Dezernat Städtebauförderung Düsseldorf Aktive Stadtzentren Städtebaulicher Denkmalschutz Einzelvorhaben mit EFRE-Mittel

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Transkript:

Entwurf Stand 14.08.2014 Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 NRW Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Städtebauförderungsprogramm An die Bezirksregierung Düsseldorf Kleinere Städte und Gemeinden Dezernat 35.03 - Städtebauförderung Stadtumbau West Postfach 300865 Soziale Stadt 40408 Düsseldorf Aktive Stadtzentren Städtebaulicher Denkmalschutz Einzelvorhaben mit EFRE-Mittel Antragsdatum: 14.08.2014 1. Antragsteller Gemeinde: Stadt Grevenbroich Gemeindekennziffer: 05162008 Anschrift der Gemeinde (Straße/PLZ/Ort): Am Markt 1, 41515 Grevenbroich Auskunft erteilt: Frau Dorothea Rendel Telefon: 02181608444 Emailadresse: dorothea.rendel@grevenbroich.de 2. Zuwendungsgegenstand Bezeichnung des Städtebauförderungsgebietes: Innenstadt Geschätzter Durchführungszeitraum der Gesamtmaßnahme von: 2014 bis: 2018/19 3. Finanzierungsplan für das beantragte Programm 2014 bis 2018 3.1 Gesamtkosten 5.788.000,- 3.2 davon grundsätzlich zuwendungsfähige Ausgaben 5.293.500,- 3.3 abzgl. Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderung) 536.750,- 3.4 zuwendungsfähige Gesamtausgaben 4.756.750,- 3.5 beantragte Förderung (Nr. 4) Fördersatz (60 %) 2.794.050,- 3.6 bewilligte/beantragte Förderung durch andere Fördergeber 0,- (ohne Nr. 3.5) 3.7 Eigenanteil 1.902.700,-

4. Kassenwirksamkeitsplan für die beantragte Förderung Städtebauförderung Voraussichtliche Fälligkeit in (Programmjahr) Gesamt in 2014 2015 2016 1 2 3 4 5 6 7 Zuwendungsfähige Ausgaben 4.756.750 3.256.750 1.170.000 330.000 Eigenanteil 40 % 1.902.700 1.302.700 468.000 132.000 Beantragte Zuwendung 2.854.050 1.954.050 702.000 198.000 5. Maßnahmebeschreibung und Begründung 5.1 Zur Notwendigkeit der Maßnahme 5.1.1 Kurzbeschreibung der Inhalte und Ziele des Handlungskonzeptes sowie der erwartete Nutzen Die Grevenbroicher Innenstadt ist geprägt durch eine kleinteilige Struktur. Gemäß dem historischen Vorbild der europäischen Stadt besteht im Zentrum eine Mischung aus z.t. (nichtstörenden) gewerblichen Nutzungen, Einzelhandel, Infrastruktureinrichtungen und Wohnen. Die kompakte Innenstadt bietet gute Voraussetzungen, sich dem Ideal der Stadt der kurzen Wege zu nähern. Die das gesamte Stadtgebiet durchquerende Erft ist auch im zentralen Bereich der Innenstadt prägend. Grünbereiche reichen von Süden und Norden direkt bis an die Fußgängerzone heran. Die Landesgartenschau in 1995 brachte eine enorme Aufwertung dieser Grünbereiche und führte u.a. dazu, dass das Erftufer in der Innenstadt begeh- und erlebbar wurde sowie der Stadtpark attraktiviert und bis an den Marktplatz herangeführt wurde. Da diese innerstädtischen Grünbereiche in den erftbegleitenden Landschaftsraum übergehen, besteht neben dem Potential der innerstädtischen Naherholungsbereiche, zudem die Möglichkeit das Stadtzentrum über attraktive Wegeverbindungen (für Fußgänger/Radfahrer) auch aus anderen Ortsteilen schnell zu erreichen. Das vielfältige, multikulturelle, kleinteilige und lebendige Viertel im Bahnhofsumfeld hat eine eigene Charakteristik unter den Nahversorgungsstandorten der Stadt. Das Einzelhandelskonzept bestätigt einen guten Geschäftsbesatz mit relativ wenig Leerständen und eine gute Handelszentralität. Die hohe Ortsverbundenheit der Bürger und die Identifikation mit den Ortsteilen bieten hervorragende Potenziale insbesondere auch Private zu aktivieren, sich für ein Prosperieren der Innenstadt zu engagieren. Die Stärkung der Entwicklungen in der Innenstadt und den Cityrandbereichen ist als konsequente Fortführung von in der Vergangenheit bereits - auch förderunterstützt - durchgeführten Maßnahmen und als weiterer Baustein in der Gesamtentwicklung der Stadt zu sehen. Wichtigstes Ziel für die Zukunft ist es, auch unter Berücksichtigung der Konkurrenz zu 2

