Stand und Perspektiven Prüfung der Äquivalenz Solvency II Schweizerische Versicherungsaufsicht Fachtagung des Schweizerischen Versicherungsverbands Zürich, 1. Dezember 2011 Dr. Monica Mächler, Vizepräsidentin des Verwaltungsrats der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA
Inhaltsübersicht Kontext Stand Perspektiven Fazit 2
Kontext 3
Kontext Bedarf nach Harmonisierung Instrumente zur Harmonisierung von Aufsichtsregimes bilden Internationales Standard Setting Prüfung der Gleichwertigkeit Vereinheitlichung in Form von Staatsverträgen Prüfung der Gleichwertigkeit nimmt heute im EU-Recht in unterschiedlicher Ausprägung immer grösseren Raum ein Solvency II Richtlinie sieht Gleichwertigkeitsprüfung vor für Rückversicherung Solvenzberechnung für Tochtergesellschaften von EU Gruppen in Drittstaaten Gruppenaufsicht 4
Kontext Äquivalenzprüfung SII Vergleichende Prüfung unter dem Gesichtswinkel der Gleichwertigkeit des Versichertenschutzes Unmittelbare Wirkungen Rückversicherung: Nichtdiskriminierung der drittstaatlichen Rückversicherer, was die Anerkennung ihrer Herkunftslandaufsicht beinhaltet (einschliesslich Verbot von Sicherstellungen und weitere Aspekte, Art. 172ff SII) Anerkennung der Solvenzberechnung einer nicht in der EU domizilierten Tochtergesellschaft nach dem Regime eines Drittstaates (Art. 227 SII) Anerkennung der Zuständigkeit und der Tätigkeit des drittstaatlichen Gruppenaufsehers / Verzicht auf EU (Unter-)Gruppenaufsicht (Art. 260ff. SII) Gibt es auch mittelbare Wirkungen? 5
Stand 6
Stand Bisher erreichte Meilensteine Regulatorischer Dialog EU CH seit 2007 Unter Einschluss von EIOPA seit 2010/2011 Definition der Prüfkriterien durch CEIOPS/EIOPA 2009 und 2010 Auswahl für die erste Welle von Prüfungen 2010 Beantwortung des Questionnaire für Desk Top Review Dezember 2010/ Januar 2011 CH On-Site Visit Mai 2011 Entwurf des Berichts (Advice) von EIOPA in Konsultation August 2011 Definitiver Bericht (Advice) von EIOPA and EU Kommission November 2011 7
Stand Beobachtungen zum Verfahren Basiert auf mehrjährigem Austausch über Aufsichtsregimes und deren Entwicklungen Umfangreiche Desk Top Review basierend auf eingehendem Questionnaire 10-tägige On-Site Visit Sorgfältige Redaktion des Berichts der EIOPA mit Gelegenheit zu Stellungnahme 8
Stand.und zum Vorgehen Fundiertes Vorgehen Professionelles und faires Prozedere Würdigung des Zusammenhangs bei insgesamt sehr ähnlichen Systemen Äquivalenz mit Caveats betreffend Offenlegung sowie Governance im Bereich der internen Revision und Compliance, mit Bemerkung zur Solvenzbeurteilung von Captives, die von SST befreit sind 9
Perspektiven 10
Perspektiven Künftige Meilensteine Zusatzprüfung durch EIOPA nach Verabschiedung der Level 2 Implementing Measures 2012 Entscheid der EU Kommission 2012/2013? Wirksamkeit 2013/2014? Et puis? 11
Perspektiven Anliegen Fortschreibung des bisherigen Verfahrens und Vorgehens in der Zusatzprüfung nach den Implementing Measures Möglichst früher Entscheid (d.h. 2012) über Äquivalenz mit Blick auf Inkrafttreten der Solvency II Richtlinie auf den 1. April 2013 angekündigt (volle Anwendung bzw. Durchsetzbarkeit ab 1. Januar 2014, aber umfangreiche Vorwirkungen) Dementsprechend auch Äquivalenzregime auf 2013 erforderlich, insbesondere für Gruppenaufsicht einschliesslich Modellprüfungen Schweizerische gesetzliche Anpassungen (z.b. Aufgabe von Solvenz I etc.) Klare Unterscheidung zwischen Full Equivalence und Deemed Equivalence Vermeidung von Reflexwirkungen betreffend Deemed Equivalence auf Full Equivalence 12
Perspektiven Entwicklungspotenzial Effizientere Zusammenarbeit der FINMA und EIOPA bzw. EU/EWR Staaten in der Versicherungsaufsicht Über die Prüfbereiche der Äquivalenz nach Solvency II hinausgehende Verarbeitung der beiderseitigen Erfahrungen in den künftigen Entwicklungen Risiko-orientierte Aufsichtsprozesse Praxisorientierung v. Formalisierung Erfahrungen aus SST und Solvency II (Prüfung interner Modelle, Definition technischer Anforderungen) sowie aus qualitativen Vorgaben (Governance und Risk Management/Swiss Quality Assessment etc.) Erfahrungen aus der Gruppenaufsicht und den Weiterentwicklungen der Offenlegungsplichten sowie des Kundenschutzes Einflüsse der weiteren Entwicklungen auf internationaler Ebene (weitere Äquivalenzanerkennungen, internationale Rahmenwerke wie ComFrame) 13
Fazit 14
Äquivalenz als Zwischenziel Weiterreise in Aussicht! Unmittelbares Ziel ist und bleibt die Erreichung der Anerkennung der Äquivalenz des schweizerischen Aufsichtsregimes nach der Solvency II Richtlinie Reise soll allerdings weiter führen und den Weg zu einer effizienteren Zusammenarbeit und zur Verarbeitung der beiderseitigen Erfahrungen in der künftigen Entwicklung der beiden Aufsichtsregimes ebnen 15