FLÄCHENVERFÜGBARKEIT ALS NOTWENDIGE VORAUSSETZUNG FÜR GEWÄSSERENTWICKLUNG Vermessungsassessor Marco Schlaf Thüringer Landgesellschaft mbh Arbeitsstützpunktleiter Erfurt
HANDLUNGSFELDER der LANDGESELLSCHAFTEN Kommunen Landwirtschaft Wasserwirtschaft Naturschutz Flächenmanagement
HANDLUNGSFELDER der LANDGESELLSCHAFTEN Agrarstruktur u. a. mit Betriebs- und Umweltberatung Umsetzung/Betreuung Agrar- Investitions-Förderprogramme (AFP/Landesprogramme) Betriebserweiterung, -ansiedlung Standortanalysen Konzeptplanung Genehmigungsmanagement (u. a. nach BImschG) Ausführungsplanung und Vergabe Bauleitung (bis zur Abrechnung) Projektmanagement und vielem mehr Flächenmanagement Flurneuordnung Zusammenführung getrenntes Eigentum an Boden und Gebäuden Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht Bodenbevorratung im eigenen/ fremden Namen Landerwerb für Dritte Grundstücksmanagement Flächenverwaltung/ -verpachtung/ -verwertung Hofbörsen Revitalisierung von Brachen Flächenentwicklung (Wohnbau, Gewerbe) Kompensationsflächen/Ökokonten/Pools Kommunal-/ Regionalentwicklung u. a. mit Dorfentwicklung (u. a. Bauleitplanung) Dorferneuerung Entwicklung von Wohn-, Industrieund Gewerbestandorten Integrierte Ländliche Entwicklungskonzepte Unterstützung/Begleitung LEADER- Projekte Regionalmanagement (u. a. Initiierung/ Begleitung/ Vernetzung von Projekten) Revitalisierung von Brachflächen Naturschutz u. a. mit Naturschutzgroßprojekte Grünes Band Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Wasserwirtschaft u. a. mit Umsetzung WRRL Projekte Hochwasserschutz Projekte Wasserbau Umsetzung HWRMRL
Inhalt 1. Flächenbedarf 2. Flächensicherung/Flächenmanagement 3. Realisierung der Flächenverfügbarkeit 4. Beispiele zur Umsetzung der Flächensicherung an Gewässern 1. und 2. Ordnung 5. Fazit
1. FLÄCHENBEDARF Umsetzung von Maßnahmen mit dem Ziel: naturnahe Gewässerentwicklung und Verbesserung der Gewässerstruktur Art der umzusetzenden Maßnahme Eigendynamische Gewässerentwicklung hoher bis sehr hoher Flächenbedarf Habitatverbesserung mittlerer bis hoher Flächenbedarf Lineare Durchgängigkeit ohne bis geringer Flächenbedarf
2. FLÄCHENSICHERUNG/FLÄCHENMANAGEMENT Der Begriff FLÄCHENMANAGEMENT umfasst eine Vielzahl aufeinander aufbauender bzw. miteinander verbundener Handlungsansätze mit dem Ziel, Flächen bezüglich Lage, Größe, Qualität bedarfsgerecht verfügbar zu machen. Dabei ist ein fairer Interessenausgleich zwischen den Zielen der Vorhabenträger, einer nachhaltigen Agrarstruktur- und Landentwicklung sowie des Natur- und Umweltschutzes anzustreben. Intelligentes Flächenmanagement verfolgt außerdem den Ansatz einer minimierenden Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen für außerlandwirtschaftliche Verwendungen.
