BVB-Verlag für Neuauflage Faltplan VG unterwegs

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Transkript:

Mitteilungsblatt Ortsgemeinden: Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim, Windesheim Mitteilungen & Informationen Jahrgang 48 Nummer 05 Freitag, 05.02.2016 BVB-Verlag für Neuauflage Faltplan VG unterwegs Informativ, übersichtlich und dank seines handlichen Formats stets griffbereit ist der Faltplan, den die Verbandsgemeinde Langenlonsheim normalerweise bereithält. Doch leider ist die letzte Auflage restlos vergriffen! Wir haben dem BVB-Verlag aus Nordhorn den Auftrag für die 3. Auflage erteilt. Der Faltplan hilft nicht nur Besuchern, sondern auch den Einwohnern, sich problemlos in den zugehörigen Kommunen und der Umgebung zurechtzufinden. Die Publikation enthält die kartographische Darstellung des Gebiets der Verbandsgemeinde mit Straßenplänen von allen Ortsgemeinden und, und das ist neu, alle durchgängig und nachhaltig ausgeschilderten Wanderwege. Der heimischen Wirtschaft bietet das Produkt die Möglichkeit, in einem attraktiven Umfeld zu werben. Herausgegeben wird der Plan von der BVB-Verlagsgesellschaft aus Nordhorn im Auftrag und unter Mitwirkung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim. Der Fachverlag ist spezialisiert auf die Erstellung hochwertiger kommunaler Publikationen. Gemeinden, Städte und Kreise schätzen die zielsicher formulierten und ansprechend gestalteten Broschüren und Pläne des BVB-Teams als wirksame Mittel ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Alle Unternehmen der Region erhalten die Gelegenheit, sich und ihre Leistungen auf dem neuen Faltplan gezielt zu präsentieren. Bernd Pascher, ein Mitarbeiter des BVB-Verlages ist derzeit in den Betrieben unterwegs um das Produkt zu bewerben. Er handelt in unserem Auftrag und kann sich mit einem amtlichen Empfehlungsschreiben von uns ausweisen. Sie erreichen ihn mobil unter Tel. 0179-2449663. Anfragen auch gerne über Frau Mang von der Touristinfo der Verbandsgemeinde Langenlonsheim unter Tel. 06704-929 22 oder via E-Mail: k.mang@vglangenlonsheim.rlp.de Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim Naheweinstraße 80 55450 Langenlonsheim Telefon: 06704/929-0 Fax: 06704/929-45 E-Mail: rathaus@vglangenlonsheim.rlp.de Internet: www.langenlonsheim.de Öffnungszeiten: Montags bis freitags von 8.00-12.00 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung donnerstags von 14.00-18.30 Uhr FACHBEREICH SOZIALES MITTWOCHS GESCHLOSSEN

Seite 2 Amtlicher Teil Freitag, den 05. Februar 2016 Notrufe/Bereitschaftsdienste/Bürgerbus Polizei/Notruf...110 Schutzpolizei- und Kriminalpolizeiinspektion in Bad Kreuznach...0671/8811-0 Kontaktbereichsbeamter tagsüber...0671/8811245 Feuerwehr/Rettungsdienst...112 Verbandsgemeinde-Wehrleiter Closheim...06704/961549 Stellv. Verbandsgemeinde-Wehrleiter Herr Ahles...0671/26977 Herr Hübinger...06707/914834 Ortswehrführer Wagner, Bretzenheim...0671/4820335 Ortswehrführer Wolf, Dorsheim...06721/1548610 Ortswehrführer Ingenbrand, Guldental...0151/61486445 Ortswehrführer Closheim, Langenlonsheim...06704/961549 Ortswehrführer Lötzbeyer, Laubenheim...06704/9633907 Ortswehrführer Schneider, Rümmelsheim...06721/47296 Ortswehrführer Hübinger, Windesheim...06707/914834 Krankenhäuser St. Marienwörth, Bad Kreuznach...0671/372-0 kreuznacher diakonie Bad Kreuznach...0671/605-0 Heilig-Geist-Hospital, Bingen...06721/9070 Zahnärzte Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 0180/5040308 zu den üblichen Telefontarifen. Ansage des Notdienstes zu folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Samstag früh 8.00 Uhr bis Montag früh 8.00 Uhr Mittwochnachmittag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr. Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter www.bzk-koblenz.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. Notdienstzentralen Bretzenheim, Guldental, Langenlonsheim, Windesheim Notdienstpraxis Bad Kreuznach Diakonie Krankenhaus... Telefon: 0671/19292 Dienstzeiten der Notdienstpraxis: Freitag, 18.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr, Mittwoch, 13.00 Uhr bis Donnerstag, 07.00 Uhr, an Feiertagen vom Vortag 18.00 Uhr bis zum darauffolgenden Tag 07.00 Uhr; an Himmelfahrt und Fronleichnam vom Vortag 13.00 Uhr bis zum darauffolgenden Tag 07.00 Uhr; an Heiligabend und Silvester ab 08.00 Uhr. Dorsheim, Laubenheim, Rümmelsheim Notdienstzentrale Bingen, Ärztehaus Bingen Kapuziner Str. 19... Telefon: 06721/19292 Der Notdienst am Wochenende beginnt freitags um 19.30 Uhr und endet montags um 6.30 Uhr. Kinderärzte-Notdienst Kreuznacher Diakonie-Krankenhaus (4. OG) Ringstraße 64, 55543 Bad Kreuznach...Tel.: 0671/605-2401 Sprechstunden: Mittwoch... 16.00 bis 18.00 Uhr Wochenende und Feiertage... 09.00 bis 12.00 Uhr und... 16.00 bis 18.00 Uhr Notruf Pflegebett Integrierte Leitstelle Bad Kreuznach...0671/19222 Rettungsleitstellen Dorsheim, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim Rettungsdienst und Krankentransport...112 Bretzenheim, Guldental, Windesheim Rettungsdienst und Krankentransport...112 Tierärzte Tierklinik Bretzenheim a.d. Nahe Inh. Dr. Frank Höhner, In den Zehn Morgen 4, 55559 Bretzenheim, Tel.: 0671/33264 - Fax: 0671/41774 http://www.tierklinik-bretzenheim.de Notfallbereitschaft: 24 Stunden, je Tag Dr. Wachter Wochenend-Notfallbereitschaft Naheweinstr. 172, Langenlonsheim...06704/9638680 Gesundheitsamt Bad Kreuznach Erreichbarkeit des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Bad Kreuznach: Tel.: 0671/803-1709, Fax: 0671/803-1750 Impfsprechstunde und AIDS-Beratung im Gesundheitsamt Bad Kreuznach Telefonische Auskunft...0671/ 803-1709/1711 Impfberatung für Reisende Telefonische Auskunft:...0671/ 803-1709/1711 AIDS Beratung Beratung und HIV- Antikörpertest (anonym und kostenlos) Telefonische Auskunft...0671/ 803-1709/1711 Apotheken Notdienstplan vom 05.02.2016 bis 11.02.2016 05.02. Apotheke am St. Marienwörth, Mühlenstr. 39 55543 Bad Kreuznach...Tel.: 0671/29844560 Nahe-Apotheke, Saarstr. 2 55424 Münster-Sarmsheim...Tel.: 06721/45341 Markt-Apotheke, Marktplatz 6 55442 Stromberg...Tel.: 06724/6160 06.02. Gräfenbach-Apotheke, Arthur-Rauner-Straße 4 55595 Hargesheim...Tel.: 0671/34994 Apotheke am Rotenfels, Seeboldstr. 9 55585 Norheim...Tel.: 0671/2115 Adler-Apotheke, Speisemarkt 7 55411 Bingen...Tel.: 06721/14037 07.02. Einhorn-Apotheke, Mannheimer Str. 128 55543 Bad Kreuznach...Tel.: 0671/28743 St. Barbara-Apotheke, Hochstr. 2 55425 Waldalgesheim...Tel.: 06721/34982 08.02. Faust-Apotheke, Mannheimer Str. 144 55543 Bad Kreuznach...Tel.: 0671/27280 Basilika-Apotheke, Basilikastr. 26 55411 Bingen...Tel.: 06721/13023 09.02. Sonnen-Apotheke, Naheweinstr. 175 55450 Langenlonsheim...Tel.: 06704/662 gesundleben Apotheke Dr. Marc Muchow Alzeyer Str. 81 55543 Bad Kreuznach...Tel.: 0671-79499919 Blumenpark-Apotheke, Mainzer Str. 39 55411 Bingen...Tel.: 06721/16677 10.02. Kur-Apotheke am Schloßplatz, Dr.-Karl-Aschoff-Str. 2 55543 Bad Kreuznach...Tel.: 0671/32246 Rosen-Apotheke, Staatsstr. 6 55442 Stromberg...Tel.: 06724/592 Engel-Apotheke, Kapuzinerstr. 26 55411 Bingen...Tel.: 06721/14555 11.02. Löwen-Apotheke, Mannheimer Str. 35 55545 Bad Kreuznach...Tel.: 0671/28879 Hildegardis-Apotheke, Koblenzer Str. 8 55411 Bingen...Tel.: 06721/32863 Außerdem können die dienstbereiten Apotheken sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz über die landesweit gültige Rufnummer 01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes (also zum Beispiel für Langenlonsheim 01805 258825-55450) abgerufen werden. Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: 0180-5-258825-PLZ (0,14 EUR/Min.), Mobilfunknetz: 0180-5-258825-PLZ (max. 0,42 EUR/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr Ver- und Entsorgungsunternehmen Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG Bad Kreuznach... 0671/89665 Westnetz, der Verteilnetzbetreiber der RWE Deutschland AG Strom:... 0800/4112244 Gas:... 0800/0793427 Zweckverband Wasserversorgung Trollmühle, Windesheim Entstörungsdienst... 06707/910-91 Verwaltung... 06707/9100 Kläranlagen Langenlonsheim (auch nach Dienstschluss)... 06704/ 2310 Guldental... 06707/ 960123 Klärmeister Haßlinger... 06707/ 1084 Ver- und Entsorger Fiebig... 06707/ 666900 Abfall Abfallberatung - Kreisverwaltung Bad Kreuznach Privathaushalte... 0671/803-1954 Gewerbebetriebe... 0671/803-1950 Abfallgebühren Privathaushalte und Gewerbebetriebe... 0671/803-1943 Wertstoffhöfe - Öffnungszeiten Waldlaubersheim Gewerbegebiet, Im Feldborn 11... Telefon 06707/914573 Mittwoch...08.30 bis 12.00 Uhr...13.00 bis 16.00 Uhr Freitag...12.00 bis 16.00 Uhr Samstag...08.30 bis 13.30 Uhr Bad Kreuznach An der Sandmühle, gegenüber Michelin (Gelände Kompostwerk) Telefon Wertstoffhof... 0671/803-1980 Telefax... 0671/803-1985 Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag...8.30-16.00 Uhr Donnerstag...8.30-18.00 Uhr Samstag...8.30-13.30 Uhr Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Bad Kreuznach Wir beraten Sie gerne... 0671/803-1954 Ev. / Kath. Telefonseelsorge Bad Kreuznach Telefonseelsorge...0800/1110111 und 0800/1110222 Frauenhaus Bad Kreuznach für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind Beratung und Unterstützung... 0671/44877 E-Mail: kreuznacher-frauenhaus@t-online.de Weißer Ring Hilfe für Kriminalitätsopfer... 06724/95959 oder Opfer-Notruf/Info-Tel.:... 116006 Wohnungslosenhilfe kreuznacher diakonie Notunterkunft für Männer... 0671/83949-0 Notunterkunft für Frauen... 0171/3028670 Entgiftungszentrale Universitätsklinik in Mainz... 06131/232466 Malteser - Hilfsdienst Bad Kreuznach, Bosenheimer Str. 85... 0671/888330 Rettungsdienst und Krankentransporte... 0671/19222 Schutzverband für Impfgeschädigte e.v. Telefon:... 0671/44515 Internet: www.impfschutzverband.de Rufnummern bei Wildunfällen Bad Kreuznach II... 0671 / 32589 Bretzenheim... 0671 / 302 41 oder 0671 / 32589 Gutenberg... 0671 / 67018 oder 0671 / 26248 Hargesheim... 06721 / 43587 Heddesheim... 0171 82 83 280 Langenlonsheim I... 06704 / 2412 Langenlonsheim II... 06704 / 93100 oder 0151 / 17897568 Laubenheim... 06704 / 2111 Rümmelsheim / Dorsheim 06721 / 34877 oder 06721 / 45099 Stockert... 06706 / 8650 Waldhilbersheim... 06707 / 7246 Waldlaubersheim... 06707 / 1338 oder 06704 / 1262 Windesheim I... 06721 / 491162 Windesheim II... 06707 / 1201 Achtung Hinweis Veröffentlichungen weitere Notrufe - Soziale Dienste erfolgen einmal monatlich (1. Ausgabe im Monat)

Freitag, den 05. Februar 2016 Amtlicher Teil Seite 3 Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Gemeinsam finden wir Antworten: kostenlos - vertraulich - rund um die Uhr-mehrsprachig Tel.: 08000 116 016 www.hilfetelefon.de Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Beratungsstelle Mainz Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz Tel.... 06131 / 28 48 20 Fax... 06131 / 28 48 25 E-Mail... vb-mz@vz-rlp.de www.vz-rlp.de Öffnungszeiten Montag und Mittwoch...10-15 Uhr Donnerstag...10-13 und 14-18 Uhr Persönliche Rechtsberatung Persönliche Ernährungsberatung nach Terminvereinbarung über das Servicetelefon... 06131 / 28 48 20 Montag bis Donnerstag... von 9 bis 17 Uhr Freitag... von 9 bis 13 Uhr Energie- und Bauberatung Telefonische Beratung und Terminvereinbarung unter...0800 / 60 75 600 (kostenlos) Montag...von 9 bis 13 und 14 bis 17 Uhr Dienstag...von 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Donnerstag...von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr Persönliche Versicherungsberatung Persönliche Beratung zu Baufinanzierung / Geldanlage / Private Altersvorsorge nach Terminvereinbarung über die Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale Telefon... 06131 / 28 48 20 Montag bis Donnerstag... von 9 bis 17 Uhr Freitag... von 9 bis 13 Uhr Ein Service für unsere Seniorinnen und Senioren in der Verbandsgemeinde! Wir ermöglichen und erleichtern Ihnen den Weg zum Hausarzt, Zahnarzt, Einkauf, zur Bank, Apotheke etc. Der Bürgerbus kann pro Fahrt 5 Personen befördern und ergänzt den normalen Linienverkehr. Sein Einsatz erfolgt ausschließlich in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim, den Ortsgemeinden Bretzenheim, Dorsheim, Guldental, Langenlonsheim, Laubenheim, Rümmelsheim und Windesheim. Für die Mitbürgerinnen und Mitbürger aus den Ortsgemeinden Dorsheim und Rümmelsheim werden bei Bedarf zusätzlich Fahrten zu Ärzten und Zahnärzten nach Münster-Sarmsheim und Waldalgesheim angeboten. Bürgerbus VG Langenlonsheim Bürger fahren für Bürger! Kostenloser Fahrservice Dienstag und Freitag (Ganztägig) sowie Mittwochvormittag Anmeldungen für die Fahrten montags und donnerstags, von 14.30 bis 16.30 Uhr, unter Telefon: 06704/929-39 Soziale Dienste Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Bad Kreuznach, Mannheimer Straße 243 55543 Bad Kreuznach... 06 71/888119 E-Mail:... info@asb-kh.de Internet:... www.asb-kh.de Arbeiter-Samariter-Jugend Arbeiter-Samariter-Jugend... 0671/88811-25 Ausbildung in Erster Hilfe... 0671/88811-15 Behindertenfahrdienst... 0671/19212 Hausnotruf... 0671/88811-25 Rettungsdienst/Krankentransporte Notruf... 112 Sanitätsdienste bei Veranstaltungen... 0671/88811-15 ASB - Sozialstation Mannheimer Straße 243, 55543 Bad Kreuznach... 0671/88811-17 Kranken- und Altenpflege, Hilfen im Alltag, Behindertenfahrdienst, Haus- und Familienpflege, Hausnotrufdienst. Beratungs- und Koordinierungsstelle (BeKo) Kostenlose Beratung und Hilfen bei Fragen über Alten- und Kranken- und Behindertenpflege. Ansprechpartnerin: Tatjana Michel... 0671/88811-18 DRK-Kreisverband Bad Kreuznach e.v. www.drk-kreuznach.de Rüdesheimer Straße 36... 0671/84444-0 Caritasverband für die Region Rhein-Hunsrück-Nahe e.v. Geschäftsstelle Bad Kreuznach, Bahnstraße 26 Beratung und Hilfen durch folgende Fachdienste: Allgemeiner Sozialdienst, Christliche Hospizbewegung, Gemeindecaritas, Schwangerenberatung, Suchtberatung/Suchtprävention Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag...8.30-12.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr Freitag...8.30-13.00 Uhr Offene Sprechstunde der Suchtberatung: montags...15.00-18.30 Uhr Telefon... 0671/83828-0 E-Mail... info@caritas-kh.de ADHS-Kinder Informationen unter... 0671/83828-40 Elternkreis für drogenabhängige und -gefährdete Jugendliche Caritasverband Bad Kreuznach, Bahnstraße 26 Treffen: jeden 2. und 4. Montag im Monat, von 19.30 bis 21.00 Uhr Nähere Informationen...0671/26801 oder 06707/1728 Caritas-Sozialstation Bahnstraße 26, 55543 Bad Kreuznach, Rund um die Uhr erreichbar für Sie unter... 0671/8382828 Fax: 0 67 1 / 8 38 28 41, Internet: www.caritas-kh.de Häusliche Kranken- & Altenpflege Behandlungspflege, Wundheilungspflege, Kranken- & Altenpflege, Familienpflege, Hauswirtschaft, Betreuung, u.v.m. Ansprechpartnerin Marianne Karda / Pflegedienstleitung Pflegestützpunkt Kostenfreie Beratung zu Möglichkeiten der Versorgung bei Pflege, Krankheit und Behinderung, bei Fragen zu Leistungen der Pflegeversicherung und Unterstützung bei der Antragstellung. Ansprechpartnerin Jana Morenz... 0671/92897994 Gesprächskreis für Angehörige von Demenzkranken Atempause Leitung und Information: Annerut Marx, Pflegestützpunkt Langenlonsheim Telefon... 06704/9639960 Informationsbüro Demenz Mühlenstraße 79, Haus St. Rafael, 55543 Bad Kreuznach Telefon... 06 71/372-1304 E-Mail... liane.jung@infobuero-demenz.de Internet...www.infobuero-demenz.de

