S T U D I E N B E I H I L F E N

Ähnliche Dokumente
GESETZ BETREFFEND DIE STAATLICHEN STUDIENBEIHILFEN MEMENTO JULI

V O R Z U G S D A R L E H E N U N D Z I N S S U B V E N T I O N E N

R E I S E - U N D A U F E N T - H A L T S K O S T E N

R E I S E - U N D A U F E N T - H A L T S K O S T E N

N a t u r a l v e r g ü t u n g e n

R E I S E - U N D A U F E N T - H A L T S K O S T E N

Vermögensanlagen aus Sicht der Revisionsstelle Norbert Kühnis, Partner Wirtschaftsprüfung 3. Juni 2014

STAATLICHE STUDIENBEIHILFE

Kodierrevisionen und Medizincontrolling -Der externe Blickwinkel-

FATCA implementieren in der Schweiz vom Projekt bis zum operativen Prozess SVV Präsentation 4. April 2013

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Geschäftsmodelle im Asset Management Was sind die Erfolgsfaktoren?

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Schweizer. Familienunternehmen. Gefahr. Eine Analyse der Auswirkungen der Erbschaftssteuer- Initiative auf

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind

Herzlich Willkommen zum Swiss Insurance Club

Das Darlehen wird für die Dauer folgender Freistellungen gewährt:

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung)

ERKLÄRUNGEN ZU DER ZUTEILUNG VON ANRECHTEN AUS DER RESERVE IM JAHR 2014

Richtlinien für die Gewährung eines Stipendiums der Monika & Dieter Bock Stiftung

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

Leitsätze: Hinweis: Der Beklagte lehnte die Gewährung von BAföG ab.

Verkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

IV D 3 f. betreffend. Ausbildungsbeiträge. (Vom Kirchenrat beschlossen am 26. September 1994)

GA IntRecht Alv Seite 1 (03/2016) Bezug ausl. Alg

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)

Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Der Deutsche Bank StudentenKredit - Persönliche Finanzierungslösungen abgestimmt auf Ihre Ziele

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf Tel.: 0211/ M e r k b l a t t

SEPA Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift) aus Sicht des Zahlungspflichtigen

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

Antrag auf ein Leistungsstipendium für internationale Master-Studierende

LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE

Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig

Oskar-Karl-Forster-Stipendium Förderungskreis: Begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten an bayerischen Hochschulen

# Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)

Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler

Mitglieds-Nr.:, geb. am:

Grant Thornton Hungary News. April 2014

werde was Staatliche Stipendien und Darlehen

Elternzeit Was ist das?

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und

Vergabe von zinsverbilligten Darlehen zur Vorfinanzierung eines Auslandssemesters

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung

Erwin Fromme Stiftung des privaten Landhandels

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

1 Allgemeines. 2 Arten der Stipendien

seit 1974 eine gute Sache

Informationen zur Förderung Ihres Fernstudiums

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen

Erklärung zur Präferenzberechtigung auf der Handelsrechnung

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Anspruch auf Kindergeld besitzen:

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Endspurt-Darlehen für Studierende vom Studierendenwerk Trier

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Mit BAföG ins Ausland

KMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer:

Noch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern?

Studieren- Erklärungen und Tipps

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK)

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom

Zuwendungen zum Kindergarten- und Schulbesuch Richtlinie V vom 01. Januar 2002

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Der Musterkaufvertrag für Gebrauchtyachten.

Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Transkript:

08/05/2015 www.bdo.lu S T U D I E N B E I H I L F E N Das Gesetz vom 24. Juli 2014 betreffend die staatlichen Studienbeihilfen ist zum Studienjahr 2014 2015 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, jedem Studenten durch die Gewährung einer finanziellen Hilfe in Form von Stipendien und Darlehen einen gerechten Studienzugang zu ermöglichen. Diese Studienbeihilfen setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Die verschiedenen Komponenten der Beihilfe: ein Grund-, ein Mobilitäts-, ein Sozial- und ein Familienstipendium (Die verschiedenen Komponenten können kumuliert werden.), Das Grunddarlehen und das Zusatzdarlehen für Studenten, die keinen Anspruch oder nur einen Teil- Anspruch auf das Sozialstipendium haben. Das Darlehen und das Grundstipendium können um die Einschreibegebühren erhöht werden. Der sich in einer schweren und außergewöhnlichen Situation befindende Student kann spezifische Unterstützung beziehen. I. Voraussetzungen für die Bewilligung dieser Hilfen A. Auf alle Studenten anwendbare akademische Voraussetzungen Der Student muss als Voll- oder Teilzeit-Student (entspricht mindestens der Hälfte der Mindestausbildungsdauer) an einer Hochschule eingeschrieben sein und dort ein Studium absolvieren, mit dessen erfolgreichem Abschluss der Student einen Grad, ein Diplom oder einen anderen Titel erwirbt, der den erfolgreichen Abschluss des Studienprogramms bescheinigt. Das Studienprogramm sowie der Studienzyklus müssen im Rahmen des eigenen Hochschulbildungssystems von den Behörden des Landes anerkannt sein, in dem das Studium absolviert wird. Anspruchsberechtigt ist auch der Schüler der Ober- oder Fachoberschule, dem von den Luxemburgischen Behörden erlaubt wurde, seine berufliche Ausbildung im Ausland zu absolvieren. B. Voraussetzungen für die in Luxemburg ansässigen Studenten Um in den Genuss der Studienbeihilfen zu gelangen, müssen die in Luxemburg ansässigen Studenten eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Luxemburgischer Staatsangehöriger oder Mitglied der Familie eines luxemburgischen Staatsbürgers sein und seinen Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben, oder Staatsangehöriger eines anderes Mitgliedstaats der Europäischen Union ( EU ) oder eines anderen Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums ( EWR, d.h. Island, Norwegen, Liechtenstein) oder der Schweiz sein und in Luxemburg als Arbeitnehmer, Selbständiger, Person, die diesen Status 1

