Delegation Betriebsärztlicher Leistungen Dr. med. Bernward Siebert Facharzt für Arbeitsmedizin Allergologie, Umweltmedizin VDBW Landesvorsitz Berlin
Definition Delegation Delegation Übertragen, übergeben Kooperation Zusammenarbeiten Substitution Austauschen, ersetzen Delegation Betriebsärztlicher Leistungen 2
Persönliche Leistungserbringung BÄK und KBV 2008 Die persönliche Leistungserbringung ist eines der wesentlichen Merkmale freiberuflicher Tätigkeit. Sie prägt wie kein anderes Merkmal das Berufsbild des Arztes und steht dafür, dass der Arzt seine Leistungen auf der Grundlage einer besonderen Vertrauensbeziehung erbringt. Persönliche Leistungserbringung bedeutet nicht, dass der Arzt jede Leistung höchstpersönlich erbringen muss. Sie erfordert vom Arzt aber immer, dass er bei Inanspruchnahme nichärztlicher oder ärztlicher Mitarbeiter zur Erbringung eigener beruflicher Leistungen leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Der Arzt kann daher, anders als der gewerbliche Unternehmer, den Leistungsumfang seiner Praxis durch Anstellung von Mitarbeitern nicht beliebig vermehren. Quelle: Persönliche Leistungserbringung Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen BÄK und KBV, 29.08.2008 Delegation Betriebsärztlicher Leistungen 3
Ausübung der Heilkunde Ausübung der Heilkunde Arzt(-vorbehalt) zu begrenzt selbständigem Heilkundeausüben befugte Fachberufe (z. B. Hebammen) höchstpersönliche Leistungen (nicht delegierbar) delegierbare Leistungen delegierbar an andere Ärzte Angehörige nichtärztlicher Fachberufe angelernte Kräfte Quelle: Persönliche Leistungserbringung Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen BÄK und KBV, 29.08.2008 Delegation Betriebsärztlicher Leistungen 4
Arztvorbehalt Ausübung der Heilkunde ist im umfassenden Sinne dem Arzt vorbehalten Voraussetzung Approbation Ärztliche Berufserlaubnis Arztvorbehalt bedeutet Erbringung ärztlicher Leistungen auf dem Niveau eines zum Facharzt weitergebildeten Arztes Delegation Betriebsärztlicher Leistungen 5
Leistungen unter Arztvorbehalt Explizite Benennung nur in wenigen Fällen, z.b. künstliche Befruchtung Ansonsten gilt der Arztvorbehalt für Leistungen oder Teilleistungen, die der Arzt wegen ihrer Schwierigkeit, ihrer Gefährlichkeit für den Patienten oder wegen der Unvorhersehbarkeit etwaiger Reaktionen unter Einsatz seiner spezifischen Fachkenntnis und Erfahrung höchstpersönlich erbringen muss. Quelle: Persönliche Leistungserbringung Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen BÄK und KBV, 29.08.2008 Delegation Betriebsärztlicher Leistungen 6
Höchstpersönliche Leistungen Höchstpersönliche Leistungen sind insbesonders Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchung des Patienten einschließlich invasiver diagnostischer Leistungen, Stellen der Diagnose, Aufklärung und Beratung des Patienten, Entscheidung über die Therapie und Durchführung invasiver Therapien einschließlich der Kernleistungen operativer Eingriffe. Quelle: Persönliche Leistungserbringung Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen BÄK und KBV, 29.08.2008 Delegation Betriebsärztlicher Leistungen 7
Betriebsärzte Betriebsärztliche Tätigkeiten nach 3 ASiG Arztvorbehalt? 4 ASiG Anforderungen an den Betriebsarzt Der Arbeitgeber darf als Betriebsärzte nur Personen bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben, und die über die zur Erfü llung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Delegation Betriebsärztlicher Leistungen 8
Delegation an Arzt Delegation an Arzt ja, sofern dieser ebenfalls die erforderlichen berufs- und ggf. vertrags- arztrechtlichen Voraussetzungen erfüllt ja bei gefordertem Facharztstandard, sofern Gebietsbezeichnung vorhanden ja, im Rahmen der Weiterbildung, mit Verantwortung beim Weiterbilder Quelle: Persönliche Leistungserbringung Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen BÄK und KBV, 29.08.2008 Delegation Betriebsärztlicher Leistungen 9
Delegation an nichtärztliche Mitarbeiter(innen) Mitarbeiter mit abgeschlossener Ausbildung in einem Gesundheitsberuf Überprüfung von Zeugnis und Können zu Beginn, anschließend Stichproben Mitarbeiter ohne entsprechende Ausbildung Auswahlpflicht Anleitungspflicht Überwachungspflicht Evtl. Anwesenheitspflicht des Arztes, z.b. Röntgen Quelle: Persönliche Leistungserbringung Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen BÄK und KBV, 29.08.2008 Delegation Betriebsärztlicher Leistungen 10