Nachbarstädten, einen positiven Entwicklungstrend in Grevenbroich zu erzeugen, in die Innenstadt zu ziehen, beziehungsweise dort weiterzuführen. Mängel (Städtebauliche Brüche, Konflikte und Funktionsverlust) Die Rückseiten und Randlagen der Fußgängerzone zeigen teilweise ungenutzte (Obergeschoss Montanushof), untergenutzte (Platz am Übergang zum Montanushof) Gebäude und Flächen und einzelne Verfallserscheinungen (Zille, Bereich an der Zünftestraße). Diese sind jedoch eher vereinzelt und kleinteilig. Hier wäre es Aufgabe einer Stadtreparatur einzugreifen und diese einzelnen Mängel zu beheben, bevor sich diese Standorte negativ auf das Umfeld auswirken können. Während die Innenstadt nach einem Gestaltungswettbewerb in den 90er Jahren durch gezielte Sanierungs- und Umbaumaßnahmen bis zum heutigen Tage ein recht positives Bild widerspiegelt, bricht der Standard in den unmittelbaren Cityrandlagen abrupt weg. Starke städtebauliche Brüche bestehen im Bereich des Montzviertels, wo durch die neue Stadtzufahrt der Baublock an der neuen Montzstraße aufgebrochen wurde und auch im Kreuzungsbereich zur Kaplan-Hahn-Str. Flächenpotentiale entstanden sind. Verschärft wird das Problem durch den Leerstand der Finanzamtsgebäude (von denen eines zwischenzeitlich eine neue Nutzung gefunden hat) und Abwertungstendenzen bzgl. Nutzungen. Auch die etwa 1 km lange Verbindungsachse zum Bahnhof Grevenbroich und das Bahnhofsquartier selbst haben von den Impulsen aus der Innenstadt wenig gezehrt. Im Bereich des sehr lebendigen Bahnhofsviertels bestehen Abwertungstendenzen durch Mindernutzungen, sanierungsbedüftigen Fassaden und Nutzungen, die einen Trading Down Effekt nach sich ziehen (vermehrte Anfragen zu Vergnügungsstätten und Wettbüros). Das Bahnhofsgebäude selbst zeigt derzeit ein unattraktives Erscheinungsbild. Die Fußgängeranbindung des Bahnhofsbereiches ist zur Zeit unattraktiv nicht nur durch die mangelnde Attraktivität/Funktionalität der Fußwegeverbindung sondern auch durch die städtebaulichen Brüche im verbindenden Montzviertel. Zielvorstellung, Leitbild (Gevenbroich in 15 Jahren): Leitbild für das Grevenbroich der Zukunft ist der Erhalt und die Entwicklung der vorhandenen kleinteiligen nutzungsgemischten Struktur im Sinne der Stadt der kurzen Wege, die Entwicklung des Bahnhofsviertels als multikultureller Nahversorgungs- und Wohnstandort mit eigenem Charakter und die bessere fußläufige Anbindung dieses Viertels an die Innenstadt. Das Montzviertel soll sich zu einem Standort für cityergänzende Dienstleistungen/Gastronomie und innerstädtisches Wohnen entwickeln. Die Verbesserung der fußläufigen Anbindungen dient der Stärkung der Attraktivität der Innenstadt als Wohnstandort. Wichtiges Ziel für den engeren Kern der Innenstadt ist es, die positive Entwicklung im Bereich Einzelhandel, durch strikte Umsetzung der Empfehlungen des Einzelhandelskonzeptes beizubehalten und zu stärken und die gute Kaufkraftbindung beizubehalten. Wichtig ist hier die Prävention, indem Leerständen (z.b. oberes Geschoss Montanushof), Verdrängungseffekten (Umsetzung Vergnügungsstättenkonzept), vereinzelten Verfallserscheinungen (z.b. ehem. Gaststätte Zille, rückwärtige Bereiche der Fußgängerzone) und Unternutzungen entgegengewirkt wird. Zur Belebung der Innenstadt soll die bereits vorhandene Wohnstruktur auch in den Randbereichen der Innenstadt weiter gestärkt und entwickelt werden. Demografische Veränderungen erfordern Anpassungen im Wohn- und Infrastrukturbereich, in Architektur und Städtebau. Die Belebung des Montzviertels erfolgt zudem durch cityergänzende Nutzungen, wie Dienstleistungen und Gastronomie. Die Aufwertung dieses Bereiches durch mehr Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum der Bahnstraße soll zugleich die fußläufige Anbindung des Bahnhofsviertels attraktivieren. Zudem fördern zeitgemäße und attraktiv gestaltete Aufenthaltsflächen im öffentlichen Raum den Kontakt der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen und Milieus die in der Kernstadt aufeinanderstoßen - untereinander. Das Bahnhofsviertel bietet mit seinen multikulturellen Geschäftsnutzungen ein enormes Potential für einen lebendigen, Nahversorgungsstandort. Anstelle der sonst für Nahversorgungsstandorte in Mittelstädten typischen Discounter und Lebensmittelketten finden sich hier kleinteilige Fachge- 3

schäfte und Gastronomiebetriebe, die der Versorgung für den täglichen Bedarf dienen. Insgesamt geht es bei den Maßnahmen nicht um den großen Umbruch, sondern um Stadtreparatur, die die Kleinteiligkeit der vorhandenen Strukturen erhält, die vorhandenen Potentiale stärkt und Entwickelt und Funktionsverlusten entgegenwirkt. Das Ziel mehr Einwohner in der Innenstadt zu binden, dient neben der Belebung des Zentrums - der besseren Auslastung der vorhandenen Infrastruktur. Zugleich entspricht Nachverdichtung im Bestand einer nachhaltigen Planung, da weniger Flächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden müssen. Nur durch Erhalt und Fortentwicklung der identitätsstiftenden Elemente kann die Stadt Grevenbroich ihre Bewohner, Besucher und Kunden an den Standort binden und sich gegen die starke Anziehungskraft der umliegenden Oberzentren wie z.b. Neuss mit seinem Rheinpark-Center, Möchengladbach mit der attraktivierten Innenstadt oder Düsseldorf mit seinen Düsseldorf Arcaden und weiteren Magneten in der Innenstadt behaupten. 5.1.2 Zusammenhang mit anderen Maßnahmen im Städtebauförderungsgebiet (Synergien) Mit dem Gestaltungswettbewerb für die Innenstadt Grevenbroich im Frühjahr 1990 wurde bereits eine Kette von nachhaltigen Entwicklungsmaßnahmen im Kernbereich der Stadt Grevenbroich angestoßen. Durch die Nordrhein-Westfälische Landesgartenschau (1995) erfuhr der engere Innenstadtbereich eine weitere erhebliche Aufwertung. Mit der Goldmedaille, die sich Grevenbroich 2005 im Rahmen des Bundeswettbewerbes Entente Florale Unsere Stadt blüht auf verdiente, knüpfte die Stadt erfolgreich an die Impulse des Gestaltungswettbewerbes und der Landesgartenschau an. Die zahlreichen Grün- und Freiflächen wie etwa die Erftaue, der Bend, der Stadtwald als auch die ausgedehnten Feldfluren etc. machen Grevenbroich zu einem attraktiven Wohnstandort insbesondere für Neubürger aus den umliegenden Großstädten wie Neuss und Düsseldorf. Dennoch ist Grevenbroich sowohl von der demographischen Entwicklung als auch den Veränderungen im Einzelhandel stark betroffen. Um die positive Wirkung der Förder-Maßnahmen der Vergangenheit nicht verpuffen zu lassen, ist eine konsequente Fortführung der Impulsprojekte erforderlich. Hierbei muss allerdings der Fokus von Maßnahmen der öffentlichen Hand hin zu einer Eigenaktivierung und auch teilweisen