Jugendhilfe intensiv-sozialpädagogische Betreuungsstelle Neuzelle
Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlage 2. Konzeptioneller Ansatz zur Hilfe 3. Individualpädagogik in der Familie 4. Projektbeschreibung 4.1. Objekt 4.2. Standort 4.3. Die Familie 5. Inhalt zur Hilfe 5.1. Familienintegration 5.2. Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten 5.3. Gesundheitsfürsorge und Gesundheitsförderung 5.4. Entwicklung des Sozialverhaltens 5.5. Entwicklung der Persönlichkeit 5.6. Schulische und berufliche Förderung 5.7. Gestaltung der Freizeit 6. Zielsetzung der Hilfe 7. Qualitätsmanagement
1. Rechtliche Grundlage Die rechtliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe ist das SGB VIII. Im SGB VIII 1 ist das Recht auf Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe gesetzlich geregelt. 1 des SGB sagt dazu aus: (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und zu unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. 2. Konzeptioneller Ansatz der Hilfe Grundsätzlich wird in dieser Betreuungsstelle davon ausgegangen, dass jeder Mensch eine positive Persönlichkeitsentwicklung vollziehen kann. Der junge Mensch wird so angenommen wie er ist. Dem Kind/ Jugendlichen wird es ermöglicht, seine persönlichen Stärken und Begabungen auszubauen und Defizite abzubauen. Der junge Mensch wird nicht grundlegend umgekrempelt. Eine Umsetzung der pädagogischen Hilfe kann nur durch den Aufbau zwischenmenschlicher Beziehungen erfolgen. Dazu ist eine funktionierende Interaktion zwischen den Betreuern und dem Kind/ Jugendlichen Voraussetzung. Der in der Betreuungsstelle zu betreuende Jugendliche bzw. Kind ist durch die Betreuung in der
herkömmlichen Jugendhilfe nicht mehr zu erreichen. Fehlentwicklungen der vergangenen Lebensjahre, die häufig ihre Ursachen in der Distanz zu problematischen Hintergründen der Herkunftsfamilien und dem Umfeld des Jugendlichen haben, wird eine neue Perspektive geboten. Die Aufgabe der Hilfe besteht darin, ein Hilfsangebot zu bieten, dass diese Problematik berücksichtigt und dem Jugendlichen/ Kind in dieser Lebensphase ein neues Umfeld und neue Entwicklungsperspektiven bietet. Herausgelöst aus seinem ihm negativ beeinflussenden Umfeld erhält er eine neue Chance. Der Jugendliche bzw. das Kind bekommt das Hilfeangebot, sich im Rahmen einer intakten Familie und einer kompetenten fachlichen Betreuung, neu zu orientieren. Der Betreuungsstelle ist von den personellen und räumlichen Voraussetzungen auf die Betreuung von zwei Kindern/Jugendlicher ausgerichtet. Damit ist einerseits gesichert, dass bei einer Belegung mit zwei zu Betreuenden, jeder zu Betreuende individuell sozialpädagogisch betreut wird. Anderseits lassen sich gemeinsame Unternehmungen durchführen. Die zu Betreuenden werden getrennt untergebracht. Ein zu betreuender im Erdgeschoss und der andere zu Betreuende im Obergeschoß. Damit ist gewährleistet, dass jeder über seinen persönlichen Bereich verfügt. Dort besteht die Möglichkeit sich zurück zu ziehen, sich individuell zu beschäftigen, seine Hausaufgaben zu erledigen oder einfach zu entspannen. 3. Individualpädagogik in der Familie Erziehung im Kontext der Familie ist eine besondere Form der Kinder-und Jugendhilfe für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Der Aufenthalt in der Erziehungsfamilie sollte mittel bis längerfristig ausgelegt sein, jedoch nicht länger als notwendig. Ausgangspunkt der Individualpädagogik in der Familie ist eine erfolgreiche Integration des Jugendlichen/ Kindes in die Familie. In der Familie besteht für den Jugendlichen/ Kind die Möglichkeit, sich in einer authentischen und familienbezogenen Beziehung zu entwickeln. Hilfreich stehen ihm dabei die neuen Bezugspersonen zur Seite. In der Betreuungsstelle bietet das gemeinsame Zusammenleben und die gemeinsame Bewältigung des Alltages, mit all seinen Facetten, die Chance, eine tragfähige Beziehung zu den Betreuern aufzubauen. Den Betreuern helfen das Zusammenleben und eine funktionierende Beziehung, die bestehenden Defizite zu erkennen und Handlungsstrategien zu entwickeln. Auf dieser Basis können emotionale und soziale Defizite des Jugendlichen/ Kindes aufgearbeitet und neue Perspektiven aufgezeigt
