Fachhochschule Dortmund

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Transkript:

Fachhochschule Dortmund FB Architektur Praxissemester Grundlegende Information zur Organisation 7 Schritte zur erfolgreichen Teilnahme am Praxissemester 1. Informationsveranstaltung durch den Praxissemesterbeauftragten der FH- Do, FB-Architektur (Termin: siehe FH-Site, FB Architektur). 2. Anmeldung über ODS (nach der Informationsveranstaltung). 3. Downloaden der Unterlagen (FH-Site, FB Architektur). 4. Ausfüllen der Unterlagen. a. Praxisstellenkurzbeschreibung b. Vertrag Dieser wird auf der letzten Seite unterschrieben von: - Arbeitgeber (mit Siegel / Stempel) - Studentin / Student - Praxissemesterbeauftragten der FH-Do, FB-Architektur (nachdem Arbeitgeber und Teilnehmer unterzeichnet haben) c. Meldung an das Studienbüro Wichtig, Freistellung des Studienbeitrags! Die Meldung muss vollständig ausgefüllt sein und kann dann direkt im Studienbüro abgegeben oder im Postfach des Studienbüros hinterlegt werden. 5. Nachdem sämtliche Unterlagen ausgefüllt und geprüft sind müssen die Unterlagen a, b und c kopiert und verteilt werden: 1 x Arbeitgeber (b) 1 x Studentin /Student (behält die Originale a, b und c) 1 x Praxissemesterbeauftragter der FH-Do, FB-Architektur (a und b). 6. An der begleitenden Lehrveranstaltung teilnehmen, Pflichtveranstaltung (Termin: siehe FH-Site, FB Architektur, i.d.r in der vorlesungsfreien Zeit im Anschluss an den Prüfungszeitraum zwischen Feb. Und März eines jeden Jahres als Blockveranstaltung im Umfang von einer Woche).

Fachhochschule Dortmund FB Architektur Seite 2 7. Die Praxiszeit absolvieren und anschließend dem Praxissemesterbeauftragten der FH-Do, FB-Architektur die Bescheinigung (Zeugnis) des Arbeitgebers einreichen. Viel Spaß im Praxissemester und einen reichhaltigen Erkenntnisgewinn wünscht der Praxissemesterbeauftragte der FH-Do, FB-Architektur. Dortmund 2006/07

Ordnung für das Praxissemester (berufspraktisches Studiensemester) für den Studiengang Architektur in der Fachrichtung Ingenieurwesen an der Fachhochschule Dortmund Vom 18. März 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 56 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Fachhochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (FHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV. NW. S.564), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV. NW. S. 213) hat die Fachhochschule Dortmund die folgende Ordnung für das Praxissemester als Bestandteil der Studienordnung erlassen: Inhaltsübersicht: 1 Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich 2 Ziele und Inhalte des Praxissemesters 3 Rechtsstellung 4 Dauer des Praxissemesters 5 Zulassung 6 Praxisplätze 7 Vereinbarung mit der Praxisstelle 8 Durchführung 9 Fachbereichsbeauftragter 10 Anerkennung des Praxissemesters 11 Übergangsbestimmungen 12 Inkrafttreten und Veröffentlichung Anlage: Vereinbarung über die Ableistung eines Praxissemesters

2 1 Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich (1) Diese Ordnung für das Praxissemester regelt aufgrund des Gesetzes über die Fachhochschulen im Lande Nordrhein-Westfalen (FHG) in der Fassung vom 3. August 1993 (GV. NW. S. 564), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV. NW. S. 213), der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Architektur in der Fachrichtung Ingenieurwesen an der Fachhochschule Dortmund vom 18. November 1996 (FH-Mitteilungen Nr. 5 vom 11. Februar 1997) sowie der Studienordnung für den Studiengang Architektur an der Fachhochschule Dortmund vom 20. November 1996 (FH-Mitteilungen Nr. Vom ) die Durchführung der berufspraktischen Tätigkeit (Praxissemester) im Studiengang Architektur. (2) Diese Ordnung für das Praxissemester ist gemäß 56 Abs. 2 FHG Bestandteil der Studienordnung für den Studiengang Architektur. 2 Ziele und Inhalte des Praxissemesters (1) Das Praxissemester soll die Studierenden an die berufliche Tätigkeit des Diplom- Ingenieurs heranführen. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten. (2) Die Ausbildungsinhalte sind : Das Anwenden von Kenntnissen und Fertigkeiten bei der Projektentwicklung und Projektdurchführung im Büro und auf der Baustelle, insbesondere die Aufgaben des Architekten / Stadtplaners bei dem Zusammenwirken von Bauherr, Bauunternehmer und Behörden. 3 Rechtsstellung Während des Praxissemesters bleiben die Studierenden1 an der Fachhochschule Dortmund immatrikuliert. Sie unterliegen den Weisungen und Vorschriften des Arbeitgebers ( nachfolgend Praxisstelle genannt; siehe auch 6 Abs. 1) 1 Alle in dieser Praxissemesterordnung nachfolgend aufgeführten personenbezogenen Funktionsbezeichnungen werden gemäß 8 Abs. 8 FHG von Frauen in der weiblichen Form und von Männern in der männlichen Form geführt.