Seite 4 Amtlicher Teil Freitag, den 05. Februar 2016 Ev. Sozialstation Bad Kreuznach Heinrich-Held-Straße 12 c, 55543 Bad Kreuznach Rund um die Uhr erreichbar unter... 0671/88686-0 Häusliche Krankenpflege und Mobiler Sozialer Dienst Ansprechpartnerin / Pflegedienstleitung: Anke Geiß... 0671/88686-32 Pflegetherapeutin Wunde: Erika Fischer-Janotta... 0671/88686-0 Pflegestützpunkt Langenlonsheim/Bad Kreuznach Kostenlose Beratung und Hilfe bei Fragen zur Alten-, Kranken- und Behindertenpflege sowie Fragen zur Pflegeversicherung und Hilfe bei Beantragung und Kostenklärung von Pflegeleistungen Ansprechpartnerin: Annerut Marx... 06704/9639960 Selbsthilfegruppe Deutsche Parkinson Vereinigung e.v. Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer... 06721-46650 Mobile Sozialhilfsdienste und Sanitätseinsätze Betreuungseinsätze bei Veranstaltungen... 0671/888330 Ausbildung in Erster Hilfe, Sofortmaßnahmen am Unfallort für Führerscheinbewerber. Arbeitsgruppe Kinder, Jugend und Gewalt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim Bei allen Fragen der Kinder, Jugendlichen und Eltern zum Thema Kinder, Jugend und Gewalt ist Andreas Pilarski, Beethovenstraße 29, 55450 Langenlonsheim, als Kontaktperson der Arbeitsgruppe unter der Telefonnummer: 01 63 / 9 88 05 37 oder 0 67 04 / 31 51 oder per E-Mail: andreas.pilarski1@web.de täglich zu erreichen. Betreuungsverein im Diakonischen Werk des Kirchenkreises an Nahe und Glan Talweg 1, 55590 Meisenheim Gesetzliche Betreuung, Vermittlung ehrenamtlicher Betreuungen, Beratung, Schulung ehrenamtlicher Betreuer/innen, Informationen über Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen. Sprechstunde Bad Kreuznach: Montag 10.00 bis 12.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes, Kurhausstr. 8, Telefon: 06 71 / 84 25 10. Sprechstunde Büro Meisenheim: Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr im Büro des Betreuungsvereins, Talweg 1, Telefon: 0 67 53 / 44 12. Betreuungsverein der Lebenshilfe e.v. Planiger Str. 81, 55543 Bad Kreuznach...Telefon 0671/76350 Vermittlung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer, Übernahme von Betreuungen, Informationen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügung. Sprechzeiten: dienstags, 10.00 bis 12.30 Uhr, donnerstags, 13.30 bis 16.00 Uhr oder nach vorheriger tel. Vereinbarung. Familienentlastender Dienst der Lebenshilfe für geistig Behinderte e.v. Bad Kreuznach Telefon... 06 71 / 4 20 59 SKM - Kath. Verein für soziale Dienste im Kreis Bad Kreuznach e.v. anerkannter Betreuungsverein Ringstraße 15, Bad Kreuznach... 0671/64207 Fax:... 0671/75114 Paritätisches Seniorenzentrum Langenlonsheim Gemeinnützige Gesellschaft für ambulante und stationäre Altenhilfe GFA mbh Mitglied im DPWV LV RP / Saarland Am alten Mühlengraben 1, 55450 Langenlonsheim Telefon:...06704-96210-0 Fax:...06704-96210-299 Email:... info.ll@gfambh.com Internet:... www.gfambh.com Psychosozialer Dienst Rheinhessen (PSD) Berufsbegleitender Fachdienst für Schwerbehinderte und psychisch kranke Menschen, die Probleme im Arbeitsleben haben. 55545 Bad Kreuznach...Telefon und Fax: 0671/45825 Zusätzliche Terminvereinbarung für Hörgeschädigte in Frankenthal, Telefon: 06233/27890, Fax: 06233/27825 Treffen Angehöriger von seelisch Kranken und Gemütskranken jeden 2. Donnerstag im Monat, 19.00 Uhr, im Gesundheitsamt KH, Ringstraße 4, Tel. 0671/61021 Blinden- und Sehbehindertenverein Nahe-Hunsrück e.v. Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte Vorsitzender Engelbert Jost, Lembergblick 5, 67826 Hallgarten 06362/769 AWO-Kreisverband Bad Kreuznach e.v. Kreisgeschäftsstelle und Kurberatungsstelle Schumannstraße 31, 55543 Bad Kreuznach... 0671-9203817 Vermittlung von Mutter-/Vater-/Kind-Kuren, Mütterkuren, Kinderferienmaßnahmen und Familienerholung Betreuungsverein... 06752-6552 Beratung, Vermittlung und Schulung ehrenamtlicher Betreuer, Übernahme von Betreuungen. Sprechzeiten: Montag 14:00-16:00 Uhr und Freitag 10:00-12:00 Uhr Ortsverein Bad Kreuznach... 0671-9203817 Schumannstraße 31, 55543 Bad Kreuznach Technisches Hilfswerk Ortsverband Bad Kreuznach, Otto-Meffert-Str. 6, 55543 Bad Kreuznach... 0671/6177-0 Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.v. Kreisverband Bad Kreuznach In allen sozialen Angelegenheiten bietet Ihnen der Sozialverband VdK - Beratung und Rechtsschutz: 1. Arbeitslosengeld II und Hartz IV 2. Kranken- und Pflegeversicherung 3. Unfallversicherung und Behindertenrecht 4. Rentenrecht 5. Wehrdienst- und Opferentschädigung 6. Patientenberatung und Patientenschutz Besuchen Sie uns unverbindlich in unserer Kreisgeschäftsstelle, Europaplatz 13 (Eingang Mathildenstr.), 55545 Bad Kreuznach Telefon: 0671/4831770, Telefax: 0671/4831771 e-mail: kv-bad-kreuznach@vdk-kh.de Homepage www.vdk.de/kv-bad-kreuznach Sprechstunden: Montag und Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Fachdienst für Hörgeschädigte Der Integrationsfachdienst bietet hörgeschädigten Menschen Beratung, Hilfe und Unterstützung bei Problemen im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung. Information und Terminvereinbarung Telefon 06233/88920, Fax: 06233/889220 Ambulanter Hospizdienst Der Christlich Ambulante Hospizdienst an der Nahe e.v. berät und begleitet kostenlos schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen zu Hause, in der Zeit der Krankheit, des Sterbens und der Trauer. Kontakt: Lilo Mayer, Bahnstr. 24, 55543 Bad Kreuznach, Telefon: 0671/8382834 Gemeinnützige Initiative zur Insolvenzbewältigung www.auf-richtung.de Besuchen Sie unseren Blog im Internet, gerne auch das nächste Gruppentreffen, jeweils am ersten und dritten Mittwoch im Monat von 18 bis 19.30 Uhr im Gemeindezentrum der Lukas Kirchengemeinde, Hintere Grabenstraße 6, 55545 Bad Kreuznach-Winzenheim Zentrum für Pflegefamilien Ingelheim (ZePI) e.v. Beratung von Sozialpädagogischen Pflegefamilien und Bereitschaftspflegefamilien, sowie Vermittlung von Pflegekindern. Info-Sprechstunde für Interessierte nach Vereinbarung. Telefon:... 06132/7867-200 Email:... kontakt@zep-ingelheim.de Internet:... www.zep-ingelheim.de Bahnhofstr. 119, 55218 Ingelheim (Stadtteilhaus Ober-Ingelheim, MütZe) Beratungsnachmittag in Langenlonsheim Beratung zur rechtlicher Betreuung und Vorsorgeverfügungen an jedem ersten Donnerstag im Monat findet in der Gemeindeverwaltung (Haus Lorenz), Naheweinstraße 79 in Langenlonsheim eine offene Sprechstunde des Betreuungsvereins der Lebenshilfe von 14.00 bis 16.00 Uhr statt. Die Beratung umfasst die Themenbereiche der rechtlichen Betreuung und der vorsorgenden Verfügungen (Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung). Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechstunde sind möglich beim Betreuungsverein der Lebenshilfe e.v., Planiger Str. 69, 55543 Bad Kreuznach, Tel: 0671-76350. Die Beratung ist kostenfrei. Sprechstunde des Beirates für Migration und Integration im Landkreis Jeweils am ersten Mittwoch des Monats von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am dritten Donnerstag des Monats von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Besprechungsraum 5 im Erdgeschoss der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstraße 47. Tel: 0671-803-1122

Freitag, den 05. Februar 2016 Amtlicher Teil Seite 5 Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Langenlonsheim Sprechstunde des Bürgermeisters Bürgermeister Michael Cyfka ist nach vorheriger Terminabsprache gerne für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde zu sprechen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 06704/929-40 oder m.cyfka@vglangenlonsheim.rlp.de Telefonsprechstunde des Bürgermeisters Zusätzlich können die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Langenlonsheim die Telefonsprechstunde, montags von 9.00 Uhr - 10.00 Uhr, Telefon: 06704 / 929-40, für ihre Anliegen nutzen. Hierdurch soll besonders den Seniorinnen und Senioren unserer Verbandsgemeinde die Möglichkeit gegeben werden, ihre Sorgen, Wünsche sowie Anregungen direkt mit dem Bürgermeister zu besprechen. Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am Sonntag, 13. März 2016 1. Die Wählerverzeichnisse zur Landtagswahl für die Gemeinden - Bretzenheim - Dorsheim - Guldental - Laubenheim - Rümmelsheim - Windesheim sowie die Stimmbezirke I und II der Gemeinde Langenlonsheim werden in der Zeit vom 22.02.2016 bis zum 26.02.2016 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag von 14.00 Uhr - 18.30 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Zimmer 43, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim, für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede stimmberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine stimmberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, muss sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; die dabei gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für die Begründung eines Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und für Zwecke der Wahlprüfung verwendet werden. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister gemäß 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 26.02.2016, bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Zimmer 43, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21.02.2016 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss spätestens bis zum 26.02.2016 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Stimmberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 17 - Bad Kreuznach durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag 5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte. 5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte, a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung (bis zum 21.02.2016) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung (bis zum 26.02.2016) versäumt haben, b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist, c) wenn ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten bis zum 11.03.2016, 18.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Zimmer 39, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim, mündlich oder schriftlich beantragt werden. Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Internet unter www.langenlonsheim.de zur Verfügung. Der Antrag kann auch per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse wahlen@vglangenlonsheim.rlp.de gerichtet werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Tage der Wahl, 13.03.2016, 15,00 Uhr, gestellt werden. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12.03.2016, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Tage der Wahl, 13.03.2016, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Eine stimmberechtigte Person mit Behinderungen Impressum Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach 27 der Gemeindeordnung für Rhld.- Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBl. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG 56195 Höhr-Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41) Telefon-Nr.: 0 26 24 / 911-0, Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de Anzeigen-eMail: anzeigen@wittich-hoehr.de Redaktions-eMail: rathaus@vglangenlonsheim.rlp.de Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages. Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,70 Euro zzgl. Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. 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Seite 6 Amtlicher Teil Freitag, den 05. Februar 2016 kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein werden zugleich ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises, ein amtlicher Stimmzettelumschlag, ein amtlicher, mit der Anschrift der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehener orangefarbener Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl übersandt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim abgesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Tage der Wahl, 13.03.2016, bis 18.00 Uhr, eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim oder am Tage der Wahl, 13.03.2016, bis spätestens 18.00 Uhr, bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden. Langenlonsheim, 05.02.2016 Michael Cyfka, Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim Bürgermeister Öffentliche Ausschreibung Vergabe eines Platzes im Bundesfreiwilligendienst ab sofort Sie suchen eine neue Herausforderung bzw. eine Möglichkeit zum Erwerb von praktischen Erfahrungen oder eine Möglichkeit zur Überbrückung von Ausbildungs- und Studienzeiten? Die Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim bietet ab sofort eine Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst an. Der Bundesfreiwilligendienst bietet allen Bürgerinnen und Bürgern ab Erreichen der Vollzeitschulpflicht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer praktischen Hilfstätigkeit für das Gemeinwohl zu engagieren. Die wichtige und wertvolle Arbeit wird mit einem Taschengeld belohnt. Weiterhin unterliegt diese Tätigkeit des Bundesfreiwilligendienstes der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Für die ggf. verpflichtende Teilnahme an den während des Bundesfreiwilligendienstes angebotenen und gesetzlich vorgeschriebenen Seminaren des Bundesamtes an den Bildungszentren ist ein Fahrtkostenersatz vorgesehen. Folgende Tätigkeitsbereiche sind für den zu besetzenden Platz im Bundesfreiwilligendienst im Fachbereich 4 Bürgerdienste - Soziales und Renten - vorgesehen: - Betreuung und Unterstützung von Flüchtlingen und Asylbewerbern bei Behördengängen, Einkäufen, Arztbesuchen und notwendigen Erfordernissen des täglichen Lebens - Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Kräften - Mithilfe bei der Wohnungssuche für Flüchtlinge und Asylbewerber - Mithilfe bei der Einrichtung von Wohnungen - Durchführung von Botengängen für den Fachbereich Soziales - Mithilfe bei einfachen Bürotätigkeiten Neben einer fachgerechten Einarbeitung wird ein freundliches und kollegiales Arbeitsumfeld geboten. Es wird darauf hingewiesen, dass Bundesfreiwillige, die in dem hier vorgesehenen Tätigkeitsfeld der Flüchtlingshilfe beschäftigt werden, volljährig sein müssen. Der Einsatz ist in Vollzeit (39,0 Stunden/Woche) vorgesehen. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, Sie mobil einsetzbar sind und idealerweise ein eigenes Fahrzeug besitzen, setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung oder senden uns Ihre Bewerbung an nachfolgende Adresse: Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Geschäftsführung, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim; Telefon 06704-929-42; E-Mail: g.zuck@vglangenlonsheim.rlp.de Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim -Teilfortschreibung Windkraft- Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am 25.02.2015 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde fortzuschreiben. Gegenstand der Fortschreibung ist die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen. Aufgrund einer flächendeckenden Untersuchung des Verbandsgemeindegebietes auf geeignete Standorte für die Errichtung von Windenergieanlagen wurde eine 55 ha große Fläche in den Gemarkungen Langenlonsheim und Heddesheim, südlich des Langenlonsheimer Waldes, festgestellt. Das Landesentwicklungsprogramm ermöglicht den kommunalen Planungsträgern die Steuerung der Ausweisung von Eignungsgebieten auf Flächennutzungsplanebene neben den durch die Regionalplanung festgelegten Vorranggebieten. Der Verbandsgemeinderat hat hiervon Gebrauch gemacht und beschlossen, die oben beschriebene Fläche als geeigneten Standort als Fläche für die Windenergie auszuweisen. Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am 17.12.2015 die vorgezogene Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB beschlossen, sowie die Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB, in Form einer zweiwöchigen Offenlage des Flächennutzungsplanentwurfes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, frühzeitig zu beteiligen. Bei der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Der Planentwurf liegt daher nebst Begründung und dem Ergebnis der flächendeckenden Untersuchung in der Zeit von Montag, 15.02.2016 bis einschließlich Freitag, 26.02.2016 bei der Verbandsgemeinde Langenlonsheim, Naheweinstraße 80, Zimmer 37, 55450 Langenlonsheim, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Frist besteht die Möglichkeit, zu der beabsichtigten Planung Stellung zu nehmen. Langenlonsheim, den 01.02.2016 Michael Cyfka, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Abwasserzweckverband Untere Nahe Jahresabschluss 2014 Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 wurde durch die KST Nahe Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft. Sie erteilte dem Abwasserzweckverband Untere Nahe einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Untere Nahe hat in ihrer Sitzung am 19. Januar 2016 den Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von Euro 3.595.321,31 festgestellt und dem Verbandsvorsteher sowie dem Stellvertreter die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2014 erteilt. Der festgestellte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk liegen in der Zeit vom 08. Februar 2016 bis 19. Februar 2016 bei den Verbandsgemeinden Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen am Rhein und Langenlonsheim, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim sowie den Stadtwerken Bingen, Saarlandstraße 364, 55411 Bingen am Rhein, während der Dienststunden öffentlich aus. 55411 Bingen am Rhein, Ulrich Mönch, den 20. Januar 2016 Verbandsvorsteher Abwasserzweckverband Untere Nahe Bürgermeister Aus der Verbandsgemeinde Am Rosenmontag und Fastnachtsdienstag sind die Büros der Verbandsgemeindeverwaltung nachmittags geschlossen Am 08. und 09.02.2016 sind die Büros nachmittags geschlossen und die Mitarbeiter in der Verwaltung telefonisch nicht erreichbar. Ab dem 10.02.2016 ist die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten wieder geöffnet.

Freitag, den 05. Februar 2016 Amtlicher Teil Seite 7 Hausmeister Erich Jung wurde in den Ruhestand verabschiedet Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurde Hausmeister Erich Jung von Bürgermeister Cyfka im Beisein seiner Hausmeisterkollegen, Fachbereichsleiter der VG, Schulleiter Wolff von der Grundschule Bretzenheim und des Personalrates in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. v.l.n.r. Schulleiter Rudi Wolff der Grundschule Bretzenheim, Personalratsvorsitzender Peter Schmitt, Frau Judith Jung, Herrn Erich Jung, Bürgermeister Michael Cyfka Bürgermeister Cyfka würdigte die über 40-jährige Tätigkeit von Herrn Jung im öffentlichen Dienst, der seine Tätigkeit zunächst als Hausmeister an der Grundschule Bretzenheim begann. Durch Umstrukturierung der Aufgaben gehörte er zuletzt dem Hausmeister-Team der Verbandsgemeinde an und war überwiegend für die Pflege und Unterhaltung der Grün- und Außenanlagen der Einrichtungen der Verbandsgemeinde, insbesondere Schulen, Freibad und Rathaus zuständig. Außerdem engagierte er sich viele Jahre als Personalratsmitglied und zeitweise als stellv. Personalratsvorsitzender für die Belange der Kolleginnen und Kollegen. Die Anwesenden dankten Herrn Jung für seinen stetigen Einsatz und die für die Allgemeinheit geleisteten treuen Dienste sowie für die Personalratsarbeit und wünschten ihm für seinen Ruhestand alles Gute. Café International Einladung zum Cafe International am Mittwoch, 10. Februar 2016, Uhrzeit: 16:00 bis 18:00 Uhr, Treffpunkt: evangelisches Gemeindehaus Langenlonsheim, Naheweinstraße 142 Wir wollen zusammen Kaffee und Tee trinken - Kuchen essen - Reden und Zuhören - Austauschen und Kennenlernen sowie Spielen, Basteln, Vorlesen, Bücher ausleihen, etc..eingeladen werden Asylbewerber aus der Verbandsgemeinde Langenlonsheim sowie ihre Paten und Betreuer. Interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger sind sehr herzlich eingeladen. Für das Café suchen wir immer Getränke- und Kuchenspenden. Kontakt: Initiative Willkommenskultur Langenlonsheim, E-mail: willkommenskultur@gmx.net Wiederaufnahme der Bauarbeiten an B 48 in Münster-Sarmsheim Der Landesbetrieb Mobilität Worms teilt mit, dass die Bauarbeiten in Münster-Sarmsheim ab 10.02.2016 wieder aufgenommen und unter Vollsperrung der B 48 fortgesetzt werden. Die Umleitungsbeschilderung ist entsprechend angebracht. Sitzung des Jugendrates der VG Langenlonsheim Am Donnerstag, 11.02.2016, 18.00 Uhr, findet im Sitzungszimmer (OG Nr. 39) des Rathauses der Verbandsgemeinde Langenlonsheim, Naheweinstraße 80, eine öffentliche Sitzung des Jugendrates statt. 1. Beschluss der Niederschrift vom 14.01.2016 2. genauere Planung der Podiumsdiskussion 3. Willkommensbox für Flüchtlinge 4. Fotos 5. Verschiedenes Stellenausschreibung Schulsekretärin in Teilzeit gesucht! Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim sucht spätestens zum 01.04.2016 eine Schulsekretärin für das Sekretariat der Grundschulen Rümmelsheim und Langenlonsheim. Der Einsatz kann zeitweise auch in den Sekretariaten der Grundschulen Bretzenheim und Guldental erfolgen. Es handelt sich um eine Tätigkeit im Rahmen eines unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses innerhalb der sogenannten Gleitzone mit einer regelmäßigen durchschnittlichen Arbeitszeit von 8,5 Wochenarbeitsstunden. Erwartet wird ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft sowie selbstständiges Arbeiten. Notwendig sind auch Kenntnisse im EDV-Bereich. Das Entgelt bzw. die Eingruppierung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bewerbungen mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen werden bis spätestens zum 29.02.2016 erbeten an die Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Fachbereich 1 / Personal, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim. Tel. Auskünfte erhalten Sie unter 06704-929-43 bzw. -84.

