Personalrats- wahlen 2014

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Transkript:

Personalrats- wahlen 2014 1 Sonder-Impuls März 2014

(Vorwort) Liebe Kolleginnen und Kollegen, gute Arbeit unserer ver.di-personalräte heißt: über den Tellerrand zu schauen, sich mit anderen engagierten Kolleginnen und Kollegen auszutauschen, sich gegenseitig zu beraten und gemeinsam die verschiedenen Projekte und Vorhaben der FHH im Interesse der Beschäftigten zu begleiten. Wir haben in den letzten Jahren viel erreicht und mit dieser Sonder-Impuls möchten wir euch/ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Ergebnisse dieser Arbeit geben. Auch in den kommenden Jahren wird es viele Veränderungsprozesse in der FHH geben, die unser gemeinsames Handeln erforderlich machen. Wir wollen gute Arbeit für alle Beschäftigten deshalb brauchen wir gute Personalräte: ver.di-personalräte. Sieglinde Frieß Fachbereichsleiterin Renate Götze Gewerkschaftssekretärin Impressum: Herausgeber: Verantwortlich: Redaktion: Kontakt: Fachbereiche Bund/Länder und Gemeinden ver.di Hamburg, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg Renate Götze Renate Götze, Rainer Callsen, Verena Blix, Siegfried Serwinski Sieglinde Frieß, Carina Koop fb6.hh@verdi.de 2 Sonder-Impuls März 2014

Gute PR-Arbeit schafft gute Arbeitsbedingungen! Wer ist die PRK? In der Personalrätekommission (PRK) arbeiten die ver.di-personalräte zusammen, um ihre Arbeit zu koordinieren. Wir diskutieren unsere Positionen zu verschiedenen Fragen, die sich in der täglichen Arbeit stellen, unterstützen uns gegenseitig mit unseren Erfahrungen und bereiten vor allem die übergreifenden Dienstvereinbarungen nach 94 HmbPersVG vor. Was sind 94er? Nach 94 HmbPersVG sollen Regelungen vereinbart werden, die für alle oder eine Vielzahl von Behörden und Ämter gelten. Diese Vereinbarungen schließt der Senat mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften das ist z.b. der Deutsche Gewerkschaftsbund. Damit diese Regelungen sachgerecht und praxisnah sind, müssen wir ver.di- Personalräte definieren, was unsere Ziele sind und was aus unserer Sicht regelungsbedürftig ist. Um einmal einen kleinen Eindruck vom Umfang der regelungsbedürftigen Prozesse zu bekommen: mittlerweile gibt es über 80 Vereinbarungen, viele davon wurden erst in den letzten Jahren abgeschlossen. Da die Projekte in der Stadt immer komplexer werden und miteinander vernetzt sind, stellt diese Arbeit hohe Anforderungen an die Personalratsarbeit unsere Ergebnisse als Beispiel dieses Engagements sollen hier einmal dargestellt werden - denn wenn unsere Personalräte nicht in ihrem Büro sind, arbeiten sie dennoch! Gute Arbeit braucht Gute Personalräte!! PRK-Leitungsteam Verena Blix Siegfried Sewinski Rainer Callsen 3 Sonder-Impuls März 2014

