Hauptausschuss der Stadt Korschenbroich

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Transkript:

Hauptausschuss der Stadt Korschenbroich 17.05.2011

Der Standort Korschenbroich *Quelle: Jobcenter Report 03/2011 2

Blickpunkt Korschenbroich (Stand März 2011) In Korschenbroich leben ca. 7,5 % der Einwohner des Rhein-Kreis Neuss In Korschenbroich gibt es 347 arbeitslose SGB II- Leistungsbezieher. Im RKN sind es dagegen 10.155. Der Anteil der Korschenbroicher Arbeitslosen im RKN liegt im SGB II Bereich bei 3,4% und insgesamt bei 4,6% Von 946 SGBII-Leistungsbezieher sind 143 Ausländer. Der Anteil der Personen unter 50, die im Leistungsbezug stehen, ist mit 76 % unter dem Schnitt im RKN (82 %). Nur 39,2 % der Korschenbroicher arbeitslosen SGB II-Empfänger sind unter 25. Im RKN sind dies im Vergleich 44,3%. Der Anteil der Leistungsbezieher über 50 liegt mit 24 % knapp 6 Prozentpunkte über dem Kreisschnitt (18%). Mit 11 % ist der Anteil der Alleinerziehenden leicht höher als im Kreis (10,3%). 3 Quelle: Jobcenter Report 03/2011

Bedarfsgemeinschaften in Korschenbroich (Stand Dez. 11) 4 Quelle: Jobcenter Report 03/2011

Bedarfsgemeinschaften im Rhein-Kreis Neuss (Stand Dez. 2010) 5 Quelle: Jobcenter Report 03/2011

Entwicklung der Kosten der Unterkunft und der Regelleistung im Rhein-Kreis Neuss 6 Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Korschenbroich und dem Rhein-Kreis Neuss (Stand März 2011) Nach den aktuellen Zahlen liegt die Arbeitslosenquote in Korschenbroich bei 3,9 % (6,5% im RKN) und die SGB II-Quote bei 2,0% (4,5% im RKN). 7 Quelle: Jobcenter Report 03/2011

Zu- und Abgänge von Arbeitslosen in Arbeit in Korschenbroich. Im März 2011 gab es 37 Zugänge und 45 Abgänge. 8 Quelle: Jobcenter Report 03/2011

Stellen nach Stellenart in Korschenbroich (Stand März 2011) In Korschenbroich gab es im März 2011 insgesamt 77 gemeldete ungeförderte Arbeitsstellen, die sich in die drei im Diagramm dargestellten Kategorien einteilen. 9 Quelle: Jobcenter Report 03/2011

Entwicklung der Stellenangebote in Korschenbroich (Stand März 2011) Der Anteil der für Korschenbroich gemeldeten Stellen an allen im Kreisgebiet gemeldeten Stellen liegt derzeit bei 5,5 % (Stand März 2011). 10 Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik in Korschenbroich und dem Rhein-Kreis Neuss - Aus Korschenbroich nehmen derzeit 11 Personen an einer Arbeitsgelegenheit (AGH) teil (Stand Mai 2011). - Insgesamt gibt es 17 AGH-Stellen in Korschenbroich (Stand Mai 2011). -In Korschenbroich werden 66 Kundendaten beim Projekt Job-Sicherung nachgehalten. 13 dieser Kunden erhalten einen Eingliederungszuschuss (EGZ). (Quelle: Interne Projektdatei der Job-Sicherung, 06/09- Ende 05/10). -Die Nachhaltigkeitsquote (Beschäftigung 6 Monate) aller 66 Kunden liegt bei 71% (im RKN bei 58,3%). Im Vergleich dazu gibt es im RKN insgesamt 1269 Kunden im Projekt Job-Sicherung, von denen 276 EGZ erhalten. (Quelle: Interne Projektdatei der Job- Sicherung, 06/09- Ende 05/10). 11 Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Team Job-Sicherung I -Zielgruppe: Arbeitnehmer/innen, die nach ALG-II-Bezug eine Arbeit aufnehmen Arbeitgeber/innen, die Bewerber/innen des Jobcenters RKN neu sozialversicherungspflichtig beschäftigen -Angebot: - Neutrale, kostenlose Hilfestellung - Begleitende Beratung/Betreuung durch erfahrene Vermittlungskräfte - Entwicklung von Lösungsansätzen - Moderation und Nutzung Dritter - Prüfung von Fördermöglichkeiten 12