Delegierbare betriebsärztliche Leistungen Medizinische Leistungen Vorbereitung der Untersuchungen, Sprechstundenorganisation Funktionsdiagnostik: Sehtest, einschließlich Gesichtsfeld Audiometrie Spirometrie Kapilläre und venöse Blutabnahmen Kreislaufdiagnostik Blutdruck, Puls, EKG Dabei obliegt die Anordnung der Leistung und die Befundung und Befundbewertung zwingend dem Arzt. Delegation Betriebsärztlicher Leistungen 11
Weitere delegierbare Leistungen Leistungen im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung z.b. (Grundbetreuung) Teilnahme an Begehungen, bzw. Kontrollbegehungen Beratung am Bildschirmarbeitsplatz Im Rahmen von BGF (betriebsspezifische Betreuung) Vorträge zu Ernährung, körperlicher Aktivität Hautschutzberatung Selbstständige Teilleistungen z.b. an Gesundheitstagen Delegation Betriebsärztlicher Leistungen 12
Arbeitsmedizinische Assistenz Zusatzqualifikation gemäß Fortbildungscurriculum für Medizinische Fachangestellte / Arzthelfer/innen Arbeits- und Betriebsmedizin der Bundesärztekammer Voraussetzung die Berufsausbildung und die erfolgreiche Prüfung zur Medizinischen Fachangestellten eine Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur Arzthelferin eine Berufsausbildung in einem vergleichbaren medizinischen Fachberuf Quelle: Fortbildungscurriculum für Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/innen Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin BÄK, 1. Auflage 2015 Delegation Betriebsärztlicher Leistungen 13
Handlungskompetenzen (1) 3.3 Handlungskompetenzen Die/Der Medizinische Fachangestellte unterstützt die/den Ärztin/Arzt bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung arbeitsmedizinischer Aufgaben. Sie/Er wirkt bei der Motivation der Beschäftigten und deren Angehörigen zur Teilnahme an Präventions- und Vorsorgemaßnahmen durch aktivierende und strukturierte Kommunikation und Interaktion mit. Sie/Er organisiert den internen und externen Informationsfluss einschließlich Terminplanung zur Organisation und Koordination arbeitsmedizinischer Maß- nahmen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention auch im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Sie/Er führt ausgewählte Dokumentationen und Maßnahmen des Qualitätsmanagements eigenständig durch. Delegation Betriebsärztlicher Leistungen 14
Handlungskompetenzen (2) 3.3 Handlungskompetenzen Sie/Er führt ausgewählte delegierbare diagnostische Verfahren eigenständig durch. Sie/Er führt Reinigung und Pflegearbeiten von Medizinprodukten unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen durch und überwacht die Geräte-Wartungskontrollen. Sie/Er setzt im Sinne des lebenslangen Lernens neues Wissen, neue Methoden sowie Arbeitstechniken und -verfahren selbstständig um Delegation Betriebsärztlicher Leistungen 15
Inhalte Fortbildungscurriculum Fachtheoretischer u. fachpraktischer Unterricht von insgesamt 140Stunden 1. Kommunikation und Gesprächsführung 2. Wahrnehmung und Motivation 3. Die Arbeitsmedizin im System der Sozialen Sicherung 4. Gefährdungsbeurteilung, arbeitsmedizinische Vorsorge und weitere Untersuchungen 5. Gesundheitliche Prävention und Management im Betrieb 6. Administration und Koordination 7. Grundlagen Diagnostische Verfahren Augen 8. Grundlagen Diagnostische Verfahren Ohren 9. Grundlagen Diagnostische Verfahren Herz-Kreislauf 10. Grundlagen Diagnostische Verfahren Lunge Delegation Betriebsärztlicher Leistungen 16
Zusammenfassung Delegation Formulierung klarer Bedingungen Eindeutige Voraussetzungen fundierte fachliche Kenntnisse, Erfahrungen im betrieblichen Alltag eine anerkannte Ausbildung / Qualifikation der anderen Professionen das Zusammenführen der Planung, Durchführung und Ergebnisauswertung in der Hand des Betriebsarztes Delegation Betriebsärztlicher Leistungen 17
Beteiligung anderer Professionen Mögliche Beteiligungsformen Delegation oder Kooperation Mögliche Professionen Rettass. / Notfallsanitäter MTA Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologen Arbeitswissenschaftler Ergotherapeuten Sportwissenschaftler, Physiotherapeuten Logopäden Gesundheitspflegende Gesundheitswissenschaftler... Delegation Betriebsärztlicher Leistungen 18
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit 19