2. FLÄCHENSICHERUNG/FLÄCHENMANAGEMENT FLÄCHENMANAGEMENT hat bei der Umsetzung immer 2 Aspekte: mentale Aspekte alle Beteiligten überzeugen, Herstellung von Win-Win-Situationen, Konsens finden allein gute Instrumente zur Umsetzung überzeugen nur die Wenigsten technische Aspekte Einsatz und Kombination der verschiedenen Instrumente zum Umgang mit / zur Beschaffung von Flächen
2. FLÄCHENSICHERUNG/FLÄCHENMANAGEMENT Ausgangssituation Bis zu 4 Parteien sind hinsichtlich verschiedener Interessenlagen, Rechte und Pflichten zu betrachten. 1. Öffentliche Hand muss Flächen, z. B. für WRRL, sichern muss Interessen, Rechte Dritter beachten 2. Grundeigentümer individuelle Vorstellungen und Bindungen tw. Selbstbewirtschaftung 3. Flächennutzer ldw. Unternehmen und andere Eigentümer/Pächter häufig kumulierende Effekte u. U. Existenzbedrohung 4. Inhaber von Rechten Wegerechte, Leitungsrechte, tw. sehr alte Rechte Belastungen/Sicherheiten (z. B. Kredite) Dienstbarkeiten
2. FLÄCHENSICHERUNG/FLÄCHENMANAGEMENT Berücksichtigung landwirtschaftlicher Aspekte Umsetzung von Maßnahmen bewirkt temporären Entzug von Flächen dauerhafter Flächenentzug Nutzungsausfälle Verschlechterung der Einkommensverhältnisse Vorgehen Pachtaufhebungsentschädigung für Restlaufzeit Ggf. Einbeziehung der Landwirtschaft in Pflegemaßnahmen teilw. Einbeziehung bei der Planung der Maßnahmen Anrechnung der Maßnahmen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme ( Ökokonto)
3. REALISIERUNG DER FLÄCHENVERFÜGBARKEIT Vorbereitende Leistungen 1. Informationen der Fachbehörde Warum? Wieso? Weshalb? 2. Eigentumsstruktur Wer ist mit welchen Grundstücken/welcher Fläche von den Maßnahmen betroffen? (z.b. Kirche; ) 3. Flächennutzer Welche ldw. Unternehmen und andere Flächennutzer wirtschaften auf den Bedarfsflächen?
3. REALISIERUNG DER FLÄCHENVERFÜGBARKEIT klassisches Flächenmanagement
3. REALISIERUNG DER FLÄCHENVERFÜGBARKEIT angestrebtes Flächenmanagement
3. REALISIERUNG DER FLÄCHENVERFÜGBARKEIT Wahl des geeignetsten Flächensicherungsinstrumentes 1. Privatrechtliche Instrumente Freihändiger Grunderwerb Dienstbarkeit Schuldrechtlicher Vertrag 2. Instrumente nach dem Flurbereinigungsgesetz Regelflurbereinigung Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Beschleunigte Zusammenlegung Freiwilliger Landtausch oder einer Kombination aus mehreren
4. BEISPIELE ZUR UMSETZUNG DER FLÄCHENSICHERUNG Modellverfahren: Hochwasserschutz /EU-WRRL an der Wipper (Gewässer. 1.O) Flächenbedarf zur Umsetzung der Maßnahme ca. 5 ha Kombination Freihändiger Grunderwerb und Freiwilliger Landtausch nach FlurbG Orthofoto mit Maßnahmenentwurf Abbildung: TLUG Jena
4. BEISPIELE ZUR UMSETZUNG DER FLÄCHENSICHERUNG Modellverfahren: Hochwasserschutz /EU-WRRL an der Wipper (Gewässer 1. Ordnung) 48 ha Bearbeitungsfläche 50 Eigentumsverhältnisse 113 Flurstücke 1,8 km Gewässerlänge Foto: TLUG Jena
4. BEISPIELE ZUR UMSETZUNG DER FLÄCHENSICHERUNG Modellverfahren: Hochwasserschutz /EU-WRRL an der Wipper (Gewässer 1. Ordnung) 48 ha Bearbeitungsfläche 113 Flurstücke 50 Eigentumsverhältnisse 1,8 km Gewässerlänge FLÄCHENVERFÜGBARKEIT ALS NOTWENDIGE VORAUSSETZUNG FÜR GEWÄSSERENTWICKLUNG; ESSEN 06.11.2014 Gebietsabgrenzung Flächenmanagement Geobasisdaten: TLVermGeo