Arbeit braucht Grenzen! Grenzenlose Freiheit! Grenzenlose Flexibilität! Das sind die Ideale der modernen Zeit. Das bringt uns voran, sagen die einen. Das schafft Probleme, halten die anderen dagegen. Wo der Königsweg liegen könnte, muss letztendlich im Widerstreit der Interessen ausgelotet werden. Freien und Hansestadt Hamburg durch ver.di und den DGB über die sogenannten 94er-Vereinbarungen wieder einzufangen. Wo setzen wir an? Wo ziehen wir als ver.di die Grenzen? Der Mensch soll nicht unter die Räder kommen. Die Bilder aus dem Chaplin- Klassiker Modern Times scheinen nicht an Aktualität verloren zu haben. Der Mensch, der von großen Zahnrädern überrollt wird, dessen Arbeit vom Takt des Fließbandes bestimmt wird, der auf dem Nachhauseweg immer noch den Bewegungsablauf am Fließband wiederholt. Nun es sind nicht mehr die großen Maschinen, die das Leben bestimmen. Der moderne Arbeitsmensch wird heutzutage durch IT-Verfahren, neue Kommunikationsmittel gelenkt. Hoher Arbeitsdruck, enge Taktungen und lange Arbeitszeiten führen dazu, dass mensch die Arbeit nicht nur gedanklich mit nach Hause nimmt. Damit wird deutlich: Wir b r a u c h e n Grenzen, damit Arbeit nicht krank macht. Einer alleine ist selten in der Lage wirksame Grenzen zu ziehen. Dazu bedarf es auch in der öffentlichen Verwaltung der Kraft der Personalräte und der Gewerkschaften, um ausufernde Arbeitsbedingungen vor Ort durch ver.di-personalräte über Dienstvereinbarungen und auf der Ebene der Hohe Arbeitsbelastung, hohe Krankenquoten lassen erkennen, dass die Gesundheit des Einzelnen geschützt oder wiederhergestellt werden muss. Ein Instrument ist dabei die gerade unter Mitwirkung von ver.di Kolleginnen und Kollegen in Kraft getretene Vereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Aktuell arbeiten wir an einer Vereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung. Ständiges Thema sind die IT-Groß- und Kleinprojekte der Stadt, die gesonderter Aufmerksamkeit bedürfen. Dient das IT- Verfahren dem Menschen oder wird der Mensch zum Knecht des Verfahrens? Ist es mehr Hilfe oder mehr Belastungen, weil es noch nicht ausgereift ist und Hals über Kopf eingeführt werden soll? Hier sind wir Wächter und lenken den Blick wieder zurück auf den Menschen, welcher sonst nur noch als Kostenfaktor wahrgenommen wird. Das Ziel ist klar: Gute Arbeit! Rainer Callsen ver.di-personalrat beim LBV 4 Sonder-Impuls März 2014

Gefährdungsbeurteilung auch in der FHH endlich umsetzen! Seit Jahren fordern Gewerkschaften und Personalräte in der FHH, dass die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes auch in den Behörden und Ämtern so umgesetzt werden, wie es in den Betrieben und Büros in der Privatwirtschaft verlangt wird. Der Hamburger Senat hat durch seine Initiative, eine Ausführungsbestimmung zur Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen (sogenannte Anti-Stress-Verordnung ) in die Gesetzgebung des Bundes einzubringen, den Einstieg in die Vorbereitung dieser Vereinbarung für uns erleichtert Glaubwürdigkeit nach Außen entsteht eben nur, wenn auch nach Innen entsprechend gehandelt wird. Das sind die wichtigsten Inhalte, für die wir uns in der AG eingesetzt haben: Zusammenführung der Gefährdungsbeurteilung der physischen und technischen mit der Beurteilung sonstiger Belastungen. Einführung eines Steuerungsgremiums unter Beteiligung der Interessenvertretungen Verhinderung eines Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der nur an den knappen Ressourcen ausgerichtet wird. Die Berücksichtigung der Grundsätze der Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung, wie sie von den obersten Arbeitsschutzbehörden erlassen wurden Gemeinsam mit den Vertretern der Behörden und Ämter sowie des Personalamts und des AMD haben wir uns Zeit genommen, uns die verschiedenen Ansätze, die es schon in einigen Dienststellen gibt, berichten zu lassen und haben vor allem die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Wege der Gefährdungsbeurteilung betont. Dazu gehören: Eine Einbindung der obersten Entscheider/-innen in die Gefährdungsbeurteilung Die Planung einer Beteiligungsphase nach einer Erhebung von Daten und Fakten Unsere große Stärke war dabei unsere Möglichkeit der Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz, also der Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte und Interessenvertretungen. In der Vereinbarung der Spitzenorganisationen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung war eine weitere Vereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung schon zugesagt, was hilfreich war. Nun müssen die Verhandlungen dieses Einvernehmen in eine gute Vereinbarung überführen! Verena Blix Was waren die Erfolge bei der Arbeit in der AG zur Vorbereitung einer 94 Vereinbarung? 5 Sonder-Impuls März 2014

