Neue Behandlungsformen in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker

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Transkript:

Neue Behandlungsformen in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker Fachtag Come together Neue Behandlungsformen neue Kooperationsanforderungen an ambulante und stationäre Einrichtungen in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker am 27. April 2016 in Frankfurt Fachtag Come together, 27.04.2016 CaSu 1

Gliederung Behandlungsformen in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker von was sprechen wir? Neue Behandlungsformen im Bereich der ambulanten (Weiter-)-Behandlung Wechsel in die ambulante Entlassungsform Wechsel in die ambulante Rehabilitationsform Zusammenfassung und Fazit Nachfragen Fachtag Come together, 27.04.2016 CaSu 2

Medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker Von was sprechen wir? Behandlungsformen: Ambulante Behandlung (ARS) Stationäre Behandlung Ganztägig ambulante Behandlung Kombinationsbehandlung Ambulante Weiterbehandlung und Wechsel in die ambulante Entlassungsform Wechsel in die ambulante Behandlungsform Nachsorge Adaption Fachtag Come together, 27.04.2016 CaSu 3

Medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker Wesentliche Meilensteine der Weiterentwicklung 1978 1978 1987 1991 2001 2008 2013 2014 2015 2015 Beginn der Nachsorgeförderung Empfehlungsvereinbarung Sucht Suchtvereinbarung Empfehlungsvereinbarung Nachsorge Einführung der Ambulanten Rehabilitation Sucht, Empfehlungsvereinbarung ambulante Reha Sucht (EVARS) Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen Rahmenkonzept zur ambulanten Rehabilitation Rahmenkonzept Nachsorge Rahmenkonzept zur Kombinationsbehandlung Wechsel in die ambulante Entlassungsform Wechsel in ambulante Behandlungsform Fachtag Come together, 27.04.2016 CaSu 4

Neue Formen der ambulanten Weiterbehandlung Status: Die Vereinbarungen der einheitlichen Rahmenbedingungen und Indikationskriterien von DRV und GKV für den - Wechsel in die ambulante Entlassungsform und - Wechsel in die ambulante Rehabilitationsform sind am 01.07.2015 in Kraft getreten (Schreiben DRV Bund, vom 23.06.2015) Fachtag Come together, 27.04.2016 CaSu 5

Wechsel in die ambulante Entlassungsform Grundintention: Unter folgenden Rahmenbedingungen soll für Rehabilitanden in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker der Wechsel in die ambulante Entlassungsform erfolgen können. (Vereinbarung DRV/GKV, 20.01.2015. Schreiben DRV Bund, 23.06.2015) Fachtag Come together, 27.04.2016 CaSu 6

Wechsel in die ambulante Entlassungsform Indikationskriterien : Ambulantes Setting ist zur Fortsetzung der stationär begonnen Behandlung ausreichend ( leichtere Fälle) Begründung und positive Prognose im ärztlichen Entlassungsbericht ist erforderlich: Körperliche, soziale und geistige Voraussetzungen für ambulante Behandlung sind gegeben keine weitere stationäre oder ganztägig ambulante Behandlung zu erwarten Kein Rückfall zu erwarten Die Fortsetzung der stationär begonnenen Behandlung im ambulanten Setting ist ausreichend, sinnvoll und zielführend Fachtag Come together, 27.04.2016 CaSu 7

Wechsel in die ambulante Entlassungsform Rahmenbedingungen und Leistungsrahmen: Beim Wechsel verkürzt sich stationäre bzw. ganztägig ambulante Phase Wechsel in ambulante Einrichtung nur bis zum Ablauf von 8 Wochen (Alkohol- / Medikamentenabhängigkeit) bzw. 16 Wochen (Drogenabhängigkeit) möglich Ambulante Behandlungsphase: 40 TE plus 4 TE über eine Zeitdauer von 26 Wochen (mit Verlängerungsoption) Wechsel spätestens 14 Tage vor der Entlassung beantragen (Formular G410). Antrag erfolgt in der stationären Behandlung. Die Entscheidung des Rehabilitationsträgers ist abzuwarten Wechsel kann in alle vom zuständigen Rehabilitationsträger zugelassenen ambulanten Einrichtungen erfolgen Beginn der ambulanten Phase spätestens eine Woche nach Entlassung stationär/ganztägig ambulant (Nahtlosigkeit) Gemeinsames Rahmenkonzept zur ambulanten Rehabilitation Abhängigkeitskranker (2008) gilt für Erreichbarkeit, Rückfallbearbeitung, Entlassungsbericht, Finanzierung) Fachtag Come together, 27.04.2016 CaSu 8

Wechsel in ambulante Rehabilitationsform Grundintention: Das Behandlungsmodul Wechsel in die ambulante Rehabilitationsform kann für Rehabilitanden angezeigt sein, die nach der stationären / ganztägig ambulanten Behandlung einen weiteren medizinisch nachvollziehbaren Rehabilitationsbedarf im ambulanten Setting haben. Voraussetzungen: spezifische Indikationskriterien formale Rahmenbedingungen Beispiele für modifizierte Therapieziele Fachtag Come together, 27.04.2016 CaSu 9