Seite 8 Amtlicher Teil Freitag, den 05. Februar 2016 Tagtäglich hören und lesen wir in den Medien neue Schreckensberichte aus Syrien, Somalia oder Afghanistan. Hinzu kommen noch weitere Krisenherde in anderen Regionen dieser Erde. Gemein ist ihnen allen, dass die Bevölkerung unter der Last der für uns unvorstellbaren täglichen Bedrohungen sehr leidet. Oft sehen die Menschen dort ihre einzige Rettung in der Flucht. Ihr Weg führt sie dann in Länder, in denen sie in Sicherheit leben können und ihr Lebensunterhalt gesichert ist, also auch nach Deutschland. So kann es nicht wundern, dass die Asylbewerberzahlen seit Jahren wieder deutlich und kontinuierlich ansteigen. Die Flüchtlinge werden auf die Verbandsgemeinden und Städte verteilt. Bei ihrer Ankunft in Deutschland gilt es, allen ein Dach über dem Kopf und einen ausreichenden Lebensunterhalt zu sichern. Auch der Verbandsgemeinde Langenlonsheim werden ständig nach einer feststehenden Quote Flüchtlinge zugewiesen. Leider müssen wir diese zum Teil auswärtig unterbringen, da wir zu wenig angemessene Wohnraumangebote aus der Verbandsgemeinde Langenlonsheim erhalten. Viele Mitbürger aus der Verbandsgemeinde wollen sich ehrenamtlich um unsere Flüchtlinge kümmern, können dies aber nicht, da die Flüchtlinge nicht in unserem Bereich leben. In allen unseren Gemeinden gibt es Wohnungs- und Häuserleerstände. Wir bitten die betreffenden Eigentümer daher, zu überlegen, ob die Vermietung an Flüchtlinge nicht eine sinnvolle Nutzung ihres Eigentums darstellt. Sofern Sie diesen Menschen den dringend gesuchten Wohnraum vermieten können, bitten wir Sie, sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu melden (Fr. Sander, Tel. 06704-92914, Email: m.sander@vglangenlonsheim.rlp.de)

Freitag, den 05. Februar 2016 Amtlicher Teil Seite 9 Ortsgemeinden Bretzenheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Thomas Gleichmann montags... von 17.30 Uhr - 19.00 Uhr im Alten Amtshaus, Große Straße 12 Telefon:...0671/33347 (dienstlich)... 0671/36634 (privat)... 0175/5947648 (Handy) Fax:... 03212/4435200 E-Mail:...info@bretzenheim.de Internet:...www.bretzenheim.de Aus der Ortsgemeinde Stellenausschreibung In der Gemeindekindertagesstätte Flitz-Kids der Ortsgemeinde Bretzenheim ist kurzfristig ab dem 01.04.2016 eine Stelle in Vollzeit einer/eines Erzieherin/Erziehers zu besetzen. Die Besetzung erfolgt unbefristet in Vollzeit. Wir erwarten von Ihnen u.a.: - Offenheit zum Konzept Bewegungskindergarten - eigenständiges und verantwortungsvolles Arbeiten, insbesondere unter den Aspekten der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern - Bereitschaft zum zeitlich flexiblen und bereichsübergreifenden Einsatz innerhalb des Dienstplanes Wir bieten Ihnen u.a.: - Entgelt und Leistungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen Wünschenswert wären auch Erfahrungen in der Kleinkinderbetreuung. Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens zum 29.02.2016 an: Ortsgemeinde Bretzenheim, z.hd. Herrn Ortsbürgermeister Gleichmann, Große Straße 12 (altes Amtshaus) in 55559 Bretzenheim. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen auch die Kita-Leiterin Frau Christa Kossow, Tel.: 0671-34148. Keine Sprechstunde Die Sprechstunde an Rosenmontag fällt aus. Thomas Gleichmann, Ortsbürgermeister Fundsache In der Nähe der Grundschule/Kindergarten wurde eine Wintermütze gefunden. Diese kann bei mir abgeholt werden. Ich danke dem ehrlichen Finder. Thomas Gleichmann, Ortsbürgermeister Dorsheim Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Marlene Hölz dienstags... von 18.00 bis 19.00 Uhr im Gemeindebüro, Bürgerhaus An den Linden, Weinbergstr. 21 Telefon:...06721/994677 (Bürgerhaus)... 06721/994678 (dienstlich auch außerhalb der Sprechstunden) Fax:... 06721/994679 E-Mail:...gemeindedorsheim@web.de Internet:...www.dorsheim.de Guldental Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Elke Demele dienstags und donnerstags... von 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr im Gemeindebüro, Dammweg 11. Tel.:...06707/1014 (dienstlich, während der Sprechstunde)... 06707/211 (dienstlich, außerhalb der Sprechstunde) Schreiben an die Gemeindeverwaltung (E-Mail)...verwaltung@guldental.de Persönliche Schreiben an die Ortsbürgermeisterin (E-Mail)... buergermeister@guldental.de Internet:... www.guldental.de Das Gemeindebüro ist zusätzlich Montag, Mittwoch und Freitag von 10.00-11.00 Uhr mit einer Bürokraft besetzt. Öffentliche Bekanntmachungen Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Guldental vom 16.12.2015 Vor Eintritt in die Tagesordnung: Ortsbürgermeisterin Demele stellt fest, dass ordnungs- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist. Es gibt keine Einwände gegen die letzte Niederschrift. Ratsmitglied Müller-Späth fragt an warum TOP 7 Ernennung Ehrenbürger im nicht öffentlichen Teil behandelt wird, laut 23 der Gemeindeordnung wäre dies im öffentlichen Teil möglich. Die Beigeordnete der VG Müller teilt mit, dass die Behandlung im nicht öffentlichen Teil erfolgen muss, da persönliche Daten offen gelegt werden. Ortsbürgermeisterin Demele teilt mit, dass die Ernennung der Ehrenbürger in der Öffentlichkeit erfolgt, heute allerdings nur über mögliche Ernennungen diskutiert wird. Sie schlägt vor, den TOP 7 umzubenennen in Diskussion zur Ernennung der Ehrenbürger. Außerdem wird der nicht öffentliche Teil der Tagesordnung um TOP 8 Verschiedenes ergänzt. Der Ortsgemeinderat stellt sein Einvernehmen über die Änderung von TOP 7 und Ergänzung um TOP 8 her. TOP 1: Aussprache über Teilfortschreibung des Regionalplanes Rheinhessen-Nahe 2014 Ortsbürgermeisterin Demele gibt das Wort an den Ersten Beigeordneten Schermuly weiter. Der Erste Beigeordnete Schermuly teilt mit, dass sich der Ortsgemeinderat bereits am 13.10.2015 mit der Teilfortschreibung des Regionalplanes Rheinhessen-Nahe beschäftigt hat. Nun soll die Ortsgemeinde eine Stellungnahme abgeben. Ein Entwurf hierzu wurde als Tischvorlage an alle Ratsmitglieder verteilt. Neu in dem Entwurf sind die Begründungen Sollten Windräder in diesem Gebiet aufgestellt werden, wären sie auch vom Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal aus sichtbar sowie Nach neuesten Feststellung kreisen nicht nur Schwarzmilane und Rotmilane im Umkreis der Vorrangfläche, sondern die streng geschützten Vögel haben dort auch Brutplätze eingerichtet. Ortsbürgermeisterin Demele macht darauf aufmerksam, dass eine Fristverlängerung zur Stellungnahme über den 31.12.2015 hinaus nicht möglich war, insofern muss der TOP heute abschließend beraten werden. Ratsmitglied Kruger fragt an, ob die Einwände überhaupt Wirkung haben. Laut dem Ersten Beigeordneten Schermuly haben sie juristisch keine aufschiebende Wirkung, jedoch sollte die Ortsgemeinde eine Stellungnahme abgeben. Laut Ratsmitglied Momann sollte die Ortsgemeinde auf jeden Fall eine Stellungnahme abgeben, dem schließt sich Ratsmitglied Reinhard an. Ratsmitglied Schmitt teilt mit, dass man sich schon mehrfach mit dem Thema beschäftigt hat. Das Thema ist wegen der Windhäufigkeit umstritten, die Brutplätze der Vögel verstärken die Argumentation der Ablehnung zusätzlich. Dem schließen sich die Ratsmitglieder Müller-Späth und Römer an. Ratsmitglied Momann ist persönlich für Windkraftanlagen, allerdings lehnt er die Ausweisung an dieser Stelle im Hinblick auf die Brutplätze der Milane ab. Ratsmitglied Bott spricht sich persönlich auch nicht gegen Windkraftanlagen aus, hier handelt es sich allerdings um eine Kulturlandschaft mit einem gerade eröffneten Weinwanderweg, wo die Windkraftanlagen nicht hinpassen. Ratsmitglied Schmitt lehnt eine Verspargelung der Landschaft ab. Es gibt auf VG-Ebene ein entsprechendes Gutachten. Sollten Anfragen nach Windkraftanlagen kommen, wären im Rahmen einer Baugenehmigung noch weitere Dinge zu prüfen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat ist mit der vorliegenden Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes Rheinhessen-Nahe einverstanden.

Seite 10 Amtlicher Teil Freitag, den 05. Februar 2016 Abstimmungsergebnis: ja: 11, nein: 2, Enthaltung: 1 Die Beigeordnete der VG Müller spricht noch den zweiten Punkt der Siedlungsentwicklung an. Unter dem Kapitel 2.2.4. geht es um die Schwellenwerte für die Siedlungsentwicklung, hier sollte die Ortsgemeinde noch eine Stellungnahme abgeben. Kapitel 3.9. Sicherung der Rohstoffversorgung betrifft die Ortsgemeinde Guldental dagegen nicht. Sie schlägt die Übernahme der Stellungnahme der Ortsgemeinde Langenlonsheim vor, die folgenden Wortlaut hat: Wie bereits im Anhörungsverfahren zur Neuaufstellung des Regionalplanes mitgeteilt, wird die Einführung von Schwellenwerten für die Wohnbauflächenausweisung als gravierende Einschränkung der Planungshoheit abgelehnt. Durch die Festsetzung von Schwellenwerten wird den Kommunen die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Entwicklung genommen. Der ermittelte Bedarfswert von 17,0 ha für die Verbandsgemeinde Langenlonsheim bis zum Jahre 2025 ist aus den vorgelegten Unterlagen nicht nachvollziehbar ermittelt. Auch aus diesem Grund wird der vorgesehenen Regelung nicht nur widersprochen, diese wird abgelehnt. Für die im Flächennutzungsplan bereits rechtskräftig ausgewiesenen möglichen Bauflächen wird eine Bestandsgarantie gefordert. Des Weiteren wird gefordert, den Gemeinden die eigenverantwortliche Entwicklung bei der Ausweisung von Bauflächen, auch Gewerbeflächen, nachhaltig zu sichern. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt den aufgeführten Entwurfstext als weitere Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes abzugeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 2: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Mitgliedschaft im Naturpark Soonwald-Nahe Ortsbürgermeisterin Demele gibt das Wort an den Beigeordneten Römer als Vertreter der antragstellenden Fraktion, weiter. Der Beigeordnete Römer begründet die Mitgliedschaft im Naturpark Soonwald-Nahe mit Vorteilen für die touristische Entwicklung sowie der Möglichkeit Zuschüsse für Projekte zu erhalten. Ratsmitglied Bott fragt nach, welche Orts- oder Verbandsgemeinden schon Mitglieder sind? Laut dem Beigeordneten Römer noch keine, die Verbandsgemeinden überlassen die Entscheidung einer Mitgliedschaft den einzelnen Ortsgemeinden. Ratsmitglied Bott sieht in der Reaktivierung des alten Brunnens ein mögliches zuschussfähiges Projekt. Ratsmitglied Kruger fragt an, wer über die Zuschüsse entscheidet und was mit dem Mitgliedsbeitrag finanziert wird. Laut Ratsmitglied Kreuels entscheidet der Verein über die Projekte, die höhere Chancen auf eine Landesförderung haben, wenn der Verein dies positiv befürwortet. Ratsmitglied Schmitt fragt nach dem Topf der Förderung. Für Ratsmitglied Stern-Ody kommt die Förderung vom Land, der Mitgliederbeitrag finanziert den Verein. Laut Ratsmitglied Kreuels übernimmt der Verein dafür die Marketingmaßnahmen und Mitglieder dürfen mit dem eigenen Logo werben. Für Ratsmitglied Bott hat dies eine Außenwirkung, man muss die Region unterstützen. Der Beigeordnete Bodtländer zitiert aus der Satzung des Vereins, nachdem dieser selbstlos tätig ist. Ratsmitglied Rainer Schmitt gibt zu bedenken, dass sich regionale Produkte immer mehr entwickeln und man als Ortsgemeinde auch mal eine Vorreiterrolle einnehmen kann. Evtl. kommen noch neue Ideen, ähnlich dem Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft. Ratsmitglied Kreuels sieht in einer Mitgliedschaft auch die Möglichkeiten einer Weiterentwicklung der Ortsgemeinde. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat Guldental stimmt für eine Mitgliedschaft im Naturpark Soonwald-Nahe. Abstimmungsergebnis: ja: 11, nein: 2, Enthaltungen: 1 TOP 3: Bekanntgabe von Eilentscheidungen a) Dr.-Schmitt-Straße - Asphaltierung der gesamten Reparaturfläche b) Bahnübergang Friedhofstraße (Beseitigung einer Gefahrenstelle) Ortsbürgermeisterin Demele teilt mit, dass gemeinsam mit den Beigeordneten Schermuly und Römer entschieden wurde, auf Grund der vielen Risse eine Asphaltierung der Fläche, die im unteren Teil der Straße verengt wurde, in Auftrag zu geben. Die Arbeiten wurden vor wenigen Tagen abgeschlossen. Zur Abnahme trafen sich Herr Lenhard vom Planungsbüro, der Beigeordnete Karl Bodtländer und ein Mitarbeiter des Zweckverbandes Wasserversorgung Trollmühle. Bis auf kleinere Mängel konnten die durchgeführten Arbeiten abgenommen werden. Die aufgezeigten Mängel werden in Kürze behoben. Am Bahnübergang Friedhofstraße wurden die Straßenschäden repariert, sodass dort Fußgänger und Fahrzeugverkehr unbeschwert passieren können. TOP 4: Mitteilungen Ortsbürgermeisterin Demele teilt mit, dass einige Bürger aus dem Ortsteil Heddesheim sich beklagten, dass in diesem Jahr an der Kelter kein Weihnachtsbaum aufgestellt wurde. Im vergangenen Jahr mussten die Gemeindearbeiter insgesamt dreimal die am Baum angebrachte Lichterkette ersetzen, da sie willkürlich zerstört wurde. Deshalb habe sie sich entschieden, in diesem Jahr dort keinen Baum aufzustellen, sondern die Kelter zu beleuchten, was viele Bürger begrüßten. Auf Einladung der Stadt Kronberg nahm Ortsbürgermeisterin Demele zusammen mit dem Beigeordneten Karl Bodtländer und dem Ratsmitglied und Vorstandsmitglied des Verkehrs- und Verschönerungsvereines Manfred Bauer am Partnerschafts-Weihnachtsfest teil. Ortsbürgermeisterin Demele teilt mit, dass seit dem 15.12.2015 noch eine syrische Asylanten - Familie in Guldental zugezogen ist. Für die beiden Familienväter Feradi und Meriton (Asylanten aus dem Kosovo) konnte sie bisher keine Arbeitsstelle finden, sodass die beiden Familien täglich damit rechnen müssen, ausgewiesen zu werden. Ortsbürgermeisterin Demele teilt mit, dass noch ein Zaun zur Abgrenzung bei dem Grundstück der Erbengemeinschaft Stollwerk gesetzt wird. Ratsmitglied Stern-Ody fragt an, wie es sich bei der Dr. -Schmitt-Straße mit dem Gegenverkehr verhält, da die Straße nun schmäler ist. Laut dem Beigeordneten Bodtländer ist die Straße für LKW gesperrt und nur für Anlieger freigegeben. Ein Zaun wird noch gebaut, sowie Warnschilder aufgestellt. Man wird die Situation dort beobachten. Laut Ratsmitglied Schmitt ist dort kein Begegnungsverkehr gewünscht, wer von oben kommt, muss warten. Der Erste Beigeordnete Schermuly gibt zu bedenken, dass die ehemals dort vorhanden Kübel, die Straße auch verengten. Ratsmitglied Schmitt fragt an, ob es mit den Unterliegern eine Regelung zur Pflege der Böschung gibt. Laut Ortsbürgermeisterin Demele haben die Anlieger die Übernahme der Pflege schriftlich bestätigt. Der Beigeordnete Bodtländer teilt mit, dass er am 24.09.2015 an einer Besprechung des LBM bezüglich der L242 teilgenommen hat. Im Frühjahr wird dort eine neue Deckschicht aufgetragen. Es stehen Mittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung. Wenn keine größeren Schäden vorhanden sind, wird dies für eine Strecke von ca. 540 Metern reichen. Auf Höhe des Dorfcenters wird ein Leerrohr verlegt, evtl. kommt dort einmal eine Fußgängerampel hin. Ausgeschrieben ist die Ampel jedoch nicht, wohl aber das Leerrohr. Ratsmitglied Schwanke fragt an, ob die Ausschreibung in einem gemacht wird. Laut Ratsmitglied Bott wird dies so gemacht. Ratsmitglied Schmitt gibt zu bedenken, dass der LBM schon mal eine Sanierung nach dem Dünnschichtverfahren durchgeführt hat. Nun wird der Streckenabschnitt doch abgefräst und mit einer neuen Deckschickt versehen, vermutlich hat sich das System für den LBM nicht durchgesetzt. Aus der Ortsgemeinde Guldentaler Ehrenbürger 2016 Beim Neujahrsempfang der Ortsgemeinde Guldental dankte Ortsbürgermeisterin Elke Demele drei Guldentaler Bürgern durch Ernennung zu Ehrenbürgern für ihre langjährige ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle Guldentals. Alfred Römer wurde am Tag seines 92. Geburtstages zum Ehrenbürger ernannt. Er war über Jahrzehnte Mitglied in neun verschiedenen Guldentaler Vereinen, Institutionen und Verbänden, im Gemeinderat und in er Pfarrgemeinde St. Martin. Er war Kassenverwalter des Wasser- und Bodenverbands Waldhilbersheim und Heddesheim, im Elternbeirat der Schulen Waldhilbersheim und Guldental und als Vorsitzender und Sitzungspräsident des KV Sunneblum. Herbert Gänz gehörte zu den Gründungsmitgliedern des SPD-Ortsverbandes und saß dort lange Jahre im Vorstand. Er war 33 Jahre Mitglied im Gemeinderat von Guldental und zeitweise Beigeordneter, Ausschussmitglied im Verbandsgemeinderat. Desweiteren war er 21 Jahre Betriebsratsmitglied und am Landgericht Bad Kreuznach sowie am Sozialgericht in Mainz ehrenamtlicher Richter. Seit 19 Jahren führt er erfolgreich den VDK Ortsverband Guldental. Gerhard Schwanke ist seit 40 Jahren kommunalpolitisch tätig, saß 33 Jahre im Guldentaler Gemeinderat, davon 10 Jahre Beigeordneter und 14 Jahre Fraktionsvorsitzender der Freien Liste Guldental und ist deren Vorsitzender. Neun Jahre saß er im Verbandsgemeinderat und war einige Jahre Vorsitzender des KV Sunneblum. Er übersetzte das Waldhilbersheimer Protokollbuch aus dem Sütterlin und unterstützt auch heute noch die Aktiven Guldentaler sowie die Gemeinde Guldental.

