HRM2 Einführungsinstruktion 2 1

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Transkript:

Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen www.agem.so.ch HRM2 Einführungsinstruktion 2 Investitionsrechnung 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 1

Agenda Anwendung und Begriffe der Investitionsrechnung (IR) Aktivierungsgrenzen; wertvermehrende- und werterhaltende Investitionen Brutto-/ Nettoinvestitionen Verpflichtungskreditkontrolle Abschluss IR 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 2

Grundsätzliches (1) Auch unter HRM2 wird IR geführt Nr.-Kreis unter der Sachgruppe (SG) 5xxx und SG 6xxx Im Gegensatz zur privaten Rechnungslegung (direkt in die Bilanz) aus kreditrechtlichen und finanzpolitischen Gründen - erfolgt «Umweg» über die IR Neu: nur noch für Ausgaben und Einnahmen des Verwaltungsvermögens Aktivierung / Passivierung in die Anlagenbuchhaltung (Anbu) anschliessend in die Bilanz Finanzvermögen wird direkt in die Bilanz aktiviert 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 3

Grundsätzliches (2) Übersicht 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 4

Grundsätzliches (3) Werterhaltende «Investitionen» = ER - Unterhalt, Wartung, Reparaturen Wertvermehrende Investitionen = IR - Mehrjahresnutzen, Verlängerung der Nutzungsdauer - Steigerung des Anlagewertes - Erhöhung der Kapazitäten quantitative und qualitative Steigerung gegenüber dem bisherigen Standard - massgebliche Verbesserungen / Erweiterungen - massgebliche Verringerung der Betriebskosten 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 5

Investitionsrechnung Unterscheidung: Investitionen Werterhaltende Investitionen Werterhaltende Investitionen Wertvermehrende Investitionen nicht aktivierbar Erfolgsrechnung aktivierbar Investitionsrechnung Kleine Unterhaltsarbeiten ohne bauliche Fachkenntnisse Behebung kleinerer Mängel, funktioneller Unterhalt, betrieblicher Unterhalt, periodischer Unterhalt, Wartung Umbau, Erweiterung, Renovationen Qualitative und quantitative Steigerung der Nutzung Umbau, Erweiterung, Neubau, Ersatzneubau, Anschaffungen, Erwerb 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 6

Investitionsrechnung Aktivierungsgrenzen Aktivierungsgrenze HRM2 Gemeindegrösse Franken-Grösse bis 1'000 EW 25'000 > 1'000 bis 5'000 EW 50'000 > 5'000 bis 10'000 EW 75'000 > 10'000 EW 100'000 Aktivierungsgrenze für ZV: Fr. 30 000 (wie bisher) 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 7

Zusammenfassung: ER / IR In der ER verbucht werden: Werterhaltende Ausgaben ohne Mehrnutzen Wertvermehrende Ausgaben unter der jeweiligen Aktivierungsgrenze In der IR verbucht werden: Wertvermehrende Ausgaben über der Aktivierungsgrenze (müssen) Werterhaltende Ausgaben (grössere, über der Aktiv.-grenze) mit qualitativer und quantitativer Steigerung Darlehen und Beteiligungen (unabhängig ihrer Höhe) 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 8

Übertrag der IR in die Anbu (brutto / netto) Je nach Anlagebuchung werden die Ausgaben und Einnahmen separat in die Anbu (im Soll und im Haben = brutto) übertragen oder es wird das Nettoergebnis (pro Saldo) übertragen Die Berechnung der Abschreibungen hat (wie bisher) aufgrund des Nettobetrages zu erfolgen Ebenfalls erfolgt die Bilanzierung abzüglich der Investitionseinnahmen (netto) Grundsätzlich gilt das Nettoprinzip 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 9

