Verordnung des Regierungsrates über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der Thurgauischen Kantonsschulen

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4.5 Verordnung des Regierungsrates über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der Thurgauischen Kantonsschulen vom 5. Januar 005 (Stand. August 06). Unterricht Ausbildungsgänge; Ausbildungsdauer In den Fachmittelschulen können Studiengänge mit folgenden Berufsfeldern gewählt werden: *. * Gesundheit/Pädagogik. * Soziale Arbeit. * Kommunikation und Information 4. * Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie schliesst mit einem Fachmittelschulausweis ab. Ein viertes Ausbildungsjahr führt in den Berufsfeldern Gesundheit, Pädagogik, Soziale Arbeit sowie Kommunikation und Information zur Fachmatura. * Fachmittelschulausweisfächer Grundlagenfächer und berufsfeldspezifische Fächer bilden die Fachmittelschulausweisfächer. * Grundlagenfächer sind:. Deutsch. Französisch. Englisch 4. Mathematik 5. Fächergruppe Biologie, Physik, Chemie 6. Geschichte 7. Fächergruppe Wirtschaft/Recht, Geographie 8. Sport Berufsfeldspezifische Fächer im Berufsfeld Gesundheit/Pädagogik sind: *. Biologie (im Rahmen von Naturwissenschaften). Fächergruppe Physik, Chemie (im Rahmen von Naturwissenschaften). Pädagogik/Psychologie 4. Fächergruppe Bildnerisches Gestalten/Werken, Musik * Änderungstabelle am Schluss des Erlasses

4.5 RRV Ausbildung an den Fachmittelschulen 4 Berufsfeldspezifische Fächer in den anderen Berufsfeldern sind: *. Wirtschaft/Recht. Pädagogik/Psychologie. Sozialkunde 4. Medienkunde 5. Fächergruppe Bildnerisches Gestalten/Werken, Musik 5... * * Weitere Fächer Weitere Promotionsfächer sind:. Musik. Bildnerisches Gestalten/Werken Weitere Pflichtfächer sind:. Informatik. Interkulturelle Ethik. Lernbegleitung 4. Projekte. Promotion 4 Promotionstermine Am Ende eines Semesters entscheidet der Konvent aufgrund der Zeugnisnoten in den Promotionsfächern, ob eine Schülerin oder ein Schüler in das nächste Semester befördert werden kann. Die Promotionsfächer ergeben sich aus der Stundentafel im Anhang. 5 Bewertung Die Leistungen werden in jedem Fach wie folgt bewertet:. Note 6: sehr gut. Note 5: gut. Note 4: genügend 4. Note : ungenügend 5. Note : schwach 6. Note : sehr schwach Halbe Noten sind gestattet.

RRV Ausbildung an den Fachmittelschulen 4.5 6 Definitive Promotion Eine Schülerin oder ein Schüler wird definitiv befördert, wenn. der Notendurchschnitt in den Promotionsfächern mindestens 4 beträgt;. höchstens zwei Promotionsnoten ungenügend sind und. die Summe der Differenzen der ungenügenden Promotionsnoten zur Note 4 den Wert nicht übersteigt. 7 Provisorische Promotion Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der die Bedingungen für eine definitive Promotion nicht erfüllt, wird für das nächste Semester provisorisch promoviert, sofern sie oder er für das vorhergehende Semester definitiv promoviert wurde und an der Fachmittelschule nicht mehr als einmal provisorisch promoviert worden ist. 8 Nichtpromotion, Repetition Wer die Voraussetzungen für eine Promotion nicht erfüllt, kann die zuletzt besuchte Klasse wiederholen. An der Fachmittelschule kann nur einmal repetiert werden. 9 Ausnahmsweise Promotion Ausnahmsweise kann der Konvent aus wichtigen Gründen zugunsten der Schülerin oder des Schülers von den Promotionsbestimmungen abweichen. 0 Promotionsentscheid Der Promotionsentscheid wird im Zeugnis festgehalten.. Abschluss Organisation Die Prüfung wird von der Schulleitung organisiert und in der Regel von den Lehrpersonen abgenommen, welche die Kandidatinnen und die Kandidaten in den Prüfungsfächern unterrichtet haben. * Das Amt für Mittel- und Hochschulen ernennt auf Vorschlag der Schulleitung die Expertinnen und Experten. Diese überwachen die mündlichen Prüfungen und wirken bei der Notengebung mit. * Prüfungskommission Die Prüfungskommission besteht aus den Hauptlehrerinnen und Hauptlehrern und den übrigen an den Prüfungen beteiligten Lehrpersonen sowie den Expertinnen und Experten. *

