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für Zukaufsteile Seite 1 / 26 1. Zweck 1.1 Verpackung Der Zweck dieses Dokumentes ist hochregalfähige und lagerverwaltungsystemfähige (LVS-fit) Anlieferung sämtlicher Zukaufteile. Die richtige Verpackung soll die Zukaufsteile optimal vor Beschädigung und Verschmutzung sichern. 1.2 Korrosionsschutz Diese Vorschrift soll die geeignete Konservierung der Zukaufsteile regeln und sicherstellen. 1.3 Sauberkeit Da der Waschaufwand im Werk ELIN Motoren GmbH reduziert werden soll, sind alle Bauteile sauber und staubgeschützt anzuliefern. 2. Geltungsbereich Diese Verpackungs- und Konservierungsvorschrift gilt für alle Lieferanten der ELIN Motoren GmbH. Sie beschreibt die Anforderungen an Verpackungs- und Konservierungseinsatz seitens des Lieferanten für alle Zukaufsteile. 3. Mitgeltende Dokumente FV 56-01 Reinigen von Statorgehäusen 4. verwendete Begriffe und Abkürzungen keine Funktion Name Unterschrift Datum Erstellt MM3-Ltg. M. Gesslbauer Erstellt P20 D. Dujmovic QM-geprüft QM-Ltg. S. Stoschitzky Fachlich geprüft und freigegeben MM-Ltg. R. Hechtl Fachlich geprüft und freigegeben PF-Ltg W. Stumpfl Retour aus dem Unterschriftenlauf in QM.................................... Ausgabedatum: 21.06.2011 Unterliegt in gedruckter Form nicht dem Änderungsdienst Druckdatum: 8.10.2014

Seite 2 / 26 Inhaltsverzeichnis 5. Beschreibung und Erläuterungen... 3 5.1 Korrosionsschutzverpackung... 3 5.1.1 K1 Konservierungsmethoden mit Folie... 5 5.1.1.1 Trockenmittelmethode... 5 5.1.1.2 VCI-Korrosionsschutz... 5 5.1.1.3 Intercept Technologie... 5 5.1.2 K2 Dünnschichtkonservierung... 6 5.1.3 K3 Dickschichtkonservierung zu verwendeten Materialien... 8 5.2 Vorgeschriebene Gebindegrößen... 9 5.2.1 Abmessungsbeschränkungen... 9 5.2.2 Gewichtsbeschränkungen... 10 5.3 Verpackungsvarianten... 10 5.3.1 Kleinteile in Einzelverpackungen... 10 5.3.1.1 Zahnfinger... 10 5.3.2 Transportverpackung... 11 5.3.3 Stangenmaterial... 11 5.3.3.1 Kupferstäbe... 11 5.3.4 Verpackung von Blechcoils und Tafelblechen... 11 5.3.5. Wellen auf Paletten... 14 5.3.5.1 Wellenschutz... 14 5.3.6 Schwergutteile auf Paletten... 15 5.4 Bauteilkennzeichnung... 16 5.5 Sauberkeit... 16