beibehält, oder als Familienmitglied einer dieser Kategorien ansässig sein oder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erworben haben, oder in Luxemburg als politischer Flüchtling anerkannt sein und dort auch wohnen, oder Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser sein, in Luxemburg ansässig sein und dort seit mindestens 5 Jahren gewohnt haben oder den Status als seit langer Zeit Ansässiger haben und entweder ein Diplom oder den Nachweis des Abschlusses der höheren Schule haben oder Schüler der Ober- oder Fachoberschule sein, der die Erlaubnis erhalten hat, seine berufliche Ausbildung im Ausland zu absolvieren. C. Voraussetzungen für nicht in Luxemburg ansässige Studenten Die außerhalb Luxemburgs ansässigen Studenten haben Anspruch auf die Studienbeihilfen, sofern sie eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllen: ein Arbeitnehmer sein, der Staatsangehöriger Luxemburgs, der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR (Island, Norwegen, Liechtenstein) oder der Schweiz ist, der in Luxemburg zum Zeitpunkt der Antragstellung beruflich tätig ist, oder Kind eines Arbeitnehmers sein, der a. Staatsangehöriger Luxemburgs der EU, des EWR (Island, Norwegen, Liechtenstein) oder der Schweiz ist, b. in den letzten 7 Jahren vor Beantragung der Studienbeihilfen (oder vor der Arbeitsunterbrechung, wenn der Arbeitnehmer eine Rente oder eine Invalidenrente bezieht), mindestens 5 Jahren in Luxemburg berufstätig ist, c. zum Unterhalt des Kindes beiträgt. II. Arten der Studienbeihilfen A. Beihilfen 1. Das Grundstipendium Das Grundstipendium beträgt 2.000 EUR pro Studienjahr und wird jedem Studenten gewährt, der die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. 2. Das Mobilitätsstipendium Das Mobilitätsstipendium beläuft sich auf 2.000 EUR pro Studienjahr. Hierfür muss der Student seinen Studien im Ausland nachgehen, d.h. außerhalb des Landes, in dem die Familie, zu der er gehört, ihren Wohnsitz hat. Dieses Stipendium wird auf Nachweis der Anmietung einer Unterkunft im Ausland gewährt. 3. Das Sozialstipendium Das Sozialstipendium beziffert sich auf 3.000 EUR pro Studienjahr und wird gewährt, wenn das steuerpflichtige Einkommen des Haushalts, zu dem der Student gehört, unter dem 4,5-fachen Satz des 2