4.5 RRV Ausbildung an den Fachmittelschulen Den Vorsitz führt ein Mitglied der Schulleitung. Die Prüfungskommission hält die Prüfungsergebnisse fest und entscheidet über den Erwerb des Fachmittelschulausweises. Sie kann unter Würdigung aller Umstände eine Fachmittelschulausweisnote verändern. Selbstständige Arbeit FMS Im dritten Jahr ist unter der Leitung einer Fachlehrperson eine selbstständige Arbeit FMS anzufertigen. * Die selbstständige Arbeit FMS wird mit einer halben oder ganzen Note bewertet. Diese zählt als Fachmittelschulausweisnote. 4 * Gemeinsame Prüfungsfächer Gemeinsame Prüfungsfächer sind:. Deutsch schriftlich und mündlich. Französisch oder Englisch schriftlich und mündlich. Mathematik schriftlich und mündlich 4. Geschichte mündlich 5 * Berufsfeldspezifische Prüfungsfächer Im Berufsfeld Gesundheit/Pädagogik werden folgende Fächer zusätzlich geprüft: *. Pädagogik/Psychologie mündlich. Biologie mündlich In den anderen Berufsfeldern werden folgende Fächer zusätzlich geprüft:. Pädagogik/Psychologie mündlich. Wirtschaft/Recht mündlich 6 Prüfungsdauer Die schriftlichen Prüfungen dauern in jedem Fach mindestens zwei und höchstens drei Stunden. Die Schulleitung entscheidet nach Anhören der Fachlehrpersonen über Art und Dauer in den einzelnen Fächern. * Die mündlichen Prüfungen dauern in jedem Fach pro Schülerin oder Schüler eine Viertelstunde. * 7 Hilfsmittel Die Schulleitung bezeichnet auf Antrag der Lehrpersonen die erlaubten Hilfsmittel. * 4

RRV Ausbildung an den Fachmittelschulen 4.5 8 Prüfungsnote Falls schriftlich und mündlich geprüft wird, errechnen sich die Prüfungsnoten als Durchschnitt aus der schriftlichen und der mündlichen Note. 9 Erfahrungsnote Die Erfahrungsnote ist der Durchschnitt der beiden letzten Zeugnisnoten. In den Grundlagenfächergruppen, der Fächergruppe Biologie, Physik, Chemie und der Fächergruppe Wirtschaft/Recht, Geographie, werden für die Ermittlung der Erfahrungsnoten die einzelnen Fächer gleichgewichtig berücksichtigt. * In der berufsfeldspezifischen Fächergruppe Bildnerisches Gestalten/Werken, Musik wird je die letzte Zeugnisnote gleichgewichtig berücksichtigt. * 4 Im Berufsfeld Gesundheit/Pädagogik werden in der Fächergruppe Physik, Chemie (im Rahmen von Naturwissenschaften) die beiden Fächer gleichgewichtig berücksichtigt. * 5 Fehlen bei einzelnen Schülerinnen oder Schülern in einem Fach oder einer Fächergruppe die Grundlagen für die Erfahrungsnote, so sind diese durch eine Prüfung zu ermitteln. * 0 Fachmittelschulausweisnote In den Prüfungsfächern ist die Fachmittelschulausweisnote der auf halbe Noten gerundete Durchschnitt von Erfahrungsnote und Prüfungsnote. In den übrigen Fächern und Fächergruppen ist die auf halbe Noten gerundete Erfahrungsnote auch die Fachmittelschulausweisnote. Zwischenrundungen bei Erfahrungs- und Prüfungsnoten sind ausgeschlossen. Bestehen der Prüfung Die Abschlussprüfung FMS ist bestanden, wenn. der Notendurchschnitt aller Fachmittelschulausweisnoten mindestens 4 beträgt,. höchstens zwei Noten der Fachmittelschulausweisnoten ungenügend sind, und. die Summe der Differenzen der ungenügenden Fachmittelschulausweisnoten zur Note 4 den Wert nicht übersteigt. Wer unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder sich anderweitig unerlaubte Vorteile verschafft, hat die Prüfung nicht bestanden. Wiederholung der Prüfung Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann das letzte Schuljahr und anschliessend die Prüfung einmal wiederholen. 5

