Brandschutzordnung. mit den Teilen A, B und C. Vogelpothsweg 85

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für:... Ausarbeitung: Ing. A. Pölzl, Feuerpolizei August 2002

Transkript:

Brandschutzordnung gemäß DIN 14 096 mit den Teilen A, B und C für das Gebäude Vogelpothsweg 85

Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich, Einleitung und Inkraftsetzung 2 Brandschutzordnung Teil B a) Einleitung b) Brandschutzordnung Teil A c) Brandverhütung d) Brand- und Rauchausbreitung e) Flucht- und Rettungswege f) Melde- und Löscheinrichtungen g) Verhalten im Brandfall h) Brand melden i) Alarmsignale und Anweisungen beachten j) In Sicherheit bringen k) Löschversuch unternehmen l) Besondere Verhaltensregeln m) Anhänge Brandschutzordnung Teil A 3 Brandschutzordnung Teil C a) Einleitung b) Brandverhütung c) Meldung- und Alarmierungsablauf d) Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte e) Löschmaßnahmen f) Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr g) Nachsorge h) Anhänge Alarmplan Erklärung der Beschäftigten 2

1 Geltungsbereich, Einleitung und Inkraftsetzung Diese Brandschutzordnung gilt für das Studierendenwerk Dortmund. Die Brandschutzord- Perso- nung dient dem Zweck der vorbeugenden Brandverhütung und soll dazuu beitragen, nen und Sachschäden im Brandfalle möglichst gering zu halten. Aus diesem Grund enthält die Brandschutzordnung Vorschriften, diee von allen anwesenden Personen zu beachten und einzuhalten sind. Diese Brandschutzordnung für das Studierendenwerk Dortmund in den Teilen A, B und C tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die bisherige Brandschutzordnung verliert damit ihre Gültigkeit. Dortmund, den 18. 05.2017 Peter Hölters Geschäftsführer Die Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile A, B und C die spezielll auf das Studieren- denwerk Dortmund abgestimmt sind. Teil A Teil A richtet sich an die Beschäftigten, Studierenden, Mieter/innenM n und Gäste des Studierendenwerks Dortmund. In diesem Teil sind die wichtigsten Verhaltensregelnn für das Verhalten im Brandfall in Kürze dargestellt. Der Teil A ist in allen a Bereichen an markanten Stellen gut sichtbar im Studierendenwerkk Dortmund im Aushang. Teil B Teil B richtet sich an die Beschäftigten, Studierenden, Mieter/innen M und Gäste des Studierendenwerks Dortmund. Dieser Teil besteht aus schriftlich abgefassten Hinweisen und Verhaltensregeln zur Verhinderung von Brandausbreitung sowie Hinweisen zum Verhalten im Brandfall. Eine Ausfertigung dieses Teils der Brandschutzordnung wird an alle Beschäftigten ausgehändigt. Die beschriebenen Maßnahmen sind zur Kenntnis zu nehmen und anzuwenden. Teil C Teil C richtet sich an die Beschäftigten mit besonderen Brandschutzaufgaben. Dieser Personenkreis ist verantwortlich tätig und verfügt über besondere Betriebskenntnisse. In diesem Teil sind Beschäftigte mit der Wahrnehmungg bestimmter vorbeugender Brandschutzaufgaben betraut. 3

2 Brandschutzordnung Teil B a) Einleitung Dieser Teil der Brandschutzordnung richtet sich an die Beschäftigten, Studierenden, Mieter/innen und Gäste des Studierende enwerks Dortmund. Dieser Teil besteht aus schriftlich abgefassten Hinweisen und Verhaltensre egeln zur Verhinderung g von Brandausbreitung sowie Hinweisen zum Verhalten im Brandfall. Eine Ausfertigung dieses Teils der Brandschutzordnung wird an alle Mieter/innen ausgehändigt, der Empfang ist zu quittieren. Des Weiteren ist dieser Teil für alle Beschäftigten, Studierenden und Gäste auf der Homepage des Studierendenwerks Dortmund www..stwdo.de einsehbar. e Die beschriebenenn Maßnahmen sind zurr Kenntnis zu nehmen und u anzuwenden. b) Brandschutzordnung Teil A Der Teil A der Brandschutzordnung (Originalgröße siehe Anhang) ist in jedem Bereich des Studierendenwerks Dortmund an markanten Stellen gut sichtbar ausgehängt und Bestandteil der Brandschutzordnung Teil B in verkleinerter Darstellung. 4

