Handlungsempfehlungen zur extensiven Bewirtschaftung von Offenlandflächen im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz

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Transkript:

Handlungsempfehlungen zur extensiven Bewirtschaftung von Offenlandflächen im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz Armin Hoch Herausgegeben von der Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz

Handlungsempfehlungen zur extensiven Bewirtschaftung von Offenlandflächen im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz Impressum Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz Hallesche Straße 68a, OT Roßla 06536 Südharz Tel.: 034651 29889-0 Fax: 034651 2988999 E-Mail: bioressh@lvwa.sachsen-anhalt.de Gestaltung: Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz Bildnachweis: Fotoarchiv im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz Südharz 2011

Inhalt: 1. Vorwort 4 2. Einleitung 5 3. Schutzgebietsverteilung und Zonierung im Biosphärenreservat 6 4. Naturschutzrechtliche Maßgaben für eine extensive Offenlandbewirtschaftung 8 5. Nutzungsbedingte Offenland-Biotope und Lebensraumtypen im Biosphärenreservat 10 5.1 Feuchte Hochstaudenfluren 12 5.2 Moore, Sümpfe und Quellbereiche 14 5.3 Nasswiesen, Feuchtgrünland 18 5.4 Heiden 20 5.5 Borstgrasrasen 22 5.6 Trocken- und Halbtrockenrasen 24 5.7 Steppen-Trockenrasen 27 5.8 Kalk-Pionierrasen 30 5.9 Magere Flachland-Mähwiesen 32 5.10 Schwermetallrasen 36 5.11 Streuobstwiesen 38 5.12 Acker 42 6. Förderprogramme und Ansprechpartner 45 7. Literatur und Bildnachweis 47

1. Vorwort Unsere Kulturlandschaft ist das Ergebnis Jahrhunderte währender menschlicher Tätigkeit in der Natur. Aus flächendeckend vorhandenen Wäldern entstanden durch Rodung Freiflächen, die einer landwirtschaftlichen Nutzung und dem Bau von Siedlungen zugeführt wurden. Auch der Bergbau hat Spuren hinterlassen. So ist das uns vertraute Landschaftsbild aus Wäldern, Feldern, Bergbauhalden und Dörfern gewachsen. Wirtschaft und Gesellschaft sind auf die Nutzung von Natur und Landschaft angewiesen. Das trifft nicht nur für Land- und Forstwirtschaft zu, sondern auch für Verkehr, Tourismus und Gewerbe. Ja selbst die Qualität unserer Wohnkultur hängt in großem Maße von der natürlichen Umwelt ab. So besteht eine wesentliche Aufgabe unserer Zeit in der Harmonisierung der Anforderungen einer modernen Industriegesellschaft mit dem Schutz unserer natürlichen Umwelt und damit mit dem Erhalt einer Vielfalt an Arten und Lebensräumen. Mit einer Größe von 30.034 ha ist das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz eines der kleineren in Deutschland. Ein hier wirkender Klimagradient, vom subatlantischen Einfluss im Westen bis hin zum subkontinentalen im Osten, die Höhendifferenzierung von knapp 600 mnn am Auerberg auf nur noch 120 mnn am Rande der Goldenen Aue, die geologische Vielfalt und vor allem aber die jahrhunderte währende Landnutzung haben eine Artenvielfalt hervorgebracht, die ihresgleichen sucht. Neben einer Vielzahl seltener Tierarten können im Biosphärenreservat nahezu 1500 Pflanzenarten in unterschiedlichen Lebensräumen nachgewiesen werden. Dabei spielen die durch landwirtschaftliche Nutzung hervorgebrachten Offenlandlebensräume eine besondere Rolle. Mit dem Europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 werden nicht nur Naturlandschaften, die in unseren Breiten vornehmlich Wälder wären, unter Schutz gestellt sondern auch Offenlandlebensräume, die einer ständigen Nutzung bedürfen. Diese Broschüre soll dazu beitragen, eine enge Partnerschaft zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Region zwischen den Landwirten und dem Biosphärenreservat herzustellen und den Slogan Schutz durch Nutzung in die Tat umzusetzen. Südharz, Dezember 2011 Dr. Holger Piegert 4

2. Einleitung Biosphärenreservate sind großflächige, repräsentative Ausschnitte von Natur- und Kulturlandschaften, die auf großen Teilen ihrer Fläche unter Schutz stehen. In ihnen werden gemeinsam mit den hier lebenden und wirtschaftenden Menschen beispielhafte Konzepte zu Schutz, Pflege und Entwicklung erarbeitet und umgesetzt. Der Schutz der biologischen Vielfalt, das Streben nach wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung und die Erhaltung kultureller Werte sollen in Biosphärenreservaten modellhaft in Einklang gebracht werden. Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz verfügt über eine reiche Naturausstattung, mit unterschiedlichen Lebensräumen, Pflanzen- und Tierarten, die zum Teil gefährdet und an anderen Stellen durch die heutzutage oftmals praktizierte intensive Landnutzung bereits verdrängt oder ausgestorben sind. Mit 15.300 ha sind ca. 51% der Fläche des Schutzgebietes waldbestockt. 435 ha der Fläche sind Siedlungsbereiche und ca. 14.300 ha entfallen auf Lebensräume des Offenlandes. Davon sind ca. 8.000 ha Ackerland. Das Offenland ist in den meisten Bereichen das Ergebnis einer Jahrhunderte währenden Landschaftsnutzung durch den Menschen. Die weitere Existenz dieser Kulturbiotope ist von einer nachhaltigen Nutzung und angepassten Pflege abhängig. Naturschutzfachlich wertvolle Bereiche unterliegen einem gesetzlichen Schutz. Sie sind Teil von Landschafts- und Naturschutzgebieten oder geschützte Biotope nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Naturschutzgesetz von Sachsen-Anhalt. Mit der Einrichtung von NATURA 2000-Gebieten nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH- Richtlinie) der Europäischen Union von 1992 und der EU-Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union von 1979 wird die Bedeutung und Schutzwürdigkeit einiger Lebensräume aus europäischer Sicht hervorgehoben. Diese Biotoptypen sind als Lebensraumtypen (LRT) im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgelistet. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, den Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse zu gewährleisten. In der vorliegenden Übersicht werden die Offenland-Biotope und Lebensraumtypen vorgestellt, die im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz vorzufinden sind und deren Fortbestand von einer an die natürlichen Gegebenheiten angepassten nachhaltigen Nutzung abhängt. Andere, im Biosphärenreservat vorkommende Offenland-Lebensräume, deren Existenz nicht unmittelbar von der Nutzung durch den Menschen abhängt, wie z. B. Gewässer, Felsbildungen, aufgelassene Steinbrüche, Gebüsche und Hecken, bleiben an dieser Stelle unberücksichtigt. Es werden Gefahren für die Lebensräume aufgezeigt und spezifische Kriterien und Empfehlungen für eine extensive, die Artenvielfalt fördernde, Bewirtschaftung gegeben. Mit Hinweisen zum Ackerwildkrautschutz und zum ökologischen Landbau werden Möglichkeiten aufgezeigt, dem Rückgang der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft zu begegnen. Gesetzliche Regelungen, die sich aus den Verordnungen der Landschafts- und Naturschutzgebiete, der FFH-Richtlinie und der Naturschutzgesetze ergeben, bleiben dabei unberührt. Ein Literaturverzeichnis gibt Auskunft über die verwendete und weiterführende Literatur. Wesentliche Inhalte der vorliegenden Informationen entsprechen den Ausführungen im Sonderheft 2002 der Reihe Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, im Arten- und Biotopschutzprogramm Sachsen-Anhalt Landschaftsraum Harz und in den Handlungsanweisungen zur Kartierung der geschützten Biotope im Land Sachsen-Anhalt, herausgegeben vom Landesamt für Umweltschutz. Grundlagen für die Ausführungen zum Ackerwildkrautschutz und zum Ökologischen Landbau bilden die Internetseiten (www.oekolandbau.de) und (www. schutzaecker.de), die weiterführend umfangreiche Informationen bereithalten. 5

3. Schutzgebietsverteilung und Zonierung im Biosphärenreservat Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz umfasst das Landschaftsschutzgebiet Harz und südliches Harzvorland (anteilig), 6 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 5.083,7 ha und 6 NATURA 2000-Gebiete (anteilig) mit einer Gesamtfläche von 10.678 ha. Landschaftsschutzgebiet: LSG 0032SGH Harz und südliches Harzvorland (Verordnung vom 02.08.1995) 35.000,0 ha (anteilig) Naturschutzgebiete: 1. Alter Stolberg (Sachsen-Anhalt) und Grasburger Wiesen 28,0 ha (Verordnung vom 16.10.1996) 2. Gipskarstlandschaft Heimkehle 66,0 ha (Verordnung vom 28.08.1995) 3. Gipskarstlandschaft Pölsfeld 859,0 ha (Verordnung vom 12.04.1996) 4. Gipskarstlandschaft Questenberg 3.891,0 ha (Verordnung vom 26.06.1996) 5. Großer Ronneberg-Bielstein 230,0 ha (Verordnung vom 21.04.1993) 6. Pferdekopf 9,7 ha (Anordnung vom 30.03.1961) 6