Eigenfinanzierung der Projekte durch die Eigentümerinnen und Eigentümer als auch die Bürgerinnen und Bürger gehen. Insbesondere im Bahnhofs- und Montz-Quartier als Eingangsbereichen zur Innenstadt sind hierbei dringende Handlungserfordernisse gegeben. Der Zuzug von Menschen mit Migrationshintergrund (fortschreitende Segregation), die hohe Belegungsdichte der einzelnen Gebäude, fehlende private Grünflächen und die Dichte sozial benachteiligter Gruppen haben im Bahnhofsquartier in der Wahrnehmung vieler Menschen eine negative Entwicklung herbeigeführt, welche dringend umgekehrt werden muß, um diesem wichtigen Eingangsbereich der Stadt wieder zu einem positiven Image und unbelasteten Miteinander zu verhelfen. Hierzu sollen "weiche" Moderations- und Impulsmaßnahmen ebenso dienen, wie die Modernisierung der Gebäude und die Entkernung hochverdichteter Innenblockbereiche. Im Montz-Quartier zeigen sich zu einen Probleme in der Stadtgestalt, aber auch zum anderen "Trading-Down-Effekte" durch den Fortzug von wichtigen Arbeitgebern und Konflikte zwischen Stadtgestalt- und Nutzungsansprüchen. Dem soll sowohl durch Grün- als auch Bau-Maßnahmen und eine Stärkung der Wohnqualität entgegen gewirkt werden. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Dämpfung der Wirkung der demographischen Entwicklung durch die Stärkung des Innenstadtwohnens mit besonderer Berücksichtigung barrierefreier Wohnungen und die Unterstützung der Nachfolgeregelung in eigentümergeführten Geschäften beziehungsweise deren Anpassung an heutige Geschäftsflächenbedarfe. Aktuelle Beispiele für diese positiven, eigenfinanzierten Impuls-Projekte zeigen sich in vielfältigen wohnungsbezogenen Projekten auf ehemaligen Gewerbe- und Industrieflächen, wie etwa dem zentrumsnahen Buckauviertel. Auch die Sicherung von Arbeitsplätzes wirkt den Schrumpfungsprozessen der demographischen 4

Entwicklung entgegen. In direkter Nachbarschaft zur Entwicklungsmaßnahme Kapellen werden zwischen Auf den Hundert Morgen und der BAB 46 ca. 28 ha Gewerbefläche entwickelt. Die Wirtschaftsentwicklung zeigt sich in der Erweiterung der Gewerbegebiete Kapellen, IG-Ost in Stadtmitte und in der Neuentwicklung des Interkommunalen Gewerbegebietes in Neurath. Neben dem produzierenden Gewerbe siedeln sich immer häufiger auch Dienstleistungsbetriebe an. Mit diesen Entwicklungen geht ein Imagewandel der Stadt einher. Seit mehr als 100 Jahren verband man den Namen Grevenbroich mit Energie. Mit ihrer Lage an der größten zusammenhängenden Braunkohlelagerstätte Europas war das Thema Energie von ständiger Präsenz. Mit der weiteren Entwicklung des Standortes sollen die Themen Familie, Brauchtum, Grün in der Stadt und gute Infrastruktur die Stadt zukünftig prägen 5.1.3 Beantragte städtebauliche Einzelmaßnahmen nach der Kosten- und Finanzierungsübersicht - Integriertes Stadtentwicklungskonzept - Beteiligung der Betroffenen und Bürger, Öffentlichkeitsarbeit - Funktions- und Umbaukonzept Bahnstraße mit Anbindungen incl. Verkehrskonzept - Innenstadtmanager für Projektmanagement, Umsetzung EHK/ISEK - Modernisierungsberater für energetische Sanierung und Hof- und Fassadenprogramm - Aufwertung Platz der deutschen Einheit - Erweiterung/Anpassung Verkehrsleitsysteme und Beschilderung - Ergänzung Sicherheitseinrichtungen Fuß-u.Radwegetunnel Rheydter Straße - Aufwertung Platz Querung Montanushof - Zünftesäule - Bauliche Umgestaltung Wegebeziehung am Flutgraben - Flutgraben-Querung für Fußgänger/Radweg in Höhe "Am Tackelgraben" - Umgestaltung Bahnstraße zwischen Bahnhof und