Notfall Rufnummern. Rettungsdienst/Notarzt Tel Giftnotruf Tel. (0761) Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin Tel.

Ähnliche Dokumente
Verhalten im Brandfall

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil C nach DIN

Ruhe bewahren! Schnell, aber überlegt handeln! Unüberlegtes Handeln führt zu Panik

Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg

Brandschutzordnung DIN Teil B für EC-Landesjugendverband Hessen-Nassau e.v. Knüll-House Heimbachweg Neukirchen

Brände verhüten. Offenes Feuer verboten. Verhalten im Brandfall. Ruhe bewahren

Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096

Brandschutzordnung. für die Ikarus-Schule in Lachendorf. Teil C nach DIN für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Brandschutzordnung nach DIN Teil B für öffentliche Versammlungsstätten der Stadt Frankenau

Brandschutzinformationen für Veranstaltungen

BRANDSCHUTZORDNUNG Teil B nach DIN der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg

Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV

Teil C Gebäudekomplex 4116/4136

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beginn an Grundunterweisung für die Studierenden im ersten Semester

Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg

Verhalten im Brandfall / Alarmfall

Brandschutzordnung. für. Teil C nach DIN für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Brandschutzordnung-Teil C.pdf

Verhalten im Brandfall

Brandschutzordnung IB Internat Haus Einstein

Abt. Arbeits - und Umweltschutz. Brandschutz

Brandschutzordnung. für das. Jade - Gymnasium Jaderberg

Brandschutzordnung der Grundschule am Wäldchen Stand: Grundschule am Wäldchen. Brandschutzordnung. Otto-Grotewohl-Ring 69

Vorbeugender Brandschutz in Schulen

BRANDSCHUTZORDNUNG DIN B

Brandschutzordnung. Teil B (Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) für die Kindertagesstätte

Notruf an der Hochschule Fulda

BRANDSCHUTZORDNUNG. Fehrbelliner Haus 6C Platz Berlin

(Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben)

Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Standort Arnoldsweilerstraße Düren. gemäß DIN Teil C

Notruf an der Hochschule Fulda

Muster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein

Unterweisungskurzgespräch Brandschutz

Unterweisen Allgemeines. Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung

Brandschutz. Arbeitshilfe für die betriebliche Unterweisung

Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Arbeitsschutzbelehrung für Praktikumsteilnehmerinnen und - teilnehmer

Verhalten bei Bränden und Unfällen. Erstinformation und Aushänge

Sicherheitsunterweisung

Was tun, wenns brennt. Prävention Brandschutz

WALDORFKINDERGARTENNIEDERURSEL Träger: Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik e.v. Alt Niederursel 42,60439 Frankfurt/M

Teil B Anhang Gebäude 1138

Brandschutzordnung. der Hochschule Weserbergland Am Stockhof Hameln

Brandschutzordnung Teil B (nach DIN Teil 2) Hochschule Koblenz RheinAhrCampus Joseph-Rovan-Allee Remagen

Brandschutz im Quartier Murifeld-Wittigkofen

Unterweisungsmodul. Brandschutz

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brandschutzordnung Teil B nach DIN a) Brandschutzordnung Teil A nach DIN (Aushang)

Muster Kappler Brandschutz

Brandschutzunterweisung Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement

Brände verhüten. Verhalten im Brandfall

Brandschutz. erstellt nach W. Schreiber KUVB. Stand: Januar 2013

Brandschutzordnung. nach DIN Teil C. Name der Firme Strasse der Firma. Ort der Firma. Frommershäuserstr Vellmar.

Brandschutzordnung. -Teil B- Für die Georg Kropp Mehrzweckhalle der Gemeinde Wüstenrot

Brandschutzordnung Teil B

Vorbeugender Brandschutz und Verhalten im Brandfall

Brandschutzordnung der Technischen Universität Clausthal. Vom 13. Juli 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 322)

Sicherheits- Unterweisung. Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Studierende

für die bauliche Anlage: Bertha-von-Suttner-Gesamtschule Dormagen Marie-Schlei-Str. 6 Schulträger: Stadt Dormagen

Leibniz Universität Hannover. Brandschutzordnung DIN Teil B

Brandschutzordnung für Krankenhäuser und Pflegeheime

Brandschutzordnung des Zentrums für Aus- und Fortbildung

Verhalten im Brandfall

Allgemeine Sicherheitsunterweisung

Brandschutzordnung. Brandverhütung:

