Kandidatinnen/Kandidaten nach Artikel 32 BBV

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Transkript:

CHEFEXPERTE ALLGEMEINBILDUNG gewerblich-industrielle industrielle berufsschule bern Viktoriastrasse 71 Postfach 251 3000 Bern 22 Telefon 031 335 95 71 www.gibb.ch michael.gurtner@gibb.ch Bern, 1. August 2013 WEGLEITUNG Besonderes Qualifikationsverfahren Allgemeinbildung Kandidatinnen/Kandidaten nach Artikel 32 BBV

1 Besondere Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung (QV ABU) 1.1 Kandidaten/innen nach Artikel 32 BBV ohne Besuch der Berufsfachschule Das QV ABU für Kandidaten/innen nach Artikel 32 BBV umfasst eine Vertiefungsarbeit und eine Schlussprüfung. Vertiefungsarbeit (siehe Kapitel 2) Schlussprüfung (siehe Kapitel 3) Abschlussnote ABU auf Halbe gerundet auf Halbe gerundet auf Zehntel gerundet 2 Vertiefungsarbeit (VA) für Kandidaten/innen nach Artikel 32 BBV 2.1 Teilbereiche Die Vertiefungsarbeit setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen: Prozess Produkt Präsentation und Prüfungsgespräch 2.2 Auftrag und Themenvorgaben Sie setzen sich mit je einer Situation aus Ihrem persönlichen beruflichen und gesellschaftlichen Bereich auseinander, die Sie persönlich oder in Ihrem nahen Umfeld erlebt haben. 2.3 Inhalt Gliedern Sie die drei von Ihnen beschriebenen Bereiche nach folgenden Kapiteln und Leitfragen: A B C Ausgangslage Mit welchen Aufgaben bzw. Problemstellungen mussten Sie sich auseinandersetzen? Beschreiben Sie die Ausgangslage der jeweiligen Situation. Vorgehen bei der Problemstellung Wie haben Sie die Aufgaben und Probleme gelöst? - Wie beurteilen Sie Ihre Vorgehensweise? Was würden Sie heute anders machen? Erkenntnis, Reflexion Was haben Sie gelernt? Welche Kenntnisse und Fähigkeiten haben Sie erworben? - Welche Folgerungen/Konsequenzen ziehen Sie daraus für die Zukunft? 2.3.1 Auseinandersetzung mit dem persönlichen Bereich Miete/Kauf einer Wohnung, Konkubinat, Heirat, Versicherungen, Steuern,... 2.3.2 Auseinandersetzung mit dem beruflichen Bereich Arbeitsvertrag, berufliche Vorsorge, Arbeitsmarktfähigkeit, Laufbahnplanung, Gewerkschaft Wegleitung Qualifikationsverfahren ABU Artikel 32 BBV 1. August 2013 2/5

2.3.3 Auseinandersetzung mit dem gesellschaftlichen Bereich Schule und Kinder, Kindertagesstätten, Freiwilligenarbeit, Verein, politische Partei,... 2.4 Arbeitsprotokoll zum Prozess Sie führen während des Erarbeitens der VA ein Arbeitsprotokoll ( siehe Vorlage). Dieses gibt in einer chronologischen (und lückenlosen) Abfolge Auskunft über Ihre Tätigkeiten. Zusätzlich reflektieren Sie Ihr methodisches und inhaltliches Vorgehen. 2.5 Zeitpunkt der Durchführung Die Vertiefungsarbeit findet von KW 42 KW 4 statt. 2.6 Dauer der Vertiefungsarbeit Die Vertiefungsarbeit wird während 6 Wochen durchgeführt; Abgabetermin ist die 7. Woche. Der vom Chefexperten kommunizierte Abgabetermin ist verbindlich. 2.7 Ort der Durchführung Wir bieten Ihnen an, die Vertiefungsarbeit in einem Schulzimmer (mit PC) der Gewerblich-Industriellen Berufsschule Bern gibb zu schreiben jeweils wöchentlich zu einem vereinbarten Termin. Der/die anwesende Experte/Expertin wird Sie begleiten. 2.8 Form Die Vertiefungsarbeit wird als Einzelarbeit durchgeführt. 2.9 Beurteilungsraster Die Teilbereiche der Vertiefungsarbeit werden mit einem verbindlichen Beurteilungsraster bewertet. Es werden keine Teilnoten gesetzt. Teilbereiche 1 Prozess: 1/5 1.1 Planung und Konzept 1.2 Arbeitsprotokoll und Reflexion 1.3 Prüfungsgespräch 2 Produkt: 2/5 2.1 Inhalt 2.2 Sprache 2.3 Gestaltung und Layout 2.4 Formale Kriterien 3 Präsentation: 2/5 3.1 Inhalt 3.2 Sprache 3.3 Präsentationsauftritt, Medien und Hilfsmittel Wegleitung Qualifikationsverfahren ABU Artikel 32 BBV 1. August 2013 3/5