Freitag, den 05. Februar 2016 Amtlicher Teil Seite 11 Langenlonsheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Bernhard Wolf donnerstags... von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr Im Gemeindebüro Naheweinstraße 79 Telefon:... 06704-209007 Telefax:... 06704/501 E-Mail:... gemeindeverwaltung@langenlonsheim.de Persl. E-Mail:... bernhard.wolf@langenlonsheim.de Internet:... www.langenlonsheim.net Gemeindebüro und Verwaltung Öffnungszeiten dienstags, mittwochs und donnerstags... von 9:30 bis 12.30 Uhr Telefon:... 06704/567 Telefax:... 06704/501 E-Mail:... gemeindeverwaltung@langenlonsheim.de Persl. E-Mail:... bernhard.wolf@langenlonsheim.de Internet:... www.langenlonsheim.net Gemeindebüro nicht besetzt Das Gemeindebüro ist am Dienstag, 09. Februar, nicht besetzt. Friedhof/Bauhof In Fragen der Friedhofsverwaltung und Bauhofangelegenheiten (z.b. Straßenschäden, Ausfall der Straßenbeleuchtung, Grünanlagen, usw.) wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Frank Brendel unter 06704/961747 oder frank.brendel@langenlonsheim.de Gemeindehalle Wegen Anmietung und Fragen der Gemeindehalle setzen Sie sich bitte direkt mit Frau Michaela Muff unter 0177/7944882 (von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder hallenwartin-ghlalo@online.de in Verbindung. Grillhütte im Langenlonsheimer Wald Wenn Sie die Grillhütte im Langenlonsheimer Wald (beim Forsthaus/ Trimm-Dich-Pfad) nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Herr Werner Proske, Tel.: 015 22 / 88 50 386 oder e-mail: werner.proske@ wald-rlp.de (von Montag bis Freitag von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr) oder laloforst@t-online.de Öffnungszeiten des Gemeindearchivs Das Gemeindearchiv hat immer dienstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Erreichbar unter der Telefonnummer Archiv:... 06704-209043 oder Frau Gisela Sbrisny... 06704-1246. Grünschnittsammelplatz Öffnungszeiten März, April, Oktober und November: an jedem 1. und 3. Samstag Alle übrigen Monate: an jedem 1. Samstag jeweils zwischen 10:00 und 12:00 Uhr. Dieses Angebot der kostenlosen Grünschnittannahme kann nur für Langenlonsheims Einwohner gewährt werden. Bitte beachten Sie, dass wir nur Grünschnitt annehmen können, keine Kanthölzer, Balken oder sonstigen Holzabfälle. Ausnahmen zur Annahme können keine gemacht werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit Grünabfälle auf den Wertstoffhöfen des Landkreises in Bad Kreuznach und Waldlaubersheim abzugeben. Laubenheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Johannes Häußling montags... von 18.00 bis 19.00 Uhr in der Naheblickhalle, Schulstraße 3 Tel.:... 06704/2701 E-Mail:...ortsbuergermeister-laubenheim@t-online.de Internet:... www.laubenheim.de Während der o.g. Sprechstunden können bei der Ortsgemeinde Müllsäcke käuflich/kostenlos erworben werden: Biosäcke 2,50, Restmüllsäcke 3,00, Gelbe Säcke: kostenlos. Rümmelsheim Sprechstunden des Ortsbürgermeisters Ortsbürgermeister Jürgen Gumbrich dienstags und donnerstags... von 18.00 Uhr - 19.00 Uhr im Gemeindebüro, Hauptstraße 11 Telefon:...06721/43932 (dienstlich)... 06721/41808 (privat) E-Mail:... buergermeister@ruemmelsheim-burg-layen.de Internet:... www.ruemmelsheim-burg-layen.de Windesheim Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin Ortsbürgermeisterin Claudia Kuntze dienstags... von 18.00 bis 19.00 Uhr donnerstags... von 10.00 bis 11.00 Uhr im Rathaus, Kreuznacher Straße Tel.:...06707/268 (dienstlich)... 06707/961331 (privat) Fax:... 06707/961332 E-Mail:... ortsgemeinde-windesheim@t-online.de Internet:... www.windesheim.info Schulische Nachrichten Schulen in der Verbandgemeinde Langenlonsheim Die Schulen in der Verbandsgemeinde sind wie folgt erreichbar: Grundschule Bretzenheim Stephanskapellenweg 6, 55559 Bretzenheim Telefon: 0671/31917 Fax: 0671/9200806 E-Mail: gs-bretzenheim@web.de Internet: www.gs-bretzenheim.de Grundschule Guldental und Schulkindergarten Dammweg 13, 55452 Guldental Telefon: 06707/608 Fax: 06707/961203 E-Mail: info@grundschule-guldental.de Internet: www.grundschule-guldental.de Grundschule Langenlonsheim Schützenstraße 1, 55450 Langenlonsheim Telefon: 06704/961619 Fax: 06704/961622 E-Mail: gs-langenlonsheim@web.de Trollbachschule Grundschule Rümmelsheim Schulstraße 4, 55452 Rümmelsheim Telefon: 06721/42772 Fax: 06721/4902820 E-Mail: gs-ruemmelsheim@web.de Internet: www.trollbachschule.de Realschule plus Langenlonsheim Heddesheimer Straße 24, 55450 Langenlonsheim Telefon: 06704/933910 Fax: 06704/933913 E-Mail: rspluslalo@t-online.de Internet: www.realschule-plus-langenlonsheim.com

Seite 12 Amtlicher Teil Freitag, den 05. Februar 2016 Schülerbeförderung / Fahrkostenübernahme (ab) Klassenstufe 5 Anspruchsvoraussetzungen für eine Fahrkostenübernahme Besuch der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart* Wenn der kürzeste übliche Fußweg zwischen Wohnung und Schule mehr als 4 KM beträgt oder wenn der Fußweg besonders gefährlich ist (aktuell gültig für Kirn - Auf dem Loh und Stromberg - Schindeldorf) *Schularten sind: Realschule plus - integrativ (Langenlonsheim, Wallhausen, Waldböckelheim, Meisenheim, Kirn (Kyrau) Realschule plus - kooperativ (Bad Kreuznach, Ebernburg, Bad Sobernheim, Kirn (Auf Halmen) G 9 - Gymnasien (in öffentlicher Trägerschaft) (Bad Kreuznach - Stama / Li-Hi / Röka, Kirn) G 9 - Gymnasium in privater Trägerschaft (PSG Meisenheim) G 8 - Gymnasium (Bad Sobernheim) Integrierte Gesamtschulen (Stromberg, Bad Kreuznach) Kooperative Gesamtschule in privater Trägerschaft (ADS Hargesheim) Ausnahme: Die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart ist nicht mehr aufnahmefähig. Anträge auf Fahrkostenübernahme sind an der Schule erhältlich oder können auf unserer Internetseite heruntergeladen werden (Kreisverwaltung, Schülerbeförderung). Anmerkung: Beim Besuch der nicht nächstgelegenen Schule ist auf Antrag evt. eine Teilkostenerstattung möglich. Fahrkarten bzw. Fahrberechtigungen: Bei rechtzeitiger Antragstellung erhalten die Schüler/innen die Fahrkarte für die Mitfahrt in den ÖPNV-Bussen bzw. den Berechtigungsausweis für die Mitfahrt im Schulbus in der Regel vor den Sommerferien bzw. spätestens am ersten Schultag nach den Sommerferien über die Schulen ausgehändigt. Schülerbeförderung: Durch die gewachsenen Einzugsbereiche der weiterführenden Schulen im Landkreis Bad Kreuznach besteht beim Besuch der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart für viele Orte eine Fahrmöglichkeit (ÖPNV-Linienverkehr oder Schulbus). Auf unserer Internetseite ist bei den einzelnen Schulen aufgeführt für welche Orte Fahrmöglichkeiten bestehen (Kreisverwaltung, Schülerbeförderung). Anspruch auf Einrichtung zusätzlicher bzw. neuer Fahrverbindungen besteht beim Besuch einer Wahlschule nicht. In wenigen Einzelfällen ist eine Privatbeförderung bis / ab der nächstgelegenen Haltestelle erforderlich. Fahrpläne Die Fahrzeiten der Linienbusse sind den jeweiligen Haltestellen in den Orten zu entnehmen oder können beim Verkehrsunternehmen erfragt werden. ORN Bad Kreuznach: 0671-84 120 0 Stadtbus KH : 0671-89 804 0 oder Internet (RNN - Fahrplanauskunft) Weitere Fragen zur Schülerbeförderung oder den Fahrkarten: Schülerbeförderung allgemein: Kreisverwaltung 0671-803 1640 Fahrkarten: Kreisverwaltung 0671-803 1656 oder 0671-803 1658 Auf unserer Internetseite sind Regelungen und Allgemeines zur Schülerbeförderung veröffentlicht (www.kreis-badkreuznach.de) - Kreisverwaltung, Schülerbeförderung. Neue Fünftklässler an der Realschule plus Langenlonsheim anmelden Alle Schülerinnen und Schüler der Verbandsgemeinde Langenlonsheim sowie aus anderen Ortschaften, die die Grundschule erfolgreich abgeschlossen haben, können angemeldet werden. Die Eltern wählen auf der Grundlage der Empfehlung der Grundschule, welche Schulart das Kind besuchen soll. Zur Anmeldung bringen Sie bitte die Geburtsurkunde oder das Stammbuch, bei Nicht-EU-Bürgern Aufenthaltserlaubnis für Elternteil und Kind, das Halbjahreszeugnis und ggf. die Empfehlung der Grundschule mit. Selbstverständlich dürfen Sie zur Anmeldung am Nachmittag gerne Ihr Kind mitbringen. Anmeldezeiten: Montag, 15.02.2015 bis einschließlich Montag, 29.02.2015 montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache (Sekretariat 0 67 04 / 93 39 10) J. Romroth, Schulleiterin Alfred-Delp-Schule, Hargesheim Anmeldung an der Alfred-Delp-Schule, Hargesheim Anmeldetermine: Freitag, 29.01.2016; 13.30 Uhr - 18.00 Uhr Samstag, 30.01.2016; 9.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr Montag, 01.02.2016; 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Jeweils eine halbe Stunde vor Beginn beginnen wir vor dem Sekretariat mit der Ausgabe von Nummern für den Tag selbst bzw. für die Folgetage. Bei der Anmeldung möchten wir gerne das anzumeldende Kind und seine Eltern kennenlernen. Dazu führen Mitglieder unserer Schulleitung ein etwa 20-minütiges Gespräch mit Ihnen und Ihrem Kind. Zur Aufnahme bringen Sie bitte Ihr Kind mit und die folgenden Unterlagen: Zeugnis des 1. Halbjahres der Jahrgangsstufe 4 (in Original und Kopie) die Anmeldeunterlagen der Grundschule, eine Abstammungsurkunde/Stammbuch Nachweis der Taufe (sofern nicht im Stammbuch enthalten) den ausgefüllten Anmeldebogen (wird bei der Nummernvergabe ausgegeben oder kann von unserer Homepage heruntergeladen werden) Weitere Informationen zum Verfahren und zu unserer Schule finden Sie auf unserer Homepage: www.alfred-delp-schule.de BBS TGHS Berufsfachschule I Fachrichtung Holztechnik Nach der 9. Klasse keine Lehrstelle in Aussicht? Wir bieten eine Perspektive! Die Berufsfachschule I in der Fachrichtung Holztechnik baut auf die Berufsreife (Hauptschulabschluss) auf, fördert die berufliche Handlungskompetenz und unterstützt individuelle Lernprozesse. Es erwartet Sie eine einjährige, praxisorientierte Grundbildung, welche von den Handwerksbetrieben anerkannt wird und bildet eine solide Basis für viele Ausbildungsberufe, z. B. Tischler, Zimmerer, Holzmechaniker, Holzbearbeitungsmechaniker, Technischer Zeichner/Holztechnik, Parkettleger, Raumausstatter, Holzbildhauer, Bootsbauer und viele andere mehr. Der Abschluss der Berufsfachschule I ermöglicht den Übergang in die Berufsfachschule II mit dem Ziel des Qualifizierten Sekundarabschluss I. Die Anmeldefrist für die Aufnahme im Schuljahr 2016/17 endet am 01. März 2016. Weitere Informationen und Aufnahmeanträge sind unter www. bbstghs.de und im Sekretariat erhältlich. BBS Wirtschaft Bad Kreuznach Fit für den Einstellungstest? - Polizei und BBS Wirtschaft Bad Kreuznach informieren Am Samstag, 13.02.2016, bietet das Polizeipräsidium Mainz in Kooperation mit der Berufsbildenden Schule Wirtschaft in Bad Kreuznach ein kostenloses Bewerbertraining für das Auswahlverfahren bei der Polizei an. Die Veranstaltung beginnt um 11.00 Uhr mit einer kurzen Einführung, danach erhalten Interessenten einen Einblick in verschiedene Bestandteile des Eignungstests. Aus erster Hand werden an verschiedenen Stationen Hinweise zur Vorbereitung gegeben und mit kurzen Übungsaufgaben kann der Ernstfall geprobt werden. Außerdem besteht die Gelegenheit, sich über die beruflichen Perspektiven bei der Polizei zu informieren. Das Angebot richtet sich an Bewerber für das Bachelor-Studium bei der Polizei und Bewerber für die Höhere Berufsfachschule Polizeidienst und Verwaltung, aber auch an junge Leute, die sich noch in der Berufsorientierung befinden. Das Bewerbertraining findet statt in der Berufsbildenden Schule Wirtschaft Rheingrafenstraße 20 55543 Bad Kreuznach und dauert bei Teilnahme an allen Testabschnitten bis ca. 14 Uhr. Kaffee, Kuchen und Kaltgetränke werden während der Veranstaltung von den derzeitigen Polizeischülern kostengünstig angeboten. Die BBS stellt kostenfreie Parkplätze unmittelbar vor ihrem Haupteingang zur Verfügung. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Einstellungsberatung des Polizeipräsidiums Mainz: Telefon: 06131/65-3287 oder Email: ppmainz.einstellungen@polizei.rlp.de Mittlere Reife und Fachabitur an der Berufsbildenden Schule Bingen Am Tag der offenen Tür am Samstag, 13. Februar 2016, von 08:30 bis 13:00 Uhr stehen Lehrkräfte für eine persönliche Beratung zur Verfügung und stellen unterschiedliche Wege zum Erreichen höherer Schulabschlüsse vor. Gleichzeitig findet die Berufsausbildungsmesse von 9:00 bis 15:00 Uhr in der Sporthalle der BBS Bingen statt. Dort

Freitag, den 05. Februar 2016 Amtlicher Teil Seite 13 können sich Schülerinnen und Schüler über deren Ausbildungsmöglichkeiten beraten lassen. Für Absolventinnen und Absolventen mit Berufsreife (9. Klasse) wird die Berufsfachschule I angeboten. In den einjährigen Fachrichtungen Ernährung und Hauswirtschaft, Gewerbe und Technik (Schwerpunkt Informationsverarbeitung und Medien) sowie Wirtschaft und Verwaltung wird eine berufliche Grundbildung vermittelt, die auf die Dauer einer Berufsausbildung angerechnet werden kann. Wer die einjährige Berufsfachschule I mit qualifiziertem Ergebnis abschließt, kann sich für die Berufsfachschule II mit den Fachrichtungen Betriebswirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft sowie Gewerbe und Technik anmelden, die in einjährigem Vollzeitunterricht zur mittleren Reife (qualifizierter Sekundarabschluss I) führt. Schülerinnen und Schüler mit mittlerer Reife können die zweijährige höhere Berufsfachschule besuchen, und zwar in den Fachrichtungen Automatisierungstechnik und Mechatronik sowie Informations- und Netzwerksystemtechnik (gewerblich-technisch), und Organisation und Officemanagement (kaufmännisch). Bei erfolgreichem Abschluss erwerben sie eine Berufsqualifikation als Staatlich geprüfte/r Assistent/in ; mit Bestehen der Fachhochschulreifeprüfung und dem Nachweis eines sechsmonatigen einschlägigen Praktikums, auf das allerdings bereits geleistete Praktika angerechnet werden können, erlangen sie zusätzlich die Fachhochschulreife, also das begehrte Fachabitur. Die duale Berufsoberschule führt berufsbegleitend in Abendunterricht zur Fachhochschulreife. Weitere Informationen und die entsprechenden Anmeldeunterlagen erhalten Sie im Sekretariat der Berufsbildenden Schule, Pennrichstraße 9, 55411 Bingen, und zwar montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, freitags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr; Telefon: 06721 13155, Fax: 06721 13156, E-Mail: mail@bbs-bingen.de oder auch im Internet unter www.bbs-bingen.de. Anmeldeschluss für alle weiterführenden Bildungsgänge ist in der Regel der 1. März 2016. Volkshochschule Langenlonsheim e.v. Demnächst beginnen folgende Kurse: Information und Anmeldung (wenn nicht anders angegeben) unter 06707 9699044 bzw. E-Mail info@vhs-langenlonsheim.de. Falls der Anrufbeantworter geschaltet ist, sprechen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer, die Kursnummer und die Kursbezeichnung auf Band. Bitte berücksichtigen Sie die Geschäftszeiten Mo-Fr jeweils 10:00 bis 18:00 Uhr! Die Kursgebühr überweisen Sie bitte vor der ersten Veranstaltung bei der Sparkasse Rhein-Nahe Konto Nr. 400 42 30; BLZ. 560 501 80 (IBAN: DE62 5605 0180 0004 0042 30) mit Angabe des Namens und der vollständigen Kursnummer. Die Kursgebühr wird auch fällig, wenn Sie den Kurs nicht antreten. Eine gesonderte Bestätigung erfolgt nicht! Sollte ein Kurs nicht stattfinden oder verlegt werden, werden Sie benachrichtigt und bereits überwiesene Beträge zurückerstattet. Das aktuelle Programm mit Details zu allen Kursen und zur Anmeldung finden Sie im Internet unter www.vhs-langenlonsheim.de. FRANZÖSISCH FÜR ANFÄNGER IX 4080 / 9 (TERMIN VERLEGT) Leitung: Frau M-A Fréchou Beginn: donnerstags, 4.2.2016, 19:00 Uhr Dauer: 10 Doppelstunden Raum: Raum I der VHS, Realschule plus Langenlonsheim Kosten: 70,00 EUR Information: info@vhs-langenlonsheim.de oder 06707/9699044 Frau Fréchou stammt aus Südwestfrankreich. Sie war viele Jahre in der Erwachsenenbildung tätig. Wir wollen in diesem Kurs nach unserem eigenen Rhythmus Französisch lernen, mit Witz und Spaß aber auch fundierte Kenntnisse erlangen, die Ihnen schnelle Erfolgserlebnisse erlauben werden. Zum Lehrbuch werden wir auch Zeitungen, Internet und audiovisuelle Elemente integrieren. Wiedereinsteiger mit geringen Vorkenntnissen sind willkommen! Kommen Sie unverbindlich schnuppern. OBSTBAUMSCHNITT 1100 / 3 Leitung: Hans Faus Beginn: Samstag, 13.2.2016, 10:00 Uhr Dauer: 1 Doppelstunde Raum: Guldental Kosten: kostenfrei Information: 06707 9699044 oder info@vhs-langenlonsheim.de Obstbaumschnitt an praktischen Beispielen: Pflanzschnitt, Aufbau einer Krone, Schnitt älterer Bäume Informationen zum Thema Streuobst: Obstsorten, Baumformen und deren Wuchseigenschaften, Baumpflanzung, Verbissschutz, ökologische Themen Treffpunkt ist um 10.00 Uhr auf der Obstwiese am Guldentaler Campingplatz. SAHNETORTEN UND ROLLEN ausgebucht! 3077 / 30 Leitung: Herr K. Maginot Beginn: Montag, 15.02.2016, 18:00 Uhr FASTEN FÜR GESUNDE 3070 / 1 Leitung: Frau Sarah Gins Beginn: Montag, 15.02.2016, 19:00 Uhr Dauer: 1 Woche Raum: Raum der VHS, Grundschule Guldental Kosten: 90,00 EUR Information: 06707 9699044 oder info@vhs-langenlonsheim.de Fasten entgiftet den Körper, entschlackt das Gewebe und stärkt die Abwehrkräfte und ganz nebenbei verlieren Sie sogar ein paar Pfunde. Nach nur einer Woche fühlen Sie sich vitaler, leistungsfähiger, entspannter, einfach rund um wohler. Gefastet wird nach Dr. O. Buchinger/ Dr. H. Lützner, ein Konzept für gesunde Menschen. Das bedeutet, Sie verzichten während der Fastenwoche freiwillig auf feste Nahrung. Sie genießen in dieser Zeit Fastenbrühe, frisch gepressten Saft, Tee und Wasser. Bewegung und Entspannung sind weitere wichtige Bausteine in der Fastenwoche. Unter Leitung der ärztlich geprüften Fastenleiterin DFA Sarah Gins, werden Sie fachkundig durch 2 Entlastungstage, 5 Fastentage und 3 Aufbautage begleitet und informiert. Der Kurs startet mit dem Informationsabend mit Vortrag am 15.2.2016 um 19 Uhr, weitere Treffen folgen am 21.-24.2.1016, alle Termine jeweils von 18.30-20.30 Uhr in der Grundschule Guldental. Die Teilnahmegebühr beträgt 90EUR und muss vorab bezahlt werden. Anmeldeschluss ist der 10. Februar 2016. INTERNETSEITEN - EINFACH MIT JIMDO 5018 / 57 Leitung: Gertrud Schuh, Dipl.Mathematikerin Beginn: dienstags, 16.02.2016, 18:15 Uhr Dauer: 4 Doppelstunden Raum: Computerraum, Realschule plus Langenlonsheim Kosten: 42,00 EUR zuzgl. Buch Information: 06707/8006 oder schuh@vhs-langenlonsheim.de Sie möchten Ihre eigene Internetseite erstellen für Ihren Verein, Ihr Hobby oder eine kleine Firma? Dieser Kurs zeigt Ihnen - in einer kleinen Gruppe mit Ihrem eigenen Laptop -, wie Sie mit dem kostenlosen Baukastensystem von Jimdo ohne Vorkenntnisse Schritt für Schritt und ganz leicht einen professionellen und individuellen Webauftritt erstellen und kostenlos veröffentlichen. Kursinhalte: - Den eigenen Webauftritt planen - Den Webauftritt einrichten - Das Design gestalten - Webseiten mit Texten und Bildern füllen - Ein Kontaktformular integrieren - Webauftritt ergänzen mit Bilder-Galerien, Karten, Gästebuch! Voraussetzung: gute PC Kenntnisse und eine Email Adresse mit den Zugangsdaten. VEGETARISCHES WINTERMENÜ 3074 / 21 Leitung: Frau C. Schaphoff Beginn: Mittwoch, 17.02.2016, 18:00 Uhr Dauer: 1 Abend Raum: Küche, Realschule plus Langenlonsheim Kosten: 14,00 EUR zuzügl. Lebensmittel Information: info@vhs-langenlonsheim.de oder 06707/9699044 Lernen Sie in einem weiteren vegetarischen Kochkurs mit Frau Schaphoff die Vielfalt der vegetarischen Küche kennen, ganz ohne Fisch und Fleisch. Mit verschiedenen Gemüsen und Früchten des Winters werden wir ein vegetarisches Wintermenü zaubern. Lassen Sie sich überraschen! Bitte Schürze und Geschirrtücher mitbringen. Polizei Sprechstunde der Polizei Der Kontaktbereichsbeamte der Polizei, Polizeioberkommissar Albert Pförtner, ist donnerstags von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Zimmer 12, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim, persönlich zu sprechen oder telefonisch unter der Nummer 06704/929-12. Darüber hinaus können mit dem Kontaktbereichsbeamten telefonisch (0671/8811-245) Terminvereinbarungen getroffen werden. In dringenden Fällen ist die Polizeiinspektion Bad Kreuznach, Ringstraße 3, 55543 Bad Kreuznach, Telefon: 0671/8811-0, zu erreichen.

