F7+ Vorläufig aufgenommener Flüchtling VA 7+ Abgewiesene Asylbewerber; Vorläufig aufgenommener B5+ Anerkannter Flüchtling B5- Anerkannter Flüchtling

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Transkript:

Stadt Liestal Stadtrat DER STADTRAT AN DEN EINWOHNERRAT 2011/191a Schriftliche Antwort des Stadtrates zur Interpellation Auslagerung des Asylwesens in der Stadt Liestal von Jürg Holinger namens der Grünen Fraktion, von Walter Leimgruber namens der SP- Fraktion und Elisabeth Augstburger der CVP/EVP/GLP-Fraktion Bericht und Antworten Stadtrat Die dringliche Motion Auslagerung des Asylwesens in der Stadt Liestal von Jürg Holinger namens der Grünen Fraktion, von Walter Leimgruber namens der SP-Fraktion und Elisabeth Augstburger der CVP/EVP/GLP-Fraktion ist von den Motionären an der Einwohnerratssitzung vom 23. November 2011 in eine Interpellation umgewandelt worden. Die Unterzeichnenden des Vorstosses wünschen eine schriftliche Beantwortung der Interpellation bis zur Einwohnerrats-Sitzung vom 14. Dezember 2011. Aktuelle finanzielle und personelle Situation im Asylwesen Eine Analyse des Asylwesens der Stadt Liestal zeigte, dass die Organisation strukturell verbessert werden muss, z.b. im Gebäude WAL werden Räumlichkeiten, die als Wohnraum dienen können, als Büro genutzt die Betreuung der Flüchtlinge (Asylbewerber 7plus) ist nicht vollständig in die Abteilung Sozialhilfe integriert obwohl es sich um die gleiche Aufgabe handelt die Betreuung der Asylbewerber 7minus ist nicht vollständig in die Verwaltung integriert Im Zusammenhang mit dem Asylwesen sind zwei Personengruppen zu unterscheiden Personen der Kategorie A: die Aufwendungen für diese Gruppen werden vom Bund vergütet N Asylbewerber S Schutzbedürftige NEE Abgewiesene Asylbewerber F7- Vorläufig aufgenommener Flüchtling Personen der Kategorie B Die Aufwendungen für die Gruppe werden nicht vom Bund pauschal finanziert sondern haben Anrecht auf Sozialhilfe der Stadt Liestal F7+ Vorläufig aufgenommener Flüchtling VA 7+ Abgewiesene Asylbewerber; Vorläufig aufgenommener B5+ Anerkannter Flüchtling B5- Anerkannter Flüchtling Die Stadt Liestal überträgt der Firma ABS Betreuungsservice AG, 4133 Pratteln (ABS) die Betreuung der Personen der Kategorie A. Wartung und Unterhalt des Gebäudes WAL bleibt Aufgabe der Stadt. Ebenso die Gesamtverantwortung gegenüber dem Kanton.

