INTERNATIONALERECHNUNGSLEGUNG Ausgangssituation: EsherrschteinenichtzuunbeachtlicheInformationsasymmetriezwischendem UnternehmenundseinemUmfeld. Lösung: Information durch Rechnungslegung. Dabei verfolgt die externe Unternehmensrechnung wesentliche Funktionen. Die Informationsfunktion (über Vermögensstruktur; über Kapitalstruktur (Mittelherkunft); über Erfolgsstruktur; über Liquiditätssituation und Selbstinformationspflicht), die Dokumentationsfunktion (Dokumentation der im Unternehmen erfolgten Geschäftsfälle) und die Gewinnermittlungsfunktion (Steuerbemessungsfunktion Ausschüttungsermittlungsfunktion). GründefürIRL: InternationalisierungderWirtschaftsbeziehungen GlobalisierungundBedeutunginternationalerKapitalmärkte ErweiterungderFinanzierungsmöglichkeiten AnforderungenderBörsen/desGesetzgebers HarmonisierungvoninternerundexternerRechnungslegung KonzernweiteinheitlicheKennzahlen VerbesserungderinternationalenSteuerung UnzulänglichkeitendernationalenRechnungslegungssysteme RechtlicheAspekte: Seit 1.Januar2005 Pflicht zuraufstellung eineskonzernabschlussesnach IFRSfür alle kapitalmarktorientierten Unternehmen der EU. US GAAP Bilanzierer und Anleiheemittentenseit2007.UmsetzunginÖsterreich: 245aUGB. 1
GrundlagenIFRS: AufbaudesIAS/IFRSRegelwerks Stufe1: Einzelstandards(IFRS/IAS) Stufe2: Interpretationen(IFRIC,früherSIC), Stufe3: Framework»ZielsetzungvonAbschlüssen»QualitativeAnforderungen»Definitionen,AnsatzundBewertungvonAbschlussposten (insbesondereaktiva,passiva,erträgeundaufwendungen)»kapitalundkapitalerhaltungskonzept adstufe1: Einzelstandards(IFRS/IAS) IAS1: DarstellungdesAbschlusses IAS2: Vorräte IAS7: Kapitalflussrechnungen IAS8: Bilanzierungs undbewertungsmethoden,änderungenvonschätzungen undfehler IAS10: EreignissenachdemBilanzstichtag IAS11: Fertigungsaufträge IAS12: Ertragssteuern IAS14: Segmentberichterstattung(bis1.1.2009) IAS16: Sachanlagen IAS17: Leasingverhältnisse IAS18: Erträge IAS19: LeistungenanArbeitnehmer IAS20: BilanzierungundDarstellungvonZuwendungenderöffentlichenHand IAS21: AuswirkungenvonÄnderungenderWechselkurse IAS23: Fremdkapitalkosten IAS24: AngabenüberBeziehungenzunahestehendenUnternehmenund Personen IAS26: BilanzierungundBerichterstattungvonAltersversorgungsplänen IAS27: Konzern undseparateeinzelabschlüssenachifrs IAS28: AnteileanassoziiertenUnternehmen IAS29: RechnungslegunginHochinflationsländern IAS31: AnteileanJointVentures IAS32: Finanzinstrumente:Darstellung IAS33: ErgebnisjeAktie IAS34: Zwischenberichterstattung IAS36: WertminderungvonVermögenswerten IAS37: Rückstellungen,EventualschuldenundEventualforderungen IAS38: ImmaterielleVermögenswerte IAS39: Finanzinstrumente:AnsatzundBewertung IAS40: AlsFinanzinvestitiongehalteneImmobilien IAS41: Landwirtschaft adstufe3: Framework 1. PrämissenundPrinzipien 2. QualitativeAnforderungenandenJahresabschluss 3. Abschlusspositionen 4. Bewertungsgrundlagen 5. Kapitalerhaltungskonzepte ad1)prämissenundprinzipien Periodenabgrenzung(accrualbasis):DieAuswirkungenderGeschäftsfällewerden im Zeitpunkt ihres Auftretens angesetzt (und nicht wenn eine Zahlung) und den Geschäftsjahrenzugerechnet,aufdiesichbeziehen(F.22undIAS1.25) 2