3 4 Dauer des Praxissemesters Das Praxissemester wird in der Regel im fünften Semester abgeleistet und umfaßt einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 16 Wochen. 5 Zulassung Auf Antrag wird zum Praxissemester zugelassen, wer die Zwischenprüfung bestanden hat; über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuß. 6 Praxisplätze (1) Die Praxiszeit kann in privaten oder öffentlichen Einrichtungen und Büros, die sich mit der Planung oder Bauausführung befassen, geleistet werden. Diese müssen über geeignete fachliche Qualifikation verfügen und die Studierenden angemessen betreuen; hierüber entscheidet der Fachbereichsbeauftragte. (2) Die Fachhochschule führt ein Verzeichnis über geeignete Praxisstellen. Die Studierenden können im Einvernehmen mit dem Fachbereichsbeauftragten ( 9 ) auch selbst Praxisplätze vorschlagen. Die Bewerbung um den Praxisplatz führen die Studierenden durch. Die Fachhochschule unterstützt die Studierenden bei der Suche. 7 Vereinbarung mit der Praxisstelle Vor Beginn der Praxiszeit treffen der Studierende und die Praxisstelle eine schriftliche Vereinbarung, die insbesondere regelt: Art und Dauer der Tätigkeit, die Pflichten des Studierenden gegenüber der Praxisstelle, die Pflichten der Praxisstelle gegenüber dem Studierenden, eine eventuelle Aufwandsentschädigung, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht, den Versicherungsschutz des Studierenden, die Voraussetzungen für eine vorzeitige Auflösung der Vereinbarung. Der Studierende legt eine Ausfertigung der Vereinbarung rechtzeitig vor Vertragsbeginn dem Fachbereichsbeauftragten zur Überprüfung und Anerkennung vor. Ein Muster ist als Anlage dieser Ordnung beigefügt.

4 8 Durchführung (1) Während des Praxissemesters schreiben die Studierenden einen Bericht. (2) Während des Praxissemesters wird die Tätigkeit der Studierenden durch fächerübergreifende Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 SWS begleitet. Diese finden in der Regel während der Vorlesungszeit des laufenden Semesters statt. An diesen Tagen sind die Studierenden von ihrer Anwesenheitspflicht in der Praxisstelle befreit. Abweichend von Satz 1 und 2 kann die praxisbegleitende Lehrveranstaltung auch zeitlich außerhalb der praktischen Tätigkeit in Form eines Blockseminars durchgeführt werden. (3) Während des Praxissemesters dürfen die Studierenden neben praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen nur solche belegen, die die festgelegten Anwesenheitszeiten in der Praxisstelle sowie die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen zeitlich nicht berühren. Die Teilnahme an Prüfungen während des Praxissemesters muß den Studierenden ermöglicht werden. (4) Die fachliche Betreuung erfolgt durch einen von der Praxisstelle zu benennenden Betreuer und einen vom Fachbereich zu benennenden Professor des Studiengangs Architektur, der im Rahmen der praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen an der Auswertung der berufspraktischen Tätigkeit beteiligt ist. 9 Fachbereichsbeauftragter (1) Der Fachbereichsrat beauftragt einen Angehörigen des Fachbereichs Architektur mit der allgemeinen Organisation des Praxissemesters. Zu den Aufgaben des Fachbereichsbeauftragten gehören insbesondere die Erfassung und Vermittlung von Praxisstellen sowie deren Anerkennung, die Benennung der betreuenden Professoren gemäß 8 Abs. 4, die Überprüfung und Anerkennung der schriftlichen Vereinbarung gemäß 7, die Kontaktpflege mit der Praxisstelle. (2) Der Fachbereichsbeauftragte wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch das Praxissekretariat der Fachhochschule Dortmund unterstützt. 10 Anerkennung des Praxissemesters (1) Die erfolgreiche Teilnahme am Praxissemester wird von dem betreuenden Professor mit einem Leistungsnachweis bescheinigt. Voraussetzung ist, daß 1. die Praxisstelle Inhalt, Dauer und Erfolg der erforderlichen Praxiszeit bescheinigt hat, 2. der Studierende an den Lehrveranstaltungen zur Auswertung der außerhochschulischen Praxiszeit teilgenommen hat,