jährlichen sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer liegt, d.h. derzeit 103.840,06EUR (Index 775,17) 1. Der Betrag des Stipendiums hängt von der Höhe des Haushaltseinkommens ab. Steuerpflichtiges Jahreseinkommen des Haushalts (Index 775,17) Betrag des Sozialstipendiums < 23.075,57 EUR 3.000 EUR Zwischen 23.075,57 EUR und 34.613,35 EUR Zwischen 34.613,36 EUR und 46.151,13 EUR Zwischen 46.151,14 EUR und 57.688,92 EUR Zwischen 57.688,93 EUR und 69.226,70 EUR Zwischen 69.226,71 EUR und 80.764,49 EUR Zwischen 80.764,50 EUR und 103.840,05 EUR 2.600 EUR 2.200 EUR 1.800 EUR 1.400 EUR 1.000 EUR 500 EUR Falls die Gesamtheit oder ein Teil des Sozialstipendiums nicht gewährt wird, kann der Student ein zusätzliches Darlehen in Höhe vom betreffenden Betrag beantragen (siehe Punkt B). 4. Das Familienstipendium Dieses Stipendium wird jedem Studenten gewährt, der ein oder mehrere Geschwister hat, die ebenfalls Studien nachgehen und auch Anspruch auf die staatliche Beihilfe haben. Das Familienstipendium beträgt 500 EUR pro Studienjahr und Student. Absolvieren z. B. in einem Haushalt drei Geschwister ein Studium, hat jeder Geschwisterteil Anspruch auf eine zusätzliche Beihilfe in Höhe von 500 EUR pro Studienjahr. B. Darlehen Das Studentendarlehen ist optional. Jeder Student kann sich daher entscheiden, nur die nicht zurückzuzahlenden Stipendien in Anspruch zu nehmen. 1. Grunddarlehen Jedem Studenten, der die o. g. Voraussetzungen erfüllt (siehe Punkt I), kann pro Studienjahr ein Grunddarlehen über 6.500 EUR gewährt werden. 2. Zusätzliches Darlehen Das Grunddarlehen kann erhöht werden, wenn der Student nicht in den Genuss des Gesamtbetrages des Sozialstipendiums kommt. In diesem Fall erhöht sich der Darlehensbetrag für den Studenten um den Betrag des Sozialstipendiums, auf den kein Anspruch besteht (maximal 3.000 EUR). 1 Betrag anwendbar ab dem 1. Januar 2015 Für die Stipendien des Schuljahres 2014-2015, die vor diesem Datum bewilligt worden sind, wurde der am 1. Januar 2014 anwendbare soziale Mindestlohn berücksichtigt. Eine Neubewertung der Bewilligung der Stipendien kann auf begründeten Antrag hin vorgenommen werden. 3

3. Modalitäten der Gewährung Voraussetzung hierfür ist der Abschluss eines Darlehensvertrags zwischen dem Studenten und einem Kreditinstitut, mit dem der Staat eine Vereinbarung getroffen hat. Der von dem Studenten zu zahlende Zinssatz im Zusammenhang mit dem Studentendarlehen beträgt maximal 2%, mit der Rückzahlung des Darlehens muss spätestens 2 Jahre nach Abschluss oder Aufgabe des Studiums begonnen werden. Die maximale Rückzahlungsdauer beträgt 10 Jahre. C. Anhebung der Beihilfen 1. Erstattung der Einschreibegebühren Die einen Pauschbetrag von 100 EUR übersteigenden Einschreibegebühren werden bis zu maximal 3.700 EUR pro Studienjahr erstattet. Die Einschreibegebühren werden je zur Hälfte dem Stipendium und dem Studentendarlehen hinzugefügt. Beispiel: Die Einschreibegebühren betragen 900 EUR: 100 EUR werden nicht erstattet; 400 EUR werden dem Stipendium hinzugerechnet; 400 EUR werden zu dem Betrag des Darlehens hinzugefügt, auf das der Student Anspruch hat. Der Student muss die Zahlung dieser Einschreibegebühren belegen. 2. Student, der sich in einer schweren Ausnahmesituation befindet Befindet sich der Student in einer schweren Ausnahmesituation und entstehen ihm dadurch außerordentliche Kosten, kann ihm eine zusätzliche Beihilfe über 1.000 EUR gewährt werden. Nach Stellungnahme einer beratenden Kommission kann der Hochschulminister den Betrag der ursprünglich vorgesehenen Beihilfe bis zu einem maximalen Betrag von 18.600 EUR erhöhen. Der Hochschulminister kann darüber hinaus auch eine zusätzliche Frist zur Rückzahlung des Darlehens einräumen oder den Studenten ganz oder teilweise von der Darlehensrückzahlung befreien. D. Student, der über ein eigenes Einkommen verfügt Falls der Student über ein eigenes Einkommen verfügt, können die Beihilfen verringert oder abgenommen werden. Hier ist nach der Höhe des eigenen Einkommens des Studenten zu unterscheiden 2. Eigenes Einkommen des Studenten Bis 23.075,57 EUR Zwischen 23.075,58 EUR und 80.764,50 EUR Ab 80.764,51 EUR Art der Beihilfe gesetzl. vorgesehene Beihilfen ohne Kürzung Beihilfe nur in Form eines Darlehens Kein Anspruch 2 Siehe Fußnote 1. 4

