QIS 5 die Ergebnisse und wie es weitergeht. Zum aktuellen Stand von Solvency II

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1 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. QIS 5 die Ergebnisse und wie es weitergeht Zum aktuellen Stand von Solvency II 11. Mai 2011

2 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 2 Agenda Solvency II: Aktueller Stand Erfahrungen in anderen Ländern QIS5: Ergebnisse QIS5: Erkenntnisse Erkenntnisse aus dem Reporting Pre-Test

3 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 3 Komplexes europäisches Gesetzgebungsverfahren Ebene 1 Rahmenrichtlinie / 2. Omnibus-Richtlinie (EU-Rat, Europäisches Parlament, Europäische Kommission) Umfassender rechtlicher Rahmen Ebene 2 Delegated Acts (Implementing Measures) (Europäische Kommission, EIOPA) Rechtsverbindliche Ausgestaltung der Rahmenrichtlinie Ebene 3 Ebene 4 Implementing Acts (Technical Standards) (EIOPA) Rechtsverbindliche Ausgestaltung Ebene für Zwecke der Versicherungsaufsicht Nationale Umsetzung (u. a. Bundesfinanzministerium) Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)

4 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 4 Solvency II-Fahrplan bis zur Einführung 2013 (akt. Stand) 2010 Q4 Q1 Q Q3 Q Ebene 1: 2.Omnibus-Richtlinie Ebene 2: Implementing measures QIS5: Auswertung & Bericht Ebene 3: Technical Standards Anwendung Berichte: Vortest Konsultation Ebene 4: Umsetzung in deutsches Recht Umsetzung in den Unternehmen

5 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 5 Agenda Solvency II: Aktueller Stand Erfahrungen in anderen Ländern QIS5: Ergebnisse QIS5: Erkenntnisse Erkenntnisse aus dem Reporting Pre-Test

6 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 6 Auf dem Weg zur risikobasierten Aufsicht. Seit 2001 ist weltweit eine Vielzahl unterschiedlicher Aufsichtssysteme implementiert worden, die eine bessere Abbildung der Unternehmensrisiken anstreben Land Neuseeland Australien Niederlande Schweiz EU Bezeichnung Insurance Companies Act General Insurance Reform Act Financial Assessment Framework Swiss Solvency Test Solvency II Eingeführt im Jahr /

7 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 7 SST: Schweizer Versicherer auf dem Prüfstand Ab 1. Januar 2011 Scharfschaltung der aufsichtlichen Interventionsschwellen in Abhängigkeit von den ausgewiesenen Solvenzquoten: 80 % bis 100 % - Vorlage eines Maßnahmenplans, Genehmigungspflicht bei Zahlungen 33 % bis 80 % - Verbot des Neugeschäftes unter 33 % - Entzug der Lizenz Es werden Markt-, Kredit- und versicherungstechnische Risiken quantifiziert. Operationale sowie Reputations- und Konzentrationsrisiken werden qualitativ betrachtet Berechnungen erfolgen anhand des Standardmodells, eines genehmigten internen Modells oder eines provisorischen Übergangsmodells (noch nicht genehmigtes internes Modell) Einreichung der Ergebnisse zum 1. Januar, spätestens am 30. April

8 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 8 SST: Fünfjährige Übergangsfrist bei der Umsetzung Freiwillige Tests Obligatorisch für große VU Obligatorisch für alle VU Aufbau des erforderlichen risikotragenden Kapitals. Ab verpflichtende Erfüllung der SST- Anforderungen

9 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 9 SST: Lessons Learned Volatile Welt: starke Schwankungen der Solvenzkennzahlen sowohl in der Lebensals auch in der Schadenversicherung Kein Modell ist perfekt: laufende Anpassung/Nachbesserung der Modellierungstechniken während der Übergangszeit (zuletzt im Standardmodell für Lebensversicherung) Implementierung: erhebliche Probleme bei der Datenbeschaffung, Aufbau des Know-how und Organisation der Berechnungen Modelle alleine reichen nicht aus: seit 2008 aufsichtsrechtliche Erhebungen zum Stand in Bereichen Risikomanagement, Corporate Governance, Internes Kontrollsystem (Swiss Qualitative Assessment)

10 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 10 Agenda Solvency II: Aktueller Stand Erfahrungen in anderen Ländern QIS5: Ergebnisse QIS5: Erkenntnisse Erkenntnisse aus dem Reporting Pre-Test

11 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 11 Deutschland: Teilnahmequoten QIS5 Quelle: BaFin: Ergebnisse der fünften quantitativen Auswirkungsstudie zu Solvency II (QIS5), S. 3

