Das neue Bundeskinderschutzgesetz. Ein Input für Verantwortliche in Vereinen und Verbänden

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Bundeskinderschutzgesetz (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG vom 22. Dezember 2011)

Transkript:

Das neue Bundeskinderschutzgesetz Ein Input für Verantwortliche in Vereinen und Verbänden

Gliederung Neues Bundeskinderschutzgesetz warum? Bedeutung für Vereine 8a SGB VIII Definition Kindeswohlgefährdung Drei Säulen des Kinderschutzes im Verein 72a SGB VIII Aufgaben des Vereins Aufgaben des Jugendhilfeträgers

Neues Bundeskinderschutzgesetz Warum? Dennis aus Cottbus (2004) Jessica aus Hamburg (2005) Kevin aus Bremen (2006), Lea-Sophie aus Schwerin (2007) Öffentlichkeit und Gesetzgeber sahen Handlungsbedarf: Folge: Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 (BKiSchG) Basis für Kinderschutz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Bedeutung für Vereine BKiSchG betrifft Vereine in zwei Punkten 8a (SGB VIII) Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 72a (SGB VIII) Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen

8a SGB VIII Vereinbarungen zwischen Jugendhilfe und Jugendamt über das Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung müssen geschlossen werden Gefährdungseinschätzung intern vornehmen Eltern (möglichst) einbeziehen Bei Kindeswohlgefährdung an zuständiges Jugendamt/Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) melden

Definition Kindeswohl(gefährdung) Kindeswohlgefährdung (KWG) ist die (drohende) Abwesenheit des Kindeswohls Körperlich Ernährung Körperpflege Ausreichende, witterungsangemessene Kleidung Bewegungsmöglichkeiten Körperliche Unversehrtheit usw.

Definition Kindeswohl(gefährdung) Geistig Förderung und Unterstützung in Sprache, Denken und Spiel Spielmöglichkeiten Verbale Ansprache usw. Seelisch Positive emotionale Beziehung zwischen Eltern und Kind Geborgenheit Rückhalt Förderung von Gefühlsäußerungen Stabilität usw.

Definition Kindeswohl(gefährdung) Das Kindeswohl muss in Relation mit der Lebenswelt (sozial, kulturell, etc.) des Kindes betrachtet werden Verantwortung des Vereins: Einschätzen unter hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft (z.b. Erziehungsberatungsstelle) Melden Verantwortung des ASD-Teams: Beurteilen im Team Entscheiden im Team Einschreiten im Team

Umsetzung des BKiSchG = Kinderschutz

1.Säule des Kinderschutzes: Qualifikation & Sensibilisierung Vom Jugendhilfeträger organisierte und finanzierte Fortbildungen für: Vereinsvorstände Hauptamtliche JugendleiterInnen Zusätzlich sind Inhouse-Schulungen im Verein oder Jugendkonferenz in Kooperation mit dem Kreisjugendring und/oder der Beratungsstelle Lichtblick möglich

2. Säule des Kinderschutzes: Qualitätsstandard, Kontaktinformation & Notfallregelung Mögliche Standards: Vereinsinterne Vertrauensperson Regelmäßige Fortbildung Notfallregelungen Verhaltenskodex Zugang zu Kontaktinformationen Führungszeugnisse Klärung: Welche Qualitätsstandards, Notfallregelungen hat der Verein/Landesverband bereits

2. Säule des Kinderschutzes: Qualitätsstandard, Kontaktinformation & Notfallregelung Beispiel zur Notfallregelung: Eigenbeobachtung und Gefahr ist nicht im Verzug Ruhe bewahren Fall vertraulich behandeln Dokumentation An zuständige Stelle wenden: Vereinsinterne Vertrauensperson Vorstand Hauptamtliche Mitarbeiter/ Kümmerer Beratungsstelle Zuständiges Jugendamt Polizei

2. Säule des Kinderschutzes: Qualitätsstandard, Kontaktinformation & Notfallregelung Wenn Gefahr nicht im Verzug, sich Betroffener anvertraut: Gegenüber ernst nehmen Keine falschen Versprechungen Keine Vorverurteilung oder Konfrontation Betroffenen in weitere Handlungsschritte mit einbeziehen

2. Säule des Kinderschutzes: Qualitätsstandard, Kontaktinformation & Notfallregelung Wenn Gefahr im Verzug: Hilfe holen (Einschätzung durch Dritte, Kontakt zum Jugendhilfeträger, Polizei, etc.) Selbst einschreiten (ggf. Rückkehr ins Elternhaus verhindern)

Bedeutung für Vereine BKiSchG betrifft Vereine in zwei Punkten 8a (SGB VIII) Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 72a (SGB VIII) Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen

72a SGB VIII Vereinbarung zwischen Jugendhilfe und Jugendamt Träger dürfen keine Personen beschäftigen, die nach in 72 festlegten Gesetzen bereits verurteilt wurden Träger ist verpflichtet, Einsicht in das Führungszeugnis zu nehmen Das betrifft sämtliche Mitarbeiter, ob haupt- oder ehrenamtlich

3. Säule des Kinderschutzes: (erweitertes) Führungszeugnis Verein legt selbständig Kriterien für Einsicht ins Führungszeugnis fest Bei einschlägigen/relevanten Vorstrafen Ausschluss Welche dies sind, sind genau im 72a geregelt Dokumentation: Datum der Einsichtnahme Datum der Ausstellung Führungszeugnis fünf Jahre gültig

3. Säule: (erweitertes) Führungszeugnis Führungszeugnis wird von der betreffenden Person bei der zuständigen Gemeinde beantragt Kostenlos bei Nachweis des Ehrenamtes Führungszeugnis bleibt im Besitz der betreffenden Person

Aufgabe der Vereine Freie Träger, die Maßnahmeförderung erhalten, müssen Vereinbarung schließen Allen anderen Trägern wird empfohlen präventive Strukturen als Qualitätsstandard zu schaffen Vereinbarung kann freiwillig geschlossen werden

Aufgabe des Jugendhilfeträgers Vereinbarungen mit freien Trägern schließen Kostenlose Fortbildung und Qualifizierung Beratung und Unterstützung beim Aufbau neuer Strukturen zum präventiven Kinderschutz

Das neue Bundeskinderschutzgesetz = Kinderschutz = Mitarbeiterschutz