Finanzierung der Familie im Studium
Agenda Klassische Finanzierungsinstrumente im Studium Regelungen und Besonderheiten für schwangere Studierende und Studierende mit Kind Spezifische Angebote des Studierendenwerks Beratungsangebote des Studierendenwerks 2
Klassische Finanzierungsinstrumente im Studium 3
Klassische Finanzierungsinstrumente BAföG Jobben Studienkredit/ Darlehen Unterhalt Stipendium Sozialleistungen gilt teilweise nicht für Studierende mit Aufenthalt nach 16 AufenthG 4
Regelungen und Besonderheiten für schwangere Studierende und Studierende mit Kind 5
BAföG Kinderbetreuungszuschlag (130 pro Kind unter 10 Jahren im Haushalt lebend) Förderung bei schwangerschaftsbedingter Ausbildungsunterbrechung für max. 3 Monate Vorlage des Leistungsnachweises zu einem späteren Zeitpunkt möglich, bzw. Verlängerung der Förderung wegen Studienzeitverlängerung durch z. B. Schwangerschaft bzw. Pflege/Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren gilt in der Regel nicht für Studierende mit Aufenthalt nach 16 AufenthG 6
Kindergeld für Eltern von Studierenden Grundsatz: Kein Kindergeld bei Ausbildungsunterbrechung / Beurlaubung. Ausnahmen, d. h. Kindergeld möglich bei Beurlaubung wegen Schwangerschaft im Semester der Entbindung, längstens bis zum Monatsende, in dem die Mutterschutzfrist endet (8 Wochen nach Geburt) und darüber hinaus für die Zeit bis zum Semesterbeginn, wenn das Studium im folgenden Semester fortgesetzt wird gilt in der Regel nicht für Studierende mit Aufenthalt nach 16 AufenthG 7
Kindergeld für Kinder von Studierenden Einkommensunabhängig Ab 01.01.2017 192 fürs erste und zweite Kind 198 fürs dritte Kind 223 für weitere Kinder Antragstellung bei der für den Wohnort zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit (Angehörige des Öffentlichen Dienstes wenden sich an ihren Arbeitgeber/Dienstherrn) gilt nicht für Studierende mit Aufenthalt nach 16 AufenthG 8
Jobben Mutterschutz Gilt für werdende Mütter im abhängigen Beschäftigungsverhältnis einschließlich Minijob, Teilzeitjob, befristeter Job. Gilt nicht für Selbstständige. Schutzfrist: 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Entbindung (bis 12 Wochen nach Früh- oder Mehrlingsgeburten) Arbeitgeber über Schwangerschaft und Geburtstermin informieren, sobald Tatsachen bekannt sind 9
Jobben Elternzeit In jeder abhängigen Beschäftigung ist Elternzeit möglich, auch bei befristeten Verträgen, Teilzeit- und Minijobs Der/die elternzeitberechtigte Vater/Mutter muss mit ihrem Kind im selben Haushalt leben, das Kind überwiegend selbst betreuen und darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten Anspruch auf Elternzeit in der Regel bis zum 3. Geburtstag des Kindes 10
Elterngeld Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung für Eltern, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit (bis 30 Stunden/Woche) nachgehen Dauer: 12-14 Monate; ggf. 4 weitere Monate (ElterngeldPlus Beratung im Familienplanungszentrum) Mindestbetrag monatlich 300, auch ohne vorherige Beschäftigung Antragstellung bis zu 3 Monate nach Geburt bei Elterngeldstelle gilt nicht für Studierende mit Aufenthalt nach 16 AufenthG 11
Sozial Leistungen im Überblick Schwangerschaft Geburt nach der Geburt - Mehrbedarf (SGB II) - Erstausstattung (SGB II) - Bundesstiftung Mutter & Kind - Mutterschaftsgeld (Mutterschutz) - Wohngeld bzw. ALG II (bei Beurlaubung/Teilzeit) - Mutterschaftsgeld (Mutterschutz) - Kindergeld - Elterngeld - Kinderbetreuungszuschlag (BAföG) - Wohngeld + Kinderzuschlag bzw. Sozialgeld fürs Kind und evtl. ALG II für betreuenden Elternteil (SGB II) - Bildungspaket Alleinerziehende: - Unterhalt / Unterhaltsvorschuss - Mehrbedarf (SGB II) gilt nicht für Studierende mit Aufenthalt nach 16 AufenthG 12
