TAG DER BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNG

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Transkript:

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK A+A KONGRESS Termin: Donnerstag, 19. Oktober 2017 Veranstaltungsort: Congress Center Süd, Messegelände Düsseldorf Veranstaltungszeiten im Kongress: 9:30-12:30 Uhr und 14:00-17:00 Uhr Eintrittskarten: Online 1-Tageskarte 155,00 Dauerkarte Early Bird, bis 30.09.2017 295,00 Dauerkarte regulär, ab 1.10.2017 320,00 Bestellung: www.aplusa.de/kongressanmeldung vor Ort 1-Tageskarte 155,00 Dauerkarte regulär 320,00 Das eticket berechtigt zur kostenlosen Hin- und Rückfahrt zum und vom Messegelände am Tage des Messebesuchs mit allen Verkehrsmitteln des VRR in der Preisstufe D (DB 2. Klasse, nur zuschlagsfreie Züge). www.vrr.de Nur in Verbindung mit gültigem Lichtbildausweis. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Aktuelle Informationen zum A+A Kongress 2017 und zur A+A Fachmesse finden Sie unter www.aplusa.de oder unter www.basi.de +++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Parallel zur Fachmesse 2017 Internationale Fachmesse für Persönlichen Schutz, betriebliche Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Termin: Dienstag, 17. Oktober bis Freitag, 20. Oktober 2017 INTERNATIONALE FACHMESSE MIT KONGRESS PERSÖNLICHER SCHUTZ BETRIEBLICHE SICHERHEIT GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT 17. - 20. OKTOBER 2017 DÜSSELDORF, GERMANY TAG DER BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNG Donnerstag, 19. Oktober 2017 Messegelände und Congress Center Süd Düsseldorf Veranstalter: Messe Düsseldorf GmbH, Messeplatz, 40474 Düsseldorf Veranstaltungsort: Messegelände Düsseldorf, Hallen 3 7 und 9 11 Öffnungszeiten: 9:00 18:00 Uhr Partnerland Großbritannien

TAG DER BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNG Betriebliche Interessenvertretungen müssen sich heute mit der gesamten Bandbreite alter und neuer Belastungen am Arbeitsplatz auseinandersetzen um die Kolleginnen und Kollegen zu schützen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Das Themenspektrum reicht von der Unfallverhütung bis zum Umgang mit psychischen Belastungen und informationeller Selbstbestimmung. Die bestehenden Rechte auf Information sowie zur Kontrolle und Mitbestimmung einschl. Initiativrecht bieten dafür einen großen Handlungsspielraum. So hat der Betriebs- oder Personalrat auch in Arbeitszeitfragen mitzubestimmen soweit keine gesetzlichen oder tariflichen Regelungen bestehen. Beschäftigte wünschen sich planbare Arbeitszeiten, die sie selbst stärker beeinflussen können und die mit ihren familiären und privaten Verpflichtungen besser vereinbar sind. Ein entscheidender Stellenwert für alle Fragen von Arbeit und Gesundheit kommt der Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen und der Beschäftigten an der Gefährdungsbeurteilung zu. Sie ist die Grundlage zur Gestaltung humaner Arbeitsbedingungen. Das gesetzlich verankerte Ziel der menschengerechten Gestaltung der Arbeit geht weit über Fragen der Unfallverhütung hinaus und erfordert von der betrieblichen Interessenvertretung entsprechende Kenntnisse bzw. häufig auch Unterstützung von außen. Die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) spielen eine zentrale Rolle für die Wahrnehmung der Interessen von Behinderten bei der Arbeit. Durch das neu geschaffene Bundesteilhabegesetz wurden ihre Rechte und Aufgaben gestärkt. Zunehmend wird aber auch das Potenzial der SBV für eine inklusive Arbeitsgestaltung insgesamt gesehen, das letztlich allen Beschäftigten zugutekommt. Die Veranstaltungen des A+A-Kongresses sind ein umfassendes Informations- und Diskussionsangebot für alle betrieblichen Interessenvertretungen.

