Inhaltsübersicht. Mitbestimmung - Betrieb

Ähnliche Dokumente
Mitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und LPVG Ba-Wü

Dr. Andreas Priebe Leiharbeit als Betriebsratsaufgabe. Auf einen Blick. Januar 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13

Direktionsrecht. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Umfang HI LI

III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung. allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98)

Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte im Facility- und Industrieservice

BAG, Beschluß vom ABR 33/ 88

18 Grafik: Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. 19 Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

Praxis und Verbesserungsmöglichkeiten

Kurzübersicht BetrVG: Rechte des Entleiherbetriebsrates bei Leiharbeit

Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Susanne Nickel

Liebe Kollegen, hier nun der zweite Newsletter.

Talk am Fleet

Eine generelle MaBnahme als Voraussetzung fiir die Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten

Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat

Befristete Arbeitsverhältnisse und Interessenvertretung

Arbeitspapier 6: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten III

Einstieg nach dem Studium AT? Bezirk Frankfurt. Arbeitszeiten -? Bezirk Frankfurt für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1

Arbeitsschutz und Mitbestimmung

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis... 11

vom September in Mannheim

Abkürzungsverzeichnis 14. Betriebsverfassungsgesetz 16

Einstieg nach dem Studium? Bezirk Frankfurt. Angestellte? Bezirk Frankfurt für Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen 1

HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DES BETRIEBSRATS. zur Unterstützung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen

Betriebsvereinbarung zum Thema Auswahlrichtlinien

Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?

Eignungsuntersuchung und Arbeitsmedizinische Vorsorge

Unterrichtungsanspruch Durchsetzung auch ohne groben Verstoß

Dr. Andreas Priebe Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Entleiherbetrieb beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

Tarifvertrag zum Mobilen Arbeiten 2018

Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Betriebsrates

Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN

Arbeitszeitgestaltung zwischen kollektiver Regulierung und individueller Freiheit

Dr. Andreas Priebe Mitbestimmung bei Ethik-Richtlinien. Auf einen Blick. April 2009 Copyright Hans-Böckler-Stiftung

LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG

Inhaltsübersicht. Änderungskündigung - Mitbestimmung

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort Vorwort zur 1. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Einleitung 1

Betriebsverfassungsgesetz

Kollektivrechtliche Fragen der Flexibilisierung des Arbeitsentgelts. Prof. Dr. Martina Benecke, Universität Augsburg

Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen?

Inhaltsverzeichnis. Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz

Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM -

WE Seminar ArGUS. Einmischen und Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung Rechtsgrundlagen Arbeit gesund gestalten.

Fall 13: Lösungshinweise (1)

Kapitel 4. Mitbestimmungen im Unternehmen. Universität Greifswald Lehrstuhl für BWL; insb. Marketing

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Gesetzestext Erl uterungen Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

Verletzung von Betriebsratsrechten

Betriebsratsarbeit die Grundlagen. Betzdorf

Arbeitszeit und Einigungsstelle

Was haben Betriebsräte mit Ressourceneffizienz zu tun?

I. Abgestufte Beteiligungsrechte

Zweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat

Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente

Recht der Arbeitnehmermitbestimmung

Konflikt um eine Eingruppierung

Arbeitspapier 10: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten I

akalogoeinf_2 akaclose

Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden

Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates

Personalrat in der Mitbestimmung & Mitwirkung

E W A L D & P a r t n e r

Sammelband: Alle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates laut BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsverfassungsrecht kompakt Wochen-Crashkurs

PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg

Mitbestimmung für die Gestaltung Guter Arbeit bei Veränderungsprozessen nutzen

Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz

Rechtsanwälte Dr. Koos & Kollegen, Weißenburger Straße 8, Aschaffenburg

Koppelungsgeschäfte So erweitern Sie Ihren Einfluss als Betriebsrat

Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz

BetrVG Formularbuch. Arbeitshilfen und Erläuterungen incl. CD-ROM. 1. Auflage. Bund-Verlag

BR verlangt Auskünfte und Beteiligung des BR-Vorsitzenden. Einstellung des D, wenn keine Gründe des 99 Abs. 2 BetrVG

Betriebliche Digitalisierungs- Strategien Gestaltungsaufgaben und Einflussmöglichkeiten für Betriebs-und Personalräte

Die Einigungsstelle. agmav-tagung am 10. November 2016 in Dortmund. Ralf Hubert Vorsitzender

Zielvereinbarung - Mitbestimmung im Sinne des 87 (1) Nr. 1 BetrVG

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai Zwischen

Zukunft der Call Center mitbestimmen Neue Herausforderungen für Betriebsräte. Forum 2: Leistungsbezogene Vergütung. Inhalt:

Arbeitszeit. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Arbeitszeitschutz