Workshop Brandschutzerziehung/ Aufklärung in weiterführenden Schulen Klasse Model Heusweiler

Brandschutz / Evakuierung

Unterweisung vom Betriebspersonal

Allgemeine Sicherheitsunterweisung. Stabsstelle Arbeitsschutz- & Gefahrstoffmanagement

Brandschutzordnung Teil B Gemäß DIN für Hofgarten Stadthalle

Brandschutzordnung Teil B

Brandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Wasserwerk Obermaubach. gemäß DIN Teil C. Erstellt durch: Stand: Dezember 2009 IW01

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN :

Brandschutzordnung B. Beuth Hochschule für Technik

Brandschutzordnung (Teil B, DIN 14096)

Verhalten im Brandfall

Brandschutzordnung nach DIN 14096

Muster-Brandschutzordnung für Alten- und Pflegeheime

Sicherheits- Unterweisung. Über das richtige Verhalten in einer Notsituation für Beschäftigte

BRANDSCHUTZORDNUNG nach DIN 14096

Seniorentreff Cölbe 15. November 2011 Gemeindehalle Cölbe. Zum Löschen zu alt?

Hausordnung für die Uhrmacher-Ketterer Halle in Schönwald im Schwarzwald

Informationen für die Schulleitungen zur Umsetzung der Brandschutzordnung

Brandschutzordnung Teil B

Brandschutzordnung Teil B

Merkblatt Brandschutzordnung

Brandschutzordnung nach DIN Teil B und C

Brandschutzordnung. Fa. Mustermann. Musterstr. Musterort. Genehmigt und in Kraft gesetzt durch die Dienststellenleitung. Greffen, den xxxxxxxx

BRANDSCHUTZORDNUNG - Teil B nach DIN :

Brandschutzbelehrung

Brandschutzordnung. Fassung vom Universität Flensburg Auf dem Campus Flensburg

Brandschutzordnung für den GUV Hannover/ LUK Niedersachsen

Transkript:

Notfall Rufnummern Unfall melden Erste Hilfe Material Telefon im Sanitätsraum Raum: im Sanitätsraum Rettungsdienst/Notarzt Tel. 112 Giftnotruf Tel. (0761) 1 92 40 Stefan Bastians, Facharzt f. Allgemeinmedizin Tel. (07742) 54 29 Dr. med. Daniela Hera Tel. (07742) 9 23 70 Dr. med. Oleg Nowizki Tel. (07742) 1747 Bei der Meldung angeben Wer meldet? Was ist passiert? Wo? Wieviel Verletzte? Welche Verletzungen?

Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren! Brand melden über Notruf 112 Telefon befindet sich im Sanitätsraum Wer meldet? Was brennt? Wo brennt es? Sind Menschen in Gefahr? In Sicherheit bringen Gefährdete Personen warnen Hilflose mitnehmen Türen und Fenster schließen Gefahrenbereich verlassen Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen auf Anweisungen achten Löschversuch unternehmen Feuerlöscher benutzen Löschdecke in Küche benutzen

Rauchverbot gilt Brandverhütung - in sämtlichen Betriebsräumen einschließlich der Küche - im Bühnenbereich einschließlich der Nebenräume - bei Reihenbestuhlung/Konzertbestuhlung auch in der Halle Verboten sind - das Verwenden von offenem Feuer, Feuerwerk, bengalischem Licht, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Sätzen, Gegenständen und Anzündmitteln und anderen explosionsgefährlichen Stoffen - die Verwendung von offenem Licht in der Nähe leicht brennbarer Stoffe - feuergefährliche Handlungen bei Sondervorführungen ohne Zustimmung der Gemeinde - die Verwendung von Ballonen mit brennbaren Gasen - das Aufstellen von Gas- oder Heizgeräten ohne Zustimmung der Gemeinde Verwendung von Wachskerzen Kerzen sind so aufzustellen und zu sichern, dass leicht brennbare Materialien (insbesondere Kleiderstoffe und Dekorationen) nicht entzündet werden können. Kerzen dürfen nur auf einer feuersicheren Unterlage angebracht werden. brennbares Material Brennbares Material (z.b. Packmaterial, Papier, leicht brennbare Abfälle) darf nicht aufbewahrt werden. - in der Halle - auf der Bühne - im Bereich der Rettungswege Brennbares Material muss von Zündquellen, wie Scheinwerfern oder Heizstrahlern, so weit entfernt sein, dass das Material durch diese nicht entzündet werden kann. Requisiten Requisiten müssen aus mindestens normalentflammbarem Material bestehen. Requisiten sind bewegliche Einrichtungsgegenstände von Bühnenbildern (z.b. Möbel, Leuchten, Bilder) Ausstattungen Ausstattungen müssen aus mindestens schwerentflammbarem Material bestehen. Ausstattungen sind Bestandteile von Bühnenbildern.