Seite 14 Amtlicher Teil Freitag, den 05. Februar 2016 Schiedsmänner Sprechstunde der Schiedsmänner Schiedsamtsbezirk I zuständig für die Ortsgemeinden Bretzenheim, Langenlonsheim und Laubenheim Volker Christ, Schubertstraße 8, 55450 Langenlonsheim Tel.:... 067 04-22 56 E-Mail:... v.christ@vglangenlonsheim.rlp.de Schiedsamtsbezirk II zuständig für die Ortsgemeinden Dorsheim, Rümmelsheim, Guldental und Windesheim Ralph Hintz, Hofwingert 13, 55452 Guldental Tel.:... 067 07-14 43 E-Mail:...R.Hintz@vglangenlonsheim.rlp.de Die Sprechstunden der Schiedsmänner finden nach vorheriger Vereinbarung statt. Gleichstellungsbeauftragte Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten Die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Langenlonsheim, Frau Traudlinde Noll-Eichholtz, ist unter der Tel.-Nr. 06704/1378 oder 0171/3360101 erreichbar. Seniorenbeauftragter Seniorenbeauftragter der Verbandsgemeinde Langenlonsheim Der Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Langenlonsheim, Herr Hans-Berthold Brill, Binger Straße 16, 55559 Bretzenheim, ist telef. erreichbar unter Tel.-Nr. 0671 / 3 15 99. Sprechstunden finden nach telef. Vereinbarung statt. Sprechstunde des Bürgerbusbeauftragten Der Bürgerbusbeauftragte, Herr Ralph Hintz, ist telefonisch erreichbar unter Telefon-Nr. 0171/5508343. Bürgerbusbeauftragter Seniorensicherheitsberater Sicherheitsberater für Seniorinnen und Senioren in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim Der Landkreis Bad Kreuznach hat Sicherheitsberater für Seniorinnen und Senioren bestellt. Sie wirken gemeinsam mit der Polizei beratend daran mit, dass Seniorinnen und Senioren nicht Opfer von Verbrechen werden. Für die Verbandsgemeinde Langenlonsheim sind für Sie Ansprechpartner: Herr Erdogan Can, Langenlonsheim und Frau Sigrid Schmitt, Guldental. Seit Dienstag, 17. November 2015, bieten sie von 14.30-15.30 Uhr Sprechstunden an. Ort: Rathaus Langenlonsheim, Raum 22 im Erdgeschoss. In dem genannten Zeitraum sind die Sicherheitsberater auch telefonisch unter 06704 92939 erreichbar. Die Sprechstunden sollen zukünftig regelmäßig am 3. Dienstag im Monat stattfinden. Um die Sprechstunde wahrzunehmen, können Sie montags vorher den Bürgerbus bestellen. Museen Guldentaler Feldbahnmuseum Gerhard Faust, Friedhofstraße 3, 55452 Guldental Telefon und Fax: 06707/692 und 633 E-Mail: info@feldbahnmuseum-guldental.de Internet: www.feldbahnmuseum-guldental.de Fahrtage jeden ersten Sonntag im Monat von 11-18 Uhr in der Zeit vom 1. Mai bis 3. Oktober Führungen und Fahrten auch außerhalb der Saison möglich, bitte anfragen. Zufahrt über den Gemeindeweg Auf dem Sand vom Rothenberg K 48. Dokumentationsstelle Kriegsgefangenenlager Bretzenheim 1945-48 Aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen. Altes Amtshaus, Große Straße 12, 55559 Bretzenheim. Die Ausstellung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (auch kurzfristig) geöffnet. Terminvereinbarungen über Wolfgang Spietz, Am Sportplatz 8, 55559 Bretzenheim, Telefon: 0671/33245, Fax: 0671/29552, E-Mail: spietz-w@web.de, Internet: www.bretzenheim.de orgel ART museum rhein-nahe Hauptstraße 52, 55452 Windesheim Telefon: 06707/914839, Fax: 06707/914841 E-Mail: museum@orgelartmuseum.de Internet: www.orgel-art-museum.de Öffnungszeiten: Freitag Sonntag 10.00 Uhr 16.00 Uhr Führungen für Gruppen auch außerhalb der Öffnungszeiten auf Anfrage möglich. Lothars & Lars Uhrenmuseum Bergstraße 27, 55452 Windesheim Besichtigung mit Führung für Gruppen Terminvereinbarungen über Helmut Peukert, Bergstraße 27, 55452 Windesheim, Telefon: 06707/1602 Guldentaler Heimatund Weinbaumuseum Hauptstr. 14, 55452 Guldental Führung für Gruppen, Vereine, Schulen, Privatpersonen auf Anfrage. Terminvereinbarung für Besichtigungen über das Gemeindebüro von montags bis freitags von 10.00 Uhr - 11.00 Uhr. Tel. 06707 /1014 oder 06707/8777 Guldentaler Archiv der Dorfgeschichte (im Heimat- und Weinbaumuseum), Hauptstr. 14, 55452 Guldental Öffnungszeiten: freitags von 17.00 Uhr - 19.00 Uhr Terminvereinbarung: Margarete Hargarten, Tel. 06707 /1014 oder 06707/8777, Handy: 0176-56724751 (montags - freitags 10.00 Uhr - 11.00 Uhr)

Freitag, den 05. Februar 2016 TouristInformation Touristinfo der Ferienregion Langenlonsheim Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer 22/Frau Mang Naheweinstr. 80, 55450 Langenlonsheim Amtlicher Teil Seite 15 Tel.:... 06704/92922 Fax:... 06704/92945 E-Mail:... touristinfo@vglangenlonsheim.rlp.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag...8.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Angebote: Gästeberatung, Betreuung und Beratung Gastgeber, Sterneklassifizierung, Unterkunftsverzeichnis (Broschüre und Internet), Prospektund Kartenservice, Vernetzung mit touristischen Leistungsträgern, Veranstaltungskalender, Präsentationen für die Region, Pressearbeit, Neubürgerinfos, etc. Veranstaltungskalender 5. bis 12. Februar 2016

Seite 16 Amtlicher Teil Freitag, den 05. Februar 2016 Bekanntmachungen anderer Behörden und Stellen Ab Februar wird die IBAN Pflicht Ab Februar müssen alle Bankkunden für Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften statt Kontonummer und Bankleitzahl die 22-stellige internationale Bankkontonummer (IBAN) nutzen. Bislang hatten Privatkunden noch eine Schonfrist, informiert Josephine Holzhäuser, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Für Unternehmen und Vereine gelten diese Regeln bereits seit Sommer 2014, nun sind sie für alle verbindlich. Die eigene IBAN-Nummer finden Bankkunden bereits seit einigen Jahren auf dem Kontoauszug. Bisher haben Kreditinstitute Überweisungen mit den alten Nummern noch umgewandelt und ausgeführt, informiert Holzhäuser. Ab Februar 2016 dürfen sie das nicht mehr. Schlimmstenfalls wird ein Auftrag mit der bisherigen Kontonummer nicht ausgeführt. Die Folge sind Zahlungsverzug und Zusatzkosten durch Zinsen und Mahngebühren. Die Verbraucherzentrale rät, alte, vorgedruckte Überweisungsformulare zu vernichten und nicht mehr zu verwenden. Schutz vor Zahlendrehern und Tippfehlern soll eine zweistellige Prüfziffer bieten, die für jede IBAN extra berechnet wird. Tippfehler fallen dadurch sofort auf und das Kreditinstitut führt die Überweisung gar nicht erst aus. Die Verbraucherzentrale rät außerdem, die IBAN stets in vierstelligen Blöcken einzugeben. Auch dadurch lassen sich Fehler vermeiden. Für Online-Bankkunden ändert sich spätestens jetzt die Überweisungsmaske im Internet. Daueraufträge stellen Kreditinstitute in der Regel automatisch um. Das IBAN-Verfahren macht grenzüberschreitende Euro-Überweisungen und -Lastschriften im SEPA-Raum einfacher, schneller und günstiger. Das gilt für alle Zahlungen zwischen den 28 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Monaco und San Marino. Für grenzüberschreitende Zahlungen in Länder außerhalb des SEPA- Raums muss die teurere Auslandsüberweisung gewählt werden. Bei Fragen und Problemen rund um das Thema Girokonto und SEPA bietet die Verbraucherzentrale persönliche Beratung nach Terminvereinbarung in ihren örtlichen Beratungsstellen. Die Kreisverwaltung informiert Aufgrund des geänderten Schlachtaufkommens im Kreis Bad Kreuznach werden die Untersuchungszeiten für auf Trichinen zu untersuchende Schlachttiere bzw. auf Trichinen zu untersuchendes erlegtes Wild im Trichinenlabor Bad Kreuznach ab 1. März 2016 wie folgt geändert: Untersuchungstage sind regelmäßig Dienstag und Freitag, die Untersuchung ist jeweils gegen 18.30 Uhr abgeschlossen. Die Proben müssen für die Untersuchung am Dienstag spätestens montags um 16.00 Uhr, und für die Untersuchung am Freitag spätestens freitags um 12.00 Uhr bei der Kreisverwaltung vorliegen. An Feiertagen entfällt der Regelansatz, die Untersuchung erfolgt dann am darauffolgenden Werktag. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Landesamt für Steuern Abzocke mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Registrierung erfolgt ausschließlich durch das Bundeszentralamt für Steuern und ist stets kostenfrei Aktuell befinden sich wieder Schreiben im Umlauf, in denen Firmen eine kostenpflichtige Erfassung, Registrierung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) angeboten wird. Die Schreiben erwecken einen amtlichen Eindruck. Sie weisen zwar im Kleingedruckten darauf hin, dass es sich um eine nicht amtliche, jedoch kostenpflichtige Eintragung handelt. Unternehmen sollten keinesfalls das Schreiben ausfüllen und zurücksenden. Die Vergabe von USt-IdNr. ist stets kostenfrei und erfolgt in Deutschland ausschließlich durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). In der Regel beantragen die Unternehmen bei ihrem zuständigen Finanzamt die Erteilung der USt-IdNr.. Diese übermitteln die Anträge dann intern an das BZSt. Die USt-IdNr. ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne. Sie wird benötigt von Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten teilnehmen. Weitere Informationen auch unter www.bzst.de. Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ISB-Darlehen Wohneigentum Einheitliche Tilgung für alle Laufzeiten Ab sofort bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) für alle Laufzeiten des ISB-Darlehens Wohneigentum und Modernisierung eine einheitliche Tilgung von jährlich 2,20 Prozent an. Dies gilt für die nachrangig gesicherten Darlehen zum Neubau, Erwerb und Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum. Eigentümer und Bauherren profitieren künftig nicht nur von den Zinsfestschreibungen von bis zu 30 Jahren und von niedrigen Zinssätzen ab 1,5 Prozent jährlich, sondern zusätzlich von einer einheitlich hohen Tilgungsrate. Das Angebot der ISB, lange Laufzeiten, sehr niedrige Zinssätze und eine Tilgungsrate von 2,20 Prozent miteinander zu kombinieren, ermöglicht insbesondere jungen Familien, die Finanzierung eines Eigenheims sicher und langfristig zu planen, erklärte Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der ISB. Zugleich liefert die ISB den mitfinanzierenden vorrangigen Hausbanken ein hohes Maß an Sicherheit und ist ein verlässlicher Kofinanzierungspartner bei Wohnimmobilienfinanzierungen. Alle Informationen zu den Konditionen und zur Ausgestaltung der Förderprogramme finden Interessierte bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstraße 47, 55545 Bad Kreuznach, Tel.:0671/803-1618 oder auf den Internetseiten der ISB unter www.isb.rlp.de. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Unscheinbare Kostenfallen Werbebanner können Auslöser sein Vor fragwürdigen Forderungen von Drittanbietern auf der Mobilfunkrechnung warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Regelmäßig erhält sie Anfragen zu zweifelhaften Beträgen zwischen 2,99 und 6,99 Euro pro Woche für Abonnements verschiedener Dienste. Auslöser für diese dubiosen Kosten kann ein plötzlich aufpoppendes Werbebanner für Klingeltöne oder Erotik-Dienste in Apps aber auch ein Virus sein. Mit einer Drittanbietersperre lassen sich solche unangenehmen Überraschungen vermeiden. Die Betroffenen bemerken das aktive Abonnement meistens erst, wenn sie ihre Mobilfunkrechnung erhalten, informiert Martina Totz, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Drittanbieter rechnen ihre Dienste dort unter Rubriken wie `Leistungen oder Beträge anderer Anbieter ab. Ein kostenpflichtiges Abonnement kann zum Beispiel schon durch ein ungewolltes Berühren der Werbeanzeige aktiviert werden. Ein Dienst namens WAP-Billing ermöglicht das einfache Abrechnungsverfahren über die Mobilfunkrechnung. Wer das Werbebanner antippt, wird auf die Seite des Diensteanbieters weitergeleitet. Im Hintergrund wird dann bereits die eigene Rufnummer übermittelt. Anhand der Nummer können die Diensteanbieter den Mobilfunkanbieter ermitteln und einen Zahlungsvorgang für das angebotene Abo auslösen, so Totz. Konto- oder Kreditkartendaten müssen nicht angegeben werden. Auf einen Kostenhinweis oder einen Jetzt zahlungspflichtig bestellen -Button achten die Betroffenen beim Wegklicken der sich öffnenden Anbieterseite in der Regel nicht. Bereits aktivierte Abonnements müssen binnen acht Wochen direkt beim Drittanbieter bestritten, widerrufen oder gekündigt werden, erklärt Verbraucherschützerin Totz. Dies kann über die Internetseite des Drittanbieters, telefonisch, per SMS oder per Brief, am besten per Einschreiben mit Rückschein, erfolgen. Die Verbraucherzentrale rät, parallel auch beim eigenen Mobilfunkanbieter Widerspruch einzulegen. Dieser muss auch Auskunft über die Kontaktdaten der Drittanbieter geben. Ob Schadensersatz für bereits abgebuchte Beträge geltend gemacht werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Keinesfalls sollten Lastschriften unkommentiert zurück geholt werden, warnt Totz. Mahnungen des eigenen Mobilfunkanbieters oder eine Sperrung des Anschlusses könnten die Folge sein. Eine Drittanbietersperre kann jeder Mobilfunkkunde kostenfrei bei seinem Anbieter einrichten lassen. Sie greift jedoch nur für die Zukunft, das heißt aktive Abos werden dadurch nicht automatisch beendet. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/musterbriefe-internet-telefonie stellt die Verbraucherzentrale verschiedene Schreiben zum Einspruch gegen die Telefonrechnung und für die Beantragung einer Drittanbietersperre bereit. Eine umfassende rechtliche Beratung erhalten Interessierte in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale oder montags, mittwochs und donnerstags von 10 Uhr bis 16 Uhr telefonisch am landesweiten Beratungstelefon unter 09001 77 80 80 4 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, evtl. abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen. 200 Jahre Landkreis Bad Kreuznach Im Mai 2016 wird der Landkreis Bad Kreuznach 200 Jahre alt. Dieses Jubiläum soll mit verschiedenen Veranstaltungen und Aktivitäten gebührend gefeiert werden. Neben dem offiziellen Festakt im Kurhaus Bad Kreuznach am 13.05.2016 wird als Höhepunkt im rheinland-pfälzischen Freilichtmuseum in Bad Sobernheim unter Beteiligung der Orts- und Verbandsgemeinden sowie der Städte des Landkreises am Pfingstsonntag, 15. Mai 2016, ab 9.30 Uhr ein großes Bürgerfest stattfinden. Alle Verbandsgemeinden, Städte, Dörfer sowie Verbände, Vereine und Organisationen, die sich und ihre Besonderheiten beim Bürgerfest darstellen und einbringen möchten, sind dazu herzlich eingeladen. Denn der Landkreis Bad Kreuznach möchte sich als lebenswerte Erlebnis-, Genuss- und Gesundheitsregion präsentieren und ein breitgefächertes Programm für Groß und Klein präsentieren. Möchten Sie mit einem Informations-, Aktivitäts- oder Verkaufsstand beim Bürgerfest am 15.05.2016

