Ich bin jung genug für eine private Pflegeversicherung!

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Transkript:

Ich bin jung genug für eine private Pflegeversicherung! Pflegereform: Jetzt neue Chancen nutzen Jetzt PFLEGEprivat abschließen und staatliche Förderung nutzen Zwei Pflegestärkungsgesetze sind in Kraft, trotzdem ist das Problem nicht aus der Welt: Pflegebedürftigkeit bleibt eine große Belastung für die Betroffenen. Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich wichtige Vorteile: Je jünger Sie einsteigen, desto niedriger der Beitrag.

Die Pflegereform 2017: Neue Leistungen alte Lücken Die offiziellen Statistiken beweisen: Deutschland wird immer älter. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Altersvorsorge, sondern betrifft auch die gesetzliche Pflegeversicherung: Die schrumpfende Anzahl junger Menschen schafft es schlichtweg nicht mehr, für die stetig wachsende Gruppe der älteren Menschen und Pflegebedürftigen aufzukommen. Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland nach Geschlecht von 2005 bis 2030 (Prognose) Pflegebedürftigkeit in Millionen 3 2 1 0 2005 2010 2020 2030 2,2 1,9 1,6 1,4 1,2 1,0 0,7 0,8 Quelle: Statista 2016 Das ändert sich mit der Pflegereform 2017. Der Gesetzgeber hat die demografischen Herausforderungen endlich erkannt und mit der Pflegereform die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung vor mehr als 20 Jahren angepackt. Die Pflegestärkungsgesetze bringen dabei viele Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Es wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Die gewohnten drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit gibt es ein neues Begutachtungsverfahren. Es geht dabei allein um die Frage, wie selbstständig die Pflegebedürftigen bei der Gestaltung verschiedener Lebensbereiche sind. So wird beispielsweise untersucht, wie mobil ein Mensch noch ist, ob er seine grundlegenden Bedürfnisse mitteilen, soziale Kontakte pflegen oder selbstständig Medikamente einnehmen kann. Bessere Leistungen für Personen, die in ihrer Alltagskompetenz körperlich und/oder auch kognitiv/psychisch eingeschränkt sind. Für ambulante und stationäre Pflege erhöhen sich die Leistungen des Pflegegeldes. Gleichzeitig steigt der Beitragssatz zur Finanzierung der Pflege.

Wer kümmert sich im Pflegefall um Sie? Wer pflegebedürftig ist, braucht täglich Hilfe. Je nach Pflegebedarf und nach persönlicher Präferenz kommen verschiedene Pflegeformen in Frage. Wie möchten Sie gepflegt werden, wenn Sie irgendwann auf Hilfe angewiesen sind? Zu Hause in den eigenen vier Wänden oder lieber im Pflegeheim? Von Familienangehörigen oder durch eine ambulante Pflegefachkraft? Regeln Sie in jungen Jahren Ihre Absicherung für den Pflegefall damit Sie entspannt ins Alter blicken können. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2017. Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige Pflegesachleistung bei Pflege durch ambulanten Pflegedienst Vollstationäre Pflege im Pflegeheim Pflegegrad 1 125 EUR * 125 EUR Pflegegrad 2 316 EUR 689 EUR 770 EUR Pflegegrad 3 545 EUR 1.298 EUR 1.262 EUR Pflegegrad 4 728 EUR 1.612 EUR 1.775 EUR Pflegegrad 5 901 EUR 1.995 EUR 2.005 EUR * als Geldbetrag, der für Erstattung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht.

