Protokoll der Sitzung des Bezirkselternausschusses Friedrichshain Kreuzberg (BEA) am 14.01.2014. Teilnehmer: laut Anwesenheitsliste sowie als Gäste:



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Transkript:

Protokoll der Sitzung des Bezirkselternausschusses Friedrichshain Kreuzberg (BEA) am 14.01.2014 Teilnehmer: laut Anwesenheitsliste sowie als Gäste: Herr Brozio stellv. Berliner Beauftragter für Datenschutz Herr Bobusch neuer Schulrat im Bezirk Top 0 Genehmigung der Tagesordnung, Protokollkontrolle Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Es wird vorgeschlagen die Tagesordnung um Punkt 1a Vorstellung des neuen Schulrates im Bezirk zu erweitern. Es gibt keine Einwände und die Tagesordnung wird mit der Änderung genehmigt. Das Protokoll der letzten Sitzung verbleibt ohne Änderung. Aus dem Gremium gibt es Wortmeldungen zu nicht erhaltenen Einladungen. Es wird vorgeschlagen bei nicht erhaltenen Einladungen eine E-Mail mit der Bitte um Aufnahme in die Verteilerliste an die Geschäftsstelle des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg zu senden. E-Mails bitte an Herrn Schünemann, Marcel Marcel.Schuenemann@ba-fk.berlin.de Top 1 Dienstliche Kommunikation von Berliner Lehrkräften mittels sozialer Netzwerke mit SchülerInnen Herr Brozio- stellv. Berliner Beauftragter für Datenschutz - erhält das Wort. Er begrüßt die Anwesenden und erläutert, dass es beim Datenschutz nicht um Schutz von Daten handelt, sondern vielmehr um Schutz von Persönlichkeitsrechten. Er nennt die Artikel 1 (Schutz der Menschenwürde..) und Artikel 2 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit..)des Grundgesetzes und die Ableitung des Bundesverfassungsgerichtes daraus auf informelle Selbstbestimmung als Grundrecht. Eine Einschränkung dieses Grundrechtes bedürfe einer rechtlichen Legitimation. Herr Brozio stützt seinen Vortrag auf eine Powerpoint-Präsentation über das Berliner Datenschutzgesetz. Es wird zugesagt, diese über den Verteiler zu versenden. Er führt weiterhin aus, dass das Berliner Datenschutzgesetz auch den Schutz persönlicher Daten beinhaltet und sich auf 7 Grundprinzipen bezieht. Näheres dazu ist aus der noch zu erhaltenden Präsentation zu entnehmen. Eines dieser Prinzipe ist das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dies bedeutet ein grundsätzliches Verbot von der Verarbeitung personenbezogener Daten mit der Ausnahme, dass dies Gesetze erlauben oder der Betroffene dazu Einwilligt. Zu der Einwilligung des Betroffenen erläutert Herr Brozio noch kurz die erforderlichen Kriterien wie Informiertheit, Freiwilligkeit, Schriftform und das keine Geschäftsfähigkeit vorliegen muss. D.h. das auch Minderjährige ab dem 14.Lebensjahr einer Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zustimmen dürfen.

