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Transkript:

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung Abrechnung von Leistungen der Kernspintomographie ausgenommen Mamma Angiographie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nach der Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Kernspintomographie (Kernspintomographie-Vereinbarung) 1. Allgemeine Angaben Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ- Vertretungsberechtigte, bei einem bei einer BAG angestellten Arzt der BAG-Vertretungsberechtigte) LANR: I I I I I I I I I I Titel Name, Vorname Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: Ich bin Vertretungsberechtigter der BAG (Name der BAG) Ich bin Vertretungsberechtigter des MVZ (Name des MVZ) Ich bin am Krankenhaus ermächtigter Arzt seit/ab: (Name des KH) Straße, Hausnummer, PLZ, Ort der Hauptbetriebsstätte E-Mail-Adresse Telefonnummer Nur falls noch nicht zugelassen: Wohnanschrift Die Antragstellung erfolgt für den Antragsteller persönlich oder den folgenden beim Antragsteller tätigen Arzt: LANR: I I I I I I I I I I Titel Name, Vorname Angestellter Arzt bei o.g. Einzelpraxis seit/ab: Angestellter Arzt bei o.g. Berufsausübungsgemeinschaft seit/ab: Vertragsarzt im o.g. MVZ seit/ab: Angestellter Arzt im o.g. MVZ seit/ab: Antrag MRT Seite 1 von 8

Die Genehmigung wird für folgende Betriebsstätte/n beantragt: (ggf. Beiblatt beilegen, falls mehr als vier Betriebsstätten) 1. BSNR: I I I I I I I I I I, Adresse: 2. BSNR: I I I I I I I I I I, Adresse: 3. BSNR: I I I I I I I I I I, Adresse: 4. BSNR: I I I I I I I I I I, Adresse: 2. Beantragung Beantragt wird die Genehmigung für die Ausführung Abrechnung folgender Leistungen: Leistungen der Kernspintomographie ausgenommen Mamma MR Angiographie 3. Fachliche Voraussetzungen Für alle unter Anleitung nachzuweisenden Untersuchungszahlen gilt, dass die Anleitung bei einem Arzt stattgefen haben muss, der für die Durchführung der Weiterbildung in der Kernspintomographie nach der Weiterbildungsordnung befugt ist. Der Nachweis der fachlichen Voraussetzungen kann alternativ erfolgen durch: Die der Facharztanerkennung zugre liegende Weiterbildungsordnung BEINHALTET die Weiterbildung in der Kernspintomographie, d.h. den Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen Fertigkeiten, vgl. 4 Abs. 2 in Verbindung mit 4 Abs. 1 Nrn. 1, 2 4 sowie 8 Abs. 1 Kernspintomographie-Vereinbarung Urke über die Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Facharzt für Diagnostische Radiologie /Arzt für Radiologie nach der Weiterbildungsordnung ab 1993 Zeugnis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung Befung von 1000 kernspintomographischen Untersuchungen (Hirn, Rückenmark, Skelett, Gelenke, Abdomen, Becken Thoraxorgane) unter Anleitung. falls zutreffend, zusätzlich: Urke über die Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Kinderradiologie nach der Weiterbildungsordnung ab 1993 Zeugnis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung Befung von 200 kernspintomographischen Untersuchungen von Kindern, davon 100 Untersuchungen des Gehirns des Rückenmarks, unter Anleitung. Antrag MRT Seite 2 von 8

falls zutreffend, zusätzlich: Urke über die Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Schwerpunktbezeichnung Neuroradiologie nach der Weiterbildungsordnung ab 1993 oder Zeugnis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung Befung von 1000 kernspintomographischen Untersuchungen des Schädels Spinalkanals unter Anleitung. Die der Facharztanerkennung zugre liegende Weiterbildungsordnung BEINHALTET NICHT die Weiterbildung in der Kernspintomographie, vgl. 4 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 8 Abs. 1 Kernspintomographie-Vereinbarung Urke über die Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Facharzt für Radiologische Diagnostik / Radiologe nach der Weiterbildungsordnung vor 1993 Zeugnis über eine mindestens 24monatige ganztägige Tätigkeit in der kernspintomographischen Diagnostik unter Anleitung. Auf diese Tätigkeit kann eine zwölfmonatige ganztägige Tätigkeit in der computertomographischen Diagnostik unter Anleitung angerechnet werden. Zeugnis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung Befung von 1000 kernspintomographischen Untersuchungen (Hirn, Rückenmark, Skelett, Gelenke, Abdomen, Becken Thoraxorgane) unter Anleitung. Mir ist bekannt, dass zum vollständigen Nachweis der fachlichen Befähigung die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium erforderlich ist. falls zutreffend, zusätzlich: Urke über die Berechtigung zum Führen der Teilgebietsbezeichnung Kinderradiologie nach der Weiterbildungsordnung vor 1993 Zeugnis über eine mindestens 24monatige ganztägige Tätigkeit in der kernspintomographischen Diagnostik unter Anleitung. Auf diese Tätigkeit kann eine zwölfmonatige ganztägige Tätigkeit in der computertomographischen Diagnostik unter Anleitung angerechnet werden. Zeugnis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung Befung von 200 kernspintomographischen Untersuchungen von Kindern, davon 100 Untersuchungen des Gehirns des Rückenmarks, unter Anleitung. Zeugnis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung Befung von 200 kernspintomographischen Untersuchungen von Kindern, davon 100 Untersuchungen des Gehirns des Rückenmarks, unter Anleitung. Mir ist bekannt, dass zum vollständigen Nachweis der fachlichen Befähigung die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium erforderlich ist. Antrag MRT Seite 3 von 8