Seite 3 / 26 5. Beschreibung und Erläuterungen Allgemeine Verpackungsanforderung Der Lieferant muss alle Bauteile so verpacken, dass Schlagstellen, Beschädigungen sowie Verunreinigung und Korrosion weitestgehend ausgeschlossen werden können. Im Folgenden werden die Anforderungen an Verpackung und Korrosionsschutz detaillierter ausgeführt. Die Verpackungsart richtet sich nach dem Zulieferteil, den Schutzanforderungen, der Transportart und dem Standort bzw. der Entfernung des Zulieferers zu ELIN Motoren GmbH. Verpackungsprüfung Die eingehenden Verpackungen werden hinsichtlich der Einhaltung der Verpackungsvorschriften geprüft. Wird Fertigungsmaterial entgegen der Verpackungsvorschrift angeliefert, wird dieses dem Lieferanten mitgeteilt. Eingetretene Schäden und/oder notwendige Umpackungskosten gehen zu Lasten des Lieferanten. 5.1 Korrosionsschutzverpackung Korrosionsempfindliche Teile sind für die Dauer des Transportes und der Lagerung also mindestens für 6 Monate vor Korrosion zuschützen. Es darf niemals zu Kontakt zwischen Holz und bearbeiteten Flächen kommen, da das die Korrosion beschleunigt. Auch dürfen blanke Stellen nicht ohne dazwischen applizierte Folie besser Korrosionsschutzfolie oder Korrosionsschutzpapier mit Karton in Kontakt kommen. Sämtliche bearbeitet, blanke Flächen sind adäquat vor Korrosion zu schützen. Insbesondere blanke Wellen, bearbeitete Flächen an Lagerschildern etc. erfordern einen besonderen Schutz. Der Hauptgrund warum diese Teile besonders korrosionsanfällig sind, sind die Bedingungen beim Transport wie z.b. die Kondensbildung durch den Temperaturwechsel in Kombination mit erhöhter relativer Luftfeuchtigkeit, Seewasser, Schmutz und Gasen in der Luft, Salzen oder hygroskopischem Staub, die alle die Korrosionsbildung beschleunigen. Eine weitere wichtige Eigenschaft ist, dass das verwendete Mittel sich bei Temperaturen bis 150 C nicht verändert, da es vor allem an den Zentrierflächen und Fußflächen teilweise am Objekt, während des Einziehvorganges verbleibt. Es folgt eine Matrix zur Orientierung des geeigneten Korrosionsschutzes abhängig von der Transportart und der Dauer des Transportes.

Seite 4 / 26 Tabelle 1: Übersicht über die, für die diversen Transportarten, empfohlenen Möglichkeiten Transportarten Bahn LKW Schiff Bahn LKW Flugzeug Landtransport <3 Tage Seetransport Landtransport > 3 Tage Materialien Korrosionsbeständige Materialien* Korrosionsempfindliche Materialien ** Konservierung K0, S K0,S K0,S K0,S K0,S K1 oder K2 und S K1 oder K2 und S K1 oder K3 und S K2 und S*** K1 oder K2 und S * Korrosionsbeständige Materialien: Rostfreier Stahl, Voll lackierte Flachen ** Korrosionsempfindliche Materialien: Bauteile mit blanken bearbeiteten Flächen *** Hierzu ist ein Mittel freigegeben Sinopec R5133 Ausnahme: Welle: siehe Kapitel Wellenschutz 5.3.5.1.1 Verwendete Abkürzungen: K0 Keine Konservierung S Staubschutz K1 Konservierungsmethoden mit Folie siehe Punkt 5.1.1 K2 Dünnschichtkonservierung siehe 5.1.2 K3 Dickschichtkonservierung siehe Punkt 5.1.3 K1, K2 Und S Tabelle 2: Beispiele für Verpackungsmaterialien in den einzelnen Kategorien Kategorie Genehmigte Verpackungsmaterialien S Einwegverpackungen: PE, PP Folie: PE Mehrwegverpackungen: PE, PP, PS K1 VCI-Folie VCI Papier Intercept Antikondensbeutel in Verbindung mit geeigneter Folie K2 Diverse Korrosionsschutzöle K3 Wachsartige Schutzüberzüge

