Inhaltsübersicht. 1. Grundlagen der Internationalen Rechnungslegung 2. Ausgewählte Bilanzierungsaspekte nach IFRS 4. Weitere Berichterstattung
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1 Gliederung Inhaltsübersicht 1. Grundlagen der Internationalen Rechnungslegung 2. Ausgewählte Bilanzierungsaspekte nach IFRS 4. Weitere Berichterstattung Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 1
2 Gliederung 2. Ausgewählte Bilanzierungsaspekte nach IFRS 2.1 Immaterielle Vermögenswerte im Anlagevermögen 2.2 Sachanlagevermögen 2.3 Wertminderungen im Anlagevermögen 2.4 Vorräte und langfristige Fertigungsaufträge 2.5 Forderungen und Finanzinstrumente 2.6 Leistungen an Arbeitnehmer 2.7 Leasing 2.8 Rückstellungen 2.9 Latente Steuern Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 2
3 Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit Vermögenswert Nein Konkrete Bilanzierungsfähigkeit Ja Zurechnung zum Bilanzvermögen Ja konkretes Bilanzierungsverbot Nein Nein Ja Nur HGB keine Bilanzierung Bilanzierungspflicht Bilanzierungswahlrecht Ja Wahlrecht Nein Bilanzierung Prof. Dr. Matthias Schmidt Externes Rechnungswesen 3
4 Vermögenswert Begriff (F.49a) Ressource, in Kontrolle des Unternehmens, Ergebnis von Ereignissen/Transaktionen in der Vergangenheit, Erwartung eines zukünftigen Nutzens Wirtschaftliches Eigentum maßgeblich (F.57) Ansatz, wenn (F.83) Nutzenzufluss wahrscheinlich AK/HK zuverlässig ermittelbar 2.1 Immaterielle Vermögenswerte Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 4
5 Vermögenswert (II) Künftiger wirtschaftlicher Nutzen Fähigkeit, direkt oder indirekt zum Zufluss von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquvalenten beizutragen durch Leistungserstellung in der laufenden Geschäftstätigkeit, durch Konvertierbarkeit in Zahlungsmittel und -äquivalente, durch Fähigkeit, den Mittelabfluss zu verringern Wesentliche Abweichung zum HGB Einzelveräußerbarkeit nicht gefordert (aber: auch nicht mehr nach BilMoG) wenn kein Vermögenswert, dann kein Ansatz (keine Bilanzierungshilfen ) Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 5
6 3.1 Die Bilanzansatz-Entscheidung Fälle zur abstrakten Bilanzierungsfähigkeit: Maschine? CD mit Software? Telefonanruf bei der Schwester? Geplanter Kauf eines PKW? Unterschriebener Kaufvertrag? Fälle zur konkreten Bilanzierungsfähigkeit Geleaste Maschine? Kauf unter Eigentumsvorbehalt Prof. Dr. Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 6
7 3.1 Die Bilanzansatz-Entscheidung Konkrete Bilanzierungsfähigkeit: Wann gehört ein Vermögensgegenstand in die Bilanz? Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 7
8 3.1 Die Bilanzansatz-Entscheidung Wirtschaftliche Zugehörigkeit: Ein Beispiel Herr Fahrer möchte ein Auto kaufen und nimmt dafür einen Kredit bei seiner Bank auf. Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 8
9 3.1 Die Bilanzansatz-Entscheidung Wirtschaftliche Zugehörigkeit: Ein Beispiel Die Bank bekommt als Sicherheit den Fahrzeugbrief. Das Auto ist somit rechtliches Eigentum der Bank. Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 9
10 3.1 Die Bilanzansatz-Entscheidung Wirtschaftliche Zugehörigkeit: Ein Beispiel Das Auto ist dennoch wirtschaftliches Eigentum des Kreditnehmers. Er hat die Verfügungsgewalt. Matthias Schmidt SQ Externes Rechnungswesen 10
11 3.1 Die Bilanzansatz-Entscheidung Wie würden Sie den folgenden Fall beurteilen? Ihr Arbeitgeber ist sich der erforderlichen Motivation der Mitarbeiter bewusst. Daher beschließt er, ausgewählte Mitarbeiter an einer Weiterbildung teilnehmen zu lassen. Aufgrund der zum bevorstehenden Überleitung des Konzernabschlusses von HGB auf IFRS soll die Weiterbildung in Form der Teilnahme an einem mehrtägigen IFRS- Seminar bestehen. Am Ende des Jahres 2008 überlegt der Leiter Rechnungswesen, der an der Schulung nicht teilnahm, wie die Schulungsausgaben in 2008 (pro Mitarbeiter ) zu bilanzieren seien: Im Kern handelt es sich doch um eine Investition. Zudem sind die an der Weiterbildung teilnehmenden Mitarbeiter auch verpflichtet, die übernommenen Weiterbildungskosten anteilig zurückzuzahlen, wenn sie das Unternehmen innerhalb von 3 Jahren nach der Weiterbildung verlassen. Haben wir einen Vermögenswert nach IFRS? Prof. Dr. Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 11