NATURA 2000-Gebiete: 1. FFH0097LSA und SPA4431-301 Buchenwälder um Stolberg 3.677 ha 2. FFH0100LSA Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz 88 ha 3. FFH0101LSA Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz 6.012 ha 4. FFH0108LSA Gipskarstlandschaft Pölsfeld und Breiter Fleck im Südharz (teilweise) 867 ha 5. FFH0121LSA Thyra im Südharz 21 ha 6. FFH0249LSA Haingrund und Organistenwiese bei Stolberg 13 ha Zonierung im Biosphärenreservat: Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz hat eine Gesamtgröße von 30.034,7 ha und ist in folgende 3 Zonen gegliedert: Kernzone: 918,4 ha (3,1%) Pflegezone: 9.759,6 ha (32,5%) Entwicklungszone: 19.356,7 ha (64,4%) Die Kernzone befindet sich in den bestehenden NATURA 2000- und Naturschutzgebieten, in der sich die Natur vom Menschen unbeeinflusst entwickeln kann. In der Kernzone ist grundsätzlich jegliche menschliche Nutzung ausgeschlossen, um die ungestörte Entwicklung natürlicher Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten sowie natürliche Abläufe zu vollziehen. Zur Pflegezone gehören die übrigen Flächen der bestehenden NATURA 2000- und Naturschutzgebiete. Die Pflegezone dient der Erhaltung und Pflege von Ökosystemen, die durch menschliche Nutzung entstanden oder beeinflusst sind. Sie umfasst ein breites Spektrum verschiedener Lebensräume für eine Vielzahl naturraumtypischer auch bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Die Pflegezone soll die Kernzone von Beeinträchtigungen abschirmen. In der Pflegezone ist eine Nutzung entsprechend der Verordnungen für die Naturschutzgebiete (http://www.lvwa-natur.sachsenanhalt.de/beginn.htm) oder entsprechend der Anforderungen für die NATURA 2000-Gebiete möglich. Die Entwicklungszone umfasst das bestehende Landschaftsschutzgebiet und alle sonstigen Flächen innerhalb der Grenzen des Biosphärenreservates. Die Entwicklungszone ist Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum der Bevölkerung. Hier sollten durch nachhaltige Wirtschaftsweisen die Ansprüche von Mensch und Natur gleichermaßen erfüllt werden. 7

4. Naturschutzrechtliche Maßgaben für eine extensive Offenlandbewirtschaftung In der Allgemeinverfügung über die Erklärung zum Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz vom 23.02.2009 ist festgelegt, dass die Verordnungen und Beschlüsse der innerhalb der Grenze des Biosphärenreservates vorhandenen Natur- und Landschaftsschutzgebiete in ihrer jeweils geltenden Fassung von dieser Verfügung unberührt bleiben. Für die Schutzgebiete gelten Verordnungen und Behandlungsrichtlinien mit grundsätzlichen Regelungen zur Vermeidung von Gefährdungen und Störungen. Sie enthalten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen der Gebiete, die sich auch auf die Bewirtschaftung von Offenlandflächen auswirken. Es werden u. a. geregelt: Anwendung von Mineraldünger, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel; Ausbringung von Gülle, Jauche, Klärschlamm, Fäkalien oder Abwasser; Anlage von Erdsilos und Erdmieten; Umbruch von Wiesen und Grünland und Umwandlung von Grünland in Ackerland; Erneuerung der Grünlandnarbe; Einhaltung von Mahdterminen; Behandlung des Mähgutes; Beweidungsumfang und Beweidungstermine; Veränderung des Wasserhaushaltes; Abbau von Bodenschätzen; Anlage von Einfriedungen und Absperrungen; Veränderung der Bodengestalt; Anlage von Wildäckern; Einbringung von Pflanzen und Tieren; Betreten und Befahren der Gebiete. Die vollständigen Verordnungstexte sind bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises und der Verwaltung des Biosphärenreservates sowie im Internet (http://www.lvwa-natur.sachsen-anhalt.de/beginn.htm) einsehbar. Die rechtlichen Grundlagen für das Netz NATURA 2000 bilden zwei EU-Richtlinien: Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02.04.1979 zur Erhaltung der wild lebenden Vogelarten; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zum Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere (außer Vogelarten) und Pflanzen. Die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02.04.1979 zur Erhaltung der wild lebenden Vogelarten, die so genannte Vogelschutz-Richtlinie, sieht u. a. den Schutz der Lebensräume von Vogelarten vor. Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zum Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere (außer Vogelarten) und Pflanzen, die so genannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, hat die Sicherung der Artenvielfalt durch den Erhalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im Gebiet der Mitgliedsstaaten zum Ziel. Für die im Anhang I dieser Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen gilt ein Verschlechterungsverbot. Damit wird die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten in Art. 6 (2) der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bezeichnet, die in den besonderen Schutzgebieten eine Verschlechterung der Lebensraumtypen und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten nicht erlaubt. 8

Im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) 30 vom 29. Juli 2009 und im Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) 22 vom 10. September 2010 werden Gesetzlich geschützte Biotope aufgelistet. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachteiligen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind verboten. Einige der nutzungsbedingten Offenland-Biotope und Lebensraumtypen sind Bestandteil der Roten Liste der Biotoptypen Sachsen-Anhalts (Landesamt für Umweltschutz Sachsen- Anhalt 2004). Auf Rote-Liste-Einstufungen wird bei verschiedenen Planungen, Gutachten und Stellungnahmen als Instrument der Bewertung von Flächen in der Praxis gern zurückgegriffen. Die jeweilige Kategorie gibt Auskunft über den Grad der Gefährdung der Biotope. 9

5. Nutzungsbedingte Offenland-Biotope und Lebensraumtypen im Biosphärenreservat Die im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz vorhandenen schutzwürdigen Offenland-Biotope, deren Existenz von einer regelmäßigen Nutzung oder Pflege abhängt, werden als Lebensraumtypen (LRT) und/oder Gesetzlich geschützte Biotope bezeichnet. Die Definition der Lebensraumtypen erfolgt nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft. Jeder dieser Lebensraumtypen ist mit einer vierstelligen Nummer gekennzeichnet. Prioritäre natürliche Lebensraumtypen sind vom Verschwinden bedrohte Lebensraumtypen, für deren Erhaltung der Europäischen Gemeinschaft eine besondere Verantwortung zukommt. Diese prioritären natürlichen Lebensraumtypen sind in der Tabelle 1 mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Die Definition der Gesetzlich geschützte Biotope erfolgt im BNatSchG und im NatSchG LSA. Alle Lebensraumtypen sind gleichzeitig Gesetzlich geschützte Biotope. Die Seggen-, binsen- oder hochstaudenreichen Nasswiesen und die Streuobstwiesen sind Gesetzlich geschützte Biotope, stellen aber keinen Lebensraumtyp nach Anhang I der Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie dar. Der Lebensraum Acker gehört keiner der Kategorien an. Eine Übersicht gibt Tabelle 1. Die Datengrundlage für die Kartendarstellungen und Flächenangaben der Lebensraumtypen bzw. Biotope bilden die abgeschlossene FFH-Lebensraumtypen-Kartierung in der Pflegezone und die gegenwärtig stattfindende Biotop-Kartierung in der Entwicklungszone im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Eine Flächenangabe für die nutzungsbedingten Offenland-Biotope und Lebensraumtypen in der Entwicklungszone ist erst nach erfolgtem Abschluss der Kartierung möglich. 10

Tabelle 1: Nutzungsbedingte Offenland-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützte Biotope im Biosphärenreservat Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Geschützte Biotope nach BNatSchG und NatSchG LSA 4030 - Trockene europäische Heiden Zwergstrauch- und Ginsterheiden 6110* - Lückige basophile oder Kalk- Trocken- und Halbtrockenrasen Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) 6130 - Schwermetallrasen (Violion calaminariae) 6210 - Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco- Brometalia) 6210* - besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen 6230* - Artenreiche montane und submontane Borstgrasrasen auf Silikatböden 6240* - Subpannonische Steppen- Trockenrasen [6240] 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren, incl. Waldsäume Schwermetallrasen Trocken- und Halbtrockenrasen Borstgrasrasen Trocken- und Halbtrockenrasen teilweise erfasst als natürliche oder naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation 6510 - Magere Flachland-Mähwiesen planar-kolline Frischwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 7230 - Kalkreiche Niedermoore Moore, Sümpfe, Quellbereiche (kein FFH-Lebensraumtyp) (kein FFH-Lebensraumtyp) Seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen Streuobstwiesen 11

