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Transkript:

Rahmenkonzept Jugendsozialarbeit an der Grundschule Dingolfing-St. Josef Als Schwerpunkte der Sozialarbeit wurden nachfolgende Aktionsbereiche entwickelt: Krisenintervention / Einzelfallberatung: Konflikte unter Schülern, mit Eltern, mit Lehrern persönliche Konflikte Schulverweigerung Herausnahme aus dem Unterricht Sozialpädagogische Gruppenarbeit: Streitschlichtergruppen / Ausbildung Thematische Gruppen: Mobbing, Wiedergutmachung, Täter-Opfer- Ausgleich, Integration von Migrantenkindern... Elternarbeit: Beratungsstunden, Hausbesuche, Konfliktgespräche mit Eltern und Kindern Themen: Erziehungsschwierigkeiten, Schulangst, Schulschwierigkeiten... Kooperation mit: Schulleitung und Lehrern, Beratungslehrer, Schulpsychologen, Kooperation mit Fachdiensten: Jugendamt, Erziehungsberatung, mobile Erziehungshilfe Gemeinwesenorientierte Vernetzung: "Runder Tisch ", Kooperation mit Polizei, örtlichen Verbänden Gremien: AK Jugendsozialarbeit an der Schule AK Jugendsozialarbeit / Jugendamt AK Jugendsozialarbeit regional Zielsetzung Mit der sozialpädagogischen Betreuung in der Schule wird versucht, Schüler, die teilweise bereits mehrfach im Schulleistungsbereich und Sozialverhalten 1

auffällig wurden, aufzufangen und so weit zu stützen, daß eine positive Integration im Unterricht und im sozialen Bereich der Schule wieder möglich wird. Das sozialpädagogische, niedrigschwellige Handeln hat dabei nicht die Isolation und Ausgrenzung von Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf zum Ziel, sondern deren Integration, deren Entstigmatisierung. Jugendsozialarbeit hat auch zum Ziel, die Bereitschaft zur Auseinandersetzung auch mit problematischen Schülern unter Schülern, Eltern und Lehrern zu fördern. Mit Jugendsozialarbeit soll die Chancengerechtigkeit von jungen Menschen auf eine eigenverantwortliche und sozialverträgliche Lebensgestaltung auch bei schwierigen sozialen und familiären Rahmenbedingungen gewährleisten. Zielgruppe Zur Zielgruppen gehören die Schüler der Schule, die im Schulleistungsbereich und/oder im Sozialverhalten auffällig werden, die Schwierigkeiten haben, sich in den Klassenverband zu integrieren und/oder aufgrund ihres Migrationshintergrundes nur bedingt am Schulleben teilhaben. Es sollen Schüler intensiver betreut werden, bei denen aufgrund ihrer individuellen Biographie, aus der Kenntnis des familiären Hintergrundes eine kritische Zuspitzung der Konfliktsituation gegeben ist. Die Jugendsozialarbeit an Schulen wendet sich deshalb an junge Menschen die Verhaltensauffälligkeiten zeigen, z.b. unentschuldigtes Fernbleiben, die wegen ihrer individuellen oder sozialen Schwierigkeiten voraussichtlich keine günstige Schulprognose haben, aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist, mit erhöhtem Aggressionspotential und Gewaltbereitschaft, mit Suchtproblemen, mit Versagens- oder Schulängsten, mit mangelndem Selbstwertgefühl etc. Maßnahmen der Jugendsozialarbeit Individuelle Förderung - Einzelfallberatung 2

Die Schüler erhalten Beratung in den individuellen Problemsituationen. Sie unterstützt, eigene Strategien zur Konfliktlösung und Problembewältigung zu entwickeln und zu realisieren. Ein eigenes Büro der Sozialpädagogin als "Anlaufstelle" signalisiert den Schülern, dass sie vertraulich das Gespräch mit der sozialpädagogischen Fachkraft suchen können. Bei Bedarf geht die Initiative für eine persönliche Beratung auch von der sozialpädagogischen Fachkraft aus, wobei "niedrigschwellige " Angebote, wie Schülercafé oder Workshops die Überwindung von Kontaktbarrieren erleichtern können. Schülerbezogen wird ein Hilfs- /Maßnahmenkonzept entwickelt, das die Situation des Umfeldes (Familie, Schule, peergroup) einbezieht und die Kooperation mit bereits beteiligten bzw. zu beteiligenden Institutionen anstrebt. "Schwierige" Schüler kennzeichnet häufig auch ein konfliktbelastetes Elternhaus. Eltern fühlen sich bzw. sind bei der Erziehung ihrer Kinder überfordert. Die Beratung und Stützung der betroffenen Eltern hat vom Verständnis von Jugendsozialarbeit einen hohen Stellenwert. Die sozialpädagogische Fachkraft wird hier häufig die Initiative ergreifen müssen, da Eltern der Zielgruppe tendenziell wenig Bereitschaft zur Inanspruchnahme von Beratungsangeboten mitbringen. Bei gravierenden Problemen im familiären Umfeld wird die Einbeziehung bzw. Weitervermittlung an entsprechende Fachberatungsstellen initiiert. Sozialpädagogische Gruppenarbeit Auch verhaltensauffällige Schüler definieren sich im Kontext zur peergroup, vermutlich sogar in höherem Maße. Sie sind Gruppenprozessen und Meinungsäußerungen aus der Gruppe eher zugänglich als "Belehrungen" durch Erwachsene. Hier bestehen die Chancen der sozialpädagogischen Gruppenarbeit: - Gruppentreffen zur Bewältigung von aktuellen Konfliktsituationen (Themen: Mobbing, Sachbeschädigungen, Diebstahl, Täter-Opfer-Ausgleich, Wiedergutmachung,...) - Ausbildung von Streitschlichtern - Schulung und Betreuung von Schülerteams - Themen, die interessieren: Freundschaft und Sexualität... 3