c) Brandverhütung Es gilt ein generelles Rauchverbo ot in allen Gebäuden des Studieren- denwerks Dortmund. Das Hantieren mit Feuer, offener Flamme und offenen ZündquellenZ n ist in den Gebäuden striktt untersagt.. Feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Schleifen o. ä. dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung (Erlaubnisschein für Heißarbeiten) durchgeführt werden. Brennbare Abfälle sind regelmäßig zu entsorgen, eine Lagerung L inn Fluren und Trep- geeig- penräumenn ist verboten. Feuergefährliche Abfälle wie Späne oder Ölgetränkte Putzlappen sind in dafür neten, nicht brennbaren und dichtt schließenden Behältern zu sammeln. Elektrisch betriebene Geräte müssen den VDE-Bestimmungen undd den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Defekte Geräte sind umgehend außer Betrieb zu nehmen. Heizgeräte, Heizplatten und Tauchsieder sind verboten. An Mehrfachsteckdosen dürfen keine weiteren Mehrfachsteckdosen angeschlossen werden. Schäden an elektrischen Einrichtungen sind umgehend dem Bereich Gebäudema- nagement zu melden. d) Brand- und Rauchausbreitung Brandschutz- und Rauchschutztüren verhindern die Brand- bzw. Rauchausbreitung. Sie sind ständig geschlossen zu halten. Sie dürfen nicht durch Keile, Ketten, festbinden o. ä. offen- werden, wenn sie mit bauaufsichtlichenn zugelassenen Feststellvorrichtungen ausgerüstet sind, die im Brandfall die Türen automatisch schließen. Schäden an Brand- und Rauchschutztüren sind umgehend dem Bereichh Gebäudemanage- ment zu melden. gehalten werden. Brandschutz- und Rauchschutztüren dürfen nutzungsbedingt nur n dann ständig offengehalten Die Treppenräumee sind mit Rauchabzüg gen ausgestattet um ggf. g eingedrun- durch Handauslösungen ausgelöst werden. genen Brandrauch abführen zu können. Die Rauchabzugsanlagen können e) Flucht- und Rettungswege Flucht- und Rettungswege sind ständig inn ihrer gesamten Breitee freizuhalten. Es dürfen grundsätzlich keine Gegenstände in Flucht- und Rettungswegen abgestellt werden. Treppenräumee und Flure sind Flucht- und Rettungswege, die es ermöglichen n, das Gebäude im Notfall schnellstmöglichh zu verlassen. Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Notausgänge müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen und dürfen während der Betriebszeit nicht verschlossen sein. 5

Alle Personen im Gebäude haben sich eingehend über die Flucht- F und Rettungswege an- hand der Kennzeichnungen und der Flucht- und Rettungsplänee zu informieren. Die Flucht- und Rettungsplänee sind an vielen Stellen im Gebäude im Aushang. Sicherheitshinweise dürfen nicht durch Gegenstände verdeckt oder zugestellt werden. Der Sammelplatz ist die Wiese neben der Lieferanten- bzw. Lieferantinnen- anfahrt. Den dortigen Sammelplatzbeauftragten, den Evakuierungshel- fern/innen und der Feuerwehrr ist Folge zu leisten. Das Gebäude darf erst wieder nach Freigabe durch die Feuerwehr oder führer/in des Studierendenwerks Dortmund betreten werden. Feuerwehrzufahrten und Flächen für diee Feuerwehr sind freizuhalten. Insbe- sonderee ist das Parken in diesen Bereichen verboten. Denkenn Sie daran, Ihr eigenes falsch abgestelltes Fahrzeug kann verhindern dass Sie gerettet wer- den. den/die Geschäfts- f) Melde- und Löscheinrichtungenn Alle Personen die sich im Gebäude des Studierendenwerks Dortmund aufhalten, haben sich über die Standortee der Brandmelder vertraut zu machen und müssen die Notrufnummer 112 kennen. Melde- und Löscheinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder zugestellt werden, Mängel sind umgehend dem Bereich Gebäudemanagement zu melden. g) Verhalten im Brandfall Ruhe und Besonnenheit bewahren. Unüberlegtes Handeln kannn zu Fehlverhalten und Panik führen. Bei der Gefährdung von Personenn geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Wenn möglich ist ein Löschversuc ch zu unternehmen. Im Falle eines Räumungsalarmess ist sofort das Gebäude zu verlassen. Türen schließen aber nicht abschließen. Personen, welche ihre Büros, Arbeitsstätten oder sonstige Räumee aufgrund von Feu- er und Rauch nicht verlassen können, machen sich ann den Fenstern und/oder über Telefon/Mobiltelefon durch Absetzen eines Notrufes bemerkbar. Im Brandfall ist das Benutzen von Aufzügen verboten. Bei Auslösung der Brandmel- deanlage fahren die Aufzüge einee sichere Etage an undd setzen sich still. Den Anordnungen derr Evakuierungs-, Brandschutzhelfer/innen und der eintreffenden Feuerwehr ist Folge zu leisten. h) Brand melden Jede Person, die einen Brand bemerkt, ist verpflichtet diesen sofort zu melden. 6