Sozialleistungen nach dem SGB II Eine der Grundvoraussetzungen ist die Bedürftigkeit, d.h. alle Haushaltsmitglieder haben geringes Einkommen sowie Vermögen innerhalb der Freibeträge. gilt nicht für Studierende mit Aufenthalt nach 16 AufenthG 13
Gesetzliche Krankenversicherung Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) einkommensunabhängiger Monatsbeitrag ca. 82 bis 95 bis 30. Geburtstag bzw. 14. Fachsemester Verlängerung z. B. wegen Geburt und Pflege/Erziehung eines Kindes für max. 6 Semester auf Antrag möglich (Einzelfallprüfung der Krankenkasse) Kinder können im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mit versichert werden 14
Spezifische Angebote des Studierendenwerks
Kinderbetreuung 5 Kitas und 4 flexible Betreuungsangebote an diesen Standorten: Uni HH / Von-Melle-Park Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) Uni HH / Stellingen HAW / Berliner Tor TUHH / Harburg Kita Bornstraße Kita Hallerstraße Kita KinderCampus/ Wochenendbetreuung Casper Kita UKE Wochenendbetreuung Familienzimmer Kita Die Stifte CampusNest 16
Betreuungsangebote finden Kinderbetreuungsangebote beim Studierendenwerk: www.studierendenwerk-hamburg.de Familienservice Krippen, Kitas und Horte in ganz Hamburg, Info zu Kita-Gutschein, Kita-Beitragsrechner, Kindertagespflege (Tagesmütter/-väter): www.hamburg.de/kita-finden 17
Wohnen Wohnen mit Kind/ern in Wohnanlagen des Studierendenwerks bzw. in Wohnanlagen anderer Träger Beratungszentrum Wohnen www.studierendenwerk-hamburg.de Wohnen Wohnberechtigungsbescheinigung ( 5 - Schein) Dringlichkeitsschein 18
Stipendium Georg-Panzram-Büchergeld für allein erziehende Studierende in der Abschlussphase nächste Ausschreibung vom Beratungszentrum Studienfinanzierung BeSt in 2018 19
Kostenloser Kinderteller Kinder eingeschriebener Studierender erhalten bis zum Alter von 12 Jahren gegen Vorlage der YoungsterCard je ein kostenloses Essen in allen Mensen des Studierendenwerks Hamburg und in den Cafés Canela, dell Arte und Café Alexanderstraße. Voraussetzung: Studierende können die YoungsterCard für ihr/e Kind/er in jeder Mensa bei der jeweiligen Mensa/Café-Leitung beantragen 20
Hilfen aus dem Notfonds Notdarlehen, Beihilfe, Freitische (Freitische in Abschlussphase gefördert von E. W. Kuhlmann-Stiftung) in unvorhergesehener, akuter, vorübergehender Notlage Antrag im Beratungszentrum Soziales & Internationales BeSI 21
Beratungsangebote des Studierendenwerks
Jobben Sozialleistungen etc. Beratungszentrum Soziales & Internationales BeSI Grindelallee 9, 3. OG 20146 Hamburg 040 / 41 902 155 besi@studierendenwerk-hamburg.de www.studierendenwerk-hamburg.de Sozialberatung Boris Gayer, Susanne Ketelhut, Andrea Meenken Persönliche Beratung ohne Voranmeldung: Mo, Di, Do, Fr 9.30 12 Uhr Di, Do 14 16 Uhr 23
BAföG* Studienkredit/ Darlehen Stipendium Beratungszentrum Studienfinanzierung BeSt Grindelallee 9 (Erdgeschoss) 20146 Hamburg 040 / 42 815-5107, - 5108 best@studierendenwerk-hamburg.de www.studierendenwerk-hamburg.de Finanzen Einzelberatung, Termine nach Vereinbarung * BAföG-Amt: Nachnamen A-L: Grindelallee 9, 20146 Hamburg Nachnamen M-Z: Nagelsweg 39, 20097 Hamburg 24
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