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Transkript:

Auszug aus der Verhandlungsschrift Lfd. Nr. 3 Jahr 2015 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Gosau am 21. Mai 2015. Tagungsort: Kulturzentrum Gosau. Anwesende 1. Bürgermeister Ing. Friedrich Posch, MSc als Vorsitzender 2. Vizebürgermeister Mag. Rainer Posch 3. Gemeindevorstand Bärbel Gamsjäger 4. Mag. Hubert Spielbüchler 5. Helga Pomberger 6. Josef Schmaranzer 7. Oswald Wallner 8. Gemeinderat Mag. Gerhard Pilz 9. Annemarie Thaler 10. Gerhard Mayr 11. Rudolf Krikava 12. Martin Kirchschlager 13. Jochen Winterauer 14. Mag. Dr. Robert Reiter 15. Josef Wallner 16. Martina Mandl 17. Ursula Urstöger 18. Martin Gamsjäger 19. Herbert Laserer 20. Gerda Egger Ersatzmitglieder: 21. Hans Rohringer 22. Helmut Wallner 23. Franz Gamsjäger 24. Dora Schmaranzer 25. Bernd Promberger Der Leiter des Gemeindeamtes: Al. Johann Egger, akad. VM Sonstige Personen ( 66 Abs. 2 Oö. GemO 1990): (zb. Gemeindebedienstete) Es fehlen: entschuldigt: Hannes Pomberger, Alois Hubner, Mag. Peter Schiffbänker, Andreas Linhard, Reinhard Pomberger unentschuldigt: - Der Schriftführer ( 54 Abs. 2 Oö. GemO 1990): Andreas Gamsjäger, Gemeindebediensteter Der Vorsitzende eröffnet um 20:04 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 08. Mai 2015 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; 1

c) die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde; d) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; e) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 12.März 2015 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen: Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse: 1) Auftragsvergabe Hochwasserschutz Gosau, Verlegung Schlögnergraben, Hochwasserschutzmaßnahmen, Geländeanschüttungen 2) Änderungen FläWi und ÖEK 3) Beschluss des Finanzierungsplanes Neue Musikmittelschule 4) Allfälliges Zu Pkt. 1) Auftragsvergabe Hochwasserschutz Gosau, Verlegung Schlögnergraben, Hochwasserschutzmaßnahmen, Geländeanschüttungen Das Büro HIPI (Pillichshammer) hat das Bauvorhaben Hochwasserschutz Gosau/Mittertal, Verlegung des Schlöngergrabens und Geländeanschüttungen ausgeschrieben. Um eine 100-jährige Hochwassersicherheit zu schaffen, ist der Schlöngergraben umzulegen. Die Planung dazu erfolgte vom TB Gunz aus Steyr, ein wasserrechtlich bewilligten Detailprojekt liegt der Vergabe zugrunde. Im Zuge des Baugrubenaushubes für das Hotel wurde der untere Bereich des Schlöngergrabens bereits provisorisch umgelegt. Entsprechend dem wr. Detailprojekt ist das Gelände südlich des Hotels geringfügig abzusenken bzw. anzuschütten. Das Schüttmaterial kommt vorwiegend vom Erdaushub des Hotels, aus der Geländeabsenkung, aus dem Aushub des Schlöngergrabens und dem Überschussmaterial diverse Kanäle und Leitungen. Vor den Schüttmaßnahmen ist das bestehende Gelände zu dränagieren. Westlich des Hotels wird ein Hochwasserschutzdamm errichtet. Weitere Details sind aus dem Angebotsschreiben für Bauleistungen nachzulesen (Bauamt der Gemeinde). An der Ausschreibung haben sich acht Firmen beteiligt. Alle abgegebenen Angebote entsprechen den Bestimmungen des Bundesabgabegesetzes, es war kein Angebot auszuscheiden. Die Angebotseröffnung erfolgte am 07.04.2015 um 11:05 Uhr im Gemeindeamt Gosau im Beisein des Bürgermeisters Friedrich Posch und des Bauamtsleiters Andreas Gamsjäger. Vom Planungsbüro HIPI war Herr DI Franz Pillichshammer anwesend und von der örtlichen Bauleitung Herr DI Alexander Mlekusch. Die Firmenvertreter Andreas Hubner (Kieninger) und Michael Hauser (Brandl) haben die Niederschrift über die Angebotseröffnung ebenfalls mit unterfertigt. Als Bestbieter wurde die Firma Kieninger BaugesmbH. festgestellt. 2

