Gründertag 31.03.2017 Ich fang s klein an Nebenberufliche Selbstständigkeit
Grundsätzliche Betrachtung Definition nebenberufliche Selbstständigkeit Es gibt keine feste gesetzliche Definition für eine nebenberufliche Tätigkeit. Hilfsweise gilt: Eine nebenberufliche Selbstständigkeit beschreibt eine selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit, die nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Der Gesetzgeber geht im Sozialgesetzbuch III von unter 15 Wochenarbeitsstunden als arbeitszeitlichen Richtwert für den Nebenerwerb aus. Vorteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit mehr Geld durch ein zweites Standbein guter Test für die Geschäftsidee mit geringem Risiko mehr Zeit, um bessere Marktkenntnisse zu erlangen und den Betrieb aufzubauen bessere Bonität und ggf. Investitionsspritze aus eigenem Arbeitnehmereinkommen möglich
1. Was ist vor der Gründung (im Nebenerwerb) zu klären! - Arbeitsrechtlich - Baurechtlich - Konzessionen - Handwerksrechtliche Voraussetzungen 2. Gründungsformalitäten 3. Steuerrechtliche Aspekte 4. Rechtsformen
Was ist vor der Gründung (im Nebenerwerb) zu klären! Zustimmung Arbeitgeber? Geeignete Betriebsräume? Konzessionen / Zulassungsvoraussetzungen?
Handwerksrechtliche Voraussetzungen Handwerksordnung (HWO) Anlage A = 41 zulassungspflichtige Handwerke nur mit bestimmten Qualifikationen / Zulassungsvoraussetzungen Anlage B1 = 53 zulassungsfreie Handwerke keine Voraussetzungen Anlage B2 = 57 handwerksähnliche Gewerbe keine Voraussetzungen
Exkurs handwerksrechtliche Voraussetzungen Hausmeisterservice aus Sicht der Handwerkskammer Hausmeistertätigkeiten, die keine Eintragung bei Handwerkskammer erfordern z.b. Trockenbau, Winterdienst, Säubern von Gehwegen und Hofflächen, Kehrdienste die eine Eintragung erfordern, aber zulassungsfrei oder handwerksähnlich sind z.b. Fliesen-, Boden- und Parkettverlegung, Estrichlegearbeiten, Einbau von Fenster, Türen, Regale, Möbelmontage, Gebäudereinigung, Raumausstattung (Gestaltung von Innenräumen) die zulassungspflichtig sind u.a. Maurer- und Betonbauarbeiten, Maler- und Lackiererarbeiten, Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten, Heizungsbau, Elektrotechniker, Tischlerarbeiten, Informationstechnikerarbeiten u.a.m (siehe Flyer: Selbständig im Handwerk und Merkblatt: Hausmeisterservice )
Gründungsformalitäten Gewerbeamt Gewerbeanmeldung Finanzamt Fragebogen zu steuerlichen Erfassung Berufsgenossenschaft bei handwerklichen Tätigkeiten: Handwerkskammer - Handwerksrolleneintragung
Einige weitere wichtige rechtliche Aspekte: Bei eigener Homepage ist u.a. zu beachten: Impressumspflicht (Telemediengesetz) die richtigen Angaben im Impressum Preisangaben bei Umsatzsteuer befreiten Kleinunternehmen Urheberrecht bei Bilder ( nie ohne ausdrückliche Genehmigung des Rechtinhabers ) Anforderung an Rechnungen beachten Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Bitte bedenken: Auflistung ohne Anspruch auf Vollständigkeit
Umsatzsteuer Grundsätzlich Umsatzsteuerpflicht 19 % und 7 % Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis vereinnahmte Umsatzsteuer muss im Folgemonat an das FA abgeführt werden Vorsteuer wird vom FA im Folgemonat erstattet Umsatzsteuervoranmeldung im Jahr der Gründung und im Folgejahr monatlich
Umsatzsteuer Kleinunternehmer-Regelung Umsatz max. 17.500,00 kein Umsatzsteuerausweis auf eigenen Rechnungen kein Vorsteuerabzug möglich Hinweis auf Rechnungen, dass nach 19 UStG. die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird
Gewerbesteuer Freibetrag : Gewerbeertrag > 24.500,-- Gewerbesteuerhebesatz setzt die Gemeinde fest
Einkommensteuer Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit sonst. Einkünfte (VV, Kap.) Einkünfte aus angestellter Tätigkeit
Einkommensteuer individuell keine Freibeträge 450,00 ( Minijob ) 2.400,00 ( Übungsleiterpauschale / Ehrenamtspauschale )
