Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung ( 44/45 StVO)

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Cohrs Serviceleistungen Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG Zum Sprötzloh 2 29633 Munster BürgerService/ Verkehr Auskunft erteilt: Herr Mitzinger Gebäude / Zimmer: A 414 Tel.- Durchwahl: 04171 693 740 Telefax: 04171 693 99 740 E-Mail: j.mitzinger@lkharburg.de Mein Zeichen: (Bei Antwort bitte angeben) 2017B00086/30.5-JM Ihr Antrag vom: 07.04.2017 Ihr Zeichen: Datum: 07.06.2017 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung ( 44/45 StVO) gem. 45 Abs. 1 StVO, 44 Abs. 1 Satz 1 StVO gem. 45 Abs. 6 1. Durchzuführende Verkehrsbeschränkung(en) und / oder Verkehrssicherung(en) Fahrbahneinengung Teilweise Sperrung Gehweg Sicherung Straße Halbseitige Sperrung Gesamtsperrung Sicherung des Verkehrs Gehweg Gehweg Gesamtsperrung des Verkehrs Sperrung Fahrradverkehr Sperrung für Fahrzeuge über: t Gesamtgewicht m Breite m Länge m Höhe Ergänzende Festlegungen: Ort / Straße der Sperrung: Ortsteil: Betroffene Straßen: Klecken, Bürgermeister-Glade-Straße, K 12 Ortslage: zwischen der Bahnlinie und der Kreuzung K 12 / K 39 Dauer der Sperrung: vom: 22.06.2017 bis: 08.07.2017 Zeitraum: Grund der Sperrung: Ortsbesichtigung durchgeführt Verbreiterung der K 12 sowie herstellen der Zufahrt zur neuen P & R-Anlage

- 2 - Landkreis Harburg 2. Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht nach Beschilderungs-/Umleitungsplan Datum:.. Regelplan-Nr. - innerorts - B I/17, Verkehrszeichenplan Datum: 07.06.2017 Regelplan-Nr. - außerorts - Datum:.. mit Lichtzeichenanlage Typ: Funk-Ampel Steuerung: keine Angabe Verkehrssicherungseinrichtung: Datum:.. Änderungen am Regelplan: 3. Verkehr wird umgeleitet ohne Gelbmarkierung über Klecken - K 39 - Westspange - K 11 - Tötensen K 85 - Nenndorf - K 12 - Eckel und in der Gegenrichtung Anlieger frei bis: ----- 4. Weitere Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs Vollsperrung der Bürgermeister-Glade-Straße zwischen der Mühlenstraße und der Bahnlinie analog Regelplan B I / 17 mit jeweils Z 600 (Absperrschranke), 3 gelben Warnleuchten, Z 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Z 1028-30 (Baustellenfahrzeuge frei). Sackgassenbeschilderung mit Z 357 (Sackgasse) sowie "bis Bahnhof frei" und Entfernungsangaben "1 km", "600 m", "200 m" in der Bahnhofstraße analog des Verkehrszeichenplanes (Anlage 2). Die Hinweistafeln (Anlage 3) sind am 12.06.2017 aufzustellen. Jede Tafel, ist mit einem gelben Blinklicht zu versehen. Die Umleitungsbeschilderung ist mit Z 455.1-10, Z 455-13SZ, Z 455.1-20, Z 455-23SZ, Z 455.1-30, Z 455-31SZ sowie Z 458 (Anlage 4) über Klecken - K 39 - Westspange - K 11 - Tötensen K 85 - Nenndorf - K 12 - Eckel und in der Gegenrichtung analog der Anlage 2 aufzustellen. Die Umleitungen sind mit U 3 und U 4 zu nummerieren. Die stationäre Beschilderung (Gelbbeschilderung) ist miteinzubeziehen. Falschweisende Beschilderung (Kleinbeschilderung und Großtafeln) sind berührungsfrei zu durchkreuzen Rettungsfahrzeuge können die Baustelle passieren. Die Tage des Asphalteinbaus werden noch bekannt gegeben. Polizeikommissariat Seevetal Telefon: 04105-62 00 Ansprechpartner vor Ort: Herr Dehning Telefon: 0176-14141441

