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Transkript:

Fenikan Pfl. Reg. Nr. 901033 Zulassungsnr. 043779-00 Gefahrensymbol N Xn Herbizid zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz, Gemeinem Windhalm, Einjährigem Rispengras und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Wintergetreide im Nachauflauf Herbst Versandgebinde/Handelsform: 4 x 5 l Kanister Abgabe Frei Suspensionskonzentrat Registrierungsbereich Festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Schadorganismus /Zweckbestimmung Pflanzen/Objekte Gemeiner Windhalm, Winterweizen, -gerste, -roggen, Einjähriges Rispengras, Triticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Winterweizen, -gerste, -roggen, Triticale Eigenschaften und Wirkungsweise Fenikan bekämpft sowohl keimende als auch bereits aufgelaufene Ungräser (Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm und Einjähriges Rispengras) und Unkräuter in Wintergetreide. Die Wirkung erfolgt hauptsächlich über den Boden. Während Isoproturon über Wurzel und Blatt der Ungräser und Unkräuter wirkt, wird der Wirkstoff Diflufenican zum größten Teil vom keimenden Spross aufgenommen. Der Einsatz im Nachauflauf der Unkräuter hat auch eine gewisse Aufnahme über das Blatt zur Folge. Die Wirkung von Diflufenican beruht auf einem verstärkten Chlorophyllabbau in den Unkrautpflanzen. Sowohl Isoproturon als auch Diflufenican bleiben über mehrere Wochen wirksam, sodass noch später keimende Ungräser und Unkräuter erfasst werden. Ausreichende Bodenfeuchte ist wichtig für eine gute Ungraswirkung. Der beste Bekämpfungserfolg im Nachauflauf wird erzielt, wenn zum Zeitpunkt der Behandlung die Ungräser gerade aufgelaufen sind und die Unkräuter das 4-Blattstadium (Klettenlabkraut: Stadium des ersten Quirls, Storchschnabel: Keimblattstadium) noch nicht überschritten haben. Wirkungsspektrum 1. Gräser Gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras Weniger gut bekämpfbar: Weidelgras-Arten Nicht ausreichend bekämpfbar: Flughafer, Quecke, Trespen-Arten 2. Unkräuter Gut bekämpfbar: Ackerhellerkraut, Ackerhohlzahn, Ackerhundskamille, Ackersenf, Ackerspörgel, Ackerstiefmütterchen, Ackervergissmeinnicht, Ausfall-Raps, Ehrenpreis-Arten, Frauenmantel, Gemeiner Erdrauch, Hederich, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Klatsch-