Carespektive Infos. Die Beteiligung des Betriebsrats bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung

Beteiligungstatbestände nach LPVG NRW Altfassung und Neufassung

Tarifvertrag Leiharbeit

Rahmenbedingungen für Personalmanagement und - Entwicklung. Gabriele Beger Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg

Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7

Inhalt. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Workshop Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung

Einstellung von Mitarbeitern

Der Weg zur ordnungsgemäßen Vergütung Werkzeuge für den Betriebsrat, insbesondere 87, 99 BetrVG. Olaf Lienau Ignatz Heggemann

Im Namen des Volkes. Beschluss

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Nachtarbeitszuschlag Deutscher Bundestag WD /17

Mitbestimmung und Beteiligung des Betriebsrates

Arbeitszeitgestaltung in den Kindertagesstätten. Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung,

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern nach neuem Recht

Die Arbeitsgruppe nach 28 a BetrVG

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz

Transkript:

Mitbestimmung - Betrieb Inhaltsübersicht 1. Soziale Mitbestimmung 1.1 Ordnung des Betriebes gem. 87 Abs. 1 BetrVG 1.2 Tägliche Arbeitszeit gem. 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG 1.3 Veränderung der betriebsüblichen Arbeitszeit gem. 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 1.4 Arbeits- und Gesundheitsschutz gem. 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG 2. Personelle Einzelmaßnahmen Information Das Betriebsverfassungsgesetz sieht verschiedene Anhörungs-, Mitwirkungs- und Widerspruchsrechte des Betriebsrats vor. Von besonderer Bedeutung sind daneben die Mitbestimmungsrechte nach 87 BetrVG (soziale Mitbestimmung), 91 BetrVG (Arbeitsschutz) und 99 BetrVG (personelle Mitbestimmung). Zu den Mitbestimmungsrechten bei Kündigungen siehe Kündigung - Allgemeines. Durch diese Mitbestimmungsrechte ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers zu den betreffenden Angelegenheiten weit gehend eingeschränkt. Er hat im jeweiligen Fall eine Übereinkunft mit dem Betriebsrat zu suchen. Der Betriebsrat kann zu einer ganzen Reihe von Punkten auch von sich aus initiativ werden; der Arbeitgeber hat dann ausgehend von der Anregung des Betriebsrats mit diesem ein Einvernehmen zu erreichen. Wird eine Übereinkunft nicht erzielt, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen (soziale Mitbestimmung, Arbeitsschutz) oder die Unwirksamkeit der personellen Maßnahme des Arbeitgebers durch das Arbeitsgericht feststellen lassen (erzwingbare Mitbestimmung). 1. Soziale Mitbestimmung Die Angelegenheiten, die zwingend unter die soziale Mitbestimmung fallen, sind in 87 Abs. 1 BetrVG abschließend geregelt. Zu beachten ist der Vorbehalt bezüglich gesetzlicher oder tariflicher Regelungen in Satz 1. Damit wird die betriebliche Regelungskompetenz auf solche Angelegenheiten begrenzt, die nicht durch gesetzliche Bestimmungen oder Verordnungen normiert sind oder die nicht unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fallen oder für die eine Öffnungsklausel in Tarifverträgen besteht. Im Einzelfall ist zu entscheiden, ob der Arbeitgeber eine Regelung durch mündliche Abrede (kurzfristige Angelegenheiten) oder Betriebsvereinbarung (dauerhafte Regelungen) sucht. Die Kernbereiche der Mitbestimmung gem. 87 Abs. 1 BetrVG umfassen daher: Akkordlohn Arbeitsordnung Arbeitsschutzrecht Arbeitszeit - Allgemeines Betriebliches Vorschlagswesen Betriebsarzt Betriebsferien - Allgemeines Betriebsgröße - Allgemeines Betriebsvereinbarung Betriebsgröße - Allgemeines Bildschirmarbeitsplätze Beurteilungswesen Fälligkeit 1 2017 aok-business.de - PRO Online, 19.09.2017

