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Transkript:

Was wird, wenn... vergleichen-und-sparen.de unterstützt Sie mit diesem Ratgeber auch in Ihren schwersten Stunden.

Inhalt: Ihre Sterbegeldversicherung Was sollten Sie im Todesfall beachten?...4 Überführungen...6 Bestattungsarten...7 Beantragen von Rente...8 Versicherungsleistungen... 10 Erbschaft... 11 Trauerbewältigung... 14 Wir von vergleichen-und-sparen.de können Ihnen und den Hinterbliebenen leider die Trauer um einen geliebten Menschen nicht abnehmen. Dennoch hoffen wir, dass Sie mit Hilfe unseres kleinen Ratgebers die Zeit nach dem Tod etwas einfacher bewältigen können. Tröste dich Tröste dich, die Stunden eilen, und was dich auch bedrücken mag, auch die schlimmste kann nicht weilen, und es kommt ein andrer Tag. In dem ew gen Kommen, Schwinden, wie der Schmerz liegt auch das Glück, und auch heitre Bilder finden ihren Weg zurück. Harre, hoffe! Nicht vergebens zählest du der Stunden Schlag: Wechsel ist das Los des Lebens, und es kommt ein andrer Tag. Theodor Fontane Ihre Sterbegeldversicherung Sie haben sich für eine Absicherung für den Sterbefall entschieden. Der Tod kann junge- wie ältere Menschen gleichermaßen treffen. Für die Angehörigen bedeutet dies Trauer und in vielen Fällen auch Ratlosigkeit. Viele Formalitäten sind zu erledigen. Deshalb ist es notwendig und für die Hinterbliebenen hilfreich, wenn zu Lebzeiten für einen solchen Fall Vorsorge getroffen wird. Diese Broschüre soll Ihnen dabei helfen, Ihre persönlichen Dinge zu ordnen. Daher bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse, diesen Ratgeber gemeinsam mit Ihren Versicherungsunterlagen gut aufzubewahren. Ihr vergleichen-und-sparen.de - Team Tragen Sie bitte sowohl zur Information an die Hinterbliebenen als auch um eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung zu gewährleisten hier die Versicherungsschein-Nummer(n), den Namen der jeweiligen Gesellschaft sowie deren Anschrift ein. Versicherungsschein-Nummer: Name der Gesellschaft: Anschrift: Versicherungsschein-Nummer: Name der Gesellschaft: Anschrift: 2 3

Was sollten Sie im Todesfall beachten? Kreuzen Sie zur besseren Orientierung die erledigten Punkte ab. Phase 1: Unmittelbar nach Eintritt des Todes Besprechen Sie gemeinsam mit ihm den Inhalt der Trauerrede. Veröffentlichen und/oder versenden Sie evtl. eine Todesanzeige bzw. Trauerkarten Beauftragen Sie eine Gärtnerei mit der Blumenschmuck-Dekoration von Trauerhalle und Grab. Falls der Tod zu Hause eingetreten ist, rufen Sie bitte einen Arzt, damit dieser den Totenschein ausstellen kann. Benachrichtigen Sie die nächsten Angehörigen. Sichten Sie Verfügungen und Verträge des/der Verstorbenen (Bestattungsvorbereitung,Willenserklärung etc.) und handeln Sie dementsprechend. Stellen Sie die wichtigsten Unterlagen zusammen: Personalausweis, Geburtsurkunde (bei Ledigen), Heiratsurkunde oder Familienbuch, Stammbuch, ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners, ggf. Scheidungsurteil, Krankenkassenunterlagen, Rentenunterlagen (R.Vers.