2.10 Formale Kriterien zum Produkt 2.10.1 Umfang Pro beschriebene Situation werden max. 4-5 Seiten erwartet (inkl. eigene Fotos, eigene Grafiken und Tabellen). Total: max. 12-15 Seiten. Das Titelblatt enthält folgende Angaben: Gewerblich-Industrielle Berufsschule Bern gibb Vertiefungsarbeit Artikel 32 BBV Autor/-in Name des Experten Abgabedatum Anhang zum Produkt: Prozesspapiere (Konzept, Themenbegründung, MindMap, Arbeitsprotokolle, Schlussreflexion) Selbstständigkeitserklärung 2.10.2 Gestaltung und Layout Schriftart: Arial oder Calibri Schriftgrösse Text: 11 pt Schriftgrösse Überschriften: 12 pt fett (keine WordArt) Zeilenabstand: einfach Grafiken, Tabellen, Legenden, Bilder Kopf-/resp. Fusszeilen und Seitennummerierungen werden nicht erwartet. Abgabe: 1 Exemplar (Original mit Anhang) 2.10.3 Selbstständigkeitserklärung Die Vertiefungsarbeit ist ein von Ihnen selbstständig erarbeitetes Produkt. Am Schluss Ihrer Arbeit erklären Sie schriftlich (mit Datum und Unterschrift), dass Sie Ihre Arbeit selbstständig verfasst haben. Wortlaut: Ich erkläre hiermit, vorliegende Arbeit selbstständig verfasst zu haben. Die beschriebenen Situationen (persönliche, berufliche, gesellschaftliche Bereiche) habe ich selber erlebt, sie entsprechen der Wahrheit und sind nicht frei erfunden. 2.11 Präsentation und Prüfungsgespräch 2.11.1 Inhalt In einer mündlichen Präsentation von max. 15 Minuten stellen Sie Ihr Produkt den anwesenden (2) Experten/innen vor. Sie geben einen Überblick über den Inhalt Ihrer Arbeit, gehen auf eine von Ihnen beschriebene Situation vertieft ein und beantworten kompetent die Fragen des Experten zu Ihrer Vertiefungsarbeit. Präsentation und Prüfungsgespräch dauern max. 30 Minuten. 2.11.2 Sprache Ihre Sprache ist gut verständlich und korrekt. Sie sprechen flüssig, aber nicht zu schnell. Sie sprechen Standardsprache. 2.11.3 Auftreten Sie sprechen so frei wie möglich, ohne dass Sie Ihren Text auswendig hersagen. Auf keinen Fall lesen Sie Teile Ihrer schriftlichen Arbeit vor. 2.11.4 Medien, Hilfsmittel Sie unterstützen Ihre Präsentation zum Beispiel mit Fotos, Bildern, Videoausschnitten, mitgebrachten Utensilien und Hilfsmitteln. Wegleitung Qualifikationsverfahren ABU Artikel 32 BBV 1. August 2013 4/5

2.12 Experte/in Der Experte korrigiert den Teilbereich Prozess und Produkt und setzt die Punkte für die einzelnen Bewertungskriterien in den Beurteilungsraster. Er bewertet die Teilbereiche Präsentation und Prüfungsgespräch und vergleicht die Bewertung mit dem Co-Experten. 2.13 Co-Experte/in Der Co-Experte bewertet die Teilbereiche Präsentation und Prüfungsgespräch und vergleicht die Bewertung mit dem Experten. 2.14 Unregelmässigkeiten Wer keine Vertiefungsarbeit einreicht (oder nicht termingerecht), wird nicht zur Schlussprüfung zugelassen (VMAB Art. 10 Abs. 6). 2.15 Notengebung Notengebung nach bekannter Formel (auf Halbe gerundet): Erzielte Note = (erreichte Punkte : maximale Punkte) x 5 + 1 2.16 Bekanntgabe der Note Nach Beendigung der Vertiefungsarbeit wird Ihnen die erreichte Note bekannt gegeben. Die Note ist nicht beschwerdefähig, solange das ganze Qualifikationsverfahren nicht abgeschlossen ist. 3 Schlussprüfung für Kandidaten/innen nach Artikel 32 BBV 3.1 Form Die Schlussprüfung ist eine Einzelprüfung und erfolgt in schriftlicher Form. 3.2 Dauer Die Schlussprüfung dauert 60 Minuten. 3.3 Zeitpunkt der Durchführung Die Schlussprüfung findet im März statt. Der Chefexperte orientiert Sie schriftlich über Datum, Zeit und Ort. 3.4 Themen, Themenbekanntgabe Die Prüfungsfragen beziehen sich auf drei (3) Kapitel aus dem Lehrmittel *Gesellschaft* (hep-verlag). Die Kapitel werden in der KW 5 bekannt gegeben. 3.5 Notengebung Notengebung nach bekannter Formel (auf Halbe gerundet): Erzielte Note = (erreichte Punkte : maximale Punkte) x 5 + 1 3.6 Hilfsmittel Es sind keine Hilfsmittel zugelassen. 3.7 Unregelmässigkeiten Bleibt eine lernende Person der Schlussprüfung ohne begründete Entschuldigung fern oder ist sie nicht zur Prüfung zugelassen, so erfüllt sie die für den Abschluss der beruflichen Grundbildung vorausgesetzte Qualifikation in der Allgemeinbildung nicht und muss diesen Qualifikationsbereich wiederholen (VMAB Art. 11 Abs.5). Das vorliegende Qualifikationsverfahren wurde am 18. Juni 2010 von der Schulleitung gibb verabschiedet. Es tritt per 1. August 2010 in Kraft. Wegleitung Qualifikationsverfahren ABU Artikel 32 BBV 1. August 2013 5/5