Alles Überflieger? Evaluation des Beurteilungswesens (BW ) 2011 lag sie endlich vor, die Evaluation des Neuen Beurteilungswesens. Wir haben sie uns genau angeschaut, in der PRK, einem Workshop im ZAF und Arbeitsgruppen darüber beraten und unsere Forderungen zur Verbesserung des Beurteilungswesens gemeinsam entwickelt. Einig waren wir uns in der Frage, dass die Beurteilungsanlässe reduziert werden sollten. Und endlich die in der 94ger- Vereinbarung festgeschrieben Beurteilerkonferenzen und Beurteilungsgespräche seitens des Arbeitgebers FHH überall regelmäßig stattfinden müssen. Denn die in der Evaluation zu Tage getretene Auffälligkeit `je höher das Amt, desto besser die Beurtei- lung hat sicherlich viel mit der ungenügenden Vereinheitlichung der Maßstäbe zu tun. Darüber hinaus war uns wichtig, dass Beschäftigte eine Stellungnahme zu ihrer Beurteilung abgeben können und Beurteiler zur Ergänzung der Kreuze eine Begründung schreiben sollen. Unsere Möglichkeiten, Einfluss auf das Regelwerk der Beurteilung zu nehmen, haben wir in dem uns möglichen Rahmen gut genutzt und dabei einige Verbesserungen erreicht. Dennoch bleibt anzumerken: die Beurteilung ist eine vom Arbeitgeber ausgehende einseitige Bewertung. Renate Götze Leiharbeit und Prekäre Beschäftigung in den Dienststellen der FHH Die öffentliche Debatte über Leiharbeit und Prekäre Beschäftigung hat auch bei den ver.di-personalräten zu einer Diskussion geführt, wie wir unsere Möglichkeiten nutzen, um ungesicherte Beschäftigung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Sehr hilfreich war, dass der Senat im April 2012 eine Richtlinie zum Einsatz von Leiharbeitnehmern erließ, die eine Klarheit der Rechtslage herstellte. Mit dieser Richtlinie konnten wir nun in betroffenen Dienststellen deren Einhaltung einfordern auch wenn Personalräte sich damit nicht nur beliebt machen Der Grundsatz der gleichen Bezahlung, der damit auch klar war, führt nun dazu, dass Leiharbeit auch zu teuer wird und die Dienststellen sich aus dieser Variante schon selbst zurückziehen. Für diejenigen, die die Richtlinie noch nicht kennen, hier noch einmal der Link. Wie viel ungesicherte Beschäftigung es auch im Öffentlichen Dienst der FHH gibt, wurde durch ein Dossier des Hamburger Abendblatts zum Thema deutlich, das auch durch ver.di-personalräte möglich wurde. Ein dickes Brett ist noch zu bohren, was die Honorarkräfte angeht durch die Ganztagsschul-Angebote ist da ein neues graues Feld entstanden, dass es zu regeln gilt die Personalräte aus den Schulen werden da aber auch künftig ein Auge drauf haben, damit aus der Ganztagsschul -Idee nicht ein prekäres Beschäftigungsprogramm wird! Verena Blix und Sabine Rieckermann 6 Sonder-Impuls März 2014

Money makes the world go round.. Strategische Neuausrichtung Haushalt ( SNH), Herakles und Zentralisation des Einkaufs Von den ersten offiziellen Informationen für die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften durch die Finanzbehörde bis heute haben sich viele Stunden gemeinsamer Diskussionen, Verhandlungen und Beratungen zu diesem wichtigen Thema angesammelt. Kern ist die Umstellung des kammeralistischen auf einen doppischen Haushalt. Der Hamburger Haushalt soll nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten bewirtschaftet werden. Neben neuen Regelungen zur Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushalts wird auch ein neues Buchungssystem benötigt. Dies ist Herakles. Es steht für ein einheitliches Kassen- bzw. Buchführungssystem für die FHH. Und da man schon beim Zentralisieren ist, macht man beim behördlichen Einkauf gleich weiter. Wobei hier das Projekt KIOSK schon gezeigt hat, wie man es eben nicht macht. von bestehenden Normen zur Ergonomie und die Beteiligung der AnwenderInnen im Prozess der Einführung und Anpassung der Software, um ein gutes Arbeitsinstrument zu schaffen. Hier ist es uns gelungen, einen aktiven AnwenderInnenkreis zu etablieren, welcher sich entscheidend einbringen kann. In den Verhandlungen wurden verbindliche Verabredungen zu wichtigen Themen wie Ergonomie, Barrierefreiheit und Qualifizierung getroffen. Hinsichtlich des zentralisierten Einkaufs gibt es erste Organisationsentscheidungen, die bereits umgesetzt wurden. Aber noch ist nicht alles umgesetzt, so dass noch einiges beeinflusst werden kann. Wir finden: Die bisherigen Kompromisse können sich sehen lassen! Renate Götze Hört sich kompliziert an ist es auch! Das darf uns aber nicht abschrecken, uns damit zu befassen. Schließlich geht es um gesunde, gute Arbeitsbedingungen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Im Zentrum unserer Forderungen standen immer wieder die Fortbildung der FinanzbuchhalterInnen, um für eine ausreichende Qualifikation in der Sachbearbeitung zu sorgen, die Umsetzung 7 Sonder-Impuls März 2014