5.1 Feuchte Hochstaudenfluren a) Schutzstatus: Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie: 6430 - Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen Stufe Gesetzlich geschütztes Biotop nach 30 BNatSchG: teilweise erfasst als natürliche oder naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Sachsen-Anhalts: Kategorie 3 (Gefährdet) b) Vorkommen im Biosphärenreservat: Pflegezone: Entwicklungszone: zerstreut an Waldsäumen und Fließgewässern in den FFH-Gebieten 97, 100, 101 und 108 Flächenanteil an der Pflegezone: ca. 16 ha zerstreut bei Stolberg, Schwenda, Dietersdorf, Rottleberode, Uftrungen, Breitenbach und Grillenberg 12

c) Charakteristik: Es werden Hochstaudenfluren feuchter bis nasser, meist eutropher Standorte nur an Gewässerufern und Waldsäumen der planaren, kollinen, submontanen Stufe zusammengefasst. Der LRT umfasst uferbegleitende Hochstaudenvegetation an fließenden und stehenden, sowohl natürlichen als auch anthropogen entstandenen Gewässern. Weiterhin sind sie an Nutzungsgrenzen von Grünlandniederungen oder an Waldsäumen zu finden. Liegt der Anteil konkurrenzstarker Neophyten (neueingewanderte Pflanzenarten in der heimischen Natur) über 10 % der Gesamtdeckung, wird der Bestand nicht mehr zum LRT gerechnet. Feuchte Hochstaudenfluren unterliegen in der Regel keiner regelmäßigen Nutzung durch Mahd oder Beweidung. Feuchte Waldsäume sowie Hochstaudenfluren in Grünlandniederungen und an Gräben sind in der Regel an Nutzungsgrenzen ausgebildet und damit kulturbedingt. Die Sukzession verläuft stark verlangsamt und führt zur Etablierung von Gehölzen. Waldränder können sich bei Unternutzung bzw. Brachfallen von Nachbarflächen ausdehnen und den LRT überlagern. Hochstaudenfluren entlang von natürlichen Fließgewässern sind generell stärkeren Veränderungen unterworfen. Sofern sich keine konkurrenzstarken Neophyten etablieren, kann hier die dauerhafte Erhaltung des Lebensraumes auch ohne menschlichen Einfluss gesichert sein. d) Beispiele charakteristischer Arten: Pflanzen: Gewöhnliche Pestwurz, Echtes Mädesüß, Rauhaariger Kälberkropf, Echtes Springkraut, Zaun-Winde, Europäische Seide, Bunter Hohlzahn, Sumpf- Storchschnabel, Sumpf-Ziest, Rauhaariges Weidenröschen Tiere: Wasserfledermaus (Jagdhabitat), Sumpfrohrsänger, Feldschwirl, Grasfrosch e) Gefährdungen: Intensivierung der Landschaftsnutzung durch Einbeziehung von Nutzungsgrenzen in die geregelte Bewirtschaftung durch Mahd oder Beweidung; Eintrag von Düngemitteln, Herbiziden und anderen Schadstoffen; Fließgewässerausbau; Flächenversiegelung; Intensive und häufige Beweidung bei Hütehaltung; Verbreitung von Neophyten. f) Bewirtschaftungskriterien und -empfehlungen: Sicherung einer naturnahen Fließdynamik der Gewässer; Entfernung von Gehölzen; Einhaltung der Grundsätze bei der Pflege von Gewässerrändern und der Grabenpflege: o Mahd der Böschungen nicht vor Ende Juli beginnen, günstigster Zeitraum liegt zwischen Ende August und November; o räumlich und zeitlich versetzte Mahd mit Beräumung des Mahdgutes; o Verzicht auf den Einsatz von Schlegelhäckslern. 13

5.2 Moore, Sümpfe und Quellbereiche a) Schutzstatus: Gesetzlich geschütztes Biotop nach 30 BNatSchG: Moore, Sümpfe Quellbereiche Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Sachsen-Anhalts: Kategorie 3 (Gefährdet) b) Vorkommen im Biosphärenreservat: Pflegezone: kleinflächig an Bachläufen und Waldwiesen in den FFH-Gebieten 97 und 101 Flächenanteil an der Pflegezone: ca. 1 ha Entwicklungszone: kleinflächig an Bachläufen und Waldwiesen im nördlichen Teil des Biosphärenreservates 14

c) Charakteristik: Moore sind baumarme oder mit Bruchwäldern bestockte Biotope mit wassergetränkten Böden aus vertorften Pflanzenresten einschließlich vorhandener Moorgewässer. Zu den Mooren gehören Hochmoore, Übergangsmoore und Niedermoore. Hochmoore kommen im Gebiet nicht vor. Kalkreiche Niedermoore entsprechen dem LRT 7230 und werden im Anschluss gesondert erläutert. Sümpfe sind überwiegend baumfreie, teilweise gebüschreiche, ungenutzte oder extensiv genutzte Standorte auf mineralischen oder anmoorigen Böden, die durch Oberflächen-, Quell- oder hoch anstehendes Grundwasser geprägt sind. Spezifische Vegetationstypen der Sümpfe sind Weidensumpfgebüsche, Kleinseggensümpfe, Großseggenriede, Binsenriede, Waldsimsen-, Schachtelhalm- und Staudensümpfe. Quellbereiche umfassen Quellen und deren typische Umgebung. Quellen sind örtlich begrenzte, natürliche dauernd oder zeitweilig schüttende Quellwasseraustritte. Sie treten im Gebiet in der Regel als Sickerquelle auf. Diese Biotoptypen sind oftmals eng miteinander und mit den seggen-, binsen- oder hochstaudenreichen Nasswiesen verzahnt. Die Biotoptypen können natürlich, ohne menschlichen Einfluss, vorkommen. Eine nutzungsbedingte Dynamik steht im Zusammenhang mit der Nutzung des umgebenden Feuchtgrünlandes. Sümpfe sind meist erst nach Waldrodung und nachfolgender extensiver Nutzung als Futterwiese entstanden. d) Beispiele charakteristischer Arten: Pflanzen: Torfmoos-Arten, Wollgras-Arten, Binsen-Arten, Gewöhnlicher Gilbweiderich, Echtes Mädesüß, Fieberklee, Sumpfblutauge, Weiden-Arten, Wald-Simse, Seggen-Arten, Bitteres Schaumkraut, Milzkraut-Arten Tiere: Grasfrosch, Bergmolch, Fadenmolch, Feuersalamander, Gemeine Binsenjungfer, Gemeine Smaragdlibelle, Glänzende Smaragdlibelle, Sumpfschrecke, Bachflohkrebs e) Gefährdungen: Grundwasserabsenkung oder Entwässerung; Aufforstung; Aufgabe extensiver Nutzung; Eutrophierung und Trittbelastung durch Weidetiere und Nährstoffeintrag aus der Luft; Düngung; Quelleinfassung und Abdeckung; Vermüllung; Anlage von Gewässern; Touristische Frequentierung. f) Bewirtschaftungskriterien und -empfehlungen: Unterlassung von Entwässerungen und Aufforstungen; Schutz der Wassereinzugsgebiete vor Verschmutzung und Eutrophierung; Extensive Bewirtschaftung durch Mahd mit Beräumung des Mahdgutes alle 2 bis 5 Jahre. 15

Kalkreiche Niedermoore a) Schutzstatus: Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie: 7230 - Kalkreiche Niedermoore Gesetzlich geschütztes Biotop nach 30 BNatSchG: Moore Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Sachsen-Anhalts: Kategorie 1 (Von vollständiger Vernichtung bedroht) b) Vorkommen im Biosphärenreservat: Pflegezone: nur kleinflächig im FFH-Gebiet 249 Flächenanteil an der Pflegezone: 0,2 ha Entwicklungszone: keine Vorkommen 16

c) Charakteristik: Kalkreiche Niedermoore sind Kulturbiotope, die nur durch eine gezielte naturschutzorientierte Pflege dauerhaft zu erhalten sind. Der LRT umfasst basen- und oft kalkhaltige, feuchte bis nasse Niedermoore mit Seggen- und Binsenvegetation sowie Sumpfmoosen. Es sind Standorte mit anstehendem oder oberflächennah anstehendem Wasser. Der LRT kann mit Großseggenrieden, Feuchtwiesen und Röhrichten vernetzt sein. Nach Aufgabe der Nutzung setzt je nach standörtlicher Trophie (Nährstoffangebot eines Standortes) eine zögernde bis zügige Sukzession ein. Sie führt über Dominanzstadien von Seggen-Arten und Schilf letztlich zur Entstehung von Sumpf- und Bruchwäldern. d) Beispiele charakteristischer Arten: Pflanzen: Echtes Fettkraut, Kleiner Baldrian, Sumpf-Sitter, Breitblättriges Wollgras, Echte Gelb-Segge, Torfmoose, Tiere: Waldeidechse, Schwarze Heidelibelle e) Gefährdungen: Aufgabe der Nutzung (Pflege); Melioration; Düngung. f) Bewirtschaftungskriterien und -empfehlungen: optimal ist eine einschürige sommerliche Mahd mit Entfernung des Schnittgutes; bei längerfristig brachliegenden Flächen kann die Pflege durch eine mehrschnittige Nutzung eingeleitet werden; aufgrund der Kleinflächigkeit und Seltenheit dieses Lebensraumtypes im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz ist auf Beweidung zu verzichten, da selbst bei sehr extensiver Beweidung auf den extrem kleinen Flächen Schäden nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. 17

