Leadership... Rechtssicher in der Vorstandsarbeit 2014

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Transkript:

Leadership... Rechtssicher in der Vorstandsarbeit 2014 Malte Jörg Uffeln Magister der Verwaltungswissenschaften Rechtsanwalt Mediator(DAA) Lehrbeauftragter Mentaltrainer ra-uffeln@t-online.de www.uffeln.eu

Lernen im lebhaften Dialog... "Wer's nicht einfach und klar sagen kann, der soll schweigen und weiterarbeiten, bis er's klar sagen kann." Karl R. Popper, Die Zeit, 24.9.1971 Bitte fragen Sie mich, bremsen Sie mich in meinem Redeschwall!

Der Vorstand ist nicht der Knecht des Vereins! Schiffe ohne Crew kentern!

Verein ( fareinen seit 12. Jhdt.) * Verbundensein *Übereinkommen ( bundnusse, verbundnusse *Vereinigung mehrerer Personen seit 1790 er Jahren * Freiwilligkeit des Zusammenschlusses * Verbindung urspr. getrennter Kräfte * Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes

Unser Fahrplan für heute I. Strukturen im Verein II. Rechtliche Risiken in der ehrenamtlichen Vereinsgeschäftsführung III. Pflichten der Vorstandsmitglieder IV. Neue Vorstandsstrukturen V. Zukunftsrisiken im Verein VI. Resümee

I. Strukturen im Verein

Geordnet und verordnet?/! * 32 BGB, Vereinsrecht des BGB * Gemeinnützigkeitsrecht * Satzung des Vereins * Ordnungen (Geschäftsordnung, Finanzordnung, Beitragsordnung, Hausordnung, Jugendordnung, Ehrungsordnung ) * Beschlüsse (Beschlussbuch? )

Transparent und offen? /! * klare Geschäfts- und Aufgabenverteilung * Machtwissen * Informations- und Wissensmanagement * Qualitätsmanagement...

II. Rechtliche Risiken in der ehrenamtlichen Vereinsgeschäftsführung

1. Externe rechtliche Risiken

* Gesetzesänderungen BGB, AO Gemeinnützigkeitsrecht (Beispiel: 2013 Ehrenamtsstärkungsgesetz) * Änderungen von Rechtsverordnungen und Erlassen (Beispiel: Erlass der OFD Frankfurt am Main zur zeitnahen Mittelverwendung * Rechtsprechung

2. Interne rechtliche Risiken

* Aufbau- und Ablauforganisation im Verein * Transparenz der Aufbau- und Ablaufstrukturen * Leadership und Mitarbeitermanagement * Erfüllungs- ( 278 BGB) und Verrichtungsgehilfen( 831 BGB)management

Transparente und effiziente Aufbau- und Ablauforganisation Im Vorstand WER macht WAS und ist WEM gegenüber WIE verantwortlich? WIE kontrollieren wir uns gegenseitig? WIE sind die Schnittstellen definiert? Evaluieren WIR uns selbst? Supervision und Folgen?

Gesetzliche und weitere Vertreter *Vorstand gemäß 26 BGB *besondere Vertreter ( 30 BGB), *bevollmächtigte Vertreter ( 164 BGB), *vollmachtlose Vertreter ( 179 BGB), *vermeintliche Vertreter, *Vertreter mit Duldungs- und Anscheinsvollmacht

* Vertragsmanagement * Evaluation von Prozessen und Mitarbeitern ( Supervision) * Aus-, Fort- und Weiterbildung

III. Pflichten der Vorstandsmitglieder

Die Quadratur des Kreises... Machen WIR uns nichts vor WIR führen ein mittelständiges Unternehmen, stehen extern und intern in der Verantwortung, müssen unseren Job sorgfältig erledigen, wobei es UNS und den GEFÜHRTEN Spaß machen soll, wir noch andere Menschen motivieren müssen und dafür nichts bekommen, noch nicht einmal DANK!

Der Bundesgerichtshof schreibt uns... Das ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglied muss... für die Kenntnisse einstehen, die die übernommene Geschäftsführungsaufgabe erfordert ( BGH NJW 1957,832; BGH WPM 1971,1548)

Aufgaben des Vorstandes... * gesetzliche Aufgaben: gesetzlicher Vertreter gemäß 26 BGB Geschäftsführungsorgan * Aufgaben nach der Satzung: Klare Definition in der Satzung? * angenommene Aufgaben *selbst generierte Aufgaben

PFLICHTENKANON im ZIVILRECHT ( 662 ff. BGB) * Auskunft und Rechenschaft * Herausgabe von Vereinseigentum * Verzinsung treuhänderisch anvertrauten Geldes * Vorschußpflicht bei eigenen Aufwendungen

PLICHTENKANON im STEUERRECHT (AO) *Buchführungspflichten *Aufzeichnungspflichten *Erklärungspflichten *Auskunftspflichten *Duldungspflichten *Steuereinbehaltungspflichten (USt.) *Steuerentrichtungspflichten

Haftung im Zivilrecht Der Gesetzgeber hilft uns?

Änderung des 31 a BGB Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wenn deren Vergütung 720 Euro jährlich nicht übersteigt 31 a II BGB : Freistellungsanspruch!

Neuer 31 b BGB Haftung von Vereinsmitgliedern ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wenn deren Vergütung 720 Euro jährlich nicht übersteigt 31 a II BGB : Freistellungsanspruch!