Abrechnungszeitraum 01.05. - 31.05. Was kostet Pflege wirklich? Zwei Beispiele für ambulante Pflege durch einen Pflegedienst. Rechnung Nr.: IK-Nummer: Datum: Leistungsempfänger: Geburtsdatum: 07.04.1955 Pflegegrad: 4 Stundensatz Grundpflege Leistung Anzahl Einzelpreis EUR Gesamtpreis EUR Anfahrtspauschale 31,00 2,10 65,10 62,00 42,96 2.663,52 Gesamtbetrag: 2.728,62./. Anteil gesetzliche Pflegepflichtversicherung 1.612,00 Ihr verbleibender Rechnungsbetrag: 1.116,62 RECHNUNG Zeitraum: 01.09. - 30.09. Kunde: Pflegegrad: 3 Leistung Anzahl Einzelpreis EUR Gesamtpreis EUR Ausbildungsumlage 108,00 0,46 49,68 Große Toilette 4,00 25,03 100,12 Transfer/An-/Auskleiden 60,00 9,04 542,40 Einfache Hilfe bei Nahrungsaufnahme 49,00 5,56 272,44 Aufsuchen/Verlassen d. Wohnung FK 1/4 h 17,00 8,33 141,61 Aufsuchen/Verlassen d. Wohnung EH 1/4 h 27,00 5,73 154,71 Einkaufen/Besorgen 1/4 h FK 4,00 7,35 29,40 Einkaufen/Besorgen org. Hilfe 1/4 h 13,00 5,73 74,49 Waschen/Bügeln/Putzen 1/4 h FK 4,00 7,35 29,40 Waschen/Bügeln/Putzen org. Hilfe 1/4 h 40,00 5,73 229,20 Anfahrtsp. Pflegegrad 3 60,00 3,59 215,40 Anfahrtsp. Pflegegrad 3 mit SGB V 59,00 2,02 119,18 Pauschale Investitionskosten 119,00 1,00 119,00 Zuschlag Sonn-/Feiertags 28,00 2,34 65,52 Gesamtbetrag: 2.142,55. /. Anteil gesetzliche Pflegepflichtversicherung 1.298,00 Ihr verbleibender Rechnungsbetrag: 844,55 Neu: Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil im stationären Bereich Von Pflegeheim zu Pflegeheim unterscheiden sich die Kosten. Ab 2017 zahlen alle Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 einen gleichen Eigenanteil für den Pflegesatz innerhalb eines Heimes. Hierdurch wird verhindert, dass eine Höherstufung zu höheren Restkosten für die Versicherten in Pflegeheimen führt. Hinzu kommen in der Regel für die Pflegebedürftigen Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Investitionen. Die Pflege-Lücke ist auch mit einrichtungseinheitlichem Eigenanteil beim Pflegesatz im stationären Bereich weiterhin groß, sodass private Vorsorge sinnvoll und notwendig ist.

Wer zahlt für Sie im Pflegefall? Die gute Nachricht: Jeder ist pflegeversichert. Die schlechte: Das reicht bei weitem nicht aus. Verdrängen können wir ihn, verhindern jedoch nicht: den Pflegefall. Und mit dem Alter steigt das Risiko. Für jeden der heute bereits über zwei Millionen Betroffenen ist es schwer genug, den Alltag zu gestalten. Aber das ist noch nicht alles. Wer Pflegebedürftigkeit in der Familie erlebt hat, kennt die Situation: Zu den persönlichen Belastungen kommen erhebliche Kosten. Die Pflegestärkungsgesetze sind ein wichtiger Schritt zur Unterstützung von Betroffenen und Angehörigen und garantieren mehr Unterstützung. Das ist gut, aber noch lange nicht genug: Denn im Pflegefall übernimmt die Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der entstehenden Kosten. Der große Rest ist vom Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen selbst zu zahlen. Reicht die Rente nicht aus, kann das Vermögen zur Deckung der Kosten herangezogen werden. Nicht selten müssen Ehepartner oder Kinder für einen Teil der Kosten aufkommen. Für die bestmögliche Versorgung im Pflegefall und die Absicherung des eigenen Vermögens im Alter ist eine private Pflegezusatzversicherung daher ohne Alternative. Je früher man damit beginnt, desto besser. Daran ändern auch die neuen Pflegestärkungsgesetze nichts. Verfügbares Vermögen wird zuerst aufgebraucht! Unter Umständen muss das Eigenheim verkauft werden! Kinder haften für ihre Eltern! Denn sie werden im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zur Kostendeckung herangezogen.

Ihr Vermögen: Langfristig geschützt Wer sich jetzt absichert, schützt nicht nur sein eigenes Vermögen, sondern auch das seiner Angehörigen! Übernehmen Sie Eigenverantwortung und sorgen Sie jetzt für den Pflegefall vor. Mit PFLEGEprivat bleiben Sie finanziell unabhängig und erhalten sich damit einen wichtigen Teil Ihrer gewohnten Lebensqualität. Unser flexibles Konzept ermöglicht es dabei, Ihre verfügbaren Eigenmittel (Rente, Mieteinnahmen, etc.) im Pflegefall zu berücksichtigen. Ihre Vorteile im Überblick Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Absicherung für Sie am besten ist. Die Kombination mit staatlicher Förderung oder nur mit unserem Pflegeergänzungstarif PG. Der Fördertarif PZ Volle staatliche Förderung in Höhe von 60 Euro pro Jahr Keine Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse! Der Ergänzungstarif PG Hier haben Sie Leistungen, die der Fördertarif aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht erfüllen kann, z.b.: Flexible und individuelle Absicherung für jeden Pflegegrad: Sie entscheiden selbst, welche Geldleistung Sie bei ambulanter bzw. stationärer Pflege erhalten. Auf Wunsch Einmalleistung bei unfallbedingtem Eintritt der Pflegebedürftigkeit Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 Keine Wartezeiten, vereinfachte Gesundheitsprüfung Erweitertes lebenslanges Dynamisierungsrecht, damit Ihr versichertes Pflegegeld auch in Zukunft wertbeständig bleibt: ohne erneute Gesundheitsprüfung (auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit) Assistance-Leistungen (z.b. Vermittlung von Fahrdiensten, Organisation der Essensauslieferung, Haushaltshilfe) Mit der Anwartschaftsversicherung (AWV) können Sie sich für den schlimmsten Fall (z.b. nur Pflegegrad 5) absichern und das zu einem sehr günstigen Beitrag. Alle 5 Jahre (zum 30., 35., 40.,... und letztmalig zum 65. Lebensjahr) können weitere Pflegegrade aktiviert werden ohne erneute Gesundheitsprüfung. Voraussetzung ist, dass noch keine Pflegebedürftigkeit besteht. Leistungsstark und unbürokratisch Ob mit staatlicher Förderung oder ohne: Solange Sie pflegebedürftig sind, steht Ihnen das vereinbarte Monatsgeld zur freien Verfügung. Ohne zeitliche Begrenzung, ohne Kostennachweis, steuerfrei und unabhängig davon, ob Sie zu Hause von Familienangehörigen, Pflegefachkräften oder stationär in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Lästige Doppeluntersuchungen bleiben Ihnen erspart. Denn wir übernehmen bei Feststellung der Pflegebedürftigkeit die Einstufung der Pflegepflichtversicherung.

