Schwerpunktstudium und Erste Juristische Prüfung

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Schwerpunktstudium und Erste Juristische Prüfung an der Universität Regensburg Christoph Gailer Studiengangskoordinator FAKULTÄT FÜR RECHTSWISSENSCHAFT

Die Struktur der juristischen Ausbildung 5 DRiG Befähigung zum Richteramt (1) Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. (2) Studium und Vorbereitungsdienst sind inhaltlich aufeinander abzustimmen

Die Struktur der juristischen Ausbildung Rechtsassessor/-in Vorbereitungsdienst 2 Jahre Referendariat beim Freistaat Bayern Abschluss: Zweite Juristische Staatsprüfung Diplomjurist/-in Studium der Rechtswissenschaft 4,5 Jahre Studium an der Universität - Studienplan für 8 Fachsemester - Prüfungen im 8. und 9. Fachsemester - Abschluss: Erste Juristische Prüfung

Die Struktur der juristischen Ausbildung 5 DRiG Befähigung zum Richteramt (1) Die Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. (2) Studium und Vorbereitungsdienst sind inhaltlich aufeinander abzustimmen

Die Erste Juristische Prüfung 3 Klausuren Zivilrecht 1 Klausur Strafrecht Abschlussprüfung Schwerpunktbereich (mündlich) 70 % Staatsprüfung 2 Klausuren Öffentliches Recht 30 % Universitätsprüfung Studienarbeit Schwerpunktbereich Mündliche Prüfung

Abschluss des Studiums Erste Juristische Prüfung Erste Juristische Staatsprüfung in den Pflichtfächern Durchführung: Landesjustizprüfungsamt http://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt Juristische Universitätsprüfung im gewählten Schwerpunktbereich Durchführung: Juristisches Prüfungsamt der Universität

Weiterer Studienverlauf Vorschlag für den Regelfall: Studienbeginn im Sommersemester!

Abschluss des Studiums Erste Juristische Prüfung Erste Juristische Staatsprüfung in den Pflichtfächern Durchführung: Landesjustizprüfungsamt http://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt Juristische Universitätsprüfung im gewählten Schwerpunktbereich Durchführung: Juristisches Prüfungsamt der Universität

Erste Juristische Staatsprüfung (EJS) Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Juristische Staatsprüfung: Übungen für Fortgeschrittene Zivilrecht + Strafrecht + Öffentliches Recht 2 SWS fachspezifischer Fremdsprachenkurs 3 Monate praktische Studienzeit jeweils mit Nachweis! plus: ordnungsgemäßes Studium einschließlich Schlüsselqualifikationen

Erste Juristische Staatsprüfung (EJS) Zeitplan: Anmeldefrist bis 1 Monat vor Vorlesungsschluss sechs Klausuren, jeweils fünf Stunden (75% der Gesamtnote) zwei Termine pro Jahr (Anfang März, Anfang September) mündliche Prüfung (Juli/Januar; 25% der Gesamtnote) pro Kandidat ca. 35 min, bis zu fünf Kandidaten gleichzeitig Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht plus Schlüsselqualifikationen: Zuhören, Rhetorik, Einfühlungsvermögen, Interaktion, Problemerfassung und Problemlösung Zur Vorbereitung: REX Simulationsübung zur mündlichen Prüfung

Erste Juristische Staatsprüfung (EJS) Vorbereitung auf die Staatsprüfung: Dauer: 1 Jahr, maximal 1 ½ Jahre Regensburger Examensvertiefung (REX): Jahreskurs, Einstieg jedes Semester Methodik / Fallbearbeitung / Faktenwissen individuellen Lern-Zeitplan erstellen, in dem alle Pflichtfächer ( 18 JAPO) angemessen vorkommen Fälle üben! (REX-Klausurenkurs, Zeitschriften, Internet) REGINA-Kurs zum Lern- und Zeitmanagement für Fortgeschrittene

Erste Juristische Staatsprüfung (EJS) Antritt zur Staatsprüfung: Höchstfrist (12. Semester) wurde 2016 abgeschafft. Grundsätzlich bestehen zwei Versuche Bei Nichtbestehen des 1. Versuchs: Keine Frist für Wiederholung. Bei Bestehen des 1. Versuchs: Notenverbesserung möglich! (Allerdings nur im nächsten oder übernächsten Termin, 15 JAPO) Sonderfall: Freiversuch

Erste Juristische Staatsprüfung (EJS) Freiversuch / Freischuss ( 37 JAPO): mit allen Zulassungsvoraussetzungen spätestens im 8. Semester 9. Semester: bei zusätzlichem Nachweis des erfolgreichen Abschlusses von Zusatzausbildungen mit einem Umfang von mind. 16 SWS (z.b. Ostwissenschaftl. Begleitstudium, z.b. fachspezifische Fremdsprachenausbildung Unicert III+IV) Fristverlängerung bei Erziehung, Krankheit usw. sowie Beurlaubung wegen Auslandsstudiums bis zu zwei Semestern. bei Nichtbestehen: Prüfung nicht abgelegt bei Bestehen: nur 1x Notenverbesserung möglich!