-Nr.), Lebensversicherungs-Policen, Sterbegeld-Absicherung Reservieren Sie ein Restaurant für die gemeinsame Trauer-Mahlzeit. Wählen Sie die passende Kleidung für die Beerdigung aus. Einzelheiten der Bestattung wie beispielsweise die Auswahl der Kleidung des/ der Verstorbenen und des Sarges, die Überführung in eine Leichenhalle oder das Einholen einer Genehmigung für die Feuerbestattung übernimmt in der Regel das Bestattungsunternehmen für Sie. Phase 3: In den Tagen nach der Beerdigung Verschicken Sie Danksagungen an die Trauernden oder setzen Sie diese in die Zeitung. Phase 2 In den Tagen vor der Beerdigung (innerhalb von drei Tagen nach dem Todesfall) Stoppen Sie den noch laufenden Zahlungsverkehr des/der Verstorbenen. Machen Sie mögliche bestehende finanzielle Ansprüche gegenüber Versicherungen, Krankenkassen, Behörden, etc. geltend. Wählen Sie, sofern vom Verstorbenen nicht bereits festgelegt, einen Bestatter aus. Klären Sie die Wohnsituation (evtl. Mietvertrag, Strom, Telefon etc. kündigen). Besprechen Sie den Bestattungsvertrag: Wer übernimmt welche Aufgaben? Heben Sie bestehende Verträge, Mitgliedschaften und Abonnements auf. Lassen Sie die Sterbeurkunde beim Standesamt ausstellen. Setzen Sie die Lebens- und/oder Unfallversicherung(en) in Kenntnis. Setzen Sie die Krankenkasse des/der Verstorbenen in Kenntnis. Beantragen Sie einen Erbschein. Phase 4: In den Wochen nach der Beerdigung Räumen Sie nach ca. vier bis sechs Wochen Kränze und Blumenschmuck ab und klären Sie die Grabpflege. Wählen Sie die Art der Bestattung und den Friedhof. Beauftragen Sie einen Steinmetz mit einem Grabmal und der Einfassung. Erwerben bzw. verlängern Sie die Grabnutzungsrechte. Vereinbaren Sie einen Beerdigungstermin mit dem Friedhofträger. Legen Sie eine Akte mit allen nach dem Todesfall erworbenen Dokumenten an (Sterbeurkunde, Grabnutzung, Grabpflege, Erbschein, usw.). Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Pfarrer oder Trauerredner. 4 5

Bestattungsarten Erdbestattung in einem Sarg Sie können grundsätzlich zwischen Wahlgrab oder Reihengrab entscheiden. Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt werden. Beim Reihengrab ist dies nicht möglich. Die Erdbestattung selbst bedarf keiner besonderen Willenserklärung. Bei dieser Form der Beisetzung liegt der Preis für beispielsweise einen massiven Edelholz-Sarg zwischen 1500 und 3500 Euro. Feuerbestattung Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Für die Beisetzung selbst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung. Die reinen Bestattungskosten betragen hier je nach Bestattungsunternehmen 1200 bis 2500 Euro. Überführungen Überregional Einige Bestattungsunternehmen sind nicht nur regional tätig, sondern überführen zusätzlich überregional. Auch Überführungen über mehrere hundert Kilometer, stellen dabei kein Hindernis für Bestattungsunternehmen dar. Eine ausgezeichnete Organisation einer solchen Überführung wird in der Regel vom jeweiligen Bestattungsunternehmen gewährleistet. Ausland Bei Überführungen ins Ausland bedarf es zwar an vergleichsweise hohem Aufwand, sie sind aber dennoch möglich. Ein notwendiges Dokument für eine Überführung ins Ausland ist der mehrsprachige Leichenpass, der vom zuständigen Standesamt ausgestellt wird. Darüber hinaus müssen beispielsweise folgende Vorschriften beachtet werden: Seebestattung Hier wird nach der Einäscherung die Urne der See übergeben. Die Angehörigen können auf Wunsch der Seebestattung beiwohnen, die notwendigen Abstimmungen werden von Ihrem Bestattungsinstitut organisiert. Sie erhalten eine Seekarte mit den genauen Angaben zur Seebestattung. Bei seriösen