Erfahrungen aus der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes Dr. Jessica Erbe (BIBB)

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Transkript:

Erfahrungen aus der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes Dr. Jessica Erbe (BIBB) BIBB-Kongress 2014: Berufsbildung attraktiver gestalten mehr Durchlässigkeit ermöglichen Forum 4, Themenblock 2 Berlin, 18./19. September 2014 BIBB-Kongress 2014 - http://www.bibb.de/kongress2014

Gliederung Auftrag BIBB-Anerkennungsmonitoring Untersuchungsgegenstand und Methoden Ergebnisse der amtlichen Statistik Erkenntnisse aus den qualitativen und quantitativen Erhebungen Implementierung und Unterstützungsstrukturen Daten zur Beratung Nutzung Prinzipien des Anerkennungsverfahrens Erfahrungen der zuständigen Stellen (u. a. Berufserfahrung, Qualifikationsanalyse) des Anerkennungsgesetzes 2

Wie wird das Anerkennungsgesetz umgesetzt - und wie beobachtet man das? Information aus amtlicher Statistik nur über quantitative Merkmale der Anträge und Bescheide keine Information über z.b. - Verfahrensabläufe - Details wie Herkunftsqualifikation Informationsgewinn durch zusätzliche Erhebungen (v. a. Interviews & Befragungen) & Auswertungen (von Geschäftsdaten) durch BIBB-Anerkennungsmonitoring ergänzt durch Ergebnisse von Analysen Dritter * Anpassungsqualifizierung bei Teilgleichwertigkeit in nicht reglementiertem Beruf oder Ausgleichsmaßnahme bei reglementiertem Beruf des Anerkennungsgesetzes 4

Ergebnisse der amtlichen Statistik für 2012: Anträge und Bescheide 100% 20,2% 10,0% nicht reglementierte Berufe 80% reglementierte Berufe 60% 40% 20% 79,8% 90,0% Statistik nach 17 BQFG sowie Regelungen im Fachrecht, die auf 17 BQFG verweisen 0% Verteilung der Anträge Verteilung der Bescheide N = 10.989 N = 7.980 Zeitraum: 01.04.2012 31.12.2012 des Anerkennungsgesetzes 5

Ergebnisse der amtlichen Statistik für 2012: Art der Entscheidungen 100% 90% 80% 3,5% 12,7% 3,9% 21,0% Unaufklärbarkeit des Sachverhaltes (nur bei nicht reglementierten Berufen) keine Gleichwertigkeit 70% 9,1% 60% 50% 40% 30% 83,8% 66,0% Auflage einer Ausgleichsmaßnahme (nur bei reglementierten Berufen) teilweise Gleichwertigkeit (nur bei nicht reglementierten Berufen) 20% volle Gleichwertigkeit 10% 0% reglementierte Berufe nicht reglementierte N = 7.179 Berufe N = 801 des Anerkennungsgesetzes 6

Erkenntnisse aus qualitativen Untersuchungen I Implementierung Zuständigkeiten sind geklärt und an zentraler Stelle öffentlich abrufbar (siehe Portal) Zuständigkeiten sind meist regional und nach Berufen bei unterschiedlichen Einrichtungen verortet; teils aber Bündelung von Zuständigkeiten (z.b. IHK FOSA und andere Formen) zuständige Stellen haben Umsetzungsroutinen entwickelt Umsetzung in manchen Bereichen noch nicht bundesweit einheitlich (insb. medizinische Berufe) des Anerkennungsgesetzes 7

Portal Anerkennung in Deutschland des Anerkennungsgesetzes 8

Erkenntnisse aus qualitativen Untersuchungen II Unterstützungsstrukturen Beratung ist das A und O für erfolgreiche Verfahren Informations- und Beratungsstrukturen sind etabliert Beratungsangebote werden genutzt des Anerkennungsgesetzes 9

