Staatliche Anerkennung von. Hebammen und Entbindungspflegern

Ähnliche Dokumente
Staatliche Anerkennung von. pharmazeutisch-technischen Assistentinnen/ pharmazeutisch-technischen Assistenten

Polen. Staatliche Anerkennung von. Krankenschwestern/Krankenpflegern. Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller

Zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung für EU (EWR)- und Drittstaaten

Ich beabsichtige in folgender Einrichtung im Land Brandenburg meine Tätigkeit aufzunehmen:

Nicht barrierefrei was gilt es bei der Einstellung zu beachten?

Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 9 Handwerksordnung (HwO)

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung für EU (EWR)- und Drittstaaten

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt

M e r k b l a t t. Die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines reglementierten Berufs für Absolventen einer Hochschulausbildung wird erteilt für:

INFORMATION. betreffend Zulassung zur Berufsausübung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat SLOWAKISCHE REPUBLIK

INFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat SLOWAKISCHE REPUBLIK

INFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat TSCHECHISCHE REPUBLIK

Postleitzahl, Ort. Telefax. Ich erkläre, dass gegen mich kein gerichtliches Straf- oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.

Bewerberverfahren der. Altenpflegeausbildung im Saarland. Altenhilfe- Qualifikations- Zentrum

Antrag auf Berufsanerkennung nichtakademischer Heilberufe für EU- und Drittstaatenangehörige

Merkblatt 17a AufenthG Beschäftigung von drittstaatsangehörigen Ausländerinnen und Ausländern im Anerkennungsverfahren nach 17a Aufenthaltsgesetz

Kenntnis- und Fachsprachenprüfung in Nordrhein-Westfalen Rechtliche Rahmenbedingungen. Herne, 19. Januar 2016

Mainz Merkblatt Stand

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG)

INFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Kann ich mich an der DHBW Stuttgart bewerben, obwohl ich keine deutsche Staatsangehörigkeit habe?

Referat G1 Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe. Qualitätsstandards

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt

Merkblatt: (Abschluss der zahnärztlichen Ausbildung außerhalb der Europäischen Union)

Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte

Abschnitt 1 Erlaubnis. DiätAssG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

1 Gleichwertigkeit von Fortbildungsprüfungen. (2) Einen dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand besitzt,

Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt. Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter

INFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK BULGARIEN

Merkblatt zur Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte ohne berufliche Fortbildung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung BerufsHZVO

1 Entscheidung über die Befugnis zur Aufnahme oder Ausübung eines Berufs

Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen (BfQ) Kinderpflege-Schulfremd

Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter. (ADZ-Anerkennungsrichtlinie)

Gesetz über den Beruf des pharmazeutischtechnischen

Psychotherapie: Anerkennung ausländischer Berufs- bzw. Studienqualifikationen

INFORMATION. betreffend Anerkennung als Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter oder Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter

INFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat RUMÄNIEN

1. Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Vordruck 1)

Merkblatt ausländische Bildungsnachweise zu International Baccalaureate Diploma (IB)

Merkblatt: Regelapprobation

(1) Name der staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder ihr vergleichbaren Hochschule:

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Staatliches Schulamt Nürtingen

MERKBLATT. 1. Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Anlage)

Abschnitt 1 Erlaubnis. DiätAssG. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Gesetz über den Beruf des Logopäden

Merkblatt Geburtsanzeige und Namenserklärung für deutsche Kinder

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015

Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit bzw. Vergleichbarkeit

Richtlinien Zulassung zur Eidgenössischen Prüfung der Medizinischen Masseure und Masseurinnen OdAmm

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG

INFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat UNGARN

Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11.

Antrag auf Zulassung zum Studium

Merkblatt: Regelapprobation

Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Merkblatt: (Abschluss der pharmazeutischen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union)

INFORMATIONSBLATT FÜR ANTRAGSTELLER

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Gesetz zur Ausführung der Richtlinie des Rates über eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin

INFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat REPUBLIK KROATIEN

BEWERTUNG AUSLÄNDISCHER BERUFSABSCHLÜSSE 2. Checkliste zum neuen Anerkennungsgesetz des Bundes

Hiermit beantrage ich die Anerkennung bzw. Bewertung meiner vollständig abgeschlossenen Lehrerausbildung (Schulbereich) an der

Merkblatt. Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis

Merkblatt: Regelapprobation

MERKBLATT für die staatliche Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten

Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

Antragstellung. Angaben zur Person. An den Hochtaunuskreises Der Kreisausschuss Fachbereich Ludwig-Erhard-Anlage Bad Homburg v.d.