Einkommensteuer Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EKStG. *) Einnahmen- Überschussrechnung (EÜR) Gewinn: max. 60.000,00 Umsatz: max. 600.000,00 *) - EÜR nur bei Personengesellschaften und Freiberuflern - bei Kapitalgesellschaften (UG haftungsbeschränkt / GmbH / AG) ordnungsgemäße Buchführung zwingend erforderlich
Rechtsformen Einzelunternehmung GbR oder BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) min. zwei Gesellschafter - gesamtschuldnerische Haftung UG Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH & Co. KG
5. Sozialversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Rentenversicherung 6. betriebliche Versicherungen 7. sonstige Kosten (Betriebsausgaben) 8. Planung - klein anfangen, aber mit System
Sozialversicherung ( Privataufwand - Sonderausgaben ) Krankenversicherung + Pflegeversicherung Definition der GKV nicht hauptberuflich selbstständig : weniger als 20 Stunden / Woche Einkünfte haben nebenberuflichen Charakter keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter/innen dann i.d.r. keine KV Beiträge!!! Bei Arbeitnehmern, die 20h/Woche oder weniger abhängig beschäftigt sind und nicht mehr als 1.452,50 verdienen, gelten zusätzlich ausgeübte selbstständige Tätigkeiten grundsätzlich als hauptberuflich!
Sozialversicherung ( Privataufwand - Sonderausgaben ) Krankenversicherung + Pflegeversicherung ( Beispiel: Hausfrau/Hausmann ) Sofern die Summe Ihrer Einkünfte 425,-- nicht übersteigt sind Sie als Ehegatte weiter in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Sonderfall: Ehegatte ist nicht GKV-versichert!
Sozialversicherung ( Privataufwand - Sonderausgaben ) Krankenversicherung + Pflegeversicherung Minijob + Selbstständigkeit Sofern die Summe Ihrer Einkünfte 425,00 mtl. nicht übersteigt sind Sie als Ehegatte weiter in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Einkünfte aus Minijob bleiben steuerfrei!
Sozialversicherung ( Privataufwand - Sonderausgaben ) Krankenversicherung + Pflegeversicherung Minijob + Selbstständigkeit über 425,-- mtl. Der pauschale KV-Beitrag aus dem Minijob (13%) wird angerechnet z.b.: Einkünfte aus Minijob : 400,00 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit : 1.500,00 1.900,00 Beitragsbasis zur Ermittlung des GKV-Beitrags : 1.900,00 abzüglich des vom AG abgeführten pauschalen KV-Beitrag aus dem Minijob 52,00 ( 13% von 400,00 )
Sozialversicherung ( Privataufwand - Sonderausgaben ) Rentenversicherung ggf. Rentenversicherungspflicht!!! lehrende Tätigkeiten ( z.b. Trainer, Coach ) Pflegepersonen ( z.b. Tagesmütter, Ergo- Physiotherapeuten, Logopäden ) Tätigkeiten für überwiegend einen Auftraggeber Beitragssatz : 18,7 %
Betriebliche Versicherungen ( Betriebsausgaben ) Berufs-Haftpflichtversicherung Inventarversicherung KFZ-Versicherung
Sonstige Kosten ( Betriebsausgaben ) GEZ ( 5,99 / Monat ) auch bei Homeoffice! Kammer-Beiträge ( IHK, HWK ) IHK: Beitragsfrei, wenn Gewinn < 5.200,00 Existenzgründer/innen erste 4 Jahre beitragsfrei, wenn Gewinn < 25.000,-- HWK: i.d.r. Existenzgründer/innen im Jahr der Anmeldung beitragsfrei, dann bis zum 3. Jahr ½ Beitrag
Planung - klein anfangen, aber mit System Markterkundung Businessplan Kapitalbedarfsplan Finanzierungsplan Rentabilitätsplan Liquiditätsplan
Mustergliederung für den Businessplan Zusammenfassung Geschäftsidee Produkt/Dienstleistung Marktübersicht (Kunden, Konkurrenz) Standort Marketing (Werbung, Vertrieb, Preis- und Produktgestaltung) Unternehmensorganisation (Unternehmensführung, Gründerperson(en), Mitarbeiter, Rechtsform) Chancen und Risiken Finanzplan (Kapitalbedarf, Finanzierung, Liquidität, Ertragsvorschau/ Rentabilitätsrechnung)
Ich fang s klein an - Unterstützung www.gruenderzuender.de
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