4. BEISPIELE ZUR UMSETZUNG DER FLÄCHENSICHERUNG Modellverfahren: Hochwasserschutz /EU-WRRL an der Wipper (Gewässer 1. Ordnung) 48 ha Bearbeitungsfläche 50 Eigentumsverhältnisse 113 Flurstücke 1,8 km Gewässerlänge Auszug Tauschkarte (Entwurf) Geobasisdaten: TLVermGeo
4. BEISPIELE ZUR UMSETZUNG DER FLÄCHENSICHERUNG Modellverfahren: Hochwasserschutz /EU-WRRL an der Wipper (Gewässer 1. Ordnung) Flächenbedarf zur Umsetzung der Maßnahme ca. 13 ha Flächensicherungsinstrument Verfahren nach FlurbG Anordnung der Flurbereinigung 2012 Gebietsübersichtskarte (Auszug) Geobasisdaten: TLVermGeo
4. BEISPIELE ZUR UMSETZUNG DER FLÄCHENSICHERUNG Modellverfahren: Flurneuordnung Arenshausen Leine (Gewässer 1. Ordnung) 93 ha Verfahrensfläche 103 Eigentumsverhältnisse 500 Flurstücke 6,6 km Gewässerlänge Gebietsübersichtskarte (Auszug) Geobasisdaten: TLVermGeo
4. BEISPIELE ZUR UMSETZUNG DER FLÄCHENSICHERUNG Modellverfahren: Flurneuordnung Arenshausen Leine (Gewässer 1. Ordnung) FLÄCHENVERFÜGBARKEIT ALS NOTWENDIGE VORAUSSETZUNG FÜR GEWÄSSERENTWICKLUNG; Darstellung/Foto: Wagu ESSEN GmbH 06.11.2014 Kassel
4. BEISPIELE ZUR UMSETZUNG DER FLÄCHENSICHERUNG I AUSGANGSSITUATION EU-WRRL fordert für Gewässer Herstellung des guten ökölogischen Zustandes u. a. Durchgängigkeit der Gewässer zur Erprobung von WRRL-Maßnahmen 10 Modellvorhaben in Thüringen Modellprojekt Felda (ab 2004) Felda: Gewässer 2. Ordnung Westthüringen, Nebenfluss der Werra diverse Querbauwerke (Wehre, Sohlabstürze usw.) Sperre für Lebewesen Ziel: strukturreiches, für Fische und Kleinlebewesen durchwanderbares Fließgewässer wiederherstellen ökologische Aufwertung zeitgleich Durchführung gleichgelagerter Maßnahmen an der Werra insgesamt vernetztes Laichgebiet
4. BEISPIELE ZUR UMSETZUNG DER FLÄCHENSICHERUNG II AUFGABEN DER ThLG Erarbeitung Förderanträge Erarbeitung Maßnahmenkonzept zur baulichen Umsetzung 10 Querbauwerke Finanzmanagement vollständige Vorfinanzierung Fördermittel-Management bis zum Verwendungsnachweis Finanzmanagement Eigen-/Drittmittel Nachweisführung, Abrechnung Projektsteuerung/Koordinierung Behörden Eigentümer/Nutzer Planungsbüros Baufirmen Flächenmanagement Grunderwerb Eintragung von Dienstbarkeiten Minimierung des Bedarfes an ldw. Nutzfläche Kompensationsflächenpool enges Zeitmanagement wegen engem Förderzeitraum (2008)
4. BEISPIELE ZUR UMSETZUNG DER FLÄCHENSICHERUNG III NEUE WEGE FINANZIERUNG / KOMPENSATION Finanzierung Gesamtumfang rd. 1,2 Mio 70 % EU-Fördermittel 30 % zu Lasten Anliegergemeinden nicht möglich Refinanzierung über Nutzung der WRRL-Maßnahmen als Kompensation für Windkraft-Investitionen Zuordnung der einzelnen A+E-Maßnahmen zu Investitionsvorhaben an anderem Ort (Windkraftanlagen) Abschluss von Freistellungsvereinbarungen zwischen ThLG und Windkraft-Investoren ThLG übernimmt Kompensationsverpflichtungen Investor zahlt vereinbarten Geldbetrag zur Refinanzierung