4.5 RRV Ausbildung an den Fachmittelschulen Für die Ermittlung der Erfahrungsnoten sind die Zeugnisse aus den nicht wiederholten Semestern und aus dem Wiederholungsjahr massgebend. Einsichtsrecht Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse in ihre Prüfungsarbeiten Einsicht zu nehmen. 4 Fachmittelschulausweis Wer die Prüfung bestanden hat, erhält den Fachmittelschulausweis, der von der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Departements für Erziehung und Kultur und der Rektorin oder dem Rektor unterzeichnet wird. Er enthält die Fachmittelschulausweisnoten sowie das Thema der selbstständigen Arbeit FMS. 4. Erwerb der Fachmatura Gesundheit * 5 * Vorausgesetzte Leistungen Nach Erwerb des Fachmittelschulausweises Gesundheit/Pädagogik sind folgende Leistungen zu erbringen: *. * Einführungskurs am Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales von fünf Wochen sowie Vertiefungstage. Der Einführungskurs umfasst mindestens 0 Kurstage zu acht Stunden;. * Praktikum in einer Institution des Gesundheitswesens von mindestens 4 Wochen;. * Abfassen und Präsentieren einer Fachmaturaarbeit mit Bezug zum Praktikum. 6 * Einführungskurs Der Einführungskurs am Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen und mit einer Note bewertet. * Bei einer ungenügenden Note ist die Prüfung zu wiederholen. * Wer die Wiederholungsprüfung nicht bestanden hat, kann Einführungskurs und Prüfung einmal im Folgejahr wiederholen. * 6a * 6b * 6c * 6

RRV Ausbildung an den Fachmittelschulen 4.5 6d * 6e * 6f * 7 * Bewertung der Fachmaturaarbeit Die Fachmaturaarbeit mit Bezug zum Praktikum wird von der betreuenden Lehrperson unter Beizug einer Expertin oder eines Experten bewertet Die Expertin oder der Experte ist in der Regel die Betreuungsperson des Praktikumsbetriebs. Die Note für die Fachmaturaarbeit setzt sich aus einer Note für die schriftliche Arbeit und einer Note für die Präsentation zusammen. Erstere wird zu /, letztere zu / gewichtet. 8 * Bestehen des Praktikums Der Praktikumsbetrieb entscheidet über das Bestehen oder das Nichtbestehen des Praktikums. Das Nichtbestehen muss schriftlich begründet werden. 9 * Bestehen der Fachmatura Das Fachmaturazeugnis Gesundheit wird abgegeben, wenn der Einführungskurs mit einer genügenden Note abgeschlossen worden ist, das Praktikum bestanden und die Fachmaturaarbeit mit einer genügenden Note bewertet wurde. * 0 * Wiederholung der Fachmatura Wenn die Fachmaturaarbeit oder das Praktikum ungenügend bewertet wurden, sind sowohl die Fachmaturaarbeit als auch das Praktikum zu wiederholen. Eine Wiederholung ist einmal möglich. Der Einführungskurs und die Vertiefungstage am Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales können freiwillig wiederholt werden, sofern die Prüfungsnote genügend war. Bei ungenügender Note ist der erneute Besuch des gesamten Einführungskurses und der Vertiefungstage obligatorisch. * * Fachmaturazeugnis Das Fachmaturazeugnis enthält die Angabe des Berufsfeldes, die Bestätigung über das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums sowie das Thema und die Beurteilung der Fachmaturaarbeit. 7

