II. Fachtag Frühe Hilfen Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen

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Transkript:

II. Fachtag Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen 2016 Seite -1-

Vorstellung der Workshop -Teilnehmer/innen Jugendamt Gesundheitsbereich Freie Träger Seite -2-

Was ist ein soziales Netzwerk? primäre oder persönliche Netzwerke: Familie und Verwandtschaft Nachbarschaft Freundschaften (sog. selbst gewählte Netzwerke) hierzu gehören auch altersspezifische, frauenspezifische oder arbeitsplatzspezifische Netzwerke sekundäre oder gesellschaftliche Netzwerke (auch institutionelle Netzwerke) Handwerksbetriebe Versicherungsunternehmen öffentliche Einrichtungen der Infrastruktur (Kindergarten, Schule, Hochschule, Soziale Dienste, Verkehrssysteme) tertiäre Netzwerke sind zwischen den primären und sekundären Netzwerken angesiedelt haben eine vermittelnde Funktion sind z.b. Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen, professionelle Dienstleistungen (Krankenpflegedienste, Gesundheitsberatung) Seite -3-

Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz ( 3 Absatz 4 KKG): Stufe 1: 2012 2015 Modellprojekt des Bundes Zum Auf- und Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen, auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen Stufe 2: 2016-2017 Vorbereitung zur Überleitung in einen Fonds des Bundes ab 2018 Zur Sicherstellung der Netzwerke und der psychosozialen Unterstützung von Familien 2012: 30 Mio Euro 2013: 45 Mio Euro 2014 und 2015: je 51 Mio Euro Jährlich 51 Mio Euro Das Land Niedersachsen stellt jeder Kommune einen Sockelbetrag von 20.000 aus der BI zur Verfügung und nach Verteilerschlüssel (1/3 Königsteiner Schlüssel, Anzahl der unter 3- jährigen Kinder im SGB-II Leistungsbezug und der Anzahl der unter 3-jährigen im jeweiligen Jugendamtsbezirk ). Seite -4-

Struktur der Bundesinitiative : BMFSFJ Fachbereich Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung NZFH + DJI Bundeskoordinierung Evaluation Landesebene: Koordinierungsstellen Frühe Hilfen 16 Steuerungsgruppen: Verteiler: Bund (3) Länder (5) Kommunale Spitzenverbände (3) förderberechtigte Jugendämter Seite -5-

Gesetzliche Einbettung und Ausstattung der Bundesinitiative : Bundeskinderschutzgesetz seit 1. Januar 2012 (BKiSchG, 3 Abs. 4 KKG) Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung, Juni 2012 Stärkung des kommunalen Engagements in den Frühen Hilfen über die Förderung, Auf- sowie Ausbau von Bundesebene: Koordinierung durch NZFH Landesebene: Koordinierungstelle 1.Kommunales Netzwerk und Koordinierung 2.Qualifizierung und Einsatz von Familienhebammen 3.Einsatz von Ehrenamtlichen 4. Zusätzliche Maßnahmen Fördervolumen: 177 Mio. bis 2015 Seite -6-

Auf- und Ausbau vom Netzwerk Ziel: Vernetzung der örtlichen Angebotsstrukturen für Familien Schwangerschaftsberatung Gesundheitswesen SGB V Koordination Netzwerk Kinder- und Jugendhilfe SGB VIII Seite -7- SchKG Materielle Sicherung SGB II, III, XII Frühförderung SGB IX

Beispiel für kommunale Netzwerkpartner gemäß BKischG 3, Abs.2 Familiengerichte Familienbildungsstätten Einrichtungen Schutz gegen Gewalt Gesundheitsamt Sozialamt Gemeinsame Servicestellen Schulen Polizei Einrichtung Müttergenesung Beratungstellen 3+8 Schwangerschaftkonfliktgesetz Beratungsstellen für soziale Probleme Frühförderstellen Ordnungsbehörde Argentur für Arbeit/Jobcenter Krankenhäuser Sozialpädiatrisches Zentrum Seite -8-

Notwendige Schritte: 1. Organisation 2. Zielsetzung 3. Abstimmung und Verbindlichkeit 4. Kommunikation Seite -9-

Zielsetzung Mögliche Schwerpunkte: nach Altersgruppen (z.b. Kinder von 0-3) nach Stadtteilen nach besonderen Risikogruppen Seite -10-

Bundeskinderschutzgesetz Prävention N E T Z W E R K Koordinierungsstelle Kindeswohlgefährdung Seite -11-

Bundeskinderschutzgesetz Prävention N E T Z W E R K Koordinierungsstelle Kindeswohlgefährdung Seite -12-