III. Vorgehensweise A. Beantragung Die Beantragung der Studienbeihilfen erfolgt unter Verwendung des Antragsformulars, das auf der von dem Hochschulministerium speziell hierfür geschaffenen Internetseite heruntergeladen werden kann: http://portal.education.lu/etudes/home.aspx Die beizufügenden Belege sind auf dem Formular angegeben. B. Zahlung und Dauer der Gewährung Stipendien und Darlehen werden für jedes Studienjahr in zwei Raten gezahlt, eine im Wintersemester und die andere im Sommersemester. Das Studienjahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Das Wintersemester dauert vom 1. August bis zum 31. Januar des Folgejahres, das Sommersemester erstreckt sich vom 1. Februar bis zum 31. Juli des gleichen Jahres. Hat ein Student sich für ein Grundstudium eingeschrieben, werden die Beihilfen für die Dauer der Regelstudienzeit, erhöht um ein Jahr, gewährt. Im Fall eines Aufbau- oder weiterführenden Studiums erhält der Student die Beihilfe ebenfalls für die hierfür vorgesehene Regelstudienzeit. Hat der Student sein Grundstudium in der Regelstudienzeit absolviert, kann der Bewilligungszeitraum um ein Jahr verlängert werden. Möchte der Student seinen nicht vollendeten Studienzyklus abschließen, kann er von der Beihilfe in Form des Darlehens nur für maximal ein weiteres Jahr profitieren. Voraussetzung hierfür ist, dass der Student im letzten Studienjahr eingeschrieben ist. Hat der Student sein Grund- oder Aufbaustudium abgeschlossen, kann er für ein neues Grund- oder Aufbaustudium eines anderen Hochschulprogramms in den Genuss der Beihilfen kommen, sofern er einen anderen Studienzweig wählt und das Grund- oder Aufbaustudium abgeschlossen hat. IV. Kumulierungsbeschränkungen Jeder soziale Vorteil (Studienbeihilfen oder andere finanzielle Vorteile, die bewilligt werden, weil der Antragsteller Student ist), der eventuell im Wohnsitzstaat des Studenten gewährt wird, wird bei der Ermittlung der vom luxemburgischen Gesetz vorgesehenen Studienbeihilfen berücksichtigt. Unberücksichtigt bleiben die Stipendien, die dem Student auf Grund besonderer Verdienste gewährt werden, sowie diejenigen, die im Rahmen eines internationalen Programms zur Förderung der internationalen Mobilität der Studenten gezahlt werden. Die Antragsteller sind somit verpflichtet, eine Bescheinigung ihres Wohnsitzstaates beizufügen, aus der sich der Betrag der ihnen ggf. in ihrem Wohnsitzstaat gewährten Beihilfen ergibt. Diese Beträge oder anderen Vorteile werden von den im Rahmen dieses Gesetzes vorgesehenen Studienbeihilfen in Abzug gebracht. 5

VORAUSSETZUNGEN Übersichtstabelle der Voraussetzungen für die Bewilligung der verschiedenen Hilfen ART DER BEIHILFE Akademische Voraussetzungen Voll- oder Teilzeiteinschreibung in einer Hochschule Allg. Bewilligungsvoraussetzungen Voraussetzungen bzgl. Wohnsitz und/oder Staatsangehörigkeit und/oder berufliche Tätigkeit in Luxemburg Studium im Ausland und Anmietung einer Unterkunft im Ausland Berücksichtigung der Einkünfte des Haushaltes, zu dem der Student gehört Weitere Studenten im Haushalt, zu dem der beihilfeberechtigte Student gehört Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Studenten Grundstipendium 2.000 EUR Mobilitätsstipendium 2.000 EUR Sozialstipendium 500 EUR bis 3.000 EUR Familienstipendium 500 EUR Darlehen bis zu 9.000 EUR Erhöhung der Beihilfen 6

ANSPRECHPARTNER Angela GEBERT Director +352 45 123 248 angela.gebert@bdo.lu Joëlle LYAUDET Partner +352 45 123 307 joelle.lyaudet@bdo.lu This publication has been carefully prepared, but it has been written in general terms and should be seen as broad guidance only. The publication cannot be relied upon to cover specific situations and you should not act, or refrain from acting, upon the information contained herein without obtaining specific professional advice. Please contact the appropriate BDO Member Firm to discuss these matters in the context of your particular circumstances. Neither the BDO network, nor the BDO Member Firms or their partners, employees or agents accept or assume any liability or duty of care for any loss arising from any action taken or not taken by anyone in reliance on the information in this publication or for any decision based on it. BDO is an international network of public accounting firms, the BDO Member Firms, which perform professional services under the name of BDO. Each BDO Member Firm is a member of BDO International Limited, a UK company limited by guarantee that is the governing entity of the international BDO network. Service provision within the BDO network is coordinated by Brussels Worldwide Services BVBA, a limited liability company incorporated in Belgium with its statutory seat in Brussels. Each of BDO International Limited, Brussels Worldwide Services BVBA and the member firms of the BDO network is a separate legal entity and has no liability for another such entity s acts or omissions. Nothing in the arrangements or rules of the BDO network shall constitute or imply an agency relationship or a partnership between BDO International Limited, Brussels Worldwide Services BVBA and/or the member firms of the BDO network. BDO is the brand name for the BDO network and for each of the BDO Member Firms. 2015 BDO Tax and Accounting 7