Zusatzvereinbarung Vodafone Betreuungsprämie Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie zwei Ausfertigungen der Zusatzvereinbarung Vodafone Betreuungsprämie. Wir bitten Sie, beide Exemplare unterzeichnet an uns zurückzugeben. Sie erhalten anschließend eine gegenzeichnete Vereinbarung für Ihre Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen Herweck Aktiengesellschaft Seite 1
Zusatzvereinbarung Betreuungsprämie Vodafone zum Vertriebsvertrag zwischen der Herweck Aktiengesellschaft Geistkircher Straße 18 66386 St. Ingbert-Rohrbach Amtsgericht Saarbrücken, Handelsregister HRB 38 33 Vorstand: Jörg Herweck, Dieter Philippi im Folgenden Herweck genannt und Firma Gesetzlicher Vertreter Herweck Kundennummer Vodafone-Level 2 VO- Nummer im Folgenden Vertriebspartner genannt Präambel Zwischen den Parteien besteht ein gültiger Vertriebsvertrag. Die in dieser Zusatzvereinbarung enthaltene Vergütungskomponente betrifft lediglich die unter der o.g. VO-Nummer vermittelten Endkundenaufträge. 1. Vertragsgegenstand Der Vertriebspartner erhält für die von ihm vermittelten, endgültig rechtswirksamen Vodafone -Mobilfunkvertragsverhältnisse mit Neukunden (im Bereich Fachhandel/Direktvermarktung und Soho) über seine Herweck VO eine Betreuungsprämie je Endkunden. Diese richtet sich nach dem tatsächlichen Monatsbruttogrundpreis des Endkunden und wird ausschließlich für Vodafone/otelo Voice und Datentarife sowie Vodafone DSL und Kabel Deutschland Tarife mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und einem Monatsgrundpreis gleich/größer 19,99 brutto ausbezahlt. Seite 2
Auf die Tarife Vodafone Zuhause Festnetzfalt, DC-Wechsler und RED + Tarife, sowie Tarife mit einem MGP gleich/kleiner 9,99 brutto erfolgt keine Zahlung und diese Tarife werden nicht als Zähler gewertet. Sollte aufgrund von Rabatt Aktionen (wie zum Beispiel Deal- Closer, Online Rabatt oder sonstige Rabatt Codes/Socs) des Netzbetreibers Tarife unter den geforderten MGP von 19,99 brutto rabattiert werden, so besteht kein Anspruch auf die Betreuungsprämie. Zähler/Zahler: Vodafone/Otelo Voice Datentarife mit einer MVL von 24 Monaten und einem MGP gleich/größer 19,99 brutto. Netto Aktivierungen von Kabeldeutschland und Vodafone DSL Tarife mit einem MGP gleich/größer 19,99 brutto monatlich. Kein Zähler und Zahler: Vodafone Zuhause, Festnetzflat, DL-Wechsler, Aktivierungen über den Online-Kanal und Tarife kleiner/gleich 9,99 brutto MGP. Die Betreuungsleistung wird auch auf Netto Aktivierungen von Kabeldeutschland und Vodafone DSL Tarife gezahlt mit einem MGP gleich/größer 19,99 brutto. Die Auszahlung setzt ferner voraus, dass die Regelungen des Vertriebspartnervertrags in ihrer jeweils gültigen Fassung eingehalten werden. Ferner muss der Vertriebspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen aus dieser Zusatzvereinbarung innerhalb der Laufzeit von 24 Monaten nachkommen. 2. Weitere Voraussetzung zur Auszahlung der Betreuungsprämie Die Zahlung der Betreuungsprämie richtet sich nach Folgenden Modalitäten: a) Es erfolgt eine kontinuierliche Aktivierung über die Herweck Level 2 VO (FH/DV/Soho) des Vertriebspartners. Die Mindestvertriebsleistung pro Monat richtet sich nach der Staffel, runtergebrochen auf 12 Monate. Die Staffel lautet wie folgt: 240 Stück pro Jahr Vodafone/Otelo/Kabeldeutschland und/oder Vodafone DSL= 1% Betreuungsprämie vom MGP über 24 Monate 600 Stück pro Jahr Vodafone/Otelo/Kabeldeutschland und/oder Vodafone DSL= 1,5% Betreuungsprämie vom MGP über 24 Monate 1.000 Stück pro Jahr Vodafone/Otelo/Kabeldeutschland und/oder Vodafone DSL=2 % Betreuungsprämie vom MGP über 24 Monate. Wird die Mindestvertriebsleistung 3 aufeinander