5.3 Nasswiesen a) Schutzstatus: Gesetzlich geschütztes Biotop nach 30 BNatSchG und 22 NatSchG LSA: Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen und hochstaudenreiche Nasswiesen Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Sachsen-Anhalts: Kategorie 3 (Gefährdet) b) Vorkommen im Biosphärenreservat: Pflegezone: Entwicklungszone: kleinflächig und zerstreut auf Quell- und Waldwiesen in den FFH- Gebieten 97, 101, 108 und 249 Flächenanteil: ca. 35 ha kleinflächig und zerstreut auf Quell- und Waldwiesen im nördlichen Teil des Biosphärenreservates 18

c) Charakteristik: Seggen-, binsen- und hochstaudenreiche Nasswiesen sind extensiv durch Mahd sowie teilweise durch gelegentliche Beweidung entstandene Pflanzenbestände auf Moor-, Gley-, Anmoor- oder sonstigen Nassböden. Während für hochstaudenreiche Nasswiesen hochwüchsige, oft auffällig blühende Pflanzenarten charakteristisch sind, herrschen bei seggen- und binsenreichen Nasswiesen die unauffälligen Seggen- und Binsenarten vor. Feuchtwiesen sind in Folge der Rodung von Bruchwäldern oder durch Melioration von Mooren durch menschliche Nutzung entstandene Biotope. Bei Nutzungsaufgabe erfolgt eine Sukzession über meist artenarme Hochstaudenfluren zu Bruchwäldern. d) Beispiele charakteristischer Arten: Pflanzen: Seggen-Arten, Binsen-Arten, Wald-Simse, Sumpf-Dotterblume, Sumpf- Kratzdistel, Kohl-Kratzdistel, Echtes Mädesüß, Gewöhnlicher Gilbweiderich, Sumpf-Hornklee, Herbst-Zeitlose, Schlangen-Wiesenknöterich, Breitblättriges Knabenkraut Tiere: Waldspitzmaus, Zwergspitzmaus, Zwergmaus, Rohrammer, Wachtelkönig, Sumpfschrecke e) Gefährdungen: Intensivierte landwirtschaftliche Nutzung; Einstellung der Nutzung und Flächenaufgabe; Aufforstung; Grundwasserabsenkung; Umbruch der Flächen in Ackerland und Ansaatgrünland; Stickstoffdüngung; Nährstoffeintrag von benachbarten Flächen; Zurücklassen des Mähgutes (Pressballen) im Saumbereich; Portionsweide (Umtriebsweide mit hohem Besatz und schnell wechselnden Beweidungsphasen). f) Bewirtschaftungskriterien und -empfehlungen: Beibehaltung oder Wiederaufnahme der extensiven Bewirtschaftung; für die Mehrzahl der Feucht- und Nasswiesen ist ausschließlich eine Nutzung als Mahdfläche möglich; Einhaltung später Mahdtermine (Sumpfdotterblumen Ende Juni und Kleinseggenrieder ab August); extensive Beweidung nur auf zeitweilig abtrocknenden Standorten, nicht mehr als 1,4 Großvieheinheiten pro ha; Verzicht auf Absenkung des Grundwasserspiegels; Gewährleistung eines hohen Grundwasserstandes von mindestens 40 cm unter Flur im Sommer; wünschenswert ist eine kurzzeitige Überflutung im Winter; keine Standortnivellierung durch mechanische Veränderung des Bodenreliefs; regelmäßiges Belassen ungenutzter Randstreifen als Rückzugsgebiet für Tiere und Samenbank für Pflanzen; Verzicht auf Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Sickstoffdüngung; völliger Düngungsverzicht bei Kleinseggenriedern und Streuwiesen. 19

5.4 Heiden a) Schutzstatus: Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie: 4030 - Trockene europäische Heiden Gesetzlich geschütztes Biotop nach 30 BNatSchG: Zwergstrauch- und Ginsterheiden Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Sachsen-Anhalts Kategorie 2 (Stark gefährdet) bis 3 (Gefährdet) b) Vorkommen im Biosphärenreservat: Pflegezone: zerstreut im FFH-Gebiet 101 Flächenanteil an der Pflegezone: ca. 6 ha Entwicklungszone: kleine Einzelflächen bei Uftrungen, Roßla und Großleinungen 20

c) Charakteristik: Der LRT beinhaltet baumarme oder baumfreie Zwergstrauchheiden mit Heidekraut als Hauptbestandsbildner auf mageren, sauren und trockenen Böden. Gräser und Kräuter sind zwischen den einzelnen Pflanzen des Heidekrauts eingestreut und können je nach Altersstadium und Ausbildung der Heide auch nennenswerte Anteile an der Gesamtdeckung der Vegetation einnehmen. Zwergstrauchheiden sind Ersatzgesellschaften bodensaurer Eichenmischwälder. Heiden sind ausschließlich Kulturbiotope und benötigen vollen Lichtgenuss. Bei Überschattung durch Gehölze werden die Zwergsträucher von anderen Arten verdrängt und entwickeln sich zu Eichen-Mischwäldern. In ihrem Entwicklungszyklus werden Initial-, Aufbau-, Optimal- und Degenerationsphasen unterschieden. Eine Beschleunigung erfolgt gegenwärtig durch atmosphärische Stickstoffeinträge. Die traditionelle Nutzung erfolgt durch Schafweide, Holzschlag und Brand. Bei extensiver Weidewirtschaft wird das Heidekraut durch den selektiven Verbiss der Tiere gefördert. d) Beispiele charakteristischer Arten: Pflanzen: Heidekraut, Draht-Schmiele, Dreizahn, Pillen-Segge, Heidelbeere, Hunds- Veilchen Tiere: Feldlerche, Neuntöter, Rote Röhrenspinne, Röhrenspinne e) Gefährdungen: Absterben der Heidekrautbestände durch Überalterung; Umwandlung in Wald durch fehlende Nutzung. f) Bewirtschaftungskriterien und -empfehlungen: keine langfristige Nutzungsauflassung zulassen; Hütehaltung mit Schafen und Ziegen gewährleisten; Koppelhaltung möglichst vermeiden, wenn unumgänglich möglichst Trennung von Tageskoppeln mit geringer Besatzdichte zur Pflege besonders wertvoller Bereiche und Nachtkoppeln auf weniger empfindlichen Flächen, ansonsten kurzfristige Beweidung mit geringer Besatzdichte; alternative Beweidung durch andere Tierarten möglich; bei Überalterung der Heidekrautbestände kann nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden auch Feuer sinnvoll zur Pflege eingesetzt werden; periodisches Zurückdrängen aufkommender Gehölze durch mechanische Maßnahmen; eine mechanische Heidepflege durch Abschieben oder Umbruch des Oberbodens ist auf Teilflächen möglich; eine Mahd ist nur begrenzt tauglich, da sie das Wachstum der Gräser begünstigt und bei regelmäßiger Ausführung das Heidekraut schädigt. 21

5.5 Borstgrasrasen a) Schutzstatus: Prioritär zu schützender Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie: 6230 - Artenreiche montane und submontane Borstgrasrasen auf Silikatböden Gesetzlich geschütztes Biotop nach 30 BNatSchG: Borstgrasrasen Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Sachsen-Anhalts: Kategorie 1 (Von vollständiger Vernichtung bedroht) bis 2 (Stark gefährdet) b) Vorkommen im Biosphärenreservat: Pflegezone: sehr kleinflächig und zerstreut im FFH-Gebiet 97 Flächenanteil an der Pflegezone: 0,1 ha Entwicklungszone: kleinflächig auf Waldwiesen bei Breitenstein, Hainfeld und Schwenda 22

c) Charakteristik: Es wird unterschieden in geschlossene trockene bis frische Borstgrasrasen der höheren Lagen silikatischer Mittelgebirge und Borstgrasrasen der niederen Lagen. Dieser LRT ist, verglichen mit anderen Gründlandtypen, von Natur aus nicht sehr artenreich. Durch Überweidung und Nutzungsaufgabe degradierte und verarmte Borstgrasrasen sowie artenarme ungenutzte Bestände an Waldrändern sind in den LRT nicht eingeschlossen. Borstgrasrasen besiedeln meist flachgründige saure Böden im niederschlagsreichen, subatlantischen Klima. Sie sind i. d. R. durch extensive Beweidung bei unterlassener Düngung entstanden. Bei Nutzungsaufgabe bilden sich schnell Dominanzbestände des Borstgrases und niederwüchsige Arten werden verdrängt. Bei Beschattung durch heranwachsende Gehölze erfolgt eine Ausdunkelung des lichtbedürftigen Borstgrases. d) Beispiele charakteristischer Arten: Pflanzen: Borstgras, Arnika, Dreizahn, Berg-Platterbse, Heide-Nelke, Gewöhnliches Kreuzblümchen, Echter Ehrenpreis, Hunds-Veilchen, Harz-Labkraut e) Gefährdungen: Überweidung; Düngung, insbesondere Kalkung; Nutzungsaufgabe und damit verbundene Sukzession; Beschattung durch aufwachsende Gehölze. f) Bewirtschaftungskriterien und -empfehlungen: gelegentlicher Brand zum Winterausgang zur Kosteneinsparung und günstigen Erstpflege besonders bei langjährig brachliegenden Flächen; Verzicht auf LRT vernichtende Düngung, insbesondere Kalkung der Borstgrasrasen. Zur Erhaltung des LRT ist eine Nutzung durch extensive Beweidung oder eine einschürige Mahd erforderlich, die einen periodischen Biomasseentzug garantieren. 1.) Beweidung die Beweidung kann durch Rinder, Schafe, Ziegen oder durch robuste Pferderassen erfolgen; die Weideform sollte der historischen Triftweide nahe kommen; empfohlen wird großräumige Standweide mit geringer Besatzdichte (0,3-1 GV/ha) und langer Weideperiode; eine Zufütterung ist auszuschließen; eine Umtriebsweide mit hoher Besatzdichte, geringer Verweilzeit der Tiere auf der Fläche und jährlich mehrmaligem Weidegang führt zur Veränderung des LRT und darf nicht durchgeführt werden. 2.) Mahd einschürig und möglichst spät in den Sommermonaten, frühestens Mitte Juli; die Mähwerke sind auf mindestens 10 cm Bodenabstand einzustellen; das Mahdgut muss beräumt werden. 23