Kurzarbeit Lohngestaltung Mehrarbeit Personalinformationssystem Schichtarbeit Tendenzbetrieb Urlaub - Allgemeines Werkswohnung. 1.1 Ordnung des Betriebes gem. 87 Abs. 1 BetrVG Gem. 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer geht. Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung unterschieden zwischen dem Ordnungsverhalten, welches mitbestimmungspflichtig ist, und dem Arbeitsverhalten, das mitbestimmungsfrei bleibt (statt aller: BAG, 14.01.1986-1 ABR 75/83 ). Die Ordnung des Betriebes sichert den ungestörten Arbeitsablauf und das reibungslose Zusammenwirken der Arbeitnehmer im Betrieb. Das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten bezieht sich auf die Arbeitsleistung oder in sonstiger Weise auf das Verhältnis des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber. Das Mitbestimmungsrecht gem. 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG besteht daher in folgenden Fällen: Das BAG entschied, dass der Arbeitgeber nicht ohne Zustimmung des Betriebsrates von Mitarbeitern eine ärztliche Bescheinigung darüber verlangen dürfe, ob ein Arztbesuch tatsächlich notwendig sei ( BAG, 21.01.1997-1 ABR 53/96 ). Anlass des Streits zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat war die Einführung derartiger Bescheinigungen in dem Betrieb. Der Arbeitgeber verlangte von den Beschäftigten, die während ihrer Arbeitszeit einen Arzt aufsuchen wollten, die Vorlage eines Attestes. Er entwickelte ein entsprechendes Formular, auf dem der Arzt neben dem Zeitpunkt und der Dauer des Arztbesuches auch die Dringlichkeit bewerten sollte. Dem Betriebsrat war hierbei die Mitbestimmung durch den Arbeitgeber abgesprochen worden. Zu Unrecht, wie der 1. Senat feststellte. Mitbestimmungsfrei seien nur "arbeitsnotwendige" Regelungen. Im vorliegenden Fall handele es sich um eine solche aber gerade nicht. Dieses Mitbestimmungsrecht sei auch nicht durch gleichartige gesetzliche oder tarifliche Regelungen ausgeschlossen. 1.2 Tägliche Arbeitszeit gem. 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG regelt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Regelung des Beginns und des Endes der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Werktage. Hierzu gehören nicht nur die Dauer, sondern auch die Lage der täglichen Arbeitszeit. Besonders zu beachten ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nur im Rahmen der zwingenden Vorschriften des Arbeitszeitrechts besteht (hier in erster Linie das ArbZG). Folgende Fälle gehören zum Anwendungsbereich des 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG : Einführung der gleitenden Arbeitszeit ( BAG, 18.04.1989-1 ABR 3/88 ), Einführung eines Job-Sharing-Systems ( BAG, 13.10.1987-1 ABR 10/86 ; BAG, 28.09.1988-1 ABR 41/87 ), Zeitliche Lage der Arbeitszeit regelt Ladenöffnungszeiten ( BAG, 31.08.1982-1 ABR 27/80 ), Einführung und Festlegung von Rufbereitschaft ( BAG, 21.12.1982-1 ABR 14/81 ), Einführung, Abbau und Einzelheiten der Schichtarbeit ( BAG, 28.10.1986-1 ABR 11/85 ; 27.06.1989-1 ABR 33/88 ), Überstunden und Kurzarbeit. Die Voraussetzungen für eine Mitbestimmung des Betriebsrats gem. 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG liegen nach einem Beschluss des BAG auch vor, wenn ein Arbeitgeber wegen eines Sonntagsverkaufs Arbeitnehmer aus anderen Betrieben desselben Unternehmens lediglich für einen Tag im Betrieb beschäftigt ( BAG, 25.02.1997-1 ABR 69/96 ). 1.3 Veränderung der betriebsüblichen Arbeitszeit gem. 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 2 2017 aok-business.de - PRO Online, 19.09.2017

Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht auch in den Fällen, in denen der Arbeitgeber die Arbeitszeit verkürzen oder verlängern möchte ( 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ). Voraussetzung für eine Mitbestimmung ist jedoch, dass sich konkret aus den Anordnungen des Arbeitgebers eine Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit für die Arbeitnehmer des Betriebes ergibt. Verlängert sich die betriebsübliche Arbeitszeit der beschäftigten Arbeitnehmer tatsächlich nicht, so kommt keine Mitbestimmung nach Nr. 3 in Betracht ( BAG, 25.02.1997-1 ABR 69/96 im Fall des Sonntagsverkaufs). 1.4 Arbeits- und Gesundheitsschutz gem. 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Der Betriebsrat hat hinsichtlich aller Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz ein Mitbestimmungsrecht nach 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Die Planung der Neueinrichtung und Änderung von Bauten, technischen Anlagen, Arbeitsverfahren und -abläufen und Arbeitsplätzen hat der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat zu beraten, und zwar rechtzeitig (d.h. im Stadium der beeinflussbaren Planung) und unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (detaillierte Unterrichtung über Art und Weise der Einrichtung und ggf. über Folgen für die Beschäftigten). Ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zu diesen Angelegenheiten erwächst dem Betriebsrat jedoch nur in Ausnahmefällen, wenn die Einrichtungen oder Änderungen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen und Arbeitnehmer durch sie in besonderer Weise belastet werden. Unter die Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates fällt auch die Wahrung des Gesundheitsschutzes. Die Frage, ob der grundsätzliche Ausgleichsanspruch von Nachtarbeitern gem. 6 Abs. 5 ArbZG auf eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder auf einen angemessenen Zuschlag tatsächlich vom Arbeitgeber durch Freizeit oder durch Entgeltzahlung zu erfüllen ist, unterliegt grundsätzlich der Mitbestimmung ( BAG, 26.08.1997-1 ABR 16/97 ). Nach der o. g. Entscheidung besteht aber keine Mitbestimmung hinsichtlich der Anzahl der freien Tage oder der Höhe des Zuschlags gem. 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Zur Begründung führt das BAG aus, deren Angemessenheit sei nicht betrieblicher Regelung überlassen, sondern eine Frage der Billigkeit. 2. Personelle Einzelmaßnahmen Grundsätzlich hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Personalplanung und die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen einschließlich der betrieblichen Bildungsmaßnahmen zu informieren, und zwar rechtzeitig (d.h. vor der Beschlussfassung bzw. Festlegung solcher Maßnahmen) und umfassend (d.h. vollständig und unter Darlegung möglicher Folgen für die beschäftigten Arbeitnehmer). Über die Pflicht zur Beratung solcher Maßnahmen hinaus bestehen erzwingbare Mitbestimmungsrechte in folgenden Fällen: In allen Betrieben mit Betriebsrat kann der Betriebsrat die innerbetriebliche Ausschreibung von zu besetzenden Arbeitsplätzen verlangen ( 93 BetrVG ), bedarf der Inhalt von Personalfragebogen der Zustimmung des Betriebsrats (nicht jedoch die Entscheidung, ob solche Fragebogen überhaupt verwendet werden sollen) ( 94 BetrVG ), bestimmt der Betriebsrat über die Durchführung von betrieblichen Bildungsmaßnahmen und über die Auswahl der Teilnehmer mit ( 98 Abs. 1 und 3 BetrVG ). 3 2017 aok-business.de - PRO Online, 19.09.2017

In allen Betrieben mit Betriebsrat und in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Betriebsrat jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zustimmen. Dazu hat der Arbeitgeber ihm Auskunft über die Maßnahme und die Person des Beteiligten zu geben, einschließlich der Vorlage der Bewerbungsunterlagen. Die Verweigerung der Zustimmung ist an die Gründe in 99 Abs. 2 BetrVG gebunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Verweigerung nicht innerhalb von einer Woche nach der Auskunftserteilung unter Angabe von Gründen und schriftlich dem Arbeitgeber mitgeteilt wird. Das Arbeitsgericht Wesel hat entschieden, dass die Suspendierung eines Arbeitnehmers, also der völlige Aufgabenentzug, eine Form der mitbestimmungspflichtigen Versetzung nach 99 Abs. 1, 95 Abs. 3 BetrVG darstellt. Es sei anerkannt, dass ein Teilentzug tätigkeitstypischer arbeitsvertraglicher Aufgaben eine Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn darstelle, da hierdurch das Gesamtbild der Arbeitstätigkeit wie bei der Zuweisung eines völlig neuen Arbeitsplatzes geändert werde. Das Arbeitsgericht Wesel argumentiert in seiner Urteilsbegründung, dass dann erst recht der noch schwerer wiegende völlige Aufgabenentzug als Versetzung der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegen müsse ( ArbG Wesel, 07.01.1998-3 Ca 3942/97 ). Gegen eine Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats kann der Arbeitgeber das Arbeitsgericht anrufen, das die Zustimmung ersetzen kann. Nur in dringenden Fällen darf der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme durchführen, bevor der Betriebsrat sich geäußert hat ( 100 BetrVG ). Der betroffene Arbeitnehmer ist über diese Lage aufzuklären. Denn der Betriebsrat kann dennoch seine Zustimmung verweigern und überdies bestreiten, dass ein dringendes Erfordernis für diese vorläufige Maßnahme vorgelegen hat. Dem Arbeitgeber bleibt dann nur der Weg, innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsgericht die Feststellung der Dringlichkeit zu beantragen. Praxistipp: Um evtl. erwachsende Schadensersatzansprüche des betroffenen Arbeitnehmers zu vermeiden, empfiehlt sich auch bei vorläufigen Maßnahmen immer eine Abstimmung mit dem Betriebsrat. Siehe auch Arbeitnehmerüberlassung - Allgemeines Arbeitsschutzrecht Ausschreibung von Arbeitsplätzen Aushänge Beurteilungswesen Bewerbung Bildschirmarbeitsplätze Datenschutz Eingruppierung - Allgemeines Gefahrstoffe Kündigung - Änderungskündigung Leitende Angestellte 4 2017 aok-business.de - PRO Online, 19.09.2017

Personalplanung Tendenzbetrieb 5 2017 aok-business.de - PRO Online, 19.09.2017