9:30 12:30 Uhr, Raum 1 CCD.Süd Arbeitszeit aus dem Rhythmus Aktuelle Herausforderungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz! Betriebs- und Personalräte im Arbeitsschutz Federführung: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Die Arbeitszeit steht wieder im Fokus der betrieblichen und politischen Auseinandersetzungen. Das Spannungsfeld zwischen den Interessen der Wirtschaft und der Beschäftigten bekommt im Zuge der Digitalisierung eine neue Dynamik. Einseitige Flexibilisierungsanforderungen zu Lasten der Beschäftigten werden unverhohlen von der Arbeitgeberseite gefordert. Daher ist es an der Zeit, die Arbeitszeitgestaltung als ein Schlüsselelement des Arbeits- und Gesundheitsschutzes stärker in das Bewusstsein der Akteure zu bringen. Im Rahmen der Veranstaltung wird die aktuelle Entwicklung aufgegriffen und von verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet: Es werden Herausforderungen und Handlungsansätze aus gewerkschaftlicher Sicht ebenso thematisiert wie neue Erkenntnisse aus der Beschäftigtenbefragung der BAuA zur Arbeitszeit, mit Schwerpunkt auf der Mitbestimmung. Die Aktivitäten der Gewerbeaufsicht, die für die Einhaltung und Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich sind, werden ebenfalls dargestellt. Im abschließenden Fishbowl sind alle herzlich zum Mitdiskutieren eingeladen. 9:30 Uhr Einführung und Moderation Eva von Buch 9:35 Uhr Begrüßung Markus Hofmann, DGB Bundesvorstand 9:40 Uhr Arbeitszeit, Mitbestimmung und Gesundheit Ergebnisse der BAuA Arbeitszeitbefragung Dr. Anita Tisch, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 10:05 Uhr Arbeitszeit und Gesundheit Anforderungen der IG Metall an eine moderne Arbeitsschutzpolitik Dr. Hans-Jürgen Urban, IG Metall, Vorstand 10:45 Uhr Aktivitäten der Gewerbeaufsicht und Anknüpfungspunkte für Betriebsräte Dr. Sabine Eligehausen, Amt für Arbeitsschutz Hamburg 11:10 Uhr Pause 11:25 Uhr Arbeitszeit und Arbeitsintensität im Dienstleistungssektor Astrid Schmidt Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) 11:45 Uhr Fishbowl Dr. Anita Tisch, BAuA Andrea Fergen, IG Metall Vorstand Dr. Sabine Eligehausen, Amt für Arbeitsschutz Hamburg Astrid Schmidt, verdi 12:25 Uhr Zusammenfassung 12:30 Uhr Ende 14:00 17:00 Uhr Fachveranstaltungen im A+A Kongress Praxis interaktiv: Psychische Gesundheit in KMU Federführung: Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes NRW (LIA) Mobiles Arbeiten gesund und sicher gestalten Federführung: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)/ Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Forum Öffentlicher Dienst Federführung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Sicherheit und Gesundheit in globalen Lieferketten Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nachgehende Vorsorge Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Ende bestimmter Tätigkeiten Federführung: Institut für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Produktionsarbeit mit alternden Belegschaften Federführung: Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)/Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

9:30 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr, Raum 3 CCD Süd Schwerbehindertenvertretung und Prävention Federführung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV Die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) spielen nicht nur eine zentrale Rolle für die Wahrnehmung der Interessen von Behinderten bei der Arbeit. Zunehmend wird aber auch das Potenzial der SBV für eine inklusive Arbeitsgestaltung insgesamt gesehen, das letztlich allen Beschäftigten zugutekommt. Dazu tragen neue Rechte durch das neugeschaffene Bundesteilhabegesetz wie auch die Umsetzung der Forderungen der UN-BRK bei. Die Veranstaltung richtet sich gleichermaßen an Schwerbehindertenvertretungen und Fachleute aus Rehabilitation, Integration und Inklusion wie auch an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Betriebs- und Personalräte, geht es doch gerade um den Dialog von Inklusions- und Präventionsakteuren und nicht um die Profilierung eines Sonderbereichs der Arbeitsgestaltung. Weitere A+A Kongressveranstaltungen, die für betriebliche Interessenvertretungen besonders interessant sind: Dienstag, 17. Oktober Arbeiten 4.0 / Future of Work Prävention 4.0 / Prevention 4.0 Praxis der Gefährdungsbeurteilung Praxis der Betrieblichen Gesundheitsförderung Psychosomatische Sprechstunde im Betrieb Flexible Arbeitszeit Last oder Lust? Das neue Mutterschutzgesetz Mittwoch, 18. Oktober Nationale Präventionsstrategie Weiterentwicklung des Arbeitsschutzrechts Kampf dem Krebs am Arbeitsplatz Reform des Berufskrankheitenrechts Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM GDA Arbeitsprogramm Psyche Gefährdungsbeurteilung Psyche Wirksamkeitskontrolle Marktplatz im Foyer CCD Stadthalle Im ersten Teil der Veranstaltung am Morgen geht es vor allem um Themen der Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben: die Stellung der SBV und die neuen arbeits- und sozialrechtlichen Möglichkeiten, Beispiele für die Kooperation zwischen SBV, Arbeitsschutz und BGM wie auch unterstützende Angebote der Institutionen. Stände und Informationen der Gewerkschaften und deren Einrichtungen Praxisbeispiele zu SBV und Prävention Exponate Poster Elektronische Medien Im zweiten Teil am Nachmittag stehen das Thema Barrierefreiheit und die Diskussion zwischen Arbeitsschutz und Inklusion im Mittelpunkt: der Norm-Mensch in Vorschriften, die Chancen der Digitalisierung für die Beschäftigung von Behinderten und die konkrete Vorschriften und Handlungshilfen für eine inklusive Gestaltung der Arbeitsstätten und der Arbeit insgesamt. Auf dem Marktplatz des A+A-Kongresses werden die Praxisbeispiele zu SBV und Prävention auch präsentiert.