Fußgängerzone (3 Bauabschnitte) - Verkehrsberuhigung Einmündung Karl-Oberbach Straße/ Steinweg - Querung Dechant-Schütz-Straße/ Rheydter Straße - Ertüchtigung Flutgrabenbrücke Graf-Kessel-Straße - Aufwertung öffentlicher Raum - Aufwand für Fassaden- und Hofflächenprogramm (15 Maßnahmen) - Energetische Sanierung und barrierefreier Ausbau von Einrichtungen des kommunalen Kernhaushalts (FRL NR. 11.3), hier: Dachsanierung des Jugendzentrums Alte Feuerwache Sanierung und Umbau Sporthalle und Umkleidetrakt am Schlossstadion - Verfügungsfonds (FRL NR. 14) Verbesserung der Orientierung durch Tafeln und Hinweisschilder Projekt Bürgergarten: bisher nicht genutzte Fläche soll "Bürgergarten" werden Bepflanzung und Begrünung des Viertel mit Bürgerbeteiligung Hotelroute und Gastronomieverzeichnis Erstellung einer Quartierszeitung Stadtteil-Events (Eröffnung Platz d. dt. Einheit o.ä.) 5

Lichtkonzept für die Innenstadt Aufstellen von Fahrradständern vor dem Südeingang der Coens Galerie Erweiterung der Sitzgelegenheiten und Möblierung der Innenstadt Informationsbeschilderung der Innenstadt Begrünung der Straßenlaternen Spielgeräte für Kinder Schützenbaum mit allen Grevenbroicher Heimatvereinen Entwicklung eines Informationskonzeptes besondere Veranstaltungen (z.b. City-Jubiläum, Einweihung Bahnstraße) 5.1.4 Maßnahmen der Städtebauförderung in vorhergehenden oder folgenden Jahren (Sachstandsbericht zur Umsetzung des Handlungskonzeptes) 5.2 Zur Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u. a. Eigenmittel, Beteiligung Dritter, Förderhöhe, Landesinteresse an der Maßnahme) Selbst mit Unterstützung Privater/Dritter kann die Stadt Grevenbroich die oben beschriebenen Maßnahmen nicht alleine finanzieren. Seitens der Politik und der Verwaltungsspitze wird betont, dass die Förderung der Innenstadtentwicklung Priorität besitzt und die formulierten Maßnahmen uneingeschränkt durchgeführt werden sollen. Die für dieses Projekt vorgesehenen Haushaltsmittel sowie der Eigenteil in Höhe von 40% werden in den Haushalt und die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Mit der Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts wird die Innenstadt als Standort für Wirtschaft, Wohnen, Kultur, öffentliche und private Dienstleistungen sowie Gastronomie erhalten, gestärkt und weiterentwickelt.eine attraktive Innenstadt ist eine wesentliche Standortvoraussetzung für die Erhaltung und Ansiedlung von Arbeitsplätzen in der Gesamtstadt sowie in der Region. Eine funktionsfähige und lebendige Innenstadt schafft zudem die erforderliche Identifikation der Bürger mit ihrer Stadt. 6

6. Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen der Maßnahmen (Entwurf noch von der Finanzwirtschaft zu überarbeiten) Darstellung der angestrebten Auslastung bzw. des Kostendeckungsgrades, die Finanzlage der Antragstellerin / des Antragstellers usw. Es wird auf die Ausführungen zu Ziffer 5.1.1 des Förderantrages verwiesen. Es bestehen gravierende städtebauliche, hochbauliche und infrastrukturelle Mängel. Die Förderung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist eine Pflichtaufgabe nach den Vorgaben des Baugesetzbuches. Sie dient auch dazu, die Ansiedlung von Einzelhandel zu fördern und trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Generierung von Gewerbesteuererträge bei. Sie ist auch aus diesen Erwägungen heraus unaufschiebbar. Erwartete Folgeaufwendungen der beantragten Maßnahmen ca. 10.000 pro Jahr. Darstellung der Tragbarkeit der Folgelasten für die Antragstellerin / für den Antragsteller Der Rat