Unternehmensfortführung(goingconcern):BeiderAufstellungdesAbschlussesist von der Fortführung des Unternehmens auszugehen (F.23), solange weder die AbsichtnochdieNotwendigkeitbesteht,dasUnternehmenzuliquidierenoderdie Geschäftstätigkeitwesentlicheinzuschränken.Ausführlich:IAS1.23 ad2)qualitativeanforderungenandenjahresabschluss ad3)abschlusspositionen AlsVermögenswert(asset)gilteinerinderVerfügungsmachtderUnternehmung stehenderessource,dieeinergebnisvonereignissendervergangenheitdarstellt undvonderzuerwartenist,dasswirtschaftlichernutzenzufließt. AlsSchuld(liability)isteinegegenwärtigeVerpflichtungdesUnternehmensaus EreignissenderVergangenheitzuqualifizieren,wobeiausdemUnternehmen Ressourcenabfließen,diewirtschaftlichenNutzendarstellen. Eigenkapital(equity)ergibtsichalsResidualgröße(Vermögenswerteabzüglichaller Schulden) Erträge(income)stelleneineZunahmevonwirtschaftlichemNutzeninder FormvonZuflüssenoderErhöhungenvonVermögenswertenodereiner VerminderungvonSchuldendar. Aufwendungen(expenses)stelleneineAbnahmevonwirtschaftlichemNutzen inderformvonabflüssenoderverminderungenvonvermögenswertenoder einererhöhungvonschuldendar. Bilanzierungsfähigkeit 1. VoraussetzungeneinesAbschlusspostensmüssenerfülltsein. 2. Ansatzkriterien: a. ZukünftigerNutzenflusswahrscheinlich b. ZuverlässigeErmittlungdesWertsdesPostensmöglich 3. DerPostenistentscheidungsrelevantundwesentlich GrundsätzederIRL: 3
Bewertungsgrund lagenifrs: HistorischeAnschaffungs undherstellungskosten(historicalcost) Tageswerte(currentcost) Veräußerungswerte(realisablevalueodersettlementvalue) Barwerte(presentvalue) HauptunterschiedezuUGBRechnungslegung 1. NachIAS/IFRSsindVorrätestetszuVollkostenzubewerten. 2. Die Aktivierung nicht entgeltlich erworbener immaterieller Vermögensgegenstände des AV ist nach 197 Abs. 2 UGB verboten; nach IAS/IFRSbestehtuntergewissenVoraussetzungenAktivierungspflicht. 3. Durch die Bewertung zum Fair Value kommt es nach IAS/IFRS zu einer ÜberschreitungdesnachUGBzulässigenWertes(Anschaffungswertprinzip). 4. FüraktivelatenteSteuernsieht 198Abs.10 UGBeinAktivierungswahlrecht vor,nachias/ifrsbestehteineaktivierungspflicht. 5. Nach IAS/IFRS ist die Bildung sämtlicher Arten von Aufwandsrückstellungen verboten. JahresabschlussIFRS: Bilanz: 4
GuV: Wird nach dem Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren gemacht. DIe Aufschlüsselung der Aufwendungen nach dem Umsatz oder GesamtkostenverfahrenwahlweiseinderGuVoderAnhangerfolgen(bevorzugtin der GuV). Eventuelle Zusatzangaben bei Umsatzkostenverfahren über die Aufwandsarten,erfolgeninjedemFallzuAbschreibungenundPersonalkosten. Gesamtkostenverfahren IAS1: Umsatzkostenverfahren IAS1: CashFlowStatement 5
Sachanlagen/ Leasingverhältnisse: SachanlagennachIFRSumfassenmaterielleVermögenswerte,welcheein UnternehmenzurHerstellungoderLieferungvonGüternundDienstleistungen, zurvermietungandritteoderfürverwaltungszweckebesitztunddie erwartungsgemäßlängeralseineperiodegenutztwerden.bilanzierungerfolgtnach IAS16. AusnahmensindInternationaleRechnungslegungWS2009/10Spezialregelungen: IAS40"AlsFinanzinvestitiongehalteneImmobilien" IAS17"Leasingverhältnisse" IAS41"Landwirtschaft" IFRS5"ZurVeräußerunggehaltenelangfristigeVermögenswerteundaufgehobene Geschäftsbereiche IFRS6"ExplorationundEvaluierungmineralischerRessourcen" Eskannnurbilanziertwerden,wenn(sieheframework)esistwahrscheinlich,dass dem Unternehmen ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird, und die Anschaffungs oder Herstellungskosten verlässlichermitteltwerdenkönnen. ErstmaligeBewertungdesAV 6