Die Meldung kann erfolgen durch Betätigen des nächsten Brandmelders oder durch das Absetzen eines Notrufes bei der Feuerwehr 112. Bei der Meldung über das Telefon ist das 5-W-Schema anzuwenden. WER meldet? WO ist was passiert? WAS ist passiert? WIE viele Verletzte? Warten auf Rückfragen der Feuerwehr! i) Alarmsignale und Anweisungen beachten Bei einem Brand erfolgt die Alarmierung im Gebäude des Studierendenwerks Dortmund durch einen Alarmton. Im Gebäude des Studierendenwerks Dortmund sind die Alarmierungen im Gebäude getrennt. D. h. zum einem löst der Alarmton einen Räumungsalarm in der Verwaltung aus oder in den Bereichen Küche, Mensa und Foyer. Die Räumung wird begleitet und unterstützt durch Evakuierungshelfer/innen / Brandschutzhelfer/innen (grüne Weste) und Räumungsverantwortliche (orangene Weste). Den Anweisungen des gerade genannten Personenkreises ist bei einem Räumungsalarm Folge zu leisten. Der/die Gebäudeverantwortliche ist Ansprechpartner/in für die Feuerwehr und weist ggf. auf Besonderheiten hin. Mit Eintreffen der Feuerwehr übernimmt diese die Einsatzleitung. Verantwortliche des Studierendenwerks Dortmund halten sich für die Feuerwehr zur Verfügung. j) In Sicherheit bringen Ruhe bewahren! Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung. Verlassen des Gebäudes über die gekennzeichneten Flucht-, und Rettungswege. Keine Aufzüge benutzen. Sammelplatz aufsuchen, Wiese Lieferanten- bzw. Lieferantinnenanfahrt. Bei einem verrauchten Flucht- und Rettungsweg im Raum bleiben, Tür abdichten und sich am Fenster bemerkbar machen. Verletzten, Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen ist zu helfen, sie sind in gesicherte Bereiche zu verschieben (Horizontale Verschiebung) d. h. kann dieser Personenkreis das Gebäude nicht selbstständig verlassen sind sie hinter die nächste Brand-, bzw. Rauchschutztür in Sicherheit zu bringen. Über im Gebäude verbliebene Personen ist ein/e Räumungsverantwortliche/r (orangene Weste) zu informieren. k) Löschversuch unternehmen Löschversuche sind nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchzuführen. Achten Sie immer auf Ihren eigenen Rückzugsweg. 7

Nach dem Einsatz von Feuerlöschern die- ten Platz bringen, sondern sofort wieder sen auf keinen Fall an seinen Angestamm- füllen lassen. Brandschutzordnung - Studierendenwerk Dortmund Personen mit brennender Kleidung, am Fortlaufen hindern und mitt nächst möglichem Löschmittel löschen. Zum Löschen sollte ein Schaum-, bzw. Wasserfeuerlöscher verwendet werden. Ist kein geeignetes Löschmittel vorhanden, v durch Wälzen der Person am Boden versuchen dass Feuer zu ersticken. Hinweise zum richtigen Einsatz von Feuerlöschgeräten: Löschen in Windrichtung, 2 bis 3 m Abund stoßweise löschen. stand halten, unbedingt kurz Entstehungsbrände von vorne und von un- ten löschen. Immer das Brandgut, nicht die Flammen löschen. Tropf-/Fließbrändee von oben nach unten löschen, von der Austrittsstellee zur bren- nenden Lache. Bei größeren Entstehungsbränden mehrere Feuerlöscher gleichzeitig, nicht nacheinan- der, einsetzen. Brandstelle nicht verlassen und auf Rück- zündung achten, wenn die Situation es er- laubt. 8

Denken Sie an die gesundheitliche Gefährdung durch Rauch- und Brandgase. Achten Sie immer auf Ihre Eigensicherung - Rückzugsweg. l) Besondere Verhaltensregeln Jeder Brand und jeder Einsatz von Feuerlöschern ist dem Bereich Gebäudemanagement zu melden. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind vor Wiederinbetriebnahme zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, insbesondere Lösch- und Aufzugsanlagen. Person(en) im Aufzug Personen sind umgehend durch den Bereich Gebäudemanagement zu befreien. Gelingt die Befreiung nicht auf Anhieb ist die Feuerwehr zu alarmieren. Gasgeruch Alarmierung analog Feuer Wasserschaden/ Unwetterschaden Benachrichtigung der Geschäftsleitung Benachrichtigung des Bereichs Gebäudemanagement Ggf. die Feuerwehr alarmieren m) Anhänge Brandschutzordnung Teil A 9

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