ist am 14.07.2011 mit der Aufstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts im Sinne von 171b Baugesetzbuch für die Innenstadt Grevenbroich der Verpflichtung der Stadt u.a. aus 1 Abs. 3 Baugesetzbuch nachgekommen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in dem durch das Konzept abgegrenzten Kernbereich der Stadt erforderlichen Maßnahmen entsprechend der Zielkriterien des 171a Abs.3 zu definieren und die Durchführung dieser Maßnahmen, die zwingend parallel oder in einer geordneten zeitlichen Abhängigkeit umzusetzen sind, im Konzept festzulegen. Verbunden mit der Festlegung der Maßnahmen und deren Durchführungszeitpunkt werden die hierfür jeweils erforderlichen Aufwendungen benannt, deren Finanzierung ebenfalls maßnahmeund zeitbezogen in der zum Entwicklungskonzept gehörenden Kosten- und Finanzierungsübersicht dargestellt ist. Der grundsätzlich förderfähige Gesamtaufwand beträgt 5.293.500,-. Unter der Voraussetzung, dass Finanzmittel der Stadterneuerung einschließlich der darin enthaltenen EU- und Bundesfinanzhilfen zur Verfügung gestellt werden, beträgt der von der Stadt Grevenbroich insgesamt im Umsetzungszeitraum 2015 bis 2019 zu tragende Eigenanteil 1.980.600,-, der in die Finanzplanung der Stadt in Teilbeträgen für das jeweilige Maßnahmejahr einzustellen ist. Diese Beträge sind angesichts der rechtlichen Verpflichtung der Stadt, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde zu befördern, sowie ihrer Unaufschiebbarkeit im Hinblick auf die Weiterführung einer notwendigen Aufgabe mit den Vorgaben des 82 GO NRW vereinbar. Würden die im Entwicklungskonzept festgelegten Maßnahmen nicht oder später durchgeführt, sind Wettbewerbsfähigkeit, Lebens- und Wohnqualität sowie die wirtschaftliche Leistungskraft mittelfristig in einem Maße gefährdet, dass ein erfolgreiches Gegensteuern in Teilen unmöglich wird oder nur noch mit erheblich höherem Aufwand erfolgen kann. Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen. Der Finanzplan investiv sieht für den Durchführungszeitraum entsprechende Überschüsse vor. 7

7. Erklärungen Der/die Antragsteller/in erklärt, dass 7.1 mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird; als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten; 7.2 er / sie und im Falle der Weiterleitung der/die Letztempfänger/in zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist oder berechtigt ist und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben berücksichtigt hat (Preise ohne Umsatzsteuer), berechtigt tlw. berechtigt X nicht berechtigt 7.3 die Maßnahme konzeptionell und planerisch ausreichend vorbereitet ist; dazu vor allem die Sanierungs- und Entwicklungsziele bestimmt wurden, die städtebaulichen Missstände, deren Beseitigung im öffentlichen Interesse liegt, erhoben wurden, die Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen festgestellt wurde, eine Abstimmung mit den Trägern der öffentlichen Belange soweit erforderlich durchgeführt wurde und die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben abgeschätzt wurden; 7.4 die umfassende Entwicklung, Neuordnung oder Aufwertung des Gebietes in einem Stadtentwicklungskonzept oder einem Stadterneuerungskonzept dargestellt ist; bei der Konzeption für die umfassende bauliche und funktionale Aufwertung des Gebietes auf die kulturelle, städtebauliche und architektonische Qualität geachtet wurde, die Ergebnisse einer stadtklimatischen Betrachtung/Verbesserung berücksichtigt wurden und es Vorschläge zur Einsparung von Energie sowie zur Reduzierung von Treibhausgasen