Nachstehend die ersten dreigereihten der Ausschreibung: 1. Kieninger BaugesmbH Bad Goisern 476.574,47 2. GTB Anif 511.423,12 3. Strabag Pinsdorf 516.979,40 (Preise laut sachlich und rechnerisch geprüftem Angebotsspiegel exklusive Mwst. Die Gemeinde ist bei diesem Bauvorhaben nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Es ergeht daher an den Gemeinderat das Ersuchen, dem Prüfbericht und Vergabevorschlage des Büros HIPI folgend den Auftrag an die Firma Kieninger BaugesmbH. Bad Goisern zu einem Bruttopreis inkl. Mwst. in Höhe von zu vergeben. 571.889,36 Wortmeldungen: Josef Schmaranzer: sind diese Kosten alleine von der Gemeinde zu tragen und gibt es dazu Zuschüsse? Al Johann Egger: diese Kosten sind im Finanzierungsplan enthalten welcher vom Gemeinderat beschlossen wurde (zeigt den Finanzierungsplan am Beamer vor). Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die Firma Kieninger aus Bad Goisern zum Preis von 571.889.36 inkl. Mwst. Zu Pkt. 2) Änderungen FläWi und ÖEK Bgm Ing. Friedrich Posch, MSc übergibt das Wort an Ausschuss-Obmann Gerhard Mayr. Der Bauausschuss hat am 19. Mai beraten. A) Grundsatzbeschlüsse: Ulrich Knappe (im Auftrag von Frau Liubov Kharitonova, Vollmacht liegt vor), 4824 Gosau 241 Mittertal Gst. Nr. 487/4 und.510 EZ 672 KG Gosau, 2.233 m² Bauland Dorfgebiet -> Sondergebiete des Baulandes - Tourismusbetrieb Verfahrensstand Grundsatzbeschluss gefasst am Öffentliche Auflage Geogene Risikozone GZP WLV 30kV-Gefahrenbereich Energie AG Stellungnahmen Vorprüfung DI Maier (RO) und DI Matzinger (NS) Beschlussempfehlung Raumordnungssausschuss 15.09.2014 positiv keine tlw. Rote und Gelbe Wildbachgefahrenzone des Gosaubaches und Janslgrabens, nordlicher Teilbereich in Blauem Vorbehaltsbereich des Gosaubaches am Randbereich zum Gosaubach (in Roter Zone, von Baulandwidmung ausgenommen) positiv behandeln Der Raumordnungsausschuss gibt einstimmig die Empfehlung an den GR, die Änderung des Flächenwidmungsplanes zu beschließen (Grundsatzbeschluss). Wortmeldungen: Martin Gamsjäger: die Brücke beim GH Neuwirt hat eine Tonnenbeschränkung, gibt es für das geplante Bauvorhaben eine Lösung? Bgm Ing. Friedrich Posch, MSc: diese einzuhalten ist Sache der Baufirma. 3