5 3. die berufspraktische Tätigkeit des Studierenden dem Zweck des Praxissemesters entsprochen und der Studierende die ihm übertragenen Arbeiten zufriedenstellend ausgeführt hat; das Zeugnis der Praxisstelle und der Bericht ( 8 Abs. 1) sind dabei zu berücksichtigen. (2) Kann ein Studierender aus zwingenden Gründen, die er nicht zu vertreten hat, Teile des Praxissemesters bis zu einem Viertel des Gesamtumfanges nicht oder nicht der dem Zweck des Praxissemesters entsprechenden Weise ableisten, so kann der Prüfungsausschuß dem Studierenden diesen Teil des Praxissemesters erlassen. 11 Übergangsbestimmungen Diese Ordnung für das Praxissemester findet auf alle Studierenden Anwendung, die ab dem Wintersemester 1996/97 für den Studiengang Architektur an der Fachhochschule Dortmund eingeschrieben worden sind. Alle Wechsler, die in höhere Semester als die Studienanfänger des WS 1996/97 eingestuft worden sind, brauchen nicht am Praxissemester teilzunehmen. 12 Inkrafttreten und Veröffentlichung Diese Ordnung für das Praxissemester tritt mit Wirkung vom 1. September 1996 in Kraft. Diese Ordnung für das Praxissemester wird in den FH-Mitteilungen - Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Dortmund - veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats des Fachbereichs Architektur vom 4.6.1997 und des Senats der Fachhochschule Dortmund vom 12.11.1997. Dortmund, den 18. März 1998 Der Rektor der Fachhochschule Dortmund Prof. Dr. Kottmann

1 Vereinbarung über die Ableistung eines Praxissemesters Zwischen ( Name der Firma, Büro, Behörde, Gesellschaft) Anschrift... Tel.: (...)... nachfolgend Praxisstelle genannt und Herrn / Frau...Matr. Nr.:... geboren am... in... Anschrift... Tel.: (...)... nachfolgend Studierender genannt wird nachstehende Vereinbarung zur Durchführung eines Praxissemesters geschlossen, das für das Studium an der Fachhochschule Dortmund Fachbereich Architektur Emil-Figge-Str. 40 44047 Dortmund im Studiengang Architektur vorgeschrieben ist. 1 Art und Dauer der Tätigkeit (1) Die praktische Tätigkeit wird in der o. g. Praxisstelle durchgeführt und dauert 16 Wochen. Die ersten 3 Wochen gelten als Probezeit. (2) Die Vereinbarung wird für die Zeit vom... bis... abgeschlossen. (3) Das Praxissemester ist Bestandteil des Studiums; der Studierende bleibt Mitglied der Fachhochschule. 2 Pflichten des Studierenden Der Studierende verpflichtet sich, 1. die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen, 2. die Betriebsordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie Geräte und Inventar sorgsam zu behandeln, 3. die Interessen der Praxisstelle zu wahren und über vertraulich zu behandelnde Betriebsvorgänge gegenüber Außenstehenden Stillschweigen zu bewahren, 4. bei Fernbleiben die Praxisstelle unverzüglich zu benachrichtigen; bei Erkrankungen spätestens am 3. Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

