VORAUSGEFÜLLTE STEUERERKLÄRUNG II: BELEGABRUF STARTEN UND DATEN BEARBEITEN 1 Die komplett vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) ist zwar noch Zukunftsmusik. Mit dem komfortablen VaSt-Assistenten lassen sich aber schon eine Menge Daten vom Finanzamts-Server in die eigene Steuererklärung übernehmen. Wir zeigen, wie der Belegabruf mit der WISO steuer:software in der Praxis funktioniert. Um Missbrauch zu verhindern, muss die elektronische Datenübernahme zunächst beantragt und freigeschaltet werden: Im ersten Teil unseres VaSt-Workshops erfahren Sie daher, wie Sie den Belegabruf beantragen. Sie können diesen hier aufrufen. In diesem zweiten Teil des Workshops zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Daten und Belege vom Finanzamt abrufen und in Ihre Steuererklärung übernehmen. Belegabruf starten Im Arbeitsbereich 1 Steuererklärung vorbereiten starten Sie den VaSt-Assistenten per Mausklick auf die Schaltfläche Vorausgefüllte Steuererklärung : Da Sie den Belegabruf zuvor bereits eingerichtet haben, beantworten Sie die einleitende Frage im ersten Schritt des Assistenten mit Ja :
Anmelden Wählen Sie jetzt aus, über welchen Weg Sie den Belegabruf eingerichtet haben. Zur Auswahl stehen: steuer:abrufservice - Der erste Schritt zur automatischen Steuererklärung www.elsteronline.de - Manueller Belegabruf mit ELSTER-Zertifikat, PIN und Abrufcode Kombiniert - Wenn Sie beide Wege nutzen (in der Berater-Version nicht verfügbar) Die Auswahl Kombiniert sollten Sie wählen, wenn Sie für verschiedene Personen den Belegabruf mit unterschiedlichen Verfahren beantragt haben. Sie können dann gleichzeitig Belege für Personen abrufen, die Sie teils über den steuer:abrufservice und teils über den manuellen Belegabruf eingerichtet haben. Je nach Ihrer Auswahl sind im ersten Schritt noch weitere Angaben erforderlich. Beim steuer:abrufservice erfassen Sie Ihre E-Mail-Adresse zur Anmeldung an Ihrem buhl:konto. Für den manuellen Belegabruf fügen Sie Ihr ELSTER Signatur-Zertifikat hinzu. Bei Bedarf kann auch ein zweites Zertifikat für den Partner angegeben werden. Ist alles entsprechend ausgefüllt klicken Sie bitte auf Weiter. 2
3 Wenn Sie den steuer:abrufservice ausgewählt haben, müssen Sie jetzt das Passwort für Ihr buhl:konto angeben und anschließend auf die Schaltfläche Belege abrufen klicken: Der Assistent meldet den erfolgreichen Abruf der Belege über den steuer:abrufservice. Wenn Sie den manuellen Belegabruf gewählt haben, benötigt das Programm von Ihnen die PIN zu Ihrem Software-Zertifikat sowie den Abrufcode, den Sie bei der Einrichtung des Belegabrufs von der Finanzverwaltung per Post erhalten haben. Geben Sie diese Daten ein und klicken Sie auf die Schaltfläche Belege abrufen : Auch hier bestätigt Ihnen der Assistent den erfolgreichen Abruf Ihrer Belege. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Weiter zur Zuordnung" wechseln Sie zum 2. Schritt des Assistenten.