Seite 5 / 26 5.1.1 K1 Konservierungsmethoden mit Folie Die Konservierung mit Folie ist bevorzugt anzuwenden, da die Folie gleichzeitig vor Korrosion sowie vor Verstaubung schützt. 5.1.1.1 Trockenmittelmethode Für optimalen Korrosionsschutz & Langzeitkonservierung wird der Luftraum innerhalb der Klimaschutzverpackung, zusammen mit dem Packgut und dem Trockenmittel durch die wasserdampfdichte Sperrschichthülle vom Außenklima abgedichtet. Die eingeschlossene Luft wird durch das Trockenmittel soweit heruntergetrocknet, dass keinerlei Korrosion während der geforderten Schutzzeit entsteht. Da diese Methode auf der Wasserdampf- Absorption basiert und somit keine chemischen Wirkstoffe freisetzt, kann sie fast ohne Einschränkung für alle Werkstoffe angewendet werden. Sperrschichtfolien aus Polyethylen niederer Dichte (LD-PE) nach TL 8135-0019 und DIN 55530 bieten sich nicht nur zum Abdecken gegen Staub und Schmutz, sondern auch - kombiniert mit Trockenmittel - als Sperrschicht gegen Feuchtigkeit an. 5.1.1.2 VCI-Korrosionsschutz VCI-Inhibitoren setzen ständig eine bestimmte Menge an korrosionsschützenden Dämpfen frei, bis der Innenraum der Verpackung gesättigt ist. Die Trägermaterialien können je nach Anwendung Papiere, Kartonagen, Folien, Kunststoffe oder Schaum sein. Freigegebene Methode zum Abdichten von VCI Verpackung ist das Verschließen mit Klebebändern, Verschweißen oder Vakuumverpackung. Damit soll das VCI in der Verpackung verbleiben und Regenwasser oder Feuchtigkeit nicht in die Verpackung eindringen können. Hierbei ist zu beachten, dass die Folie nicht weiter als 30 cm von dem zu schützenden Objekt entfernt sein darf. Wenn das nicht möglich ist, denn sind z.b. Hohlräume mit VCI-Schaumstoffen auszufüllen. Fragen sie nach unserer Verpackungsvorschrift für VCI Konservierung. 5.1.1.3 Intercept Technologie INTERCEPT Technology schützt kosteneffektiv vor Korrosion. Umweltfreundlich - Wirkungsdauer von bis zu 15 Jahren - sehr einfache Handhabung. Die Wirkungsweise ist abgestimmt auf die Einflüsse, die Korrosion entstehen lassen. Der Einsatz dieser Produkte ist dabei vollkommen unabhängig vom zu schützenden Material. Bei angemessener Folienstärke ist ein Bauteil bis zu 15 Jahren innerhalb der Folie vor Korrosion geschützt.

Seite 6 / 26 5.1.2 K2 Dünnschichtkonservierung Bei der Dünnschichtkonservierung werden sämtliche blanken und nicht gestrichenen Flächen mit öligen Mitteln vor Korrosion geschützt. Alle bearbeiteten bzw. blanken Flächen (außer Elektroblech in Coils oder gestanzt) sind mit einem Korrosionsschutzmittel zu versehen. Dieser Korrosionsschutzfilm muss hauchdünn (z.b. mittels Sprühnebel) aufgebracht werden. Insbesondere im Gehäuseinnenraum ist darauf zu achten, dass sich keine Verschmutzungen auf dem Korrosionsschutzmittel absetzen. (siehe Bilder) Es sind hier einige Beispiele dargestellt, die zeigen, wie Gehäuse nicht ausgeliefert werden dürfen: 1 Fremdkörper 2 Staub und Verschmutzungen

Seite 7 / 26 Bis auf Widerruf darf für den Seetransport auch folgendes Dünnschichtkonservierungsmittel verwendet werden: Sinopec R5133 Headquarter: Address: No.6 West Road, Anning Zhuang, Haidian District, Beijing. Postal Code: 100085 Fax: 010-62917732 Website: www.sinolube.com Service Tel: 400-810-9886 International Business Department: Tel: 86-10-62941630, 86-10-82417693 Fax: 86-10-82416960 E-mail: hong_m@sinolube.com Des Weiteren dürfen folgende Mittel zur Anwendung kommen Sinopec R5133 Rustilo DW x 21 Rost off plus Eskaphor N 6749 Konkor 210 Anticorit DFW 310 IP CORON 2051 Kastill DW 682 Sinolube GmbH Castrol Würth Haug Chemie GmbH www.paramo.cz Fuchs Schmierstoffe GmbH Houghton Koch & Stiedl GmbH Bitte wenden Sie sich bei allen von Ihnen eingesetzten Produkten an einen Anwendungstechniker der Herstellerfirma, um die ordnungsgemäße Anwendung und dadurch auch den optimalen Korrosionsschutz zu gewährleisten.