5.6 Trocken- und Halbtrockenrasen a) Schutzstatus: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: 6210 - Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) Prioritär zu schützende Lebensräume sind besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen Gesetzlich geschütztes Biotop nach 30 BNatSchG und NatSchG LSA: Trockenrasen und Halbtrockenrasen Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Sachsen-Anhalts: Kategorie 3 (Gefährdet) b) Vorkommen im Biosphärenreservat: Pflegezone: Entwicklungszone: zerstreut in den FFH-Gebieten 101 und 108 mit Schwerpunkten bei Breitungen, Questenberg, Wickerode, Hainrode, Obersdorf und Pölsfeld, Flächenanteil an der Pflegezone: ca. 79 ha zerstreut im Zechstein- und Buntsandsteingürtel bei Rosperwenda, Roßla, Bennungen, Wallhausen, Lengefeld, Wettelrode, Sangerhausen und Gonna 24

c) Charakteristik: Der LRT umfasst Trocken- und Halbtrockenrasen submediterraner bis subkontinentaler Prägung, die große Teile der Schwingel-Trespen-Trocken- und Halbtrockenrasen einschließen. Prioritär (vorrangig) zu schützende Lebensräume sind Besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen, die sich durch einen hohen Artenreichtum an Orchideen, Vorkommen einer großen Population, mindestens einer bundesweit seltenen bzw. gefährdeten Orchideenart und/oder durch das Vorkommen mehrerer seltenen oder sehr seltenen Orchideenarten auszeichnen. Trockenrasen bilden sich auf flachgründigen Südhängen und Hochflächen mit skelettreichen Kalksteinverwitterungsböden aus. Halbtrockenrasen entwickeln sich auf tiefgründigen Standorten basenreicher Böden, die einen relativ ausgeglichenen Wärme- und Wasserhaushalt besitzen. Der LRT kann auch Bestandteil einer Streuobstwiese sein (siehe Biotop Streuobstwiese). Natürliche Trockenrasen besiedeln durch Erosion beeinflusste Extremstandorte und unterliegen einer natürlichen Dynamik. Sie existieren unabhängig von regelmäßiger Nutzung und Pflege. Sind Trockenrasen durch Nutzung neu entstanden, ist der Fortbestand von Pflegeingriffen in Form von Beweidung und Beseitigung aufkommender Gehölze abhängig. Halbtrockenrasen sind Kulturbiotope, deren Existenz von der regelmäßigen Nutzung bzw. Pflege der Flächen abhängen. Sie unterliegen bei fortlaufenden Nutzungen kaum dynamischen Prozessen. Mit ausbleibender Nutzung setzt eine Sukzession ein, die zum Verschwinden der Rasen und Umwandlung in andersartige Lebensräume führt. Eine Beweidung wirkt sich vegetationsdifferenzierend aus. Die Mahd wirkt im Gegensatz dazu nicht selektiv. d) Beispiele charakteristischer Arten: Pflanzen: Aufrechte Trespe, Fieder-Zwenke, Kalk-Blaugras, Großes Schillergras, Fransen-Enzian, Hufeisenklee, Saat-Esparsette, Wundklee, Sichel-Luzerne, Bitteres Kreuzblümchen, Frühlings-Fingerkraut, Großblütige Braunelle, Skabiosen-Flockenblume, Stengellose Kratzdistel Tiere: Goldammer, Grauammer, Feldlerche, Neuntöter, Blauflügelige Ödlandschrecke, Rote Keulenschrecke, Gefleckte Keulenschrecke, Steppen- Grashüpfer, Verkannter Grashüpfer, Feld-Grashüpfer, Feldgrille Bemerkenswerte Orchideen: Große Händelwurz, Stattliches Knabenkraut, Helm-Knabenkraut, Purpur-Knabenkraut, Brand-Knabenkraut, Bienen-Ragwurz, Fliegen-Ragwurz e) Gefährdungen: Auflassung und Sukzession; Düngung und Nährstoffeintrag. f) Bewirtschaftungskriterien und -empfehlungen: Die Nutzung (Pflege) von Beständen des LRT muss folgende Zielstellungen erfüllen: 1. Aufrechterhaltung der Oligotrophie (Nahrungsarmut) der Standorte durch regelmäßigen Nährstoffentzug; 2. Verhinderung des Verfilzens durch abgestorbene Pflanzen; 3. Verhinderung des Aufkommens dominierender Hochstauden; 4. Vermeidung des Aufkommens von Gehölzen. 25

Die Nutzung kann durch Beweidung und/oder Mahd erfolgen: 1.) Beweidung Beweidung entsprechend historischer Nutzung mit Schafen und/oder Ziegen; bei reiner Schafweide wird ein Gehölzaufkommen nicht verhindert; durch eine Beweidung mit Rindern ist eine Verschlechterung des LRT- Erhaltungszustandes zu befürchten; eine Beweidung mit Pferden ist im Regelfall auszuschließen; im Allgemeinen sind zwei bis vier Weidegänge im Jahr möglich; es sind Beweidungspausen von sechs bis acht Wochen einzuhalten; Schäfer kann aufkommende Gehölze während der Weideführung beseitigen; die Weideführung sollte nach Möglichkeit in Hütehaltung erfolgen; Pferchflächen sind außerhalb von Beständen des LRT anzulegen; bei Hanglagen möglichst unterhalb des LRT pferchen; Bestände Stickstoff liebender Arten an Kot- und Urinplätzen sind nachzumähen; keine Zufütterung der Weidetiere durchführen; einmaliges Mulchen ist zur Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeit langfristig brachliegender Magerrasen geeignet; bei starker Streuauflage kann auch ein einmaliger Brand sinnvoll sein. 2.) Mahd trifft hauptsächlich für die Erhaltung des Esparsetten-Trespen-Halbtrockenrasens zu; es wird eine einschürige Mahd zur Zeit der Blüte der Aufrechten Trespe empfohlen; das Mahdgut muss entfernt werden. Weiterführende Literaturempfehlung bei Vorkommen von Orchideen: Orchideen in Sachsen-Anhalt, herausgegeben vom Arbeitskreis Heimische Orchideen (AHO) Sachsen-Anhalt e. V. Ratschlägen zur Pflege von Orchideenbiotopen, herausgegeben vom Arbeitskreis Heimische Orchideen (AHO) Thüringen e. V. 26

5.7 Steppen-Trockenrasen a) Schutzstatus: Prioritär zu schützender Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie: 6240 - Subpannonische Steppen-Trockenrasen Gesetzlich geschütztes Biotop nach 30 BNatSchG und 22 NatSchG LSA: Trockenrasen und Halbtrockenrasen Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Sachsen-Anhalts: Kategorie 3 (Gefährdet) b) Vorkommen im Biosphärenreservat: Pflegezone: Entwicklungszone: keine Vorkommen größere zusammenhängende Flächen bei Bennungen, Hohlstedt, Wallhausen und Sangerhausen 27