Erste Juristische Staatsprüfung (EJS) Zeitliche Grenzen für den Freiversuch: Klausuren Erste Juristische Staatsprüfung: spätestens Ende 8. Sem. + ununterbrochenes Studium mündliche Uni-Prüfung: spätestens 6 Monate nach Klausuren des Staatsexamens im Freiversuch Zeitliche Grenzen für Prüfungen: Klausuren Erste Staatsprüfung: keine Studienarbeit: spätestens nach dem 10. Fachsemester mündliche Uni-Prüfung spätestens im 13. Fachsemester bei Fristüberschreitung jeweils: Nicht-Bestehen!

Fragen zum Staatsexamen?

Abschluss des Studiums Erste Juristische Prüfung Erste Juristische Staatsprüfung in den Pflichtfächern Durchführung: Landesjustizprüfungsamt http://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt Juristische Universitätsprüfung im gewählten Schwerpunktbereich Durchführung: Juristisches Prüfungsamt der Universität

Die Schwerpunktbereiche (2016) 1. Grundlagen der modernen Rechtsordnung 2. Unternehmensrecht, insbesondere Kapitalgesellschaftsrecht 3. Immobilienrecht 4. Sozial-, Gesundheits- und Medizinrecht 5. Deutsches und internationales Verfahrensrecht 6. Grundlagen des Strafrechts 7. Recht der Informationsgesellschaft 8. Europäisches und Internationales Recht 9. Wirtschaftsrecht 10. Familien- und Erbrecht 11. Steuerrecht 12. Unternehmenssanierung 13. Arbeits- und Unternehmensrecht 14. Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit

Die Schwerpunktbereiche (alt!) 15. Familien- und Erbrecht 15% 14. Arbeits- und Sozialrecht 8% 13. Arbeits- und Unternehmensrecht 8% 1. Grundlagen der modernen Rechtsordnung 1% 2. Gesellschaftsrecht 4% 3. Immobilienrecht 4% 4. Sozial-, Gesundheitsund Medizinrecht 5% 5. Deutsches und Internationales Zivilverfahrensrecht 7% 12. Unternehmenssanierun g 3% 11. Steuerrecht 2% 10. Verbraucher- und Wettbewerbsrecht 3% 9. Wirtschaftsrecht 3% 8. Europäisches und Internationales Recht 6% 6. Strafrecht in der modernen Gesellschaft 26% 7. Recht der Informationsgesellschaf t 5%

Die Schwerpunktbereiche Definition des Prüfungsstoffs in der Studien- und Prüfungsordnung. Die Vermittlung des Prüfungsstoffs erfolgt durch verschiedene Lehrveranstaltungen Vgl. Schwerpunktstudienpläne! Beispiel für einen Studienplan:

Das Schwerpunktstudium Einstieg gemäß Studienplan im 5. Fachsemester Schwerpunktbereichsstudienplan für jeden Schwerpunkt Heranführung an wissenschaftliche Arbeitsweise / Methodenlehre Leistungsnachweise: Seminararbeit / Vortrag (im vorbereitenden Seminar) Studienarbeit / Vortrag (im zweiten Seminar) Mündliche Universitätsprüfung über den Pflichtstoff

Mündliche Universitätsprüfung 70 % Staatsprüfung 30 % Universitätsprüfung Studienarbeit

Juristische Universitätsprüfung Durchführung: Juristisches Prüfungsamt Sammelgebäude (SG) U 28 Mo Fr 8.00 11.30 Uhr Frau Elfriede Kindl Zi. SG U 28 Tel.: 943-2160 im Internet: Link auf Fakultätshomepage Schwerpunktstudium alle Anträge/Anmeldungen laufen über FlexNow Link zur Anmeldung auf Homepage des Prüfungsamts bzw. Fakultätshomepage Studium Schwerpunkt