Wechsel in ambulante Rehabilitationsform Indikationskriterien: Wechsel stellt eine von verschiedenen Möglichkeiten der weiteren Behandlung dar. Andere in Betracht kommende Leistungen sind z.b. Verlängerung der stationären oder ganztägig ambulanten Rehabilitation Adaption, Nachsorge, ambulante oder ganztägig ambulante Entlassungsform mit Verkürzung der stationären Phase Teilnahme an Selbsthilfegruppen oder ambulante Psychotherapie Es ist im Einzelfall zu prüfen, welche Leistung angezeigt ist Antrag und Begründung erfolgen aus dem stationären Setting heraus Aus Begründung muss sich Erfordernis zum Wechsel ableiten lassen Verschlüsselung im Entlassbericht mit Entlassungsform 7 Leistungsrahmen: Stationäre Behandlungsphase ohne Verkürzung Ambulante Behandlungsphase: 40 TE plus 4 TE über eine Zeitdauer von 26 Wochen, mit Verlängerungsoption, wird angehängt. Fachtag Come together, 27.04.2016 CaSu 10

Wechsel in ambulante Rehabilitationsform Leistungsform für Rehabilitanden (formale Rahmenbedingungen) die nach der stationären/ganztägig ambulanten Behandlung einen weiteren medizinischen Bedarf im ambulanten Setting haben, deren gesamter Behandlungsbedarf sich erst während stationärer/ganztägig ambulanter Rehabilitation zeigt, deren stationäre / ganztägig ambulante Behandlung aufgrund des Schweregrades der Erkrankung und der Komplexität der Teilhabestörung nicht verkürzt werden kann. Die Rehabilitationsziele sind jedoch im ambulanten Rehabilitationssetting erreichbar, Abgrenzung zur Kombibehandlung (= Behandlungsbedarf vorher bekannt) Abgrenzung zur ambulanten Entlassphase (= leichtere Fälle ) komplexen psychischen Komorbidität (= Verlängerung stationär, amb. Psychotherapie) Fachtag Come together, 27.04.2016 CaSu 11

Wechsel in ambulante Rehabilitationsform Leistungsform für Rehabilitanden (Fortsetzung) deren Behandlungsziele, aufgrund der komplexen Problemlage der Rehabilitanden nicht alle erreicht werden konnten oder deren Behandlungsziele während der stationären / ganztägig ambulanten Behandlung angepasst bzw. modifiziert wurden, die im ambulanten Setting weiter bearbeitet werden können, deren noch nicht erreichten, bzw. zusätzlich definierten Behandlungsziele ein ambulantes Setting erfordern und für die eine günstige Prognose im ambulanten Setting besteht, deren weitere Behandlungsziele in Abstimmung mit ihnen im Rahmen der stationären / ganztägig ambulanten Behandlung formuliert und mit der ambulanten Rehabilitationseinrichtung abgestimmt werden. Abgrenzung zur ambulanten Suchtnachsorge (= Sicherung/Festigung) und zu komplexen psychischen Komorbiditäten Abgrenzung zur Adaption (= Arbeit und Wohnung) und zur Verlängerung der stationären Behandlung Fachtag Come together, 27.04.2016 CaSu 12

Wechsel in ambulante Rehabilitationsform Beispiele für modifizierte Behandlungsziele, die speziell nur im ambulanten Setting bearbeitet werden können: Rückkehr in ein Feld mit erkennbarer pathologischer Beziehungsdynamik, erkennbarer Selbstwertproblematik und mangelnder Abgrenzungsfähigkeit bei der Umsetzung bisher gewonnener Erkenntnisse im sozialen Umfeld, Änderung der Beziehungssituation, Erkrankung oder Tod des Partners, der Partnerin, Änderung im Erwerbsstatus, Auftreten/Erkennen zusätzlicher somatischer oder psychischer Erkrankungen Fachtag Come together, 27.04.2016 CaSu 13

Neue Behandlungsmodule in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker - Überblick Rahmenkonzept Nachsorge Wechsel amb. Entlassungsform Wechsel amb. Rehabilitationsform Kombinationsbehandlung - Schwerpunkt Soziotherapie - Abgrenzung von Behandlung - 20 + 2 GE - Antrag während stationär / ganztägig ambulant - Formular G0400 - Verkürzung stationäre Phase - Weiterführung ambulant - 40 + 4 TE - Wechsel nur bis 8/16 möglich - Antrag während stationär / spätestens 14 Tage vor Entlassung - Formular G0410 - Stationäre Phase ohne Verkürzung - Ambulante Phase wird angehängt - 40 + 4 TE - Antrag während stationäre Phase - Formular G0410 - Stationäre oder ganztägig ambulante Phase und ambulante Phase - Antrag vor Behandlungsbeginn - 8/16 und 40 + 4 TE - Formulare G0100 / G0110 Fachtag Come together, 27.04.2016 CaSu 14

Fazit und Perspektiven: Das neue Behandlungsangebot ist vielfältig und komplex (Versuch) Lücke zu schließen für Weiterbehandlung im Zuge der Einführung des Rahmenkonzeptes Nachsorge Kriterien für diese Behandlungsformen wurden gemeinsam zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger entwickelt Ziel DRV Bund ist ein einheitliches Vorgehen unter den Leistungsträgern - ergebnisoffen Die Reifung der Produkte und deren Umsetzung erfolgt in der Praxis Die erfolgreiche Umsetzung erfordert die konsequente Kooperation und Abstimmung ambulant und stationär Wichtig: Leistungsform, insbesondere Wechsel in ambulante Rehabilitationsform ist nicht generalisiert und grundsätzlich individuell orientiert, d.h. die Bewilligung im Einzelfall ist stark von der Stichhaltigkeit der Begründung im Antrag abhängig Erforderlich, Reha-Anträge zu stellen, insbesondere zu ambulanten Behandlungsformen und Kombibehandlung Fachtag Come together, 27.04.2016 CaSu 15

Neue Behandlungsformen in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker Danke für Ihre Aufmerksamkeit Fachtag Come together, 27.04.2016 CaSu 16