Entwurf zum neuen HmbPersVG erarbeitet Im September 2011 hatte die SPD- Fraktion als Wahlsieger der Bürgerschaftswahl ihr Wahlversprechen eingelöst, indem ein Antrag zur Novellierung des Hamburger Personalvertretungsgesetzes gestellt wurde. Die 2006 von der CDU-Mehrheit beschlossene Einschränkung von Mita r b e i t e r - M i t b e - stimmung in Hamburger Behörden sollte wieder verändert werden. Das Mitbestimmungsgesetz Schleswig- Holstein (MBG SH) sollte als Vorbild für einen verbesserten Gesetzesentwurf dienen. Schon beim ersten Vorgespräch zwischen dem DGB und Hamburger Senatsvertretern wurde deutlich es wird schwierig! Trotzdem kam es zu einer Vereinbarung für Vorgespräche zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes. Als Teilnehmer wurden der Chef der Senatskanzlei Dr. Krupp, Vertreter des Personalamtes und die zuständigen Gewerkschaften für die Hamburger Behörden eingeladen. Zur Vorbereitung in den DGB-Gewerkschaften (Ver.di, GEW und GdP) wurden Abfragen zu Änderungswünschen durchgeführt und ein Forderungskatalog erstellt. Dieser wurde in die Vorgespräche eingebracht. Der Fortgang der Gespräche war leider durch massives Misstrauen und Bedenken des Dr. Krupp geprägt. bisher nicht vorgekommen sind. Zudem wurden Vertreter von Landesbetrieben zum Vortrag eingeladen, welche ihre betriebswirtschaftliche Entwicklung durch Personalvertretung behindert sahen. Dadurch dauerte es einige Treffen, bis eine gemeinsame Formulierung zur innerbetrieblichen Allzuständigkeit gefunden sowie die Einschränkung der Mitbestimmung durch den seit 2006 bestehenden Versagungskatalog wieder geöffnet wurde. Wen wundert es da, wenn in diesem Zusammenhang ein Hamburger Kompromiss mit innerbetrieblicher Allzuständigkeit plus einem Katalog von Mitbestimmungstatbeständen herausgekommen ist? Zwischen September 2011 und März 2014 ist viel Zeit bei vielen Besprechungen verstrichen und die Zusammenarbeit mit Dr. Krupp war teilweise ziemlich zäh. Trotzdem sind im vorliegenden Gesetzentwurf die Verschlechterungen der Mitbestimmung von 2006 weitestgehend verschwunden und sogar einige Verbesserungen dazugekommen. Momentan ringen wir mit den DGB- Vertretern um den jetzt vom Senat vorgelegten Gesetzesentwurfs im Abstimmungsverfahren noch für die Möglichkeit der Einrichtung von Wirtschaftsausschüssen und gegen den Zwang eines Gruppenprivilegs für gewählte Personalräte die Freistellungen nicht nach Bedarf, sondern nach Gruppenzugehörigkeit ArbeitnehmerInnen/ BeamtInnen zu verteilen. Der ursprünglich klare Auftrag des SPD- Die wenigsten Personalratsangelegenheiten Antrages zur Novellierung nach Vorbild sind gruppenspezifisch und dieses so- des MBG SH wurde dadurch an mehreren genannte Gruppenprinzip deshalb nicht Stellen infrage gestellt. So wurde lan- zeitgemäß. ge um Formulierungen gerungen und theoretisch Probleme konstruiert, die real Andreas Scheibner 8 Sonder-Impuls März 2014