folgende Monate nicht erbracht, ist Herweck berechtigt, diese Vereinbarung ohne anteilige Auszahlung zu kündigen. b) Der Vertriebspartner verpflichtet sich innerhalb der Laufzeit von 24 Monaten seine komplette Vertriebsleistung im Bereich Vodafone, otelo und Kabel Deutschland exklusiv über Herweck zu erbringen. Bei einer Aufteilung der Vertriebsleistung auf mehrere Distributionen, besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Betreuungsprämie. c) Die Betreuungsprämie wird nur für endgültig wirksam vermittelte Verträge gewährt. Soweit alle Voraussetzungen dieser Vereinbarung, insbesondere das Erreichen des Staffel-ziels und der monatlichen Vertriebsleistung vorliegen, erfolgt nach den ersten 12 Monaten eine Abschlagszahlung auf die Betreuungsleistung. Seite 3
Am Ende der 24 Monate erfolgt dann die Endabrechnung. Stellt der Vertriebspartner innerhalb des 13. bis 24. Monats seine Vertriebsleistung ein, so wird die gezahlte Abschlagszahlung sofort zur Rückzahlung an Herweck fällig. 3. Höhe der Betreuungsprämie Die Höhe der Betreuungsprämie orientiert sich grundsätzlich an dem jeweils von Vodafone vorgegebenen Monatsgrundpreis des Tarifs. Herweck behält sich vor, die Höhe der prozentualen Betreuungsprämie für die Zukunft anzupassen. Änderungen werden dem Vertriebspartner mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen bekannt gegeben. 4. Kündigung Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Gewährung der Vodafone Betreuungsprämie um eine freiwillige Leistung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Betreuungsprämie wird für 24 Monate ab der jeweiligen Aktivierung gewährt und die Zahlung endet danach automatisch. Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch beide Partien in Kraft. Sie kann isoliert vom Vertriebsvertrag jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden. Die Zahlungen werden zum Kündigungszeitpunkt eingestellt. Sofern der Vertriebspartner kündigt, hat er keinerlei Anspruch auf Zahlung der Betreuungsprämie, auch nicht bis zum Kündigungszeitpunkt. Dies gilt ebenso im Falle einer anderweitigen Beendigung der Zusammenarbeit, insbesondere wenn der Vertriebspartner seine Vermittlungstätigkeit über Herweck einstellt. Eine Einstellung der Vermittlungstätigkeit ist insbesondere spätestens dann anzunehmen, wenn der Vertriebspartner über den Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Monaten nicht die in Ziffer 2a) geforderte Leistung erbringt. Es besteht ab dem Kündigungszeitpunkt kein Anspruch mehr auf Auszahlung der Betreuungsprämie für die Zukunft. Sofern Herweck kündigt und der Vertriebspartner diese Kündigung nicht zu vertreten hat, erhält er die bis zum Kündigungszeitpunkt angefallene, anteilige Betreuungsprämie ausbezahlt, sofern er bis dahin alle Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt hat. 5. Sonstige Regelungen und Bestimmungen Soweit in dieser Zusatzvereinbarung nicht ausdrücklich geregelt, bleiben die Bestimmungen des Vertriebsvertrages und seiner Anlagen unberührt. Seite 4
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke vereinbaren die Parteien eine rechtlich zulässige Regelung, die soweit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt hätten, wenn sie die Unzulässigkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Mit seiner Unterschrift erkennt der Vertriebspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Herweck AG und die Regelungen aus dem Vertriebsvertrag vollumfänglich an., Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Vertriebspartner (Firmenstempel) Unterschrift Herweck AG Name: des Unterzeichners in Druckbuchstaben Name: des Unterzeichners in Druckbuchstaben Seite 5