c) Charakteristik: Der LRT ist durch das Vorkommen kontinental geprägter Pflanzenarten der Trocken- und Halbtrockenrasen gekennzeichnet (z. B. Frühlings-Adonisröschen und Federgräser). Verbuschte Ausprägungen sind eingeschlossen. Subpannonische Steppen-Trockenrasen kommen auf basischen Böden in niederschlagsarmen Gebieten mit kontinental geprägtem Klima vor. Hinsichtlich der Feuchtigkeit und der Temperaturunterschiede treten hier Extremwerte auf. Es werden Steppen-Trockenrasen auf natürlichen Standorten und anthropogen bedingte subpannonische Trockenrasen unterschieden, die oft in Kontakt zu anderen LRT stehen. Der LRT kann auch Bestandteil einer Streuobstwiese sein (siehe Biotop Streuobstwiese). Die natürlichen Standorte des LRT sind primär waldfrei und in ihrer Dynamik weitestgehend stabil. Frosttrocknis (Kahlfröste) und sommerliche Trockenphasen hemmen die Gehölze in ihrer Entwicklung. Der größte Teil der Steppenrasen ist erst sekundär durch Waldvernichtung und Huteweide entstanden. Nach Nutzungsaufgabe kann es hier zu einer Eutrophierung und später zu einer Verbuschung kommen, was zur Ausbildung xerothermophiler Gebüsche führt. Es können sich langfristig thermophile Eichenwälder entwickeln. Sekundär entstandene Steppenrasen können auf Dauer nur durch nachhaltige Nutzung erhalten werden. d) Beispiele charakteristischer Arten: Pflanzen: Walliser Schwingel, Gewöhnliches Bartgras, Haar-Pfriemengras, Zwerg- Segge, Frühlings-Adonisröschen, Graue Skabiose, Gelbe Skabiose, Pferde- Sesel Tiere: Goldammer, Grauammer, Feldlerche, Neuntöter, Zauneidechse, Blauflügelige Ödlandschrecke, Rote Keulenschrecke, Gefleckte Keulenschrecke, Steppen- Grashüpfer, Verkannter Grashüpfer, Feld-Grashüpfer, Feldgrille e) Gefährdungen: Nutzungsaufgabe und damit verbundene Sukzession; Stickstoffeintrag aus benachbarter ackerbaulicher Nutzung. f) Bewirtschaftungskriterien und -empfehlungen: Vermeidung von Stickstoffeintrag durch benachbarte, ackerbaulich genutzte Flächen; bei Hanglagen Nährstoffeintrag vom Oberhang durch 10 Meter breite ungedüngte Pufferstreifen der Ackerflächen vermindern; wünschenswert ist eine extensive Grünlandnutzung auf den LRT angrenzenden Agrarflächen. Zur Erhaltung der Steppenrasen ist eine Nutzung durch Beweidung oder Mahd erforderlich! 1.) Beweidung die Beweidung sollte durch Schafe und Ziegen erfolgen; eine Beweidung durch Rinder und Pferde ist zur Erhaltung des LRT nicht geeignet; die Weideführung sollte flexibel und aufwuchsorientiert gehandhabt werden; es sollte eine weitgehende Weideruhe zwischen der Hauptentfaltungszeit der charakteristischen Arten und der Samenreife eingehalten werden; ab Ende Juli bis Ende März können die Rasen mehrfach, auch im engen Gehüt, beweidet werden; der Schäfer sollte dazu angehalten werden, während der Weideführung Junggehölze zu beseitigen, wie dies Jahrhunderte lang üblich war; Triftwege sollten außerhalb des LRT angelegt werden. 28

2.) Mahd eine Mahd sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen, weil die hochwüchsigen Federgräser dadurch verdrängt werden; eine Pflege durch Mulchen ist nicht zielführend. 29

5.8 Kalk-Pionierrasen a) Schutzstatus: Prioritär zu schützender Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie: 6110 - Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) Gesetzlich geschütztes Biotop nach 30 BNatSchG und 22 NatSchG LSA: Trockenrasen und Halbtrockenrasen b) Vorkommen im Biosphärenreservat: Pflegezone: vereinzelt und sehr kleinflächig in den FFH-Gebieten 101 und 108 Flächenanteil an der Pflegezone: ca. 0,6 ha Entwicklungszone: vereinzelt und sehr kleinflächig bei Bösenrode, Wallhausen und Gonna 30

c) Charakteristik: Kalk-Pionierrasen zeichnen sich durch eine offene, lückige Vegetation aus und werden meist von einjährigen oder sukkulenten Arten beherrscht. Sie kommen auf Felskuppen, Felsschutt und Felsbändern vor und sind in der Regel auf kalk- oder basenreichen Hartsubstraten ausgebildet. Die Rasen sind häufig eng mit anderen Biotopen verzahnt. Ähnliche Vegetation auf sekundären Standorten (z. B. Schuttablagerungen, Bahnanlagen und Trockenmauern) ist grundsätzlich nicht in den LRT eingeschlossen. Die Pioniervegetation besiedelt primär kleinflächig oder linienhaft durch Windschliff und Bodenerosion geprägte Extremstandorte. Die Standorte bleiben auf Dauer sehr flachgründig und unterliegen extrem schwankenden Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnissen. Pionierrasen auf diesen Standorten sind nicht von einer Nutzung und Pflege abhängig. Oftmals werden diese Flächen durch Beweidung und Tritt erweitert. Diese anthropogen entstandenen Pionierrasen sind auf lange Sicht nur durch Biotoppflege zu erhalten. d) Beispiele charakteristischer Arten: Pflanzen: Zwerg-Hornkraut, Platthalm-Rispengras, Finger-Steinbrech, Berg-Steinkraut, Frühblühender Thymian, Durchwachsenblättriges Hellerkraut Tiere: Baumpieper, Goldammer e) Gefährdungen: Nutzungsänderung (Bebauung, Versiegelung); Aufkommen von Gehölzen. f) Bewirtschaftungskriterien und -empfehlungen: zur Erhaltung natürlicher Pionierrasen an Primärstandorten bedarf es keiner Maßnahmen; die Erhaltung anthropogen entstandener Pionierrasen ist nur durch Nutzung und Pflege möglich; jährlich zwei bis drei Weidegänge mit Schafen und/oder Ziegen; Vermeidung von Koppelhaltung; Mechanisches Zurückdrängen von Gehölzen. 31

5.9 Magere Flachland-Mähwiesen a) Schutzstatus: Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie: 6510 - Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Gesetzlich geschütztes Biotop nach 22 NatSchG LSA: planar-kolline Frischwiese Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Sachsen-Anhalts: Kategorie 2 (Stark gefährdet) bis 3 (Gefährdet) b) Vorkommen im Biosphärenreservat: Pflegezone: häufig in den FFH-Gebieten 97, 101, 108 und 249 Flächenanteil an der Pflegezone: ca. 565 ha Entwicklungszone: zerstreut bei Stolberg, Schwenda, Dietersdorf, Horla, Rotha, Rottleberode, Uftrungen, Roßla, Bennungen, Wallhausen und Sangerhausen 32

c) Charakteristik: Artenreiche, extensiv bewirtschaftete Mähwiesen des Verbandes planar-kolliner Frischwiesen, im Flach- und Hügelland vorkommend. Der LRT schließt sowohl trockene Ausbildungen, typische Ausbildungen frischer, sowie Ausbildungen feuchter bis wechselfeuchter, aber nicht zu nasser Standorte ein. Im Gegensatz zum Intensivgrünland sind Flachland-Mähwiesen blütenreich und wenig gedüngt. Eingeschlossen sind minimale Ausprägungen relativ artenarmer Pflanzenbestände mit Dominanz von wenig anspruchsvollen Gräsern, sofern noch mehrere der charakteristischen Pflanzenarten regelmäßig auftreten. Wiesen mit Gräserdominanzbeständen und ruderalisiertes Grünland gehören nicht zum LRT. Der LRT kann auch Bestandteil einer Streuobstwiese sein (siehe Biotop Streuobstwiese). Natürliche Vorkommen des LRT gibt es nicht. Die Existenz ist von einer Nutzung und Pflege abhängig. Bei veränderten Bedingungen hinsichtlich Nutzungsart, -zeitpunkt und -häufigkeit kann es relativ kurzfristig zu Veränderungen in der Artenzusammensetzung der Wiesen kommen. Ein fortwährender Nährstoffentzug führt ebenfalls zur Umstrukturierung der Bestände. Bei ausbleibender Nutzung setzt eine Sukzession ein, die zum Verschwinden der Wiesen und damit zum Verlust des LRT führt. d) Beispiele charakteristischer Arten: Pflanzen: Gewöhnlicher Glatthafer, Wiesen-Glockenblume, Wiesen-Schaumkraut, Wiesen-Pippau, Wilde Möhre, Wiesen-Storchschnabel, Acker-Witwenblume, Wiesen-Platterbse, Pastinak, Scharfer Hahnenfuß, Wiesen-Sauerampfer, Vogel-Wicke Tiere: Feldhase, Europäischer Maulwurf, Breitflügelfledermaus (Jagdhabitat), Zwergfledermaus (Jagdhabitat), Grauammer e) Gefährdungen: Ausbleibende Nutzung; Überweidung; Überdüngung. f) Bewirtschaftungskriterien und -empfehlungen: Auf klassischen Mähwiesen erfolgt zweimal im Jahr ein Wiesenschnitt. Oftmals wird die zweite Nutzung auch als Beweidung durchgeführt. Durch eine ausschließlich entzugsorientierte Düngung wird die Zusammensetzung der Pflanzengesellschaften nicht beeinträchtigt. Das Mulchen stellt keine geeignete Erhaltungsmaßnahme dar. Eine Nachsaat von Heublumen aus artenreichen Pflanzenbeständen regional vergleichbarer Standorte kann erheblich zur Verbesserung von Beständen der Minimalvarianten beitragen. 1.) Mahd die Erstnutzung erfolgt als Mahd im Zeitraum zwischen dem Ährenschieben und dem Beginn der Blüte der hauptbestandsbildenden Gräser; die Mahd kann zwei- oder dreimal, in weniger wüchsigen Beständen ein- bis zweimal jährlich erfolgen; die zweite Nutzung darf frühestens 40 Tage nach der ersten erfolgen; das Mahdgut muss entfernt werden. 2.) Beweidung ein jährlich einmaliger Weidegang als Zweit- oder Drittnutzung ist möglich; eine kurzfristige Weideführung mit hoher Besatzdichte ist einer längeren Weideperiode mit niedriger Besatzdichte vorzuziehen; zum Zeitpunkt der Beweidung muss ein ausreichender Verbiss der Vegetation bei einer Vegetationshöhe von 15 bis 35 cm gewährleistet sein; 33