Anmeldungen im Schwerpunktstudium bis zu fünf Anmeldungen über FlexNow isolierte Anmeldung zum Schwerpunkt (freiwillig) Frist: Vorlesungsbeginn-30.11. bzw. Vb.-31.5. Anmeldung zum vorbereitenden Seminar (notwendig) Frist: Vorlesungsbeginn-30.11. bzw. Vb.-31.5 Anmeldung zur Studienarbeit mit zweitem Seminar (notwendig) Anmeldung zum Seminarvortrag parallel zur Studienarbeit (notwendig) Frist: Vorlesungsbeginn-30.11. bzw. Vb-31.5. Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung im folgenden Semester (notwendig) Frist: Februar (für Mai) bzw. August (für November)

Anmeldung zum Schwerpunktbereich Antrag über Prüfungsverwaltungssystem FlexNow Voraussetzung: bestandene Zwischenprüfung Frist: 17.10.- 30.11.2016 bei Beurlaubung: Anmeldung in der Frist schriftlich/per E-Mail Isolierte Anmeldung zu einem Schwerpunktbereich freiwillig. Mit Anmeldung zur Studienarbeit wird Schwerpunkt verbindlich. Vorteile: Zulassung begründet Anspruch auf Ablegung von Studien-/ Prüfungsleistungen im gewählten Schwerpunktbereich vorrangige Berücksichtigung bei übergroßer Nachfrage notfalls sogar Schaffung zusätzlicher Seminarplätze Nachteil: frühe Festlegung, nur ein Wechsel des Schwerpunkts möglich

Anmeldung zum Schwerpunkt

Anmeldung zum Schwerpunktbereich

Anmeldung zum Schwerpunktbereich

Gewünschten Schwerpunkt anklicken und Haken bei Zulassung zum Schwerpunktbereich setzen. WICHTIG: Ist der Haken gesetzt bedeutet das, dass man die Zulassung beantragen will. Entfernt man den Haken, bedeutet das, dass man die Zulassung zurücknehmen will!

Folgende Bestätigung der durchgeführten Aktion erscheint. WICHTIG: Kontrollieren, ob hier Anmeldung oder Abmeldung steht!

Zulassung zum Schwerpunkt Zulassung zum Schwerpunkt durch Prüfungsamt, wenn: Hochschulreife + Immatrikulation für Rechtswissenschaft mit Abschluss EJS + bestandene Zwischenprüfung ( 48 SPO) Zulassung erfolgt ohne weitere Mitteilung ist aber in FlexNow erkennbar Ausnahme: Übernachfrage im gewünschten SP Aufnahmekapazität je nach Zahl der Seminarplätze 49 V SPO Zulassung im Rahmen der vorhandenen Kapazität nach Gesamtpunktzahl der Zwischenprüfung Prüfungsamt teilt Versagung der Zulassung mit und ermöglicht die Wahl eines anderen SP mit freien Plätzen Antrag auf Zulassung zu anderem SP innerhalb von zwei Wochen Man kann auch im Folgesemester erneut die Zulassung zum Wunsch- SP beantragen auf eigenes Risiko (keine Warteliste!)

Die Seminare Klassischer Ablauf eines juristischen Seminars: Anmeldung Anfertigung der Seminararbeit / Studienarbeit Seminarteilnahme Referat Diskussion Aktuelles Semester Vorlesungsfreie Zeit Nächstes Semester Laut Studienplan und Prüfungsordnung sind zwei Seminare vorgesehen: 1. Seminar: Vorbereitendes Seminar mit Seminararbeit 2. Seminar: Seminar zur Studienarbeit mit Studienarbeit

Anmeldung zum 1. und 2. Seminar Vergabe der Seminarplätze durch das Prüfungsamt Grundsatz: Zuweisung in Wunschseminar, 55 IV SPO Ausnahme: Übernachfrage nach einem Seminar Vorrang der für zum SP bereits zugelassenen Interessenten unter diesen Vorrang der Anträge auf Studienarbeit im Übrigen Vergabe nach Gesamtpunktzahl der Zwischenprüfung bei Nichtzulassung zum Wunschseminar Prüfungsamt informiert über Nichtzulassung und freie Plätze in anderen Seminaren (notfalls auch in anderen SP) Prüfungsamt ermöglicht nachträgliche Anmeldung für anderes Seminar innerhalb von 2 Wochen

Anmeldung zum vorbereitenden Seminar Wählen Sie Vorbereitendes Seminar Wählen Sie nun aus den angebotenen Seminaren ein Seminar aus, haken Sie dann die Teilnahme ab und nehmen Sie mit Passwort die Buchung vor.