- 3 - Landkreis Harburg Verantwortlicher Herr Ernst-August Cohrs Bauleiter: Telefon / Funktelefon: Telefon: 05192-980812 Handy: 0176-14141433 Verkehrssicherer:. Telefon: Bauleiter ist Zertifikat-Inhaber gemäß MVAS 99 bzw. ZTV-SA 97 Verkehrssicherer ist Zertifikat-Inhaber gemäß MVAS 99 bzw. ZTV-SA 97 5. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung, spätestens zum o.g. Zeitpunkt. Die Straßenbaubehörde behält sich die Anbringung und Unterhaltung der Verkehrszeichen selbst vor. 6. Die zusätzlichen Anordnungen und Auflagen unter 8. sind, soweit diese zutreffen, zu beachten. 7. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 1 bis 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.v.m. Geb.-Nr. 261 in der derzeit geltenden Fassung. Festgesetze Gebühr: Auslagen: Gesamtbetrag: 90,00 EUR 84,00 EUR 174,00 EUR 8. Auflagen: 8.1. Eine Ausfertigung dieser Anordnung mit Regelplänen bzw. Verkehrszeichenplänen ist auf der Baustelle aufzubewahren und auf Verlangen der Polizei oder der zuständigen Verkehrsbehörde vorzulegen. 8.2. Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der Verkehrseinrichtungen, Verkehrszeichen und Absperrvorrichtungen sowie deren Bedienung und Beleuchtung gehen zu Ihren Lasten. 8.3. Alle Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen müssen den Bestimmungen der StVO, den VwV-StVO und den RAL-Güteschutzbestimmungen entsprechen. Sie müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden, stets gut zu erkennen und ordnungsgemäß befestigt und standfest aufgestellt sein. 8.4. Die Beschilderung ist dem Baufortschritt anzupassen. Bei grundsätzlichen Änderungen müssen die Verkehrsbeschränkungen neu beantragt werden. 8.5. Vorübergehend außer Kraft gesetzte Verkehrszeichen sind abzudecken, berührungsfrei zu durchkreuzen oder zu entfernen. Für die Verkehrsteilnehmer dürfen keine Zweifel über die Gültigkeit der Verkehrszeichen entstehen. 8.6. Sind Lichtzeichen im Beschilderungs- oder Umleitungsplan angeordnet, so sollen sie sowohl mit der Hand als auch automatisch betrieben werden können. Bei Handschaltung müssen beide Einfahrten in die Engstellen vom Steuergerät aus voll überschaubar sein. Ggf. sind zur Überwachung zwei Warnposten mit Sprechfunk einzusetzen. Es sind nur noch LSA mit verkehrsabhängiger Steuerung einzusetzen. 8.7. Die Baugruben sind nach allen Seiten und die Längsaufgrabungen im Fußgängerbereich geschlossen mit Absperrschranken abzusichern. Hier sind besonders die Bestimmungen der ZTV-SA 97 Nr. 6.11.3 zu beachten.

- 4 - Landkreis Harburg 8.8. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse sonst erfordern, sind Absperrungen durch gelbe oder rote Warnleuchten zu kennzeichnen. Absperrschranken für Teilsperrungen mit mindestens 3 gelben Warnleuchten und Vollsperrungen mit mindestens 5 roten Warnleuchten. Jeweils Dauerlicht kein Blinklicht. 8.9. Bushaltestellen, die sich innerhalb einer Baustelle befinden und deshalb nicht bedient werden können, sind in Absprache mit dem Verkehrsbetrieb aufzuheben oder zu verlegen. Haltestellen dürfen nicht durch Erdaushub oder Material unbenutzbar gemacht werden. 8.10. Die Müllabfuhr ist jederzeit sicherzustellen. Abfuhrtermine finden Sie unter: www.abfallwirtschaft.landkreis-harburg.de 8.11. Ansonsten wird auf die Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen ( RSA ) hingewiesen. 8.12. Weitere Auflagen behalte ich mir vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen diese Anordnungen gemäß 49 Abs. 4 Nr.3 StVO eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld geahndet werden können. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, 21337 Lüneburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erheben. Bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg kann nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO, Nds. GVBl. 2011 S. 367, mit Änderungen in Nds. GVBl. 2013 S. 250) in allen verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch auf dem elektronischen Weg Klage erhoben werden. Die Klage ist in diesem Fall mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über den Zugang über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Verwaltungsgerichts Lüneburg zu erheben. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie auf den Internetseiten des Verwaltungsgerichts Lüneburg. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Mitzinger Anlagen: Sonstige: Verkehrszeichenplan Regelplan Kostenbescheid Verteiler: Antragsteller PK Seevetal Gemeinde Rosengarten Gemeinde Seevetal Betriebe 81 & 84 im Hause Abteilung 33 im Hause BGS KVG-Hittfeld Ing-Büro Stüvel ELZ & DRK

214-10 Regelplan BI/17 214-20 Sperrung einer Straße 209-31 1) Ggf. Einrichtung einer Umleitung Längsabsperrung durch einseitige Leitbaken. Abstand max. 10 m Einseitige Warnleuchten auf jeder 2. und der letzten Leitbake 1) 250 Querabsperrungen im Bereich der Arbeitsstelle durch Absperrschranken [H=250 mm] Mindestens 5 rote Warnleuchten (Vollsperrungen) Zufahrt bis frei 357 1028-33 2) Längsabsperrung zum Gehweg durch Absperrschranken [H=100 mm] und ggf. Tastleisten Warnleuchten doppelseitig oder mit Rundumlicht, Abstand max. 10 m 1) Ziffer VA VwV-StVO zu den Zeichen 209 bis 214 ist zu beachten 2) Ggf. Vorankündigung und/oder Umleitung an geeigneter Stelle Maße in Metern 2) Reg.-Nr.: Baubeginn: Bauende: Ortsteil: Ort, Straße: Firma: 2017B00086 Blatt: 1 22.06.2017 08.07.2017 Klecken Bürgermeister-Glade-Straße Cohrs Serviceleistungen Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG Landkreis Harburg - BürgerService / Verkehr 07.06.2017

U 4 U U frei bis Bahnhof 600 m frei bis Bahnhof 1 km 2 5 + 6 1 frei bis Bahnhof 200 m 3 4 U 3 Landkreis Harburg - BürgerService / Verkehr 07.06.2017 Reg.-Nr.: Baubeginn: Bauende: Ortsteil: Ort, Straße: Firma: Anlage 2 2017B00086 Blatt: 2 22.06.2017 08.07.2017 Klecken Bürgermeister-Glade-Straße Cohrs Serviceleistungen Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG Baustellenfahrzeuge frei 1028-30 Baustellenfahrzeuge frei 1028-30

+ 5 6 Anlage 3 Vollsperrung ab 22.06.17 ca. 2 Wochen

1 2 Anlage 4 Nenndorf 1 Tötensen Hittfeld Klecken Hittfeld Tötensen 3 4 Tötensen Eckel Klecken Nenndorf Eckel Tötensen