zurückgebliebene Weidereste erfordern einen Pflegeschnitt, der auch als Mulchschnitt ausgeführt werden kann; mit Schafen kann eine Winter- oder Frühjahrsbeweidung bis Ende April durchgeführt werden; eine Beweidung mit Pferden oder eine Winterbeweidung mit Rindern kann zu erheblichen Beeinträchtigungen des LRT führen und ist deshalb auszuschließen. 3.) Düngung Eine fortwährende Nutzung der Bestände führt zur Verarmung der Standorte und kann durch Düngung ausgeglichen werden. Zur Beurteilung des Bedarfs einer Düngung sind Bodenanalysen und Entzugsbilanzen notwendig. Von besonderer Bedeutung sind die Nährelemente Stickstoff (N), Kalium (K), Phosphor (P) und Kalzium (Ca). Stickstoff (N) kann in gewisser, oft ausreichender Menge durch Bodenorganismen aus der Luft fixiert werden; gegenwärtig tragen in Mitteleuropa atmosphärische Stickstoffdepositionen von durchschnittlich 30 kg je Hektar und Jahr zur Versorgung der Pflanzenbestände bei; eine Stickstoffdüngung ist in den meisten Fällen nicht erforderlich und aus naturschutzfachlicher Sicht auch nicht erwünscht, aus landwirtschaft-ökonomischer Sicht dagegen kann sie sinnvoll sein; eine ausschließlich entzugsausgleichende und sachgemäße Stickstoffdüngung unter Beachtung der Düngeverordnung verursacht keine Veränderung der Bestände des LRT; für die Bedarfsermittlung müssen Bodenanalysen und Entzugsbilanzen durchgeführt und bei Düngung der Bestände regelmäßig wiederholt werden; die Stickstoff-Düngung kann durch Stallmist, Gülle und Mineraldünger erfolgen; Optimal ist die Ausbringung von Stallmist, die Gülleausbringung ist am ungünstigsten zu beurteilen; Bei Weidenutzung sind bei der Bedarfsermittlung die Nährstoffrückflüsse durch Tierexkremente zu berücksichtigen; Kalkstickstoff darf wegen herbizider Wirkung auf verschiedene Pflanzenarten nicht ausgebracht werden. Phosphor (P); Kalium (K) Bedarfsweise ist eine entzugsorientierte Phosphor-Kalium-Düngung vorzunehmen; die regelmäßige Entnahme von Bodenproben und die Analyse der Gehalte wird empfohlen; Gräser neigen bei Mangelversorgung von P und K zu Dominanzbildung und Unterdrückung der Kräuter, was zur Verschlechterung des LRT-Zustandes führt. Kalzium (Ca) der ph-wert sollte nicht unter 5,0 sinken, da sonst mit einem Rückgang der Artenzahlen zu rechnen ist; bei Absinken des ph-wertes unter diese Grenze sind Kalkungen unumgänglich; es darf nur gelöschter Kalk verwendet werden; es müssen in jedem Fall Berechnungen des Kalkbedarfs auf der Grundlage aktueller Bodenanalysen durchgeführt werden; innerhalb eines Jahres dürfen je nach Ausprägung der Vegetation maximal 10 bis 20 dt CaO/ha ausgebracht werden. 34

Wichtiger Hinweis! Bei der Düngung sind die Regelungen in den Verordnungen für die Schutzgebiete zu beachten. In den Naturschutzgebieten Gipskarstlandschaft Questenberg und Gipskarstlandschaft Pölsfeld ist auf Trocken- und Halbtrockenrasen sowie Glatthaferwiesen die Mineraldüngerausbringung ganz untersagt! 4.) Nachsaaten eine traditionelle Bewirtschaftungspraxis auf Mähwiesen ist die Wiederaufbringung von so genannten Heublumen aus Samen der auf Heuböden ausgefallen ist; Heublumen können auch aus artenreichen Pflanzenbeständen regional vergleichbarer Standorte gewonnen werden; die Methode führt zur Verbesserung der Bestände, vor allem von Minimalvarianten; im Nachsaatjahr sollten die Schnitte auf drei bis vier erhöht werden; Über- und Nachsaaten konkurrenzstarker Gräser wirken in der Regel verdrängend auf wertgebende Arten des LRT und stellen eine erhebliche Beeinträchtigung dar; Der jeweiligen Pflanzengesellschaft fremde Arten dürfen nicht eingesät werden. 35

5.10 Schwermetallrasen a) Schutzstatus: Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie: 6130 - Schwermetallrasen (Violion calaminariae) Gesetzlich geschütztes Biotop nach 30 BNatSchG: Schwermetallrasen Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Sachsen-Anhalts: Kategorie R (Extrem seltener Biotoptyp mit geographischer Restriktion) b) Vorkommen im Biosphärenreservat: Pflegezone: kleinflächig auf Abraumhalden des historischen Kupferschieferbergbaus in den FFH-Gebieten 101 und 108 mit Schwerpunkten bei Hainrode, Morungen und Wettelrode Flächenanteil an der Pflegezone: ca. 14 ha Entwicklungszone: kleinflächig bei Rottleberode, Breitungen, Wettelrode und Obersdorf 36

c) Charakteristik: Der LRT umfasst natürliche und halbnatürliche lückige bis relativ geschlossene Rasen auf schwermetallreichem Substrat meist älterer Abraumhalden des Bergbaus. Die Schwermetallrasen sind durch eine hoch spezialisierte Flora charakterisiert. Natürliche Vorkommen sind in historischer Zeit durch Erzgewinnung fast vollständig verloren gegangen. Haldenstandorte sind geeignet, den LRT zu erhalten. Die Sukzession verläuft sehr langsam, weil der Boden durch Schwermetallverbindungen toxisch belastet und für viele höhere Pflanzen deshalb unbesiedelbar ist. Bei fortgeschrittener Sukzession werden Schwermetallrasen durch eindringende Arten der Trocken- und Halbtrockenrasen und durch einwandernde Gehölze ersetzt. Randlich werden die Halden häufig von Arten ruderaler Frischwiesen besiedelt. d) Beispiele charakteristischer Arten: Pflanzen: Grasnelke, Kupferblume, Taubenkropf-Leimkraut (Schwermetallform) Tiere: Zauneidechse, Schlingnatter, Gefleckte Keulenschrecke e) Gefährdungen: Abbau der Halden für Schottergewinnung; Bepflanzung, Düngung, Auftragen von Muttererde; Ausbringen von Gülle, Müll und Schutt; Befahrung mit motorisierten Zweirädern. f) Bewirtschaftungskriterien und -empfehlungen: äußere Einflüsse minimieren; Gehölzanpflanzungen, auch im Umfeld der Halden, unterlassen; Fremdeintrag landwirtschaftlicher Abfälle vermeiden; Abdrift von Pestiziden und Düngemitteln auf Schwermetallrasen vermeiden; Haldenfuß beim Heranpflügen nicht beschädigen; Gehölzentfernung und kleinräumiger Bodenabtrag bei fortschreitender Sukzession; eine Beweidung mit Schafen zur Erhaltung der Rasen ist kaum praktikabel. 37

5.11 Streuobstwiesen a) Schutzstatus: Gesetzlich geschütztes Biotop nach 22 NatSchG LSA: Streuobstwiesen Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Sachsen-Anhalts: Kategorie 2 (Stark gefährdet) bis 3 (Gefährdet) b) Vorkommen im Biosphärenreservat: Pflegezone: Entwicklungszone: überwiegend im Zechstein- und Buntsandsteingürtel im Süden und Südosten in den FFH-Gebieten 100, 101, 108 im Zechstein- und Buntsandsteingürtel im Süden des Biosphärenreservates 38