Sie erhalten diesen Antwortbildschirm.

Themenvergabe im vorbereitenden Seminar Zuweisung ins Seminar erfolgt durch Prüfungsamt am Ende der Vorlesungszeit des Anmeldesemesters keine weitere Vorgaben der SPO, daher: Themenvergabe unmittelbar durch Seminarleiter nach Zuweisung Kontakt mit Lehrstuhl aufnehmen! Seminarleiter legt technische Einzelheiten fest z.b. Abgabetermin, Bearbeitungsdauer, Umfang der Arbeit Abgabe der Arbeit: unmittelbar beim Lehrstuhl Aufgabe: wissenschaftliche Arbeit = eine Art Aufsatz Kursangebote im Rahmen von REGINA (Anfang vorlesungsfreie Zeit)

Fragen zum vorbereitenden Seminar?

Die Studienarbeit Zulassungsvoraussetzungen ( 48, 55 I, 56 SPO) Antrag (= Anmeldung innerhalb Frist) Hochschulreife Immatrikulation an der Uni im Prüfungssemester kein endgültiges Nichtbestehen von EJS oder JUP bestandene Zwischenprüfung bestandenes vorbereitendes Seminar (evtl. Anmeldung unter Vorbehalt)

Zuweisung der Studienarbeit Zuweisung einer Aufgabe durch das Prüfungsamt gegen Ende der Vorlesungszeit des Anmeldesemesters Themenausgabe durch Prüfungsamt Vier Ausgabetermine, z.b.: 15.02., 01.03., 15.03., 22.03.2016 Sie bekommen immer den Ausgabetermin gemäß Ihrer Anmeldung! Bearbeitungszeit : vier Wochen Abgabe beim Prüfungsamt, zwei Exemplare + Datei Folgesemester: Seminarvortrag über die Studienarbeit (gesonderte Anmeldung / dafür Seminarschein vom Lehrstuhl) Notenbekanntgabe durch Prüfungsamt Anfang April/Sept. bei Nichtbestehen auch früher, sobald Bewertung feststeht

Fragen zur Studienarbeit?

Die mündliche Universitätsprüfung Prüfungszeitraum: in der Regel November/Dezember bzw. Mai/Juni aus organisatorischen Gründen vor der mündlichen Staatsprüfung Anmeldung über FlexNow: eigene Anmeldefrist ( 64, 65 III SPO): im gesamten Februar für die Prüfung im Mai im gesamten August für die Prüfung im November zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen: abgelegte Studienarbeit und abgelegtes Seminar Bestehen also jeweils nicht erforderlich! Wiederholung ggf. auch noch nach mündlicher Staatsprüfung

Anmeldung zur mündlichen Universitätprüfung Buchung erfolgt über FlexNow! Ausnahme: bei nicht bestandener Studienarbeit oder noch ungewissem Ausgang muss die Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist durch formlosen schriftlichen Antrag ans Prüfungsamt erfolgen, Nachweise über Seminarteilnahme sind beizulegen.

Ablauf mündliche Universitätsprüfung max. vier Kandidat(inn)en gleichzeitig zwei Prüfer werden vom Prüfungsamt bestimmt, keine Auswahl mindestens ein Professor in der Regel nicht Aufgabensteller der Studienarbeit Dauer: 10 15 min pro Prüfling und Prüfenden Prüfungsgegenstand: alle Pflichtfächer des Schwerpunktbereichs, vgl. SP-Studienpläne keine Begrenzung! Note der mündlichen Prüfung = arithmetisches Mittel der Einzelnoten aus beiden Prüfteilen am Ende: Feststellung der Gesamtnote der Uni-Prüfung (JUP)

Fragen zur mündlichen Universitätsprüfung?

Wiederholungsmöglichkeiten JUP Grundsatz bei Nichtbestehen von Studienarbeit oder mündlicher Prüfung je nur eine Wiederholungsmöglichkeit, 54 I SPO Wiederholung im nächstmöglichen Termin nach Bekanntgabe des Nichtbestehens! ( 54 II SPO) keine Wiederholung zur Notenverbesserung Sonderregelung bei Freiversuch, 69 SPO Teilnahme (!) an der schriftlichen Staatsprüfung im Freiversuch plus mündliche Uni-Prüfung spätestens 6 Monate nach der schriftlichen Staatsprüfung (= im Semester nach den Examensklausuren). zweite Wiederholungsmöglichkeit für die mündliche Uni-Prüfung bzw. Möglichkeit der Notenverbesserung für die mündliche Uni-Prüfung

Fragen?