Netzwerkentwicklung Grundlage Die Familien, die Kinder und Jugendlichen, also die Adressatinnen und Adressaten der Hilfen und Angebote müssen letztlich im Mittelpunkt stehen! Seite -13-

Quelle: Schubert 2013 Seite -14-

Wann ist ein Netzwerk ein Netzwerk? Seite -15-

freie Jugendhilfe, relevante Akteure aus dem Gesundheitswesen, Schwangerschaftskonfliktberatung, Kindertagesstätten, Familienhebammen, Einrichtungen der Frühförderung Polizei, Agentur für Arbeit, Familiengericht, sozialpädiatrische Einrichtungen, Erziehungsberatung, Trennungs- und Scheidungsberatung, Frauenhäuser Med. Heilberufe, Sozialamt, Schulen, Familienbildungsstätten Seite -16-

Netzwerk = Netzwerk? 44% 56% In 3,57 % der Kommunen wurden alle Netzwerkpartner für die Netzwerkarbeit gewonnen. Seite -17-

Netzwerkpartner (N=48) FAMILIENHEBAMMEN ERZIEHUNGSBERATUNG GESUNDHEITSAMT FREIE JUGENDHILFE FRÜHFÖRDERSTELLEN SCHWANGERSCHAFTSKONFLITKBERATUNG KINDERTAGESEINRICHTUNGEN KINDERÄRZTE TRENNUNGS- UND SCHEIDUNGSBERATUNG HEBAMMEN/GEBURTSHELFER POLIZEI MED. HEILBERUFE SCHULEN AGENTUR FÜR ARBEIT FRAUENHÄUSER FAMILIENBILDUNGSSTÄTTEN SOZIALPÄDIATRISCHE EINRICHTUNGEN FAMILIENGERICHT SOZIALAMT 100,00% 97,92% 95,83% 93,75% 91,67% 89,58% 89,58% 87,50% 79,17% 75,00% 66,67% 62,50% 58,33% 54,17% 52,08% 50,00% 50,00% 43,75% 33,33% 0,00% 20,00% 40,00% 60,00% 80,00% 100,00% 120,00% Seite -18-

Netzwerkpartner (N=48) FAMILIENHEBAMMEN ERZIEHUNGSBERATUNG GESUNDHEITSAMT FREIE JUGENDHILFE FRÜHFÖRDERSTELLEN SCHWANGERSCHAFTSKONFLITKBERATUNG KINDERTAGESEINRICHTUNGEN KINDERÄRZTE TRENNUNGS- UND SCHEIDUNGSBERATUNG HEBAMMEN/GEBURTSHELFER POLIZEI MED. HEILBERUFE SCHULEN AGENTUR FÜR ARBEIT FRAUENHÄUSER FAMILIENBILDUNGSSTÄTTEN SOZIALPÄDIATRISCHE EINRICHTUNGEN FAMILIENGERICHT SOZIALAMT 100,00% 97,92% 95,83% 93,75% 91,67% 89,58% 89,58% 87,50% 79,17% 75,00% 66,67% 62,50% 58,33% 54,17% 52,08% 50,00% 50,00% 43,75% 33,33% 0,00% 20,00% 40,00% 60,00% 80,00% 100,00% 120,00% Seite -19-

Stundenzahl Netzwerkkoordination 54,00% 57,14% 32,00% 28,57% 14,00% 12,24% 20 STD. 21-40 STD. 40 STD. 2014 2015 Seite -20-

Qualitätsstandards 62% 38% Prozentualer Anteil der Kommunen, die keine Qualitätsstandards festgelegt haben Prozentualer Anteil der Kommunen, die Qualitatsstandards festgelegt haben Seite -21-

Unterstützungsmöglichkeiten der Seite -22-

1. Welcher Netzwerkpartner ist aus Ihrer Perspektive heraus der wichtigste für die Zusammenarbeit? 2. Welche weiteren Unterstützungsangebote wünschen Sie sich von der? 3. Welche Erfolgsfaktoren lassen sich in Netzwerken Früher Hilfen charakterisieren? Seite -23-

Erfolgsfaktoren aus Sicht der : Einbettung in der kommunalen Gesamtstruktur! Klarheit des Auftrages der BI Beschluss Jugendhilfeausschuss Netzwerkkoordination/-management -als Festeinstellung mit mind. 20 Wochenstd. Leitbilderstellung Schaffung verbindlicher Netzwerkstrukturen Verbindliche/schriftliche Vereinbarungen Kommunikationsebene herstellen Erstellung von Präventionsketten Öffentlichkeitsarbeit Qualitätsebenen: Konzeptqualität, Strukturqualität, Prozessqualität, Ergebnis Zielmanagement Qualitätsentwicklung Qualitätssicherung.und dann geht es alle von vorne los! Seite -24-

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite -25-