Herr Brozio erläutert die Herausforderungen des Datenschutzes durch neue Medien. So sieht er u.a. eine Problematik in der zu sorglosen Preisgabe von Daten, der nicht Kontrollierbarkeit und der ewigen Lebensdauer von Daten im Internet. Auch dass es an internationalen Datenschutzregeln mangelt führt der Redner aus. Und verdeutlicht dieses anhand von Beispielen, u.a. was eine Suchmaschine so alles speichert und kommerziell nutzt. Herr Brozio betont, dass es aus der Sicht des Datenschutzes nicht um eine generelle Verteufelung der neuen Medien geht, sondern vielmehr um einen sorgfältigen Umgang damit. Zum Thema der Kommunikation zwischen Lehren und Schülern mittels sozialer Netzwerken bedauert der stellv. Berliner Datenschutzbeauftragte, dass der Berliner Senat derzeit keine verbindlichen Regelungen dazu treffen möchte, sondern vielmehr auf die Selbstverantwortung vertraut. Aus den Anfragen an die Datenschutzbeauftragten wäre auch eine Unsicherheit der Anwender zu erkennen, was jetzt erlaubt ist und was nicht. Eine Vertraulichkeit und Transparenz wäre auf keinen Fall gegeben und es läge daher ein Verstoß gegen 5 des Berliner Datenschutzgesetzes vor. Auch die Vorbildfunktion des Lehrers gemäß 34 S. 3 des Beamtenstatusgesetzes würde einer dienstlichen Nutzung von sozialen Netzwerken zuwider laufen. Er stellt klar, dass die Rechtslage eindeutig wäre und eine solche Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülern rechtswidrig ist. Auch die Frage der Legitimation der Nutzung sozialer Netzwerke durch Einwilligung wird seitens des Datenschutzbeauftragten verneint. Bei einer Lehrkraft handelt es sich auch immer um einen Vertreter der Schule. Schüler könnten demnach z.b. Sorge haben Nachteile zu erhalten, wenn sie die Freundschaftsanfrage eines Lehrers ablehnen. Es folgt eine kurze Diskussion über das Thema und die digitale Schülerdatei, Erfassung der Schülerdaten, geplante Einführung digitales Klassenbuch und das dafür strikte Vorschriften notwendig sind. Auch die mangelnde Verfügbarkeit von sozialen Netzwerken bei Allen (Teilhabe- Gebot) wird bemängelt, jedoch mit dem Zusatz, dass dies kein datenschutzrechtliches Problem darstellt. Im Zuge dieser Diskussion verweist Herr Brozio auch auf die jeweiligen regionalen Datenschutzbeauftragten, für Friedrichshain- Kreuzberg ist das Herr Ümit Teke, sowie den jeweiligen zuständigen schulischen Datenschutzbeauftragten um weiter Informationen zu erhalten. Auf die Frage der Durchsetzung der rechtlichen Lage, gibt Herr Brozio zu bedenken, dass die Möglichkeiten des Datenschutzes gegenüber der öffentlichen Seite eher beschränkt sind und es z.b. keine Sanktionsmöglichkeiten seitens der Datenschutzbeauftragten gibt. Er betont daher noch einmal seinen Appell an einen sorgsamen Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet und den Wunsch einer verbindlichen Regelung des Landes Berlin. (Solche Regelungen gibt es schon in Baden Württemberg, Schleswig Holstein, Rheinland-Pfalz und Bayern.) Der Vorstand dankt Herrn Brozio für seinen Vortrag und schließt sich dem Wunsch des Datenschutzbeauftragten nach einer verbindlichen Berliner Regelung ausdrücklich an. Es wird zur Abstimmung gebeten, den bereits im Sommer 2013 getroffenen Beschluss des Bezirkselternausschusses zu diesem Thema an den LEA weiterzuleiten um diese Forderung an den Senat zu stellen. Der Weiterleitung wurde mit zwei Enthaltungen zugestimmt.

(Der Beschluss Lehrer auf Facebook ist auf der Homepage des BEA( www.bea-fk.de) einsehbar. Er beinhaltet die Forderung einer verbindlichen Festlegung durch den Berliner Senat, aber auch die Aufforderung an die Schulen bereits im Vorfeld eigene Regeln z.b. durch die Schulkonferenzen festzulegen. ) Top 1a Vorstellung des neuen Bezirks-Schulrats Herrn Bobusch Der neue Schulrat bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - Außenstelle Friedrichshain-Kreuzberg, Herr Bobusch begrüßt die Anwesenden und stellt sich kurz vor. Sein Aufgabengebiet umfasst die Schulaufsicht für Grundschulen und Schulen in freier Trägerschaft sowie derzeit noch kommissarisch die Schulaufsicht für Grundschulen und Sonderpädagogische Förderzentren. Die Sprechstunden sind Donnerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung. Die Telefonnummer wäre über das Internet zu erfahren. Vor seiner jetzigen Tätigkeit war Herr Bobusch ca. 15 Jahre Fachseminarleiter Sport, sowie 10 Jahre Schulleiter einer sportbetonten Grundschule. Herr Bobusch freue sich auf seine neuen Aufgaben und als persönliches Ziel bis hat er sich gesetzt, alle Schulen seines Aufgabenbereiches bis zu diesem Sommer persönlich zu besuchen. Herr Bobusch beantwortet Fragen aus dem Gremium: Zur sogenannten Novemberliste (Stand der Lehrerstellen) weiß er leider noch keinen offiziellen Veröffentlichungstermin. Jedoch wurde dort wo Bedarf angemeldet wurde, mit Zuweisungen reagiert. Es laufen aber noch weitere zentrale wie dezentrale Bewerberverfahren, da noch nicht alle Stellen besetzt seien. Er hofft dass sich noch geeignete Bewerber finden werden. Zu der Arbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit und Jugendhilfe hat er Bereitschaft zur Teilnahme signalisiert. Der Vorstand bedankt sich bei Herrn Bobusch für seine Vorstellung und freut sich auf gute Zusammenarbeit. Top 2 aktuelle Situation Neuordnung Schulessen Frau Aras vom Schulamt berichtet über das abgelaufene Ausschreibeverfahren. Alle Schulen im Bezirk hätten einen Anbieter gefunden. Bei 4 Schulen hätte sich nur ein Bewerber gefunden. Die Zuschlagskriterien waren zu 50 % Sensorik- sprich Probeessen- zu 25 % das Umsetzungskonzept (Speiseplan, Ansprechpartner, Qualitätsmanagement), zu 15 % die Warmhaltezeiten und schließlich zu 10 % der Bioanteil im Essen. Es gab eine gute Teilnahme der Essens-Juris/Schulen an dem Probeessen und ca. 40 % der Schulen wechselnden im Zuge der Ausschreibung ihren Anbieter. Den Wünschen aller Schulen konnte entsprochen werden und es wurde auch keine Klage bei der Vergabekammer eingereicht.