2 3 Pflichten der Praxisstelle Die Praxisstelle verpflichtet sich, 1. den Studierenden in seine Aufgaben einzuführen, 2. einen fachkundigen Betreuer für den Studierenden zu benennen, 3. den Studierenden jeweils an den von der Fachhochschule vorgesehenen Tagen für Veranstaltungen der Fachhochschule im Rahmen des Praxissemesters freizustellen und ihm die Teilnahme an Prüfungen zu ermöglichen. 4. der Fachhochschule gegebenenfalls von einer vorzeitigen Beendigung der Vereinbarung oder vom Nichtantritt der praktischen Tätigkeit durch den Studierenden Kenntnis zu geben, 5. nach Beendigung des Praxissemesters dem Studierenden eine Bescheinigung ü- ber Inhalt, Dauer und Erfolg seiner praktischen Tätigkeit auszustellen. 4 Auflösung der Vereinbarung (1) Während der Probezeit können die Vertragspartner jederzeit von der Vereinbarung zurücktreten. (2) Die Vereinbarung kann nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund aufgelöst werden. (3) Die Kündigung der Vereinbarung muß schriftlich und unter Angabe der Gründe im Benehmen mit der Fachhochschule erfolgen. 5 Versicherungsschutz (1) Ein Versicherungsschutz über die Fachhochschule besteht nicht. Praxisstelle und Studierender weisen einen Unfallversicherungsschutz nach. Im Versicherungsfall übermittelt die Praxisstelle auch der Fachhochschule einen Abdruck der Unfallanzeige. (2) Der Studierende ist während des Praxissemesters nach den Bestimmungen der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert. 6 Vergütung Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt....... 7 Urlaub, Unterbrechungen Während des Praxissemesters steht dem Studierenden ein Erholungsurlaub nicht zu. Die Praxisstelle kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Sonstige Unterbrechungen sind nachzuholen.

3 8 Regelung von Streitigkeiten Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme der Gerichte eine gütliche Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. 9 Ausfertigung der Vereinbarung Diese Vereinbarung wird in gleichlautenden Ausfertigungen von der Praxisstelle und dem Studierenden unterzeichnet. Es ist Aufgabe des Studierenden, eine Ausfertigung der Fachhochschule rechtzeitig vor Vertragsbeginn vorzulegen. 10 Sonstige Vereinbarungen Von der Praxisstelle wird folgender Betreuer benannt :... Diese Vereinbarung wird von der Fachhochschule durch den Beauftragten des Fachbereichs für das Praxissemester anerkannt : FH-Dortmund, FB Architektur... Ort : 44 047-Dortmund Datum:... Für die Praxisstelle : Studierender :

Fachhochschule Dortmund FB Architektur Praxissemester Praxisstellenkurzbeschreibung (ausdrucken, ausfüllen und direkt an Herrn Juretko zurück) Pers.-Dat.: Büro.-Dat.: Matrikel-Nr. / Nachname / Vorname Arbeitgeber PLZ, Ort, Strasse und Haus-Nr. Geschlecht BüroinhaberIn: W = weiblich, M = männlich, Akademischer Titel, Vor- und Nachname BüroinhaberIn Vorwahl und Telefon / Faxanschluss / Mobile / e-mail (alles Büro)... Geschlecht AnsprechpartnerIn: W = weiblich, M = männlich, Akademischer Titel, Vor- und Nachname AnsprechpartnerIn Stat. Dat.: Bei meiner Praxissemesterstelle handelt es sich um: ein Büro eine Verwaltung eine Behörde Sonstiges Sonstges: Das Büro, die Verwaltungs- / Behördenabteilung erbringt überwiegend Leistungen im Bereich: Hochbau Stadtbau Hoch- und Stadtbau Sonstiges Sonstges: In dem Büro, der Verwaltungs- / Behördenabteilung sind Pers. beschäftigt. Mein vertraglich vereinbarter Einsatzzeitraum beginnt am und endet am.... Teilnehmerin / Teilnehmer. Datum, Ort, Name, Unterschrift

Fachhochschule Dortmund FB Architektur Praxissemester Meldung an das Studienbüro der FH-Dortmund (ausdrucken, ausfüllen und direkt an das Studienbüro zurück) Hiermit melde ich dem Studienbüro verbindlich meinen Praxiszeitraum. Mat.-Nr.: Name Vorname Arbeitgeber: PS-Zeitraum: Es wird bestätigt, dass die gemachten Angaben den Vertragsvereinbarungen entsprechen. Für den Arbeitgeber. Datum, Ort, Name, Unterschrift und Siegel / Bürostempel Teilnehmerin / Teilnehmer. Datum, Ort, Name, Unterschrift