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt

EU-Z. Antrag. Eingang am: An das Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen Walter-Möller-Platz 1 Z Frankfurt am Main

Bewerbung an der Schule für Gesundheits-, Kinder- und Krankenpflege (GKK) der Universitätsklinik Aachen

Bezeichnung des zulassungspflichtigen Handwerks bzw. der beabsichtigen Tätigkeit. 1 Erlernter Beruf Dauer der Lehrzeit (von/bis)

MELDUNG ZUR SCHULFREMDENPRÜFUNG HAUPTSCHULE Name : Vorname: Staatsangehörigkeit: geboren am: geboren in:

Dreijährige Berufsfachschule. Ergotherapie REGIONALES KOMPETENZZENTRUM FÜR DIENSTLEISTUNGSBERUFE EUROPASCHULE

Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit und der Heilpädagogik (SozHeilVO)

Merkblatt über die erforderlichen Unterlagen für einen Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis

1. Eine Bearbeitung kann nur bei vollständigen Unterlagen erfolgen. 3. Alle Unterlagen müssen in amtlich beglaubigter Kopie eingesandt werden.

Mainz Merkblatt Stand

Der Weg zur externen Prüfung. Leitfaden der Thüringer Handwerkskammern

Merkblatt für die Anmeldung zum ersten Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien (GymPO I 2009) am KIT

Bildungsangebot. Schuljahr 2016/2017

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker

Onlinefassung:

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung

Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Steinburg AöR. Fachoberschule. 1. Technik. 2. Wirtschaft

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz

Anerkennungsverfahren: Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur

Informationen für Inhaber ausländischer juristischer Abschlüsse

Firma. Erlaubnis muss bis spätestens 21. März 2017 erworben worden sein

auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34d/e Abs. 1 der Gewerbeordnung (Versicherungsvermittler/-berater)

Transkript:

Staatliche Anerkennung von Hebammen und Entbindungspflegern Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller Regierungspräsidium Darmstadt 64278 Darmstadt

Das Merkblatt enthält die wesentlichen Informationen zu den Voraussetzungen für eine staatliche Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in der Geburtshilfe und nennt die erforderlichen Unterlagen, die zusammen mit dem Antrag vorgelegt werden müssen. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Ansprechpartner. Die Telefonnummern der für die jeweiligen Berufe und Länder zuständigen Ansprechpartner finden Sie im Download Ansprechpartner : Zuständig ist das Regierungspräsidium Darmstadt () für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (staatliche Anerkennung) wenn Sie in Hessen wohnen, d. h. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen haben. Die staatliche Anerkennung setzt in jedem Fall Ihre gesundheitliche Eignung Ihre Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes sowie die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache voraus. Die staatliche Anerkennung setzt zudem immer voraus, dass es sich bei der von Ihnen im Ausland erworbenen Ausbildung um eine einschlägige Ausbildung handelt. Eine einschlägige Ausbildung liegt vor, wenn das Ausbildungsziel und die Ausbildungsinhalte/- schwerpunkte die gleichen sind, wie bei der deutschen Ausbildung in der Geburtshilfe. Ferner muss es sich um eine staatlich anerkannte oder staatlich geregelte Ausbildung handeln, die im Herkunftsstaat den Zugang zum Beruf ermöglicht. Die Anerkennung einer Ausbildung an einer Privatschule, die weder staatlich anerkannt noch staatlich geregelt ist, ist daher von vornherein ausgeschlossen. Die staatliche Anerkennung als Hebamme/ Entbindungspfleger kann Ihnen nach dem Hebammengesetz erteilt werden, wenn Sie im Ausland eine gleichwertige Ausbildung abgeschlossen haben. Ist Ihre Ausbildung nicht gleichwertig oder kann die Gleichwertigkeit nur mit unangemessenem zeitlichem oder sachlichem Aufwand festgestellt werden, besteht für Sie die Möglichkeit, die staatliche Anerkennung zu erhalten, wenn Sie einen gleichwertigen Kenntnisstand nachweisen. Hierfür müssten Sie eine mündliche und praktische Kenntnisprüfung ablegen, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung in der Geburtshilfe erstreckt oder einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang absolvieren, der mit einer Prüfung über den Inhalt des Anpassungslehrgangs abschließt. Sie haben das Recht, zwischen der Kenntnisprüfung und dem Anpassungslehrgang zu wählen. Stand: 27. Mai 2015 2