Personen auswählen Mit dem Aufruf des nächsten Schritts des Belegabruf-Assistenten wurden online die Personen ermittelt, für die Sie Belege abrufen dürfen. Diese Personen werden Ihnen jetzt in der angezeigten Tabelle in der linken Spalte Person angezeigt. In der rechten Spalte Auswahl als ordnen Sie jetzt diesen Personen die Funktion in der aktuellen Steuererklärung zu, also Steuerpflichtiger, Ehepartner oder Kind. 4 Soweit möglich wird diese Zuordnung bereits vom Assistenten übernommen. Dies bedeutet, dass Sie hier in den meisten Fällen die vom Assistenten getroffene Zuordnung übernehmen können. Falls Ihnen in der Spalte Person ein Familienangehöriger nicht angezeigt wird, könnte es sein, dass das Programm die Zuordnung nicht selbst vornehmen konnte. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn in der Steuererklärung keine Identifikationsnummer erfasst wurde und es beim Namen der Person Abweichungen bei der Schreibweise zwischen den gespeicherten und den abgerufenen Daten gibt. Wählen Sie in diesem Fall im Assistenten die Option Alle Personen anzeigen :
5 Jetzt werden Ihnen alle Personen angezeigt, für die Sie Daten abrufen dürfen. Ergänzen Sie fehlende Zuordnungen für die aktuelle Steuererklärung. Wie es weitergeht, entscheiden Sie. Sie können die abgerufenen Belege automatisch vom Programm übernehmen und in die entsprechenden Eingabemasken zuordnen lassen. Das ist für Sie am bequemsten. Alternativ können Sie selbst bestimmen, welche Belege Sie in Ihre Steuererklärung übernehmen möchten. Nachdem Sie die Zuordnung abgeschlossen haben, klicken Sie auf Weiter bzw. Jetzt übernehmen. Belege zuordnen Wenn Sie im vorherigen Schritt ausgewählt haben, dass Sie selbst bestimmen möchten, welche Belege in Ihre Steuererklärung übernommen werden sollen, dann können Sie jetzt im Schritt Belege zuordnen diese Zuordnung selbst treffen. Nacheinander werden Ihnen die abgerufenen Belege getrennt nach den Personen angezeigt. Über die Schaltfläche Ansehen können Sie sich den Inhalt der Belege detailliert anzeigen lassen. Rechts neben dem Beleg zeigt Ihnen der Assistent die vom Programm vorgeschlagene Auswahl zur Zuordnung an:
6 Über die Schaltfläche Zuordnung ändern können Sie je Beleg eine eigene Auswahl treffen. Abhängig vom Sachverhalt gibt es die Möglichkeit, vorhandene Daten in der Steuererklärung zu überschreiben, die abgerufenen Daten neu einzufügen oder sie nicht zu verwenden: Wenn Sie zu jedem Beleg Ihre Zuordnung getroffen haben, bestätigen Sie Ihre Auswahl mit einem Klick auf dieschaltfläche Weiter.
Daten ergänzen In manchen Fällen sind die Daten der abgerufenen Belege nicht ausreichend, um die Eingabemasken im Programm komplett auszufüllen. Deshalb müssen einige Angaben manuell ergänzt werden. 7 Geschafft! Mit Jetzt übernehmen beenden Sie den Assistenten und starten die Übernahme der Belege in Ihre Steuererklärung.
Blau ist die vorausgefüllte Steuererklärung Im Bereich Daten erfassen zu Ihrer Steuererklärung erkennen Sie leicht, welche Daten vom Finanzamt per Belegabruf eingefügt wurden. Die entsprechenden Eingabemasken sind mit einem blauen Dreieck gekennzeichnet. Die betroffenen Eingabefelder haben am rechten Rand einen blauen Balken. Auf diese Weise erkennen Sie jederzeit, in welchen Eingabemasken und welchen Eingabefeldern sich noch Originaldaten der Finanzverwaltung befinden: 8 Was auf den ersten Blick recht unspektakulär erscheint, erweist sich bei der weiteren Bearbeitung der Steuererklärung als ausgesprochen praktisch: Die Eingabemasken sind mit einem blauen Dreieck in der Navigation markiert, bis Sie die übernommenen Belege geprüft haben. Die Markierung ändert sich dann zu einem grünen Kreis mit Haken. Aber keine Sorge: Innerhalb der Eingabemasken bleiben die Felder mit Daten aus den übernommenen Belegen weiterhin blau markiert. Dies ändert sich nur dann, wenn Sie die Werte in den Feldern ändern. Dann verschwindet die blaue Markierung, denn jetzt enthält das Feld einen von Ihnen erfassten Wert.