mohn, Klettenlabkraut (bis 4. Quirl), Knöterich-Arten, Kornblume (bis 4. Blatt), Kreuzkraut, Melden-Arten, Rainkohl, Saatwucherblume, Storchschnabel (Keimblattstadium), Taubnessel-Arten, Vogel-Sternmiere Weniger gut bekämpfbar: Ackerziest, Klettenlabkraut (ab 4. Quirl), Kornblume (ab 4. Blatt) Nicht ausreichend bekämpfbar: Disteln, Hundspetersilie. Die Wirkung von Fenikan kann auf Böden mit hohen Humusgehalten und auf schweren Tonböden herabgesetzt sein. Aufwandmenge(n) in 200-400 l Wasser 2 l Fenikan /ha (Standard gegen Unkräuter und Windhalm + einjährige Rispe) 1,5 l Fenikan /ha (bei optimalen Einsatzbedingungen im Keimblattstadium der Unkräuter und Gräser). Mit dieser Aufwandmenge kann auch eine Herbizidstrategie gefahren werden, wenn im Frühjahr mit Ariane C Wurzelunkräuter bekämpft werden sollen. 3 l Fenikan /ha (bei zusätzlichem Auftritt von Ackerfuchsschwanz) Eine Verringerung der Aufwandmenge kann insbesondere bei Klettenlabkraut zu einer größeren Streuung der Wirkungsgrade führen. Unter ungünstigen Bedingungen können Nachbehandlungen im Frühjahr erforderlich sein. Abtrift auf empfindliche Nachbarkulturen vermeiden. Anwendung Wie bei allen Herbiziden mit Bodenwirkung, ist ein möglichst feinkrümeliges, abgesetztes, gleichmäßig vorbereitetes Saatbett mit einem guten Bodenschluss (und den für die einzelnen Getreidearten vorgegebenen Saattiefen) anzustreben. Beim Einsatz von Fenikan können unter ungünstigen Witterungsbedingungen, oder wenn die zuvor genannten Bedingungen nicht eingehalten werden, anwendungsbedingte Kulturreaktionen auftreten. Die Behandlung des Wintergetreides erfolgt im Nachauflaufverfahren im Herbst vom Auflaufen bis Ende Bestockung (BBCHStadium 10-29 des Getreides). Voraussetzung für eine gute Wirkung und Verträglichkeit ist ein möglichst feinkrümeliges, abgesetztes Saatbett mit ausreichender Bodenfeuchtigkeit. Maximal eine Behandlung je Kultur bzw. Jahr. Besondere Hinweise Die Wirkung und die Verträglichkeit des Produktes kann z.b. durch ungünstige Witterungsund Bodenverhältnisse (Trockenheit), zu späten Behandlungstermin, reduzierte Aufwandmengen, Einfluss der Spritztechnik etc. negativ beeinflusst werden. Da solche Faktoren nicht in unserem Einflussbereich liegen, können wir für deren Auswirkungen keine Haftung übernehmen. Ursachen für mögliche anwendungsbedingte Kulturreaktionen können eine geringfügige Wirkstoffaufnahme der Getreidepflanzen bei verzögertem Auflauf der Kultur oder heftige Niederschläge kurz nach der Herbizidbehandlung sein. Diese können eine Ausbleichung der ersten beiden Blätter bewirken. Das Wurzelsystem wird jedoch nicht beeinträchtigt und die nachfolgenden Blätter zeigen keine Symptome. Die sichtbaren Kulturreaktionen haben keinen negativen Einfluss auf den Ertrag. Besondere Hinweise zur Schadensverhütung Flächen, die zu Staunässe neigen, sind von der Behandlung auszuschließen. Wegen des Risikos von Kulturschäden sollten Getreideflächen auf sehr sandigen, sehr leichten oder sehr steinigen Böden nicht behandelt werden. Eine Nachauflauf-Behandlung von Beständen, die unter Stress, Frost, Krankheiten oder Nährstoffmangel leiden, ist zu vermeiden.

Darüber hinaus sind folgende Hinweise zu beachten: - kein Walzen der im Herbst behandelten Kulturen vor dem Frühjahr - kein Eggen der Kultur nach der Behandlung - kein Behandeln von Getreidebeständen mit Untersaaten - kein Behandeln von Getreide, welches in Breitsaat gesät wurde - ungeschützte Saat kann geschädigt werden. In der Vegetationsperiode darf das Getreide nur einmal mit Fenikan behandelt werden. Pflanzenverträglichkeit: Fenikan zeichnet sich durch eine gute Kulturverträglichkeit in Wintergetreide aus. Der Einsatz in Wintergerste, Winterroggen, Triticale und Winterweizen ist ohne Sorteneinschränkung möglich. Voraussetzung für eine gute Kulurverträglichkeit ist ein abgesetztes Saatbett und eine gleichmäßige Saattiefe von 2-3 cm. Unter ungünstigen Anwendungsbedingungen oder bei Nichtbeachtung der Hinweise zur Schadensverhütung sind Kulturschäden möglich. Mischbarkeit Mit Herbiziden: Express SX (bei großem Ausfallraps 10 g/ha), IPU, Atlantis WG Mit Fury 10 EW zur Bekämpfung von Blattlausbefall im Herbst. Für eventuelle negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten haften wir nicht. Nachbau Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. In einer normalen Fruchtfolge können nach der Ernte einer im Herbst mit Fenikan behandelten Getreidefläche und nachfolgender praxisüblicher Bodenbearbeitung (10-15 cm) alle Kulturen nachgebaut werden. Bei Ausfall der Kultur im Herbst können mit Fenikan behandelte Flächen mit Winterweizen direkt neu bestellt werden. Bei vorzeitigem Umbruch des Getreides im Frühjahr sollte zwischen der Behandlung mit Fenikan und der Neuansaat von Sommerkulturen ein Zeitraum von 12 Wochen liegen. Nach üblicher Bodenbearbeitung können dann folgende Kulturen angebaut werden: Sommerweizen, Sommergerste, Kartoffeln, Erbsen und Bohnen. Nach Pflugfurche sind außerdem noch folgende Ersatzkulturen möglich: Lupinen, Mais, Hafer, Rüben, Sommerraps, Sonnenblumen und Öllein. Herstellen der Spritzbrühe Behälter vor Gebrauch kräftig schütteln. Fenikan wird bei Geräten mit automatischem Rührwerk in den 2/3 mit Wasser gefüllten Spritzbehälter gegeben. Nach dem vollständigen Auffüllen des Spritzbehälters mit Wasser ist das Rührwerk einzuschalten und einige Minuten laufen zu lassen; nach Arbeitspausen die Spritzbrühe erneut sorgfältig umrühren. Spritztechnik Fenikan nur mit exakt arbeitenden Spritzgeräten und geeigneten Düsen bei einem Druck von 2 4 bar in 200 400 l Wasser ausbringen. Überlappungen vermeiden. Reinigung der Spritzgeräte Nach dem Einsatz von Fenikan Spritzgerät und -leitungen gründlich mit Wasser reinigen. Spülflüssigkeit auf der vorher behandelten Fläche ausbringen. Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand testen lassen.