Freitag, den 05. Februar 2016 Amtlicher Teil Seite 17 dabei sein? Unter www.kreis-badkreuznach.de können Sie das Anmeldeformular herunterladen. Füllen Sie dieses bitte aus und senden es bis zum 31.03.2016 an die Naheland-Touristik GmbH, Fax 0 67 52-13 76 20 oder E-Mail info@naheland.net. Zentraler Ansprechpartner in Sachen 200-Jahr-Feier bei der Kreisverwaltung ist Harald Skär, E-Mail: harald.skaer@kreis-badkreuznach.de. Wir freuen uns über Ihre Beteiligung und sind schon jetzt gespannt auf eine unterhaltsame und abwechslungsreiche Veranstaltung im Freilichtmuseum Bad Sobernheim. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Altersrenten - Wer? Wann? Wie(viel)? Über die Voraussetzungen für eine Altersrente, mögliche Rentenabschläge und vieles mehr zum Thema Altersrente informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz am 24. Februar in Bad Kreuznach in der Drei-Burgen-Klinik, Zum Wacholder 2. Beginn der Veranstaltung ist um 16:30 Uhr. Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich unter Telefon 0671 92012-0, Fax 0671 92012-12 oder E-Mail aub-stelle-badkreuznach@drv-rlp.de Christian Bischof neuer Leiter des Beratungsdienstes Neuer Leiter des landesweiten Beratungsdienstes der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (DRV) ist Christian Bischof. Der 40-jährige Jurist stellte sich heute seinen neuen Mitarbeitern vor. Christian Bischof arbeitet seit 2008 für die DRV. Breite Erfahrung im Bereich öffentlicher Dienstleistungen erwarb er zuvor bei der Kreisverwaltung Germersheim. Er lebt mit seiner Familie in Speyer. Mit Christian Bischof an der Spitze unseres Beratungsdienstes wollen wir diesen servicestarken Bereich weiter ausbauen. Im ganzen Land möchten wir als erste Anlaufstelle in Sachen Reha, Rente und Altersvorsorge künftig noch stärker präsent sein und vor allem zu den Betrieben engere Kontakte knüpfen, so stellvertretender DRV- Geschäftsführer Matthias Förster. In Rheinland-Pfalz gibt es sieben DRV-Beratungsstellen mit insgesamt 151 Mitarbeitern. Dort gibt es persönlich oder über das Servicetelefon Informationen zur Reha, Rente und Altersvorsorge. Und speziell für Betriebe bietet die DRV seit letztem Jahr den Firmenservice an. Vor allem das persönliche Beratungsgespräch erfreut sich großer Beliebtheit, was auch die Zahl von rund 190 000 Gesprächen im Jahr 2015 zeigt. Kirchliche Nachrichten Kath. Pfarreiengemeinschaft Guldenbachtal/Langenlonsheim Gottesdienstordnung vom 5. - 11.02.2016 Freitag, 5. Februar, 17.30 Uhr Herz-Jesu-Andacht in Schweppenhausen, 17.45 h Rosenkranz in Langenlonsheim, 18.30 Uhr Hl. Messe in Dorsheim, mit Kerzenweihe und Blasiussegen Samstag/Sonntag - 6./7. Februar 2016-5. Sonntag im Jahreskreis Samstag, 6. Februar, 18.30 Uhr Vorabendmesse in Windesheim mit Kerzenweihe und Blasiussegen Sonntag, 7. Februar, 9.00 Uhr Hochamt in Langenlonsheim, mit Kerzenweihe und Blasiussegen, 10.30 Uhr Hochamt in Guldental St. Jakobus mit Kerzenweihe und Blasiussegen, 10.30 Uhr Wortgottesfeier in Rümmelsheim, 14.00 Uhr Taufe des Kindes Lena Wenk in Bretzenheim, 19.00 Uhr Dekanatsmesse in Bad Kreuznach Hl. Kreuz Montag, 8. Februar, 17.45 Uhr Rosenkranzandacht in Langenlonsheim Mittwoch, 10. Februar - Aschermittwoch, 18.30 Uhr Hl. Messe in Bretzenheim mit Austeilung des Aschenkreuzes Donnerstag, 11. Februar, 7.00 Uhr Laudes in Langenlonsheim Ev. Kirchengemeinde Bretzenheim Fastnachtsonntag Estomihi 07.02.2016, 9.30 Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Lermen, Taufe Max - Sohn von Alexandra SCHWARTKE geb. Karst Mittwoch, 10.2.2016, 19.00 Uhr: Traditionelles Heringsessen der Frauenhilfe. Ort: Luthersaal der ev. Friedenskirche. Um Anmeldung wird gebeten: Tel. 0671/31760 (Christiane LERMEN) Samstag, 13.2.2016, 9.30 Uhr Nächster Katechumenenunterricht. Sonntag Laetare, 6.3.2016: Besuch der Klosterkirche in Sponheim, Wanderung von Schloss Dhaun zum Nahe-Skywalk an der Grablege der Rau- und Rheingrafen. Abendessen à la carte im dortigen Landgasthof, Führung in der Stiftskirche, Heimfahrt: 28 Anmeldungen. Tel. 0163/1700800 bzw. www.ev-bretzenheim.de/download/anmeldung2016.pdf Ev. Kirchengemeinde Langenlonsheim GOTTESDIENSTE Kein Gottesdienst am 6./7.2. 2016 in Langenlonsheim 7.2.2016, 9.30 Uhr Bretzenheim REGELMÄSSIGE VERANSTALTUNGEN montags 18.00 Uhr Kirchenchor - im Januar Pause (Ansprechpartnerin: Gerhild Mathern, Tel. 536) dienstags, 15.00 Uhr Frauenhilfe (Ansprechpartnerin Brigitte Wagner, Tel.691) mittwochs, 14-tägig 15.00 Uhr Gemeindebüro, (Jutta Bodtländer, Tel. 2466) 20.00 Uhr Treffpunkt Frau am letzten Mittwoch im Monat (Ansprechpartnerin Doris Coutandin, Tel.960750) donnerstags, 17.00 Uhr - 14-tägig: Konfirmandenunterricht (182.16) (Ansprechpartnerin Ute Bock, Tel. 1444) freitags, 16.00 Uhr KiGo-Team (Kontakt: kigo.lalo@hotmail.de) freitags, 17.30-18.45 Uhr: Kindergottesdienst samstags, 9.00 Uhr - 13.00 Uhr am (1 x im Monat): Katechumenenunterricht : nächster Termin am 27.2.16 Kinder- und Jugendarbeit Ansprechpartner: Bernhard Wolf, Tel. 2821 So finden Sie uns: Ev. Gemeindehaus, Naheweinstraße 142, 55450 Langenlonsheim, Tel 06704/ 2466 Jugendbereich: Eingang zur Hintergasse Gemeindehaus: Eingang gegenüber Kindertagesstätte Ev. Pfarramt, Naheweinstraße 142, 1. Stock, 55450 Langenlonsheim, Tel 06704/ 1444, Mail: langenlonsheim@ekir.de Ev. Kindertagesstätte Regenbogen Naheweinstraße 140, 55450 Langenlonsheim, Tel. 1245 Ev. Kirche, Naheweinstraße 90, 55450 Langenlonsheim Jubiläumskonfirmation in Langenlonsheim Am Sonntag, 6. März 2015, dem Sonntag Lätare, feiert die Evangelische Kirchengemeinde Silberne (1991), Goldene (1966), Diamantene (1956), Eiserne (1951), Gnaden- (1946), Kronjuwelen- (1941) und Eichen-Konfirmation (1936) Es wird immer schwerer, die Adressen der Jubilare ausfindig zu machen und viele Briefe sind zurückgekommen. Herzlich eingeladen sind auch alle, die nicht in Langenlonsheim konfirmiert wurden. Sie können hier feiern oder sich mit der Heimatgemeinde in Verbindung setzen, denn dort ist das Suchen der Adressen sicher auch schwierig. Die Ev. Kirchengemeinde bittet um Anmeldung bis zum 24.2.2016 im Ev. Pfarramt unter Tel. 06704/ 1444 oder langenlonsheim@ekir.de. Ev. Kirchengemeinde Münster-Sarmsheim Dorsheim, Laubenheim, Münster-Sarmsheim Gottesdienst Sonntag, 07.02.2016, 11:00 Uhr in Münster-Sarmsheim mit Pfarrer Hüther Kirchenchor: Mittwoch 09.02.2016 18:00 Uhr in Münster-Sarmsheim Evangelische Kirchengemeinde Rümmelsheim-Waldalgesheim GOTTESDIENSTE am 7. Februar (Estomihi), Pfarrer Hüther: 9.30 Uhr: Waldalgesheim, 11 Uhr: Münster-Sarmsheim So erreichen Sie uns: Ev. Pfarramt, Pfarrer Hüther, Kreuzstraße 6, 55425 Waldalgesheim, Tel.: 06721 / 32138, Fax 32038, E-mail: waldalgesheim@ekir.de, Homepage: www.kgm-waldalgesheim.de, Sprechstunden: jederzeit nach vorheriger telefonischer Vereinbarung! Ev. Kirchengemeinde Windesheim-Guldental Gottesdienste: 07.02.2016, Guldental 10.30 Uhr Pfr. Fleißner, mit Abendmahl (Saft) 10.02.2016, Windesheim 19.00 Uhr Passionsandacht mit Konfirmanden 07.02.2016, Winzenheim 9.30 Uhr Pfr. Schmidt Gottesdienst Die Kollekte in ist bestimmt in Guldental für Hilfe für Familien und in Windesheim für die Vereinte Ev. Mission. Kindergottesdienst: Windesheim: sonntags um 10.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Termine auf Anfrage - Fon 8989 Guldental: sonntags um 10.30 Uhr im Ev. Stift Jehovas Zeugen Samstag, 06. Februar 2016, 17:00 Uhr - Vortrag für die Öffentlichkeit - Thema: Wie man im Dienst für Gott Freude finden kann Herr Mechler, Oestrich-Winkel erläutert wie man trotz der angespannten Weltlage sich am Gottesdienst erfreuen kann. Bitte bringen Sie gern Ihre eigene Bibel zum Vortrag mit. Mittwoch, 10. Februar 2016, 19:00 Uhr Programmauszug: Teil 1. Nehemia - ein Mann, der der Anbetung des Gottes der Bibel höchste Priorität verlieh. (Fortsetzung von letzter Woche), Teil 2. Diskussionsrunde über den Glauben biblischer Persönlichkeiten: Samuel - ein Gottesmann - auch im hohen Alter. Seine Entschlossenheit ist beispielhaft. Versammlungszeiten für russisch sprechende Mitbürger: Donnerstag 19:00 Uhr und Sonntag 12:30 Uhr

Seite 18 Amtlicher Teil Freitag, den 05. Februar 2016 Haben Sie Interesse? Sie sind herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei. Keine Kollekte. Veranstaltungsort ist jeweils: Königreichssaal der Zeugen Jehovas Saarstr. 18, 55425 Waldalgesheim. Eine Wegbeschreibung finden Sie unter jw.org im Internet. Büchereien Evangelisch-Öffentliche Bücherei Guldental Kirchstraße 1 (im ev. Kindergarten) Öffnungszeiten: Montag... 17:00 Uhr 18:30 Uhr ab April 2016: zusätzlich Donnerstag.18.30 Uhr 19.30 Uhr Büchereileitung: Kirsten Mang...Tel. 0175/1502005 Kath. öffentliche Bücherei St. Martin - St. Jakobus im Pfarrzentrum St. Martin, Große Kirchgasse 7 Öffnungszeiten: sonntags von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr dienstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Büchereileitung: Margarete Hargarten, Tel. 06707-8777 Handy: 0176-56724751 Aus Vereinen und Verbänden Bretzenheim Ev. Frauenhilfe Bretzenheim Mittwoch, 10.2.2016, 19.00 Uhr Traditionelles Heringsessen der Frauenhilfe. Ort: Luthersaal der ev. Friedenskirche. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. Um Anmeldung wird gebeten: Tel. 0671/31760 (Christiane LERMEN) 4.3.2016, 17.30 Uhr Weltgebetstag. Die Liturgie kommt dieses Jahr aus Kuba. Ort: Kath. Kirche Jugendchor Bretzenheim startet Proben Einladung zum Mitsingen Jetzt starten wieder die Proben des Jugendchors für Kinder ab ca. 8 Jahren für das neue Musical, welches im November 2016 aufgeführt werden wird. Wie auch im letzten Jahr wird das Musical von den Kindern selbst geschrieben, Chorleiter Jürgen Engler wird die Musik dazu komponieren. Ihr habt auch Lust zu singen und würdet gerne mal bei einem Musical mitmachen? Dann laden wir Euch herzlich ein, unseren Chor kennenzulernen und mitzusingen. Die Proben finden immer dienstags von 18 bis 19 Uhr im Musikraum der Kronenberghalle in Bretzenheim statt. Bei Interesse können Sie sich gerne bei uns melden. Kontakt: Sandra Strehl (Tel. 06704/960783) oder Pia Metz (Tel. 0671/26645). Gemischter Chor Liederkranz 1877 e.v. Bretzenheim Generalversammlung 2016 Der Vorstand lädt alle aktiven und fördernden Mitglieder des Liederkranz 1877 e. V. ein zur Generalversammlung am 15. Februar 2016 um 20.00 Uhr in der Kronenberghalle Bretzenheim. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden, 2. Totengedenken, 3. Bericht des 1. Schriftführers, 4a. Bericht der 1. Kassiererin, 4b. Bericht der Kassenprüfer, 4c) Entlastung der 1, Kassiererin, 5. Entlastung des Vorstandes 6. Bericht der Chorleiterin, 7. Ehrung verdienter Mitglieder, 8. Wahl des Wahlleiters bzw. der Wahlleiterin, 9. Vorstandswahlen, 10. Verschiedenes. Anträge zur Tagesordnung, die unter Punkt 10. (Verschiedenes) behandelt werden, müssen spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin, also bis zum 08.02.2016 schriftlich eingereicht werden. Eine gesonderte Einladung zur Jahreshauptversammlung ergeht nicht mehr; die Versammlung ist beschlussfähig unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder. Guldental Gemeinde Guldental/ BUND Guldental Da ein erster Schnittkurs im vergangenen Jahr großes Interesse fand, bieten BUND und Ortsgemeinde Guldental am Samstag, 13. Februar 2016, wieder einen Baumschnitt-Tag an. Interessierte können zeitlich flexibel teilnehmen in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Treffpunkt ist auf der Streuobstwiese am Guldentaler Campingplatz: zwischen Guldental und Langenlonsheim von der L 242 Richtung Campingplatz abbiegen, hinter der Brücke rechts ab, ein Stück am Bach entlang, hinter der Kläranlage links ab, an der Feldwegkreuzung wieder links ab; Parkmöglichkeit auch am Eingang des Campingplatzes. Obstbaumschnitt an praktischen Beispielen: Pflanzschnitt, Aufbau einer Krone, Schnitt älterer Bäume am Guldenbach Informationen zum Thema Streuobst: Baumpflanzung, Obstsorten, Baumformen und deren Wuchseigenschaften, Verbissschutz, ökologische Themen Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos; eine Spende für die Naturschutzarbeit des BUND wird jedoch nicht abgelehnt. Weitere Informationen bei Hans Faus, Tel. 06707/1819. Ein Mitmachkonzert für die ganze Familie findet am Sonntag, 14.02.2016, um 15.30 Uhr im Pfarrheim St. Josef, Grabenstraße, Guldental statt: Lieder aus dem Koffer Ein buntes Mit-mach-Konzert für die ganze Familie mit dem Kinderliedermacher Alex Schmeisser. Neue Lieder über Elefanten, Freunde und komische Vögel zum Mitmachen und Mitlachen. Mit Gitarre, Gesang, Trommel, Djembe, Regenmacher, Rassel, Mundharmonika, Kazoo und einem Koffer voll seltsamer Dinge gibt es jede Menge musikalischen Spaß. Die Konzerte sind ein Mitmacherlebnis der besonderen Art. Da wird gequakt, geklatscht und getrampelt. Die Kinder werden aktiv mit in das Bühnengeschehen einbezogen. Das gemeinsame Erleben von Musik in Verbindung mit Bewegung und Spaß steht hier im Mittelpunkt. www.alexmachtmusik.de www.facebook.com/alexmachtmusik Vorverkaufstellen: ev. Kindergarten Guldental, Dorfladen Gulina, Bonhoefferhaus Bad Kreuznach bei Frau Niebergall VVK: 2,50 EUR AK: 3,00 EUR Veranstalter: Förderverein des ev. Kindergartens Guldental VdK-Ortsverband Guldental Am 19.03.2016 findet um 15.00 Uhr die Mitgliederversammlung im Sängerheim des Männergesangvereins in der Antoniusstraße in Guldental statt. Wir möchten bereits heute recht herzlich dazu einladen. Nach der offiziellen Versammlung ist noch ein gemütliches Beisammensein geplant. Der Vorstand würde sich über eine zahlreiche Beteiligung freuen und lädt herzlich ein. Tagesordnungspunkte werden später mitgeteilt. SG 07 Guldental e.v. Jugendspieler der Jahrgänge 2004 und früher gesucht! Zur Verstärkung unserer Jugendmannschaften sucht die SG noch junge Spieler und Spielerinnen der Jahrgänge 2004 und früher für den Jugendfußball. Jeder der sich für Fußball interessiert darf bei uns gerne die ersten Schritte machen. Infos gibt es bei Thomas Jakobus. Wir freuen uns auf DICH. Trainingsbeginn der E-Jugend auf dem Sportplatz ist ab 2. März 2016 immer Mittwochs und Freitags von 17:15 Uhr bis 19:00 Uhr. Bitte weitersagen. Besuchen Sie doch mal unsere Internetseite. Dort finden Sie weitere Hinweise zu Trainingszeiten, Spielberichte und Aktivitäten unserer SG www.sg-guldental.de. CDU Guldental Einladung zum Politischen Aschermittwoch am Mittwoch, 10. Februar 2016, ab 19.00 Uhr in Guldental, Sängerheim, MGV-, Antoniusstraße Als Referenten für diesen Abend konnten wir Frau Antje Lezius, MdB, CDU-Kreisvorsitzende Birkenfeld, und Frau Bettina Dickes, MdL, Kreis- und Fraktionsvorsitzende der CDU gewinnen. Außerdem werden der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Langenlonsheim Herr Michael Cyfka und der CDU-Fraktionsvorsitzende Alfons Lorsbach zu der aktuellen Situation in der VG-Lalo sprechen und für Fragen zur Verfügung stehen. Folgende regionale und überregionale Themen werden u.a. angesprochen: - Flüchtlingsproblematik in Deutschland und Europa -Entwicklung der Schullandschaft in der VG-Lalo

Freitag, den 05. Februar 2016 Amtlicher Teil Seite 19 - Defizite bei der inneren Sicherheit -Feuerwehr- und Rettungswesen - Gebiets- und Funktionalreform in Rheinland-Pfalz -Bürgerfreundliches Rathaus Wie in den letzten Jahren werden auch diesmal wieder eingelegte Heringe mit Pellkartoffeln von der Gaststätte Hilberschemmer Stubb angeboten. (Wahlweise Käse- oder Schinkenbrot) Um einen Überblick für die Essensvorbereitung zu erhalten bitten wir um eine kurze telefonische oder schriftliche Rückmeldung bis 08. Februar 2016. Bitte werben Sie auch in Ihrem Bekanntenkreis für eine zahlreiche Teilnahme. Anmeldung: Tel.: 06707/8535, Fax: 06707/960685, E-Mail: a.lorsbach@cdu-guldental.de. Wir würden uns freuen, Sie zahlreich begrüßen zu können. Langenlonsheim Tischtennis in Langenlonsheim Der TTC 95 Laubenheim sucht noch Interessierte jeden Alters, die auch mit wenigen oder lang zurückliegenden Vorkenntnissen Lust haben, mit Gleichgesinnten den Schläger zu schwingen. Wer neugierig geworden ist, kommt einfach montags um 19:30 Uhr in die Schulturnhalle in Langenlonsheim. Außerdem bauen wir neue Jugendmannschaften auf und suchen daher Kinder und Jugendliche ab 7 Jahre. Das Jugendtraining findet jeden Donnerstag von 18 bis 20 Uhr statt. Als Ansprechpartner steht Ihnen Uli Korrell unter 06704-9633365 zur Verfügung. Gemischter Chor Langenlonsheim Liebe Sängerinnen und Sänger, bitte beachten Sie, dass unsere nächste Probe am Donnerstag, 18.2.2016, stattfindet. Wie immer treffen wir uns um 20.00 Uhr im Proberaum an der Realschule Plus. Wir freuen uns auf Sie. Ev. Frauenhilfe Langenlonsheim Am Dienstag, 09.02.16, um 15 Uhr, lädt die Ev. Frauenhilfe Langenlonsheim zum närrischen Kreppelkaffee mit Bernd Lautenbauch und der Tanzgruppe von Marion Koch ins ev. Gemeindehaus ein. Gäste sind herzlich willkommen. Anmeldung zur Abholung mit dem Bürgerbus bis spätestens Montag, 16 Uhr, unter Tel. 06704/691. Sängervereinigung 1878 / 1931 Langenlonsheim e.v. Generalversammlung der Sängervereinigung 1878 /1931 Langenlonsheim e.v. Am 20. Februar 2016 findet im Vereinslokal Alter Hohenzoller die Generalversammlung der Sängervereinigung 1878 / 1931 Langenlonsheim e.v. statt. Beginn ist um 20.00 Uhr. Hiermit werden alle aktiven und passiven Mitglieder zu dieser Versammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Geschäftsbericht 2015, 4. Kassenbericht 2015, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Wahl eines neuen Kassenprüfers, 8. Bericht der Dirigentin, 9. Zukunftsplanung Konzert, 10. Vorläufige Termine 2016, 11. Mitgliedsanträge, 12. Mitgliederwerbung, 13. Verschiedenes. Mitgliederanträge sind bis zum 17. Februar 2016 beim Vorstand einzureichen. Eine weitere persönliche Einladung zur Versammlung erfolgt nicht. TSV Langenlonsheim-Laubenheim e.v. Trainingszeiten: A-Jugend: Mo. und Do.19.00-20.30 Uhr B-Jugend: Di. und Do.17.30-19.00 Uhr C-Jugend: Mo. und Mi.18.00-19.30 Uhr D-Jugend: Mo. und Do.18.00-19.30 Uhr E-Jugend: Di. und Fr.17.30-19.00 Uhr F-Jugend: Mo. und Mi. 17.00-18.15 Uhr G-Jugend: Di.16.30-17.30 Uhr 1. Mannschaft: Di., Do. und Fr.19.00-21.00 Uhr 2. Mannschaft: Di. und Fr. 19.00-21.00 Uhr AH-Fußball: Do. 19.30 Uhr - 21.00 Uhr Flagfootball: Mi. 20.00-22.00 Uhr und So. 11.00-13.00 Uhr Damengymnastik: Mi.19.00-20.00 Uhr in der Schulsporthalle Lalo Rümmelsheim Kampagne 2016 der Schnorreswackeler Rümmelsheim Die Termine für die kommende Session lauten wie folgt: 07.02.2016 ab 15.33 Uhr Umzug mit After-Umzug-Party in der Trollbachhalle 09.02.2016 ab 11.11 Uhr Heringsessen im Clubraum der Trollbachhalle Der KVR freut sich auf Ihr Kommen! Windesheim Verkehrsverein Windesheim e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016 Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Verkehrsvereins Windesheim e.v. findet am Freitag, 19. Februar 2016, um 20:00 Uhr im Rathaussaal in Windesheim statt. Wir bitten die Mitglieder um zahlreiche Teilnahme. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Bericht der Schriftführerin, 3. Bericht der Ressortleiter, 4. Bericht des Kassierers, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung des Kassierers und des Vorstandes, 7. Neuwahl des Vorstandes, 1) 2. Vorsitzende/r, 2) 2. Kassierer/in, 3) 2. Schriftführer/in, 4) 2. Fachbeisitzer/in, 5) 4. Fachbeisitzer/in, 6) 6. Fachbeisitzer/in, 8. Wahl der Kassenprüfer, 9. Anträge, 10. Verschiedenes Anträge zur Mitgliederversammlung müssen bis zum 12.02.2016 schriftlich gestellt werden. Die Anträge sind bei der Schriftführerin, Frau Gisela Sinß abzugeben. Ev. Kirchengemeinde Windesheim-Guldental / Winzenheim Frauenhilfe Windesheim 09.02.2016 Ev. Gemeindehaus 17.00 Uhr Bastelkreis 10.02.2016 Ev. Gemeindehaus 15.00 Uhr Jahreshauptversammlung Ev. Kirchenchor trifft sich mittwochs um 19.30 Uhr, abwechselnd in Guldental oder Windesheim unter der Chorleitung von Frau Kang-Mäder. Auskunft erteilen: Frau U. Faust, Tel.: 692 oder Frau Stern, Tel.: 1356 Der Chor freut sich über Männer und Frauen, die bereit sind, ihre Stimme im Chor einzubringen. Ev. Posaunenchor Windesheim: Der Ev. Posaunenchor Windesheim trifft sich dienstags um 20.00 Uhr in Windesheim. Nachwuchs gesucht: Wer ein Blasinstrument erlernen will, melde sich bitte bei Herrn H.J. Theobald, Tel. 1042 oder bei Frau Christel Weyh, Tel. 226. Ev. Bücherei Guldental Öffnungszeiten: Montag 17.00 bis 18.30 Uhr jeden ersten Samstag im Monat 17.00 bis 18.30 Uhr Büchereileitung: Frau K. Mang, Tel: 915465 oder 0175-1502005 Schwimmbadförderverein Windesheim Altweiberfastnacht in Windesheim Wir laden alle Windesheimer und Freunde des SFV zur Altweiberfastnacht am 04.02.2016 um 15.11 Uhr auf der Gemeindewaage ein. Für gute Stimmung sorgt ihr, für Essen und Trinken wir. Es lädt ein der Schwimmbadförderverein Windesheim. Kinderfastnacht in Windesheim Wir laden alle Kinder bis 12 Jahre zur Kinderfastnacht in das Ev. Gemeindehaus in Windesheim am 07.02.2016 von 15.30 bis 18.00 Uhr ein. Für das leibliche Wohl sorgt der SFV Windesheim. Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag mit viel Spaß und Musik. Ev. Frauenhilfe Windesheim Jahreshauptversammlung Die ev. Frauenhilfe lädt zur Jahreshauptversammlung herzlich am. Sie findet statt am 10.02. 2016 um 15.00 Uhr im ev. Gemeindehaus Windesheim. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden, 2. Bericht der Schriftführerin, 3. Bericht der Kassiererin und Kassenprüferinnen, 4. Verschiedenes Im Anschluss laden wir zum gemütlichen Kaffeetrinken ein. Wir freuen uns auf rege Beteiligung. Kreppelkaffee der Kath. Frauen Die Frauengemeinschaft Windesheim feiert am Dienstag, 09.02.2016, im Pfarrsälchen in der Bergstraße die diesjährige Fastnacht. Wir laden dazu herzlich ein. Beginn: 15.11 Uhr. Bitte gute Laune mitbringen. Sollte eine Fahrmöglichkeit benötigt werden, bitte bei Marita Engel melden. Tel. 06707-532. Aus überörtlichen Vereinen und Verbänden Herzliche Einladung zum Gesprächskreis Demenz am 16. Februar Allgemeiner Austausch Jeden 3. Dienstag im Monat findet von 19 bis 21 Uhr ein Gesprächskreis Demenz für Angehörige statt. Veranstaltungsort ist der