Seite 8 / 26 5.1.3 K3 Dickschichtkonservierung zu verwendeten Materialien Das Korrosionsschutzmittel AP 393 von der Fa. Pfinder Chemie ist freigegeben. Kontakt Asien (AP 393) Zerust/Excor Shanghai: Tel: 021-37787366 (operator); fax 021-37787330 Mobile:13916665229 Tianjin Zerust/Excor,China Tel: 0086-(0)22-2300-1532;Fax:0086-(0)22-2300-1652 Email:taomeng@zerust.com.cn www.zerust.com.cn Ansprechpartner: Herr Tao Meng Kontakt Europa Gunter Hieber Gunter.Hieber@pfinder.de +49 7031 2701-18 +49 171 439 11 01 Bitte wenden Sie sich bei allen von Ihnen eingesetzten Produkten an einen Anwendungstechniker der Herstellerfirma, um die ordnungsgemäße Anwendung und dadurch auch den optimalen Korrosionsschutz zu gewährleisten.

Seite 9 / 26 5.2 Vorgeschriebene Gebindegrößen 5.2.1 Abmessungsbeschränkungen Folgende Punkte müssen bei allen angelieferten Bauteilen eingehalten werden Tabelle 3: Maximale Gebindegrößen L X B X H 1200mm x 800mm x max. 700mm 1200mm x 800mm x max.1200mm 1200mm x 1200mm x max 700mm 1200mm x 1200mm x max. 1200mm Norm-Gitterboxen Tabelle 4: Lagereinheitentypen für HRL E10 Europalette H= 70 E20 Europalette H=120 U10 Überpal B=120 H= 70 U20 Überpal B=120 H=120 GB1 Gitterbox Es ist immer die kleinstmögliche Verpackungsform zu wählen (soweit als möglich Normpaletten)! Beispiel Europalette:

Seite 10 / 26 5.2.2 Gewichtsbeschränkungen Ladeeinheiten Das Zulässige Höchstgewicht für Paletten/Gitterboxen/Holzkisten etc. beträgt 1200 kg Verpackung welche mit der Hand gehoben werden Verpackungen welche mit der Hand gehoben werden, sollten nicht schwerer als 20 kg sein. Verpackungen mit einem Gewicht über 20 kg sind immer auf einer Palette anzuliefern 5.3 Verpackungsvarianten Allgemein gilt: Alle Kolli sind in geeigneter Weise für den Transport mit Stapler und für die Einlagerung in Hochregale zu sichern bzw. zu fixieren und vor Staub zu schützen! 5.3.1 Kleinteile in Einzelverpackungen Kleinteile müssen sortenrein (nach Mat. Nr. bzw. Bestellposition) in Kartons oder ähnlichen Gebinden geliefert werden Beispiele für Einzelverpackungen sind Kartons, Beutel etc. Die Einzelverpackung darf nur einen einzelnen Artikel (Teile mit derselben Teilenummer) enthalten. Auf jeder Einzelverpackung sind deutlich folgende Angaben zu vermerken: Menge, Teilenummer 5.3.1.1 Zahnfinger Die Zahnfinger sind gewaschen und in VCI-Folie anzuliefern. Die Verpackung muss sortenrein erfolgen, das heißt dass bei großen Mengen in einer Schütte nur eine Sorte Zahnfinger sein darf. Bei kleineren Stückzahlen, dürfen auch mehrer Sorten in einer Schütte sein, dann ist aber jede Sorte gesondert in VCI Folie einzuschlagen.