c) Charakteristik: Streuobstwiesen sind flächenhafte Bestände hoch- und mittelstämmiger Obstbäume auf Dauergrünland. Die Art und Nutzung des Grünlandes spielt für die Feststellung des Schutzstatus keine Rolle. Bei Streuobstwiesen mit ebenfalls gesetzlich geschützter Grünlandvegetation als Unterwuchs darf eine Nutzung nur in der Weise erfolgen, dass die Erhaltung der geschützten Grünlandbestände gesichert ist. Als geschützt einzustufen sind alle Streuobstwiesen, in denen in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang etwa 20 Obstbäume vorkommen, einschließlich verbuschter Bereiche und Vorwaldstadien, soweit noch die Obstbäume den Charakter der Bestände bestimmen. Lineare Obstgehölze an Feldwegen und Landstraßen sind ebenfalls schutzwürdig. Ausgenommen vom Schutz sind unter Verwendung von Bioziden und größerer Menge an Düngemitteln bewirtschaftete Bestände (meist Niederstamm-Intensivkulturen) mit zumindest teilweise dauernd offen gehaltenem Boden sowie Obstbaumbestände, die zugleich intensiv zum Anbau anderer Gartenkulturen (Gemüse, Kartoffeln, Erdbeeren) genutzt werden. Streuobstwiesen sind typische Elemente der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft im Südharz. Es erfolgt eine, in der Regel extensive, zweifach kombinierte Nutzung des Obstes und des Grünlandes. Durch den traditionellen Anbau verschiedener Obstsorten und -arten findet eine Erhaltung von Genressourcen statt. Die Wiesen sind in der Regel viel älter als die Baumpflanzungen. Es handelt sich oft um so genannte Grenzertragsböden, die für Ackerbau und Forstwirtschaft ungeeignet sind. Seit Jahrhunderten stehen sie den Haustieren als Weide oder Futterquelle für den Winter zur Verfügung. Erst in jüngerer Zeit wurden Obstgehölze gepflanzt, um die Produktivität der Flächen zu erhöhen. Das Grünland unterscheidet sich durch seine Artenzusammensetzung. Im Laufe ihrer Entwicklung sind Fettwiesen, Magerrasen oder Halbtrockenrasen entstanden. Bodenart, Lage, Relief, Klima und Pflegezustand sind Faktoren für die Herausbildung der unterschiedlichen Wiesengesellschaften. Streuobstwiesen üben einen augenfälligen Einfluss auf das Landschaftsbild aus. Sie besitzen einen hohen Erholungs- und Freizeitwert und sind Lebensraum zahlreicher, zum Teil seltener, Pflanzen- und Tierarten. Sie sind Bindeglied zwischen Natur, Landschaft, Kultur und Ernährung sowie ein wichtiges Element im Biotopverbundsystem. Streuobstwiesen sind vom Menschen geschaffene Kulturbiotope, die nur durch Nutzung und Pflege erhalten werden können. Bei Nutzungsaufgabe erfolgt eine rasche Sukzession, die über Gebüsch- und Vorwaldstadien zur Entstehung von Wäldern führt. Der Südharz stellt einen Schwerpunkt dieses 37-Biotopes im Land Sachsen-Anhalt dar. d) Beispiele charakteristischer Arten: Pflanzen: Obstbäume verschiedener Kultursorten (z. B. Apfel, Birne, Pflaume, Kirsche, Quitte); Blütenpflanzen siehe LRT 6210 und 6510, epiphytische Moose und Flechten Tiere: Siebenschläfer, Igel, Braunes Langohr, Bechstein-Fledermaus, Waldspitzmaus, Wendehals, Gartenrotschwanz, Gartenbaumläufer, Steinkauz, Grünspecht, Raubwürger, Stieglitz, Verschiedene Heuschrecken, verschiedene Lauf-, Pracht- und Bockkäfer, Mauerbienen 39

e) Gefährdungen: Umwandlung in Intensivgrünland oder in Bestände mit ackerbaulicher Unternutzung; fehlende wirtschaftliche Anreize zur Obstnutzung; komplette Nutzungsaufgabe; Baumaßnahmen und Zersiedelung der Landschaft; Flurbereinigung und Straßenbau; Aufforstung waldnaher Bestände; Rodung der Streuobstwiesen. f) Bewirtschaftungskriterien und -empfehlungen: Streuobstwiesen sind Kulturbiotope, die nur durch eine nachhaltige Nutzung auf Dauer erhalten werden können. Durch Pflege des Grünlandes mittels Mahd und/oder Beweidung wird eine flächige Verbuschung verhindert. Von besonderer Bedeutung ist die Erhaltung und Pflege des Obstbaumbestandes. Mit der Durchführung von Maßnahmen des Pflanzenschutzes wird die Nutzbarkeit des Obstes abgesichert. Die Erhaltung bestehender Streuobstwiesen sollte gegenüber einer Neuanlage Vorrang haben. 1.) Erhaltung des Baumbestandes Anlage von Ersatzpflanzungen für abgängige Bäume; es sind 10-15% Jungbäume (<10 Jahre) innerhalb des Baumbestandes anzustreben; Pflanzung soll bei frostfreiem Wetter von Mitte Oktober bis März erfolgen; Sicherstellung einer ausreichenden Wasserversorgung bei Frühjahrstrockenheit; Freihalten der Stammbasis von Aufwuchs in den ersten zwei Jahren nach der Pflanzung; Erhöhung der Standsicherheit junger Bäume durch Anpfählen; Schutz vor Wildverbiss durch 1,50 Meter hohe Einzäunung; Pflanzung in Drahtkörben zum Schutz gegen Wühlmäuse. 2.) Schnitt der Obstbäume, Kronenpflege jährliche Schnittmaßnahmen an den Bäumen sind besonders im Jugendstadium erforderlich; Ziel ist der Aufbau starker, selbst tragender Gerüste der Kronen; nach Ende der Winterfröste erfolgt der Pflanzschnitt; für den Kronenaufbau ist drei bis vier Jahre lang ein Erziehungsschnitt notwendig; später erfolgen Instandhaltungs- oder Auslichtungsschnitte zur Beseitigung zu dicht stehender Äste und Zweige sowie kranker und vergreister Partien in drei- bis fünfjährigem Turnus; in vergreisten Kronen erfolgt eine Verjüngung durch starken Rückschnitt von Leitästen und Fruchtholz; aus Artenschutzgründen ist die Erhaltung einiger abgängiger Bäume oder Baumruinen als Ökologische Nische erwünscht. 40

3.) Pflanzenschutz: bei der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen sind die naturschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten; der Aufwand kann durch eine Auswahl robuster Obstsorten, speziell robuster Landsorten, gering gehalten werden; vorrangig sollte auf Maßnahmen des biologischen Pflanzenschutzes zurückgegriffen werden, z. B.: o Anbringen von Nistkästen zur Förderung der natürlichen Gegenspieler der Schädlinge; o Anlage von Reisig- und Holzstapeln sowie Lesesteinhaufen; o Zeitweilige Herausnahme kleiner Teilflächen aus der Nutzung; o o Einsatz von Verwirrungsverfahren mit Hilfe von Sexualduftstoffen; Verzicht auf Insektizide, sporadisches Auftreten von Schadinsekten wird in der Regel weitgehend durch natürliche Gegenspieler reduziert und erfordert keinen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, im Zweifel gilt, dass die Erhaltung der Streuobstbestände höher einzustufen ist als geringfügige Eingriffe durch Pflanzenschutzmaßnahmen; Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nur beim Überschreiten kritischer Schadensschwellen insbesondere bei Kirschen; Anwendung von Verfahren, die die Belastung des umgebenden Lebensraumes gering halten; notwendige Spritzungen auf befallene Triebe beschränken; Einsatz von Leimringen bei Befall von Frostspanner; durch Obstbaumkrebs infizierte Astpartien sorgfältig bis ins gesunde Holz ausschneiden und mit einem Wundverschlussmittel verstreichen; bei Feuerbrand Rückschnitt befallener Triebe. 4.) Pflege des Grünlandes die Grünlandpflege erfolgt durch Mahd und/oder Beweidung; bei Beweidung ist zusätzlicher Schutz der Jungbäume erforderlich; geeignet sind Schafe und Rinder, Ziegen und Pferde können auch ausgewachsene Obstbäume schädigen. Weiterführende Hinweise zur Mahd und Beweidung: siehe LRT 6210 und 6510. 41

5.12 Acker a) Schutzstatus: Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Sachsen-Anhalts: Acker mit Vorkommen der jeweils typischen Ackerunkrautvegetation, meist als Folge noch recht extensiver Bewirtschaftung Kategorie 1 (Von vollständiger Vernichtung bedroht) bis 2 (Stark Gefährdet) b) Charakteristik: Äcker sind durch den Menschen entstandene Ökosysteme. Sie nehmen im Biosphärenreservat eine Fläche von ca. 8.000 ha ein. Die heutige Agrarlandschaft ist in der Regel durch Monokulturen ausgedehnter und uniformierter Kulturpflanzenbestände geprägt. Eine zunehmend mehr und mehr technisierte Großflächenbewirtschaftung gestattet auf den nivellierten und strukturarmen Flächen den Einsatz moderner Technik und hat die Erzeugung möglichst hoher Ernteerträge zum Ziel. Die Stabilität der Kulturpflanzen wird durch den Einsatz von so genannten Pflanzenschutzmitteln erreicht. Die Flora der Äcker (Segetalpflanzen) wird mit Herbiziden (Unkrautvernichtungsmitteln) bekämpft. Außerdem muss der jährliche Entzug der Pflanzennährstoffe durch Düngemittel (z. B. synthetische Stickstoffe, Kalium, Phosphat) ausgeglichen werden, um die dauerhafte Ertragsfähigkeit der Böden zu erhalten. Der Eintrag dieser Stoffe kann zur Belastung angrenzender Lebensräume in Form von Eutrophierung (Nährstoffakkumulation) oder Grundwasserverunreinigung führen. Während zahlreiche Ackerbegleitpflanzen inzwischen sehr selten und in ihrem Bestand gefährdet sind, werden wenige andere dagegen gefördert und gelangen zu einer massenhaften Ausbreitung, die so genannten Problemunkräuter (z. B. Taube Trespe, Acker-Kratzdistel). Die naturschutzfachlich besonders wertvolle Haftdolden-Adonisröschen- Pflanzengesellschaft, die im Biosphärenreservat auf skelletreichen flach- bis mittelgründig verwitternden Karbonatgesteinsböden noch in wenigen Resten vorkommt, ist stark rückgängig und landesweit vom Verschwinden bedroht. Der Ökolandbau ist eine von mehreren Möglichkeiten, den immer noch zunehmenden Artenverlust in der heutigen monotonen Agrarlandschaft entgegen zu wirken. Durch die Anlage von Schutzäckern und Ackerschonstreifen kann der Erhalt schutzwürdiger Ackerwildkräuter gefördert werden. 42