Nettoprinzip Verbuchungen Beispiel 1 Investition Fahrzeug mit Beitrag im Folgejahr 1. Jahr 2. Jahr Bezeichnung Soll Haben Betrag in Fr. Kauf Fahrzeug 6153.5060 10020 50'000 Aktivierung Fahrzeug 14060.01 9990.6900 50'000 Abschreibung Fahrzeug nach Nutzungsdauer 8 Jahre 6153.3300 14060.99 6'250 Bezeichnung Soll Haben Betrag in Fr. Investitionsbeitrag Gemeinde 10020 6153.6320 10'000 Aktivierung Investitionsbeitrag 9990.5900 14060.01 10'000 Abschreibung Fahrzeug 6153.3300 14060.99 4'821 Restnutzungsdauer 7 Jahre Berechnung Abschreibungen 2. Jahr: - Wert aktiviertes Fahrzeug 50 000 - Abschreibungen 1. Jahr 6 250./. - eingegangener Investitionsbeitrag 10 000./. - Restwert zur Abschreibung 7 Jahre 33 750 - Abschreibung über Restdauer 4 821 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 10

Folgeinvestitionen Verbuchungen Beispiel 2 Investition Strassenbau (gleicher Verpf.-kredit) mit Inbetriebnahme im 1. Jahr (kein Anlage im Bau): 1. Jahr Bezeichnung Soll Haben Betrag in Fr. Sanierung Strassenabschnitt Teil 1 6150.5010 10020 100'000 Aktivierung Gemeindestrassen 14010.01 9990.6900 100'000 Abschreibung Strassen nach Nutzungsdauer 40 Jahre 6150.3300 14010.99 2 500 2. Jahr Bezeichnung Soll Haben Betrag in Fr. Sanierung Strassenabschnitt Teil 2 6150.5010 10020 50 000 Aktivierung auf gleiche Hauptanlage 14010.01 9990.6900 50'000 Abschreibung Gemeindestrassen Restnutzungsdauer 39 Jahre 6150.3300 14010.99 3 782 Berechnung Abschreibungen 2. Jahr: - Aktivierung im 1. Jahr 100 000 - Abschreibungen 1. Jahr 2 500./. - Aktivierung im 2. Jahr 50 000 - Restwert per Ende 2. Jahr 147 500 - Abschreibung über Restdauer 39 Jahre 3 782 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 11

Nettoinvestitionen - Einnahmen Investitionseinnahmen wie Subventionen, Perimeterbeiträge oder Beiträge Dritter können i.d.r. einem bestimmten Anlagegut zugeordnet werden Anschlussgebühren oft nicht, da sie oft sehr zeitverzögert eingehen Anschlussgebühren sind unabhängig davon als Einnahmen in die Anbu zu übertragen solange abzuschreibendes VV innerhalb der Funktionsstelle vorhanden ist wenn kein VV mehr vorhanden ist dann werden diese Einnahmen von der IR in die ER übertragen Verbuchung: xxxx.5920.00 an xxxx.4691.00 (Darstellungs- und SW-technisch nicht über 9990 Abschluss buchen) 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 12

Periodengerechte Erfassung und Abgrenzungen (1) periodengerecht (zeitlich) abgrenzen gilt auch für die IR sofern: Leistungen wurden im alten Jahr erbracht, Schlussabrechnung ist noch nicht eingetroffen Nutzung der Anlage im alten Jahr vorliegend Anlagen im Bau Keine Abgrenzungen zulässig Wesentlichkeit EG = Aktivierungsgrenzen d.h. wenn über Aktivierungsgrenze = muss abgrenzen d.h. wenn unter Aktivierungsgrenze = kann abgrenzen 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 13

Periodengerechte Erfassung und Abgrenzungen (2) Korrekturen im Betrag werden automatisch über die Rückbuchungen gewährleistet Differenzbetrag wird auf die gleiche Hauptanlage aktiviert oder passiviert -> siehe auch Folie «Folgeinvestition», Beispiel 2 Aktive Rechnungsabgrenzung (RA): Konto 10460.01 Passive RA: Konto 20460.01 Rückstellungen sind nicht erlaubt in der IR 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 14

