Die Jubiläumsstiftung der Sparkasse Darmstadt

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Transkript:

2017

Die Jubiläumsstiftung der Sparkasse Darmstadt Die Jubiläumsstiftung der Sparkasse Darmstadt wurde 1983 anlässlich des 175-jährigen Jubiläums der Sparkasse gegründet. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Darmstadt. Die Errichtung der Stiftung erfolgte vor dem Hintergrund unseres sozialen und gesellschaftlichen Engagements. Im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags übernehmen wir Verantwortung für die Menschen vor Ort. Wir initiieren und fördern diejenigen Maßnahmen, die den Bürgern unserer Region wichtig sind und mit denen regionale Stärken ausgebaut werden können. Die Zwecke der Stiftung sind die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung und Wissenschaft, Umwelt, Sport, Jugend- und Altenhilfe sowie Gesundheits- und Wohlfahrtswesen insbesondere im Bereich des Gebietes unserer Träger, der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Einen besonderen Schwerpunkt in unserer Stiftungsarbeit setzen wir im Bereich Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene. Das Stichwort lautet: Jugend ist unsere Zukunft. Mit unserem Engagement wollen wir einen Beitrag für die Voraussetzungen zu einem guten, umfassenden Bildungsangebot leisten. Seite 2 von 8

Ausschreibung 2017 Der Leitgedanke unserer Ausschreibung ist die Förderung praxisbezogener Maßnahmen zur Stärkung demokratischer und partizipatorischer Handlungskompetenz sowie individueller Selbst- und Sozialkompetenz. Mit dieser großen Bandbreite lassen wir viel Spielraum und tragen der Individualität der Schulen Rechnung. Daneben gibt es in jedem Jahr ein besonderes Schwerpunkthema. Projektanträge, die sich mit dem Schwerpunkthema beschäftigen, werden wir besonders berücksichtigen. Schwerpunktthema 2017: Entschleunigung Seite 3 von 8

Förderbereich: Projekt- und Maßnahmenförderung Die Stiftung fördert Maßnahmen und Projekte a) zum Thema Entschleunigung Wie kann man in Schulen neben all dem, was zu tun ist und was Kinder an Ablenkung mitbringen, auch zur Ruhe kommen? b) zur Stärkung demokratischer und partizipatorischer Handlungskompetenz in Unterricht und Schule. Stärkung von Kompetenzen, die dazu befähigen, eigene Angelegenheiten im Schulleben als auch in der Klasse eigenverantwortlich und mitverantwortlich gegenüber der Gemeinschaft zu regeln und die dazu befähigen, Verantwortung zu übernehmen und die Partizipation in der Schulgemeinde zu fördern. c) zur Förderung des ökologischen Engagements und des Bewusstseins von Nachhaltigkeit. Stärkung des bewussten Umgangs mit Natur und Umwelt sowie den nachhaltigen Gebrauch von natürlichen Ressourcen. Förderung der Bereitschaft, Natur und Umwelt zu schützen und Verantwortung für einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen zu übernehmen. Seite 4 von 8

d) zur Stärkung individueller Selbst- und Sozialkompetenz. Stärkung von Identität, Selbstkompetenz und Selbstvertrauen sowie des Selbstwertgefühls und Stärkung von demokratischen, sozialintegrativen Kooperations- und Interaktionskompetenzen sowie Toleranzkompetenz. Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Einwirkungen von manipulativen Beeinflussungen und Suchteinflüssen verschiedenster Art (Gruppenzwang, Medien, Drogen). Förderkriterien: Die Förderentscheidung orientiert sich insbesondere an den folgenden Kriterien: Entwicklung und Realisierung von Unterrichtskonzepten für Themen aus dem Förderbereich. Durchführung von Projekten, Projektwochen, Projekttagen, Thementagen. Vorhaben und Projekte, die das soziale und kooperative Lernen fördern. Grundsätzlich nicht gefördert werden: Laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten Projekte und Maßnahmen, deren Durchführung Pflichtaufgabe anderer Institutionen ist Reine Baumaßnahmen Seite 5 von 8

Wer kann Fördermittel erhalten? Schulen, Fördervereine von Schulen Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt in der Regel als einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von maximal 4.000 EUR. Sonderpreise: Maximal drei Projekte, die in besonderer Art und Weise die Ausschreibungskriterien (Förderbereich, Förderkriterien) erfüllen, z. B. durch eigene Gestaltungskraft oder herausragende Kreativität, werden gesondert ausgezeichnet. Hier werden vorrangig Projekte, die das Schwerpunktthema aufgreifen, berücksichtigt. Projekte mit dieser Auszeichnung erhalten eine Unterstützung in Höhe bis zu 10.000 EUR und werden bei der diesjährigen Abschlussveranstaltung vorgestellt. Fördermittel 2017: Insgesamt stellen wir in diesem Jahr 130.000 EUR für das Projekt Stärken fürs Leben zur Verfügung. Anzahl Projektanträge: Wir bitten Sie, sich mit maximal fünf Projekten pro Schule zu bewerben. Seite 6 von 8

Bewerbung: Die für eine Bewerbung erforderlichen Angaben sind in dem beigefügten Bewerbungsformular zusammengefasst. Die Bewerbung um einen Sonderpreis ist entsprechend zu kennzeichnen. Termine: Bewerbungen für das Projekt Stärken fürs Leben sind bis spätestens 6. Oktober 2017 einzureichen. Adresse: Sparkasse Darmstadt Jubiläumsstiftung Stärken fürs Leben Rheinstraße 10 12 64283 Darmstadt Internet: www.sparkasse-darmstadt.de E-Mail: stiftung@sparkasse-darmstadt.de Wer entscheidet über die Vergabe? Über die Vergabe der Mittel entscheidet nach der Stiftungssatzung der Stiftungsvorstand. Stiftungsvorstand: Klaus Peter Schellhaas, Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg Joachim Partsch, Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt Georg Sellner Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Darmstadt Bei Bedarf werden fachlich geeignete Personen mit beratender Stimme hinzugezogen. Seite 7 von 8

Fragen? Für Fragen und Hinweise steht als Ansprechpartnerin Christine Berg-Lehr Leiterin Vorstandssekretariat Telefon: 06151 2816-100777 gerne zur Verfügung. Seite 8 von 8