Anbietern kosten Stille (Anonyme) Beisetzungen ca. 1.000 bis 2.500 Euro, mit kompletter Trauerfeier und -fahrt ca. 1.450 bis 4.500 Euro. Sonstige Bestattungsarten Des Weiteren besteht die Möglichkeit, von einem Flugzeug oder Heißluftballon aus die Asche zu verstreuen oder die Asche auf einer Alm-Wiese oder Felsengebieten zu verteilen. Als Alternative bietet sich zudem noch die sogenannte Diamantbestattung an, bei der ein Teil der Asche zu einem synthetischen Diamanten umgewandelt und der Rest bestattet wird. Der Diamant wird im Anschluss den Hinterbliebenen ausgehändigt. Hier sollten Sie - ohne Trauerfeier - Kosten ab 13.000 Euro einkalkulieren. die ordnungsgemäße Einsargung durch einen Bestatter Ausschluss von gesundheitlichen Risiken internationale Bestimmungen technischen Bedingungen für den Land-, Luft- oder Seeweg 6 7

Beantragen von Renten Zuerst wird von Ihnen der Antrag auf eine Überbrückungszahlung für drei Monate gestellt. Diese Zahlung (Vorschusszahlung, die nicht zurückgezahlt werden muss) ist zur Überbrückung der Zeit gedacht, die für die Umrechnung der Rente in eine Witwenrente notwendig ist. Die letzte Rentenanpassungsmitteilung und den Ausweis der/des Witwe(rs), Kontonummer der zuständigen Bank oder Sparkasse, sowie die Sterbeurkunde halten Sie bitte ebenfalls bereit. Danach setzt aufgrund Ihres Antrages bei der Rentenstelle die Witwenrente mit ca. 60% der vorherigen Bezüge ein. So stellen Sie den Antrag zur Hinterbliebenenrente (spätestens nach 28 Tagen) Sie benötigen für die Antragstellung die folgenden Unterlagen: Bei Witwen- und Witwer-Renten ohne Rentenbezug: Familienstammbuch u. Sterbeurkunde Einen gültigen Personalausweis Kontoangaben mit dem Namen des Rentenantragstellers Sämtliche Versicherungsunterlagen der/des Verstorbenen Letzter eigener Rentenanpassungsbescheid des Rentenantragstellers (Versichertenrente aus der Rentenversicherung, Pensionen aus Beamtenversorgung/ Versichertenrente) Bei Berufstätigkeit letzte Gehaltsbescheinigung des Antragstellers (Erwerbsbezüge/Beamtenbezüge) Letzter Rentenbescheid aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Versorgungswerk kammerfähiger freier Berufe, z. B. Ärzte, Apotheker) Flüchtlingsausweise (Verstorbene/Verstorbener und Antragsteller) Geburtsurkunde der Kinder bei Jahrgängen ab 1921, sofern die Babyjahre noch nicht aktenkundig sind Bei Witwen- und Witwer-Renten (bei Rentenbezug des/der Verstorbenen): Familienstammbuch u. Sterbeurkunde Einen gültigen Personalausweis Kontoangaben mit dem Namen des Rentenantragstellers Letzter Rentenbescheid der / des Verstorbenen Letzter eigener Rentenanpassungsbescheid des Rentenantragstellers(Versichertenrente aus der Rentenversicherung, Pensionen aus Beamtenversorgung, sämtliche Versichertenrenten). Bei Berufstätigkeit letzte Gehaltsbescheinigung des Rentenantragstellers (Erwerbsbezüge/Beamtenbezüge) Letzter Rentenbescheid aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Versorgungswerk kammerfähiger freier Berufe, z. B. Ärzte, Apotheker) Flüchtlingsausweise (Verstorbene/Verstorbener und Antragsteller) Geburtsurkunde der Kinder bei Jahrgängen ab 1921, sofern die Babyjahre noch nicht aktenkundig sind. Beleg über die Vorschusszahlung Ein eigenes Einkommen des überlebenden Ehegatten wird auf die Rente angerechnet. Es kann also geschehen, dass die Rente gekürzt oder