Verpflichtungskreditkontrolle (1) (VKK) Die VKK ist wie bisher Pflicht und im Anhang auszuweisen Budget: Kredite, welche noch nicht abgeschlossen sind Jahresrechnung: Kredite, die nicht abgeschlossen sind oder die im abgelaufenen Jahr abgeschlossen wurden 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 15

Verpflichtungskreditkontrolle (2) Beispiel für Budget Verpflichtungskreditkontrolle Verpflichtungskredite der Investitionsrechnung Budget Konto Bezeichnung Beschluss- Beschluss- Bruttokredit kumulierte Ausgaben Ausgaben Ausgaben Brutto-Restkredit datum organ Ausgaben brutto 2015 2016 bis 2016 ab 2017 bis 31.12.2014 2170.5040.00 Sanierung Schulhaus 28.11.2013 GV 2'800'000 2'586'517 74'778 65'000 2'726'295 73'705 2192.5060.00 Erneuerung EDV-Anlage 20.06.2015 GV 100'000-65'000 15'000 80'000 20'000 8731.5040.00 Holzschnitzel-Heizzentrale 29.11.2015 GR 40'000 21'102 20'000 41'102-1'102 - - - - - - 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 16

Verpflichtungskreditkontrolle (3) Beispiel für Jahresrechnung 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 17

Verpflichtungskreditkontrolle (4) Liegenschaften Finanzvermögen Regelung Investitionen in Liegenschaften des Finanzvermögens werden neu nicht mehr über die IR abgewickelt keine Ausgaben für öffentliche Zwecke direkte Verbuchung in die Bilanz (bei mehrjährigen Projekten über Konto 10870.xx «Anlagen im Bau des FV») anschliessend auf das entsprechende Bilanzkonto Beschlussfassung ab bestimmten Betrag nach Regelung in Gemeindeordnung durch Gemeindevers. Kostenkontrolle: Führung in der VKK in separater Rubrik unter dem Bilanzkonto (statt unter dem IR-Konto) Denkbar: Kostenkontrolle über die Anlagebuchhaltung 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 18

Abschluss der IR Jeweils Ende Jahr - Aktivierung über die Anbu für das ganze abgelaufene Jahr d.h. keine Zwischenaktivierung vornehmen somit auch keine Abschreibungen unterjährig IR wird Ende Jahr vollständig aktiviert/passiviert und somit ausgeglichen Übertragung (Aktivierung) der IR-Projekte in die Anbu - kann mit Informatik-Lösung oder «von Hand» gemacht werden 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 19

IR - bei den Zweckverbänden (1) über Betriebskostenbeiträge Zweckverband führt eigene IR und Verwaltungsvermögen führt eigene Anbu macht die Abschreibungen bildet Werterhalt bei Wasser/Abwasser (gemäss Bestimmungen AFU) rechnet Folgekosten ab an die EG s über die Betriebskostenbeiträge sorgt für die Finanzierung (Fremdkapital) Verbandsgemeinden verbuchen die Betriebskostenbeiträge 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 20

IR - bei den Zweckverbänden (2) über Investitionsbeiträge Zweckverband führt eigene IR jedoch kein VV IR des ZV wird ausgeglichen über Investitionsbeiträge der Verbandsgemeinden führt keine Anbu und keine Abschreibungen Verbandsgemeinden aktivieren die geleisteten IR-Beiträge in ihre Anbu nehmen die Abschreibungen nach Anlagekategorie und ND vor bilden i.d.r. den Werterhalt im Wasser/Abwasser (gemäss Bestimmungen AFU und Statuten) sorgen für die Finanzierung 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 21

Zusammenfassung Wichtig ist, dass: eine IR geführt wird der Kontenplan / die Darstellung eingehalten wird die Unterscheidung ER / IR unter Einbezug der Aktivierungsgrenze richtig vorgenommen wird die vollständige Aktivierung/Passivierung in die Anbu vorgenommen wird (Ausgleich der IR) evt. Abgrenzungen richtig vorgenommen werden eine Verpflichtungskreditkontrolle geführt wird 01.12.2015 HRM2 Einführungsinstruktion 2 22