4.5 RRV Ausbildung an den Fachmittelschulen Zusätzlich wird die Note der Prüfung über den Einführungskurs am Bildungszentrum für Gesundheit ausgewiesen, im Falle einer Wiederholung der Prüfung die Note der zweiten Prüfung. Das Fachmaturazeugnis wird von der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Departementes sowie von der Rektorin oder vom Rektor unterzeichnet. 4a. Erwerb der Fachmatura Pädagogik * a * Vorausgesetzte Leistungen Nach Erwerb des Fachmittelschulausweises Gesundheit/Pädagogik sind folgende Leistungen zu erbringen:. Besuch des Unterrichts gemäss b;. Abfassen und Präsentieren einer Fachmaturaarbeit;. Prüfung. b * Unterricht Der Präsenzunterricht dauert ein Semester. Unterrichtsfächer sind mit folgender Anzahl Lektionen pro Woche:. Deutsch. Mathematik. Englisch 4. Naturwissenschaften 4. Biologie 4. Chemie 4. Physik 5. Geistes- und Sozialwissenschaften 5. Geschichte 5. Geografie Zusätzlich zum Präsenzunterricht gemäss Absatz sind im gleichen Umfang Leistungen für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes sowie für die Arbeit an Selbstlernaufträgen zu erbringen. c * Fachmaturaarbeit Die Fachmaturaarbeit wird von der betreuenden Lehrperson bewertet. Bei einer ungenügenden Bewertung der schriftlichen Arbeit ist eine einmalige Nachbesserung möglich. Die Note für die Fachmaturaarbeit setzt sich aus einer Note für die schriftliche Arbeit und einer Note für die Präsentation zusammen. Erstere wird zu /, letztere zu / gewichtet. 8

RRV Ausbildung an den Fachmittelschulen 4.5 d * Zulassung zur Prüfung Für eine Zulassung zur Prüfung muss die Note für die Fachmaturaarbeit mindestens 4 betragen. Wer aufgrund einer ungenügenden Note für die Fachmaturaarbeit nicht zur Prüfung zugelassen wird, kann das Fachmaturajahr einmal wiederholen. e * Prüfungsfächer Prüfungsfächer sind. Deutsch schriftlich und mündlich. Mathematik schriftlich und mündlich. Englisch schriftlich und mündlich 4. Naturwissenschaften 4. Biologie mündlich 4. Chemie mündlich 4. Physik mündlich 5. Geistes- und Sozialwissenschaften 5. Geschichte mündlich 5. Geografie mündlich f * Prüfungsdauer Die Dauer der schriftlichen Prüfungen beträgt. Deutsch 80 Minuten. Mathematik 0 Minuten. Englisch 0 Minuten Die mündlichen Prüfungen dauern in jedem Fach pro Schülerin oder Schüler eine Viertelstunde. g * Bewertung der Prüfungsfächer Die Noten der fünf Prüfungsfächer setzen sich aus den Teilnoten der einzelnen Prüfungen, die gleichgewichtig berücksichtigt werden, zusammen. Sie werden auf ganze oder halbe Noten gerundet. Ein anerkanntes extern erworbenes Sprachzertifikat Englisch dispensiert nicht von der Prüfung. Für die Note im Zeugnis wird es berücksichtigt. Für die Ermittlung der Note gelten die Empfehlungen der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission. Es zählt die bessere Note. 9

4.5 RRV Ausbildung an den Fachmittelschulen h * Bestehen der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn. der Notendurchschnitt aller fünf Noten der Prüfungsfächer mindestens 4 beträgt;. höchstens zwei Noten der Prüfungsfächer ungenügend sind;. die Summe der Notenabweichungen der fünf Prüfungsfächer von 4 nach unten nicht mehr als beträgt. i * Wiederholung der Prüfung Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann die Prüfung einmal wiederholen. Es müssen alle Fächer erneut abgelegt werden, in denen keine genügende Note erreicht wurde. Die Termine für die Wiederholung der Prüfung legt die Schulleitung fest. j * Fachmaturazeugnis Das Fachmaturazeugnis enthält die Angabe des Berufsfeldes, das Thema und die Beurteilung der Fachmaturaarbeit sowie die Noten der Prüfungsfächer. Das Fachmaturazeugnis wird von der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Departements sowie von der Rektorin oder vom Rektor unterzeichnet. 5. Erwerb der Fachmatura Soziale Arbeit * * Vorausgesetzte Leistungen * Nach Erwerb des Fachmittelschulausweises Soziale Arbeit sind folgende Leistungen zu erbringen:. Nachweis von mindestens 40 Wochen Arbeitspraxis, davon mindestens 4 Wochen in einem Betrieb des Sozialwesens;. * Abfassen und Präsentieren einer Fachmaturaarbeit mit Bezug zum Praktikum. * Bewertung der Fachmaturaarbeit Die Fachmaturaarbeit mit Bezug zum Praktikum wird von der betreuenden Lehrperson unter Beizug einer Expertin oder eines Experten bewertet. Die Expertin oder der Experte ist in der Regel die Betreuungsperson des Praktikumsbetriebs. Die Note für die Fachmaturaarbeit setzt sich aus einer Note für die schriftliche Arbeit und einer Note für die Präsentation zusammen. Erstere wird zu /, letztere zu / gewichtet. 0