Seite 20 Amtlicher Teil Freitag, den 05. Februar 2016 Medienraum des Hauses St. Josef in der Mühlenstraße 43 in Bad Kreuznach. Der kostenfreie Gesprächskreis unter Leitung von Liane Jung, Informationsbüro Demenz, steht allen Interessierten offen, eine Anmeldung ist nicht nötig. Für Informationen vorab steht Ihnen Frau Jung unter der Telefonnummer (0671) 372-1304 gerne zur Verfügung. weitere Termine und Infos auch unter: www.infobuero-demenz.de Naturstation Lebendige Nahe Donnerstag, 18. Februar 2016-19:30 Uhr Rettungsnetz Wildkatze Unberührte und vor allem zusammenhängende große Waldgebiete gibt es in Deutschland kaum noch. Auch im waldreichsten Bundesland Rheinland-Pfalz zerschneiden Landwirtschaft, Siedlungen, Straßen und Bahnlinien die Wälder. Für die Europäische Wildkatze und viele andere Tiere des Waldes wird es zunehmend eng. Eine Wanderung zwischen verschiedenen Waldarealen ist gefährlich. Es sind zahlreiche Straßenopfer zu beklagen. Der BUND setzt sich deshalb mit dem bundesweiten Rettungsnetz Wildkatze für die Widervernetzung und Aufwertung von Wäldern ein. In Rheinland-Pfalz lebt mit etwa 1.000 bis 3.000 Katzen etwa die Hälfte des deutschen Wildkatzenbestands. Deshalb haben wir eine besondere Verantwortung für den Schutz dieser Art. Sabine Yacoub Geschäftsführerin des BUND Rheinland-Pfalz berichtet. Naturstation Lebendige Nahe Bad Kreuznach Ortsteil Bad Münster am Stein-Ebernburg, Salinenhof 4, Kammermusiksaal im Kurmittelhaus 1. Stock Eintritt 3,00 EUR zu Gunsten der Naturstation Rosenmontagszug in Waldalgesheim Was wäre die Allesemer Fassenacht ohne den weit über seine Grenzen hinaus bekannten Rosenmontagszug. Ein Ereignis, welches jährlich Höhepunkt und gleichzeitig Abschluss der Session ist. Viele Besucher aus nah und fern bewundern alljährlich den von der Dorfgemeinschaft veranstaltete Umzug. An dem unter der Federführung des KVW organisierten Rosenmontagszuges sind bei der Ausgestaltung die Waldalgesheimer Ortsvereine, sowie auch Jahrgänge und nicht zuletzt eine Menge Privatpersonen aktiv. Der Umzug wird sich am 08.02.2016 von 14.11 Uhr von der Neustraße ausgehend, über die Provinzialstraße (L214), Genheimer Straße (K30) und Rümmelsheimer Straße, bis ca. 16.00 Uhr bewegen. Die vorgenannten Straßen werden dabei zeitweise gesperrt. Umleitungen werden von der örtlichen Feuerwehr sichergestellt. Aus organisatorischen Gründen sollten sich alle mitwirkenden Wagen und auch größere Fußgruppen umgehend bei Klaus-Peter Stein, Tel. 06721/34341 oder e-mail klauspeter.stein@t-online.de anmelden. Aus Gründen der Unfallgefährdung werden die Eltern der Kinder gebeten, besonders beim Vorbeifahren der Wagen, ihre Kinder an der Hand zu halten. Die Mitwirkenden am Zug sollten ihre Auswurfartikel so weit von den Wagen wegwerfen, damit Kinder nicht in Gefahr geraten. Eingebunden in das Rosenmontagsgeschehen ist die Keltenhalle. Dort wird sich der Rosenmontagszug aufstellen und auch wieder auflösen. Unsere Besucher und Aktiven haben Gelegenheit sich ab 11.11 Uhr vor der Keltenhalle bei Worscht, Weck und Wein zu laben. Ab 15.00 Uhr ist die Keltenhalle geöffnet, um nach dem Umzug das närrische Treiben in einer fastnachtlich dekorierten Halle fortzusetzen. Bad Kreuznacher Gesundheitsheitsforum am 10.02.2016 Vorhofflimmern und Herzinsuffizienz Welche Untersuchungen sind notwendig, unerlässlich, auf welche kann man verzichten? Wann lohnt beim Vorhofflimmern eine Katheteruntersuchung und gibt es im Bereich der Herzinsuffizienz neue medikamentöse Therapieoptionen? Welcher Patient sollte ein Schlaflabor aufsuchen oder benötigt einen eingebauten Notarzt? Diese und andere Fragen beantwortet der Vortrag von PD Dr. Jens Kreuz. Er zeigt die Ursachen dieser beiden potentiell lebensbedrohlichen Krankheiten auf und gewährt Einblicke in die aktuellen Therapien und Diagnostik! Referent: PD Dr. med. Jens Kreuz, Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie und Pulmologie, Oberarzt am Krankenhaus St. Marienwörth Mittwoch, 2.02.2016, 19 Uhr Haus des Gastes Kurhausstraße 22-24, 55543 Bad Kreuznach Eintritt frei Der Vortrag findet statt in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus St. Marienwörth, der KISS Mainz, Büro Bad Kreuznach, der Volkshochschule Bad Kreuznach und der Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH Caritas-Familienbildungsstätte Die Caritas-Familienbildungsstätte, Bahnstraße 26, bietet am 05. März ein Samstagsseminar an zum Thema Drei Wege zu Gesundheit und Wohlbefinden. Mit den drei Säulen Ernährung, Qi Gong und Akupressur gibt es effektive Mittel, um lange gesund, beweglich und innerlich ausgeglichen zu leben. An diesem Nachmittag werden Wege zur Selbsthilfe in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) aufgezeigt, Qi Gong-Übungen zum Abbau körperlicher Verspannungen vermittelt und wohlschmeckende, unkomplizierte Speisen vorgestellt, die Erkrankungen vorbeugen. Gerhard Müller führt als Qi Gong-Lehrer, Buch-Autor und Ernährungsberater (TCM) durch den Nachmittag. Im Elternkurs Starke Eltern - starke Kinder, der am 17. Februar in der Caritas-Familienbildungsstätte, Bahnstraße 26 im Zentrum St. Hildegard startet, gibt es noch freie Plätze. Wie kann man als Eltern am besten Grenzen setzen? Wie verhält man sich in Konflikten mit den Kindern? Was ist anleitende Erziehung? Welche Lösungsmodelle helfen uns? Der Kurs wird vom Land Rheinland-Pfalz im Netzwerk Familienbildung gefördert und in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund Bad Kreuznach durchgeführt. In der Vater-Kind-Gruppe ab 13. Februar sind weitere Väter mit ihren Kindern zwischen zwei und sechs Jahren willkommen! Anmeldungen - bis eine Woche vorher - und weitere Informationen zu allen Angeboten unter der Rufnummer 0671/ 8 38 28-40 oder auf www.caritas-rhn.de/kursangebote. Landesvereinigung für ländliche Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz e.v. Sommerwoche auf der Ebernburg für Mütter und / oder Omas mit Kindern Eine wertvolle Zeit für Frauen, die ihre Kinder oder Enkel im Alter von 3 bis etwa 10 Jahren mitbringen können, bietet die ländliche Erwachsenenbildung vom 22. - 26. August zum Ende der Sommerferien an. Durchatmen - Gemeinschaft erleben - den Horizont erweitern, dabei die Kinder gut betreut wissen und rundum versorgt werden lautet das Angebot. In den moderierten Gesprächsrunden geht es vor allem um die eigene Familiengeschichte und Rollenbilder, auch das Entwickeln neuer Perspektiven gehört dazu. Am Vormittag tauchen die Kinder - parallel zum Angebot für die Frauen - in die Welt der Ritter und Burgfräulein ein und werden von erfahrenen Betreuerinnen beschäftigt. Am Nachmittag stehen gemeinsame Aktionen wie Ausflüge, Besichtigungen und kreative Aktivitäten auf dem Programm. Ausführliche Informationen und Anmeldung bei der Landesvereinigung für ländliche Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz e.v., Burg Ebernburg, 55583 Bad Kreuznach, Tel. 06708 2266, www.leb-rlp.de Waldbauverein Nahe-Glan e. V. Einladung Der Vorstand lädt zur ordentlichen Jahreshauptversammlung am Freitag, 19. Februar 2016, 19.00 Uhr ein. Ort: Forstamt Bad Sobernheim, Felkestr. 14, 55566 Bad Sobernheim Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung, 2. Geschäfts- und Kassenbericht, 3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes, 4. Kurzreferate: a. Aktuelle Themen aus dem Waldbesitzerverband, b. Kurzumtriebsplantagen, 5. Jahresfahrt des Waldbauvereins, 6. Vorstellung der diesjährigen Schulungsthemen und -Termine, 7. Verschiedenes Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten. Bauern- und Winzerverband an Nahe und Glan Der Bauern- und Winzerverband an Nahe und Glan lädt zu folgender Informationsveranstaltung am Donnerstag, 11. Februar 2016, um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus in Waldböckelheim ein. Tagesordnung: Aktuelle Weinbaupolitik Weinbaupräsident Dr. Thomas Höfer und Vizepräsident Hans Willi Knodel Genehmigungssystem für Rebpflanzungen ab 2016 Dr. Markus Heil, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Bad Kreuznach GAP-Reform-Auswirkungen auf den Weinbau, Änderungen in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Weininvestitions-Förderung, Saisonarbeitskräfte Kreisgeschäftsführer Werner Küstner Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft des Kreuzbund Stadtverbandes Bingen Angehörige - Gesprächskreistreffen Das nächste Treffen für Angehörige von Menschen mit einer Suchtproblematik (Alkohol, Drogen, Medikamente, Internet, Glücksspiel ) der Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft des Kreuzbund Stadtverbandes Bingen findet nicht am 10.02.2016, sondern am Mittwoch, 17. Februar 2016, 18:30 Uhr, im Treff im Stift, Stift St. Martin, Mainzer Str. 19-25, 55411 Bingen, statt. Die zwangslose Gesprächsrunde ist offen für neue Teilnehmer/innen. In vertrauensvoller Atmosphäre möchte der Kreuzbund dazu beitragen, dass Mitbetrof-

Freitag, den 05. Februar 2016 Amtlicher Teil / Anzeigenteil Seite 21 fene angemessen mit den Suchtproblemen eines Nahestehenden umgehen und gleichzeitig für sich selbst sorgen können. Die zukünftigen Treffen finden wieder immer am 2. Mittwoch im Monat, mit der geänderten Anfangszeit 18.30 Uhr (bisher 18.00 Uhr) im Stift St. Martin statt. Weitere Auskünfte: Barbara Koch, Tel. 06721-153820; E-Mail: barbara.koch@kreuzbund-bingen.de Katholische Erwachsenenbildung Die katholische Erwachsenenbildung Bahnstr. 26, Bad Kreuznach bietet im Februar folgende Kurse/Vorträge an: 05.02. Bibliodrama 06.02. Afrikanisches Trommeln 10.02. Einstufungstag Deutsch 11.02. EDV für Senioren 11.02. Excel Einsteiger 12.02. Tanzkurs Anfänger 12.02. Tanzkurs Fortgeschrittene 15.02. Französisch 17.02. Deutsch 18.02. Folklore Squaredance 19.02. Lebenslust statt Pflegefrust 20.02. Cajon Workshop 23.02. Bedeutung von Geschwistern für unser Leben 25.02. Meditation und Kontemplation 26.02. Familienaufstellungen 26.02. Französisch 26.02. Rollenspiel als Selbsterfahrung 20.02.-16.03. Ausstellung im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Schattenleuchten HEBRÄER Info und Anmeldung 0671-27989, info@keb-bad-kreuznach.de Die Kath. Erwachsenenbildung bietet ab dem 03.03.2016 einen Präventionskurs zur Stärkung der Wirbelsäule und Gelenke an. Der Kurs findet donnerstags von 17.00-18.30 Uhr im Bildungszentrum St. Hildegard, Bahnstr. 26, Bad Kreuznach statt. (Kosten: EUR 85, pro Kurs, 10 Abende) Eine Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist möglich. Info und Anmeldung: 0671/27989. Deutscher Alpenverein -Sektion Nahegau Geschäftsstelle u. Sektionsheim Luise Rodrian-Haus, Auf dem Rotenfels, 55595 Traisen So. 14.02.2016 Winterwanderung bei Bretzenheim Treffpunkt: 10 Uhr ALDI-Parkplatz Bretzenheim, In den Zehn Morgen Wir wandern von Bretzenheim aus, vorbei an der Eremitage, nach Guldental und weiter Richtung Windesheim und kehren zur Schlussrast nach Langenlonsheim zurück. Wegstrecke ca. 12-14 km Weitere Auskünfte erteilen Raymond Voll, Tel. 0171-3632109, und Dietmar Brachat, Tel. 0671-92899448. Familienanzeigen Mit den besten Grüßen! wittich.de/familienanzeigen Familienanzeigen für unsere Wochenzeitung der Verbandsgemeinde langenlonsheim nimmt für Sie gerne entgegen: ihre persönliche ansprechpartnerin für Familienund geschäftsanzeigen: Gebietsverkaufsleiterin Jutta Krollmann 0171/6474130 j.krollmann@wittich-hoehr.de zeit sparen -Familienanzeigen online buchen: WWW.Wittich.de Beilagenhinweis Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage Wir bitten unsere Leser um beachtung! BEILAGENHINWEIS "Mehr fürs geld" der Fa. NORMA. Dieser Ausgabe liegt eine Beilageder CDU, Kreisverband Bad Kreuznach bei. WIR BITTEN UNSERE LESER UM BEACHTUNG.

Seite 22 Anzeigenteil Freitag, den 05. Februar 2016 Standards prüfen, Zusatzkosten vermeiden Die Zinsen sind niedrig, der Hausbau ist günstig. Doch wer Angebote für die eigenen vier Wände sichtet, sollte sich nicht von vermeintlichen Schnäppchen blenden lassen. Denn viele Bau- und Leistungsbeschreibungen weisen Mängel auf oder lassen große Spielräume bei der Wahl der Baumaterialien und Ausstattung. Die Folge können hohe Zusatzkosten sein. Hilfe bei der Angebotsprüfung bietet der Ratgeber Die Muster-Baubeschreibung Hausangebote richtig vergleichen der Verbraucherzentrale NRW. Besonderes Augenmerk sollten Bauwillige jetzt auch darauf richten, ob das Haus den seit Januar geltenden, verschärften Anforderungen der Energiesparverordnung genügen wird. Das Buch informiert, welche das sind und welche anderen gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind. WeitereInfos: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555 Achtung: Verjährungsfristen beachten! Wer ein eigenes Haus baut, hat meist ein genau kalkuliertes Budget. Unvorhergesehene Kosten können eine Finanzierung ins Wanken bringen oder den Bauherren vor große Probleme stellen. Besonders ärgerlich sind Ausgaben, die als Vorleistung erbracht werden mussten, ohne dass die vereinbarten Leistungen dann erfüllt worden sind. Doch in den vielen Fällen können diese Honorare zurückgefordert werden. Hat z. B. ein Architekt nur mangelhafte Planungsarbeiten erbracht, die zur Folge hatten, dass die Baugenehmigung nicht erteilt worden ist, so kann das bereits gezahlte Honorar zurückgefordert werden. Zur Durchsetzung seines Anspruches muss der Bauherr ein Schreiben an den Architekten aufsetzen, in dem er eine Frist zur Rückzahlung des Honorars bestimmt. Gleichzeitig müssen in diesem Schreiben die Gründe für die Rückforderung schlüssig erläutert werden. Die Zustellung sollte per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. So kann der Bauherr ganz sicher sein, dass das Schreiben beim Architekten auch wirklich eingegangen ist. Es besteht auch die Möglichkeit, das Schreiben zusammen mit einem Zeugen im Büro des Architekten abzugeben. Ist die Frist zur Rückzahlung des Architektenhonorars abgelaufen, sollte ein Anwalt zur Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche beauftragt werden. Ein Architektenhonorar kann auch dann zurückgefordert werden, wenn der Architekt die zulässigen Höchstwerte nach der Gebührenordnung für Architekten (HOAI) überschritten hat. Häufig wird zwischen Architekt und Bauherr ein Honorar vereinbart, bei dem der Bauherr mehrere Abschlagszahlungen leistet. Wurde die Zusammenarbeit aufgrund fehlerhafter Planungen oder mangelnder Baubegleitung beendet, ergeben sich auch für diesen Fall Rückzahlungsansprüche für den Bauherrn. Grundsätzlich müssen die Ansprüche innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Diese beginnt mit dem Moment, in dem der Bauherr den Fehler erkannt hat. Die Gerichte streiten nun häufig darüber, wann der Bauherr als Laie hätte erkennen müssen, dass eine Architektenrechnung überhöhte Forderungen aufweist oder dass eine Planung unzureichend war. Je nachdem, ob dem Bauherren eine grob fahrlässige Unkenntnis vorgeworfen werden kann oder nicht, kann es sein, dass eine Verjährungsfrist schon mit dem Bezahlen der Rechnung beginnt. Wer keine bösen Überraschungen erleben will, sollte den Architektenvertrag und die Regelungen zum Honorar vor dem Unterzeichnen durch einen Rechtanwalt, der sich im Bauund Architektenrecht auskennt, überprüfen lassen. Rechtsanwaltskammer Koblenz Kaufen Verkaufen Vermietung Mietgesuche