12 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 12 Deutschland: Bedeckungskennzahlen Lebensversicherung Quelle: BaFin: Ergebnisse der fünften quantitativen Auswirkungsstudie zu Solvency II (QIS5), S. 15

13 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 13 Deutschland: Bedeckungskennzahlen Schaden-/ Unfallversicherung Quelle: BaFin: Ergebnisse der fünften quantitativen Auswirkungsstudie zu Solvency II (QIS5), S. 19

14 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 14 EU: QIS5-Teilnehmer Quelle: EIOPA Report on the fifth Quantitative Impact Study (QIS5) for Solvency II, S. 22

15 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 15 EU: Teilnahmevergleich QIS4 vs. QIS5 Quelle: EIOPA Report on the fifth Quantitative Impact Study (QIS5) for Solvency II, S. 22

16 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 16 EU: Kapitalanforderungen und freie Eigenmittel Quelle: EIOPA Report on the fifth Quantitative Impact Study (QIS5) for Solvency II, S. 25

17 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 17 Agenda Solvency II: Aktueller Stand Erfahrungen in anderen Ländern QIS5: Ergebnisse QIS5: Erkenntnisse Erkenntnisse aus dem Reporting Pre-Test

18 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 18 QIS5-Ablauf: Notwendigkeit von Übergangsfristen Abgabetermin für Einzelunternehmen Ende Oktober, für Gruppen Mitte November (Verlängerung um 2 Wochen auf Antrag) Nach Erstveröffentlichung der Testanleitung 2 Wochen später 12 Seiten an Errata Veröffentlichung der für die Bearbeitung unerlässlichen Dateien erst 4 Wochen nach offiziellem Beginn der Studie, aber nur als vorläufige Beta -Version Nach dieser Erstveröffentlichung: Updates an 9 einzelnen Terminen Zentrale endgültige Ergebnismappe erst mit dem sechsten Update Anfang Oktober Überführen von Zwischenversionen in die endgültige Ergebnis-Mappe mit schwererem Fehler: Unbemerktes Löschen bereits korrekt eingegebener Risikomargen Deutschsprachige Unterlagen teilweise überhaupt nicht, teilweise erst Anfang/ Mitte September erhältlich Kein Lerneffekte der Unternehmen im Umgang mit Solvency II: Layout und Struktur der Ergebnismappe gegenüber QIS4 völlig geändert Übergangsregelungen notwendig

19 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 19 Test einer zusätzlichen Zinsstrukturkurve zum 30. Juni 2010: Gravierender Zinsrückgang in 6 Monaten

20 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 20 QIS5: Prioritäten der deutschen Versicherungswirtschaft 1. Zinsstrukturkurve, insbesondere Extrapolation 2. Vereinfachungen und konsequente Anwendung des Proportionalitätsprinzips über alle drei Säulen 3. Übergangsregelungen 4. Spezifizierung und überarbeitete Kalibrierung des Standardansatzes 5. Vollständige Anrechenbarkeit ökonomischer Eigenmittel

21 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 21 Zinsstrukturkurve (1/3): verschiedene Referenzzeitpunkte 5% 4% Large shift betw een end 2009 (QIS5) and mid 2010 spot rates in percent 3% 2% Large shift w ithin only three months * UFR = 4.2% * T1= 30Y 1% * T2= 90Y * α = 10% * IP-quote: 75% * Last IP-application: 20Y * IP-phase out: yes (15Y to 20Y) 0% maturity QIS5-Settings:

22 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 22 Zinsstrukturkurve (2/3): Stabilisierung notwendig Projektion von Kapitalerträgen jenseits der nächsten 20 Jahre ist in der Lebensversicherung notwendig Im Kapitalmarkt gibt es Wetten auf zukünftige Zinsentwicklungen (Swaps) teilweise von wenigen Marktteilnehmern getrieben Bislang: Unreflektierte Verwendung dieser Wetten für die Zinsprojektion Schwankung der langfristigen Zinsen bps (in 3 days) Sw ap (EUR, 30Y, Par) Trend Führt zu starken Schwankungen und Prozyklizität in der deutschen Lebensversicherungsbranche Marktdaten sollten nur für die nächsten 20 Jahre verwendet werden, da sie dort verlässlich sind ( deep and liquid ), danach muss extrapoliert werden

23 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 23 Zinsstrukturkurve (3/3): Extrapolation notwendig Zins Hohes Zinsniveau Langfristiges Zinsniveau Niedriges Zinsniveau Marktdaten Extrapolation Laufzeit in Jahren Zinsstrukturkurve enthält Informationen über die Erwartung an zukünftige Zinsen Marktdaten sollten nur für die nächsten 20 Jahre verwendet werden ( deep and liquid ) Ab dem Jahr 20: Extrapolation