Seite 11 / 26 5.3.2 Transportverpackung Beispiele: Fracht auf Paletten, Gitterboxpaletten, Holzkisten, Teile mit Übergröße etc. Transportverpackungen sind so zu gestalten, dass sie sämtliche Anforderungen im Zusammenhang mit der Handhabung, der Lagerung und dem Transport erfüllen. Hierzu zählen Aspekte wie Schutz des Packgutes vor Schmutz und Umwelteinflüssen wie z.b. Regen, einfache und sichere Handhabung der Verpackung, die Lagerfähigkeit der Verpackung. 5.3.3 Stangenmaterial Stäbe < 1200 mm Länge sind auf Europaletten mit Aufsatzrahmen zu liefern. Stäbe > 1200 mm Länge sind in ausreichend stabilen Kisten, deren Länge nicht mehr als 0,5 m größer als die Stablänge ist zu liefern. Die Stäbe dürfen nicht in mehreren Längen hintereinander in lange Kisten verpackt sein! Stangenware (nicht fixlang, sondern in 4m-Stangen) muss in ausreichend stabilen Kisten (vor allem das Bodenbrett muss Durchbiegung verhindern und für Staplertransport geeignet und dimensioniert sein) angeliefert werden. Da die Verpackung bei der Wareneingangskontrolle geöffnet wird ist die Verpackungsart so zu wählen, dass ein nachfolgender Transport ohne Umverpackung möglich ist. 5.3.3.1 Kupferstäbe Die Kupferstäbe müssen sauber, fett- bzw. ölfrei geliefert werden 5.3.4 Verpackung von Blechcoils und Tafelblechen Zu verwenden sind generell Einwegverpackungen, auf die Minimierung von Müllanfall ist zu achten. Holzgestelle müssen staplerfähig sein, die Einfahrhöhe für die Gabeln muss mind. 100mm betragen. Tafelbleche: Auf Holzgestellen (allseitiger Überstand mind. 50mm) Stapelhöhe max. 400mm Colligewicht max. 3 Tonnen Korrosions- und Verschmutzungsschutz durch allseitiges Einschlagen mit geeigneten rostschützenden Folien oder Papieren

Seite 12 / 26 Umreifung mind. 2x längs und 2x quer mit Kantenschutz Blechcoils: und Bis 495 vertikal auf Holzgestell (nur 1 Ring pro Palette) Ab 496mm Coilbreite horizontal Muldentransporter oder Holzgestell Art der Umreifung (Skizzen) Korrosions- und Verschmutzungsschutz durch allseitiges Einschlagen mit geeigneten rostschützenden Folien oder Papieren Zusammenfassend: Gestanzte Bleche sind gesichert gegen mechanische Beschädigung (Schläge) z. B. in Paletten mit Aufsatzrahmen, Kisten oder Ähnlichem (in der Höhe ausreichend über den Stapel ragend) zu verpacken. Jeder Stapel ist genau übereinander zu schichten und gegen Verrutschen zu sichern. Die Bleche sind in Rostschutzpapier einzuschlagen (kein Korrosionsschutzmittel). Eine Sicherung mittels Kunststoffzurrbändern (vorzugsweise je 2 über Kreuz) ist anzubringen.

Details Coilmaße/Gewichte: Seite 13 / 26

Seite 14 / 26 5.3.5. Wellen auf Paletten 5.3.5.1 Wellenschutz Der über das Ladehilfsmittel hinausragende Teil der Welle ist mit geeigneten Mitteln gegen mechanische Beschädigung zu schützen. Der Wellenschutz muss 2-5 cm über das Wellenende hinausragen. Der Wellenschutz ist wie folgt auszuführen: 1. Korrosionsschutz Papier auf die zu schützenden Bereiche der Welle aufbringen (siehe 8. Anhang ) 2. Stabiles Material als mechanischen Schutz auf die Welle aufbringen ( siehe 8. Anhang) Wenn eine Welle aus mehreren Wellenabsätzen besteht ist jeder Absatz mit Wellpappe gesondert zu schützen. Es ist darauf zu achten, dass die einzelnen Lagen nicht von alleine von der Welle rutschen können. Abbildung 1: Mit Wellenschutz versehene Welle