RRV Ausbildung an den Fachmittelschulen 4.5 4 * Bestehen des Praktikums Der Praktikumsbetrieb entscheidet über das Bestehen oder das Nichtbestehen des Praktikums. Das Nichtbestehen muss schriftlich begründet werden. 5 * Bestehen der Fachmatura Das Fachmaturazeugnis Soziale Arbeit wird abgegeben, wenn das Praktikum bestanden, die Bewertung der Fachmaturaarbeit genügend und der Nachweis der Arbeitspraxis erbracht worden ist. 6 * Wiederholung der Fachmatura Wenn die Fachmaturaarbeit ungenügend bewertet oder das Praktikum nicht bestanden wurde, sind sowohl die Fachmaturaarbeit als auch das Praktikum zu wiederholen. Eine Wiederholung ist einmal möglich. 7 * Fachmaturazeugnis Das Fachmaturazeugnis enthält die Angabe des Berufsfeldes, die Bestätigung über das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums sowie das Thema und die Beurteilung der Fachmaturaarbeit. Das Fachmaturazeugnis wird von der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Departements sowie von der Rektorin oder vom Rektor unterzeichnet. 6. Erwerb der Fachmatura Kommunikation und Information * 8 * Studienrichtung Journalismus, Organisationskommunikation und Informationswissenschaft Nach Erwerb des Fachmittelschulausweises Kommunikation und Information sind für die Studienrichtungen Journalismus, Organisationskommunikation und Informationswissenschaft folgende Leistungen zu erbringen:. Nachweis von mindestens 4 Wochen Praktikum (Teil eines Vorstudienpraktikums). Die Festlegung der genauen Dauer und der Art des Praktikums erfolgt im Rahmen der Bestimmungen für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren einer Fachhochschule;. Nachweis von Sprachzertifikaten in zwei Fremdsprachen (Französisch, Englisch, Spanisch oder Italienisch), mindestens auf Niveau B gemäss gemeinsamem europäischen Referenzrahmen;. Nachweis von je einem mindestens dreiwöchigen Fremdsprachenaufenthalt in den zwei für die Sprachzertifikate gewählten Sprachgebieten;

4.5 RRV Ausbildung an den Fachmittelschulen 4. abfassen und präsentieren einer Fachmaturaarbeit. Das Thema ist aus dem angestrebten Studienbereich zu wählen. Die Arbeit ist in deutsch zu verfassen. 9 * Studienrichtung Übersetzen Nach Erwerb des Fachmittelschulausweises Kommunikation und Information sind für die Studienrichtung Übersetzen folgende Leistungen zu erbringen:. Nachweis von Sprachzertifikaten in zwei Fremdsprachen (Französisch, Englisch, Spanisch oder Italienisch), mindestens auf Niveau B gemäss gemeinsamem europäischen Referenzrahmen;. Nachweis von je einem mindestens dreiwöchigen Fremdsprachenaufenthalt in den zwei für die Sprachzertifikate gewählten Sprachgebieten;. abfassen und präsentieren einer Fachmaturaarbeit. Das Thema ist aus dem angestrebten Studienbereich zu wählen. Die Arbeit kann in deutsch, französisch, englisch, spanisch oder italienisch verfasst werden. 40 * Studienrichtung Tourismus Nach Erwerb des Fachmittelschulausweises Kommunikation und Information sind für die Studienrichtung Tourismus folgende Leistungen zu erbringen:. Nachweis von mindestens 4 Wochen Praktikum. Für den Studienstart fehlende Praktikumswochen sind nach Erlangung der Fachmatura zu absolvieren;. Nachweis von Sprachzertifikaten in zwei Fremdsprachen (Französisch, Englisch, Spanisch oder Italienisch), mindestens auf Niveau B gemäss gemeinsamem europäischen Referenzrahmen;. Nachweis von je einem mindestens dreiwöchigen Fremdsprachenaufenthalt in den zwei für die Sprachzertifikate gewählten Sprachgebieten; 4. abfassen und präsentieren einer Fachmaturaarbeit. Das Thema ist aus dem angestrebten Studienbereich zu wählen. Die Arbeit kann in deutsch, französisch, englisch, spanisch oder italienisch verfasst werden. 4 * Bewertung der Fachmaturaarbeit Die Fachmaturaarbeit wird von der betreuenden Lehrperson bewertet. Die Note für die Fachmaturaarbeit setzt sich aus einer Note für die schriftliche Arbeit und einer Note für die Präsentation zusammen. Erstere wird zu /, letztere zu / gewichtet. 4 * Bestehen des Praktikums Der Praktikumsbetrieb entscheidet über das Bestehen oder das Nichtbestehen des Praktikums. Das Nichtbestehen muss schriftlich begründet werden.