Gleichwertigkeit der Ausbildung Eine Gleichwertigkeit liegt vor, wenn hinsichtlich Dauer und Inhalten keine wesentlichen Unterschiede im Vergleich zu der deutschen Ausbildung in der Geburtshilfe bestehen. Die deutsche Ausbildung in der Geburtshilfe dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Sie besteht aus einem theoretischen und praktischen Unterricht in fachspezifischen Fächern von mindestens 1600 Stunden und einer praktischen Ausbildung in Form von praktischen Einsätzen in Krankenhäusern und anderen geeigneten Einrichtungen von mindestens 3000 Stunden. Die genauen Inhalte der Ausbildung können Sie dem Download Ausbildungsinhalte der deutschen Ausbildung entnehmen. Eine Berufspraxis als Hebamme/Entbindungspfleger, kann Defizite ganz oder teilweise ausgleichen (abhängig von Dauer und Aktualität der Berufserfahrung). Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang mit Prüfung Die Kenntnisprüfungen finden an staatlich anerkannten Hebammenschulen in Hessen statt. Die Kosten für die Kenntnisprüfung sowie für eventuelle Vorbereitungskurse wären von Ihnen zu tragen. Die Kenntnisprüfung umfasst einen mündlichen und einen praktischen Teil. Sie ist erfolgreich abgeschlossen, wenn jeder der beiden Prüfungsteile bestanden ist. Der Anpassungslehrgang dient zusammen mit dem Abschlussgespräch der Feststellung, dass Sie über die zur Ausübung des Berufs der Hebamme/des Entbindungspflegers erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Die Art und Dauer des Anpassungslehrgangs und die Einzelheiten zur Kenntnisprüfung werden im Rahmen des Anerkennungsverfahrens mitgeteilt. Sie können dann entscheiden, ob Sie den Anpassungslehrgang absolvieren oder die Kenntnisprüfung ablegen möchten. Die Kenntnisprüfung und der Anpassungslehrgang setzen ausreichende Sprachkenntnisse voraus. Unabhängig von einer erfolgreich abgelegten Kenntnisprüfung bzw. einem erfolgreich absolvierten Anpassungslehrgang ist für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Hebamme/ Entbindungspfleger der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse durch ein Zertifikat über eine Deutschprüfung erforderlich (siehe Erforderliche Unterlagen). Ferner ist es erforderlich, dass Sie zunächst einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Hebamme/ Entbindungspfleger bei meiner Behörde stellen. Erst wenn Ihnen die Entscheidung meiner Behörde vorliegt, dass in Ihrem Fall eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang mit Prüfung erforderlich bzw. möglich ist, können Sie die Kenntnisprüfung ablegen oder den Anpassungslehrgang beginnen. Stand: 27. Mai 2015 3

Sonderregelung für bereits in einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums anerkannte Ausbildungen Sofern Ihre Ausbildung bereits in einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums anerkannt wurde, haben Sie die Möglichkeit einen Anpassungslehrgang (ohne Prüfung) oder eine Eignungsprüfung abzulegen. In diesem Fall legen Sie bitte den Anerkennungsbescheid der zuständigen Stelle des anderen Vertragsstaates vor. Verkürzung der Ausbildung in der Geburtshilfe Um die staatliche Anerkennung zu erhalten, besteht auch die Möglichkeit, eine verkürzte Ausbildung zu absolvieren. Die Ausbildungsdauer kann verkürzt werden, in dem Ihre ausländische Ausbildung im Umfang der Gleichwertigkeit angerechnet wird. Nach erfolgreicher Ausbildung müssten Sie jedoch die gesamte staatliche Prüfung ablegen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit dieser ggf. auf Antrag gewährten Ausbildungsverkürzung kein Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz (auch nicht für eine verkürzte Ausbildung) verbunden ist. Von Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt besteht keine Möglichkeit, auf die Vergabe der Ausbildungsplätze Einfluss zu nehmen, da die Schulen in eigener Zuständigkeit entscheiden, welche Bewerberinnen bzw. Bewerber in die Lehrgänge aufgenommen werden. Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung in der Geburtshilfe ist 1. die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes und 2. der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder 3. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern der Bewerber eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat oder eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat oder 4. die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse ist in Hessen folgende Behörde zuständig: Landesschulamt und Lehrkräfteakademie, Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt- Dieburg und die Stadt Darmstadt, Rheinstraße 95, 64295 Darmstadt, Tel.-Nr.: 06151/3682-2 Stand: 27. Mai 2015 4

Kosten für die Bearbeitung des Antrages: Für das Anerkennungsverfahren müssen Kosten erhoben werden. Diese betragen zurzeit: Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung: Ablehnung des Antrages auf Erteilung der Erlaubnis: Rücknahme des Antrages auf Erteilung der Erlaubnis: Anrechnung der ausländischen Ausbildung (Ausbildungsverkürzung) Ablehnung der Ausbildungsverkürzung Kopien (je Kopie): 150,00 EUR 112,50 EUR 75,00 EUR 65,00 EUR 48,75 EUR 0,20 EUR Erforderliche Unterlagen: 1. Antrag bitte den als Download zur Verfügung stehenden Vordruck verwenden 2. Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes über den derzeitigen Hauptwohnsitz in Hessen 3. standesamtliches Dokument über Namensführung, Geburtsort und Geburtsdatum (z.b. Geburts-/Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch), ggf. mit deutscher Übersetzung - hier ist eine unbeglaubigte Kopie ausreichend- 4. Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) hier reicht eine unbeglaubigte Kopie 5. Lebenslauf in deutscher Sprache mit genauen Angaben über Schulbildung, Berufsausbildung und bisherige Tätigkeiten bitte den als Download zur Verfügung stehenden Vordruck verwenden - 6. Abschlussdiplom bzw. Abschlusszeugnis der erworbenen Ausbildung in der Landessprache und in deutscher Übersetzung 7. ggf. Registrierungsdiplom in der Landessprache und in deutscher Übersetzung 8. Abschlusszeugnisse der Klassen I bis IV der medizinischen Schule in der Landessprache und in deutscher Übersetzung (nur Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens) Stand: 27. Mai 2015 5