Freitag, den 05. Februar 2016 Anzeigenteil Seite 23 Anzeige Spezialisten für glanzgedrehte Alufelgen Viele Autohersteller setzen bei ihren Neuwagen auf glanzgedrehte Alufelgen - in vielen Designs und Bi-Color-Optiken. Felgen-Schäden durch Bordsteinrempler oder Korrosion galten bei diesen eleganten Modellen jedoch lange Zeit als nicht reparierbar, da die Reproduktion von Drehriefen-Struktur und Pulver-Klarlack auch ausgewiesene Lackspezialisten vor große Schwierigkeiten stellte. Eine fachmännische und vor allem gesetzlich zulässige Aufbereitung der edlen Schmuckstücke bieten die zertifizierten WheelDoctor - Fachbetriebe. Mehr Informationen: www.clever-reparieren.de. djd Die Qual der Wahl Foto: dmd/thx Die Auswahl an Marken und die Art der Motoröle im Angebot scheinen unendlich zu sein - und die Preisspanne ebenfalls. Motoröl muss regelmäßig ausgewechselt werden. Und wer es selbst tut, kämpft oft mit der Qual der Wahl. Um in solchen Situationen zu helfen, hier die wichtigsten Tipps der Experten vom TÜV Süd. Motoren brauchen und verbrauchen Öl. Doch selbst wenn noch genügend vorhanden ist, sollte man es regelmäßig wechseln. Entweder nach den Vorgaben in der Betriebsanleitung des Autos oder entsprechend den Hinweisen in den Displays moderner Autos. Doch oft stehen die Selbst-Wechsler ratlos vor den riesigen Regalen mit dem gesamten Angebot an verschiedenen Motorölen, von denen nach eigenen Angaben jedes perfekt für das Fahrzeug geeignet ist. Dass es sich laut den jeweiligen Werbeversprechen stets um ein besonders empfehlenswertes Produkt handelt, versteht sich von selbst, so der Marktkenner und Fachmann Philipp Schreiber vom TÜV Süd. Er empfiehlt, zunächst auf den Produktbeschreibungen auf den Kanistern nach den Herstellerfreigaben zu suchen. Damit ist gewährleistet, dass diese Öle von den Machern der jeweiligen Automarke auch an den eigenen Motoren getestet wurden. Und damit die spezifischen Anforderungen der Aggregate erfüllen und die Garantie gewährleistet bleibt. Daneben sollte man bei der Wahl des richtigen Öls auf dessen Viskosität achten. Welche Vorgaben dort für welches Modell gelten, werden normalerweise in den Betriebsanleitungen der Fahrzeuge angegeben. Die Kennzeichnungen beginnen mit einem W, gefolgt von einer Zahl, die die Temperatur angibt, bis wann das Öl schmierfähig genug bleibt. Auch die Additive bestimmen die Qualität der Motoröle - und damit auch ihren Preis. Sie dienen dazu, die Qualität der Öle zu verbessern. Je mehr zugefügt, desto besser sorgen sie dafür, dass das Schmiermittel seinen Dienst korrekt erfüllt. Zudem rät der Experte, eine Motorölflasche, aus der bereits Öl entnommen wurde, nicht länger als ein Jahr später nochmal einzusetzen und sicherheitshalber lieber eine neue Flasche zu verwenden: Ist sie bereits geöffnet, sinkt die Haltbarkeit des Öls auf maximal ein Jahr. dmd Finden Sie jetzt und hier Ihren Fachmann. Die größten Irrtümer beim Internationalen Führerschein Winterzeit ist auch Fernreisezeit. Autofahrer benötigen in Urlaubsländern oft den Internationalen Führerschein. Der ADAC beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Dokument. 1. Der Internationale Führerschein gilt als einzelnes Dokument. Falsch. Er ist eine Übersetzung und als Zusatzdokument nur mit dem nationalen Führerschein gültig. Er erleichtert der Polizei im Ausland die Überprüfung. 2. Es gibt ihn kostenlos bei der Gemeinde. Falsch. Er muss bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden und kostet 15 Euro. 3. Er gilt unbefristet. Falsch. Die Gültigkeit beträgt in der Regel drei Jahre. 4. Den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein darf ich behalten, wenn ich den Internationalen Führerschein beantragt habe. Falsch. Das Dokument gibt es nur bei gleichzeitigem Umtausch des alten in einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat. 5. Er ist nur in Ländern außerhalb Europas erforderlich. Falsch. In Europa wird er beispielsweise für Albanien, Moldawien, Russland, der Ukraine und Weißrussland empfohlen. 6. In manchen Ländern ist er sogar Pflicht. Richtig. In vielen außereuropäischen Ländern wie zum Beispiel in Ägypten. Nicht benötigt wird er in den EU-Staaten, in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz. 7. In den USA benötige ich den Internationalen Führerschein. Richtig. Aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage für die Anerkennung deutscher Führerscheine wird die Mitnahme immer dringend empfohlen. 8. In einigen Ländern komme ich beim Fahren ohne Internationalen Führerschein sogar ins Gefängnis. Richtig. Nach den jeweiligen nationalen Strafvorschriften ist unter Umständen auch eine Freiheitsstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht auszuschließen. 9. Wenn mir im Ausland der Internationale Führerschein gestohlen wurde, darf ich mit meinem deutschen Führerschein bis zum Ende der Reise weiterfahren. Falsch. In den Ländern, in denen der internationale Führerschein vorgeschrieben ist, wird man nach einem Verlust so behandelt, als ob von Anfang an keiner vorlag. Daher ist in diesem Fall unbedingt eine Diebstahls- oder Verlustanzeige bei der Polizei ratsam. 10. Bei einem Fahrverbot in Deutschland darf ich im Ausland mit dem Internationalen Führerschein weiterfahren. Falsch. Für die Dauer des Fahrverbots in Deutschland müssen alle Führerscheine, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden, in amtliche Verwahrung gegeben werden. Wer trotz Fahrverbots in Deutschland im Ausland ein Fahrzeug fährt, muss mit teils empfindlichen Geldbußen oder -strafen rechnen. adac

Seite 24 Anzeigenteil Freitag, den 05. Februar 2016 Kleinanzeigen Rubrik gilt nur für Kleinanzeigen. Gilt nicht für Familienanzeigen ab 9,50 (z.b. Danksagungen, Grüße usw.). Kleiner Preis. Große Wirkung. Telefonisch aufgeben: 02624/911-0oder online buchen: www.wittich.de/objekt466 VERMIETUNG Wohnung in KH-Bretzenheim zu vermieten, 1. Etage, ca. 60 qm, ab sofort, neu renoviert, 2ZB, Kalt- miete 350 o +NK+Kaution. Tel.: 0671/26960 od. 06753/123062 Top VW Golf V"Comfort Line", 1. Hd., mit Gasanl., 59 kw, Mod. 2009 (10/08), TÜV/AU 11/2016, 153 Tkm, alle Insp., 4-trg., Klima, efh, ZV, ABS, M+S, schw.-met., sehr gepfl., 5.200 o.tel.: 0171/3114259 Top Audi-A4 "Ambiente" aus 1. Hd., Lim. 4trg., orig. 108 Tkm! Scheckh.- gepfl., 92 kw, grün Plak., Bj. 95, TÜV/ AU neu, esd, ZV, ABS, efh, voll ver- zinkt, graumet., 2.500 o. Tel.: 0171/ 3114259 Achtung! Top Audi A4 Avant Tdi, aus 2. Hd., 103 kw, gr. Pl., Mod. 2007 (9/ 06), TÜV/AU neu, 220 Tkm, 6-G., Navi, efh, Klima, ABS, ESP, schwarzmet., 8-fach ber., gepf. Fzg., 5.400 o. Tel.: 0171/3114259 STELLENMARKT Zuverlässige Putzfrau gesucht für Haushalt. Tel.: 0671/46358 KFZ-MARKT Z.E Auto-Export, Achtung Ankauf zu Höchstpreisen! PKW/LKW/Busse/Geländewagen, aller Art, in jedem Zustand, sofort Bargeld, bitte alles an- bieten. Tel.: 0261/9888378, 0172/ 6526269 auch WE Top Opel Vectra BKombi "Edition", 2. Hd. 74 kw, gr. Pl., Bj. 2001, TÜV/ AU neu, 197 Tkm, alle Insp., Alu, M+S, Klima, ZV, ABS, petrolmet., super gepfl., 1.900 o. Tel.: 0171/ 3114259 Achtung Höchstpreise! Kaufe Pkw, Lkw, Baumaschinen und Traktoren in jedem Zustand, sof. Bargeld. Tel.: 02626/1341, 0178/6269000 4M+S 225/55/16 Hauf Felgen, 71/2 Jx16, EP 42, 50 %, 90 o. Tel.: 0171/ 3114259 Kaufe KFZ aller Art!!! Unfall, defekt, zahle über Restw., kostenl. Autoverschr. u. Abh. Tel.: 0671/ 4836898 a. W.E. 4M+S auf Felgen für Ford etc., 185/ 65/14, 75 %, 120 o. Tel.: 0171/ 3114259 Opel Vectra-B-Lim., 4-trg., 74 kw, grüne Plak., Bj. 97, TÜV/AU neu, 175 Tkm, ZV, ABS, 8-fach-ber., blau-met., guter Zust., 1.550 o. Tel.: 0171/ 3114259 Kaufe alle PKW, Unfall und Motorsch., mit/ohne TÜV. Bis 22 Uhr erreichbar, Tel.: 0671/9208785 od. 0171/1229324 www.wittich.de Bitte beachten Sie beim Ausfüllen dieses Bestellscheins, dass hinter jedem Wort und hinter jedem Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum freibleiben muss. Kürzungen behält sich der Verlag vor. Annahmeschluss ist jeweils 13.00 Uhr des angegebenen Wochentages. bis 108 Zeichen 9,50 inkl. Mwst. bis 189 Zeichen 16,50 inkl. Mwst. hiermit bestelle ich unter Zugrundelegung der geltenden AgB, anzusehen www.wittich.de, in der Ausgabe Langenlonsheim (As = Di.) die obige Kleinanzeige. Und zusätzlich in: Rhein-Nahe (As Fr. der Vorw.) Bad Kreuznach (As Di.) Rüdesheim (As Mo.) Stromberg (As Di.) (je weitere Ausgabe 4,75 bis 108 Zeichen oder 8,25 bis 189 Zeichen) Zusätzliche Optionen: GerahmteKleinanzeige 3 pro Ausgabe SEPA-Lastschrift-Mandat Gläubiger-ID: DE2301200000066873 Ich/wir ermächtige/n die Verlag + Druck LInus WIttIch Kg, eine einmalige Zahlung in höhe des aus obigem Auftrag resultierenden gesamtbetrags von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von Verlag + Druck LInus WIttIch Kg auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. hinweis: Ichkann/wir können innerhalb vonachtwochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. name/vorname: straße/nr: PLZ/Ort: Datum/unterschrift: telefon: Kreditinstitut: Rechnung per Mail an: IBAn: DE Chiffre 6,50 bei Zusendung Coupon senden an: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Postfach1451, 56195Höhr-Grenzhausenoder per Fax: 02624/911-115 Ihre Kleinanzeige erscheint zusätzlich kostenlos im Internet unter www.wittich.de Mit Freude selbst gestalten! Anzeigen ONLINE BUCHEN: wittich.de/familienanzeigen

Freitag, den 05. Februar 2016 Anzeigenteil Seite 25 Steueränderungen 2016 In diesem Jahr zahlen alle weniger Steuern. Hintergrund ist die Anhebung des Grundfreibetrages und des Spitzensteuersatzes. Eltern profitieren besonders: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen ebenfalls. Der Grundfreibetrag steigt um 180 Euro auf 8652 Euro. Für Steuerzahler mit einem Jahreseinkommen von rund 40000 Euro bedeutet das rund 92 Euro Ersparnis im Jahr. Zusätzlich werden Spitzensteuersatz und Tarifverlauf verschoben. Damit wird der Effekt korrigiert, dass von einer Gehaltserhöhung am Ende wegen eines höheren Steuersatzes kaum etwas bleibt. Für Eltern gibt es außerdem noch einmal zwei Euro monatlich mehr pro Kind. Neben dem Kindergeld steigt auch der Kinderfreibetrag um 96 Euro. Die Steueränderungen 2016 führen auch zu Erleichterungen für Kleinunternehmer oder zu höheren absetzbaren Beiträgen für die Altersvorsorge. Aber auch einige Nachteile bringen die Änderungen mit sich. Wer 2016 in Rente geht, erhält nur noch einen Freibetrag von 28 Prozent. Der Altersentlastungsbeitrag sinkt ebenfalls. Mehr zum Thema Gehaltsabrechnung 2016 und Steueränderungen 2016 steht in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest, abrufbar auch unter www.test.de/steueraenderungen. Aktuell Lohnsteuerhilfevereine.V. Wir erstellenihre Einkommensteuererklärung! FürMitgliedermit ausschl. Einkünftenaus nichtselbständiger Tätigkeit. Mitgliedsbeiträge Jahresbrutto Beitrag z.b. 10.000,- 49,- z.b.25.000,- 92,- z.b.50.000,- 145.- z.b. ab 150.001,- 325.- Leiter: Volker Kreußel Einm. Aufnahmegebühr i.h.v. 15,- 55545Bad Kreuznach 55444Schweppenhausen Mainzer Str. 172 a Naheweinstr.21 Tel.: 0671-7 96 71 47 Tel.: 06724-2 06 33 37 Mit Veränderungen Schritt halten Alles ist im Fluss: Neuentwicklungen und technologische Sprünge machen in vielen Berufsbereichen regelmäßige Fortbildungen unverzichtbar. Ein gutes Beispiel dafür ist das Finanz- und Rechnungswesen: Die Anforderungen etwa im Steuerrecht sind komplex und ändern sich laufend, ohne umfassende PC- und Softwarekenntnisse geht hier nicht mehr viel. Wer mit der Entwicklung Schritt hält und sich kontinuierlich weiterbildet, erhöht zugleich die eigenen Karrierechancen, empfiehlt Beate Fuchs vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. rgz Foto: Schütz/pixelio.de Fehler im Steuerbescheid Jeder dritte Steuerbescheid ist falsch, schätzt der Bund der Steuerzahler. Steuerzahler müssen das Finanzamt nicht auf dessen Fehler hinweisen. Wer solche Fehler für sich nutzt, begeht keine Steuerhinterziehung, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München. Vier Jahre lang kann die Behörde allerdings von sich aus den Bescheid noch korrigieren. (Az: VIII R50/10). Wenn der Steuerbescheid zu Ungunsten des Steuerpflichtigen von der Erklärung abweicht, wird selbstverständlich Einspruch eingelegt. Weicht der Steuerbescheid jedoch zu Gunsten des Steuerpflichtigen von der Erklärung ab, gibt es zwei Alternativen: Wenn der Fehler dem Steuerpflichtigen selbst oder seinem steuerlichen Berater, z.b. bei den Einnahmen durch einen Zahlendreher, z.b. von 3.400 Euro anstelle von 4.300 passiert ist, so ist er zu einer Korrektur verpflichtet. Dies gilt analog auch bei den Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Spenden etc. Hat das Finanzamt den Fehler gemacht, muss gar nichts gemacht werden. Denn es besteht keine Verpflichtung, das Finanzamt auf die Fehlerhaftigkeit eines Steuerbescheides hinzuweisen, sofern die Steuererklärung vollständig und richtig ausgefüllt wurde. Der Fehler geht dann zu Lasten des Finanzamts. In diesem Fall begeht der Steuerpflichtige auch keine Steuerhinterziehung, wenn er den Fehler nicht richtigstellt und stattdessen Gebrauch von dem für ihn günstigen inhaltlich falschen, aber bestandskräftigen Bescheid macht. Foto: Reckmann/pixelio.de Gerne beraten wir Sie in allen Angelegenheiten vor Ort.

Seite 26 Anzeigenteil Freitag, den 05. Februar 2016 Bildung Erfolg Beruf Zukunft Stellen Anzeigenannahme 0 26 24/9 11-0 EMBEKA Technologies GmbH Binger Straße 2 55450 Langenlonsheim www.embeka.de Wir sind ein mittelständisches metallverarbeitendes Unternehmen mit eigener Entwicklung und Produktion. Um der steigenden Nachfrage gerecht werden zu können, suchen wir eine/n CNC-Stanz-Nibbelmaschinen-Bediener/in Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per E-Mail an: bewerbung@embeka.de. KB Container NL Rheinland-Pfalz Binger Straße 2 55450 Langenlonsheim www.kb-container.de Als Hersteller von Raumsystemen bauen wir Kindergärten, Schulen und Bürogebäude. Um der steigenden Nachfrage gerecht werden zu können, suchen wir 1Bauleiter/in schlüsselfertige Gebäude 1 Meister/in Sanitär /Heizung 2Elektromeister/innen 2 Vorarbeiter/innen Elektro 1 Vorarbeiter/in Sanitär /Heizung 3 Vorarbeiter/innen Containermontage 1 Vorarbeiter/in Fußboden 1Bodenleger/in 2LKW-Fahrer/innen Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per E-Mail an: bewerbung@kb-container.de. Arbeiten im Team Ein kleines Wort darf heute in kaum einer Stellenanzeige fehlen: Der potenzielle neue Mitarbeiter möchte doch auf jeden Fall teamfähig sein. Auch diejenigen, die sich initiativ bei einem Unternehmen bewerben, vergessen meistens nicht darauf hinzuweisen, dass sie auf jeden Fall teamfähig sind. Doch wie wichtig ist das Arbeiten im Team in der Praxis tatsächlich, wird esvon den deutschen Beschäftigten auch so hoch eingeschätzt? Dieser Frage ging das Randstad Arbeitsbarometer, eine Onlineumfrage unter deutschen Arbeitnehmern, nach. Demnach sind 52 Prozent der deutschen Arbeitnehmer der Ansicht, dass sie im Team mehr leisten als alleine. Immerhin 48 Prozent halten sich dagegen als Einzelkämpfer für produktiver, sodas Ergebnis der Umfrage. Im weltweiten Vergleich ist die Zustimmung Azubi gesucht? für Produktivität im Team deutlich größer: Weltweit betrachtet sind 60 Prozent der Arbeitnehmer der Überzeugung, dass die Arbeit in einem Team effektiver ist. Spitzenreiter sind hier China, Indien und die Türkei mit jeweils knapp über 80 Prozent. Obwohl die Arbeitnehmer in Deutschland das Teamwork insgesamt skeptischer betrachten, spüren auch sie den meist großen Stellenwert, den die Zusammenarbeit in der eigenen Firmenkultur einnimmt. So gaben 64 Prozent der Befragten an, dass Teamarbeit in ihrem Unternehmen ein hohes Ansehen genießt und auch entsprechend belohnt wird. Zugleich wünschen sich die Arbeitnehmer aber, dass der Chef noch mehr in Sachen Teamwork tun könnte: 68 Prozent sprechen sich dafür aus, dass ihr Arbeitgeber mehr Zeit aufwenden sollte, um die Zusammenarbeit unter Mitarbeitern zu fördern. Bleiben Sie sachlich Für unzufriedene Mitarbeiter, die sich auf einen neuen Job bewerben, gilt: Machen Sie Ihren Noch-Arbeitgeber nicht schlecht. Gehen Sie im Bewerbungsschreiben nicht darauf ein. Auch wer in einem Bewerbungsgespräch zu dem Thema gefragt wird, tut gut daran, sachlich zu bleiben. Besser ist es, sich im Vorfeld Gedanken zu machen und sich Gründe zurechtzulegen, die den eigenen Wunsch nach einem Wechsel erklären. Und konzentrieren Sie sich auf das Neue: Betonen Sie, dass Sie neue Herausforderungen suchen und sich einen Perspektivenwechsel wünschen. Das kommt besser an als Lästern über die alte Stelle. Übrigens: Wenn Mitarbeiter gehen, erlöschen nicht automatisch alle Verpflichtungen gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber. Über Betriebsgeheimnisse müssen sie weiter schweigen und dürfen oft auch nicht sofort bei Konkurrenzfirmen durchstarten. Sie haben noch einen Ausbildungsplatz zu vergeben und suchen eine Top-Besetzung? Mit einer Anzeige im Stellenmarkt Ihrer Wochenzeitung treffen Sie mit Sicherheit die richtige Wahl! Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne! Telefon 02624/911-0 oder anzeigen@wittich-hoehr.de

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