehändigt. Falls Unterlagen in elektronischer Weise (z.b. durch CD, E-Mail) zugingen, bitte ankreuzen: Die Unterlagen habe ich in Textform auf elektronischem Weg erhalten. Hiermit bin ich einverstanden. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers (Versicherungsnehmer) mit Firmenstempel 100 Ihr Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung widerrufen. Wie und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, entnehmen Sie bitte den Informationen gemäß 7 und 154 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Sie ebenfalls erhalten. Wichtig für den Antragsteller und die zu versichernde Person Unterschriften mit voll ausgeschriebenen Vor- und Zunamen Ort, Datum Unterschrift Vermittler Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte auf der Rückseite die Schlusserklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Person sowie die wichtigen Hinweise. Die Erklärun gen enthalten auch Ermächtigungen zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Die Schlusserklärungen sind wichtiger Bestandteil des Vertrages. Sie sind mit Ihrer Unterschrift Inhalt dieses Antrags. Der Antrag wurde vollständig zur Kenntnis genommen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird hiermit versichert. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich in den Antrag aufzunehmen. Unterschrift des Antragstellers (Versicherungsnehmer) mit Firmenstempel Unterschrift der zu versichernden Person Kunden-Nr. Gesch.-St.Nr. Agentur-Nr. PZ Vergt. VNR 0 5 Mitwirkung Gesch.-St.Nr. Agentur-Nr. PZ Abweichende Abschluss-Agentur Gesch.-St.Nr. Agentur-Nr. PZ Seite 2 von 3 20658/31 [3] 1/2010
Erklärungen und Hinweise Schlusserklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Person Ich stimme zu, dass der Versicherungsschutz auch dann mit dem im Versicherungsschein angegebenen Tag beginnt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsoder Angebotsanforderungsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. oder den Verband der privaten Krankenversicherung e.v. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen oder Angebotsanforderungen, im Falle der Lebens-, Unfall- und Kranken-/Pflegepflichtversicherung auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische Gruppe meine allgemeinen Antrags-, Angebotsanforderungs-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler der Wüstenrot & Württembergische Gruppe sowie die Kooperationspartner meine allgemeinen Antrags-, Angebotsanforderungs-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen verarbeiten und nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit weiteren gesetzlichen Informationen auf Wunsch auch sofort überlassen wird. Begrenzung der Beitragshöhe/Erhöhungen Sowohl die Beiträge als auch ggf. sämtliche Beitragserhöhungen außer bei Entgeltumwandlung im Rahmen der Höchstbeiträge des 3 Nr. 63 EStG sind dadurch begrenzt, dass die versicherte Rente zusammen mit Leistungen aus der gesetzlichen Altersversorgung voraussichtlich wegfallendes Einkommen nicht übersteigt. Wichtige Hinweise Die für den jeweiligen Tarif maßgebenden Versicherungsbedingungen werden Bestandteil des Versicherungsvertrags. Der Gesamtbetrag der eingezahlten Beiträge kann abhängig von Versicherungsdauer, versicherten Leistungen und der Wertentwicklung der Fonds das Gesamtguthaben bei Abruf bzw. Rentenübergang übersteigen. Kopie des Antrags Der Antragsteller erhält eine Kopie des Versicherungsantrags. Wechsel des Versicherers Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zwecke des Abschlusses einer Versicherung bei einem anderen Versicherer ist für den Versicherungsnehmer im Allgemeinen unzweckmäßig. Aufsichtsbehörde/Ombudsmannverfahren Für Fragen zu Ihren Versicherungsverträgen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie sich bei Beschwerden auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, wenden. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.v., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin. Sofern Ihre Versicherungsverträge nicht im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen wurden, haben Sie die Möglichkeit, das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen, wenn der Wert Ihrer Beschwerde den Betrag von 50 000 nicht übersteigt. Gesetzlicher Sicherungsfonds Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds ( 124 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes), der bei der Protektor Lebensversicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, 10117 Berlin, www.protektorag.de, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Geschützt von dem Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen. Die Württembergische Lebensversicherung AG gehört dem Sicherungsfonds an. Förderform Nach 3 Nr. 63 EStG sind Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis steuerfrei, wenn sie insgesamt im Kalenderjahr 4 der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigen. Zusätzlich sind bis zu 1 800 steuerfrei, wenn keine pauschalversteuerten Beiträge nach 40b EStG in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung des Einkommensteuergesetzes aufgewendet werden. Diese steuerfreien Höchstbeträge werden zunächst durch arbeitgeberfinanzierte Beiträge ausgefüllt. Ist dieser Höchstbetrag dadurch nicht ausgeschöpft, sind die auf Entgeltumwandlung beruhenden Beiträge zu berücksichtigen. Anpassungsvereinbarung Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen mit gewünschter Anpassung (siehe Seite 1 des Antrags) erhöhen sich jährlich Beitrag und Versicherungsleistungen gemäß den Versicherungsbedingungen für die planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung um den gewünschten Anpassungssatz. Die Anpassung erfolgt zur ersten Beitragsfälligkeit im Kalenderjahr. Die Erhöhung des Beitrages wird maximal bis zum steuerlich geförderten Höchstbetrag nach 3 Nr. 63 EStG durchgeführt. Hinterbliebene Hinterbliebene im Sinne der Versicherungsbedingungen sind: der überlebende Ehegatte, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet war, 2) falls kein überlebender Ehegatte vorhanden: der Lebensgefährte der versicherten Person, mit dem diese zum Zeitpunkt ihres Todes in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt hat und den diese dem Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles schriftlich namentlich mit Anschrift und Geburts datum genannt hat und 3) Kinder im Sinne des 32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 5 EStG. Sind solche Hinterbliebene nicht vorhanden, so wird eine ggf. fällige Todesfall-Leistung auf höchstens 8 000 Euro einmalig pro versicherte Person begrenzt. Mischfinanzierung Eine Mischfinanzierung liegt vor, wenn neben dem Beitrag aus Entgeltumwandlung ein arbeitgeberfinanzierter Beitrag geleistet wird, der höher als die Sozialversicherungsersparnis aus der Entgeltumwandlung ist. Seite 3 von 3 Arbeitgeber-Zuschuss Ein Arbeitgeber-Zuschuss liegt vor, wenn der Arbeitgeber einen Beitrag bis zur Höhe der Sozialversicherungsersparnis aus der Entgeltumwandlung leistet. Für den Arbeitgeber-Zuschuss wird ein unwiderrufliches Bezugsrecht ab Beginn eingeräumt. Tarifbeschreibungen (Weitere Erläuterungen siehe Versicherungsbedingungen) Hauptversicherung Tarif FRGS (FLIR Garant) Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantie-Guthaben zum vorgesehenen Rentenbeginn sowie Kapitalwahlrecht. Ab Rentenbeginn zahlen wir eine Rente, solange die versicherte Person lebt. Die Höhe der Rente ist abhängig von dem zu Beginn der Rentenzahlung vorhandenen Gesamtguthaben. Der Rentenbeginn kann innerhalb der Phase des flexiblen Rentenübergangs festgelegt werden. Bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung zahlen wir das vorhandene Gesamtguthaben zuzüglich 1 der Beitragssumme. Im Todesfall ab Rentenbeginn wird für die Dauer der Rentengarantiezeit die Rente ausgezahlt. Die Leistungen für den Todesfall der versicherten Person werden grundsätzlich in eine Rente umgerechnet und als solche nur an Hinterbliebene gemäß Versicherungsbedingungen erbracht. Die Hinterbliebenen haben die Möglichkeit, anstelle dieser Rente eine Einmalkapitalauszahlung zu wählen. Tarifzusätze Bei dem Tarifzusatz K handelt es sich um Kollektivtarife, bei dem Tarifzusatz P um Einzeltarife innerhalb von Kollektiv(-Rahmen)verträgen bzw. mit Bonusvereinbarung. Württembergische Lebensversicherung AG Vorstand: Norbert Heinen, Vorsitzender, Klaus Peter Frohmüller, Dr. Michael Gutjahr, Dr. Ralf Kantak, Dr. Jochen Kriegmeier, Ruth Martin Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Alexander Erdland Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Handelsregister B Nr. 280 Sitz der Gesellschaft: Stuttgart Telefon (071 662-0, Telefax (071 662-72 39 18 Besuchsanschrift: Gutenbergstraße 30 in Stuttgart-West Postanschrift: 70163 Stuttgart Bankverbindung: Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank, Ludwigsburg BLZ 604 200 00, Konto-Nr. 9 601 134 583 (IBAN: DE08 6042 0000 9601 1345 83/BIC: WBAGDE6 Internet: www.wuerttembergische.de