Strahlenschutz-Update Interne Fortbildung Sachverständige ETHZ 23. Januar 2015 Revision Strahlenschutzverordnung und technische Bestimmungen Reto Linder,, Bundesamt für Gesundheit 1
Anlass für die umfassende Revision aktualisierte europäischen Strahlenschutz-Bestimmungen RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES vom 5.12.2013 2
Organisation 10 Verordnungen werden revidiert Federführung BAG Mitarbeit ENSI, Suva, VBS, IRA, Cern, PSI
Geltende Strahlenschutz-Vorschriften 4
Ziele der Revision weitest gehende Harmonisierung mit EU-Bestimmungen Freigrenzen Th-nat 1000 Bq/kg U-nat 1000 Bq/kg Freigrenzen Th-nat 6 Bq/kg U-nat 400 Bq/kg 5
Ziele der Revision Aber nicht alles soll übernommen werden.. Verantwortlichkeit im Strahlenschutz Strahlenschutzbeauftragter Strahlenschutzexperte Medizinphysik-Experte Verantwortlichkeit im Strahlenschutz Strahlenschutzsachverständiger Medizinphysik-Experte 6
Weitere Ziele der Revision gute Verständlichkeit praktischer Nutzen für die betroffenen Personen punktuelle Verbesserungen des Strahlenschutzniveaus Verringerung von Strahlenschutzanforderungen, falls Schutzziele weiterhin erreicht werden können verstärkt gefährdungsorientierter Ansatz Regelung betreffend radiologischer Altlasten Übernahme der Struktur der Euratom 7
Expositionssituationen und -kategorien 8
Freigrenzen (LL) Übernahme der Freigrenzen Euratom / IAEA BSS LE ORaP / LL BSS
Umgang mit offenen radioaktiven Quellen unveränderte Anforderungen, die Bewilligungsgrenze wird nicht verändert Arbeitsbereiche C bis 100 Bewilligungsgrenzen Arbeitsbereiche B bis 10 000 Bewilligungsgrenzen 10
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Entsorgung radioaktiver Abfälle Beachtung der neuen Freigrenzen Freimessung wenn: a. die spezifische Aktivität unter der Freigrenze nach Anhang 3 Spalte 9 liegt; b. der Kontaminationsrichtwert nach Anhang 3 Spalte 12 eingehalten wird; c. die Ortsdosisleistung im Abstand von 10 cm von der Oberfläche nach Abzug der natürlichen Untergrundstrahlung unter 0,1 μsv/h liegt. 12
Entsorgung radioaktiver Abfälle Abgabe an die KVA pro Woche und Bewilligung H-3 1000 kbq / Woche, C-14 10 kbq / Woche 13
Beruflich strahlenexponiertes Personal Beruflich strahlenexponierte Personen werden neu für die Überwachung in die Kategorien A und B unterteilt Kategorien A über 6 msv möglich C-Labor B-Labor Anlagen ohne Vollschutz monatliche Dosimetrie Kategorien B bis 6 msv Röntgen in Arzt- Zahnarzt- Tierarztpraxis quartals-dosimetrie 14
Bereiche für den Umgang mit Strahlenquellen Kontrollierte Zone Labor A/B/C Röntgenraum Bestrahlungsraum Anforderungen: Zutritt und Aufenthalt unter Kontrolle Harmonisierung mit europäischen Bezeichnungen Berücksichtigung der Gefährdung 15
Bereiche für den Umgang mit ionisierender Strahlung Überwachungsbereich Röntgenraum Bestrahlungsraum Bereiche für den Umgang mit geschlossenen Quellen Aufenthalt während einer Strahlenexposition beschränkt Kontrollbereich Arbeitsbereiche A/B/C Zonen (Forschung) Zutritt nur für Berechtigte möglich 16
Dosimetrie NORM, Radon Ortsdosimetrie Aufenthaltszeit (rechnerisch) Flugpersonal Flugrouten, Einsatzpläne (rechnerisch) Augenlinse Summe aus doppelter Dosimetrie (Faktor für Schutzbrille) Hände Ringdosimeter, Korrekturfaktor für Fingerspitzen
Dosisgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte StSV 1994 effektive Dosis 20mSv/J Aequivalentdosis Hände 500mSv/J Aequivalentdosis Augen 150mSv/J rev. StSV effektive Dosis 20mSv/J Aequivalentdosis Hände 500mSv/J Aequivalentdosis Augen 20mSv/J interventionelle Radiologie Kardiologie 18
Radioaktive Quellen Hoch radioaktive geschlossene Quellen (HASS) gemäss Annex II Euratom BSS Sicherungskonzept gemäss IAEA Einzelbewilligungen Ausnahme Ir-192 Herrenlose radioaktive Quellen Bewilligungspflicht für KVA, Metallverarbeiter Ausbildung, Messungen, Lagerung, Sicherheitskonzept Einrichtung von Messtoren
Bestehende Expositionssituationen Radon Referenzwert für Wohn- und Aufenthaltsräume: 300 Bq/m 3 Referenzwert am Arbeitsplatz: 1000 Bq/m 3 NORM Altlasten Radium Aktionsplan
Fortbildungspflicht alle 5 Jahre alle 3 Jahre im Hochdosisbereich ohne Kursanerkennung interne + externe Kurse betriebliches Fortbildungskonzept Meldepflicht für Sachverständige periodische Überprüfung 21
ergänzende Vorschriften zur StSV regelt nebst dem Umgang mit offenen radioaktiven Quellen auch den Umgang mit nichtmedizinischen geschlossenen Quellen 22
Weiteres Vorgehen und Zeitplan Zeitplan Start 2011 bundesinterne Konsultation: Nov. 2014 öffentliche Konsultation: 2015 Inkrafttreten: 2016/17 23
Besten Dank für die Aufmerksamkeit! Gibt es Fragen, Bemerkungen? 24