FolgebewertungdesAV: Anschaffungskostenmodell Die Abschreibung erfolgt nach dem Verlauf des wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswertes. Es soll die bestmöglich geschätzte Nutzungsdauer gewählt werden. Abgeschrieben kann linear, degressiv, aber auch leistungsabhängig werden. Als Beginn der Abschreibung gilt der Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft. Pro rata temporis (zumeist monatsweise Abschreibung) und es gibt keine Halbjahresabschreibung. Es gibt die Berücksichtigung eines Restwerts ("residual value"). Bei einer Wertaufholung gilt eine Zuschreibungspflicht bis zu den (fortgeschriebenen/historischen) AK oder HK. Eine Ausnahme erfolgt bei der Neubewertung. Neubewertungsmodell 7
InvestmentProperty: InvestmentProperty(IAS40) Es herrscht keine Eigennutzung, und die Immobilie wird rein zur Wertsteigerung/ als Finanzinvestition gehalten. Beispiele sind Immobilien, die langfristig nur zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Immobilien, die für eine gegenwärtig unbestimmte künftige Nutzung gehalten werden Annahme: Zum Zwecke der Wertsteigerung Immobilien, welche sich im Besitz des Unternehmens befinden (oder im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses gehalten werden) und (z.b. im Rahmen eines oder mehrerer Operating Leasingverhältnisse) vermietet werden. Immobilien, welche zur Vermietung im RahmeneinesodermehrererOperating Leasingverhältnissegehaltenwerden. (Wahlrecht FolgebewertungzwingendnachFairValueModel). Erstbewertung Folgebewertung 8
Bilanzierungvon Leasingverhältnissen nachias17 : (= eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes für einen vereinbarten Zeitraumüberträgt) Finanzierungsleasing: Übertragung wesentlicher mit dem Eigentum verbundenen Risiken Chancen des Vermögenswertes(unabhängigvomtats.Eigentumsübergang) Bilanzierungdes Vermögenswertes beim Leasingnehmer. Indikatoren sind Eigentumsübergang am Ende der Laufzeit, günstige Kaufoption (Preis deutlich niedriger als der zum möglichen Optionsausübungszeitpunkt beizulegende Zeitwert des Vermögenswertes), Laufzeit des Leasingverhältnisses umfasst überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes, der Barwert der Mindestleasingzahlungen entspricht mindestens dem beizulegenden Zeitwert des LeasinggegenstandesundeinespezielleBeschaffenheitderLeasinggegenstände (NutzungohneVeränderungnurvomLeasingnehmermöglich) OperatingLeasing: Alle anderen Leasingverhältnisse Bilanzierung des Vermögenswertes beim Leasinggeber Sale&Leaseback: Sonderform Betrachtung des Vetrages über Verkauf & Zurückvermietung als Einheit.KlassifizierunginOperating oderfinanzierungsleasing Erstbewertung Folgebewertung Der Abschreibungszeitraum beim Finanzierungsleasing hängt vom rechtlichen Eigentumsübergang ab. Erfolgt dieser, so wird die wirtschaftliche ND gewählt. Erfolgt kein Eigentumsübergang, so wird die Leasinglaufzeit als Basis gewählt. Jedoch ist zu beachten, dass in jedem Fall die kürzere der beiden Abschreibungsdauerngewähltwerdenmuss. 9