Ausschmückungen Ausschmückungen in notwendigen Fluren und Treppenräumen müssen aus nichtbrennbarem Material bestehen. Ausschmückungen an anderen Orten müssen aus mindestens schwerentflammbarem Material bestehen. Ausschmückungen sind z.b. Girlanden, Fahnen und künstlicher Pflanzenschmuck. Ausschmückungen aus natürlichem Pflanzenschmuck (z.b. Laub- und Nadelzweige) dürfen sich nur in grünem, frischem Zustand in den Räumen befinden. Ausschmückungen müssen unmittelbar an Wänden, Decken oder Ausstattungen angebracht werden. Frei im Raum hängende Ausschmückungen sind nur zulässig, wenn sie einen Abstand von mindestens 2,50 m zum Fußboden haben. Flucht und Rettungswege Flucht- und Rettungswege sind aus den Flucht- und Rettungswegeplänen ersichtlich. Flucht- und Rettungswege sowie die Flächen für die Feuerwehr sind unbedingt freizuhalten. Sicherheitsschilder (Fluchtwegkennzeichen, Feuerlöscherhinweis) dürfen nicht verdeckt werden. Melde- und Löscheinrichtungen Spezielle Feuermelder sind nicht vorhanden. Ein Telefon mit Amtsanschluss befindet sich im Sanitätsraum. Feuerlöscheinrichtungen sind in den Flucht- und Rettungswegeplänen eingetragen. Die in der Halle angebrachten Handfeuerlöscher müssen leicht zugänglich sein und dürfen nicht zugestellt werden. Der Veranstaltungsleiter muss sich vor Veranstaltungsbeginn mit den Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen und die ihn unterstützenden Personen entsprechend einweisen. Beschäftigte der Gemeinde müssen sich mindestens einmal jährlich in den Feuerlöscheinrichtungen unterweisen lassen. Anweisungen beachten Den Anweisungen des Hausmeisters oder des Veranstaltungsleiters ist Folge zu leisten. Nach Eintreffen der Feuerwehr sind ausschließlich deren Anweisungen zu befolgen.

Löschversuche unternehmen Löschversuche nur ohne Gefährdung der eigenen Person Brennende Personen mit Löschdecken löschen. Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Alarmierung: - Hausmeister (oder Veranstaltungsleiter nach Einweisung durch den Hausmeister) - Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei alarmieren - Bürgermeister unterrichten Sicherungsmaßnahmen: - Hausmeister (oder Veranstaltungsleiter nach Einweisung durch den Hausmeister) - Betriebsunterbrechungen anordnen, - Räumung durchführen und überprüfen, - fremde und behinderte Personen betreuen, - Versorgungsleitungen oder elektrische Anlagen außer Betrieb setzen Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr: - Hausmeister (oder Veranstaltungsleiter nach Einweisung durch den Hausmeister) - Brandstelle und Umgebung freimachen - Flächen für die Feuerwehr und Entnahmestellen für die Löschwasserversorgung freihalten - Lotsen aufstellen, Schlüssel bereitstellen, Zugänge ermöglichen

Brandverhütung: - der für die Verwaltung der gemeindlichen Hochbauten zuständige Sachbearbeiter beim Ortsbauamt der Gemeinde Klettgau - Einhalten der Brandschutzbestimmungen bei Neubauten, baul. Änderungen und Nutzungsänderungen - Festlegen und Überwachen von Brandschutzeinrichtungen, Flächen für die Feuerwehr, Rettungswegen - Anbringen, Überwachen und Aktuellhalten von Hinweis- und/oder Sicherheitsschildern - Genehmigung von Arbeiten mit besonderen Gefahren (z.b. feuergefährliche Arbeiten) - Fortschreiben der Brandschutzordnung - Beschäftigte im Brandschutz unterweisen - Brandschutz- und/oder Räumungsübungen durchführen - Zusammenarbeit mit der Feuerwehr pflegen.