falls zutreffend, zusätzlich: Urke über die Berechtigung zum Führen der Teilgebietsbezeichnung Neuroradiologie nach der Weiterbildungsordnung vor 1993 Zeugnis über eine mindestens 24monatige ganztägige Tätigkeit in der kernspintomographischen Diagnostik unter Anleitung. Auf diese Tätigkeit kann eine zwölfmonatige ganztägige Tätigkeit in der computertomographischen Diagnostik unter Anleitung angerechnet werden. oder Zeugnis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung Befung von 1000 kernspintomographischen Untersuchungen des Schädels Spinalkanals unter Anleitung. Mir ist bekannt, dass zum vollständigen Nachweis der fachlichen Befähigung die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium erforderlich ist. Facharzt für Nuklearmedizin, vgl. 4 Abs. 1 Nr. 1 d, Nrn. 2 bis 5, Abs. 4 8 Abs. 1 Kernspintomographie-Vereinbarung Urke über die Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung Facharzt für Nuklearmedizin Zeugnis über eine mindestens 24monatige ganztägige Tätigkeit in der kernspintomographischen Diagnostik unter Anleitung. Auf diese Tätigkeit kann eine zwölfmonatige ganztägige Tätigkeit in der computertomographischen Diagnostik unter Anleitung angerechnet werden. Zeugnis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung Befung von 500 kernspintomographischen Untersuchungen unter Anleitung. Mir ist bekannt, dass zum vollständigen Nachweis der fachlichen Befähigung die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium vor der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich ist. ersatzweise: Mir ist bekannt dass zum vollständigen Nachweis der fachlichen Befähigung ersatzweise die erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung vor der Ärztekammer anerkannt wird, sofern die fachliche Qualifikation in der Kernspintomographie nach Abschluss der Facharztweiterbildung im Rahmen einer Fachke nach der Weiterbildungsordnung erworben wurde. Antrag MRT Seite 4 von 8

4. Apparative Ausstattung Für die Durchführung von kernspintomographischen Leistungen benutze ich folgende/s Gerät/e: 1. Gerätebezeichnung: 2. Gerätebezeichnung: 3. Gerätebezeichnung: 4. Gerätebezeichnung: Standort des Geräts: BSNR: I I I I I I I I I I Standort des Geräts: BSNR: I I I I I I I I I I Standort des Geräts: BSNR: I I I I I I I I I I Standort des Geräts: BSNR: I I I I I I I I I I Gemeinsame Apparaturnutzung nein ja, oben unter Nr. bezeichnete/s Gerät/e mit Titel Name, Vorname oben unter Nr. bezeichnete/s Gerät/e mit Titel Name, Vorname oben unter Nr. bezeichnete/s Gerät/e mit Titel Name, Vorname oben unter Nr. bezeichnete/s Gerät/e mit Titel Name, Vorname Bitte die Erklärung/en zur Apparategemeinschaft (separates Formular) beifügen. Zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die apparative Ausstattung nach 5 Anlage I Kernspintomographie-Vereinbarung wird pro Gerät eine Gewährleistungserklärung des Herstellers vorgelegt. Alternativ - bei gemeinsamer Apparaturnutzung: Die Gewährleistungserklärung/en des/der oben genannten Kollegen liegt/liegen der KVB bereits vor. Jede Veränderung an der zugelassenen Kernspintomographieeinrichtung wird der KVB, Qualitätssicherung, 80684 München, unverzüglich mitgeteilt, vgl. 6 Abs. 4 Kernspintomographie-Vereinbarung. Antrag MRT Seite 5 von 8

5. Weitere Anforderung Die Kassenärztlichen Vereinigungen können die Vorstandskommission Kernspintomographie beauftragen, die in Betrieb befindlichen Kernspintomographieeinrichtungen daraufhin zu überprüfen, ob sie den Bestimmungen der Kernspintomographie-Vereinbarung entsprechen. Die Genehmigung für die Ausführung Abrechnung von Leistungen der Kernspintomographie wird nur erteilt, wenn der Arzt in seinem Antrag sein Einverständnis zur Durchführung einer solchen Überprüfung erklärt, vgl. 6 Abs. 5 Kernspintomographie-Vereinbarung. Hiermit wird erklärt, dass mit der Durchführung einer solchen Überprüfung Einverständnis besteht. Ich (Antragsteller der ggf. beim Antragsteller tätige Arzt) bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich den Inhalt des Antrags sowie des beigefügten Anhangs mit seinen Erläuterungen zur Kenntnis genommen habe erkenne diesen ausdrücklich als für mich rechtsverbindlich an. Die im Anhang aufgeführten Erläuterungen sind Bestandteil dieses Antrags. Bitte beachten Sie, dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist. Bitte denken Sie daran, alle mit gekennzeichneten Nachweise in Kopie dem Antrag beizulegen. Urken der Ärztekammer legen Sie bitte als Original oder amtlich beglaubigte Kopie bei. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss. Ort, Datum Unterschrift Vertragsarzt / BAG-Vertretungsberechtigte / MVZ-Vertretungsberechtigter Bei Antragstellung für einen beim Antragsteller tätigen Arzt zusätzlich: Ort, Datum Unterschrift beim Antragsteller tätiger Arzt Stempel Antragsteller Antrag MRT Seite 6 von 8