überhaupt nicht gezahlt wird. Alle Einkünfte aus Renten- und Beamtenversorgung werden auf die Witwenrente angerechnet. Dies gilt nicht für die ersten 3 Monate nach Eintritt des Sterbefalls. Deshalb empfiehlt es sich, auch bei hohen Eigeneinkünften, für diesen Zeitraum einen Antrag auf Vorschusszahlung bei der zuständigen Stadtverwaltung bzw. Postrentendienst zu stellen. Waisen bis zum 18. Lebensjahr: Geburtsurkunde Waisen über dem 18. Lebensjahr bis zum 25. Lebensjahr: Geburtsurkunde Schul-, Studium- oder Berufsausbildungsbescheinigung (Lehrvertrag) Beamten-Beihilfen Stand der/die Verstorbene in einem Beamtenverhältnis, besteht meist ebenfalls ein Anspruch auf Beihilfen. Die Richtlinien wurden bundeseinheitlich schon stark angeglichen, die Personalberatungsstellen bzw. die Besoldungsämter sind hier die richtigen Ansprechpartner. 8 9

Versicherungsleistungen Krankenkassen-Sterbegeld Das in der Vergangenheit gezahlte Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde 2004 von der damaligen Bundesregierung gestrichen, sodass hier leider keine Ansprüche für Sie und die Hinterbliebenen bestehen. Private Versicherungen Hier können Sie Ihre Ansprüche geltend machen. Sie benötigen hierzu folgende Unterlagen: Sterbeurkunde Versicherungspolice eine Vollmacht für das Versicherungsunternehmen, damit dort der Antrag für Sie bearbeitet werden kann, insofern Sie dies wünschen. Es ist empfehlenswert, sich diesbezüglich schnellstmöglich mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen. Falls Sie dort persönlich vorstellig werden, nehmen Sie am besten alle oben bereits aufgeführten Unterlagen direkt mit. Sterbekassen Hier gelten sinngemäß die gleichen Voraussetzungen wie bei den privaten Versicherungsgesellschaften. Berufsgenossenschaften In der Regel meldet hier der Arbeitgeber selbst den Sterbefall. Es kann jedoch nützlich sein, wenn Sie sich zusätzlich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Gezahlt wird, wenn der Tod in ursächlichem Zusammenhang mit der Arbeit selbst, durch berufsbedingte Wege oder aber durch Berufskrankheit eingetreten ist. Eventuell wird von der Berufsgenossenschaft zur Klärung eine Untersuchung angeordnet. Gewerkschaften Einige Gewerkschaften zahlen ebenfalls Sterbegelder. Der schriftlichen Antragstellung müssen der Ausweis sowie die Sterbeurkunde beigefügt werden. Erbschaft Das Erbe (oft auch als Nachlass bezeichnet) ist die Hinterlassenschaft eines/einer Verstorbenen. Die Empfänger des Erbes sind die sogenannten Erben. Wer dies wird, bestimmt die Gesetzgebung. Die verstorbene Person hat jedoch zu Lebzeiten die Möglichkeit, Einfluss auf das Erbe zu nehmen, in dem sie ein Testament verfasst, das die Verteilung festlegt. Erbberechtigte Familienmitglieder erhalten jedoch einen gesetzlich definierten Pflichtteil, der nur in wenigen Fällen verwehrt werden kann. Beispielsweise dann, wenn der Erbe des Pflichtteils dem Verstorbenen Gewalt angetan oder diesen psychisch unter Druck gesetzt hat. Gesetzliche Regelungen zum Erbe Die gesetzlichen Regelungen zum Erbe sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten. In BGB 1922 ist geregelt, wer erbberechtigt ist. Laut Erbrecht können als Erben eingetragen werden: Einzelpersonen mehrere Personen (Erbengemeinschaft) Gesellschaften und Stiftungen 10 11