Ansatz undbewertungsregelnvonias17imüberblick Immaterielle Vermögenswerte NachIAS38 : = identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz, eingesetztimrahmendesbetriebsprozessesoderderverwaltung.identifizierbar, da separierbar vom Unternehmen, d.h. veräußerbar, eintauschbar etc., ODER da VermögenresultiertausvertraglichenoderanderensubjektivenRechten. Sobald Bilanzierungskriterien erfüllt sind besteht Aktivierungspflicht, wenn nicht klar,dannaktivierungsverbot.expliziteansatzverbotefürerworbenegegenstände (IAS 38.69) bestehen für Gründungs und Anlaufkosten, Ausgaben für Aus und Weiterbildung,Werbung/PR,AusgabenfürVerlegungoderReorganisationundvon Unternehmen oder teilen. Explizite Ausnahmen für selbst erstellte Gegenstände bestehen für den originären Geschäfts oder Firmenwert (IAS 38.48), selbst geschaffene Markennamen, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und ähnliche Rechte(IAS38.51). 10
Erst undfolgebewertung Erstbewertung findet über AK oder HK statt. Die Folgebewertung über das Cost Model (SieheSAV)oderüberdasNeubewertungsmodell,wobeihierfüreinaktiver Markt vorhanden sein muss, d.h. dass die gehandelte Produkte homogen sind, vertragswillige Käufer/Verkäufer jederzeit auffindbar sind, und die Preise der ÖffentlichkeitzurVerfügungstehen. Wertminderungdes AVnachIFRS: EinenebendengewöhnlichenBewertungsvorschriftenbestehendePflichtzur WertminderungergibtsichnachdenIFRSfürdasAnlagevermögenwenn:Buchwert >ErzielbarerBetrag erfolgteinebilanzierungnachias36.grundsätzlichgültig für Wertminderungen aller Vermögenswerte, aufgrund zahlreicher Ausnahmen jedochdefactofürsachanlagen,immateriellevermögenswerteundgoodwillund fürbestimmtefinanzvermögenswerte. Die Vorgehensweise sieht wie folgt aus: Jährliche Überprüfung, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung (= Impairment) nach IAS 36 herrscht. Nur wenneinanhaltspunktvorliegt,istdererzielbarebetragzuermitteln.ausnahmen bestehen für immaterielles Vermögen, das noch nicht nutzbar ist, immaterielles Vermögen mit unbestimmter Nutzungsdauer, den Firmenwert (hier findet eine jährliche Ermittlung des erzielbaren Betrags statt). Der erzielbare Betrag ist der höherewertausnettoveräußerungswertundnutzungswert. AnhaltspunktefüreinesolcheWertminderungsindz.B.externeFaktorenwie: MarktwerteinesVermögenswertesistdeutlichstärkergesunkenalsdiesdurch ZeitablaufodergewöhnlicheNutzungzuerwartenwäre Signifikante negative Veränderungen im technischen, marktbezogenen, ökonomischenodergesetzlichenumfeldeingetretenodererwartet Erhöhung der Marktzinssätze bzw. Marktrenditen, sofern sich diese Erhöhung aufdenabzinsungssatzauswirkt BuchwertdesReinvermögensdesUnternehmens>Marktkapitalisierung InterneFaktorenumfassen: SubstantielleHinweiseaufÜberalterungoderSchäden Nachteilige Veränderung hinsichtlich Nutzbarkeit bzw. zukünftiger Nutzbarkeit (z.b.restrukturierungen,einstellungproduktlinien) Internes Berichtswesen liefert substantielle Hinweise, dass die wirtschaftliche Ertragskraft eines Vermögensgegenstandes schlechter ist als ursprünglich erwartet(cash FlowsausKauf/Betrieb/Nutzung) ImpairmentTest 11