RRV Ausbildung an den Fachmittelschulen 4.5 4 * Bestehen der Fachmatura Das Fachmaturazeugnis Kommunikation und Information wird abgegeben, wenn das Praktikum sofern verlangt bestanden wurde, die Bewertung der Fachmaturaarbeit genügend ist und die weiteren Nachweise gemäss den 8 bis 40 für die angestrebte Studienrichtung erbracht worden sind. 44 * Wiederholung der Fachmatura Wenn die Fachmaturaarbeit ungenügend bewertet oder das Praktikum sofern verlangt nicht bestanden wurde, sind sowohl die Fachmaturaarbeit als auch das Praktikum zu wiederholen. Eine Wiederholung ist einmal möglich. Wenn der Nachweis für die Sprachaufenthalte oder Sprachzertifikate nicht erbracht wurde, kann dieser im darauffolgenden Fachmaturajahr erbracht werden. Eine genügende Fachmaturaarbeit und ein bestandenes Praktikum müssen nicht wiederholt werden. 45 * Fachmaturazeugnis Das Fachmaturazeugnis enthält die Angabe des Berufsfeldes, die Bestätigung über das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums (sofern verlangt), das Thema und die Beurteilung der Fachmaturaarbeit, die Studienrichtung und die gemäss den 8 bis 40 verlangten Nachweise. Das Fachmaturazeugnis wird von der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Departements sowie von der Rektorin oder vom Rektor unterzeichnet. 7. Übergangs- und Schlussbestimmungen * 46 * Übergangsbestimmung Diese Verordnung gilt für alle ab Schuljahr 0/ ins erste oder dritte Semester eintretenden Schülerinnen und Schüler. Die Prüfung für den Fachmittelschulausweis wird letztmals im Sommer 0 nach der Verordnung über die Ausbildung an den Fachmittelschulen der Thurgauischen Kantonsschulen vom 5. Januar 005 in der Fassung vom 7. Mai 008 durchgeführt. 47 * Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am. Januar 0 in Kraft.