Das Erbe kann dabei aus Folgendem bestehen: Barvermögen Sachgüter Immobilien eventuelle Schulden des/der Verstorbenen Erbberechtigte Als Erbberechtigte gelten jene Personen, die im Testament oder Erbvertrag des Verstorbenen bedacht worden sind. Wurde kein Testament und kein Erbvertrag verfasst, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Gesetzgeber hat die Erbfolge streng geregelt. Es erben demnach in folgender Reihenfolge: Der Ehepartner des Verstorbenen. Dies ist auch gleichzeitig die Ausnahme. Nach deutschem Erbrecht sindgrundsätzlich nur Verwandte, also Personen, die gemeinsame Eltern, Großeltern, Urgroßeltern oder noch entferntere Verwandte haben, erbberechtigt. Abkömmlinge des Verstorbenen, also Kinder, Enkel oder Urenkel, nicht-eheliche Kinder. Eltern des Verstorbenen, deren Kinder und Kindeskinder (also Geschwister, Neffen und Nichten des Erblassers). Diese können nur erben, wenn kein Abkömmling des Verstorbenen vorhanden ist. Großeltern, deren Kinder und Kindeskinder, Onkel, Cousinen, etc. Grundsätzlich gilt: Sollte ein noch engerer Verwandter leben, so werden automatisch alle Folgenden von einer Erbschaft ausgeschlossen. Der Ehepartner erbt die Hälfte, die andere Hälfte geht an die Abkömmlinge des Verstorbenen. Sind keine Kinder vorhanden, so erbt der Ehepartner drei Viertel des Vermögens. Das restliche Viertel geht an die nächsten Erbberechtigten. Der Ehepartner erhält zudem alle zum Haushalt gehörenden Gegenstände sowie Hochzeitsgeschenke. Von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind z. B.: Schwiegereltern Stiefkinder, Stiefeltern, angeheiratete Tanten und Onkel Sie sind ausgeschlossen, da der/die Vererbende mit diesen Personen keine gemeinsamen Vorfahren besitzt. Adoptivkinder hingegen sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme kann das Erbe ausgeschlagen werden. Danach gilt es automatisch als angenommen. Eine Erbausschlagung kann nur in einem Notariat oder direkt bei dem zuständigen Gericht vorgenommen werden. Erbschein Der Erbschein wird nicht automatisch erstellt, sondern muss bei dem zuständigen Gericht (dem sog. Nachlassgericht) beantragt werden, bei dem der/die Verstorbene zuletzt gemeldet war. Die Erben können dann von diesem Gericht ermittelt werden. Das Ergebnis dieser Feststellung ist der Erbschein, der dem oder den Erben ausgehändigt wird. Dieser Erbschein ist wichtig für bestimmte Formalitäten im Todesfall. Er erlaubt den Erben die Durchführung von Rechtsgeschäften, die das Erbe betreffen. So kann ein Erbe beispielsweise auf die Bankkonten eines/einer Verstorbenen nur dann zugreifen, wenn er den Erbschein vorlegt und sich damit als rechtmäßig festgestellter Erbe ausweist. Der Erbschein kann allerdings nachträglich wieder entzogen werden. Nämlich dann, wenn ein Testament gefunden werden sollte, das die Erbberechtigung aufhebt. Erbschaftssteuer Mit dem Tode eines Menschen geht dessen Vermögen, also das Erbe, auf die Erben über. Dieser Vermögensübergang unterliegt in der Regel der Erbschaftssteuer. Als Erwerb von Todes wegen gilt insbesondere: der Erwerb durch Erbanfall aufgrund gesetzlicher, testamentarischer und vertraglicher Erbfolge, der Erwerb durch Vermächtnis, Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilanspruchs, Erwerb auf Grund eines Vertrages, den der/die Vererbende zu Gunsten seines/ ihres Ehegatten oder sonstiger Personen für die Übertragung von Versicherungsansprüchen oder Sparguthaben geschlossen hat. Besteuert wird der Erwerb des einzelnen Empfängers, nicht das Erbvermögen als Ganzes. 12 13