In spätestens 48 Monaten wird neu ausgeschrieben. Bei Problemen mit dem Anbieter signalisiert das Schulamt, dass ein früher Wechsel möglich ist. Weiterhin wurden die Schulen vom Bezirk mit notwendigem Material wie Besteck, Warmhaltebehältern, Kühlschränken etc. ausgestattet. Dem Bezirk stand dazu 180.000 Euro zur Verfügung und jeder Euro wurde auch genutzt. Bei dem Vergabeverfahren und der Zusatzausstattung der Schulen wurde der Bezirk seitens des Gremiums für die gute Umsetzung gelobt. Berlinweit gab es wohl auch andere, nicht so positive, Beispiele. Der Senat plane eine neue Fach-AG zur Qualitätssicherung, dabei gehe es u.a. um die Kommunikation des Schulamtes, der Mittagsessensauschüsse ( 78 Abs. 2 Berliner Schulgesetz neu) sowie der Qualitätskontrollstelle, welche beim Veterinärsamt Pankow angesiedelt werden soll. Gerade bei letzterem gibt die Schulessens-AG des Gremiums zu bedenken, dass diese Qualitätskontrollstelle nicht mal im Ansatz in die Wege geleitet wurde. Aus dieser Sicht würde die Auswertung und Qualitätssicherung nachranging erfolgen. Der Senat plane zum neuen Schulessen ein Merkblatt herauszugeben. Zu dem Zeitpunkt der Herausgabe konnten allerdings noch keine konkreten Daten genannt werden. Auch zur neuen Härtefallregelung soll in diesem Merkblatt informiert werden. Diese Regelung solle unbürokratisch über die jeweilige Schulleitung vom Bezirksamt zur Ausschüttung kommen und den Familien helfen, die durch die angehobenen Beitragssätze in Schwierigkeiten geraten und keinen Anspruch auf den Berlin-Pass haben. Denn die Bildungs- und Teilhaberegelung (BuT) wirkt unverändert fort. Der Bezirk hat zunächst 20.000 Euro für diese Hilfe gestellt bekommen, der Betrag sei nach oben aber nicht gedeckelt. In der darauf folgenden Diskussion wird geraten die Info über diese Härtefallregelung, die übrigens ab dem 01.01.2014 in Kraft getreten ist, schon jetzt weit zu streuen z.b. in den jeweiligen GEV und auch die Erzieher mit einzubeziehen bzw. zu sensibilisieren ob Kinder nach Einführung der höheren Sätze nicht mehr zum Essen gehen/können. Betroffene Eltern sollten möglichst schnell reagieren und Kontakt zu Ihrer Schulleitung aufnehmen. Top 3 Aktuelles aus den Schulen Aus dem Gremium wird über die Initiative Schulschmutz - Berliner Eltern für eine saubere Schule berichtet. Der BEA Friedrichshain- Kreuzberg begrüßt eindeutig diese Initiative und beschließt sich ebenso der Sache anzunehmen. Nähere Info s auf schulschmutz.kaposty.de oder der Website des BEA Friedrichshain- Kreuzberg http://www.bea-fk.de

Mit Hinweis auf den nächsten BEA-Termin, - 11.02.2014 um 18:00 Uhr in der Heinrich-Zille-Grundschule (Kreuzberg) beendet der Vorstand die Sitzung. Berlin den 14.01.2014 Protokoll : Mano Bartevyan