Frau X Franziska Bättig Sozialarbeiterin FH Zentrum Ambulante Suchtbehandlung des Contact Netz
Soziodemografische Angaben 32-jährige Frau, 3 Kinder von 3 verschiedenen Partnern Wohnt gemeinsam mit jetzigem Partner, gemeinsames Kind (Jg. 2015) aktuell fremdplatziert Gerichtlich getrennt, Scheidung wird bald erfolgen, Kind (Jg. 2009) lebt aktuell bei Kindsvater, verbeiständet Kind (Jg. 2004) lebt in Österreich bei Kindsvater Keine Lohnarbeit, bezieht Sozialhilfe
Zuweisungsumstände Im Juni 2015 wurde Sohn im Frauenspital geboren. Frau X gab an, während Schwangerschaft nicht ärztlich kontrolliert Subutex eingenommen zu haben. Eröffnung eines Kindesschutzverfahrens ->Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz Einwilligung von Frau X ins ZAS einzutreten und Subutex ärztlich verordnen zu lassen
Anamnestische Angaben Aufgewachsen in Tschechien, adoptiert, keine Geschwister Seit 12 Jahren in der Schweiz Realschule abgeschlossen, als Näherin gearbeitet Konsum von Heroin / Kokain intravenös mit 31 Jahren, ca. 1 ½ Monate Während Schwangerschaft täglich kleine Dosen Subutex zu sich genommen, ärztlich nicht verordnet, da sie einen Obhutsentzug befürchtete. Als Jugendliche mit Crystal Meth in Berührung gekommen, mit 15 Jahren stationärer Entzug
Diagnosen F11.25 Störung durch Opioide, ständiger Substanzgebrauch (Subutex illegal) F14.20 Störung durch Kokain, gegenwärtig abstinent F15.20 Abhängigkeit von Stimulantien, gegenwärtig abstinent
Behandlungssetting Klare Auflagen seitens EKS Täglicher Einnahme von Subutex im ZAS Regelmässige Beratungstermine im ZAS Kein Nebenkonsum, Überprüfung durch wöchentliche kontrollierte Urinproben Das ZAS informiert das EKS über Nichteinhalten der Abmachungen, pos. Urinproben Wöchentliche Termine bei der Hebamme Wöchentliche Termine bei der Familienbegleiterin
Verlauf Sohn aus Frauenspital entlassen, keine Entzugssymptome Koordinationsgespräch mit involvierten Stellen grosses Helfernetz. Fokus: Kindswohl Starke Blutungen, Nierenschmerzen -> Urinproben schwierig! Erstmals eine Urinprobe, die nebst Buprenorphin (Subutex), auch Amphetamin positiv anzeigt -> Frau X verneint Konsum, macht möglichen Zusammenhang mit dem verschriebenen Medikament bezüglich Nierenschmerzen geltend
Verlauf Hausbesuch von EKS. Frau X wirkt stark angetrieben, kaum Körperkontakt zu Säugling, Wohnung unordentlich, Baby schreit. Vermutung: Konsum von Methamphetamin. Bezugsfehltage im ZAS, keine Abnahme von Urinprobe möglich, Kindseltern reagieren nicht auf Anrufe. -> Erstmals wird über Fremdplatzierung diskutiert. Frau X gibt Konsum von Crystal Meth zu. Gründe seien Spannungen in der Partnerschaft, Druck von Institutionen, Überforderung als Mutter.
Verlauf Weitere positive Urinproben (Buprenorphin / Amphetamin). -> Bagatellisieren der Situation (Ausrutscher) Auflage EKS: Platzierung suchttherapiebärn / Muschle (Mutter und Kind) oder Fremdplatzierung Kind in Aeschbacherhaus. Eintritt Muschle. Weiterhin Konsum von Methamphetamin. Verweigerung Therapieprozess, Widerstände
Verlauf Weitere Auflage EKS: Stationärer Entzug in der Suchtfachklinik Selhofen. Platzierung Aeschbacherhaus. Entzug von Crystal Meth unter Beibehaltung der Subutexdosis im Rahmen eines Time Outs der Muschle EKS: Abklärungsmandat abgeschlossen. Massnahmen: Errichtung einer Beistandschaft für Kind Austritt Selhofen, kein Wiedereintritt in die Muschle, Weiterbehandlung im ZAS. Kind bleibt fremdplatziert. Seit Austritt keine pos. Urinproben (Amphetamin). Ziel: Stabilität aufrechterhalten, keinen Nebenkonsum, stabile Partnerschaft, Hilfestellung durch involvierte Stellen, Rückplatzierung Kind bei längerfristigem Erfüllen der Auflagen
Fazit Fokus: Kindswohl / Kindeschutzverfahren im Zusammenhang mit Substanzmissbrauch. Einbindung des Systems. Spagat zwischen Aufrechterhaltung des Kindswohls, vorhandenen Ressourcen und Bedürfnisse der Patientin und Anforderungen der Behörde.