24 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 24 Übergangskonzept Starttermin von Solvency II zum 1. Januar 2013 Säule 1 / quantitative Anforderungen Berechnungen aller Unternehmen ab 1. Januar 2013, identische Frist auch für Unternehmen mit internem Modell Scharfschaltung mit Übergangsfrist (bis dahin: Solvency I für aufsichtsrechtliche Maßnahmen), opt-in -Möglichkeit Säule 2 / qualitative Anforderungen Scharfschaltung direkt ab 1. Januar 2013 Übergangsfrist für Regelungen, die an die quantitativen Regelungen anknüpfen, sowie ORSA Säule 3 / Berichtswesen Analog zu zugrundeliegenden quantitativen und qualitativen Regelungen Frühester Termin für Reporting ggü. der Aufsicht: 31. Dezember 2013 Öffentliches Reporting: Übergangsfrist

25 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 25 Was passiert, wenn sich nichts ändert? Langfristige Garantien könnten evtl. nicht mehr angeboten werden Unzureichendes Design der Zinsstrukturkurve Große Zinsschwankungen Unberechenbare Verpflichtungen Produktkalkulation nicht mehr möglich Einstellung des Angebots Versicherungsprodukte könnten teurer werden Komplexität von Solvency II Hoher Aufwand bei der Umsetzung Steigende Kosten Einnahmen müssen steigen Preise steigen Die Kapitalanlage könnte sich verändern Ungeeignete Risikoparameter / Kalibrierung der Standardformel Fehlanreize (Langfristige Anlagen, Immobilien etc. werden unattraktiv) Versicherer ändern Anlagestrategie Versicherer fallen als langfristige Anleger aus

26 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 26 Lösungen Design der Zinsstrukturkurve verbessern Verankerung einer angemessenen Methode zur Ermittlung der Kurve Schwankungen der Kurve für Zinssätze in der fernen Zukunft reduzieren langfristige Verbindlichkeiten bleiben kalkulierbar Angebot langfristiger Garantien bleibt erhalten Komplexität von Solvency II reduzieren Vereinfachungen einführen und Proportionalitätsprinzip anwenden Risiken und Faktoren, die keinen großen Einfluss auf die Kapitalanforderungen haben, weniger aufwendig und/oder weniger häufig rechnen weniger Aufwand / weniger oder keine zusätzlichen Kosten Preise steigen nur gering oder gar nicht Risikoparameter / Kalibrierung der Standardformel optimieren Verwendung markt- und risikogerechter Kennzahlen, Berücksichtigung v. Streuungseffekten Aufsichtsbedingte Fehlanreize werden verhindert / langfristige Anlagen bleiben attraktiv Versicherer orientieren Kapitalanlage weiterhin an Bedürfnissen Versicherer bleiben als langfristige Kapitalgeber erhalten

27 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 27 Agenda Solvency II: Aktueller Stand Erfahrungen in anderen Ländern QIS5: Ergebnisse QIS5: Erkenntnisse Erkenntnisse aus dem Reporting Pre-Test

28 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 28 Solvency II-Berichtspflichten Bis Mitte März 2011: Zweite informelle EIOPA-Konsultation der Solvency II-Berichtspflichten gegenüber Aufsicht (supervisory reporting) und gegenüber Öffentlichkeit (public disclosure) Test von Berichtsformaten, sog. quantitative templates (63 Excel- Sheets), die europaweit einheitlich jährlich oder quartalsweise von den Unternehmen auszufüllen sind Berichtsbereiche umfassen u. a. Solvency II-Bilanz, Kapitalanlagen, versicherungstechnische Rückstellungen, SCR/MCR, Eigenmittel und Veränderungsanalysen

29 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. 29 Positionen des deutschen Marktes Das Proportionalitätsprinzip muss angewandt werden Für die Materialität müssen Schwellenwerte bestimmt werden Kosten-Nutzen-Aspekte müssen berücksichtigt werden Weniger umfangreiche Berichtspflichten, die bei Bedarf ergänzt werden, sind sinnvoller als von vornherein übertriebene Berichtspflichten Die Quartalsberichterstattung muss vereinfacht werden Die Anforderungen aus Säule I und III müssen aufeinander abgestimmt werden Bei Fragen der Datenqualität müssen auch Kostenaspekte berücksichtigt werden Übergangsregeln sind erforderlich

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