12 Immaterielle Vermögenswerte (IVW) IVW: identifizierbarer, nicht-monetärer VW ohne physische Substanz (IAS 38.8) Nach IFRS müssen zunächst Asset-Kriterien erfüllt sein verfügbare Ressource (in IAS 38.8 nochmals betont) aus Transaktionen/Ereignissen hervorgegangen künftiger wirtschaftlicher Nutzen (in IAS 38.8 nochmals betont) verlässliche Wertermittlung Weiter konkretisierende Kriterien (IAS 38.12) durch vertragliche oder andere Rechtsansprüche begründet Identifizierbarkeit und Separierbarkeit (vom originären Goodwill) sowie (theoretisch) eigenständige Verwertbarkeit (Lizenzierung, Vermietung, Verkauf o.ä.) Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 12
13 Immaterielle Vermögenswerte (IVW) II Für von Dritten erworbene IVW Aktivierungspflicht gemäß IAS Selbst erstellte IVW sind zu aktivieren, wenn sie die genannten Aktivierungsvoraussetzungen erfüllen IAS 38.54/.57 unterscheidet zwischen Research and Development Phase Falls selbst erstellte IVW vorgesehen für Verkauf im normalen Geschäftszyklus: jeweils Vorschriften zu Vorräten oder Langfristfertigung Abbau- und Schürfrechte regelt IAS 38 nicht (eigener Standard explorative Industrien ) Immaterielle VW bei Versicherungsunternehmen aus Versicherungsverträgen regelt IAS 38 nicht (IFRS 4) Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 13
14 Zur Identifizier- und Separierbarkeit eines IVW Beispiele für nicht identifizier- und separierbare (und damit nicht aktivierbare) Vermögenswerte: Marktdurchdringung Hocheffektive Werbung Guter Kontakt zwischen Management und den anderen Arbeitnehmern Erfolgreiches Vertriebspersonal Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 14
15 Zur Identifizier- und Separierbarkeit eines IVW Beispiele für identifizier- und separierbare (und damit evtl. aktivierungspflichtige) Vermögenswerte: Marken (beachte Spezialvorschrift) Publikationsrechte Copyrights Computersoftware (Beachte Sondervorschriften) Lizenzen Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 15
16 3.1 Die Bilanzansatz-Entscheidung Warum im Abschluss? Weil.. Prof. Dr. Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 16
17 Forschungs- und Entwicklungsausgaben Nach IAS sind Forschungsausgaben als Aufwand zu buchen (IAS 38.54) Gemäß IAS Ansatzpflicht für interne Entwicklungsausgaben, wenn: IVW technisch realisierbar, Vollendungs- oder Veräußerungsabsicht für den IVW, Fähigkeit, den IVW für eigene Zwecke zu nutzen oder zu verkaufen, Art des wirtschaftlichen Nutzens ist bekannt, Verfügbarkeit hinreichender technischer, finanzieller und anderer Ressourcen zur Vollendung der Entwicklung und Fähigkeit, die dem IVW während der Entwicklungsphase zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu ermitteln. Verlässliche Kostenermittlung Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 17
18 E.On Geschäftsbericht 2008 Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 18
19 Beispiel: Geschäftsbericht VW AG, 2007 Prof. Dr. Matthias Schmidt Externes Rechnungswesen 19
20 Beispiel: Geschäftsbericht IDS Scheer 2006: Prof. Dr. Matthias Schmidt Externes Rechnungswesen 20
21 E.On Geschäftsbericht 2008 Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 21
22 Ausnahmen nach IFRS Explizite Verbote nach IFRS: Marken, Kundenlisten u.ä. Assets (IAS 38.63); ferner Schulung (nur deklaratorisch, s.o.), Werbung (IAS 38.69, nur deklaratorisch, s.o.) Start-Up-Costs (nurs.o.), Selbst geschaffener Firmenwert (IAS 38.36) Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 22
23 Bewertung IVW Nach IFRS Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (Cost Model, IAS 38.74) oder Neubewertung (Revaluation Model IAS 38.75). Erstbewertung immer mit AK/HK (IAS 38.24). Restriktive Handhabung nachträglichen Anschaffungsaufwands Vollkostenprinzip bei Herstellungskosten (s.u.) IFRS postulieren Fair Value bei Tausch (siehe hierzu unten). Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 23
24 Bewertung IVW (II) Planmäßige Abschreibung nach IAS nur, wenn bestimmbare Nutzungsdauer, u.z. entsprechend des Nutzenverbrauch über diese Zeit. Wertminderungspflicht (außerplanmäßige Abschreibung) nach IAS 36 Jährlicher Impairment Test, selbst wenn keine Indikatoren vorliegen! Wertaufholungspflicht IFRS Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 24
25 Beispiel RWE-AG: Anhang 2.1 Immaterielle Vermögenswerte Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 25
26 Aufgabe Matthias Schmidt Internationale Rechnungslegung 26
Inhaltsübersicht. 1. Grundlagen der Internationalen Rechnungslegung 2. Ausgewählte Bilanzierungsaspekte nach IFRS. Gliederung
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