Trauerbewältigung Erinnerungsstücke sind oft eine große Stütze für Trauernde. Vielen Hinterbliebenen helfen Rituale oder bestimmte Verhaltensweisen, um einen Todesfall besser verarbeiten zu können. So können z. B. bestimmte Andenken an den Verstorbenen die Trauer deutlich mildern. Die meisten Menschen bewahren Gegenstände auf, die sie an einen bestimmten Verstorbenen erinnern. Dies ist für viele Menschen ein Symbol, dass der Verstorbene noch immer ein Teil ihres Lebens ist. Fotos und persönliche Gegenstände Die Möglichkeiten hierfür sind vielfältig. Fotos von den Verstorbenen nehmen häufig eine sehr bedeutende Stelle ein. Sie können positive Erinnerungen an gemeinsame Erlebnisse mit der verstorbenen Person wecken. Auch andere persönliche Gegenstände dienen oft als wichtige Erinnerungsstücke. Es ist daher ratsam, diese Dinge zunächst einige Wochen oder Monate aufzubewahren und erst im Laufe der Zeit zu entscheiden, ob sie verschenkt, gespendet oder generell entsorgt werden sollen. Neben der Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen haben Angehörige auch die Möglichkeit, sich bei vielen Bestattungsinstituten spezielle Souvenirs zum Andenken anfertigen zu lassen. So kann zum Beispiel die Asche der verstorbenen Person zu einem Diamanten gepresst werden (siehe Bestattungsarten). Trauerzentren Nach dem Verlust eines geliebten Menschen hilft es oft, die Trauer gemeinsam mit Leuten zu bewältigen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Die Angehörigen erleben in sogenannten Trauerzentren unter professioneller Begleitung strukturierte Abläufe, die es erleichtern, mit den Trauergefühlen besser umzugehen, um so den Verlust des/der Verstorbenen eher akzeptieren zu können. Dort gibt es die Möglichkeit, durch Gespräche, Rituale und körperliche Aktivitäten die Trauer Schritt für Schritt zu verarbeiten und neuen Lebensmut zu finden. Ziel ist es, die Trauer über den Tod eines geliebten Menschen als eine natürliche Reaktion zu begreifen, die zwar durchaus Zeit braucht, aber dennoch überwunden werden kann. Phasen der Trauer Trauer durchläuft normalerweise verschiedene Phasen. Zu Beginn befindet man sich in einer Art Schockzustand und möchte einfach nicht wahr haben, dass es zu einem Todesfall gekommen ist. Erst nach und nach wird den Trauernden nun deutlich, was geschehen ist und sie erleben eine depressive Phase. Nach einiger Zeit fällt es aber den Hinterbliebenen dann leichter, mit dem Verlust des/der Verstorbenen besser umzugehen und positiv in die Zukunft zu blicken. Die beschriebenen Trauerzentren, die sich mittlerweile in vielen (größeren) Städten befinden, helfen dabei, diese Phasen der Trauer bewusster zu durchlaufen. 14 15

Haben Sie noch Fragen zu Ihrer Sterbegeldversicherung? Ihre persönlichen Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Telefon: (02041) 77447-0 E-Mail: kundenservice@vergleichen-und-sparen.de vs vergleichen-und-sparen GmbH Wilhelm-Tenhagen-Str. 2 46240 Bottrop E-Mail: kundenservice@vergleichen-und-sparen.de Web: www.vergleichen-und-sparen.de Bilder von fotolia.com: contrastwerkstatt, diwifoto4you, FreshPaint, jd-photodesign, karandaev, Kurhan, Petra Beerhalter, racamani, ufot, Subbotina Anna, Yuri Arcurs 16