4.5 RRV Ausbildung an den Fachmittelschulen Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt Erlass 5.0.005 0.08.005 Erstfassung ABl. 4/005 Abs. 5..009 0.0.00 geändert 5/009 Abs. 4..00 0.0.0 geändert 50/00 Abs.,. 0.05.06 0.08.06 geändert 9/06 Abs.,. 0.05.06 0.08.06 geändert 9/06 Abs.,. 0.05.06 0.08.06 geändert 9/06 Abs., 4. 0.05.06 0.08.06 aufgehoben 9/06 Abs. 5..009 0.0.00 eingefügt 5/009 Abs. 4..00 0.0.0 geändert 50/00 Abs. 0.05.06 0.08.06 geändert 9/06 Abs. 5..009 0.0.00 geändert 5/009 Abs. 5..009 0.0.00 geändert 5/009 Abs. 4..00 0.0.0 geändert 50/00 Abs. 0.05.06 0.08.06 geändert 9/06 Abs. 4 5..009 0.0.00 eingefügt 5/009 Abs. 4 4..00 0.0.0 geändert 50/00 Abs. 5 5..009 0.0.00 aufgehoben 5/009 5..009 0.0.00 geändert 5/009 Abs. 7.05.008.05.008 geändert /008 Abs. 7.05.008.05.008 geändert /008 Abs. 7.05.008.05.008 geändert /008 Abs. 7.05.008.05.008 geändert /008 4 5..009 0.0.00 geändert 5/009 4 4..00 0.0.0 geändert 50/00 5 5..009 0.0.00 geändert 5/009 5 4..00 0.0.0 geändert 50/00 5 Abs. 0.05.06 0.08.06 geändert 9/06 6 Abs. 7.05.008.05.008 geändert /008 6 Abs. 5..009 0.0.00 aufgehoben 5/009 7 Abs. 7.05.008.05.008 geändert /008 9 Abs. 5..009 0.0.00 geändert 5/009 9 Abs. 5..009 0.0.00 geändert 5/009 9 Abs. 4 5..009 0.0.00 geändert 5/009 9 Abs. 4 5..00 0.0.0 geändert 50/00 9 Abs. 4 0.05.06 0.08.06 geändert 9/06 9 Abs. 5 5..009 0.0.00 geändert 5/009 Titel 4. 7.05.008.05.008 geändert /008 Titel 4. 4..00 0.0.0 geändert 50/00 5 7.05.008.05.008 geändert /008 5 4..00 0.0.0 geändert 50/00 5 Abs. 5..009 0.0.00 geändert 5/009 5 Abs. 0.05.06 0.08.06 geändert 9/06 5 Abs.,. 0.05.06 0.08.06 geändert 9/06 4

RRV Ausbildung an den Fachmittelschulen 4.5 Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt 5 Abs.,. 0.05.06 0.08.06 geändert 9/06 5 Abs.,. 0.05.06 0.08.06 geändert 9/06 6 7.05.008.05.008 geändert /008 6 4..00 0.0.0 geändert 50/00 6 Abs. 0.05.06 0.08.06 geändert 9/06 6 Abs. 5..009 0.0.00 geändert 5/009 6 Abs. 0.05.06 0.08.06 eingefügt 9/06 6a 7.05.008.05.008 eingefügt /008 6a 4..00 0.0.0 aufgehoben 50/00 6b 7.05.008.05.008 eingefügt /008 6b 4..00 0.0.0 aufgehoben 50/00 6c 7.05.008.05.008 eingefügt /008 6c 4..00 0.0.0 aufgehoben 50/00 6d 7.05.008.05.008 eingefügt /008 6d 4..00 0.0.0 aufgehoben 50/00 6d Abs. 5..009 0.0.00 geändert 5/009 6e 7.05.008.05.008 eingefügt /008 6e 4..00 0.0.0 aufgehoben 50/00 6f 5..009 0.0.00 eingefügt 5/009 6f 4..00 0.0.0 aufgehoben 50/00 7 4..00 0.0.0 geändert 50/00 8 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 9 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 9 Abs. 0.05.06 0.08.06 geändert 9/06 0 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 0 Abs. 0.05.06 0.08.06 geändert 9/06 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 Titel 4a. 0.05.06 0.08.06 eingefügt 9/06 a 0.05.06 0.08.06 eingefügt 9/06 b 0.05.06 0.08.06 eingefügt 9/06 c 0.05.06 0.08.06 eingefügt 9/06 d 0.05.06 0.08.06 eingefügt 9/06 e 0.05.06 0.08.06 eingefügt 9/06 f 0.05.06 0.08.06 eingefügt 9/06 g 0.05.06 0.08.06 eingefügt 9/06 h 0.05.06 0.08.06 eingefügt 9/06 i 0.05.06 0.08.06 eingefügt 9/06 j 0.05.06 0.08.06 eingefügt 9/06 Titel 5. 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 0.05.06 0.08.06 Titel geändert 9/06 Abs.,. 0.05.06 0.08.06 geändert 9/06 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 4 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 5 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 5