Nettoveräußerungswert =Betrag,derdurchVerkaufeinesVermögenswertesineinerTransaktionzu Marktbedingungenzwischensachverständigen,vertragswilligenParteiennach AbzugderVeräußerungskostenerzieltwerdenkönnte. Kannermitteltwerdenüber BindenderVerkaufsvertrag,wennnichtvorhanden Marktpreise,wennnichtvorhanden Letzte Transaktion(vorausgesetzt, die wirtschaftlichen Gegebenheiten haben sichnichtwesentlichverändert),wennnichtvorhanden DiebestenInformationen,diedenBetragwiderspiegeln Nutzungswert =BarwertdergeschätztenkünftigenCashFlows,dieausderfortgesetztenNutzung eines Vermögenswertes und seinem Abgang am Ende seiner Nutzungsdauer erwartetwerden. 1. Schätzung der künftigen CF aus der Nutzung und aus dem letztendlichen Abgang 2. AnwendungeinesangemessenenAbzinsungssatzesfürdiesekünftigenCF Wertaufholung Bei durchgeführten Impairments ist jährlich zu prüfen, ob eine berücksichtigte Wertminderung noch gerechtfertigt ist. Die Prüfung erfolgt anhand interner und externe Anhaltspunkte (spiegelbildlich zur Wertminderung). Wenn der erzielbare Betrag(nachÄnderungderBerechnungsparameterundSchätzungen)>Buchwert: Zuschreibungspflicht. Eine Ausnahme besteht: Zuschreibungsverbot für Goodwill. Die Obergrenze bilden die fortgeschriebene AK/HK, auch hier eine Ausnahme: NeubewertungdesVermögensgegenstands. Vorräteund Fertigungsaufträge nachias2&11: Vorräte nach IFRS umfassen im normalen Geschäftsgang zum Verkauf gehaltene oderinderherstellungfüreinensolchenverkaufbefindlicheoderalsroh,hilfs undbetriebsstoffezurherstellungodererbringungderdienstleistungbestimmte Vermögenswerte.AuchhiergibteswiederAusnahmen/Spezialregelungen: IAS11"UnfertigeErzeugnisseimRahmenderAuftragsfertigung" IAS32undIAS39"Finanzinstrumente" IAS41"BiologischeVermögenswerte" Erstbewertung 12
Folgebewertung Kann über AK/ HK stattfinden, oder über den Nettoveräußerungswert (=geschätzter, im normalen Geschäftsgang erzielbarer Verkaufserlös abz. der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Es gibt eine Berücksichtigung von Preis und Kostenänderungen (Werterhellung).Roh,Hilfs undbetriebsstoffe:abwertung,wenneinhergehendes Fertigerzeugnisabzuwerten;(nur)hiergilt:NVW=Wiederbeschaffungswert. EsistderniedrigereBetragzuwählen! Verbrauchsfolgeverfahren 13
Fertigungsaufträge: = Vertrag über die kundenspezifische Fertigung einzelner Gegenstände oder einer AnzahlvonGegenständen,diehinsichtlichDesign, TechnologieundFunktionoder hinsichtlichihrerverwendungaufeinanderabgestimmtodervoneinanderabhängig sind. Bilanzierungerfolgtüber: Percentage of Completion Methode (POC) zwingend, wenn Voraussetzungen erfüllt. Ist Umsatz und Gewinnrealisierung in Abhängigkeit vom Fertigstellungsgrad.Voraussetzung:VerlässlicheSchätzungdesErgebnissesdes Fertigungsauftrages Inputvs.OutputOrientierun. Completed Contract Methode (CCM) nur, wenn Vorrausetzungen für POC nicht erfüllt. Ertragsrealisierung nur in Höhe der angefallenen Kosten. Keine RealisierunganteiligerGewinne.Gesamter Gewinnwirderstbei Übergangdes wirtschaftlichen Eigentums erfasst. Wechsel auf POC, wenn verlässliche SchätzungwährendderVertragslaufzeitmöglichwird. AusweisdesEK nachifrs: istindenifrsdefiniertalssaldozwischendersummedervermögenswerte (assets)undsämtlichenschulden(liabilities).diebilanzierungerfolgtnachias1 undias32. AbgrenzungerfolgtnachIAS32: EigenschaftendesFremdkapitals:VertraglicheVerpflichtungzurLieferungvon liquidenmittelnankapitalgeber EigenschaftendesEigenkapitals:VertraglicherAnspruchdesKapitalgebersauf AnteilamVermögennachAbzugderanteiligenSchuldendesUnternehmens 14