werden, bestehenden Ressourcen erkannt und gefördert werden. Der Jugendliche/ das Kind hat in Konfliktsituationen zwei Ansprechpartner, die ihm helfen, diese Konflikte mit adäquaten Mitteln zu lösen und entsprechende Handlungsstrategien zur Konfliktlösung zu erlernen. Es besteht für den Jugendlichen/ dem Kind die Möglichkeit der Wahl, welchen Betreuer er in den verschiedensten Situationen zur Hilfe heranzieht. 4. Betreuungsstellenbeschreibung / Standort Bei dem Objekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 185 m², 158 m² nach DIN. Das Haus hat zwei Etagen. Im Erdgeschoß befindet sich ein geräumiges Wohnzimmer, ein Kinderzimmer, das Schlafzimmer, die Küche und die Gästetoilette. Im Obergeschoß befindet sich das zweite Wohn- bzw. Jugendzimmer mit angrenzendem Schlafzimmer, das große Bad und das Büro. Zum Haus gehört ein Grundstück mit einer Größe von 1100 m², 400 m² davon sind mit Laubbäumen bewachsen. Die Betreuungsstelle befindet sich in Neuzelle, im Landkreis Oder- Spree. Das Umland ist sehr idyllisch und reizvoll für Erholungssuchende und Sportenthusiasten. Im angrenzenden Naturpark Schlaubetal, mit vielen frei zugängigen Gewässern, bieten sich die verschiedensten Sport -und Outdoormöglichkeiten. Der Ortsteil selbst trägt ländlichen Charakter und ist sehr ruhig. Das Haus ist am Ortsrand gelegen, unmittelbar an einem Wald und landwirtschaftlich genutzter Flächen. Unweit vom Standort, etwa 300 m entfernt, befindet sich ein Reit- und Pferdehof. Im Ort besteht auch die Möglichkeit, im Fußballverein zu spielen. Die Stadt Neuzelle ist ca. 4 km entfernt und mit dem Bus zu erreichen. Neuzelle hat eine Bahnanbindung
in Richtung Berlin und Cottbus. Die nächstgrößerer Stadt ist Eisenhüttenstadt. Eisenhüttenstadt ist mit dem Bus oder vom Bahnhof Neuzelle per Bahn zu erreichen. Dort gibt es die verschiedensten Schulangebote, kulturelle Einrichtungen, Sportstätten und medizinische Einrichtungen. In Eisenhüttenstadt und in Pohlitz, nahe Eisenhüttenstadt, gibt es jeweils ein Schulprojekt für Schulverweigerer bzw. schulmüde Kinder und Jugendliche. Der Leiter der Betreuungsstelle ist ausgebildeter Erzieher und seit 11 Jahren in der Erziehung von verhaltensauffälligen Kinder und Jugendlicher tätig. Durch Weiterbildungen im Bereich Systemischer Umgang mit Angst, Wut und Gewalt, Umgang mit psychiatrischen Krankheitsbildern in der Jugendhilfe sowie Abschluss- und Abschiedsprozesse gestalten konnte er sich für diese verantwortungsvolle Arbeit weiter qualifizieren. Seine Hobbys sind sportliche Aktivitäten wie Fußball, Radsport, Judo (mit Trainerlizenz) und die Malerei mit Oelfarben. Die Lebenspartnerin, absolviert seit zwei Jahren eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und wird die Ausbildung im Juni 2014 beenden. Sie war in den Jahren zuvor als selbständige Kommunikationstrainerin tätig. Zu ihren Hobbys gehören der Hundesport und das Inlineskaten. Im Rahmen der individuellen pädagogischen Einzelbetreuung konnte sie inzwischen die vielfältigsten Erfahrungen sammeln und sich in den pädagogischen Prozess einbringen. Es gehören zwei Hunde, eine Katze und ein Nymphensittich, zum Haushalt. 5. Inhalte zur Hilfe 5.1. Familienintegration der Jugendliche/ das Kind bekommt das Hilfeangebot, integriert zu werden er wird so akzeptiert, wie er ist und von der Familie aufgenommen die Gestaltung des Tagesablaufs erfolgt unter Einhaltung der be stehenden Regeln und Normen als Orientierungshilfe nimmt der Jugendliche/ das Kind die bestehenden Ritualen der Familie an die Einnahme der Mahlzeiten erfolgt regelmäßig, gemeinsam und zu festgelegten Zeiten die Freizeit wird gemeinsam geplant und gestaltet unter der Berücksichtigung der individuellen Wünsche und Fähigkeiten