Checkliste Liegt der KVB bereits vor Sind dem Antrag beigefügt 1) Urke/n über eine oder mehrere der unter 3. genannten Facharzt-/Schwerpunkt-/Teilgebietsbezeichnungen 2) Zeugnis/se über Untersuchungszahlen ggf. Tätigkeitszeiten 3) Gewährleistungserklärung/en des Herstellers zum Gerät 4) ggf. Erklärung/en zur Apparategemeinschaft Genehmigungsantrag Anhang Wichtige Informationen, bitte aufmerksam lesen Entsprechend 67a Abs. 3 SGB X weisen wir darauf hin, dass Ihre Angaben für die Bearbeitung dieses Antrags durch die KVB erforderlich sind. Ihre Angaben sind freiwillig. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Angaben zur Ablehnung Ihres Antrags führen können. Sofern die genehmigungspflichtigen Leistungen in einem MVZ erbracht werden sollen, ist der Antragsteller stets der MVZ-Vertretungsberechtigte. Dies trifft sowohl bei zugelassenen Vertragsärzten im MVZ als auch bei angestellten Ärzten im MVZ zu. Der Arzt, der die Leistungen im MVZ erbringen wird für den die fachlichen Nachweise vorzulegen sind, hat den Antrag mit zu unterzeichnen. Der Genehmigungsbescheid wird dem MVZ erteilt. Für die Entscheidung über Anträge auf genehmigungspflichtige Leistungen kann eine Gebühr erhoben werden. Die Höhe der Kosten richtet sich nach Anlage 1 der Beitrags- Gebührenordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Das Gebot der persönlichen Leistungserbringung wird eingehalten. Dieses erfordert beim Einsatz nichtärztlicher Mitarbeiter zur Durchführung delegierbarer Leistungen die persönliche Anleitung Überwachung der Mitarbeiter durch den Arzt. Das setzt voraus, dass der Arzt in der Praxis bzw. am Ort der Leistungserbringung grsätzlich anwesend ist. Leistungen, die nicht delegierbar sind, sind vom Arzt persönlich oder von einem hierfür qualifizierten angestellten Arzt oder genehmigten Assistenten zu erbringen. Für Ärzte, die ihre fachliche Qualifikation nach 4 Abs. 2 Kernspintomographie-Vereinbarung erworben, aber die geforderte Anzahl von kernspintomographischen Untersuchungen nicht während der Facharztweiterbildung absolviert haben, gilt: Die Genehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn die restliche Anzahl von kernspintomographischen Untersuchungen unter der Anleitung eines für die Durchführung der Weiterbildung in der Kernspintomographie nach der Weiterbildungsordnung befugten Arztes durchgeführt nachgewiesen wurde, vgl. 4 Abs. 3 Kernspintomographie- Vereinbarung. Ärzte, welche die Schwerpunktbezeichnung Kinderradiologie oder Neuroradiologie führen, müssen zusätzlich zu den Anforderungen im Gebiet Diagnostische Radiologie weitere Untersuchungszahlen in den jeweiligen Schwerpunkten nachweisen. Untersuchungen bei Kindern oder mit neuroradiologischen Fragestellungen, die unter Anleitung während der Tätigkeitszeit im Gebiet Diagnostische Radiologie durchgeführt worden sind, können hierbei angerechnet werden. Antrag MRT Seite 7 von 8

Die Zeugnisse müssen von dem zur Weiterbildung befugten Arzt unterzeichnet sein insbesondere folgende Angaben enthalten, vgl. 8 Abs. 1 Nr. 2 Kernspintomographie-Vereinbarung: Überblick über die Zusammensetzung des Krankheitsgutes der Abteilung, in der die Weiterbildung stattfand Beschreibung der durchgeführten Untersuchungen angewandten Techniken Zahl der vom Antragsteller unter Anleitung erbrachten sowie die Zahl der selbständig durchgeführten Untersuchungen diagnostischen Beurteilungen sowie Beurteilung der Befähigung des Antragstellers zur selbständigen Durchführung von Untersuchungen bestimmter Organe zur selbständigen Anwendung bestimmter Untersuchungstechniken. Der Volltext der Kernspintomographie-Vereinbarung ist unter www.kbv.de / Service / Service für die Praxis / Qualität / Qualitätssicherung abrufbar. Antrag MRT Seite 8 von 8