18:00 ca.19:00 Uhr Get-together Bei einem kleinen Imbiss und Getränken den Kongresstag ausklingen lassen! Kommen Sie ins Gespräch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, genießen Sie die Musik. Besuch der A+A Fachmesse Treffpunkt Sicherheit + Gesundheit (TPSG) mit Ständen von DGB, DBB, DGUV, BAuA, Ländern und Fachverbänden. Die angrenzenden Ausstellungsbereiche Workplace Design und Corporate Health bieten Informationen und Beispiele für Ergonomie und Gesundheitsförderung mit gemeinsamer Aktionsbühne Das Trendforum Safety & Security präsentiert auf seiner Aktionsbühne die klassischen Themen Arbeitssicherheit und Brandschutz, Gefahrstoffe, Persönliche Schutzausrüstungen. Anbieter von Begleitseminaren zur A+A und Gruppen können bei der Basi geführte Messerundgänge buchen. Formlos per E-Mail an Kongress0217@basi.de Gewerkschaften dbb beamtenbund und tarifunion EVG - Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft GdP - Gewerkschaft der Polizei IG BAU - Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt IG BCE - Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie IG Metall - Industriegewerkschaft Metall NGG - Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Beratungseinrichtungen Arbeitskammer des Saarlandes Beratungsstelle für sozialverträgliche Technologiegestaltung (BEST) Saarland TBS Rheinland-Pfalz TBS NRW Bildungs- und Forschungseinrichtungen aas - Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen Arbeit und Leben NRW dbb akademie DGB Bildungswerk Bund WSI in der Hans-Böckler-Stiftung ifb - Institut zur Fortbildung von Betriebsräten IG Metall Betriebsräte Akademie Bayern IG Metall Vorstand FB Gewerkschaftliche Bildungsarbeit Kooperationsstelle Hamburg IFE Poko - Institut für Weiterbildung, Seminare für den Betriebsrat Profis - Seminare für Betriebsräte ver.di Bildung + Beratung Partnerorganisationen Der A+A Tag der Betriebs- und Personalräte ist eine Gemeinschaftsaktion der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Verschiedene Gewerkschaften, Bildungs- und Beratungseinrichtungen für Betriebs- und Personalräte sowie Berufsgenossenschaften sind Partner der Aktion. Berufsgenossenschaften, Unfallkassen BGHW - Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik BGN - Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe BG RCI - Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie BGETEM - Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse BGHM - Berufsgenossenschaft Holz und Metall Unfallkasse NRW

Anerkennung des Kongresses für Betriebs- und Personalräte Der A+A Kongress ist anerkannt als geeignete Schulungsmaßnahme im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ( 37 Abs. 7) und des Bundespersonalvertretungsgesetzes ( 46 Abs. 7). Unabhängig von dem Fortbildungsfreistellungsanspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds nach 37 Abs. 7 BetrVG hat das Betriebsratsgremium den Anspruch, dass von ihm bestimmte Betriebsratsmitglieder (durch Betriebsratsbeschluss) für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen befreit werden, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind ( 37 Abs. 6 BetrVG). +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Für die Vertrauensleute der Schwerbehinderten gilt der 96.4 SGB IX. Danach ist dieser Personenkreis ohne Minderung des Arbeitsentgeltes für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freizustellen, soweit dort Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. Vor Schulungsbeginn ist dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage, welches Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, an welchem Seminar (wann, wo, Themen, soweit möglich Kosten) teilnehmen wird. Die Kosten für die Seminarteilnahme trägt der Arbeitgeber ( 96.8 SGB IX). Veranstalter Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) e. V. Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin Tel.: +49 2241 231-6000, Fax: +49 2241 231-6111 E-Mail: Info@basi.de