Weitere Vorsichtsmaßnahmen Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: (NG404) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich Wasser führender, aber einschließlich periodisch Wasser führender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. (NG405) Keine Anwendung auf drainierten Flächen. (NG410) Keine Anwendung auf Böden mit einem mittleren Tongehalt größer/ gleich 30 %. (NG411) Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem Corg.-Gehalt kleiner als 1 %. (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: (NT109) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abtriftminderungsklasse 90% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.b. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z.b. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. (NW605) Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich Wasser führender, aber einschließlich periodisch Wasser führender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abtriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abtriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. - bei einer Aufwandmenge von 3,0 l/ha: reduzierte Abstände: 50% 10 m, 75% 5 m, 90% 5 m

- bei einer Aufwandmenge von 2,5 l/ha: reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% * (NW606) Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich Wasser führender, aber einschließlich periodisch Wasser führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. - bei einer Aufwandmenge von 3,0 l/ha: 15 m - bei einer Aufwandmenge von 2,5 l/ha: 10 m Für Fenikan existiert außerdem eine Genehmigung nach 18a PflSchG. Die Anwendung in Ziergehölzen mit Ausnahme Blaufichte ist genehmigt. Hinweise für den sicheren Umgang Schutz des Anwenders: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) sowie Gummischürze tragen. Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen. Nützlinge: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) und Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Bienen: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Fische, Algen und höhere Wasserpflanzen: Das Mittel ist giftig für Fische, Fischnährtiere, Algen und höhere Wasserpflanzen. Gewässerschutz: Wasserschutzgebietsauflage: Keine. Die im Zusammenhang mit den Festgesetzten Anwendungsgebieten aufgeführten Festgesetzten Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz sind unbedingt einzuhalten. Hinweise zur Umweltgefährdung und umweltrelevante Vorsichtsmaßnahmen und Hinweise auf besondere Gefahren und Sicherheitsratschläge zum Schutz der Gesundheit: Wirkstoff Diflufenican 62,5 g/l (45,05 %) Produkttyp Herbizid Isoproturon 500 g/l (5,63 %) Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Nummern der R-Sätze 40, 50/53 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanweisung einzuhalten. Die folgenden Sicherheitshinweise sind zu beachten. Nummern der S-Sätze 2, 13, 35, 46, 57, 36/37 Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Leere, gut gereinigte Packung geordneter Sammelstelle mit kontrollierter Übernahme übergeben. Zulassungsinhaber und für die Endkennzeichnung Verantwortlicher Bayer CropScience Deutschland GmbH, Registrierung & PGA, Elisabeth-Selbert-Str. 4a, D-40764 Langenfeld Vertrieb bzw. Verantwortlicher Inverkehrbringer Kwizda Agro GmbH, Universitätsring 6, 1010 Wien, Tel. 059977-10