Ihre Absicherung: Intelligent kombiniert Trotz der umfangreichen Leistungsausweitungen, die mit der Pflegereform 2017 wirksam werden, bleibt im Falle der Pflegebedürftigkeit eine Finanzierungslücke bestehen. Das verwundert nicht, denn die Pflegepflichtversicherung war nie als Vollkasko -Versicherung gedacht. Schließen Sie die drohende Lücke mit dem 3-Schichten-Modell der SDK. Schicht 3 PFLEGEprivat Ergänzungstarif PG PFLEGEprivat Ergänzungstarif PG - Flexible und individuelle Absicherung für jeden Pflegegrad: Sie entscheiden selbst, welche Geldleistung Sie bei ambulanter bzw. stationärer Pflege erhalten. Schicht 2 PFLEGEprivat Fördertarif PZ PFLEGEprivat Fördertarif PZ - Staatliche Förderung in Höhe von 60,- Euro pro Jahr - Keine Gesundheitsprüfung - Mindestbeitrag inklusive staatlicher Förderung 15,- Euro pro Monat Schicht 1 Pflegepflichtversicherung Pflegepflichtversicherung - Grundsicherung - Leistungen sind gesetzlich definiert - Beitragssatz seit 01.01.2017: 2,55 % / 2,8 % (Kinderlose ab 23 Jahren) - Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber Absicherungsbeispiele Monatsgelder ambulant und stationär identisch, mit Dynamik ohne Altersbegrenzung Pflegegrad 5 = 1.000 EUR Pflegegrad 4 = 750 EUR Pflegegrad 3 = 500 EUR Pflegegrad 2 = 500 EUR Pflegegrad 1 = 500 EUR Beispiel 1 Beispiel 2 nur Pflegegrad 5 aktiv, Pflegegrade 4 bis 1 in Anwartschaft* Worst- Case- Absicherung Pflegegrade 5 bis 1 aktiv Top-Schutz Eintrittsalter 30 Jahre 4,80 EUR 26,08 EUR Eintrittsalter 40 Jahre 6,55 EUR 36,18 EUR Eintrittsalter 50 Jahre 9,70 EUR 53,55 EUR Eintrittsalter 60 Jahre 15,53 EUR 86,56 EUR Monatsbeiträge Stand 01.01.2017 * Mit der optionalen Anwartschaftsversicherung für den schlimmsten Fall heute schon absichern und den Topschutz für die Zukunft sichern.

Kunden, Presse und Branchenexperten bestätigen: Die SDK ist eine gute Wahl! Renommierte Wirtschaftsmagazine zählen die SDK zu den sehr gesunden Unternehmen mit äußerst günstigen Kostensätzen. Diese Leistungsstärke kommt unseren über 650.000 Versicherten zu Gute und wird belohnt durch eine hohe Vertragstreue und eine starke Empfehlungsbereitschaft. Focus Money: TOP Pflegetagegeld Der Pflegetagegeldtarif der SDK wurde in der aktuellen Ausgabe von Focus Money (35/2016) top bewertet. Seit 1999 wurde die SDK Jahr für Jahr in die höchste Ratingkategorie eingestuft. Deutscher Fairness-Preis 2016 geht erneut an die SDK! Das Deutsche Institut für Service-Qualität befragte die Kunden von privaten Krankenversicherern zum Thema Fairness. Das Ergebnis: Der erste Platz geht zum dritten Mal in Folge an die SDK. Süddeutsche Krankenversicherung a.g. Raiffeisenplatz 5. 70736 Fellbach. Telefon 0711 7372-7140 Telefax 0711 7372-7240. www.sdk.de 1.609 / 01.17