9. Nachweis über die Fach-/Staatsprüfung (= strucni ispit) in der Landessprache und in deutscher Übersetzung (nur Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens) Bei Ausbildungen aus dem Kosovo kann alternativ auch die Arbeitslizenz (Licence e punes) des Gesundheitsministeriums der Republik Kosovo Zentraler Rat für Registrierung und Lizenzierung- vorgelegt werden. Die Fach-/Staatsprüfung bzw. die Arbeitslizenz ist zum Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung unbedingt erforderlich. Ohne den Nachweis der Fach-/Staatsprüfung bzw. der Arbeitslizenz ist eine staatliche Anerkennung als Hebamme/Entbindungspfleger ausgeschlossen. 10. Nachweis über die Ableistung des Anfängerpraktikums/Vorbereitungsdienstes (Dauer von bis) nach Abschluss der medizinischen Schule, das vor Ablegung der Fachprüfung absolviert werden musste in der Landessprache und in deutscher Übersetzung (nur Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens) 11. Nachweis der Ausbildungsstätte über den Inhalt und Umfang der dort absolvierten Berufsausbildung einschließlich der Abschlussprüfung in der Landessprache und in deutscher Übersetzung. Aus diesem Nachweis müssen folgende Informationen hervorgehen: a. Dauer der Ausbildung (von bis) b. Art und Umfang der erteilten Unterrichtsfächer (Stunden pro Fach, getrennt nach theoretischem und praktischem Unterricht/Übungen). Die Stundenzahl pro Fach sollte auf die gesamte Ausbildungsdauer bezogen sein. Sofern bei dem Nachweis die wöchentlichen Stunden pro Fach angegeben sind, ist es unbedingt erforderlich, dass auch die Anzahl der Unterrichtswochen pro Schuljahr bzw. Semester aufgeführt ist. c. Art und Umfang der praktischen Ausbildung (klinische Praktika). Es muss aufgeführt sein, in welchen Abteilungen (z.b. Kreißsaal, Wochenstation, Neugeborenenstation, operative Station, Operationssaal, Schwangerenberatung oder Kinderklinik) mit welcher Stundenzahl pro Bereich die praktische Ausbildung stattfand. 12. ggf. Nachweise über Berufstätigkeiten als Hebamme/Entbindungspfleger in der Landessprache und in deutscher Übersetzung 13. Sprachzertifikat zum Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse Welche Sprachzertifikate/Niveaustufen akzeptiert werden, entnehmen Sie bitte dem Download Merkblatt Deutschkenntnisse. Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse durch eines der in dem Merkblatt aufgeführten Sprachzertifikate ist auch zu erbringen, wenn ein Anpassungslehrgang erfolgreich absolviert oder eine Kenntnisprüfung bestanden wurde. In diesem Fall ist das Deutsch-Zertifikat spätestens nach erfolgreichem Anpassungslehrgang bzw. nach bestandener Kenntnisprüfung vorzulegen. Stand: 27. Mai 2015 6

Weitere Rückfragen bzw. Anforderung von weiteren Unterlagen sind nicht auszuschließen. Wichtige Hinweise Sämtliche Unterlagen sind als beglaubigte Kopien (keine Farbkopien) vorzulegen (beglaubigen kann ein Notar oder die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung in Deutschland). Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass keine unbeglaubigten Kopien sowie keine Farbkopien vorgelegt werden, da diese nicht akzeptiert werden können. Die deutschen Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten und beeidigtem Übersetzer anzufertigen bzw. zu beglaubigen. Die Übersetzungen müssen vom Original oder beglaubigten Kopien angefertigt werden und dies ist vom Übersetzer zu bescheinigen. Übersetzungen, die von unbeglaubigten Fotokopien angefertigt wurden, können nicht akzeptiert werden. Den Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte an folgende Anschrift: Regierungspräsidium Darmstadt 64278 Darmstadt Persönlich erreichen Sie das in folgendem Dienstgebäude: Luisenplatz 2, Kollegiengebäude, 64283 Darmstadt (Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle Luisenplatz) Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem zuständigen Ansprechpartner. Stand: 27. Mai 2015 7