Oswald Wallner: in Tirol werden solche Widmungen immer öfter nach ein paar Jahren in Zweitwohngebiet umgewidmet, das sollte in Gosau nicht passieren. Man sollte sich vertraglich absichern. Bgm Ing. Friedrich Posch, MSc und Al Johann Egger merken an, sich das anzuschauen. Gerhard Pilz: habe des Öfteren mit solchen Sachen zu tun, man kann das schon vertraglich regeln, in der Regel hält dieser Vertrag dann aber nicht. Über Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig die Widmungsänderung (Grundsatzbeschluss) und damit die Einleitung des Verfahrens. Franz Posch, 4824 Gosau 190 Hintertal Gst. Nr. 758/4 und.273/1 EZ 486 KG Gosau, 2.170 m² Bauland Dorfgebiet -> Bauland Wohngebiet Verfahrensstand Grundsatzbeschluss gefasst am Öffentliche Auflage Geogene Risikozone GZP WLV 30kV-Gefahrenbereich Energie AG Stellungnahmen Vorprüfung DI Maier (RO) und DI Matzinger (NS) Beschlussempfehlung Raumordnungssausschuss Keine keine keiner 23.03.2015 positiv positiv behandeln Der Raumordnungsausschuss gibt einstimmig die Empfehlung an den GR, die Änderung des Flächenwidmungsplanes zu beschließen (Grundsatzbeschluss). Über Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig die Widmungsänderung (Grundsatzbeschluss) und damit die Einleitung des Verfahrens. Zu Pkt. 3) Beschluss des Finanzierungsplanes Neue Musikmittelschule Am 12. Juni 2012 wurde von der IKD der Finanzierungsplan für die Hauptschule mit einer Gesamtsumme von 2.858.335,00 genehmigt und vom Gemeinderat beschlossen. Die Erledigung für die fehlenden 954.500,- - auf die genehmigte Gesamtbausumme von 3.812.835,00 wurde damals auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Nunmehr wurde mit dem beiliegenden Finanzierungsplan IKD-2013-309278/12-Mad vom 22.1.2015 der gesamte Finanzierungsplan in Höhe von 3.812.835,-- genehmigt. Die Mittel aus des Landeszuschuss Pflichtschulbau und Bedarfszuweisungsmittel wurden zu je 50 % bis zum Jahre 2018 bewilligt. Zusätzlich wurde die Gemeinde beauftragt, ein Darlehen in Höhe von 96.500,-- aufzunehmen. Dies ist der Anteil der Gemeinde. Darüber hinaus muss noch bis 2018 ein Zwischenfinanzierungsdarlehen zur Überbrückung bis zur Flüssigmachung der BZ/LZ-Mittel aufgenommen werden. Üblicherweise werden Schulbauvorhaben mit der sogenannten Drittelfinanzierung ausgestattet, das heißt, 1/3 Schulbauabteilung, 1/3 Gemeindeabteilung und 1/3 Gemeinde(darlehen). Mit dem vorliegenden Finanzierungsplan haben wir eine außerordentlich gute Finanzierung erreicht. Der Gemeinderat wird nun ersucht, den vorlegenden Finanzierungsplan zu beschließen. Anschließend wird auch das Darlehen lt. Finanzierungsplan und das Zwischenfinanzierungsdarlehen ausgeschrieben. 4

Der Finanzierungsplan liegt den Gemeinderäten vollinhaltlich vor und wird auch digital präsentiert. Über Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig den Finanzierungsplan. Zu Pkt. 4) Allfälliges Herbert Laserer: wie schaut es derzeit mit der Situation im Urzeitwald aus? Es gab in letzter Zeit gewisse Turbulenzen und Unregelmäßigkeiten scheinbar ist der Geschäftsführer abhanden gekommen usw. Da die Gemeinde der größte Gesellschafter ist, sollte das geklärt werden. Bgm Ing. Friedrich Posch, MSc erläutert kurz seinen derzeitigen Wissensstand, der Betrieb wird jedenfalls wieder aufgenommen. Oswald Wallner: die Gemeinde ist nicht der größte Gesellschafter, auch gab es keine Unregelmäßigkeiten. Gerhard Pilz erläutert die Gesellschaft (Aufstellung, Finanzierung, etc.) anhand von Fakten. Gerda Egger spricht dem Personal vom Urzeitwald ein Lob aus. Vzbgm. Mag. Rainer Posch und Oswald Wallner sagen, dass das Verhalten gegenüber Elisabeth Grill nicht korrekt war. Allgemeine Diskussion bezüglich Abläufe, Verwaltung, Gesellschaft. Bgm Ing. Friedrich Posch, MSc regt abschließend an, den Urzeitwald positiv nach außen zu kommunizieren, das Projekt ist es wert. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 12. März 2015 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:54 Uhr....... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 12. März 2015 keine Einwendungen erhoben wurden und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des 54(5) Oö. GemO 1990 als genehmigt gilt. Gosau, am... Der Vorsitzende......... Gemeinderat Gemeinderat 5