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Dienstleistungsvertrag zur Erstellung eines Altersvorsorge-Checks zwischen fps financial planning services GmbH, Waldstraße 6a, 65187 Wiesbaden - nachstehend "Auftragnehmer" genannt - und Titel, Vorname, Name: Anschrift: ggf. Rechnungsanschrift: - nachstehend "Auftraggeber" genannt - 1 Vertragsumfang (1) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer einen Altersvorsorge-Check zu erstellen. Im Rahmen dieses Auftrages wird der Auftragnehmer folgende Leistungen erbringen: - Aufnahme der persönlichen und finanziellen Daten des Auftraggebers auf der Basis des durch den Auftraggebers ausgefüllten Datenerfassungsbogen, - Zusammenstellung der Datenbasis und Analyse der finanziellen Verhältnisse, - Schriftliche Dokumentation der Analyse, - Elektronische Übersendung der Analyse, - Telefonisches Strategiegespräch mit einer geplanten Dauer von 60-90 Minuten (2) Höhere Gewalt oder andere Ereignisse, die dem Auftragnehmer, ohne dass er diese zu vertreten hat, die Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich von solchen Ereignissen in Kenntnis setzen. (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen zu erbringen. (4) Der Auftragnehmer kann nach Einsicht der Unterlagen und Prüfung des Auftragsinhaltes jederzeit ohne Begründung den Auftrag ablehnen. In diesem Fall wird kein Honorar fällig. 2 Vergütung (1) Für die Erbringung der unter 1 beschriebenen Leistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Basisvergütung in Höhe von 400, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer an den Auftragnehmer zu zahlen. (2) Diese Basisvergütung beinhaltet insgesamt 5 Verträge bzw. Produkte des Auftraggebers. Darunter fallen als Beispiel Lebensversicherungen, Wertpapierdepots, Bausparverträge, Rieser- oder Rürup-Renten etc. Sollten sich aus der Datenerfassung mehr als 5 Verträge ergeben wird jeder weitere Vertrag für die Erfassung und Berechnung mit 30, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Somit ergibt sich die Gesamthöhe des Honorars erst mit den Informationen aus der Datenerfassung. Seite 1" von 3"

(3) Das vereinbarte Honorar zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer entfällt wie folgt auf die einzelnen Teilschritte der Finanzplanung: - Auftragserteilung und Beginn der Datenaufnahme: 10 % - Datenauswertung: 20 % - Analyse der Kundensituation: 30 % - Fertigstellung des Finanzplans: 40 % (3) Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnungsstellung fällig. 3 Vertragsdauer, Kündigung (1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit beidseitiger Unterzeichnung und endet mit der Erbringung der in 1 definierten Leistungen. Die Begleitung des Auftraggebers bei der Umsetzung von etwaigen Handlungsempfehlungen ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. (2) Der Vertrag ist von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung ist mit sofortiger Wirkung wirksam. (3) Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses wird für die bereits erbrachte Teilleistung die Vergütung gemäß 2 Absatz 2 sofort fällig. 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der aus diesem Vertrag geschuldeten Leistungen angemessen zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für die gewissenhafte Erhebung der Daten auf Basis des Datenerfassungsbogens. (2) Hierzu wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erbringung der Vertragspflichten erforderlichen Daten, Informationen und Unterlagen unverzüglich zur Verfügung stellen und ihn von allen Vorgängen und Umständen, die für die Tätigkeit des Auftragnehmers von Bedeutung sein können, laufend in Kenntnis setzen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. 5 Datenschutz (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Datengeheimnis nach dem BDSG zu beachten. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages. Der Auftraggeber willigt in die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten zum Zweck der Erstellung der Finanzplanung ein. (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Kopien von den zur Verfügung gestellten Unterlagen des Auftraggebers zu erstellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm vom Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Kopien ordnungsgemäß aufzubewahren und diese nach Beendigung des Vertrages auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, soweit die Aushändigung der Unterlagen und Kopien nicht gegen die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verstößt. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten, die er im Rahmen dieses Vertrages über den Auftraggeber und dessen Vermögensverhältnisse erlangt, auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus Stillschweigen zu bewahren und die vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten vor Missbrauch zu schützen. (4) Der Auftragnehmer wird die zur Erstellung des Finanzplanes verantwortlichen Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen vertraglich zur Verschwiegenheit hinsichtlich der vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichten. 6 Haftung (1) Der Auftragnehmer wird die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Tatsachen und Zahlenangaben als richtig und vollständig zugrunde legen. Wird auf Grund einer fehlerhaft erteilten oder pflichtwidrig verschwiegenen Information, Tatsache oder Zahlenangabe dem Auftraggeber ein Schaden verursacht, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. (2) Nach der Natur der Privaten Finanzplanung als eine Prognose- und Modellrechnung bzw. Simulation möglicher Entwicklungen und Ereignisse müssen in dem Finanzplan Annahmen zugrunde gelegt werden, deren Eintritt nicht in jedem Fall sicher ist. Alle Annahmen zu rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen Seite 2" von 3"

beruhen auf dem derzeit gültigen Recht. Durch verschiedene Umstände, insbesondere in der Marktentwicklung und bei den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, können in der tatsächlichen Entwicklung Abweichungen von den vorhergesagten Entwicklungen eintreten, für die der Auftragnehmer nicht haftet. Ausführungen zu Rechts- und Steuerfragen des Auftraggebers haben ausschließlich hinweisenden Charakter; eine Rechts- und Steuerberatung wird nicht vorgenommen. (3) Sofern der Auftragnehmer für Schäden des Auftraggebers haftet, haftet er in diesen Fällen der Höhe nach nur begrenzt auf 5.000,00. 7 Schlussbestimmungen (1) Ausschließlich anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Hat der Auftraggeber seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so hat er einen in Deutschland ansässigen Zustellungsbevollmächtigten zu bestimmen. (3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen der Schriftformklausel selbst. (4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden, soweit dies rechtlich zulässig ist. (5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder auch nur teilweise unwirksam sein, so sollen die anderen Bestimmungen davon nicht berührt werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Das gleiche gilt im Falle von planwidrigen Regelungslücken. Ort, Datum Unterschrift des Auftraggebers Unterschrift des Auftragnehmers Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.b. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: fps financial planning services GmbH, Waldstraße 6a, 65187 Wiesbaden, Telefaxnummer: 0611-33549799, Email-Adresse: info@financial-planning-services.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung Ort, Datum Auftraggeber Seite 3" von 3"