- Wovor die Schüler Angst haben: Umgang mit Versagensängsten, Angst vor Beziehungsverlusten / Trennung der Eltern "Niedrigschwellige" Gruppenangebote erleichtern den Zugang zu zurückgezogenen oder sehr misstrauischen Schülern. Es entstehen hier Anknüpfungspunkte und das erforderliche Vertrauen für eine spätere Beratung. Derartige Gruppenangebote bieten Möglichkeiten der aktiven Beteiligung, der Übernahme von Verantwortung und Gruppentätigkeiten. Gerade schulleistungsschwache Schüler können damit ihr Verhältnis zur Schule positiver gestalten und erfahren. In der sozialen Gruppenarbeit können soziale Kompetenzen und konstruktive Konfliktlösungsstrategien erworben, die Integration von Außenseitern im Gruppenprozess erleichtert werden. Kooperation und Vernetzung Kooperation zwischen Schule, Träger, Kommune und Jugendamt Eine koordinierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen sozialpädagogischer Fachkraft, Schulleitung und Lehrkräften ist vorausgesetzt und benötigt für den Bestand strukturelle Rahmenvereinbarungen, die den Arbeits- und Zuständigkeitsbereich der Jugendsozialarbeit an der Schule beschreiben, was vor allem für die Schnittstellen der gemeinsamen Wirkungsbereiche (Unterricht/Sozialarbeit) gilt. Diese Vereinbarung regelt das Dienst- und Weisungsrecht, klärt die strukturelle Verzahnung von Schule, Schulleitung, Lehrkräften, Schulamt, Träger, Kommune und Jugendamt und sichert die entsprechende Beteiligung. Für grundlegende Entscheidungen wird ein Beirat gebildet. Im Beirat sind die Schulleitungen, der Träger, das zuständige Jugendamt, die Kommunen, das Schulamt und der/die Vorsitzende des Elternbeirates der Schule vertreten. Der Beirat tagt bei Bedarf, mindestens 2 mal jährlich. Der Beirat beschließt über die Personal- und Sachausstattung, sowie die inhaltlichen Schwerpunkte der Jugendsozialarbeit. Er verabschiedet eine Kooperationsvereinbarung, die die Zusammenarbeit der Beteiligten, sowie die Finanzierung der Maßnahme (Aufteilung der Kosten zwischen Kommunen, Landratsamt und Träger) regelt. Kooperation mit Fachdiensten Die Zusammenarbeit mit den örtlich tätigen Fachdiensten des Jugendamtes und anderen Institutionen beschränkt sich nicht fallbezogen, sondern soll durch regelmäßigen Austausch, Koordination im Konfliktfall ein fachliches Netzwerk bilden, das auch zu koordinierten, präventiven Strategien führt. 4

In schwierigen Fällen wird frühzeitig der soziale Dienst des Jugendamtes einbezogen, damit weiterführende Maßnahmen entwickelt werden können. Die Kooperation im Einzelfall bedarf einer qualifizierten Dokumentation, damit Hilfemaßnahmen optimal aufeinander abgestimmt werden können. Gegebenenfalls erfolgt die Mitwirkung der sozialpädagogischen Fachkraft bei der Aufstellung, Durchführung und Überprüfung des Hilfeplans. Zusammenarbeit mit vorhandenen Schülerbetreuungseinrichtungen und Verbänden der Jugendarbeit / Vereinen Die ganztägige Betreuung von Schülern während der Schulzeit und auch in den Ferien, bietet für Schüler eine Alternative, wo aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern eine häusliche Betreuung nicht gegeben ist. Jugendsozialarbeit kann hier vermittelnd agieren, da bekanntlich ein Tagesstättenbetreuungsangebot bei Problem-Schülern wenig Resonanz findet. Die Beteiligung von Jugendgruppen / Vereinen durch Einbringen von Freizeitaktivitäten in der Schule oder im Umfeld ermöglicht Gruppenbindungen, die über die Schulzeit hinaus fortgeführt werden können und so in Einzelfällen zu einer Stabilisierung von eher labilen Schülern beitragen können. Dies wird umso wichtiger, wenn nach dem Unterricht die Freizeit häufig außerhalb des Elternhauses unbeaufsichtigt verbracht wird. Alois Fraunholz, 01.05.2012 5