4. BEISPIELE ZUR UMSETZUNG DER FLÄCHENSICHERUNG Modellverfahren: Flurneuordnung Rauda (Ostthüringen Gewässer 2. Ordnung) Antragsteller: 2 Gemeinden (Rauda, Hartmannsdorf) Gründe: Umsetzung WRRL und Hochwasserschutz Grundlage: Gewässerentwicklungskonzeption aus 2008 2010 Vorarbeiten/Einleitung vereinfachtes Flurneuordnungsverfahren 86 FlurbG 2011 2015 Bearbeitung Flurneuordnungsverfahren Fachaufsicht: Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera Finanzierung: WRRL und Flurneuordnungsverfahren 1.070 T (70 % Fördermittel, 30 % Gemeinden)
4. BEISPIELE ZUR UMSETZUNG DER FLÄCHENSICHERUNG Modellverfahren: Flurneuordnung Rauda (Ostthüringen Gewässer 2. Ordnung) 47 ha Verfahrensfläche 9 Maßnahmen WRRL 3,4 km Gewässerlänge 2 Maßnahmen HW-Schutz Gebietskarte mit Maßnahmen (Auszug) Geobasisdaten: TLVermGeo
4. BEISPIELE ZUR UMSETZUNG DER FLÄCHENSICHERUNG Modellverfahren: Flurneuordnung Rauda (Ostthüringen Gewässer 2. Ordnung) ökologische Aufwertung durch die Maßnahmen teilweise Eingriff in den Naturhaushalt durch eigene Maßnahmen Überschuss: ca. 2,8 Mio Flächenäquivalente (Ökopunkte) möglicher Ausgleich für: Bau von 34,7 km ländliche Wege oder 17,4 km Landstraße auf Acker Ökopunkte entsprechen der Anpflanzung von ca.14 ha Feldgehölzen auf Ackerland
5. FAZIT GEWÄSSER 1. und 2. ORDNUNG KEINE Unterschiede bei Flächensicherung an Gewässern 1. und 2.Ordnung Gewässer 1. Ordnung = Verantwortung beim Land zentrale Organisation möglich durch zuständige Fachbehörde einheitliches Vorgehen (Methodik, Entschädigungshöhen, Zwischenbewirtschaftung...) Gewässer 2. Ordnung = Verantwortung bei Kommunen kleine Kommunen unter Umständen verwaltungsseitig überfordert Land muss anleiten widersprüchliches Handeln in Regionen vermeiden zentrales Management anbieten (Gewässerberater TAB) interkommunale Zusammenarbeit unterstützen Schulung, Information, Hilfestellung durch Land anbieten Ziel: landesweit einheitliches Vorgehen im Flächenmanagement.
5. FAZIT GEWÄSSER 1. und 2. ORDNUNG WRRL-Maßnahmen können unter Umständen als Kompensationsmaßnahmen anerkannt werden Voraussetzung ist Erfüllung von Anerkennungsgrundsätzen Einbindung in Ökokonten und Flächenpools Vorteile/Optionen: WRRL-Maßnahmen Eingreifern als Kompensation anbieten zeitliche/räumliche Entkopplung von Eingriff und Ausgleich Beschleunigung von Investitionen Refinanzierung über Dritte (wichtig für Gewässer 2. Ordnung) Flächenentzüge werden für A- und E-Maßnahmen koordiniert und damit minimiert Konsenspotenzial für Landwirtschaft und Naturschutz
5. FAZIT HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN Flächenmanagement transparent und nachvollziehbar durchführen Konsens Flächenentzüge minimieren zielgerichtete Planung Flächenentzüge/Nutzungsausfälle entschädigen Beschaffung von Tausch-/Ersatzland prüfen verschiedene Instrumente zur Flächensicherung je nach Ausgangssituation geeignet Eigentum an Flächen nicht immer zwingend notwendig schuldrechtliche Verträge ohne dingliche Sicherung in der Regel nicht ausreichend Einigung mit Eigentümer und Nutzer/Pächter erforderlich Prämienfähigkeit der Flächen möglichst erhalten
Kommunen Landwirtschaft Wasserwirtschaft Naturschutz Flächenmanagement Danke für Ihre Aufmerksamkeit