Seite 15 / 26 5.3.6 Schwergutteile auf Paletten Anforderungen an die Verpackung von sperrigen Teilen Schwere und oder große Teile, welche < 8 Tonnen wiegen sind mittig auf Treppen/Hölzern staplerfähig auszurichten. Die Ladung muss ausreichend gegen Verrutschen gesichert sein. Je nach erforderlichem Packschutz ist die Verpackung mit einer Korrosionsschutzfolie z.b. VCI empfohlen. Mindest Anforderung ist eine Staubschutzhülle welche das gesamte Objekt umschließt. >8 to: für Kranentladung mit Staubschutzhülle, welche das ganze Objekt umschließt. Beispiel für korrekten Schutz Beispiel für inkorrekten Schutz kein Staubschutz

Seite 16 / 26 5.4 Bauteilkennzeichnung Jedes einzelne Bauteil ist mit einer Plakette zu versehen: Folgende Daten müssen unbedingt auf den Aufkleber kommen: - Logo des Lieferanten - Materialnummer - Kurzbezeichnung - Bestellnummer - Lieferdatum - Stk von Stk - Bauteilkennzeichen wenn gefordert Aufkleber (etwa 100x50) entweder foliert od. auf Blechstück. Wenn Bauteilkennzeichnung gefordert wird, dann soll jedes einzelne Teil mit Aufkleber gekennzeichnet werden. Werden mehrere Teile in Karton etc. geliefert und Bauteilkennzeichnung wird nicht gefordert, reicht es wenn der Karton mit Aufkleber gekennzeichnet wird. 5.5 Sauberkeit Es ist darauf zu achten, dass sowohl die Bauteile als auch die Lademittel frei von Spänen, Strahlsand und sonstigen Verschmutzungen sind.

7. Verzeichnis der Änderungen Seite 17 / 26 Ausgabezustand Datum Art der Änderung Änderungsgrund Definition der erforderlich 18.11.2009 Logo Änderung Namensänderung des Unternehmens 01 28. Juli 2008 Erstausgabe 02 25.11.2010 Erweiterung der Vorschrift Fehlende Definitionen 03 21.06.2011 Ergänzung um Kupferstäbe Fehlende Definition 12.07.2013 Logo Angepasst Neues Firmenlogo

Seite 18 / 26 8. Anhang Wellenschutz: Abb 1: Eine staplerfähige Unterlage ist zu verwenden. Als Beispiel für Runde Wellen: Europalette mit aufgesetzten Hölzern, die die Welle gegen das seitliche Verrutschen transportsicher machen. Abb 2: Blankes Eisen, darf nie in direkten Kontakt mit Holz oder Karton kommen. Wenn Berührungspunkte nicht ausgeschlossen werden können, dann ist Folie unterzulegen

Abb 3: Mit Folie abgedeckte Palette Seite 19 / 26 Abb 4: blanke, ungeschützte Beispielwelle

Seite 20 / 26 Abb 5 Abb 10: Folgende Abbildungen dokumentieren, den Schutz der Welle mit Korrosionsschutzpapier Abb5: Abb 6: :

Abb 7: Seite 21 / 26 Abb 8: Abb 9:

Abb 10: Seite 22 / 26 Abb 11: Fertig mit Korrosionsschutzpapier eingepackte Welle Abb 12 Abb 16: Dokumentation der Aufbringung des mechanischen Wellenschutzes. Hierzu muss festes Material verwendet werden. Weiche Wellpappe ist nicht zulässig. Karton muss mindesten 2 mm stark sein.

Seite 23 / 26 Abb 12: Abb 13

Seite 24 / 26 Abb 14 Abb 15

Seite 25 / 26 Abb 16: Abb 17 : perfekt vor Korrosion und mechanischen Beschädigungen geschützte Welle Abb 18: Korrosionsschutzpapier an den Stirnseiten der Welle locker schließen. Der mechanische Wellenschutz muss mindestens 3-5 cm über die Welle hinausstehen.

Seite 26 / 26 Abb 19: + Abb 20: Nun kann die Welle für den Transport gesichert auf ein geeignetes Gestell aufgebracht werden Abb 19: Abb 20: Fertig geschützte, zum Transport bereite Welle