Exkurs:Latente SteuernnachIAS12: Latente Steuern sind fiktive (= sich erst realisierende, zukünftige) Ertragssteuerentlastungen (aktive latente Steuern Forderung) oder Ertragssteuerverpflichtungen (passive latente Steuern Rückstellung), die sich aufgrund unterschiedlicher Behandlung eines Sachverhalts in Handelsbilanz und Steuerbilanz ergeben. Die Bilanzierung erfolgt nach IAS 12. Ziel und Zweck des Ansatzes latenter Steuern ist die Erfassung der künftigen Steuerbe bzw. entlastungen. Es soll einer periodengerechte Verrechnung des Ertragssteueraufwands stattfinden. Der steuerliche Sachverhalt wird in der IFRS BilanzvorseinertatsächlichenErfassunginderSteuerbilanzvorweggenommen. ZusammenhängezwischenHandels undsteuerbilanz Auslöser für latente Steuern sind Unterschiede zwischen IFRS Abschluss und Steuerbilanz. Latente Steuern werden nur dann bilanziert, wenn sie zeitlich begrenzt,oderquasizeitlichbegrenztsind.sonstherrschtbilanzierungsverbot. EntstehungvonlatentenSteuern 15
Rückstellungen nachias37: =RückstellungensindSchulden,diebezüglichdesZeitpunktsihrerEntstehungoder ihrerbetragsmäßigenhöheungewisssind. Bilanzierungskriterien sind: Es ist wahrscheinlich, dass es zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen kommen wird, um die Verpflichtung zu begleichen. Die Verpflichtungshöhe kann zuverlässig geschätzt werden. Das Unternehmen hat aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige VerpflichtungrechtlicherodertatsächlicherNatur("morelikelythannot">50%). Erst undfolgebewertung 1.BetragderbestmöglichenSchätzung:Ermessenspielraum=jenerBetrag,derzur ErfüllungoderÜbertragungderVerpflichtungamBilanzstichtagnötigwäre 2.RisikenundUnsicherheitenzuberücksichtigen Erwartungswert 3.BarwertnurbeiwesentlichenZinseffekten(keindefinierterZeitraum!) (ZinssatzvorSteuer,Erhöhung=Zinsaufwand) EssollteeinekontinuierlicheÜberprüfungundfortlaufendeAnpassunganjedem Bilanzstichtagstattfinden. 16
Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten sind gegenwärtige, feststehende (vgl. Rückstellungen) Verpflichtungen, die aufgrund eines Ereignisses in der Vergangenheit entstanden sind. IFRS unterscheidet hierbei zwischen Finanzverbindlichkeiten und Sonstige Verbindlichkeiten. EsgibtkeineneigenenStandard.UmfassendgeregeltsindimRahmenderIFRSdie Finanzverbindlichkeiten (IAS 32 und IAS 39). Dies sind Verträge, die die Verpflichtung enthalten flüssige Mittel oder andere Vermögenswerte an ein anderes Unternehmen abzugeben oder Finanzinstrumente unter potenziell nachteiligenbedingungentauschenzumüssen. Erst undfolgebewertung Finanzverbindlichkeiten:ErstbewertungzumbeizulegendenZeitwert(fairvalue),= i.d.r. Anschaffungskosten. Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführtenanschaffungskosten(sieheias39) Sonstige Verbindlichkeiten: Erstbewertung zum Rückzahlungsbetrag (=voraussichtlicher Ressourcenabfluss). Dieser wird in den Einzelregelungen (IAS 12, IAS 19, IAS 21, IAS 40, IAS 37) bestimmt je nach Regelung historische Kosten, MarktpreiseoderBarwert.FolgebewertungebenfallszumRückzahlungsbetrag. 17