Die Personen der Kategorie B werden in Analogie zu den Sozialhilfeempfänger vom Bereich Soziales/Gesundheit betreut. Auslagern der Betreuung der Asylbewerbern der Gruppe 7minus Wichtige qualitative Aspekte zur Auslagerung der Betreuung der Personen der Kategorie A Herstellen einer stabilen Organisationsstruktur; die Firma ABS kann dank ihres grossen Personalpools sofort reagieren, die Stadt Liestal hat nicht diese Möglichkeit Stellen-% sofort anzupassen, insbesondere bei Stellvertretungen in Krankheitsfällen, Ferienabwesenheiten oder sprunghafter Anstieg der Neuzuweisungen. Umnutzung der bestehenden Büroräumlichkeiten für weitere Unterbringungen. Wegfall des Zahlungsverkehrs für den Lebensunterhalt, inkl. Barzahlungen über die Gemeindekasse im Rathaus oder im WAL. Verminderung des Risikos bei Barzahlungsverkehr. Erledigung sämtlicher Korrespondenz mit dem Kanton (z. B. Quartalsabrechnungen) und den Krankenkassenbelange. Optimierung der Schnittstelle von Sozialhilfebehörde Administration Sozialarbeit durch räumliche Eingliederung in die Organisationseinheit. Bei ungünstiger ethnischer Zusammensetzung ist eine Verschiebung einzelner Personen in eine andere Gemeinde möglich, da diese Firma in über 30 anderen Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft diese Aufgabe erfüllt. In den Betreuungsdienstleistungen ist ein 24h Pikettdienst enthalten. Es muss akzeptiert werden, dass der Zukauf dieser Dienstleistungen und Know-how die Stadt auch etwas kostet. Finanzielle Aspekte Auszug aus der Wegleitung für das Rechnungswesen der Baselbieter Einwohnergemeinden 585 Asylwesen Asylsuchende; vorläufig Aufgenommene; Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung; Kollektivunterkünfte. Rechnungslegung Die Gemeinden nehmen die Aufgabe Asylwesen unterschiedlich war. In einzelnen Gemeinden wird die Aufgabe an private Anbieter delegiert. Teilweise finden sich in solchen Fällen keine Zahlen mehr über den Asylbereich in den Gemeinderechnungen. Die Gemeinden führen über ihren Haushalt die Rechnung nach den Ausführungsvorschriften des Kantons. Dabei gilt der Grundsatz der Vollständigkeit, alle Finanzvorfälle sind zu erfassen. Gemeinden, die das Asylwesen privatisiert' haben, haben in der Rechnungsführung zumindest die erhaltenen Kantonsbeiträge (585.451) sowie die Beiträge an den privaten Anbieter auszuweisen (585.365). Die im VA12 ausgewiesenen Zahlen befolgen die Vorgaben dieser Wegleitung, deshalb ist aus dem VA12 die Vergütung für das WAL ersichtlich.

Modellrechnungen Vergütungen vom Bund Lebensunterhalt Unterkunft Betreuung Der Bund vergütet der Gemeinde (via Kanton) pro Person und Tag der Kategorie A einen festen Betrag, ab 2012 CHF 36.-. Vom diesem Betrag hat der Asylbewerber gemäss gültigem Gesetz (Kantonale Asylverordnung (kav) SGS 850.19) einen festen Betrag für seinen Lebensunterhalt, z.z. CHF 580.- pro Monat bzw. CHF 19.33 pro Tag zu gut. Vom Rest müssen die Aufwendungen für Betreuung und Unterkunft bestritten werden. Erträge und Aufwendungen, wenn die Betreuung durch die Verwaltung erfolgt: wenn Betreuung durch die Verwaltung -50 Auszahlung an Asylbewerber gem. Gesetz 212 Betreuung 63 Aufwand administrativer Aufwand 10 WAL - W&U 30 Ertrag: Vergütung KSA Die Stadt erhält von der KSA für 30 Personen 30x365x36.- = CHF 394 000 oder TCHF 394 bzw. TCHF -394 (minus weil nach kantonaler Rechnungslegung Erträge immer negativ ausgewiesen werden) Aufwendungen: Auszahlung an Asylbewerber gem. Gesetz den 30 Asylbewerber muss dieser Betrag für den Lebensunterhalt ausbezahlt werden Betreuung und administrativer Aufwand Das ist der Personalaufwand der Stadt WAL Das sind die Aufwendungen für das Gebäude WAL Saldo TCHF -50 Der Saldo ist negativ, d.h. es verbleiben der Stadt TCHF 50 Erträge und Aufwendungen, wenn die Betreuung durch die ABS erfolgt: wenn Betreuung durch ABS -30 Aufwand KSA Pauschale an ABS 394 Ertrag von ABS für WAL Miete -99 Liestal: Fixkosten 69 administrativer Verwaltung 10 Aufwand WAL - W&U 30