JUS-IT, so ruft es aus den Behörden. Do it? Was soll ich tun? Das fragen sich die Beschäftigten aus den Bereichen Jugend und Soziales. JUS-IT steht für eine neue WEB- Basierte Fachanwendung in den obigen beiden Bereichen. Mitte 2012 wurde sie gegen viel Unmut im Bereich Allgemeiner Sozialen Dienst (ASD), in Teilen der Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) sowie im Pflegekinderdienst (PKD) eingeführt. Am 21.07.2014 nun soll sie in den Bereichen Amtsvormundschaft (AV), Beistandschaften (BS), Unterhaltsvorschuss (UV), Jugendgerichtshilfe (JGH) und den Teil Forderungsmanagement in der WJH eingeführt werden. Am Ende soll dann im dritten Quartal 2015 der Bereich Soziales folgen. Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen sind. Aus diesem Grunde begleiten wir Gewerkschaften und unsere Personalräte diesen Prozess sehr eng. Sie legen ihren Fokus/Augenmerk dabei auf den (Daten)Schutz für die Kolleginnen und Kollegen. Wir konnten verhindern, dass individuelle Auswertungen der Arbeitsleistungen einzelner Kolleginnen und Kollegen per Knopfdruck möglich wurden. Wir setzten durch, dass die Benachrichtigungen an die Abteilungsleitungen bei offenen / überfälligen Aufgaben nur in klar definierten Fällen, die sich eng an den Grundsatz der Gefährdung von Leib, Leben und Gesundheit orientieren, beschränkt sind. Die Möglichkeit der Personalräte auf Einführung oder Veränderungen Einfluss zu nehmen sind durch das Hamburger Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) Grenzen gesetzt. Nur an den Stellen, an denen Mitbestimmungsrechte betroffen sind, können sie ihren Einfluss gelten machen. So obliegt die Frage der Einführung einer Software und dessen Auswahl nicht dem Bereich der Mitbestimmung der Personalräte. Die Personalräte können an den Punkten eingreifen, an denen einzelne Der Leistungs- und Verhaltenskontrolle ist damit Einheit geboten. In weiteren vielen kleinen einzelnen Punkten ist es durch regelmäßige Gespräche mit dem Projekt gelungen, Verbesserungen für den täglichen Arbeitsablauf in dem System durchzusetzen. In der 94er Vereinbarung sind alle Regelungen im Einzelnen nachzulesen. Verhindern konnten wir die Einführung dieser Software nicht, mag sie noch so fragwürdig, kompliziert und aufwendig in der täglichen Arbeitsorganisation sein. Aber unseren Gestaltungsspielraum haben wir gut genutzt. Inken Biehl 9 Sonder-Impuls März 2014

Lösung: A3, B3, C2, D6, E4 Was hat es auf sich mit der geheimnisvollen Zahl 94 bei Veränderungsprozessen in der Freien und Hansestadt Hamburg? Testen Sie ihr Wissen! A. Was ist die Personalrätekommission? 1. eine unabhängige Jury zur Beurteilung der Behördenleitungen 2. ein Pool von Ersatzpersonalratsmitgliedern 3. ein Arbeits-und Entscheidungsgremium der Hamburger ver.di-personalräte 4. Personalräte, die ihr Amt kommissarisch wahrnehmen B. Was ist eine 94er-Vereinbarung? 1. eine Vereinbarung mit 94 Paragraphen 2. eine Vereinbarung nach 94 bis Hamburgischen Datenschutzgesetzes 3. eine Vereinbarung nach 94 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes 4. eine Vereinbarung der 94 Hamburger Personalräte mit Personalamt und Finanzbehörde C. Wer schließt eine 94er-Vereinbarung? 1. alle im öffentlichen Dienst vertretenen Gewerkschaften gemeinsam schließen Sie mit dem Personalamt 2. die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände mit dem Personalamt 3. die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände mit der Senatskanzlei 4. die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände mit dem Bürgermeister D. Wie viele geltende 94er-Vereinbarungen gibt es zurzeit? 1. <= 20 3. 36-50 5. 66-80 2. 21-35 4. 51-6 6. > 80 E. Wer bringt die Interressen der Hamburger Beschäftigten erfolgreich in 94ger-Verhandlungen ein? 1. Karla Kolumna 2. ein guter Rechtanwalt 3. der dunkle Lord der Macht 4. ver.di und ihren engagierten Personalräte 5. die Behördenleitung Alles gewusst? 10 Sonder-Impuls März 2014