4.5 RRV Ausbildung an den Fachmittelschulen Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt 6 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 7 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 Titel 6. 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 8 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 9 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 40 4..00 0.0.0 geändert 50/00 4 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 4 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 4 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 44 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 45 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 Titel 7. 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 46 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 47 4..00 0.0.0 eingefügt 50/00 Anhang 0.05.06 0.08.06 Inhalt geändert 9/06 6

RRV Ausbildung an den Fachmittelschulen 4.5 Anhang Stundentafel Berufsfeld Gesundheit/Pädagogik ). Klasse. Klasse. Klasse Semester- HS FS HS FS HS FS stunden Promotionsfächer Deutsch 4 4 0 Französisch 8 Englisch 8 Mathematik 8 Physik 4 Chemie 4 Biologie 4 Naturwissenschaften 4 4 7 ) 9 ) 4 Geographie 6 Geschichte 0 Wirtschaft/Recht 6 Pädagogik/Psychologie 8 Musik ) ) 9 Bildn. Gestalten/Werken ) ) Sport 4) 7 Weitere Pflichtfächer Informatik 5 Interkulturelle Ethik Lernbegleitung 6 Projekte 8 Selbständige Arbeit FMS 5) Sozialpraktikum 5) Total 5 5 5 5 5 6 Anzahl Promotionsfächer 0 0 9 9 HS=Herbstsemester FS=Frühlingssemester ) Fassung gemäss RRB vom. Mai 06, in Kraft gesetzt auf den. August 06. ) Die Note in den Naturwissenschaften ergibt sich aus den beiden Teilnoten Physik/Chemie und Biologie, welche je zu 50 % zählen. ) Ergeben eine gemeinsame Zeugnisnote (BG/Werken: /, MU: /). 4) Die dritte Lektion findet in einem Projekt statt. 5) Ungefähre Arbeitsbelastung, keine eigentlichen Unterrichtslektionen.

4.5 RRV Ausbildung an den Fachmittelschulen Stundentafel Berufsfeld Soziale Arbeit. Klasse. Klasse. Klasse Semester- HS FS HS FS HS FS stunden Promotionsfächer Deutsch 4 4 0 Französisch 8 Englisch 8 Mathematik 8 Physik 4 Chemie 4 Biologie 4 Geographie 6 Geschichte 0 Wirtschaft/Recht 4 Pädagogik/Psychologie Sozialkunde 8 Medienkunde 4 Musik ) ) 9 Bildn. Gestalten/Werken ) ) Sport ) 7 Weitere Pflichtfächer Informatik 5 Interkulturelle Ethik Lernbegleitung 6 Projekte 8 Selbständige Arbeit FMS ) Sozialpraktikum ) Total 5 5 6 6 5 4 Anzahl Promotionsfächer HS=Herbstsemester FS=Frühlingssemester ) Ergeben eine gemeinsame Zeugnisnote (BG/Werken: /, MU: /). ) Die dritte Lektion findet in einem Projekt statt. ) Ungefähre Arbeitsbelastung, keine eigentlichen Unterrichtslektionen.

RRV Ausbildung an den Fachmittelschulen 4.5 Stundentafel Berufsfeld Kommunikation und Information ). Klasse. Klasse. Klasse Semester- HS FS HS FS HS FS stunden Promotionsfächer Deutsch 4 4 0 Französisch 8 Englisch 8 Mathematik 8 Physik 4 Chemie 4 Biologie 4 Geographie 6 Geschichte 0 Wirtschaft/Recht 4 Pädagogik/Psychologie Sozialkunde 8 Medienkunde 4 Musik ) ) 9 Bildn. Gestalten/Werken ) ) Sport ) 7 Weitere Pflichtfächer Informatik 5 Interkulturelle Ethik Lernbegleitung 6 Projekte 8 Selbständige Arbeit FMS 4) Sozialpraktikum 4) Total 5 5 6 6 5 4 Anzahl Promotionsfächer HS=Herbstsemester FS=Frühlingssemester ) Fassung gemäss RRV vom 4. Dezember 00, in Kraft gesetzt auf den. Januar 0. ) Ergeben eine gemeinsame Zeugnisnote (BG/Werken: /, MU: /). ) Die dritte Lektion findet in einem Projekt statt. 4) Ungefähre Arbeitsbelastung, keine eigentlichen Unterrichtslektionen.