Team Job-Sicherung II Es finden Kontakte mit: Arbeitnehmer Arbeitgeber Arbeitsvermittler Leistungsbereich Arbeitgeberservice Trägerteam flankierende Dienstleister statt. geförderte Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden min. 4 Mal im 1. Beschäftigungsjahr kontaktiert (bislang 4 Meilenstein-Konzept, ab sofort 5 Meilensteine). Die ersten 3 Meilensteine finden innerhalb der ersten 5 Beschäftigungsmonate statt. Die letzten Statusabfragen erfolgt vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres Akutfälle werden umgehend bis zur Falllösung kontaktiert und bearbeitet. 13

Team Job-Sicherung III Nachhaltigkeit: Nachhaltigkeitsquote (Beschäftigung 6 Monate): * 71% alle Kunden in 12 Monate 19 Kunden Korschenbroich 6 Monate 6 Monate 24 Kunden (Vertrag läuft noch) 4 Kunden (Vertrag beendet) < 6 Monate 19 Kunden (Vertrag beendet) Nachhaltigkeit: Nachhaltigkeitsquote (Beschäftigung 6 Monate): * 84% geförderte Kunden in 12 Monate 4 Kunden Korschenbroich 6 Monate 6 Kunden (Vertrag läuft noch) 6 Monate 1 Kunden (Vertrag beendet) < 6 Monate 2 Kunden (Vertrag beendet) Quelle: Interne Projektdatei Job- Sicherung 06/09-05/10 14

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT-Paket) I Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung des Bundestagsbeschlusses vom 25.02.2011 am 25.02.2011 zugestimmt. Gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II sind die kommunalen Träger für die Leistungen zur Bildung und Teilhabe fachlich zuständig. Daher hat der Rhein-Kreis Neuss hierzu am 04.04.2011 Richtlinien erlassen, die rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten sind. Für die Erbringung der Leistungen für Leistungsbezieher nach dem SGB II ist das Jobcenter RKN zuständig, für alle anderen Antragsteller der kommunale Träger (RKN), der dies auf die Kommunen delegiert hat. In Korschenbroich können die Kunden des Jobcenters RKN zurzeit ihre Anträge beim Sozialamt abgeben. Die endgültige Zuständigkeit zur Antragsannahme ist noch ungeklärt. Bisher wurden 1296 Anträge im Rhein-Kreis Neuss eingereicht, 56 davon in Korschenbroich. 15

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT-Paket) II Leistungen im Überblick gemäß 28 SGB II: - 28 Abs. 2 Nr. 1: Schulausflüge - 28 Abs. 2 Nr. 2: mehrtägige Klassenfahrten - 28 Abs. 3: persönlicher Schulbedarf - 28 Abs. 4: Schülerbeförderung - 28 Abs. 5: außerschulische Lernförderung - 28 Abs. 6: gemeinschaftliche Mittagsverpflegung - 28 Abs. 7: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 16

Beispiel : 28 Abs. 7 Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Wesentlicher Inhalt Leistungsvoraussetzung - Kindern und Jugendlichen soll ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen integrieren zu können und Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen - Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern, angeleitete Aktivitäten (z.b. Museumsbesuche), Teilnahme an Freizeiten (z.b. Pfadfinder) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre Höhe der Leistung Verfahren monatlich max. 10 Euro ab Antragstellung Antragstellung erforderlich - Leistungsanbieter sind durch Jobcenter zuzulassen - Leistungsangebot ist den Kindern und Jugendlichen zugänglich zu machen - Gutschein oder Direktzahlung möglich - Guthaben kann gesammelt werden, verfällt erst 6 Monate nach Ende Bewilligungszeitraum - bei Antragstellung im Bereich M&I Dokumentation in der Kundenhistorie, bei Kindern unter 15 Jahre im Datensatz des Personensorgeberechtigten (i.d.r. die Eltern) Info per Mail an Leistungsbereich zu stat. Erfassung der Antragstellung 17