Ertrag: Vergütung KSA Die Stadt erhält von der KSA für 30 Personen 30x365x36.- = CHF 394 000 oder TCHF 394 bzw. TCHF -394 (minus weil nach kantonaler Rechnungslegung Erträge immer negativ ausgewiesen werden) Aufwand: KSA Pauschale an ABS Liestal überweist die KSA Pauschale an ABS Ertrag: von ABS für WAL Miete Liestal erhält von ABS pro Person und Tag CHF 9.-, also 30x365x9.- = CHF 99 000.- oder TCHF 99, Aufwendungen: Liestal Fixkosten Betreuung und administrativer Aufwand Das ist der Personalaufwand der Stadt WAL Das sind die Aufwendungen für das Gebäude WAL Für Liestal bleibt ein administrativer Aufwand und der Gesamtaufwand für das Gebäude Saldo TCHF -30 Der Saldo ist negativ, d.h. es verbleiben der Stadt TCHF 30 Daraus folgt: Bei einer durchschnittliche Belegung des WAL von 30 Personen und Betreuung durch die Verwaltung verbleiben der Stadt Liestal TCHF 50 Bei einer durchschnittliche Belegung des WAL von 30 Personen und Betreuung durch ABS verbleiben der Stadt Liestal TCHF 30 d.h. die Auslagerung der Betreuung bzw. der Zukauf dieser Dienstleistung und des Know-how kostet die Stadt ca. TCHF 20; kostet nicht im Sinne, dass die Stadt der ABS diesen Betrag bezahlen muss, sondern dass vom Bundesbeitrag dieser Anteil bei der ABS bleibt.

Gesamtaufwand der Stadt für das Asylwesen Aufwand bzw. Ertrag für Liestal TCHF Betreuung durch die Verwaltung Zusammenarbeit mit ABS Basis "30" Basis "30" Durchschnittliche Anzahl Asylbewerber 30 30 Ertrag KSA Tagespauschale 36.00 36.00 Aufwand an Asylbewerber - gebundene Ausgabe 19.33 Ertrag für Wohnen 9.00 Gesamtkosten Asylwesen 411 431 wenn Betreuung durch die Verwaltung -50 Auszahlung an Asylbewerber gem. Gesetz 212 Betreuung 63 Aufwand administrativer Aufwand 10 WAL - W&U 30 wenn Betreuung durch ABS -30 Aufwand KSA Pauschale an ABS 394 Ertrag von ABS für WAL Miete -99 Liestal: Fixkosten 69 administrativer Verwaltung 10 Aufwand WAL - W&U 30 Unterstützung wie Sozialhilfe, nur etwas andere Ansätze Asylwesen - Personen Kategorie B 461 461 Aufwand Netto Aufwand ohne Betreuung und Administra 365 365 Betreuung & Administration 96 96 Neben der Rechnung für die Asylbewerber der Kategorie A ist sind auch die Aufwendungen der Kategorie B, die seit der Gesetzesrevision voll zu Lasten der Gemeinden gehen, zu berücksichtigen. Bei durchschnittlich 30 Personen im WAL beträgt die Differenz zwischen eigener und Fremdbetreuung unverändert TCHF 20 (TCHF 431 TCHF 411 = TCHF 20) Es ist darauf hinzuweisen, dass das Asylwesen die Stadt gesamthaft TCHF 400 bis 500 kostet, also ca. 1 Steuer-%.

PS: Informationen zu ABS Betreuungsservice AG Quelle: http://www.moneyhouse.ch/u/v/abs_betreuungsservice_ag_ch-280.4.001.840-5.htm Adresse: Hertnerstrasse 1 4133 Pratteln Status: aktiv Aktienkapital: CHF 100'000 Übersicht Eintrag ins Handelsregister: 24.11.1998 Rechtssitz der Firma: Pratteln (BL) Handelsregister-Nummer: CH-280.4.001.840-5 Handelsregisteramt: Kanton Basel-Landschaft Zweck Betreuung und Beratung von Einzelpersonen, Personengemeinschaften, staatlichen Institutionen und Firmen in administrativen und technischen Belangen aller Art. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Verwaltungsrat Folgende Personen sind bei der Firma ABS Betreuungsservice AG im Verwaltungsrat Name Funktion Amtsdauer (Seit) Klauser Ernst VR-Präsident 13 Jahre (30.11.1998) Ramseier Urs VR-Mitglied 2 Jahre (24.03.2009) BL-Gemeinden, die mit ABS zusammenarbeiten: Aesch Arisdorf Augst Bennwil Buus Diegten Duggingen Frenkendorf Gelterkinden Giebenach Hellikon Hölstein Kilchberg Lampenberg Liedertswil Liesberg Nenzlingen Pfeffingen Pratteln Roggenburg Rothenfluh Rünenberg Tecknau Wenslingen Zeglingen Zunzgen ETU Ramlinsburg, Kantonsmandat