5.2. Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten Beteiligung am Einkauf der Waren des täglichen Bedarfs erlernen des bewussten Umgangs mit den verfügbaren finanziellen Mitteln beim Einkauf altersgemäße Beteiligung bei der Haushaltsführung Hilfe bei der Zubereitung der Mahlzeiten realitätsbezogener Umgang mit dem eigenen und ihm anvertrauten Geld Pflege des selbst und gemeinsam genutzten Wohnraums Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Einrichtungen Planung und Durchführung von Terminen bei Behörden, öffentlichen Einrichtungen etc. 5.3. Gesundheitsfürsorge und Gesundheitsförderung Vermittlung einer gesunden Lebensweise und der dazugehörigen Ernährung. Absicherung der medizinischen Versorgung und Betreuung einüben von Ritualen der täglichen Körperhygiene bewusster Umgang mit dem eigenen Körper 5.4. Entwicklung des Sozialverhaltens Vermittlung sozialer Werte Unterstützung der bestehenden Ressourcen und Abbau von Defiziten Reflektion des Sozialverhaltens Reflektion des eigenen Verhalten bei Konflikten und Erlernen von Handlungsstrategien in Konfliktsituationen Übernahme von Verantwortung und Pflichten 5.5. Entwicklung der Persönlichkeit Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit Identifikation mit der gegenwärtigen Situation Regelmäßige Hilfsangebote in Form regelmäßiger Gespräche und bei Bedarf Hilfe durch externe Hilfe wie Psychologen oder Therapeuten 5.6. Schulische und berufliche Förderung Förderung der kognitiven Fähigkeiten und Vermittlung von allge mein anwendbaren Wissen Begleitung und Hilfe beim Schulbesuch
Integration in eine geeignete Schulform, entsprechend des bestehenden Ausgangsniveaus, gegebenenfalls Beschulung in einer Schulform für Schulverweigerer Hilfe bei der Berufsorientierung und berufsvorbereitender Maßnahmen 5.7. Gestaltung der Freizeit Neben den gemeinsamen Freizeitaktivitäten nimmt die individuelle Freizeitgestaltung einen hohen Stellenwert ein. Durch den gezielte Einsatz erlebnispädagogischer Maßnahmen werden Anreize und Höhepunkte geschaffen. Dem Jugendlichen werden Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung vermittelt. Im Rahmen dieser Maßnahmen kann der Jugendliche seine Fähigkeiten und seine Grenzen erkennen, eigenverantwortlich handeln aber auch Verantwortung für andere übernehmen. Anderseits kann sich der Jugendliche durch eine regelmäßige sportliche Betätigung physisch auslasten und seine Aggressionen abbauen. Folgende Freizeitgestaltungen werden angeboten: Trekkingtouren Outdoortouren Kampfsportarten wie Judo, Karate und Taekwondo Radtouren Fußball Reitsport Hundesport Ein weiterer Schwerpunkt der Freizeitgestaltung ist die Vermittlung handwerklicher Fähigkeiten und eine positive Einstellung zur Arbeit sein. Weitere Angebote: Besuche kultureller Veranstaltungen Kinobesuche gemeinsame Planung und Durchführung von Ausflügen und Urlaubsreisen 6. Zielsetzung der Hilfe Im Rahmen des Hilfeplanes werden die Ziele der Hilfe gemeinsam mit dem dafür Verantwortlichen des zuständigen Jugendamtes, dem freien Träger und den Betreuern der Betreuungsstelle festgelegt und regelmäßig aktualisiert. Die Ziele werden entsprechend
den Bedürfnissen individuell auf den Jugendlichen/ das Kind zugeschnitten. Grundsätzliches Ziel der Betreuung ist es, dem Jugendlichen/ Kind eine bestmögliche Hilfe für seine weitere persönliche Entwicklung zu bieten. 7. Qualitätssicherung eine regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen durch die Betreuer kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Trägern der Erziehungshilfe kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie des Jugendlichen/ Kindes enge Zusammenarbeit mit der Schule Planung der pädagogischen Maßnahmen und Prozesse in Form von Wochen- und Monatsplänen regelmäßige Reflektion durch den Jugendlichen/ das Kind und Auswertung der und der Situationsberichte zu den HPG s Reflektion mit den Betreuern halbjährliche Durchführung der Hilfeplangespräche Dokumentation der Entwicklung durch das Erstellen von Beobachtungsbogen
Träger der Einrichtung QuoVadis Jugendhilfe Leitung: Peter Golly Tel.: +49 (0)202-31 71 546 Mobil: 0176-240 927 73 Tom Pilgenröder Tel.: +49 (0)202-31 71 546 Mobil: 0171-470 2 470 Sitz: QuoVadis Werkerbend 27 52224 Stolberg E-mail: info@quovadis-jugendhilfe.de Web : www.quovadis-jugendhilfe.de Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt Brandenburg gemäß 45 SGB VIII(KJHG)