Gemeinsame Einrichtung Jobcenter Rhein-Kreis Neuss seit dem 01.01.2011 Rhein-Kreis Neuss Agentur für Arbeit Mönchengladbach 18

Jobcenter Rhein-Kreis Neuss Geschäftsführung *Vorsitz wechselt vom 01.07.2011 31.12.2012 zur AA, danach Wechsel im 2- Jahresrhytmus GF Wendeline Gilles, AA MG stv. GF Markus Hübner, Stadt NE Trägerversammlung 3 Mitglieder des Rhein-Kreises Neuss (Vorsitz*) 3 Mitglieder der BA Beratende Stimmen: Bürgermeister der 8 Mitgliedskommunen Beirat Sozialdezernenten Kreis und Kommunen Je ein Vertreter der Kreistagsfraktionen Mitglieder aus der lokalen Arbeitsmarkt- /Sozialpolitik ab 01.01.2011 Vorsitzender entscheidet bei Stimmengleichheit Das gilt nicht für Bestellung/Abberufung Geschäftsführer (Rück-)Übertragung operativer Aufgaben auf Träger oder Dritte Aufstellung Stellenplan und Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung 194

Gründungsbegleitende Vereinbarung Entwurf ist zwischen den Trägern abgestimmt, Vereinbarung wurde in der 1. Trägerversammlung der ge am 17.01.2011 formal verabschiedet und tritt in Kraft Präambel Vereinbarung über die Ausgestaltung und Organisation einer gemeinsamen Einrichtung gemäß 44b Zweites Buch Sozialgesetzbuch zwischen dem Rhein-Kreis Neuss (nachfolgend bezeichnet als Kreis ) Grundsatz: Strukturen, Prozessabläufe, Arbeitsweisen der ARGE sollen beibehalten werden, soweit mit dem Gesetz kompatibel. Konsensuale Entscheidungsfindung wird von den Trägern angestrebt und der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Mönchengladbach (nachfolgend bezeichnet als Agentur ) 20

Aufgaben nach dem SGB II Kommunale Aufgaben Leistungen für Unterkunft und Heizung Nicht von der Regelleistung umfasste einmalige Bedarfe Erstausstattung Wohnung Erstausstattung für Bekleidung Erstausstattung bei Schwangerschaft/Geburt Mehrtägige Klassenfahrten Bundesaufgaben Regelleistung für den Lebensunterhalt Mehrbedarfe für den Lebensunterhalt Befristeter Zuschlag nach Alg I Sozialversicherung Arbeitsmarktliche Eingliederungsleistungen (Beratung, Vermittlung, Arbeitsgelegenheiten, Weiterbildung, Beschäftigungsförderung, etc.) Weitere kommunale Aufgaben Kinderbetreuungsleistungen Schuldnerberatung Suchtberatung Psychosoziale Betreuung Nicht übertragen Übertragung auf die gemeinsame Einrichtung 21

Rechtliche Änderungen im SGB II Im SGB II sind zum Jahresbeginn 2011 Änderungen in Kraft getreten. Sie betreffen z.b. -die Höhe der Regelleistung, -die einheitliche Regelung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld in einer Norm - das Einkommen, z.b. den Freibetrag bei Erwerbseinkommen, -die Einwilligung zur Ortsabwesenheit, -die darlehensweise Leistungserbringung, -die Sanktionen, -Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten etc. 22

Neue Regelsätze seit dem 01.01.2011 Berechtigte Alleinstehende, Alleinerziehende, Volljährige mit minderjährigem Partner, wenn Partner beide volljährig Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres; Personen unter 25 Jahren, bei Umzug ohne Zusicherung des kt (18-24 Jahre) Kinder im 15. (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres Normative Regelung 20 Abs. 2 S. 1 20 Abs. 4 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 und Abs. 3 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1, 23 Abs. 1 Nr. 1 23 Abs. 1 23 Abs. 1 Bemessene Höhe 364 328 291 275 242 213 Geltung der Übergangsrege lung des 77 Abs. 4 + + + Neue Regelsatzhöhe 364 328 291 287 251 215 23

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