Daten zur Beratung Entgegennahme des Antrags durch die zuständige Stelle In 2012 mind. 10.989 Anträge nach AnG Bund Einstiegsberatung bei der Zuständige Stelle Erstberatung Arbeitsverwaltung (Arbeitsagentur, Jobcenter) Migrantenberatung (MBE, JMD, etc.) Mehr als 22.000 Einstiegsberatungen bei Kammern (Stand: 17.07.13 IHKn; 30.08.13 HwKn) Mehr als 27.600 Erstberatungen bei IQ- Erstanlaufstellen (Stand: 30.06.14) Mehr als 21.300 Beratungen über die BAMF- Hotline (Stand: 30.06.14) Informationsangebote Hinweis: Angegeben sind die jeweils aktuellsten verfügbaren Daten; bitte unterschiedliche Stichtage und betroffene Berufe beachten. des Anerkennungsgesetzes 10 1.5 Millionen Besucher im Portal Anerkennung in Deutschland (Stand: 31.8.14)

Erkenntnisse aus qualitativen Untersuchungen III Nutzung Interesse der im Ausland Qualifizierten übersteigt bei weitem die Antragszahlen nicht jeder Beratung folgt ein Antrag Aufwand und Kosten für Antragstellende = Hürde (Beschaffung, Übersetzung und Beglaubigung von individuellen Nachweisen + Curricula des Herkunftslandes) Transparenz über Erfolgsaussichten für Betriebe und Antragstellende noch zu optimieren Qualifizierung steht vor Herausforderung, individuelle wesentliche Unterschiede auszugleichen Sonderfall Altenpfleger/-in keine Entsprechung im Ausland des Anerkennungsgesetzes 11

Besonderheiten des Verfahrens Prinzipien der Verfahren BQFG sieht Prüfung der Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation mit einem aktuellen deutschen Referenzberuf vor Feststellung von Gleichwertigkeit oder wesentlichen Unterschieden 2 Methoden der Gleichwertigkeitsprüfung: o Dokumentenprüfung 1. Schritt: Abschluss (formale Lernergebnisse), 2. Schritt: individuelle Nachweise (informelle Lernergebnisse über Berufserfahrung (non-formale Lernerg. über Weiterbildung u.a.) o Sonstige geeignete Verfahren ( Qualifikationsanalyse - Kompetenzfeststellung) des Anerkennungsgesetzes 12

Erkenntnisse aus qualitativen Untersuchungen III Erfahrung mit den Verfahren große Mehrheit der Handwerkskammern bestätigt die hohe Relevanz von Berufserfahrung für den Ausgleich von wesentlichen Unterschieden Berücksichtigung der Berufserfahrung stellt sich als aufwändig und zeitintensiv dar; vorgelegte Dokumente häufig nicht aussagekräftig genug ( Belegkultur ) Qualifikationsanalysen fast ¾ der Handwerkskammern geben an, bereits QA durchgeführt zu haben organisatorischer Aufwand für zuständige Stellen ist hoch Entwicklungsaufwand kann aber für weitere Verfahren genutzt werden dennoch bleibt individueller Aufwand Kosten sind vom Antragsteller zu tragen: 2-4stellige Eurobeträge - Finanzierung? hilfreich wenn keine Dokum. vorhanden (z.b. Flüchtlinge) des Anerkennungsgesetzes 13

Quellen & Kontakt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Erbe, Böse, Lüdemann, Schreiber, Wünsche, Lewalder, Schandock & Zens: Das Anerkennungsgesetz (Teil II); Monitoring zum Anerkennungsgeschehen (Teil III). In: Bericht zum Anerkennungsgesetz. Bundesministerium für Bildung und Forschung [Hrsg.], Berlin 2014, S. 19-147, URL: http://www.bmbf.de/pub/berich t_anerkennungsgesetz_2014.pdf [Zugriff 7.4.2014] Dr. Jessica Erbe Projektleiterin Anerkennungsmonitoring Bundesinstitut für Berufsbildung Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn erbe@bibb.de 0228 107 2403 Böse, Schreiber, Lewalder: Die Rolle formaler, non-formaler und informeller Lernergebnisse im Anerkennungsgesetz. In: BWP Sonderdruck Herbst 2014. des Anerkennungsgesetzes