IV. Neue Vorstandsstrukturen

Der Verein ist eine dynamische Organisation und kein statisches Gebilde WER nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit... (Nachdenkliches unter: ttp://www.prportal.de/downloads/verlerne_das _alte.pdf)

Offene Vorstandsstruktur Der Vorstand besteht aus... Personen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich. Über die interne Aufgabenverteilung entscheidet der Vorstand in seiner Geschäftsordnung, die der Mitgliederversammlung bekannt gegeben wird.

Mindest-, Höchstvorstand Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Personen, von denen jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Über die Zahl der Vorstandsmitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung bei der Bestellung des Vorstands.

Kern- und Fachvorstände

Der Vorstand besteht aus drei Vorstandsmitgliedern im Sinne des BGB (Kernvorstand). Jedes dieser Vorstandsmitglieder ist einzeln vertretungsberechtigt. Daneben wird ein Fachvorstand durch den Lernvorstand berufen und abbestellt. Über die Zahl der Mitglieder des Fachvorstandes, ihren Aufgabenbereich und ihre Amtsdauer entscheidet der Kernvorstand. Die Bestellung der Mitglieder des Fachvorstandes wird von der Mitgliederversammlung bestätigt. Die Mitgliederversammlung kann die Bestellung der Mitglieder des Fachvorstandes jederzeit widerrufen.

TIPP: Vorstandsklausel in der Satzung optional gestalten

Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand hauptund / oder nebenamtlich gegen Entgelt die Geschäftsführung des Vereins im Sinne der Aufgaben nach dieser Satzung wahrzunehmen und zu erledigen hat. Ein solcher Beschluss ist aber nur zulässig, wenn keines der Vereinsmitglieder bereit ist, Vorstandsarbeit zu leisten, sich in ein Vorstandsamt gem.... dieser Satzung wählen zu lassen. Vorstandsmitglieder gem.... dieser Satzung können Dienstverpflichtete im Rahmen gesonderter Dienstverträge gem. 611 BGB in Diensten des Vereins gegen Entgelt sein. Der mitgliedschaftliche Status wird in diesem Fall nicht berührt.

V. Zukunftsrisiken im Verein

Zukunftsrisiko I Mittelverwendungsrechnung gegenüber der Finanzverwaltung und Zunahme der Kontrolldichte der Finanzämter

Zukunftsrisiko II Ordnungsgemässe Spendenverwaltung Spendenverwendung Umgang mit Aufwendungsersatz und Aufwandsentschädigungen Rück spendenprobleme

Zukunftsrisiko III Umsatzsteuerfragen mehren sich! Abgrenzungen Tätigkeitsbereiche (ideell, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)

Zukunftsrisiko IV Homepages und Internetauftritte von Vereinen

Zukunftsrisiko V Keiner will mehr was machen!

Zukunftsrisiko VI Die Bürokratielast Von der Wiege bis zur Bahre Formulare... Formulare Gesetze, Ordnunungen, Rechtsprechung...

VI. Resümee Risikomanagement, Informations- und Wissensmanagement ist dringend erforderlich

1. Risikomanagement Nur den erkannten Gefahren können wir begegnen

Vereinsentwicklung ( Stichwort:...vom Mitgliederverein zum Dienstleistungsverein...) ist ein dynamischer Prozess WIR sollten 1. Risiken prüfen 2. Risiken evaluieren 3. Risiken durch Handlungen minimieren

Literatur- TIPPs: Siegfried Nagel / Torsten Schlesinger Sportvereinsentwicklung Ein Leitfaden zur Planung von Veränderungsprozessen Bern/Stuttgart/Wien 2012 Ruth Simsa / Michael Patak Leadership in Nonprofit Organisationen Wien 2008

Der erste Schritt zur Veränderung... Fragen Sie ihre Mitglieder... Vereinsanalyse...

Fragebögen im www: http://www.btv.de/btvtoserve/abaxx-?$part=btv.common.getbinary&docid=1086007 http://www.atv1845.de/wp/wp-content/uploads/2009/12/fragebogen_atv.pdf http://lsb.barkhof.uni-bremen.de/ccm/navigation/vereinsanalyse/ http://www.ziel-im-visier.de/img/downloads_projekt/fragebogen_vereinsvorsitzende.pdf Beispiel einer Vereinsanalyse: http://www.tvliestal.ch/documents/vorstand/vereinsanalysetv Liestal.pdf

2. Informationsmanagement Wir brauchen eine kontinuierliche und nachhaltige Vereins- und Verbandskommunikation, auch zur Minimierung von Risiken

Im Zeitalter der digitalen Revolution ändert sich menschliche Kommunikation und die Kommunikation von NonProfitOrganisationen WIR müssen 1. mehr als bisher in Social Media Foren kommunizieren 2.kurzer, knapper und präziser sagen, was wir machen und wollen

3. Wissensmanagement Wir können Risiken der Zukunft nur minimieren,wenn wir im Team führen, erworbenes und generiertes Wissen in einem offenen Diskurs medial transparent machen um neue Führungskräfte zu gewinnen

Vereins- und Verbandswissen darf kein MACHTWISSEN der Amtsinhaber bleiben JEDER ist ersetzbar! Wissensmanagement ist Führungsaufgabe des Vorstandes! WIR müssen mehr als bisher unser Vereinswissen strukturieren, publizieren, fortschreiben und evaluieren um zukunftstauglich zu bleiben und Haftung zu minimieren!

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit und ihre aktive Mitarbeit Viel Erfolg und weiter Spaß im Ehrenamt und Beruf Ihr Malte Jörg Uffeln www.uffeln.eu