erarbeitet und berücksichtigt wurden; die kinderfreundliche und generationsübergreifende Gestaltung des öffentlichen Raumes wurde sichergestellt, so dass alle Menschen unabhängig vom Alter und körperlichen Einschränkungen öffentliche Gebäude, Straßen, Wege und Plätze selbständig und uneingeschränkt nutzen können (barrierefreies Bauen); 7.5 ihm/ihr die Regelungen zur Stärkung der Innenstädte im BauGB, in der BauNVO, im sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel zum Landesentwicklungsplan und im Einzelhandelserlass, die darauf abzielen, funktionsfähige, lokale und regionale Versorgungsstrukturen zu erhalten oder zu schaffen, bekannt sind und beachtet werden. Dies kann insbesondere durch die Ansiedlung von städtebaulich nicht integrierten, großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit zentrums- bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimenten beeinträchtigt werden. Die mit dem Förderantrag beantragten Mittel der Städtebauförderung dienen ebenfalls dem Ziel der Weiterentwicklung und Stärkung integrierter Stadt- und Stadtteilzentren. Zur Unterstützung der Zielsetzung der vorgenannten rechtlichen Regelungen hat bzw. wird der/die Antragsteller/in überprüfen, ob die Ansiedlung beeinträchtigender Vorhaben im Bereich von älteren Bebauungsplänen (Planungserfordernis und Änderung älterer Bebauungspläne) oder im unbeplanten Innenbereich (Überprüfung des unbeplanten lnnenbereichs) rechtlich möglich ist. 8

Er/Sie hat bzw. wird diese mögliche Ansiedlung beeinträchtigender Vorhaben durch geeignete Schritte der Bauleitplanung sowie ihrer Sicherung (z. B. Zurückstellung von Baugesuchen, Veränderungssperre) verhindern. Dem/der Antragsteller/in ist bekannt, dass die Einhaltung der Verpflichtungserklärung mit einer entsprechenden Auflage im Zuwendungsbescheid eingefordert wird, so dass im Falle eines Auflagenverstoßes über eine Rückforderung der Fördermittel zu entscheiden ist; 7.6 er/sie die zur Beantragung der Bundesmittel erforderlichen elektronischen Begleitinformationen bzw. elektronischen Monitoringinformationen online bereitstellen wird; 7.7 die Angaben in diesem Antrag (einschließlich Antragsunterlagen) vollständig und richtig sind. 9

8. Anlagen Kosten- und Finanzierungsübersicht X ist dem Antrag beigefügt wird nachgereicht Handlungskonzept ist dem Antrag beigefügt liegt Ihnen bereits vor Bei Hochbaumaßnahmen Bau- und/oder Raumprogramm, vollständige Entwurfszeichnung, Erläuterungsbericht mit Beschreibung der Baumaßnahme Kostenschätzung, vor Bewilligung Kostenberechnung nach DIN 276 Bei Tiefbaumaßnahmen Bauentwurf mit Kostenschätzung Bei Maßnahmen im Bereich von Baudenkmälern Ergebnis der Abstimmung mit der Denkmalbehörde und dem zuständigen Amt für Denkmalpflege Bei Einnahmen schaffenden Projekten Wirtschaftlichkeitsberechnung Zusätzlich bei EFRE-Förderung Datenschutzrelevante Einverständniserklärung Monitoringbogen, Grevenbroich, 2014 Ursula Kwasny Bürgermeisterin 10

9. Ergebnis der Antragsprüfung durch die baufachliche Stelle (Nr. 6.6 VVG zu 44 LHO) Die baufachliche Prüfung gem. VVG zu 44 LHO beinhaltet, dass die Baumaßnahmen den baulichen Anforderungen genügt und hinsichtlich der Planung und Konstruktion den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht. Die baufachliche Prüfung ist erfolgt ist nicht erfolgt wird noch bestätigt ist nicht erforderlich (Nr. 6.2.1 VVG zu 44 LHO), -------------------------------------------------- ---------------------------------------------------- Ort/Datum (Dienststelle/Unterschrift) (Name/Funktion) 11